# Oberbau Nord

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Sportplatzbau in Troisdorf am 23.05.2025 vergeben, Zuschlag an Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehm.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Sportplatzbau: Oberbau Nord
- Wo: Troisdorf, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.06.2025 bis 12.05.2028
- Zuschlag an: Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehm
- Zuschlag am: 23.05.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht
- Originaltitel: Los 100: Oberbau Nord

## Gewinner

- [Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehm](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schweerbau-gesellschaft-mit-beschrae-haftung-und-co-kg-bauunternehm), Stadthagen

## Leistungsumfang

GSH Troisdorf - Unkel Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die DB haben beschlossen, bis 2030 ein Hochleistungsnetz aufzubauen. Der Abschnitt Troisdorf -Koblenz - Wiesbaden auf der zweigleisigen und elektrifizierten Strecke 2324 bzw. die „Rechte Rheinstrecke“ ist Teil des Transitkorridors von den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) nach Süddeutschland und damit ein wichtiger Bestandteil des europäischen Güterverkehrsnetzes. Im Zuge des Aufbaus des Hochleistungsnetzes soll der Abschnitt Troisdorf, bis Bad Honnef im 2. Halbjahr 2026 im Regionalbereich West erneuert werden. Dieser liegt vollumfänglich in Nordrhein-Westfalen. In der vorliegenden AzV wird ausschließlich auf das Los 100 (Bauabschnitt Nord) eingegangen. Der betroffene Bauabschnitt reicht vom nördlichen Ende des Bf Troisdorf bei ca. km 78,6 bis zum südlichen Ende des Bahnhofs Friedrich-Wilhelms-Hütte (KFWH) bei km 83,000. Inhalt des Loses sind: 35 Weichen ca. 6.000 m Gleis

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 53 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45236000-0
- CPV-Bezeichnung: [Oberbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45236000-oberbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 58efcb51-d7f1-4208-8fda-48b652b7091c

## Verlauf

- 14.02.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 30.05.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 11.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 004 Zur Ausführung der vertraglichen Leistungen ist es erforderlich, die Baustelleneinrichtungsfläche BE Fläche 03 (DB Privatstraße / Ladestraße P&R Parkplatz Troisdorf) vollständig zu beräumen. Ergänzend dazu sind im Rahmen der Baufeldfreimachung die dort gelagerten Schallabsorbersteine aus Gasbeton fachgerecht und in Abstimmung mit der abfalltechnischen Bauüberwachung zu entsorgen. 08 Zur Ausführung der vertraglichen Leistung ist der Weichenumbau der Weichen W62 und W64 inklusive Planungsanteil als zusätzliche Leistung erforderlich. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit nach dem Umbau ist eine obertechnische Bearbeitung beider Weichen notwendig. Im Rahmen der Begutachtung wurde festgestellt, dass bei Weiche W62 bereits ca. 50 % der Holzschwellen (Tränkjahr 1991) ersetzt wurden. Die verbleibenden Schwellen weisen fortgeschrittene biologische Zersetzung sowie Längsrisse auf. Zudem sind die Rippenplatten in die Schwellendecke eingefahren, wodurch die Spurhaltefähigkeit eingeschränkt ist. Um im Zuge des Umbaus der Weichenverbindung W62–W64 die erforderliche Sollgleislage zu erreichen, ist ein Mitstopfen beider Weichen erforderlich. Aufgrund des schlechten Oberbauzustandes kann dies mit den vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht gewährleistet werden, da hohe Hebe- und Verschiebewerte zu erwarten sind. Die beschriebenen Maßnahmen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs, sind jedoch aus technischen Gründen zwingend erforderlich.
