# Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Freising am 05.06.2023 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling
- Wo: Freising, Landkreis Freising, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 20.06.2023 bis 31.01.2025
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 05.06.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: f73f8819-620d-4094-9ba0-d96e918d15d5

## Verlauf

- 10.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Der Bau-AN Spitzke SE erbringt gemäß LV02 18.01 bereits Leistungen zur Rückstromführung und ist außerdem mit der Ausführungsplanung und den Prüfleistungen beauftragt. Einen neuen Auftragnehmer zu beauftragen wäre mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, da die Zeit (Kosten) für die Einarbeitung in das Projekt, Beschaffung der Arbeitsgrundlagen und Beauftragung zusätzlicher Prüfleistungen unverhältnismäßig hoch wären.
- 13.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AG konnte im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen, dass sich ein Kabelkanal sowie die vorhandene Oberleitungsanlage störend in dem Gründungsbereich der neuen Oberleitungsmasten befindet. Daher mussten die neuen Maststandorte enstprechend verschoben werden. Im Rahmen der Entwurfsplanung war noch nicht erkenntlich, dass es bezüglich der bestehenden Kabelkanäle zu Konflikten mit den Gründungsstandorten kommt.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 - Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits gemäß LV02 01.01. mit dem Erstellen der Ausführungsunterlagen beauftragt. Einen neuen Auftragnehmer zum Herausgeben der Ausführungsplanung-Exemplare zu beauftragen wäre mit einem unverhätnismäßigen Mehraufwand verbunden. Der Aufwand der Beauftragung eines neuen Auftragnehmers steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand. Der Aufwand, welcher mit der Beauftragung eines neuen Auftragnehmers zum Vervielfältigen der Ausführungsunterlagen verbunden ist steht in keinem Verhältnis zu der erbringenden Leistung. Daher stellt die Bindung eines neuen AN keine realistische Option dar.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 07 - Der bestehende BAU-AN Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung und dem damit verbundenen Gründen der Oberleitungsmasten beauftragt und verfügt über projektspezifisches Wissen. Das Einweisen eines neuen Auftragnehmers in die Örtlichkeit und in das Projekt würde einen erheblichen Mehraufwand darstellen, da die Zeit bzw. Kosten für die Einarbeitung sowie Beschaffung der Arbeitsgrundlagen und Beauftragung in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, dem "Stopfen" stehen. Die Beauftragung, Einarbeitung und Einweisung eines neuen Auftragnehmers würde neben Zusatzkosten auch einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Dieser Zeitaufwand kann ein Risiko für das Bauvorhaben darstellen, da die Gründungsarbeiten von dem Stopftrupp abhängig sind. Die Gründungen sind wiederum streng an die vorgegebenen Sperrpausen gebunden.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Der Bau-AN Spitzke ist beauftragt Container für das Baubüro des AG zu stellen, welche er nach Abschluss der Baumaßnahme beseitigt. Die Beauftragung eines neues AN zur Stellung zustätzlicher Baucontainer wäre mit zusätzlichen Planungs-, Transport- und Kostenaufwand verbunden. Darüber hinaus müsste ein neuer AN in die Örtlichkeiten bzw. in die Baumaßnahme eingewiesen werden. Der Wechsel des AN wäre mit erheblichen Mehraufwand und Unsicherheiten verbunden. Das Bereitstellen, Unterhalten und Beseitigen Bau-Container unterschiedlicher Auftragnehmer birgt Risiken und bedeutet Zusatzkosten für das Projekt.