# Neubau Forschungsgebäude CEEC II Jena und Neubau Anwendungszentrum (AWZ CEEC) Los 34 Frei-und Verkehrsanlagen

Zuschlag erteilt

Friedrich-Schiller-Universität Jena hat den Auftrag für Abbruch und Erdarbeiten in Jena am 03.05.2022 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.

- Auftraggeber: [Friedrich-Schiller-Universität Jena](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/friedrich-schiller-universitaet-jena)
- Was: Abbruch und Erdarbeiten: Neubau Forschungsgebäude CEEC II Jena und Neubau Anwendungszentrum (AWZ CEEC) Los 34 Frei-und Verkehrsanlagen
- Wo: Jena, Thüringen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Gewinner nicht veröffentlicht
- Zuschlag am: 03.05.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Beschreibung VOR der Änderung: Erstellen von Frei- und Verkehrsanlagen, Medientiefbau bestehend aus: Asphaltarbeiten, 1950m2, Pflasterarbeiten, 820m2 Randeinfassungen, 860m Entwässerungsrinnen, 170m Stahlbetonarbeiten, 105m3 Winkelstützwandelemente (Betonfertigteile), 37 Stck Absturzsicherungen, 160m Leitungstiefbau Abwasser, 130m3 Leitungsgräben Elt/ Datenkabel, 360m Beschreibung nach der Änderung: laut Auftrag vom 03.05.2022 waren der Ausführungsbeginn auf den 16.05.2022 und das Bauende auf den 27.01.2023 datiert. Tatsächlich konnten die Arbeiten am 07.06.22 mit Zusatzleistungen außerhalb des Baufeldes {Verlegung Leerrohre zwischen lessingstr. 2 und IAAC) bzw. ab 13.06.22 mit Leistungen für andere Auftraggeber (Tiefbau für Verlegung Fernwärmeleitung) beginnen. Die im Haupt-LV vertraglich vereinbarten Arbeiten konnten erst am 31.07.22 (Erdarbeiten am Trafo und am Gefahrstofflager) beginnen. Aufgrund mangelnder Baufreiheiten durch verspätete Fertigstellung der Leistungen anderer Gewerke (u.a. bedingt durch Corona•Beschränkungen, Lieferkettenprobleme auch infolge des Ukraine•Krieges u.a.) sowie Behinderungen im Baufeld (unbekannte Schachtbauwerke, die umgebaut bzw. im Bestand erhalten werden mussten, Kabeltrasse zwischen TO und AW2, die im 4. Quartal 23 umverlegt wird) konnten immer nur klelnere (als in den Ausschreibungsunterlagen) oder zeitweise gar keine Baufelder zur Verfügung gestellt werden, sodass die Arbeiten immer wieder verzögert bzw. ganz unterbrochen werden mussten (so z.B. in den KW: 33, 34, 37. • 43. KW nur Betonarbeiten Tankfarm möglich). Diese Einschränkungen wurden in diversen ßehinderunganzeigen des AN, im Bautagebuch und in den Bauberatungsprotokollen der BÜ dokumentiert. Gemäß Ausschreibungsunterlagen (Baufreiheit PLAN) konnten der AN während der Angebotsphase von einer kontinuierlichen Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Teilbereichen ausgehen. Dieser Zustand war nicht gegeben. Hierdurch entstanden dem AN zusätzliche Kosten bei den Baustellengemeinkosten und der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Des Weiteren haben sich zwischen dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt (27.01.2023} und dem zu erwartenden Fertigstellungstermin im Frühjahr 2024 die Material-und Baustoffpreise sowie die Lohnkosten überdurchschnittlich gesteigert. Da der Verzug nicht durch den AN verschuldet wurde, steht ihm eine entsprechende Vergütung der anfallenden Zusatzkosten zu.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Friedrich-Schiller-Universität Jena
- CPV-Code: 45112000-5
- CPV-Bezeichnung: [Aushub- und Erdbewegungsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45112000-aushub-und-erdbewegungsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 45ad733b-3ffa-4972-bda4-b9d1b2e16b50

