# Neubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7)

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Strecke 3600, 3677, 1733, 3825, 3828 am 10.10.2022 vergeben, Zuschlag an BIEGE VA NBS GN-FD Los 3 c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Neubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7)
- Wo: Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 06.10.2022 bis 12.02.2025
- Zuschlag an: BIEGE VA NBS GN-FD Los 3 c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
- Zuschlag am: 10.10.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE VA NBS GN-FD Los 3 c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-va-nbs-gn-fd-los-3-co-schuessler-plan-ingenieurgesellschaft-mbh), Frankfurt am Main

## Leistungsumfang

Neubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7) Los 1 KIB Abschnitt Gelnhausen (Km 3,3) bis einschl. Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) Los 2 KIB Abschnitt Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) bis Einbindung SFS 1733 sowie Bf Fulda Los 3 Verkehrsanlagen Los 4 Technische Ausrüstungsgewerke u. technische Gebäude Ausrüstungsgewerke Los 5 Bahntechnische Ausrüstungsgewerke (LST,OL,TK) Los 6 Umwelt Los 7 Schall- u. Erschütterungsschutz In Fortführung des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau Hbf und Gelnhausen sind nördlich von Gelnhausen die beiden mittleren Gleise für den schnellen Personenfernverkehr (Strecke 3677) und die beiden äußeren Gleise für den Regionalverkehr (Strecke 3600) im Richtungsbetrieb zu planen. Bei Kaltenborn, westlich von Wirtheim trennen sich die beiden Strecken. Im weiteren Verlauf ist die Neubaustrecke 3677 bis zur Einbindung in die SFS 1733 zu planen, aus Kapazitätsgründen ergänzend im Bf Fulda verschiedene kleinere Maßnahmen zu planen. Aufgrund der geringen Kontrastierung soll in der Vorplanung, zusätzlich zur Antragsvariante des Raumordnungsverfahrens (ROV-Variante IV), auch die ROV-Variante VII in hinreichender Tiefe untersucht und beplant werden. Beide Varianten beginnen im Bf Gelnhausen. Die Neubaustrecke bindet in Kalbach (ROV-Variante lV) bzw. Hartberg (ROV-Variante Vll) in die bestehende Schnellfahrstrecke 1733 ein.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71322500-6
- CPV-Bezeichnung: [Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/71322500-technische-planungsleistungen-fuer-verkehrsanlagen)
- Bekanntmachungs-ID: fb1a1ceb-21d1-4821-95d6-b4d49b7e1228

## Verlauf

- 15.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke der Planungsabschnitte 2 und 3 zur NBS Gelnhausen-Fulda beauftragt. Die in dieser Mehrkostenanzeige enthaltenen Leistungen dienen der Konsolidierung und weiteren Vertiefung der Planungsgrundlagen, welche er zur Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistung benötigt. Die Ausweitung der zu betrachteten Objekte ist erforderlich, um das Ergebnis des Variantenvergleichs eindeutiger abzusichern und die Differenz zwischen beiden Varianten detaillierter herauszuarbeiten.
- 15.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Grundlagenermittlung in Leistungsphase 1 werden folgende besondere Leistungen erforderlich: (1) Abgrenzung der Kartierbereiche bzw. Suchräume für die faunistischen Kartierungen gemäß Methodenangaben (in den Leistungsbeschreibungen) und (2) Erstellung eines Kartierkataloges mit der Erhebungstiefe für die Detail- und Übersichtbiotopkartierung. Mit Bezug auf die von Seiten des AG als Planungsgrundlage beigestellten Unterlagen sind die genannten Leistungen – insbesondere auf Basis des aktuellen Planungsstands im Projekt – zwingend erforderlich.
- 15.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke der Planungsabschnitte 2 und 3 zur NBS Gelnhausen-Fulda beauftragt. Die in dieser Mehrkostenanzeige enthaltenen Leistungen dienen der Konsolidierung und weiteren Vertiefung der Planungsgrundlagen, welche er zur Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistung benötigt.