- 16.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen einen Schutzanstrich für die Stahlträger im Bereich der Erneuerung der Brückenbalken. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Leistung wurde durch ALV KIB festgelegt. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der Verschiebung der Weiche 406 in die Bauphase 2 können die bereits angelieferten Weichenschwellen, Weichenfahrbahnen, Anschlussschwellen, Anschlussschienen sowie das zugehörige LST-Material nicht unmittelbar eingebaut werden. Zur Sicherstellung der späteren vertragsgemäßen Ausführung der Weiche ist daher eine Zwischenlagerung auf der Baustelleneinrichtungsfläche einschließlich Sicherung, Vorhaltung, Verladung und anschließendem Transport zum Einbauort erforderlich. Die Leistung stellt eine notwendige Folge der geänderten Bauphasenabwicklung dar und ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 04.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 Im Rahmen der Maßnahme sind im Vorfeld im Rahmen der Georadaruntersuchung Anomalien der Kategorie 1 vorgesfunden worden, welche beseitigt werden müssen vor dem Bearbeiten des Oberbaus. 07 Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von PSS KG2 und Geokunststoffen. 09 Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den zusätzlichen Umbau der Weiche 439 aufgrund ihres schlechten Zustands, einschließlich der notwendigen Kampfmittelbegleitung sowie der begleitenden Leistungen der Leit und Sicherungstechnik (LST) und zusätzlicher Planungsleistungen. Im Zuge dieses Umbaus ist es zudem erforderlich, die Weiche 440 mitzustopfen, um die Anlage gemäß den Vorgaben des Trassierungsentwurfs auf die Soll Höhe und Soll Richtung auszurichten. 10 Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den zusätzlichen Einbau von 213 Sicherungskappen im Bereich der 440er und 450er Weichen, in Gleis 15 (Bf Troisdorf) und im Bereich des Gleises 48 (Bf Friedrich Wilhelmshütte). 11 Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen die Sicherung des neu hergestellten Kabelkanals neben den Gleisen 16 und 17 während der Umbaumaßnahmen. Der Kabelkanal für die dritte Speiseleitung wird zwischen den Gleisen 16 und 17 bereits vor Beginn der Sperrpausen hergestellt. Da sich der Kabelkanal im Bereich des Umschlagplatzes befindet, ist es erforderlich, die Kabeltrasse während der gesamten Bauzeit durchgehend mittels Stahlplatten zu schützen. 12 Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den bauzeitlichen Rückbau der Zäune zwischen den Lagerflächen und den Gleisen im Bereich der Umschlagplätze am P+R Parkplatz sowie in der Lindenstraße. Der temporäre Rückbau ist für das Umschlagen, Entladen und Verladen von Materialien wie Altschotter, Schienen und Schwellen erforderlich. Nach Abschluss der entsprechenden Bauarbeiten sind die Zäune wieder ordnungsgemäß herzustellen und einzubauen. 14 Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den Einbau von Mineralgemisch in einem Teilbereich des Lagerplatzes neben Gleis 18, der gemäß den Vorgaben des LBP fachgerecht einzubauen, zu ebnen und zu verdichten ist. 16 Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese beinhalten den Einbau und Lieferung von GFK Abdeckplatten im Bereich der Brückenbalken der Gleise 11 und 15. Im Rahmen der Maßnahme „GSH T U, Los 100“ werden die Gleise 11 und 15 einschließlich der Brückenbalken der EÜ Sieglarer Straße erneuert. Die vorhandenen Abdeckbleche aus Stahl befinden sich in einem maroden Zustand und können nach dem Austausch der Brückenbalken nicht wieder eingebaut werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Stahlabdeckbleche nach Abschluss der Arbeiten durch GFK Abdeckplatten zu ersetzen. 