# Neukirchen – Vilseck, Str. 5060, Ka-beltiefbau und Kabelverlegung

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Vilseck am 22.07.2024 vergeben, Zuschlag an BUG Verkehrsbau SE. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Neukirchen – Vilseck, Str. 5060, Ka-beltiefbau und Kabelverlegung
- Wo: Vilseck, Landkreis Amberg-Sulzbach, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit: 05.08.2024 bis 30.04.2025
- Zuschlag an: BUG Verkehrsbau SE
- Zuschlag am: 22.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [BUG Verkehrsbau SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bug-verkehrsbau-se), Berlin

## Leistungsumfang

- Str. 5060 Neukirchen – Vilseck - KTB Str. 5904 km 45,000 – 45,550 - KTB Str. 5060 km 0,497 – 19,832 (teilweise Neubau, teilweise Bestand) - Kupfer- und LWL-Kabelverlegung (Kabelbestellung über AG) - BE- und Bereitstellungsfläche vorh.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 30 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: fe8e8106-4eb9-45d8-91c6-c52a461d901f

## Verlauf

- 17.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 06.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT13 Anschluss der neuen Betonkabelkanäle an die bestehenden Anlagen zur Realisierung eines durchgehenden Kabelsystems. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen NT15 Leistung erforderlich, um Bestandskabelkanal freizulegen und geplante Kabelverlegung umzusetzen. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT15 Leistung erforderlich, um Bestandskabelkanal freizulegen und geplante Kabelverlegung umzusetzen. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT16 Leistung erforderlich um zu verhindern, dass sich Mineralgemisch mit Schötterböschung vermischt, Vermeidung von Stabilitätsverlusten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT17 Zusätzlicher Platzbedarf, um Betonbruch von Rückbau Kabelkanal zwischenzulagern. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT18 Gewährleistung Stabilität der Strecke und Erhaltung Funktionsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu NT19 Zur Installation der zusätzlichen RWK sind Baugrunduntersuchungen von Nöten, um eine fachgerechte Ausführung zu gewährleisten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT20 Statischer Nachweis erforderlich, um die Sicherheit der RWK zu gewährleisten und den Anforderungen des EBA gerecht zu werden. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT21 Ermittlung der topographichen Situation vor Ort von Nöten, um Gegebenheiten planerisch darzustellen zu können. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können.
- 06.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT2 Wiederherstellung der Zugänglichkeit der Bestandskabelkanäle. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT3 Erhöhter Reinigungsaufwand durch verschobene Deckel und eingeschwommenem Dreck in den Kabelkanal. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT4 Aufgrund örtlicher Neigungsverhältnisse Leistung erforderlich, um das Aufstauen von Wasser zu verhindern. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB NT5 Spülen aufgrund Verschlammung von Nöten, um den Zustand der bestehenden Trassen erkennen zu können. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT6 Ein- und Ausbau der Schwellen von Nöten um einen regelkonformen Zustand nach erfolgter Gleisquerung herstellen zu können. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT7 Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT8 Zusatzleistungen (Profilierung, Rückbau, Beseitigung von Hindernissen) erforderlich, um im angegebenen Bereich einen neuen Betonkabel gemäß Richtlinie zu errichten. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT9 Neubau benötigt, um den bestehenden Zustand der Anlagen zu verbessern und eine ordnungsgemäße Entwässerung zu realisieren. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen NT10 Zur Vermeidung von Schäden an der Bestandsmuffe während der Bauarbeiten ist die Leistung erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT11 Nahtloser Übergang zwischen neuen Kabelkanälen und Bestandskabelkanälen. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt- LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT12 Leistung zur Gewährleistung der Sicherheit und Erhalt der bestehenden Kabelinfrastruktur. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Freischnitt erforderlich um den sicheren Zugang zum Baufeld zu gewährleisten. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß freigegebener Planung ist der Einbau einer Randwegkonstruktion aufgrund von Dammlage erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 025 A1-023 Zusätzliche Leistung benötigt, um die ursprüngliche Leistung der Kabelverlegung realisieren zu können. AN hat bereits mit der Materialiserung begonnen um die benötigten Leistungen aus dem Hauptvertrag erbringen zu können. Wechsel des AN sorgt für höhere Lagerkosten dieser Materialien. Verlegung des Kabels kann nur in bereits genehmigter Sperrpause Ende April 2026 realisiert werden. Ein Wechsel des AN sorgt dafür, dass diese Sperrpause nicht genutzt werden kann und das kabel nicht verlegt wird.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 026 A1-024 Aufgrund eines qualifizierten Projektabbruchs muss das bereits entlang der Strecke vorgelagerte Material beräumt werden. Der AN hat das Material entlang der Strecke beschafft, gelagert und ist somit sein Besitz. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich aufgrund Themen der Gewährleistung und Rechtsansprüche. Für die Beräumung der Materialen entlang der Strecke ist die Nutzung einer Sperrpause Mitte April vorgesehen um das Material effizient beräumen zu können. Eine Nichtnutzung sorgt dafür, dass auf gestückelte Nachtsperrpausen zugegriffen werden muss.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 027 A1-025 Qualifizierter Projektabbruch und Entscheidung der Kabelverlegung zwischen Weiden und Vilseck im Bestandskabeltrog. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Leistung der Kabelverlegung wird nach wie vor erbracht.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BUG Verkehrsbau SE erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fd30b589-1cc1-4c51-880b-a415cb9878db. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neukirchen-vilseck-str-5060-ka-beltiefbau-und-kabelverlegung-fe8e8106