- 15.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist mit der Planung der konstruktiven Ingenieurbauwerke der Planungsabschnitte 2 und 3 zur NBS Gelnhausen-Fulda beauftragt. Die in dieser Mehrkostenanzeige enthaltenen Leistungen dienen der Konsolidierung und weiteren Vertiefung der Planungsgrundlagen, welche er zur Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistung benötigt. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Bahnsteigverlängerung, welche sich bis auf die bestehende EÜ zieht. Hierfür ist der Nachweis am Bestandsbauwerk zu bringen.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Sonic-Boom-Bauwerke sind dem Gewerk Schallschutz zu zuordnen und in Einheit mit den Tunnelbauwerken, speziell im Zusammenhang mit den Tunnelportalen zu planen. Die Planung der Sonic-Boom-Bauwerke wirkt sich direkt auf die Planung der Tunnelbauwerke sowie der angrenzenden Brückenbauwerke aus, da sie durch ihre erforderliche Größe die Dimensionierung / Ausdehnung der betroffenen Tunnel- und Brückenbauwerke beeinflussen. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich bzw. würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Mehrkosten infolge einer gestückelten Planung zusammenhängender Objekte führen, welche sich gegenseitig unmittelbar bedingen.
- 02.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN ist mit der Planung und Dimensionierung der Tunnel im PA 3 (Tunnel 7, 8 und 9) beauftragt und benötigt die Erkenntnisse aus dem hydrogeologischen Gutachten als Planungsgrundlage. Die Einarbeitung der aktuellen Ergebnisse sichert die Planung dahingehend ab, dass auf Basis der neuen Erkenntnisse die Tunnel ausgelegt werden können. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Der Gesamtcharakter der beauftragten Leistung bleibt unverändert. Der AN benötigt die neuen Erkenntnisse zur Erbringung seiner ihm beauftragten Leistung.
- 06.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Ingenieurgemeinschaft ist mit der Objekt- und Tragwerksplanung der Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücken, Durchlässe, Stützwände, Erdbauwerke, etc.) sowie mit der Planung der dafür erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen beauftragt. Die nun zusätzlichen Anforderungen an die Logistik ergeben sich aus dem 2023 abgeschlossenen Raumordnungsverfahren (ROV). Die Anforderungen aus dem Raumordnungsverfahren waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 2022 noch nicht bekannt. Die o.g. zusätzlichen Leistungen sind unmittelbar aus der technischen Planung abzuleiten. Beispielhaft hierfür ist die Planung der Ver- und Entsorgungsströme sowie die damit verbundene Erstellung eines Materialflussschemas in Abhängigkeit von der Tunnelvortriebsgeschwindigkeit zu nennen. Aus dieser Planung ergeben sich final die verkehrlichen Belastungen sowie die Beeinflussungen auf die benachbarten Kommunen.
- 06.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit Fortschreiten der Planung inkl. Abstimmungen ergab sich ein erweiterter Bedarf des BIM-Bestandsmodell, welches über den Kalkulationsansatzes des AN (150m Korridor) hinausging. Die geforderte Integration von zusätzlichen Fachmodelle inkl. flankierende Planung in das BIM-Bestandsmodell, die über den in der Urkalkulation definierten Trassenkorridor hinausgeht war in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht absehbar und ist daher nachtragsrelevant. Infolge der Abwicklung des BIM-Bestandsmodells seitens des Auftragnehmers besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Auftragnehmer. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Gründe für die Änderung (TED eForms: BT-201 -Contract) Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Im Zuge der Planung hat sich ergeben, dass die EU Flutgraben erneut werden muss, da die aktuell bestehende EU nur für 2 Gleise ausgelegt ist und infolge der Planung (Trassierung) eine 4-gleisige EU erforderlich wird. Bei der EU Graben/Flutöffnung hat die Planung (Trassierung) ergeben, dass Gleise inkl. Weiche in neuer Höhenlage und zur Verbreitung des Überbaus gemäß der Richtlinien führt, welches die aktuell bestehende EU nicht ausgelegt ist. Infolge der Planung des Bahndammes besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Planer/Auftragnehmer. Diese Sachverhalte sind kein Gegenstand des Hauptauftrages und müssen durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seiner Projekt und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA02: Im Zuge der Planung bzw. 4-gleisigen Trassierung hat sich ergeben, dass eine Stützwand im umliegenden Bereich des Haltepunktes Haitz-Höchst in km 47,550 der rStrecke 3600 erforderlich ist. Infolge der Planung des Bahndammes seitens des Auftragnehmers besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Auftragnehmer. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss duch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seiner Projekt und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen MKA03: Im Zuge der Planung der Straßenüberführung L3333 hat sich ergeben, dass zusätzliche Planungsleistungen erforderlich sind, welche nicht im Hauptvertrag vorhanden waren. Diese waren u.a. Zusätzliche Planungsleistungen und Zuarbeiten zu der Variantenmatrix für mehrere Alternativen Trassen, Änderung Rad- und Gehwegkappen, etc. Die Sachverhalte sind nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und aufgrund seiner Projektkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen MKA04: Im Zuge der Planung bzw. 4-gleisigen Trassierung hat sich ergeben, dass eine Stützwand im umliegenden Bereich der EÜ Kinzig in km 45,220 der Strecke 3600 erforderlich ist. Infolge der Planung des Bahndammes seitens des Auftragnehmers besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Auftragnehmer. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss duch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seiner Projekt und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen.