17 Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen die Gestellung eines GEDO Messsystems zu Beginn der jeweiligen Bauphase. Ziel ist die Bewertung der Gleislage. Hierzu sind vor Beginn jeder Bauphase sämtliche DUA Stopfbereiche sowie die vorgesehenen Schleifbereiche mittels GEDO messtechnisch zu erfassen. Im Zuge der Messungen ist außerdem der Zustand des Oberbaus zu begutachten. Die gewonnenen Messergebnisse und Erkenntnisse werden zur weiteren Planung gemeinsam mit dem Auftraggeber ausgewertet und besprochen, um die erforderlichen weiteren Schritte festzulegen. 018 Zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist die Durchführung zusätzlicher Leistungen erforderlich. Abweichend von Punkt 0.1.3.6 „Oberbau“ der Baubeschreibung werden die nachfolgend genannten Maßnahmen nicht als 1:1 Ersatz, sondern als Erneuerung bewertet. Hieraus ergibt sich eine erhöhte Planungstiefe, die durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Ausführungsplanung zu berücksichtigen ist. Betroffene Maßnahmen: - 2324 KT Gl.9 W441-W473 aufgrund erstmaligem Einbau PSS - 2324 KT Gl.10 W442-W470 aufgrund erstmaligem Einbau PSS - 2324 KT WE484 km 81,235 aufgrund Hebewerten >75mm - Neubau Kabelkanäle aufgrund einer Länge von >100m 22 Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die zusätzliche Leistung umfasst den Einbau von Trennvlies, Mineralgemisch sowie Stahlplatten im Bereich des Altschotterlagerplatzes zum Schutz von Baumwurzeln. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit der Entsorgungsfläche für die LKW-Transporte des AG sowie zum Schutz und zur Trennung von Böden mit Altlastenverdacht ist auf der durch den AG definierten Fläche ein Trennvlies sowie eine Schicht aus Mineralgemisch in einer Stärke von ca. 15–20 cm als Schutz- und Lastverteilungsschicht einzubauen. Im Bereich der Lagerfläche am Gleis 17 ist analog zu verfahren. Im Zuge der Vorarbeiten ist dort zusätzlich ein geeigneter Baumwurzelschutz in Form von Stahlplatten herzustellen.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 Die zusätzliche Leistung umfasst den Lückenschluss der Weiche 480 an Gleis 16, welcher auf Anordnung des AG herzustellen ist. Diese Maßnahme dient der jederzeitigen Erreichbarkeit sowie der uneingeschränkten Nutzung des Lagerplatzes neben Gleis 16 und Gleis 18 für den Umschlag von Alt- und Neuschotter, Boden, PSS, Altschienen und Altschwellen. Für die Durchführung der Arbeiten wird der bestehende Prellbock in Gleis 16 vor Beginn der Maßnahme ausgebaut. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Prellbock wieder fachgerecht einzubauen. 24 Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die zusätzliche Leistung umfasst die Herstellung von Kabelquerungen mittels Flexrohr an sämtlichen Weichen. Darüber hinaus sind in den Umbaubereichen vorhandene, nicht den Anforderungen entsprechende Kabelquerungen zu erneuern. Für die Ausführung dieser Arbeiten werden zusätzliche Leistungen der Leit- und Sicherungstechnik (LST) sowie gegebenenfalls ergänzende Erdungsarbeiten erforderlich. 28 Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die zusätzliche Leistung umfasst die vollständige Erneuerung des Zaunes entlang des P+R-Parkplatzes. Ein Wiedereinbau des bestehenden Zaunes ist – entgegen der Beschreibung in MKA Nr. 14 – aufgrund seines Zustandes technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Zur Herstellung des neuen Zaunes sind zunächst Aufräumungs-, Vegetations- und Rodungsarbeiten erforderlich. Das hierbei anfallende Rodungs- und Schnittgut ist aufzunehmen, zu verladen, fachgerecht abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Abschluss dieser vorbereitenden Maßnahmen erfolgt die Herstellung des neuen Zaunes einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Befestigungs- und Montagearbeiten. Der neue Zaun wird entsprechend den technischen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten hergestellt. 