# Neubau IBF München (VE5300HI) - Bauleistung inkl. Planung

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Bauleistungen in München am 08.04.2024 vergeben, Zuschlag an Ed. Züblin Aktiengesellschaft.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Bauleistungen allgemein: Neubau IBF München (VE5300HI) - Bauleistung inkl. Planung
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 15.04.2024 bis 31.05.2026
- Zuschlag an: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
- Zuschlag am: 08.04.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Ed. Züblin Aktiengesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/ed-zueblin-aktiengesellschaft), Stuttgart

## Leistungsumfang

Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau eines provisorischen Interimsbahnhofes auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz an der Bayerstraße im Bereich des Hauptbahnhofs München. Die Vergabe beinhaltet die vollständige technische Bearbeitung auf Basis der vorliegenden funktionalen Ausschreibungsunterlagen. Neben der vollständigen technischen Bearbeitung umfasst die Vergabe den schlüsselfertigen Bau des Interimsbahnhofes, sowie Abbruch und Ausbauleistung in den Teilbereichen Randbau Süd und Bunker Süd. Die Gesamtmaßnahme Interimsbahnhof gliedert sich in folgende Teilmaßnahmen: - Neubau Interimsbahnhof (kurz IBF) in der Gebäudeklasse 5 inkl. Technischer Anlagen und Ausstattung - Abbruch- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen Randbau Süd (kurz RBS) 4.Obergeschoss - Ausbaumaßnahmen im Randbau Süd Erdgeschoss und 4. Obergeschoss inkl. technischer Anlagen - Abbruch- und Umbaumaßnahmen Bunker West inkl. technischer Anlagen - Koordination und Integration von Planungen der maschinentechnischen Anlagen - Außenanlagen und Sparten

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45000000-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45000000-bauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 4348e49c-bacc-4aae-9b67-e8970234d368

## Verlauf

- 29.10.2023: Ausschreibung veröffentlicht
- 10.04.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ A005 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzliche Planungsleistung ist erforderlich, um die geänderte Fassadengestaltung umzusetzen. Der AN schuldet die mangelfreie Planung und Herstellung der Bauteile. Die Fassadenplanung kann daher nicht separat durch einen anderen AN erbracht werden. // LÄ A002 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzliche Planungsleistung ist erforderlich, um die Nutzeranforderungen an die Flächen zu berücksichtigen.Der Auftragnehmer ist bereits mit der Planung und Ausführung des Interimsbahnhofs beauftragt. Der AN schuldet die mangelfreie Planung und Herstellung der Bauteile. Die Tragwerksplanung für den Bereich mit erhöhter Flächenlast kann daher nicht separat durch einen anderen AN erbracht werden. // LÄ A 001 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzliche Planungsleistung ist erforderlich, um die Anforderungen an Gebäudetreppen und an den Schallschutz einzuhalten. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Planung und Ausführung des Interimsbahnhofs beauftragt. Der AN schuldet die mangelfreie Planung und Herstellung der Bauteile. Die Planung des Treppenhauses kann daher nicht separat durch einen anderen AN erbracht werden.
- 06.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ A004 - Das Bau-Soll des AN und damit auch der Gesamtcharakter des Auftrages ändern sich nicht. Die Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 sowie die Bauleistungen im 4. Obergeschoss des Randbaus Süd sollen unabhängig von den Arbeiten am Interimsbahnhofs ausgeführt werden, so dass eine Inbetriebnahme bis 31.08.2025 erfolgen kann.
- 21.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ10 Das Projekt erfordert eine ganzheitliche Bewertung des baulichen und statischen Zustands des Bunkers. Sowohl die Mieteranforderungen als auch die Belastungen durch den Interimsbahnhof müssen in die Planungen einfließen, um eine funktionale und sichere Nutzung des Bauwerks zu gewährleisten. Die Variantenuntersuchun zur Klimatisierung soll Erkenntnisse über die zu erwartenden Betriebskosten liefern. Die Untersuchung der Gründungsvarianten ist notwendig, um eine fundierten Vergleich der Alternativen zu erhalten, auf dessen Grundlage der Einfluss auf das Grundwasser untersucht werden kann. Auf dieser Grundlage können Empfehlungen für die bevorzugte Gründungsstrategie ausgesprochen werden.
