# Nordkopf Königs Wusterhausen

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Königs Wusterhausen am 23.12.2024 vergeben, Zuschlag an H. Klostermann Baugesellschaft mbH. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Nordkopf Königs Wusterhausen
- Wo: Königs Wusterhausen, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.02.2025 bis 31.12.2028
- Zuschlag an: H. Klostermann Baugesellschaft mbH
- Zuschlag am: 23.12.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [H. Klostermann Baugesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/h-klostermann-baugesellschaft-mbh), Hamm-Uentrop

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 32 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 88003dfb-a051-4764-840d-fa8e2bfe74f0

## Verlauf

- 30.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 11.09.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Submissionstermin und Bindefrist wurden verschoben
- 17.10.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Submissionstermin und Bindefrist wurden verschoben
- 24.12.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Eisenbahnüberführung. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 13.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 03) Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Eisenbahnüberführung. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 04) Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Eisenbahnüberführung. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 20.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 007: Nach Bauentwurf soll der gleisparallele Baugrubenverbau am Bestandsbauwerk auf der Außenseite angeordnet werden. Es bestehen Bedenken, dass es bei der Ausführung zu Gleissetzungen kommen kann, die aufgrund des Unterschnittes am Flügelkragarm nicht unmittelbar nach dem Rammen beseitigt werden können, sondern zeitlich unkontrolliert eintreten können. Der Verbau muss in der AP zwischen Gleis und Bestandsflügel angeordnet werden. Der Flügel wird bis 1,70 m unter SO abgebrochen. Folgende Mehraufwendungen sind zu erwarten - bei Abbruch des Flügels wird eine Verankerung der gleisparallelen Spundwand notwendig (den Nachweis, dass bei Anordnung vor dem Bauwerk eine frei auskragende Spw. statisch und konstruktiv ausreichend gewesen wäre, wird im Zuge des NT beigebracht) - die Bereitschaft bzw. Bereitstellung einer Stopfeinheit nach dem Rammen ist bisher nicht vereinbart - Abbruch auch des südlichen Flügels
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Eisenbahnüberführung. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 05 Die Beprobung/ Analytik und die Zuordnung der zu entsorgenden Baustoffe hat im Gegensatz zum Inhalt der Ausschreibung und zur Antwort Bieterfrage 56 nicht nach dem EBV - Übergangserlass vom 5.Mai 2023, daher nicht nur nach LAGA sondern auch nach den Vollzugsregelungen des Landes Brandenburg zur Einstufung von Abfällen eines Spiegeleintrages nach AVV zu erfolgen. Dies bedingt höheren Analyseaufwand und kann unter Umständen auch zu höherem Aufwand in den Transport und Entsorgungspositionen führen. Weiterhin fehlen im LV 1 Los 2 Abschnitt 8 sowie im LV 1 Los 4 für die notwendige Einordnung der zu entsorgenden Stoffe die entsprechende Beprobungs-/Analyse - Positionen. - siehe Anlage zur Anzeige - Mail: MLEUV Brandenburg v. 12.03.25. MKA 07 1. Beräumungsgrad Gemäß Baubeschreibung und der im LV aufgeführten, zu entsorgenden Materialien : (Mauerwerk/ Stahlbeton; Stahl; Dämmung; Glas; Gemische aus Beton, Ziegeln u. Keramik u. Abdichtung) war in der Angebotsphase beim abzubrechenden Bauwerk von einem beräumten Gebäude auszugehen. . siehe Baubeschreibung (Anlage 1 zu dieser Anzeige) Dementgegen ist vor Abbruch als Zusatzleistung das Stellwerksgebäude u.a. Müll; unbekannten Lagerstoffen und die Ausrüstungen zu erfassen, und als Grundlage für den von Ihrer Seite zu erstellenden A&S-Plan ein Schadstoffkataster zu ergänzen. - siehe auch Anlage 1 zur MKA - Abschnitt 0.2.15.6 und Anschreiben zu dieser Anzeige. 2. Das Stellwerksgebäude ist zusätzlich vermessen: Insbesondere für die Verbaustatik der Abbruchgrube und für die Sicherung des OL - Mastes 27-16 ist das Vorhandensein eines Kellers zu untersuchen und die Kellerabmessungen festzustellen. 3. Zeitpunkt des Abbruchs: Da die am Stw befestigte Analogantenne für den Zugfunk nicht umgesetzt werden kann, (die Antennenanlage müsste am GMSR Mast neu errichtet werden) kann der Abbruch des Stw nicht mehr in der Sperrpause 18.-26-September 2025 erfolgen. Der Abbruch ist jedoch vorlaufend vor der Errichtung der neuen Kabeltrasse spätestens bis 05/2026,- dann unter den Bedingungen des Bahnbetriebes im Gleis 1 durchzuführen. 4. Anwendung Vollzugsregelungen des Landes Brandenburg auf Analytik und Entsorgung zur Einstufung von Abfällen eines Spiegeleintrags nach AVV, wonach bereits bei der Deklarationsanalytik die Schwellenwerte auf Basis der max. zulässigen Materialwerte der ErsatzbaustoffV festgelegt wurden - siehe unsere Anzeige von Vertragsabweichungen Nr. 5.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 013 - Aufgrund der Anordnung der PL vom 08/07/2025 hat der AN das Gehölz auf der BE am Nottekanal zu beräumen. Dazu zählen unter anderem 25 Baumstümpfe, sowie große Mengen Baumschnitt und Stämme. Die Kosten für die Entsorgung sind nicht im Vertrag enthalten. Durch das Verlegen der Zufahrtsstraße durch die PL sind außerdem Formschnitte und zusätzliche Baumsicherungen mittels Bauzäunen herzustellen. Weiterhin sind auf der BE sowie Zufahrtsstraße Maßnahmen zur Stabilisierung des Baugrundes, aufgrund sehr schlechter Bodenverhältnisse sowie dem anstehnden Grundwasser der Notte, nötig. Dazu werden Stahlplatten bzw. auch Baggermatratzen verlegt um eine Befahrbarkeit mit schweren Geräten zu ermöglichen.