- 23.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA05-06_08: Im Zuge der Planung des Streckenabschnitts Bahnhof Gelnhausen bis zum späteren Bahnhof Haitz-Höchst hat sich ergeben, dass eine Trassierungsanpassung der Bahntrassierung erforderlich ist, welches im Nachgang der vom AG freigegebenen Planungsgrundlage (Bahntrassierung) erfolgte. Dies führte dazu, dass die abgeschlossenen Planungen der betroffenen Ingenieurbauwerke (EÜ Kinzig, Lärmschutzwände, Stützwand, mehrere Durchlässe, etc.) infolge der neuen Planungsgrundlage überarbeitet und umgeplant werden mussten. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und aufgrund seiner Projektkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen.
- 18.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 02 - Mit Fortschreiten der Planung inkl. Abstimmungen ergab sich ein erweiterter Bedarf des BIM-Bestandsmodell, welches über den Kalkulationsansatzes des AN (150m Korridor) hinausging. Die geforderte Integration von zusätzlichen Fachmodelle inkl. flankierende Planung in das BIM-Bestandsmodell, die über den in der Urkalkulation definierten Trassenkorridor hinausgeht war in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung nicht absehbar und ist daher nachtragsrelevant. Infolge der Abwicklung des BIM- Bestandsmodells seitens des Auftragnehmers besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Auftragnehmer. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss duch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgerführt werden.
- 13.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT02: Die DB E&C hat bereits umfassende Erfahrungen und eine tiefe Projektkenntnis im Bereich der Oberleitungsplanung für dieses spezielle Projekt gesammelt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. Ein Wechsel könnte nicht nur Zeitverluste verursachen, sondern auch höhere Kosten durch doppelte Planungsaufwände und Einarbeitungsbedarfe hervorbringen. DB E&C hat bereits investiert, um verlorene und erneut erforderliche Planungsarbeiten zu realisieren. Ein neuer Auftragnehmer müsste möglicherweise diese Arbeiten erneut durchführen, was zu unnötigem Mehraufwand und weiteren finanziellen Belastungen führen kann. // NT03: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht zweckmäßig, da sich ein neuer AN in die komplexen, projektspezifischen BIM Modelle und deren Logik einarbeiten müsste. Die vorhandenen Strukturen wurden vom aktuellen AN aufgebaut und sind nicht standardisiert dokumentiert. Zudem wurde während der Vertragslaufzeit unternehmensweit das neue Semantische Objektmodell (SOM) 2.1 eingeführt, dessen Umsetzung nur durch den ursprünglichen Modellautor fachlich korrekt erfolgen kann. Ein neuer AN müsste die Modelle aufwendig nachvollziehen oder neu erstellen, was zu erheblichen Doppelarbeiten, Verzögerungen und potenziellen Qualitätsverlusten führen würde. Ein AN-Wechsel ist daher aus technischen Gründen nicht möglich und würde den Projekterfolg gefährden.
