# Neubau Gymnasium Herrsching – Bauphysik

Zuschlag erteilt

Landratsamt Starnberg hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Herrsching am Ammersee am 22.03.2019 vergeben, Zuschlag an KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH.

- Auftraggeber: [Landratsamt Starnberg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landratsamt-starnberg)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: Neubau Gymnasium Herrsching – Bauphysik
- Wo: Herrsching am Ammersee, Landkreis Starnberg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
- Zuschlag am: 22.03.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/krebskiefer-ingenieure-gmbh), Darmstadt

## Leistungsumfang

Fachplanung für Bauphysik im Rahmen der Planung des Neubaus eines 3-zügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle sowie Außensportflächen und Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug in Herrsching/Landkreis Starnberg; zur Ausführung der Leistungsphasen 1-8 HOAI wird eine Bauphysikplanung benötigt um eine für die Bauaufgabe erforderliche Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erarbeiten und die Ausschreibung und Vergabe sowie die Objektüberwachung durchzuführen. Das Projekt sollte zudem als Forschungsvorhaben gefördert und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Hinblick auf das klima- und ressourcenschonende Bauen, insbesondere in Holzbauweise umgesetzt werden. Konsolidierung der aktuellen Planung unter raumakustischen Anforderungen im Rahmen der planerisch geprüften Einsparmöglichkeiten.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
- CPV-Code: 71310000-4
- CPV-Bezeichnung: [Technische Beratung und Konstruktionsberatung](https://vergabeweiser.de/cpv/71310000-technische-beratung-und-konstruktionsberatung)
- Bekanntmachungs-ID: 71854576-d13f-416b-8045-19e2ea1d96ef

## Verlauf

- 06.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Gegebenheiten geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus der Kostenoptimierung des Projektes auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg) ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes Trockenbauarbeiten vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus Kostenersparnis und auf Grund der unvorhersehbaren, überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung seit Kostenberechnung (allgemeine Baukostensteigerung, Corona-Krise, Rohstoffverknappung, Ukraine-Krieg) notwendig, um die technischen und haushaltstechnischen (wirtschaftlich und sparsam zu handeln) Anforderungen zu erfüllen. Die Leistungen sind für den Projekterfolg notwendig. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um die Fachplanung der Bauphysik handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 86.698,09 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 6.577,73 EUR (brutto).
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Gegebenheiten geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus der Durchführung einer Schallausbreitungsberechnung gemäß DIN 9613-2 und Ermittlung der Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten sowie nachträgliche Anpassung an geänderter Veranstaltungszeiten ergeben. Zusätzlich wird das digitale Ausbreitungsmodell angepasst. Im Zuge der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage ist das bestehende schalltechnische Gutachten vom 17.09.2021 anzupassen. Dies stellt eine zusätzliche, geänderte Leistung dar, da sich dieser Umstand aufgrund einer Brandschutztechnischen Anpassung im Rahmen einer Versammlungsstätte gem. VStättV ergeben hat. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte nicht vorhergesehen werden und ist aus der Nutzungsänderung der Aula für musikalische Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrtsverkehr über die Tiefgarage entstanden. Daraus resultiert eine Brandschutztechnische Anpassung im Rahmen einer Versammlungsstätte gem. VStättV. Die Nutzungsänderung konnte 2019 noch nicht vorhergesehen werden, da damals von einer anderen Planung ausgegangen wurde. Die Leistungen sind für den Projekterfolg notwendig. Zudem entstand teilweise ein Mehraufwand durch nicht vorhersehbare Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren und daher nicht ausgeschrieben wurden. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um die Fachplanung der Bauphysik handelt. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 86.698,09 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 4.105,50 EUR (brutto).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH erhalten.

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- [Ausschreibungen für Schulen](https://vergabeweiser.de/thema/schulen): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=be477140-8983-4349-8756-c5421aa909de. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-gymnasium-herrsching-bauphysik-71854576