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ27 Um möglichst zeitnah den Forderungen des Anlagenverantwortlichen nachzukommen, soll der bestehende AN diese Leistung übernehmen. Ein neuer AN müsste erst in die Örtlichkeit eingewiesen werden. Außerdem stehen Kosten und Aufwand der Neubeauftragung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand. Eine Beauftragung einer neuen Firma für das Anbringen von Kennzeichnungen an der Inneren Erde bedeutet ein zusätzlichen Aufwand sowie Kosten. Der bestehende AN ist mit der Anlage und Örtlichkeit vertraut. Ein neuer AN müsste eingewiesen werden. Es wären zusätzliche Termine und Kosten notwendig.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ22 Das Gesamtvorhaben der Oberleitungserneuerung bleibt ungefährdet. Mit dem Verfahren der Bohrrohrgründung konnten die oben genannten Oberleitungsmasten gegründet werden.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ20 Das Gesamtbauvorhaben der Oberleitungs- und Gleiserneuerung bleibt ungefährdet, da durch die Bohrrohrgründung eine Lösung für das "vibrationsarme" Gründen gefunden wurde.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ21 Das Gesamtbauvorhaben der Oberleitungs- und Gleiserneuerung Freising - Langenbach bleibt ungefährdet und der Gesamtcharalter des Auftrages unverändert. Die geplanten Arbeiten konnten zum späteren Zeitraum fortgesetzt werden.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ1 Der Bau-AN ist bereits mit der Verkehrsführung , - sicherung sowie -umleitung beauftragt. Somit stellt das Aufstellen der Lichtsignalanlagen eine zusätzliche Leistung dar. Einen neuen Auftragnehmer allein für das Stellen der LSA zu beauftragen stellt keine Option dar, da der Aufwand der Neubeauftragung in keinem Verhältnis zu der eigentlichen Leistung, dem Aufstellen der Ampeln steht. Das Beauftragen eines neuen AN birgt ein organisatorisches Risiko für die Verkehrsführung und bringt Zusatzkosten mit sich
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ29 Um möglichst kurzfristig die Mängel, welche durch den Abnahmeprüfer festgestellt wurden zu beheben, wird der bestehende Bau-AN Spitzke SE den zusätzlichen Gewichtsschutz am Masten anbringen. Einen neuen AN allein für das Montieren des Gewichtsschutzes an einem Masten zu beauftragen stellt keine Option dar, da der tatsächliche Arbeitsaufwand in keinem Verhätnis zu dem Aufwand einer Neubeauftragung steht. Wie oben bereits erläutert, sollen die Mängel, die seitens des Abnahmeprüfers geäußert wurden, möglichst zeitnah vom AN behoben werden. Die Neubeauftragung wäre mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden und birgt Risiken für die Terminschiene des Bauvorhabens.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ12 Der bestehende Bau-AN ist bereits mit der Beweissicherung beauftragt. Dieser wiederum mit einen Gutachter arbeitet, welcher die Beweissicherung an den Grundstücken der Anwohner durchführt. Einen neuen Auftragnehmer sowie Gutachter zu beauftragen wäre mit einem enormen Aufwand verbunden. Der Aufwand im Zuge des Beauftragen eines neuen AN sowie Gutachters zur Beweissicherung gefährdet die Terminschiene. Die Beweissicherung ist notwendig für die Gründungsarbeiten, welche wiederum an streng festgelegte Sperrpausen gebunden sind.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ19 Die Beauftragung eines neuen AN ist aus technischen und zeitlichen Gründen keine Option. Der Bau-An ist bereits mit dem Vorhaben der Oberleitungserneuerung beauftragt und stellt die notwendigen Ressourcen bereit. Das Beauftragen eines neuen Auftraggebers zum Überführen des ZW-Baggers sowie anderen Anbaugeräten, als auch zum Stellen von zusätzlichen Personal würde ein ernst zu nehmendes zeitliches Risiko birgen. Die Bauarbeiten sind streng an die Sperrpausen gebunden.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ18 Das Bauvorhaben der Oberleitungs- und Gleiserneuerung wird dadurch nicht gefährdet. Die Oberleitungsarbeiten konnten zu einem späteren Zeitraum fortgesetzt werden.