- 30.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA10: LV 01: geänderte Leistung : Rammrohrgründung für Signal 37 - P1 in Stat. 27,520 zusätzliche Leistung : AP Rammrohrgründung (entgegen Regelfundament Monolith) Durchführung Kampfmittelsondierung am Signalstandort AP zusätzliche Querung Stat. 27,520 durch Gl. 1 bauliche Umsetzung der Querung durch Gleis 1 (Strecke 6142) mit Teilsperrung S-Bahn u. Abschaltung der Stromschiene (sh. auch: Anlage 1 zur MKA zu Pkt. : Vorabzug AP zu Signalstandort P1 u. Querung Stat. 27,520). // MKA12: Zus. erforderliche Planungsleistungen Bauleistung für bauzeitliche Ab- und Aufführung sowie Kabelführung im trog (Rückleiter) bzw. erdverlegt (Ug-Leitung) // MKA14: im Zuge der geotechnischen Prüfung der Verbau und Spundwandarbeiten wurden der Einbau der Uferspundwände ohne eine zusätzliche Sicherung der Bahndammböschung Südseite untersagt (Gefahr hydraulischer Grundbruch/ Dammrutschung bis in die Betriebsgleise) . Es sind zusätzliche statische Nachweise für Sicherung der Standsicherheit des Bahndammes im Vorlauf zu den Spundwandarbeiten zu erbringen. Die Sicherung bestehend aus einer aufgelösten Bohrpfahlwand und ist umzusetzen. - Plan s. Anlage 1 zu 4
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-009 Gemäß der Planfeststellung Seite 14 f) ist es gestattet RC-Material mit der Einbauklasse von Z1.1 zu verwenden. Die LAGA ist seit August 2024 nichtmehr gültig. Es gilt nun die Ersatzbaustoffverordnung. Vergleichend für den Z1.1 (LAGA) ist ein RC1 (EBV). Die untere Wasserbehörde lehnt aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet RC Material ab und fordert den Einbau von Neumaterial. A1-011 Zusatzleistung Ausführungsplanung : - Planung Querprofile an den neuen Maststandorten auf Grundlage des übergebenen Geländemodells - Ausführungsplanung für Gesamterdungsplan
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-008: Gemäß der Planfeststellung Seite 14 f) ist es gestattet RC-Material mit der Einbauklasse von Z1.1 zu verwenden. Die LAGA ist seit August 2024 nicht mehr gültig. Es gilt nun die Ersatzbaustoffverordnung. Vergleichend für den Z1.1 (LAGA) ist ein RC1 (EBV). Die untere Wasserbehörde lehnt aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet RC Material ab und fordert den Einbau von Neumaterial. // A1-016: 1. Mit mail vom 7.8.25 [Name entfernt] wurde festgelegt, dass die Tiefenentwässerung im Neubaubereich nicht gebaut werden muss. Zu diesem Zeitpunkt lag die Umsetzung des Bauentwurfes in der AP zur internen Kontrolle bereits vor. - sh. Mail v.11.8.25 - Das Planungsbüro plante fort an noch die Vorflut der Tiefenentwässerung im nördlich angrenzenden Baufeld. - danach wurde bei der versuchten Aufnahme der Rohrdurchmesser festgestellt, dass entgegen den Bestands- und Ausschreibungsunterlagen im nördlichen Anschlussbereich keine Entwässerungsanlagen/ - kein Entwässerungsrohr vorhanden sind. geänderte / verbleibende Leistungen im Vertragsumfang : - siehe Anlage zu Abs. 2, 3 u. 9 2. Die Bestandsrigole ist mit einem Filtervlies zwischen Filtermaterial und anstehendem Boden ausgerüstet. In den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen (sh. Pkt. 2) ist dieses Vlies nicht dargestellt. Vliese werden nach Ril 836 nur in Rigolen eingebaut, wenn zwischen Drain und anstehendem Erdstoff keine ausreichende Filterstabilität vorhanden ist. Dieser Umstand und das vorhandene Geotextil gingen