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA05: Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzliche Planungsleistung ist erforderlich, um die Anforderungen an Gebäudetreppen und an den Schallschutz einzuhalten. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Planung und Ausführung des Interimsbahnhofs beauftragt. Der AN schuldet die mangelfreie Planung und Herstellung der Bauteile. Die Planung der Attika kann daher nicht separat durch einen anderen AN erbracht werden. MKA07: Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragt. Die zusätzliche Planungsleistung ist erforderlich, um die Anforderungen an Gebäudetreppen und an den Schallschutz einzuhalten. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Planung und Ausführung des Interimsbahnhofs beauftragt. Der AN schuldet die mangelfreie Planung und Herstellung der Bauteile. Die Planungsanpassungen können daher nicht separat durch einen anderen AN erbracht werden.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ28 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Fassade beauftragt. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um die geänderte Fassadengestaltung umzusetzen. Der AN schuldet die mangelfreie Planung und Herstellung der Bauteile. Die Leistung kann daher nicht separat durch einen anderen AN erbracht werden.
- 04.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ29 Da sich im Zuge der Planung herausgestellt hat, dass die Nutzung des Bunkers für Lagerflächen mit erheblichem Aufwand für zusätzlich notwendige bauliche und technische Maßnahmen verbunden wäre, wurde entschieden, auf den Bunkerausbau zu verzichten. Der AN muss daher die benötigten Flächen und Nutzungseinheiten in anderen Bereichen des Interimsbahnhofs und auf Ersatzflächen planen und umsetzen. Hierfür entsteht ein Mehraufwand in der Planung.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A 013 Da sich im Zuge der Planung herausgestellt hat, dass die Nutzung des Bunkers für Lagerflächen mit erheblichem Aufwand für zusätzlich notwendige bauliche und technische Maßnahmen verbunden wäre, wurde entschieden, auf den Bunkerausbau zu verzichten. Der AN muss daher die benötigten Flächen und Nutzungseinheiten auf Ersatzflächen planen und umsetzen. Hierfür entsteht ein Mehraufwand in der Planung und Bauausführung.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA032 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Abbruch- und Sanierungsarbeiten im 4. Obergeschoss des Randbaus Süd beauftragt. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, da der AN seine vertraglichen Leistungen ohne den Rückbau der schadstoffhaltigen Baustoffe nicht erbringen kann.
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A 026 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Lagerflächen in den Ausweichräumen beauftragt. Die Leistung wird zusätzlich erforderlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und eine funktionierende Versorgung mit Beleuchtung und Stromversorgung herzustellen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist.
- 04.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A 039 Die zusätzliche Leistung basiert auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers bzw. auf angeordneten Vertragsänderungen (Fassade). Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Fassade des Interimsbahnhof beauftragt. Ursprünglich war im funktionalem Leistungsprogramm kein Fassadenschutz vor Vandalismus ausgeschrieben. Da es sich um eine Zusatzleistung einer bereits beauftragten und nachträglich geänderten Leistung handelt, kann die zusätzliche Leistung nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden. Hierfür müsste die zusätzliche Leistung weiter dem AN teilgekündigt werden. Durch eine Teilkündigung würde wiederum eine zusätzliche Schnittstelle geschaffen werden. Zum einen ist diese Schnittstelle technisch nicht möglich und zum anderen wäre eine Teilkündigung nicht wirtschaftlich.