- 04.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 12 Im Zuge der Planung bzw. 4-gleisigen Trassierung hat sich ergeben, dass die bestehenden Bahnsteige inkl. Zuwegungen zum Bahnsteig zurückgebaut und durch neue Bahnsteige inkl. Zuwegungen ersetzt werden müssen. Infolge der Aufgabenstellung der ehemals DB S&S bzw. DB InfraGO Personenbahnhöfe ist die Zuwegung barrierefrei herzustellen und dadurch neue Rampenbauwerke inkl. Treppentürme erforderlich. Infolge der Planung der SÜ Birsteiner Straße und der Stützwand am späteren Bahnhof Haitz-Höchst besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Auftragnehmer. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seiner Projekt und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen
- 16.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der beauftragte AN die Planungsleistung für den Tunnel 7 sowie für die Ortssteuereinrichtungen im Auftrag hat und diese Planungen gesamthaft im Rahmen sämtlicher Nachbargewerke der Neubaustrecke beplant. In diesem Falle bestehen für die Sachverhalte der OSE Abhängigkeiten zu den Gewerken der technischen Ausrüstung. Für den Tunnel 7 ist eine Risikobetrachtung zum grundsätzlichen Bauverfahren bzw. der Machbarkeit des Tunnelvortriebs in einem geologisch punktuell veränderten Bereich zu klären.
- 06.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 Im Zuge der Planung hat sich ergeben, dass die Bauphasenplanung mit der Container-Betrachtung zu berücksichtigen ist. . Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seiner Projekt und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen.
- 16.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 - Im Zuge der Planung hat sich ergeben, dass die Bauphasenplanung mit der Container-Betrachtung zu berücksichtigen ist.. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seiner Projekt und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen.
- 20.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Im Zuge der Planung bzw. 4-gleisigen Trassierung hat sich ergeben, dass weitere Ingenieurbauwerke im Planungsabschnitt erneuert und geplant werden müssen, welche in der Bauphasenplanung zu berücksichtigen sind. Infolge der Planung weiteren Ingenieurbauwerke und Bahndamm besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Auftragnehmer. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seines Projektes und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen. 14 - Im Zuge der Planung bzw. 4-gleisigen Trassierungsuntersuchung im Bereich des Kreuzungsbauwerkes hat sich ergeben, dass zusätzliche Planungsleistungen erforderlich sind, welche nicht im Hauptvertrag vorhanden waren. Diese waren u.a. Entwicklung Bauwerkslösungen zum Kreuzungsbauwerk für die untersuchten Bahntrassenvarianten, Zusätzliche Planungsleistungen und Zuarbeiten zu der Variantenmatrix für die Bahntrassierung. Infolge der Planung der vertraglich beauftragten Planungsleistungen des Bahndammes und Kreuzungsbauwerkes besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Planer/Auftragnehmer. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seines Projektes und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 Einem neuen AN fehlt grundsätzlich die Kenntnis der Örtlichkeit, der Erkundungsergebnisse und behördlichen Auflagen sowie der prozessualen Strukturen, die sich der AN über Jahre angeeignet hat. Aufgrund des großen Einarbeitunsaufwands und Wissensrückstands besteht neben erheblichen Mehrkosten, außerdem ein hohes Terminrisiko sowie ein stark erhöhter Aufwand zur Bearbeitung.
- 18.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Planungsgrundlage in Form der Trassierung durch den Auftraggeber im Projektverlauf mehrfach angepasst wurde. Die Trassierung stellt die zentrale Grundlage für die Fachplanung dar. Durch die Änderungen konnten bereits erbrachte Leistungen nicht unverändert weiterverwendet werden und mussten angepasst bzw. erneut erbracht werden. Die zusätzlichen Leistungen dienen der Sicherstellung einer fachlich korrekten und konsistenten Planung. Ein Wechsel des ANs könnte nicht nur Zeitverluste verursachen, sondern auch höhere Kosten durch doppelte Planungsaufwände und Einarbeitungsbedarfe hervorbringen, da ein neuer Auftragnehmer die vorhandenen Planungen zunächst vollständig analysieren und neu aufbauen müsste. DB E&C ist bereits umfassend in die projektspezifischen Planungsstände, Fachmodelle und Schnittstellen eingearbeitet. 04 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Planungsgrundlage in Form der FRMCS Maststandorte durch den Auftraggeber nach Abschluss der Planung neu festgelegt und mit konkreten Kilometerangaben versehen wurde. Durch die Änderung dieser Grundlage konnten bereits erbrachte Leistungen nicht weiterverwendet werden und mussten in wesentlichen Teilen erneut angepasst werden. Die zusätzlichen Leistungen dienen der Sicherstellung einer konsistenten und fachlich korrekten Planung. Die Anpassungen betreffen bestehende Fachmodelle, Planungsunterlagen und projektspezifische Datenstrukturen des Auftragnehmers. Ein Wechsel des ANs könnte nicht nur Zeitverluste verursachen, sondern auch höhere Kosten durch doppelte Planungsaufwände und Einarbeitungsbedarfe hervorbringen, da ein neuer AN sich vollständig in die vorhandenen Planungsstände einarbeiten und diese neu aufbauen müsste.