36 Aufgrund des verspäteten Aufbaus der Festen Absperrung (FA) an Gleis 4 konnten die vorgesehenen Entlade- und Montagearbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden. Zur Aufrechterhaltung des Bauablaufs wurde durch den Auftraggeber angeordnet, die FA-Boxen nach Gleis 5 umzusetzen. Das Verfahren der FA-Boxen einschließlich Verladung, Transport und Abladen war daher eine zusätzliche Leistung, die erforderlich wurde, um die vertragsgegenständlichen Weichenbauarbeiten weiterhin durchführen zu können. 37 Im Zuge der Baumaßnahme wurde der bestehende Gleisabschluss in Gleis 17 ausgebaut. Für die ordnungsgemäße Baufeldräumung und die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorgaben ist der Abtransport und die Entsorgung des ausgebauten Gleisabschlusses durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb erforderlich. Die Leistung ist damit eine notwendige Folge der vertragsgegenständlichen Rückbau- und Gleisbaumaßnahmen und zur vollständigen Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 40 Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass in den Weichen 476, 477, 478, 467 und 472 kopfgehärtete Schienen vorhanden sind. Für Schweißarbeiten an diesen Schienen sind aus technischen Gründen ausschließlich Z120-Schweißportionen geeignet und einzusetzen. Die Verwendung und Dokumentation dieser speziellen Schweißportionen ist erforderlich, um die technisch regelkonforme und betriebssichere Ausführung der Schweißarbeiten sowie die vertragsgemäße Herstellung der Weichenanlagen sicherzustellen. 42 Im Zuge des Weichenumbaus werden bestehende Weichenantriebe ausgebaut. Diese Alt-Weichenantriebe sind entsprechend der Anordnung zum Signalwerk Wuppertal zurückzuführen. Die Leistung ist eine unmittelbare Folge der vertragsgegenständlichen Weichenumbaumaßnahmen und erforderlich, um die ausgebauten Anlagenteile ordnungsgemäß zu behandeln und die Baumaßnahme vollständig abzuschließen. [260804_L10...enantriebe | PDF] 43 Im Bereich der Weiche 476 wurden vorhandene Packlagen, Fundamentreste und Mauerwerksreste angetroffen, die den planmäßigen Einbau der vorgesehenen Planumschutzschicht verhindern. Daher ist die fachgerechte Zerkleinerung und der Ausbau dieser Hindernisse erforderlich, um die geplante Herstellung des Unterbaus entsprechend den Planungs- und Ausführungsvorgaben zu ermöglichen. Die Leistung stellt eine zusätzliche Maßnahme dar, die erst aufgrund der tatsächlich vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten erforderlich wurde und für die vertragsgemäße Ausführung der Bauleistungen notwendig ist. 44 Im Bereich der Weichenanlage W475 wurde festgestellt, dass die geplanten Schweißstöße mit einem Abstand von lediglich ca. 8 m zu vorhandenen Bestandsschweißungen liegen. Gemäß Ril 824 sind bei den vorliegenden Geschwindigkeitsverhältnissen jedoch Mindestabstände von 10 m einzuhalten. Zur Einhaltung der technischen Regelwerke und zur Sicherstellung einer betriebssicheren Ausführung ist daher der Einbau von zwei Schienen mit einer Mindestlänge von jeweils 11 m erforderlich. 45 Aufgrund einer nicht verfügbaren Sperrpause für die Weiche W406 sowie einer verspäteten Rückmeldung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) für die Weiche W417 musste der ursprünglich geplante Bauablauf angepasst werden. Die Weichenumbauten werden deshalb in eine spätere Bauphase verschoben, wodurch zusätzliche Leistungen für die Anpassung der Bauablaufplanung, der Ver- und Entsorgung sowie der Vorhaltung bereits bereitgestellter Ressourcen erforderlich werden. Die Leistung ist notwendig, um die vertragsgegenständlichen Weichenumbauten unter den tatsächlich vorhandenen betrieblichen Randbedingungen weiterhin durchführen zu können. 