- 12.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A 028 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Freianlagen beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 045 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten beauftragt. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um die Bauausführung an die vorgefundene Bestandssituation anzupassen. Die Teilleistung ist an die vorgefundene Bestandssituation anzupassen und lässt sich nicht von den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen trennen. Ein Wechsel des AN ist daher nicht möglich.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 047 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Bauarbeiten SRB 4.0G beauftragt. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um die Bauausführung an die vorgefundene Bestandssituation anzupassen.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 048 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der TGA-Arbeiten SRB 4.0G beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen AN erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 046 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Ausbauarbeiten SRB 4.0G beauftragt. Die geänderte Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen den bisher vereinbarten und den geänderten Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen bestehen und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 050 - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der ELT-Arbeiten SRB 4.0G beauftragt. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um die Bauausführung an die vorgefundene Bestandssituation (Abschaltung südliche Trafostation) anzupassen.
- 15.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 051 - Der Auftragnehmer ist mit der schlüsselfertigen Herstellung des neuen Interimsbahnhofs beauftragt. Zum Leistungsumfang gehören u. a. auch die Planung und Ausführung der Ausbauarbeiten des Randbaus Süd 4.0G. Beim Rückbau des Bestandsestrichs wurde festgestellt, dass die Bestandsheizleitungen im Estrichbereich verlegt waren. Dies war bislang nicht bekannt. Eine Überdeckung dieser Bestandsheizleitungen durch den neuen Estrich war technisch nicht möglich, deshalb wurde eine Abdeckung mittels Schreinersockel hergestellt, um Verletzungsgefahr zu beseitigen.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 033 Da sich im Zuge der Planung herausgestellt hat, dass die Nutzung des Bunkers für Lagerflächen mit erheblichem Aufwand für zusätzlich notwendige bauliche und technische Maßnahmen verbunden wäre, wurde entschieden, auf den Bunkerausbau zu verzichten. Der AN muss daher die benötigten Flächen und Nutzungseinheiten auf Ersatzflächen planen und umsetzen. Hierfür entsteht ein Mehraufwand in der Planung und Bauausführung. A 049 Da sich im Zuge der Planung herausgestellt hat, dass die Nutzung des Bunkers für Lagerflächen mit erheblichem Aufwand für zusätzlich notwendige bauliche und technische Maßnahmen verbunden wäre, wurde entschieden, auf den Bunkerausbau zu verzichten. Der AN muss daher die benötigten Flächen und Nutzungseinheiten auf Ersatzflächen planen und umsetzen. Hierfür entsteht ein Mehraufwand in der Planung und Bauausführung. A 052 Der Auftragnehmer ist mit der schlüsselfertigen Herstellung des neuen Interimsbahnhofs beauftragt. Zum Leistungsumfang gehören u. a. auch die Planung und Ausführung der Ausbauarbeiten des Randbaus Süd 4.OG. Analog zum IBF sollen für die Bestandsfenster des sRB 4.OG bei Umkleiden und Sanitärräumen opake Sichtschutzfolien auf der Fensterinnenseite aufgebracht werden, um einen Sichtschutz von außen zu erhalten. Zudem soll an den Wendeflügeln des Aufzugstechnikraums eine UV-beständige Sichtschutzfolie aufgebracht werden. Diese soll Beschädigungen bei Kabeln und Schrank durch Sonneneinstrahlung vermeiden.
- 19.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 053 Da sich im Zuge der Planung herausgestellt hat, dass die Nutzung des Bunkers für Lagerflächen mit erheblichem Aufwand für zusätzlich notwendige bauliche und technische Maßnahmen verbunden wäre, wurde entschieden, auf den Bunkerausbau zu verzichten. Der AN muss daher die benötigten Flächen und Nutzungseinheiten auf Ersatzflächen planen und umsetzen. Hierfür entsteht ein weiterer Mehraufwand in der Bauausführung aufgrund der Bestandssituation.
- 26.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 034 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Gerüststellung am südlichen Randbau beauftragt. Die Leistung wird zusätzlich erforderlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und um funktionierende Baustellenverkehrswegen der BE sicherzustellen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. A 041 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Entwässerung (Schmutz- und Regenwasser) beauftragt. Die geänderte Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den geänderten Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist.