- 19.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · N04-Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da das durch DB Energie freigegebene Speisekonzept im Nachgang angepasst wurde. Die OLA-Planung musste daher angepasst werden. Eine Fortführung der Leistungen durch einen anderen Auftragnehmer ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da eine vollständige Einarbeitung in den bestehenden Planungsstand sowie die komplexen projektspezifischen Randbedingungen erforderlich wären und damit erhebliche Zusatzkosten und Verzögerungen entstehen würden. Die Anpassungen wurden erforderlich aufgrund von Umständen, die bei Vertragsschluss trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar waren.
- 19.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 02-Die Änderung ist erforderlich, da die Planungsgrundlage nachträglich von einer 2D DWG Planung auf eine 3D IFC Planung umgestellt wurde. Die ursprünglich erbrachten Leistungen mussten infolge dieser Änderung vollständig überprüft, angepasst und in ein BIM konformes Fachmodell überführt werden. Die zusätzlichen Leistungen waren notwendig, damit die EEA-Planung zu der geänderten Trassierung und zur Planung der anderen Losen passt. 08-Die Änderung ist erforderlich, da im Projekt die Zusammenführung der BIM Fachmodelle auf einen einheitlichen Projektbasispunkt beschlossen wurde. Infolge aktualisierter technischer Rahmenbedingungen sowie der Weiterentwicklung der Software (CDE EPLASS) sind größere Modelle ohne Qualitätsverlust möglich. Dadurch entstand zusätzlicher Aufwand zur Anpassung der Koordinatenstruktur und Sicherstellung einer konsistenten Modellstruktur. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der Auftragnehmer ist bereits in die bestehenden BIM Fachmodelle, Datenstrukturen und Schnittstellen zu anderen Gewerken eingebunden. Auf das native BIM-Modell hat währed der Planungsphase nur DB E&C Zugriff. Ein neuer Auftragnehmer müsste die vorhandenen Modelle zunächst vollständig analysieren, nachvollziehen und neu aufbauen, was zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde.
- 28.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 Zur vertraggemäßen Ausführung seiner Leistung war es erforderlich zunächst wesentliche Grundlagen und Randbedingungen der Planung zu erarbeiten. Die Schaffung und Abstimmung von Planungsgrundlagen zur Erfüllung seiner Planungsaufgabe kann nur durch den mit der Planungsleistung beauftragten AN erfolgen. MKA 03 Im Zuge der Planung hat sich ergeben, dass das Kreuzungsbauwerk (KrBw) aus dem PA1 in den PA2 verschoben werden kann, weil seie Realisierung in unmittelbarer Abhängigkeit vom Planungsabschnitt 2 steht. Dadurch gibt es eine Änderung in der Aufgabenstellung des AN, weil entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag das KrBw dem PA1 zugeordnet ist. Infolge der Planung der Verkekrsanlage bzw. Bahntrassierung für den PA1 besteht eine direkte Verknüpfung und Abhängigkeit zum Auftragnehmer. Die Veränderung der Aufgabenstellung war nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss duch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund ist u.a., dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seiner Projekt und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen. MKA 04 Zur vertraggemäßen Ausführung seiner Leistung war es erforderlich zunächst wesentliche Grundlagen und Randbedingungen der Planung zu erarbeiten. Die Schaffung und Abstimmung von Planungsgrundlagen zur Erfüllung seiner Planungsaufgabe kann nur durch den mit der Planungsleistung beauftragten AN erfolgen.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 05 Aufgrund der aktuell bereits veralteten Kartierungen ist eine erneute Einschätzung des weiteren Kartierumfanges zur Erfassung von Fauna und Biotoptypen (Detailkartierung) erforderlich. Aufgrund der bisherigen Planungen und Kartierleistungen besitzt der AN des Hauptvertrages die erforderliche Ortskenntnis und den Überblick erforderlicher Kartierleistungen. Eine Neuvergabe würde erheblichen Mehraufwand in Bezug auf notwendige Ortstermine und Einarbeitung bedeuten. Eine Einschätzung auf Basis bisheriger Kartierumfänge wäre durch Dritte nicht möglich.