- 19.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ10 Das Erneuern sowie Ausbauen des Kabelkanals gefährdet weder die Gründungarbeiten, noch das Gesamtbauvorhaben. Der Mast 41-14n kann nach Abschluss der Arbeit wie geplant gegründet werden
- 19.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ13 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit dem Gesamtbauvorhaben der Oberleitungs- und Gleiserneuerung beauftragt. Als Bau-AN stellt Spitzke SE auch die Container auf der BE-Fläche und baut diese wieder ab. Einen neuen Auftragnehmer zu beauftragen würde einen zusätzlichen Transport- und Kostenaufwand bedeuten. Der einhergehende Transport- und Kostenaufwand, welcher mit der Beauftragung eines neuen AN verbunden wäre, birgt auch ein organisatorisches Risiko für das Projekt. Der Bau-AN Spitzke baut seine Einrichtung mit Ende der Baustelle ab. Das Aufstellen des Bauschildes durch einen neuen AN birgt Fehlerquellen beim Erstellen der Tafel und Risiken bei der termingerechten Bereitstellung und dem Abbau.
- 19.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ11 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit der Erneuerung der Oberleitung sowie des Oberbaus beauftragt und verfügt über das bauspezifische Wissen, welches notwendig ist um einen neuen Kabelkanal inklusive OSE-Kabel zu verlegen. Das Verlegen des neuen Kabelkanals inklusive OSE-Kabel ist mit der Gründung des Masten 41-15n verbunden. Das Gründen der Masten ist wiederum abhänig von den streng getakteten Sperrzeiten. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers gefährdet u.a. die Terminschiene des Bauvorhabens.
- 20.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ16 Das Gesamtvorhaben Oberleitungs- und Gleiserneuerung Freising - Langenbach bleibt dabei unberührt bzw. ungefährdet. Die notwendigen Flurstück-Erwerbe und Vereinbarungen wurden mit der Stadt Freising getroffen. Der neue Mast 41-11 kann gegründet werden.
- 20.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ08 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit den Rammarbeiten beauftragt und verfügt über das notwendige bauspezifische Wissen. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers wäre mit erheblichen Mehraufwand verbunden. Darüber hinaus stellt der Zeitaufwand ein Risiko für das Bauvorhaben dar. Das Vor- und Nachmessen des Fahrdrahtes dient der Überwachung der Gründungsarbeiten. Das zeitaufwändige Ausschreiben und Einführen eines neuen AN könnte das Zeitfenster der Rammgründungen während der streng festgelegten Sperrpausen gefährden.
- 20.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ09 Das Prüfen der Sachlage vor Ort sowie das Erstellen der Pläne ist als Aufgabe des bestenden BAU-AN und Oberleitungsplaner zu betrachten, da dieser bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt wurde. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich erst in die Ausführungsplanung einarbeiten, um den Grunderwerbsplan, welcher mit dem Aufstellen neuer Masten verbunden ist, beurteilen zu können. Das Bereitstellen der Arbeitsgrundlagen sowie das Einarbeiten in die Planung würde mit einem enormen Aufwand an Zeit einhergehen, welcher den Terminplan des Projektes gefährden könnte. Das Erstellen der Pläne und die sichere Beurteilung, ob Fremdgrund erworben werden muss, sollte bevorzugt die bestehende ausführende Firma und der Oberleitungsplaner entscheiden.
- 26.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ28 Der BAU-AN Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung oder der Oberleitungserneuerung beauftragt. Er ist mit der AP vertraut und verfolgt über das bauspezifische Wissen, welches notwendig ist um die Anbauhöhen anzupassen. Ein neuer AN müsste sich erst in die AP einarbeiten und in die Örtlichkeit eingewiesen werden, was widerum mit einem enormen Zeitaufwand verbunden ist.
- 28.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ26 Der Bau-An Spitzke SE ist bereits mit dem Bauvorhaben der Oberleitungserneuerung und dem Erstellen der Ausführungsunterlagen beauftragt. Demzufolge verfügt er über das bauspezifische und ortspezifische Wissen. Das Beauftragen einer neuen Firma birgt ein zeitliches Risiko. Dieser müsste erst in die Örtlichkeit und in das Projekt eingeführt werden. Es würden Zusatzkosten entstehen.