46 m Bereich der Weichenantriebe der Weichen 462 und 475 waren aufgrund der vorhandenen Höhenunterschiede zum angrenzenden Gelände zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten waren. Auf Anordnung des AG wurden zur Sicherung der Anlagen und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Weichenantriebe zusätzliche U-Rahmen eingebaut. Im Bereich der Weiche 462 war darüber hinaus aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine zusätzliche Sicherung des vorhandenen Übertragungsgestänges erforderlich. Hierzu wurden L-Steine eingebaut, um das angrenzende Gelände standsicher abzufangen und einwirksame Lasten von den Anlagenteilen fernzuhalten. Im Zuge der Ausführung wurden die vorhandenen alten U-Rahmen sowie Schotterhalteplatten zurückgebaut und fachgerecht entsorgt. Die Lieferung sämtlicher für die Leistung erforderlichen Betonfertigteile, insbesondere der U-Rahmen und L-Steine, erfolgte durch den Bau AN. 49 Die zusätzliche Leistung umfasst die Herstellung und den Einbau eines Kabelkanals der Größe 1 mit einer Länge von ca. 400,00 m zwischen den Gleisen 9 und 10 im Zuge der Bauphase 2. Darüber hinaus beinhaltet die Leistung die Herstellung von vier Gleisquerungen zur Sicherstellung der erforderlichen Kabelführung zwischen den Gleisen. Die hierfür erforderlichen Leistungen einschließlich der Lieferung sämtlicher benötigter Materialien durch den AN waren nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. 50 Die zusätzliche Leistung umfasst die Erweiterung bzw. die an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Umsetzung des vorhandenen Kabelkanals im Bereich der Gleise 5 und 6 an mehreren Stellen. Darüber hinaus beinhaltet die Leistung die Herstellung mehrerer Gleisquerungen in den Gleisen 5 und 6 zur Schaffung der erforderlichen Leitungswege für die LST-Kabel. Weiterhin umfasst die zusätzliche Leistung den fachgerechten Ausbau und die ordnungsgemäße Entsorgung von drei vorhandenen Monolithen im Bereich der Gleise 5 und 6. An einem weiteren vorhandenen Monolithen ist ein oberflächlicher Abtrag auszuführen. 51 Die zusätzliche Leistung umfasst die Verlegung eines Kabeltrogs der Größe 1 im Bahnhof Troisdorf zwischen Gleis 8 und Gleis 9. Im Bereich des neu herzustellenden Ankerfundaments sind die erforderlichen Gehrungsschnitte auszuführen. Zusätzlich ist unterhalb des Kabeltrogs ein Leerrohr zur Aufnahme der Erdungsführung einzubauen. Darüber hinaus umfasst die zusätzliche Leistung die Lieferung und den Einbau eines Spannbetonpfostens mit einer Länge von 4,0 m in einem Abstand von 113 m vor dem Signal 81ZT09. Die für die Ausführung der vorgenannten Leistungen erforderlichen Materialien werden durch den AN geliefert.
- 06.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 41 Vor der Herrichtung und Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche „Lindenstraße“ müssen die auf der Fläche lagernden Betonzaunpfosten vollständig beräumt werden. Die Betonzaunpfosten sind unter Begleitung der UBÜ aufzunehmen, zur Haupt-BE-Fläche an der Privatstraße zu transportieren und dort in die vorgesehenen Container zu verladen. Die Leistung ist erforderlich, um die BE-Fläche für die vorgesehene Nutzung herzurichten und die vertragsgegenständlichen Bauleistungen durchführen zu können. 52 Die zusätzliche Leistung umfasst die Anpassung der bestehenden Kabeltrogführung im Bereich des Signals 81ZT08 an Gleis 8 im Bahnhof Troisdorf. Aufgrund der Errichtung des neuen Signals ist der vorhandene Kabeltrog auf einer Länge von ca. 5 m zu versetzen bzw. neu herzustellen. Hierfür sind Kabeltröge der Größe I fachgerecht um das Signal herum zu verlegen und an den bestehenden Kabeltrog auf der rechten und linken Seite anzuschließen. Darüber hinaus umfasst die zusätzliche Leistung die Lieferung und den Einbau eines Spannbetonpfostens mit einer Länge von 4,0 m auf Höhe des Signals 81ZT07 links neben Gleis 7. Das für die Ausführung der Leistungen erforderliche Material wird durch den AN bereitgestellt. 53 Die zusätzliche Leistung umfasst die Gestellung von AZ-Führern als Weichenkurbler im durchgehenden Schichtbetrieb für den Zeitraum vom 14.07., 07:00 Uhr, bis zum 24.07., 19:00 Uhr. Die Leistung dient der manuellen Bedienung der Weichenanlagen sowie der Aufrechterhaltung eines sicheren und ordnungsgemäßen Rangierbetriebs innerhalb des Baufeldes während der Bauphase. 