- 05.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da bereits BIM Fachmodelle erstellt wurden. Aus diesen Modellen müssen zusätzliche DWG Dateien erstellt und bereitgestellt werden, damit die gewerkeübergreifende 2D-Planableitung durchgeführt werden kann. Die Leistungen bauen auf den bereits vorhandenen Modellen und den bisherigen Planungsergebnissen auf. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Einarbeitungsaufwände verursachen, da ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie sowie die bisher durch die DB InfraGO AG kommunizierten Änderungen nachvollziehen und in die Planung integrieren müsste. Dies umfasst auch die erneute Erstellung der erforderlichen Modelle einschließlich der zugehörigen 2D Planableitungen. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen sowie die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen.
- 05.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 Die DB E&C ist mit der Planung im Rahmen der Vorplanung beauftragt und hat bereits umfassende Erfahrungen und eine tiefe Projektkenntnis für dieses spezielle Projekt gesammelt. Das Beauftragen des Nachtrags 05 ist für die weitere Modellierung und Planung erforderlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass bereits Modelle erstellt wurden und diese für die Erstellung gewerkeübergreifender Pläne abgeleitet werden müssen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Dies inkludiert auch die Erstellung eines neuen Modells inkl. der 2D-Planableitungen. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen.
- 12.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 14 Die DB E&C ist mit der Planung im Rahmen der Vorplanung beauftragt und hat bereits umfassende Erfahrungen und eine tiefe Projektkenntnis für dieses spezielle Projekt gesammelt. Das Beauftragen des Nachtrags 14 ist für die weitere Modellierung und Planung erforderlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass bereits Modelle erstellt wurden und nun hinsichlich des Projektbasispunktes angepasst werden müssen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Dies inkludiert auch die Erstellung eines neuen Modells. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen.
- 27.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 10 Die Machbarkeitsstudie basiert auf den im Rahmen der Vorplanung erarbeiteten Planungsgrundlagen, Randbedingungen, Abstimmungen und Lösungen. Der AN verfügt bereits über dieses projektspezifische Wissen sowie die zugrunde liegenden Planungsmodelle und -Ergebnisse, sodass die Leistungen ohne zusätzliche Schnittstellenverluste fortgeführt werden können. Bei Beauftragung eines neuen AN würde zusätzlich eine umfangreiche Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten, die verkehrlichen Anforderungen sowie die Festlegungen und Ergebnisse der bestehenden Vorplanung nötig werden. Hinzu kämen zusätzliche Abstimmungsbedarfe und Übergaben von Planungsständen. Diese Umstände würden einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 15 Im Zuge der Planung der SÜ Birsteiner Straße sowie der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit hat sich die Notwendigkeit zusätzlicher Planungsleistungen ergeben, die nicht Gegenstand des Hauptvertrages waren. Hierzu zählt insbesondere die Erstellung von Querprofilen zwischen den bestehenden Bauwerken und der zukünftigen Brücke SÜ Birsteiner Straße einschließlich Straßendamm, Bahndamm und Lärmschutzwänden. Die zusätzlichen Leistungen bauen unmittelbar auf den bereits vom Auftragnehmer erstellten Planungsunterlagen u.a. Objektplanung und Tragwerksplanung zu SÜ Birsteiner Straße, Bahndamm und Lärmschutzwänden auf und stehen in direktem fachlichen Zusammenhang mit den vertraglich beauftragten Leistungen. Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand des Hauptvertrages und muss durch den mit dem Hauptvertrag beauftragten Auftragnehmer ausgeführt werden. Hintergrund u.a. ist, dass dieser in der Lage ist, alle Unterlagen für die Vorplanung schlüssig zusammenzustellen und die Nachtragsinhalte, aufgrund seines Projektes und Raumkenntnis, kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Andernfalls kann ein nicht hinnehmbarer Projektverzug entstehen.