- 30.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ25 Das Gesamtbauvorhaben bleibt ungefährdet. Die Rückleiter werden entsprechend der Vorgabe vom Bau-AN Spitzke SE gezogen.
- 03.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 24 Das Gesamtbauvorhaben bleibt unberührt, die Radspanner werden gemäß Ausführungsplanung vom Bau-AN Spitzke SE angepasst.
- 05.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ02 Der Bau-An Spitzke soll den Vegetationsfreischnitt durchführen, da das Vorhaben möglichst kurzfristig umgesetzt werden sollte. Grund hierfür ist, dass gemäß Bundesnaturschutzgesetz nur bis Ende Februar Baumschnitts- und Baumfällarbeiten durchgeführt werden dürfen. Die Beauftragung eines neuen AN war zu dem Zeitpunkt aufgrund der Kurzfristigkeit und Kapazitätsmangel bei den Firmen nicht möglich. Im Worst Case hätten der Vegetationsrückschnitt nicht stattfinden können. Demzufolge wäre die Eingleisstelle am Gleis 7 nicht befahrbar gewesen.
- 05.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ 23 Das Gesamtbauvorhaben der Oberleitungserneuerung bleibt ungefährdet. Die Lagepläne wurden entsprechend angepasst und auf Basis derer die Bohrrohrgründung der Oberleitungsmasten durchgeführt.
- 22.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ15 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt und verfügt über das projekt- und ortsspezifische Wissen, welches für das Anpassen der Fundamente unabdingbar ist. Ein neuer AN müsste sich in die AP einarbeiten, in die Örtlichkeiten eingewiesen werden und mit der Oberleitungsplanung vertraut machen. Hinzu kommt der Mehraufwand der Neuausschreibung, welcher den Bauablauf zeitlich gefährdet. Wie bereits erläutert, sind die Oberleitungsarbeiten an einen eng getakteten Bauablauf gebunden. Die Beauftragung eines neuen AN gefährdet die Zeitschiene und birgt bauliche Risiken, da ein neuer AN nicht mit der Ausführungsplanung betraut ist. /// LÄ14 Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers würde viel Zeit in Anspruch nehmen, welche den Zeitplan der Bauarbeiten gefährden würde. Zudem müsste eine neuer AN erst in das Bauvorhaben eingeführt werden. Der zusätzliche Zeitaufwand könnte den straffen Terminplan der Bauarbeiten gefährden, welcher streng an die Sperrpausen gebunden ist. Können die Sperrpausen nicht genutzt werden, da der neue AN noch eingearbeitet werden muss oder nicht umgehend zur Verfügung steht, wird der geplante Inbetriebnahme Termin der Oberleitung gefährdet. /// LÄ30 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt. Der Oberleitungsplaner ist zudem mit der Erdungsplanung der weiteren SÜ, der SÜ Isarstraße auf der Strecke der Baumaßnahme beauftragt. Er verfügt als OLA-Planer über das notwenige Fachwissen zu den Anlagen. Zudem ist er durch das Erstellen der AP bereits mit den Beständen vor Ort vertraut und verfügt über umfängliches projekt- und ortsspezifische Wissen. Ein neuer Auftragnehmer wäre nicht mit der AP und der Örtlichkeit vertraut. Ihm müssten die notwenigen Pläne bereitgestellt werden. Zudem muss er sich in Ausführungsplanung einarbeiten, was mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn der bestehende Bau-An die Arbeit übernimmt. Zudem könnte aus Erfahrung sehr schwierig werden kurzfristig einen neuen Planer zu beauftragen. /// LÄ17 Der tatsächliche Arbeitsaufwand zur Entfernung des Wuzelwerkes und Wechseln der Trogdeckel steht in keinem Verhältnis zum Kosten- und Zeitaufwand der Neubeauftragung eines Auftragnehmers sowies dessen Einweisung und Sicherung auf der Baustelle. Dem Bau-AN Spitzke SE sind die Örtlichkeiten bereits bekannt, zudem ist eine Sicherungsfirma gebunden, welche für diese Arbeiten notwendig ist, da sich der Trog in unmittelbarer Nähe zum im Betrieb befindlichen Gleis befindet. Neben dem oben beschriebenen Kosten- und Zeitaufwand müsste die Firma, welche mit dem Erneuern der Trogdeckel und Vegetationsrückschnitt beauftragt ist, einen Sicherungsplan mit einer Vorlaufzeit von mind. 21 Tagen einreichen. Dies bedeutet zusätzlichen Zeitaufwand, der das das Bauvorhaben gefährdet, da das OSE-Kabel ohne diese Arbeiten nicht verlegt werden kann.