bisher nicht aus den Entwurfs- und Vertragsunterlagen hervor: Dies führte zu erheblichen Erschwernissen bei der Herstellung der neuen Rigole, da die Verbaubleche, deren Einbau zur Einfassung der neuen Rigole notwendig war, nicht unmittelbar in der erforderlichen Lage eingebracht werden konnten. - siehe Fotodokumentation - Mehraufwand : - Freilegen und Abgraben der Bestandsrigole bis Blech zur Fassung der neuen Rigole eingestellt werden konnte - Trennen des Vlieses Bestandsrigole - zusätzliche Verfüllung der ausgehobenen Bereiche Bestandsrigole
- 05.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-015 Durch die verzögerten bzw. fehlenden Freigaben für die Spezialtiefbauleistungen entstehen Mehrkosten durch die verlängerte Vorhaltung der entsprechenden Geräte, die wir Ihnen im Nachtrag aufschlüsseln werden. Der volle Umfang ist derzeit noch nicht absehbar.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 017_Im Zuge der geotechnischen Prüfung der Verbau und Spundwandarbeiten wurden von der Prüfsachverständigen zusätzliche geotechnische Aufschlüsse für die Beurteilung der Tragfähigkeit der Verpressanker gefordert. Die Aufschlussarbeiten wurden am 8.9.25 ausgeführt. Auszug Planungsbesprechung v. 26.08.25: Zus. Baugrunduntersuchung gemäß E-Mail [Name entfernt] vom 25.08.2025 im Bereich der Verpressanker F-Bahn (Ostseite), ARGE vrsl. KW36
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 018_Im Zuge der Verbauarbeiten in der Notte (Spundwände der Achsen 20 und 30) traten am 30.09.25 Rammhindernisse im Bereich folgender Abschnitten u. Reihenfolge auf : Achse 20 (NK DBF_VB 01 1) Bohlen 20-04 bis 20-1 Achse 30 (NK DBF_VB 021) Bohle 30-01 Die Behinderung und den sich aus einem gleichzeitig übermittelten Vorschlag zur Beseitigung der Behinderung ergebenden Aufwand, haben wir Ihnen noch am gleichen Tag in unserer Mail um 15:33 Uhr aufgezeigt. - siehe Anlage 1 Bei den Aufwendungen zum Ausbohren der Hinderniss in der Achse 20 und zum Verschließen der sich aus dem Entfall der Wände 20-1 und 30-1 ergebenden Lücken im Kolkschutz zwischen dem gewässerseitigen Verbau der Bestands- und Neubauwiderlager handelt es sich um zusätzliche Leistungen
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 019_In der Baubeschreibung sind die Verbauleistungen auf der Seite 60 beschrieben. Die Rammarbeiten des Verbaues und der Uferspundwände sind untergliedert in sperrpausenabh. /-gleisnahe Parallel-u. Orthogonalverbauten sowie nachfolgend sperrpausenunabhängige Ramm- u. Zieharbeiten für die restlichen Verbauten, Ufer- u. Flügelwände. Die Anzeige betrifft die sperrpausenabhängigen Bauleistungen für den Parallelverbau
- 01.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 020 Im Zuge der Planprüfung wird die Forderung erhoben, neben der Rahmeneckbewehrung in Spannrichtung des Überbaues, auch in Querrrichtung eine Rahmeneckbewehrung über die gesamte Breite der Brücke und in allen 4 aufgehendsen Wänden anzuordnen. Bewehrungstechnisch umzusetzen ist das nur, in dem die Widerlagerwände der Achse 10 und 40 ebenfalls in eine Wandstärke von 1,40 m ausgeführt werden: siehe mail bsi [Name entfernt] v. 13.11.25 Anlage 1 Die Erfüllung dieser Forderung ist nicht Bestandteil unserer Vertragskalkulation. Die im Zuge der AUSSCHREIBUNG mitgelieferten Bestandspläne sehen in Querrichtung nur in den Achsen 20 und 30 eine Rahmeneckbewehrung an den Aussenseiten der Stumpfen Ecken vor.