54 Aufgrund der Verschiebung der Weiche 417 in die Bauphase 2 können die für den Einbau vorgesehenen Weichenschwellen, Weichenfahrbahnen, Anschlussschwellen, Anschlussschienen sowie das zugehörige LST-Material nicht zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt eingebaut werden. Zur Sicherstellung der späteren vertragsgemäßen Ausführung der Weiche ist daher eine Zwischenlagerung auf der Baustelleneinrichtungsfläche einschließlich Sicherung, Vorhaltung, Verladung und anschließendem Transport zum Einbauort erforderlich. Die Leistung stellt eine notwendige Folge der geänderten Bauphasenabwicklung dar und ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. 55 Die zusätzliche Leistung umfasst das Schleifen der Schienen im Gleis 5 des Bahnhofs Troisdorf auf einer Gesamtlänge von ca. 1.300 m. Die Schleifarbeiten dienen der Beseitigung vorhandener Schienenoberflächenfehler sowie der Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Schienenzustandes. Hierfür sind die erforderlichen Schleifarbeiten mittels geeigneter Schienenschleiftechnik einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen durchzuführen. 56 Die zusätzliche Leistung umfasst die Beseitigung potenzieller Eidechsenverstecke auf Anordnung der umweltfachlichen Bauüberwachung. Hierzu sind die im Baufeld vorhandenen Altschwellen und Schwellenreste, Betonbruchstücke, Unrat, Müll sowie anfallende Schnitt- und Vegetationsreste vollständig von Hand aufzunehmen und aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Das aufgenommene Material ist anschließend mittels der auf der Baustelle eingesetzten Zweiwegebagger in bereitgestellte SKL-Anhänger umzuladen und zum P+R-Parkplatz zu transportieren. Dort erfolgt die Zwischenlagerung in bereitgestellten Abrollcontainern. Für die ordnungsgemäße Lagerung der ausgebauten Schwellen hat der Auftragnehmer zusätzlich geeignete Kanthölzer bereitzustellen und auszulegen. 57 Die zusätzliche Leistung umfasst das Verfahren der festen Absperrung für die Gleise 10 und 25 am 14.07.2026 sowie 16.07.2026. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte auf Anordnung des Auftraggebers zur Anpassung der vorhandenen Sicherungseinrichtungen an geänderte betriebliche und bauliche Randbedingungen. 58 Die zusätzliche Leistung umfasst die Herstellung eines provisorischen Schienenübergangs im Bereich der Weichen W408 und W410 aufgrund fehlender, durch den AG bereitzustellender Übergangsschienen des Schienenbandes Nr. 17 mit einer vorgesehenen Länge von 25,40 m. Da die erforderlichen Übergangsschienen zum Zeitpunkt der Ausführung nicht zur Verfügung standen, war zur Sicherstellung der Befahrbarkeit der Weiche W410 die kurzfristige Herstellung einer technisch geeigneten Interimslösung erforderlich. Hierzu wurden auf Anordnung des AG die vorhandenen Übergangsschienen der Weiche W406 mit einer Länge von 12,60 m getrennt und unter Verwendung geeigneter Schienenstücke aus den abgeladenen Passstücken des Schienenbandes Nr. 1 angepasst. Die angepassten Schienen wurden eingebaut und die erforderlichen Schienenstöße durch den AN fachgerecht angelascht sowie mittels Gleisverbindern gesichert. Sämtliche hierfür erforderlichen Anpassungs-, Trenn-, Hebe-, Einbau- und Sicherungsarbeiten einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen wurden am 19.08.2026 und 20.08.2026 ausgeführt. 59 Die zusätzliche Leistung umfasst die Beschaffung, Bestellung, den Transport sowie die fristgerechte Anlieferung und Abladung der Schwellen am durch den AG vorgegebenen Abladeort. Die Lieferung der 47 Stück W10003-Schwellen war nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und wird daher als zusätzliche Leistung ausgeführt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehm erhalten.

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