- 15.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ33 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die Mängel, welche durch den Abnahmeprüfer festgestellt wurden, gilt es unverzüglich nachzurüsten. Ursprünglich war diese zusätzliche Leistung nicht in den Bauablaufplan einberechnet, weshalb es hier zu zeitlichen Engpässen kommen, wenn ein neuer AN beauftragt würde. Die oben aufgeführten Engpässe birgen das Risiko einer verspäteten Inbetriebnahme und damit den Bedarf zusätzlicher Sperrpausen für die nachzuholenden Arbeiten. Hinzu kommt, dass es aus Erfahrung sehr schwierig ist, Sperrpausen zu bekommen. // LÄ34 Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit birgt eine Neuausschreibung das Risiko, dass die Leistungen nicht bis zur Inbetriebnahme erbracht werden können. Außerdem ist Spitzke SE mit dem Gesamterdungskonzept beauftragt. Eine verspätete Erdungsplanung kann die Abnahme der neuen Oberleitungsanlagen gefährden und somit auch die Inbetriebnahme. // LÄ35 Aus oben genannten Gründen, vor allem Sicherheitsbedenken, gilt es umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Bau-AN ist bereits vor Ort auf der Baustelle und kann umgehend mit der Bewachung des Bahnüberganges beginnen. Würde man einen neuen AN beauftragen, wäre der Bahnübergang während der Zeit der Neuausschreibung ungesichert. Dieses Sicherheitsrisiko soll nicht eingangen werden. Für die zweiten Bauphase wurde ein neuer Auftragnehmer beauftragt. Dies war aus den genannten Gründen in der ersten Bauphase nicht möglich. // LÄ37 Aus oben genannten Gründen, vor allem Sicherheitsbedenken, gilt es umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Bau-AN ist bereits vor Ort auf der Baustelle und kann die Lücke im Zaun schließen, damit keine Passanten die Bahngleise queren. Würde man einen neuen AN beauftragen, wäre die Zaunlücke während der Zeit der Neuausschreibung ungesichert. Dieses Sicherheitsrisiko soll nicht eingangen werden. Zudem stünde der Aufwand der Neuausschreibung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand, dem Einsetzen eines Zaunelementes. // LÄ40 Ein Wechsel des AN zur Montage der Erdungsverbinder ist sowohl aus bautechnischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Firma Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungplanung und dem Bau beauftragt. Sie verfügen über die erforderlichen orts- und projektspezifischen Kenntnisse, um die Erdungsverbinder an die von Ihnen geplanten und gestellten Oberleitungsmasten zu installieren. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Montage, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar.
