# Neubau Gymnasium Herrsching, Gerüstbauarbeiten

Zuschlag erteilt

Landratsamt Starnberg hat den Auftrag für Gerüstbau in Herrsching am Ammersee am 19.07.2022 vergeben, Zuschlag an Söll Gerüstbau GmbH.

- Auftraggeber: [Landratsamt Starnberg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landratsamt-starnberg)
- Was: Gerüstbau: Neubau Gymnasium Herrsching, Gerüstbauarbeiten
- Wo: Herrsching am Ammersee, Landkreis Starnberg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Söll Gerüstbau GmbH
- Zuschlag am: 19.07.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Söll Gerüstbau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/soell-geruestbau-gmbh), Neusäß

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
- CPV-Code: 45262100-2
- CPV-Bezeichnung: [Gerüstarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45262100-geruestarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 479330a0-b44f-4376-9800-9fb8a3de4777

## Verlauf

- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung übersteigt nicht 50% der Hauptauftragssumme. Durch einen geänderten Bauablauf waren vereinzelt zusätzliche Rüsteinsätze des Gerüstbaus notwendig. Der geänderte Bauablauf war im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sich nicht geändert, es handelte sich immer noch Gerüstbauarbeiten. Die Änderung erfolgt gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB
- 02.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung übersteigt nicht 50% der Hauptauftragssumme. Für den schlussendlichen Werkerfolg ist eine zusätzliche Leistung in Form von Raumgerüsten erforderlich. Diese sind notwendig damit im Deckenbereich alle restlichen Arbeiten vollendet werden können. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wären mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Denn bei einem Wechsel des Auftragnehmers wäre der Werkerfolg bzw. die Teilinbetriebnahme des Gymnasium Herrsching im September gefährdet. Somit wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde aufgrund der engen Zeitschiene mit beträchtlichen Zusatzkosten sowie Folgekosten einhergehen. Aus technischer Sicht ist dem vorhandenen Gerüstbauer die Lage auf der Baustelle klar und lässt die Einhaltung der terminlichen Schiene erwarten. Ein Zuwarten mit darauffolgendem Vergabeverfahren und dem Stillstand bei anderen Gewerken ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht wirtschaftlich. Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sich nicht geändert, es handelt sich immer noch Gerüstbauarbeiten. Die Änderung erfolgt gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- 12.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Es ist eine Änderung der Bauleistung notwendig. Es sind Änderungen erforderlich aufgrund terminlicher Änderungen im Bauablauf und notwendiger Planungsanpassungen, die sich aus technischen Anforderungen ergaben. Diese Anpassungen führten dazu, dass teilweise auf alternative Materialien zurückgegriffen werden musste. Zudem entstand hieraus teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Panoramastraße wurde der Garten- und Landschaftsbau im Bereich des LH-C vorgezogen. Da auf den Pflastersteinen keine Hebebühne oder ähnliches fahren kann, ohne diese zu beschädigen und noch Abdichtungsarbeiten auf der Dachfläche von LH-C erledigt werden müssen, wurden zusätzliche Gerüste auf den Fluchtbalkonen benötigt, um den Aufstieg auf die Dachfläche zu ermöglichen. Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen und terminlichen Änderungen im Bauablauf ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes Gerüstbauarbeiten nicht vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist technisch notwendig, um die technischen Anforderungen zu erfüllen. Da auf den Pflastersteinen keine Hebebühne oder ähnliches fahren kann, ohne diese zu beschädigen und noch Abdichtungsarbeiten auf der Dachfläche von LH-C erledigt werden müssen, wurden zusätzliche Gerüste auf den Fluchtbalkonen benötigt, um den Aufstieg auf die Dachfläche zu ermöglichen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die Anpassungen waren aufgrund der terminlichen Änderungen erforderlich. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Die terminlichen Änderungen im Bauablauf konnte der Auftraggeber nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um Gerüstbauarbeiten handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 176.460,97 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 2.598,91 EUR (brutto).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Söll Gerüstbau GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.09.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=620112ae-a2de-41e3-9cbc-6bd3bbbc7b26. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-gymnasium-herrsching-geruestbauarbeiten-479330a0
