# Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" Familienzentrum und Kita in der Rollbergesiedlung

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

Kirchenkreis Reinickendorf hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Berlin am 29.04.2025 vergeben, Zuschlag an baukind GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 110.851,83 €. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: [Kirchenkreis Reinickendorf](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/kirchenkreis-reinickendorf)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" Familienzentrum und Kita in der Rollbergesiedlung
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Zuschlag an: baukind GmbH
- Zuschlag am: 29.04.2025
- Summe: 110.851,83 €
- Angebote: 1

## Gewinner

- [baukind GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/baukind-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Der Kirchenkreis Reinickendorf als Besitzerin des Projektgrundstückes in Berlin-Reinickendorf (Titiseestraße 7, 13469) beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und eines Familienzentrum im Erdgeschoss des Neubauprojekts "FACE Campus". Hierzu sollen im Wege dieses Vergabeverfahrens - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - Objektplanungsleistungen zum HOAI-Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" vergeben werden.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 35 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 71000000-8
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen](https://vergabeweiser.de/cpv/71000000-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions)
- Bekanntmachungs-ID: 9d9b858b-1e30-4159-9863-3691c80304b7

## Verlauf

- 09.03.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 02.05.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 04.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Beauftragung der Auftragsänderung ist gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig. Die Auftragsänderung wurde erst nach Vertragsschluss infolge geänderter und/oder zusätzlicher Anforderungen erforderlich. Für den Auftraggeber (AG) waren die Umstände, aufgrund derer die Auftragsänderungen erforderlich wurden, objektiv nicht vorhersehbar. Gemäß Erwägungsgrund 109 der Richtlinie 2014/24/EU ist bei Aufträgen mit längerer Laufzeit ein gewisses Maß an Flexibilität erforderlich, um den Auftrag an veränderte Umstände anpassen und das ursprüngliche Leistungsziel erreichen zu können, ohne ein neues Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Der AG konnte den genannten Nachtragssachverhalt zum Zeitpunkt der vorausgegangenen Ausschreibung auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen. Die zusätzlichen Anforderungen an die Planung/Beratung haben sich erst nach Beauftragung im Zuge der weiteren Projektabwicklung sowie der fortlaufenden Abstimmungen mit der Baudienststelle ergeben. Demnach haben sich die dem Auftrag zugrunde liegenden Umstände erst während der Vertragslaufzeit in einer Weise verändert bzw. konkretisiert, die eine Anpassung der Bedingungen des ursprünglichen Auftrags erforderlich macht, um das ursprüngliche Leistungsziel zu erreichen. Durch den Nachtrag ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die Leistungsanpassung führt insbesondere zu keiner grundlegenden Veränderung der ursprünglichen Planungs- und Beratungsaufgabe des Auftragnehmers (AN). Der Wert der Auftragsänderung beträgt weniger als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · (1) Die Beauftragung der Auftragsänderung ist gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig: Ein Wechsel des Objektplaners ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Der beauftragte Objektplaner verfügt über die für die Anpassung der Kostengruppe 370 (Einbaumöbel) erforderlichen umfassenden Kenntnisse der genehmigten Planung, der Projektziele sowie der bisherigen technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen; die erforderlichen Anpassungen stehen in engem Zusammenhang mit den übrigen Planungsinhalten und bereits erstellten Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen. Ein Planerwechsel würde erhebliche Abstimmungs- und Schnittstellenrisiken sowie Widersprüche zu den bestehenden Planungsunterlagen verursachen und erforderte eine im Hinblick auf die zuwendungsrechtlich gebundenen Projekttermine nicht hinnehmbare Verzögerung durch Einarbeitung eines neuen Planers und ein grundsätzlich erforderliches EU-weites Vergabeverfahren. Eine Drittvergabe ist daher sowohl aus wirtschaftlichen Gründen (Vermeidung von Zusatzaufwand, Verzögerungskosten und Mehrkosten einer Neuausschreibung) als auch aus technischen Gründen (Vermeidung von Schnittstellen- und Integrationsrisiken sowie Sicherung der planerischen Kontinuität) objektiv unzweckmäßig und mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden. (2) Die Beauftragung der Auftragsänderung ist zudem gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig: Die Auftragsänderung wurde erst nach Vertragsschluss infolge geänderter und/oder zusätzlicher Anforderungen erforderlich; die hierfür maßgeblichen Umstände waren für den Auftraggeber objektiv nicht vorhersehbar. Gemäß Erwägungsgrund 109 der Richtlinie 2014/24/EU ist bei Aufträgen mit längerer Laufzeit ein gewisses Maß an Flexibilität erforderlich, um den Auftrag an veränderte Umstände anpassen und das ursprüngliche Leistungsziel erreichen zu können, ohne ein neues Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Der AG konnte die Erforderlichkeit zusätzlicher Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 zur Erzielung projektbedingter Einsparanforderungen für die Kostengruppe 370 zum Zeitpunkt der vorausgegangenen Ausschreibung auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen; diese Anforderungen ergaben sich erst nach Beauftragung im Zuge der weiteren Projektabwicklung und der Abstimmungen mit der zuständigen Senatsverwaltung. Durch den Nachtrag ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die Leistungsanpassung führt insbesondere zu keiner grundlegenden Veränderung der ursprünglichen Planungs- und Beratungsaufgabe des Auftragnehmers (AN). Der Wert der Auftragsänderung beträgt weniger als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat baukind GmbH erhalten, Summe 110.851,83 €.

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## Von hier aus weiter

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- [Kirchenkreis Reinickendorf](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/kirchenkreis-reinickendorf): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=02261cae-9f21-4663-a076-cd4011275ed0. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/objektplanungsleistungen-gebaeude-und-innenraeume-familienzentrum-und-9d9b858b