- 15.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 025 Mit der Umplanung muss zum einen keine ZiE/UiG erwirkt werden und kann zum anderen die notwendige Vorhaltung des Spitzenabflusses am ursprünglich vorgesehenen Kanalanschluss im Keller sRB reduziert werden. Durch diese Umplanung sollten keine zusätzlichen Planungsleistungen und Planungsprüfläufe in der EP erforderlich werden. A 029 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Lagerflächen in den Ausweichräumen beauftragt. Die Leistung wird zusätzlich erforderlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und eine funktionierende Versorgung mit Beleuchtung und Stromversorgung herzustellen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. A 031 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Lagerflächen in den Ausweichräumen beauftragt. Die Leistung wird zusätzlich erforderlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und eine funktionierende Versorgung mit Beleuchtung und Stromversorgung herzustellen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. A 037 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Lagerflächen in den Ausweichräumen beauftragt. Die Leistung wird zusätzlich erforderlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und eine funktionierende Versorgung mit Beleuchtung und Stromversorgung herzustellen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. A 054 Die Ursauche der Änderung liegt bereits in der Maßnahme bauzeitlicher Abgang U4/U5, da hier kein Bauzaun im klassischen Sinne aufgstellt wurde, sondern eine Schutzwand. Die Stellung eines klassischen Bauzauns ist seitens LHM bei einer Maßnahme mit über einem Jahr Projektlaufzeit nicht erlaubt. A 055 Diese Punkte sind gem. Prüfbericht des Prüfer des EBA zwingend erforderlich, um eine Freigabe der Ausführungsplanung zu bekommen. Sie sie in keiner RIL, VVBau STE oder Norm gefordert.
- 23.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 058: Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Ausführungsplanung 50Hz beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen in der Planung und späteren Ausführung zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind, da die Leistung auf dem kritischen Weg liegt und die Gesamtfertigstellung verzögern würde.// A 040: Der AN ist mit der Planung und Herstellung des Interimsbahnofs beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen Schnittstellen (z. B. Haftungsschnittstellen) bestehen, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erhöhten Kosten verbunden, da dieser sich in das Projekt erst einmal einarbeiten müsste, der AN IBF kennt die Besonderheiten des Baufeldes bereits im Detail. Weiter würde es wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen in der Ausführung zu zeitlichen Risiken führen.//
- 02.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 060:Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Abbruch- und Rückbauarbeiten beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen in der Planung und späteren Ausführung zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind, da die Leistung auf dem kritischen Weg liegt und die Gesamtfertigstellung verzögern würde.// A 059: Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Ausführungsplanung der elektrotechnischen Anlagen beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen in der Planung und späteren Ausführung zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind, da die Leistung auf dem kritischen Weg liegt und die Gesamtfertigstellung verzögern würde.//
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 061 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde wegen zu erwartender wechselseitiger Behinderungen in der Ausführung zu zeitlichen Risiken führen, die für den Auftraggeber unzumutbar sind, da die Leistung auf dem kritischen Weg liegt und die Gesamtfertigstellung verzögern würde.
- 24.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 030 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Ausführung der Lagerflächen in den Ausweichräumen beauftragt. Die Leistung wird zusätzlich erforderlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und eine funktionierende Versorgung mit Beleuchtung und Stromversorgung herzustellen. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und der zusätzlichen Leistung eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. A 041 Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung des Interimsbahnhofs beauftragt. Die zusätzliche Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 055 (47) - Diese Punkte sind gem. Prüfbericht des Prüfer des EBA zwingend erforderlich, um eine Freigabe der Ausführungsplanung zu bekommen. Sie sie in keiner RIL, VVBau STE oder Norm gefordert. A 055 (67) - Diese Punkte sind gem. Prüfbericht des Prüfer des EBA zwingend erforderlich, um eine Freigabe der Ausführungsplanung zu bekommen. Sie sie in keiner RIL, VVBau STE oder Norm gefordert. A 069 (79) - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Die zusätzliche Leistung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil der Zusatz lediglich in einer Modifikation der Leistung, hier der nicht brennbaren Bauzaunkonstruktion des bisherigen AN besteht und keine selbständige, abtrennbare Leistung zu erbringen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den AG verbunden, da aufgrund der nicht abgrenzbaren Leistungen voraussichtlich keiner der zwei AN eine Haftung und Gewährleistung für seine Leistung übernehmen würde. A 071 (81) - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Entwässerung (Schmutz- und Regenwasser) beauftragt. Die geänderte Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den geänderten Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. Die geänderte Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die entsprechenden Entwässerungleistungen, die im Auftrag des ANS enthalten sind, dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich. A 073 (83) - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Die zusätzliche Leistung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil der Zusatz lediglich in einer Modifikation der Leistung, hier der nicht brennbaren Bauzaunkonstruktion des bisherigen AN besteht und keine selbständige, abtrennbare Leistung zu erbringen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den AG verbunden, da aufgrund der nicht abgrenzbaren Leistungen voraussichtlich keiner der zwei AN eine Haftung und Gewährleistung für seine Leistung übernehmen würde.