- 02.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 022 Aufgrund des Rückbaus der ehemealigen Treppe am rückzubauenden Stw Kwb hat das Instandhaltungspersonal der DB keinen optimalen Zugang zur Gleisanlage. Mit der E-Mail vom 01.12.2025 wurde die Aufforderung zum Neubau durch [Name entfernt] (Nbz KW / LD; I.IA-O-NBLN-IEE) explizit nochmal niedergeschreiben. Des Weiteren ist das auch in der Ril 804.1101 geregelt.
- 05.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 021 Für die regelkonforme regelmäßige Inspektion des Bauwerkes der EÜ Nottekanal KW - km27,347 wird eine Inspektionsanweisung gemäß RIL804.1101A07 erforderlich. Diese hätte bereits zum Entwurf des Ingenieurbauwerkes bauherrenseitig erstellt werden sollen. Infolge AG-seitigen Abstimmungen wurde die Leistung zur erstmaligen Erstellung der Inspektionsanweisung dem AN angeordnet. Des Weiteren wurde die Zuarbeit zur Erstellung der D/Ä-Belege besprochen und per E-Mail vom 16.01.2026 angeordnet.
- 10.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 026 : Die Strecke 6520 wird mit analogem Zugfunk betrieben. Die hierfür notwendige Sendeanlage befindet sich neben bzw. auf dem abzureißenden Stellwerk Kbw. Für den Umbau sind Eba - Beantragungen und Streckenstilllegungen notwendig, die im vorhandenen Zeitrahmen AG seitig nicht beigebracht werden können. Lieferantenvereinbarungen für die neu beizubringende Teile der analogen Zugfunkanlage sind von der DB nicht mehr verlängert worden. Bestandsunterlagen für die Anlage liegen keine vor - vom AN konnte keine Ingenieurleistung für die Umplanung des analogen Zugfunks gebunden werden. Aus vorgenannten Gründen und um den Abriss des Stellwerks zu ermöglichen wurde vereinbart, die Problematik baulich zu lösen und die Zugfunkantenne durch einen neben dem Stellwerk zu errichtenden Mast in der jetzigen Lage abzufangen. MKA 024: Die im Überbau zu verlegenden Bewehrungsmengen führen zu im Stahlbetonbau nur mit Schwierigkeiten umzusetzenden Bewehrungsgraden. Daraus resultierend, wird unter Anderem von Seiten der überwachenden Behörde die Modellierung des Betonstahlverlaufs in einem kritischen Bereich - ( gewählt: Decke über dem Pfeiler 20) gefordert. Dies führt zur Unterbrechung des Bauablaufes, u.a. zu längeren Vorehaltezeiten der Schalung u. des Traggerüstes und zu zusätzlichem Schal- und Verlegeaufwand. Weiterhin hat der Nachunternehmer für den Betonstahl angekündigt, die Verlegung der Deckenbewehrung aufgrund der Bewehrungsdichte nur im Stundenlohn ausführen zu können. MKA 025: Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Herstellung der Tiefgründung an den Achsen 30 und 40 treten an allen Pfählen der Achse 30 und 40 Bohrhindernisse in Form von Holzresten (vermutlich alter Holzverbau) auf. Der Pfahl 40.03 wurde nach ca. 1,20m Bohrtiefe abgebrochen, da dort ein Stahlhindernis angetroffen wurde. Nach freilegen des betreffenden Bereiches stellt sich das Stahlhindernis als alte Spundwandkonstruktion heraus. Diese wurde markiert, und der Pfahl 40.03. konnte durch seitliches Versetzen von ca. 10cm hergestellt werden. Für die sich aus den Bohrhindernissen resultierenden Mehraufwendungen zeigen wir Ihnen hiermit unseren gesonderten Vergütungsanspruch an und verweisen auf die Bauzeitverlängerungsansprüche gem. VOB/B. MKA 027: Änderungen in den Kabellängen u. Dimensionen - Entfall von Muffen und Lieferung / Einbau Kabelverteilerschränken / Auflegen aller Kabelenden auf entsprechende Klemmleisten - Einbau Kabel in Schutzrohrtrassen und Querungsschächten - LST - Leistungen zur Herstellung Bauzustand bis 2.10.26 bis Juni 2027 - Sicherungsart 2 für Unbefahrbarkeit der W 98 u. 99 Die Apassung von Kabelgefäßsystemen, der zus. Einbau von Signalgründung entsprechend der neuen geforderten Kabellage, Der Zus. Einbau von Signalgründenrden u.a bauliche Leistungen wir in einer gesonderten Anzeige erfasst

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat H. Klostermann Baugesellschaft mbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=bdda233f-2b2d-46c8-9463-752dfc11fa12. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/nordkopf-koenigs-wusterhausen-88003dfb