- 28.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 Die zusätzlichen Leistungen resultieren daraus, dass über die Erstellung der BIM-Fachmodelle hinaus auch die Anfertigung von Querprofilen in 2D erforderlich war. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 11 Durch neue Vorgaben und Änderungen im Los 2 ergab sich die Notwendigkeit, die bereits abgeschlossenen Regelquerschnitte erneut anzupassen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 12 Die DB E&C ist mit der Planung im Rahmen der Vorplanung beauftragt und hat bereits umfassende Erfahrungen und eine tiefe Projektkenntnis für dieses spezielle Projekt gesammelt. Das Beauftragen des Nachtrags XY ist erforderlich, da... Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 13 Da die Finanzierung der Überleitstellen durch das BMV nicht gegeben ist, mussten die in der VAST geforderten Überleitstellen aus der Planung entfernt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 15 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Kostenschätzung der Planungsabschnitte PA2 und PA3 auf Grundlage der fortgeschriebenen Termin- und Bauablaufplanung nach Jahresscheiben angepasst werden musste. Hierfür waren die Überprüfung und Anpassung der bereits erstellten Kostenschätzung erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 16 Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da der Auftraggeber zur Verringerung eines geplanten großen Einschnitts zwischen Tunnel 1 und Tunnel 2 die Verlängerung der Tunnelröhre 2 als Vorzugslösung festgelegt hat. Hierdurch wurden neue Planungsgrundlagen, aktualisierte Kilometerangaben sowie angepasste 2D-Planungen und IFC-Modelle bereitgestellt. Die geänderten Grundlagen mussten von DB E&C (Los4) in die bestehende Fachplanung übernommen und abgestimmt werden. Hierfür waren die Überprüfung und Anpassung der bereits erstellten Planunterlagen erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 17 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Lage der Wendeanlage 02 im PA2 infolge der fortgeschriebenen Planung der Lärmschutzwand sowie der Anpassung der Betriebswege neu festgelegt wurde. Dadurch mussten bereits erstellte Planungsstände, Fachmodelle, technische Zuordnungen und Planunterlagen überprüft und an die geänderte Planung angepasst werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 18 Der zusätzliche Aufwand ist angefallen, da es Änderungen des Brückenbauwerks durch Los 2 gab und die Platzierung der Mastgasse nicht mehr passte. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen.
- 30.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Vorgaben für die Planstempel und Schriftfelder während der laufenden Planung geändert wurden. Die bereits erstellten Planunterlagen mussten deshalb überprüft und angepasst werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Einarbeitungsaufwände verursachen, da ein neuer Dienstleister zunächst die vorhandenen Planungsstände und Dokumentationsstrukturen nachvollziehen müsste. Die Anpassung der Stempelfelder und Schriftfelder baut unmittelbar auf den bereits erstellten Planunterlagen auf. Dies könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen. Der bestehende Auftragnehmer (DB E&C) ist bereits umfassend mit den projektspezifischen Planungsständen und Dokumentationsanforderungen vertraut. 06 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Abschnittsgrenze zwischen PA2 und PA3 im Projektverlauf durch den Auftraggeber (aufgrund der Planung der Sonic-Boom-Bauwerke) verschoben wurde. Die neue Zuordnung machte eine Überprüfung und Anpassung bereits erstellter Fachmodelle, Planunterlagen und Dokumentationen erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Einarbeitungsaufwände verursachen, da ein neuer AN die vorhandenen Planungsstände, Fachmodelle und abschnittsbezogenen Zuordnungen zunächst vollständig nachvollziehen und übernehmen müsste. Dies könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen. 07 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Projektverlauf Änderungen an der Kostenstruktur, der Zuordnung technischer Ausrüstungen sowie an der Dokumentation der Kostenschätzung vorgenommen wurden. Die bereits erstellten Kostenschätzungen mussten deshalb überprüft und angepasst werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Prüf , Abstimmungs und Bewertungsleistungen verursachen. Die vorhandenen Kostenschätzungen und Zuordnungen müssten erneut analysiert und angepasst werden. Dies würde zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. 09 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Lage der Wendeanlage 02 im PA2 infolge der fortgeschriebenen Planung der Lärmschutzwand sowie der Anpassung der Betriebswege neu festgelegt wurde. Dadurch mussten bereits erstellte Planungsstände, Fachmodelle, technische Zuordnungen und Planunterlagen überprüft und an die geänderte Planung angepasst werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Einarbeitungsaufwände verursachen, da die Anpassungen unmittelbar auf den vorhandenen Fachmodellen und Planungsständen aufbauen. Ein neuer AN müsste die vorhandenen Planungsgrundlagen und technischen Abhängigkeiten zunächst vollständig nachvollziehen und übernehmen. Dies könnte zu Verzögerungen und Mehrkosten führen. 