- 02.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ32 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt. Der Oberleitungsplaner ist zudem mit der Erdungsplanung der SÜn auf der Strecke der Baumaßnahme beauftragt. Er verfügt als OLA-Planer über das notwenige Fachwissen zu den Anlagen. Zudem ist er durch das Erstellen der AP bereits mit den Beständen vor Ort vertraut und verfügt über umfängliches projekt- und ortsspezifische Wissen. Ein neuer Auftragnehmer wäre nicht mit der AP und der Örtlichkeit vertraut. Ihm müssten die notwenigen Pläne bereitgestellt werden. Zudem muss er sich in Ausführungsplanung einarbeiten, was mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn der bestehende Bau-An die Arbeit übernimmt. Zudem könnte es aus Erfahrung sehr schwierig werden kurzfristig einen neuen AN zu beauftragen. // LÄ38 Da der Umstand des überschrittenen Mastvorderkantenmaßes erst während der Ausführungsplanung aufgetaucht ist und der Bau schon begonnen hat, war die neue Statikberechnung von hoher Dringlichkeit. Eine Neubeauftragung hätte aus zeitlichen Gründen den Baufortschritt gefährden können, welcher an streng getaktete Sperrpausen gebunden ist. Daraus folgt des Risiko einer verspäteten Inbetriebnahme. // LÄ43 Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, der der AN bereits mit dem Verlegen des OSE Kabels beauftragt ist und diese eine zusätzliche Leistung im Zusammenhang darstellt, welche aus technischer Sicht nicht getrennt werden kann. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Montage, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar. // LÄ44 Die Ausführung musste unmittelbar nach dem Abbruch stattfinden und konnte nur von dem selben AN ausgeführt werden. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Montage, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar.
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ01 Diese Arbeit musste unmittelbar erfolgen, da sonst die Maßnahme in Gefahr gewesen wäre. Da der AN bereits vor Ort war, wäre es also nicht wirtschaftlich gewesen, eine neue Ausschreibung durchzuführen. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. // LÄ02 Da die Maßnahme unverzüglich durchgefüht werden musste und der AN bereits vor Ort war, wäre es unwirtschaftlich gewesen, die Leistung neu auszuschreiben. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Montage, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar. // LÄ03 Da der AN bereits vor Ort war, wäre es unwirtschaftlich gewesen, die Maßnahme neu auszuschreiben. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar // LÄ04 Da der An bereits vor Ort war und alle zusammenhängenden Arbeiten sowieso erledigte, wäre es unwirtschaftlich gewesen einen neuen AN zu suchen und damit neu auszuschreiben. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. // LÄ04 Da diese Baumaßnahme Voraussetzung für die weiteren Baumßnahmen des AN ist, ist es nicht wirttschaftlich einen anderen AN zu suchen, da dies mit einer erneuten Ausschreibung und Planung verbunden ist. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Montage, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar. // LÄ05 Es ist eine zusätzlicher Aufwand welcher dem AN bei der Erbringung der vertraglich gepflichteten Leistung entsteht. Die Leistung kann nicht durch einen anderen AN erbracht oder übernommen werden. Da die Leistung nicht von der ursprünglich zu erbringenden Leistung getrennt erledigt werden kann, müsste die Gesamtleistung neu vergeben werden, was einen unverhältnismäßigen Mehraufwand und Verzug mit sich bringen würde // LÄ05 Da die Ausführung sowieso Aufgabe des AN war und sich lediglich das Material geändert hat, wäre es unwirtschaftlich gewesen, einen neuen An zu suchen und neu auszuschreiben. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar // LÄ06 Da es sich hier um eine, nicht vom AN verschuldete Verzögerung handelt, wäre es unwirtschaftlich gewesen neu auszuschreiben. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar // LÄ07 Da der AN bereits vor Ort war und dieser Arbeiten die Grundlage für die weiteren Arbeiten darstellten, wäre es unwirtschaftlich gewesen den AN nzu wechseln. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ10 Da der AN bereits vor Ort war und diese Arbeiten die Voraussetzung für die weiteren vertraglich festgelegten Arbeiten waren, wäre es unwirtschaftlich gewesen neu auszuschreiben. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar // LÄ11 Der Bau AN war bereits vorort. Eine erneute Ausschreibung und Planung wäre daher nicht wirtschaftlich gewesen. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Montage, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar. // LÄ12 Da der AN bereits vor Ort war, wäre es unwirtschaftlich gewesen einen seperaten AN für diese Maßnahme zu suchen. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar
- 30.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA42_NT14: in Wechsel des AN während des Baues ist aus bautechnischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Firma Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung und dem Bau beauftragt. Sie verfügen über die erforderlichen orts- und projektspezifischen Kenntnisse. Ungeachtet dessen hätte ein Wechsel des AN die Terminschiene des Baus und der Inbetriebnahme gefährdet. Wie bereits erläutert kam es bereits zu Verzögerungen bei der Montage des Kettenwerkes. Der Bau ist an die vorgegebenen Sperrpausen gebunden. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar. // MKA40_NT15: Ein Wechsel des AN während des Baues ist aus bautechnischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Firma Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung und dem Bau beauftragt. Sie verfügen über die erforderlichen orts- und projektspezifischen Kenntnisse. Der Wechsel des AN würde darüber hinaus ein zeitliches Risiko mit sich bringen, welches die IBN gefährden könnte. Der Bau ist an die vorgegebenen Sperrpausen gebunden. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar.