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 074: Die zusätzlichen Leistungen basieren unmittelbar auf den bereits hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers (AN). Die erforderliche zusätzliche Leistung kann nicht von einem Drittunternehmer erbracht werden. Zwischen den bisher vereinbarten und den zusätzlichen Leistungen besteht eine Vielzahl technischer und baulicher Schnittstellen. Ein zweiter Rohbaukran kann aus koordinierungstechnischen, logistischen und haftungsrechtlichen Gründen ausschließlich durch den AN erfolgen, da dieser bereits die Baustelleneinrichtung mit einem Rohbaukran verantwortet. Weiter sieht der bestehende Bauvertrag keine gemeinsame Baufeldnutzung mit Drittfirmen vor. Angesichts der sehr beengten Platzverhältnisse auf der BE- Fläche würde der Einsatz einer Dirttfirma die Baustellenlogistik blockieren. Dies würde zu Behinderungsanzeigen und Bauzeitverzögerungen durch den AN führen. Eine solche zusätzliche Verschiebung des Fertigstellungstermins ist mit Blick auf das

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Ed. Züblin Aktiengesellschaft erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Rahmenvertrag für bis zu 50 baugleiche Rechenzentren (Technikstandort=TSO) als Generalunternehmer-Modell für die Digitale Schiene Deutschland](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rahmenvertrag-fuer-bis-zu-50-baugleiche-rechenzentren-4047b0e2) · Zuschlag 28.08.2024 an DC-Datacenter-Group GmbH und 2 weitere
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- [TSO/BSO Rostock - Spezialtief-, Hoch- und Ausbau, Stahlbau und Blitzschutz, Haustechnik](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/tsobso-rostock-spezialtief-hoch-und-ausbau-stahlbau-und-blitzschutz-12d4f84a) · Zuschlag 15.04.2024 an OST BAU; Osterburger Straßen-, Tief - Hochbau GmbH
- [2. S-Bahn-Stammstrecke München VE717a_VE717b_VE717c](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/2-s-bahn-stammstrecke-muenchen-ve717a-ve717b-ve717c-0d3fd398) · Zuschlag 18.01.2024 an Wadle Bauunternehmung GmbH
- [ESTW-A Deggendorf, Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten inkl. 50 Hz und Telekommunikationsarbeiten, inkl. Anpassung BÜ km 3,6 Str. 5841](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/estw-a-deggendorf-kabeltiefbau-und-kabelverlegearbeiten-inkl-50-hz-und-94f5b6c2) · Zuschlag 07.02.2023 an MTB GmbH
- [S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/s-bahn-s13-troisdorf-bonn-oberkassel-los-5001-bau-nord-phase-1-hp-d68d87c8) · Zuschlag 28.03.2018 an STRABAG AG

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in München](https://vergabeweiser.de/region/bayern/muenchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=6a7b7a9f-94ae-489b-8c1f-ab5dc8d6e519. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-ibf-muenchen-ve5300hi-bauleistung-inkl-planung-6a7b7a9f