10 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da DB E&C (Los4) aufgrund der Optimierung der EEA-Planung im Bereich der Rettungsplätze die Positionierung der Betonschalthäuser überprüfen und teilweise anpassen musste. Dadurch mussten bereits erstellte Planunterlagen angepasst werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Prüf‑, Abstimmungs‑ und Modellierungsleistungen verursachen. Die vorhandenen Fachmodelle und Planungsstände müssten erneut analysiert sowie die Schnittstellen zu den Erdbauwerken erneut abgestimmt werden. Dies würde zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. 11 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Kostenschätzung der Planungsabschnitte PA2 und PA3 auf Grundlage der fortgeschriebenen Termin- und Bauablaufplanung nach Jahresscheiben angepasst werden musste. Hierfür waren die Überprüfung und Anpassung der bereits erstellten Kostenschätzung erforderlich. DB E&C ist bereits umfassend mit den bestehenden Kostenstrukturen, Kostenansätzen, Terminplänen und Planungsständen vertraut. Ein neuer Auftragnehmer müsste die vorhandenen Kostenschätzungen, die zeitliche Zuordnung der Kosten sowie die zugrunde liegenden Termin- und Planungsstände zunächst vollständig nachvollziehen und neu bewerten. Dies könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen. 12 Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da der Auftraggeber zur Verringerung eines geplanten großen Einschnitts zwischen Tunnel 1 und Tunnel 2 die Verlängerung der Tunnelröhre 2 als Vorzugslösung festgelegt hat. Hierdurch wurden neue Planungsgrundlagen, aktualisierte Kilometerangaben sowie angepasste 2D-Planungen und IFC-Modelle bereitgestellt. Die geänderten Grundlagen mussten von DB E&C (Los4) in die bestehende Fachplanung übernommen und abgestimmt werden. Hierfür waren die Überprüfung und Anpassung der bereits erstellten Planunterlagen erforderlich. DB E&C ist bereits umfassend in die projektspezifischen Planungsstände, Fachmodelle und Schnittstellen eingearbeitet. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Prüf , Abstimmungs und Bearbeitungsleistungen verursachen. Die vorhandenen Planungsstände und Fachmodelle müssten erneut analysiert und an die geänderten Planungsgrundlagen angepasst werden. Dies würde zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen.
- 30.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Abschnittsgrenze zwischen PA2 und PA3 im Projektverlauf durch den Auftraggeber (aufgrund der Planung der Sonic-Boom-Bauwerke) verschoben wurde. Die neue Zuordnung machte eine Überprüfung und Anpassung bereits erstellter Fachmodelle, Planunterlagen und Dokumentationen erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 07 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Projektverlauf Änderungen an der Kostenstruktur, der Zuordnung technischer Ausrüstungen sowie an der Dokumentation der Kostenschätzung vorgenommen wurden. Die bereits erstellten Kostenschätzungen mussten deshalb überprüft und angepasst werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 08 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die Vorgaben für die Planstempel und Schriftfelder während der laufenden Planung geändert wurden. Die bereits erstellten Planunterlagen mussten deshalb überprüft und angepasst werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen. 09 Durch die Prüfung des Vorplanungsheftes durch den AN mussten Änderungen in der Planung und der Kostenstruktur vorgenommen werden. Die DB E&C ist mit der Planung im Rahmen der Vorplanung beauftragt und hat bereits umfassende Erfahrungen und eine tiefe Projektkenntnis für dieses spezielle Projekt gesammelt. Das Beauftragen des Nachtrags 09 ist erforderlich, da die Planung von DB E&C erstellt wurde und es bei dem Nachtrag darum geht die Planung hinsichtlich der AG-seitigen Prüfanmerkungen zu korrigieren. Darüber hinaus würde ein Wechsel des Auftragnehmers bedeuten, dass ein neuer Dienstleister zunächst die gesamte Projekthistorie und alle Änderungen, die bisher durch den Auftraggeber DB InfraGo AG, kommuniziert wurden, nachvollziehen und integrieren muss. Diese Einarbeitungszeit könnte erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen und die Kontinuität im Planungsprozess beeinträchtigen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE VA NBS GN-FD Los 3 c/o Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=22840eb4-5019-4eeb-981b-e7c57eed4e64. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubaustrecke-gelnhausen-sfs-fuldawuerzburg-bim-planungsleistungen-lph-93d9e8f7