- 17.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA03: Der Bau-An Spitzke wurde mit den Eingleisen beauftragt, da die Leistung möglichst kurzfristig umgesetzt werden sollte. Grund hierfür ist, dass man sich zu dem Zeitpunkt mitten in der Ausführung auf der Baustelle befand. Diese Ausführung ist eng an die Sperrzeiten gebunden, hier muss die Terminschiene eingehalten werden. Eine Neubeauftragung hätte ein Baustillstand bedeutet. Hätte nicht kurzfristig eingegleist werden können, hätte es zu einem Baustillstand kommen können, der die fristgerechte Umsetzung des Gesamtbauvorhabens gefährdet. // MKA06: Der Bau-An Spitzke ist bereits mit der Entsorgung im Rahmen des Bauvorhabens Gleis- und Oberleitungserneuerung Freising - Langenbach beauftragt. An dieser Stelle einen neuen AN beauftragen wäre nicht wirtschaftlich und mit einem zusätzlichen logistischen und zeitlichen Mehraufwand verbunden. Die Beauftragung eines neuen AN wäre mit Zusatzkosten und einem erheblichen logistischen und zeitlichen Mehraufwand verbunden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Erneuerung Kreuzungsbauwerk inkl. zwei Gewölbebrücken in Bremen, Strecke 1404, km 5,946, Oberleitung](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/erneuerung-kreuzungsbauwerk-inkl-zwei-gewoelbebruecken-in-bremen-68a36b33) · Zuschlag 12.03.2024 an Rail Power Systems GmbH
- [Hauptbaumaßnahmen Autoreisezuganlage in München Süd (VE2965)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hauptbaumassnahmen-autoreisezuganlage-in-muenchen-sued-ve2965-57285aac) · Zuschlag 20.10.2023 an Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
- [Wunderline Umbau Oberleitungsanlage Bhf. Ihrhove](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/wunderline-umbau-oberleitungsanlage-bhf-ihrhove-b09b8fb4) · Zuschlag 11.01.2023 an EUROPTEN Deutschland GmbH
- [Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/weddeler-schleife-zweigleisiger-ausbau-vp-12-gleis-tiefbau-ba-11650-00fe584e) · Zuschlag 14.06.2021 an Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
- [FBQ Vorabmaßnahme Tiefbau ESTW Bad Schwartau – Neustadt](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/fbq-vorabmassnahme-tiefbau-estw-bad-schwartau-neustadt-73799931) · Zuschlag 02.11.2020 an Friedrich Duensing GmbH - Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
- [3/4 gleisiger Ausbau Bonn-Oberkassel](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/34-gleisiger-ausbau-bonn-oberkassel-69059ab4) · Zuschlag 02.07.2020 an THG Baugesellschaft mbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Freising](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-freising): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Foberleitungs-und-gleiserneuerung-str-5500-km-412-bis-455-freising-bis-f73f8819

---
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d8ed8f9a-b6ce-41c5-951f-67e7f26979c8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/oberleitungs-und-gleiserneuerung-str-5500-km-412-bis-455-freising-bis-f73f8819