## Verlauf

- 03.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. laut Auftrag vom 03.05.2022 waren der Ausführungsbeginn auf den 16.05.2022 und das Bauende auf den 27.01.2023 datiert. Tatsächlich konnten die Arbeiten am 07.06.22 mit Zusatzleistungen außerhalb des Baufeldes {Verlegung Leerrohre zwischen lessingstr. 2 und IAAC) bzw. ab 13.06.22 mit Leistungen für andere Auftraggeber (Tiefbau für Verlegung Fernwärmeleitung) beginnen. Die im Haupt-LV vertraglich vereinbarten Arbeiten konnten erst am 31.07.22 (Erdarbeiten am Trafo und am Gefahrstofflager) beginnen. Aufgrund mangelnder Baufreiheiten durch verspätete Fertigstellung der Leistungen anderer Gewerke (u.a. bedingt durch Corona•Beschränkungen, Lieferkettenprobleme auch infolge des Ukraine•Krieges u.a.) sowie Behinderungen im Baufeld (unbekannte Schachtbauwerke, die umgebaut bzw. im Bestand erhalten werden mussten, Kabeltrasse zwischen TO und AW2, die im 4. Quartal 23 umverlegt wird) konnten immer nur klelnere (als in den Ausschreibungsunterlagen) oder zeitweise gar keine Baufelder zur Verfügung gestellt werden, sodass die Arbeiten immer wieder verzögert bzw. ganz unterbrochen werden mussten (so z.B. in den KW: 33, 34, 37. • 43. KW nur Betonarbeiten Tankfarm möglich). Diese Einschränkungen wurden in diversen ßehinderunganzeigen des AN, im Bautagebuch und in den Bauberatungsprotokollen der BÜ dokumentiert. Gemäß Ausschreibungsunterlagen (Baufreiheit PLAN) konnten der AN während der Angebotsphase von einer kontinuierlichen Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Teilbereichen ausgehen. Dieser Zustand war nicht gegeben. Hierdurch entstanden dem AN zusätzliche Kosten bei den Baustellengemeinkosten und der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Des Weiteren haben sich zwischen dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt (27.01.2023} und dem zu erwartenden Fertigstellungstermin im Frühjahr 2024 die Material-und Baustoffpreise sowie die Lohnkosten überdurchschnittlich gesteigert. Da der Verzug nicht durch den AN verschuldet wurde, steht ihm eine entsprechende Vergütung der anfallenden Zusatzkosten zu. Aufgrund des engen Bauzeitenplans und da der Auftragnehmer bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist und damit eine enge Verknüpfung zu den zusätzlichen Leistungen besteht, ist die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend §132 GWB Abs. 2 Nr. 2 GWB nicht möglich.
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. laut Auftrag vom 03.05.2022 waren der Ausführungsbeginn auf den 16.05.2022 und das Bauende auf den 27.01.2023 datiert. Tatsächlich konnten die Arbeiten am 07.06.22 mit Zusatzleistungen außerhalb des Baufeldes {Verlegung Leerrohre zwischen lessingstr. 2 und IAAC) bzw. ab 13.06.22 mit Leistungen für andere Auftraggeber (Tiefbau für Verlegung Fernwärmeleitung) beginnen. Die im Haupt-LV vertraglich vereinbarten Arbeiten konnten erst am 31.07.22 (Erdarbeiten am Trafo und am Gefahrstofflager) beginnen. Aufgrund mangelnder Baufreiheiten durch verspätete Fertigstellung der Leistungen anderer Gewerke (u.a. bedingt durch Corona•Beschränkungen, Lieferkettenprobleme auch infolge des Ukraine•Krieges u.a.) sowie Behinderungen im Baufeld (unbekannte Schachtbauwerke, die umgebaut bzw. im Bestand erhalten werden mussten, Kabeltrasse zwischen TO und AW2, die im 4. Quartal 23 umverlegt wird) konnten immer nur klelnere (als in den Ausschreibungsunterlagen) oder zeitweise gar keine Baufelder zur Verfügung gestellt werden, sodass die Arbeiten immer wieder verzögert bzw. ganz unterbrochen werden mussten (so z.B. in den KW: 33, 34, 37. • 43. KW nur Betonarbeiten Tankfarm möglich). Diese Einschränkungen wurden in diversen ßehinderunganzeigen des AN, im Bautagebuch und in den Bauberatungsprotokollen der BÜ dokumentiert. Gemäß Ausschreibungsunterlagen (Baufreiheit PLAN) konnten der AN während der Angebotsphase von einer kontinuierlichen Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Teilbereichen ausgehen. Dieser Zustand war nicht gegeben. Hierdurch entstanden dem AN zusätzliche Kosten bei den Baustellengemeinkosten und der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Des Weiteren haben sich zwischen dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt (27.01.2023} und dem zu erwartenden Fertigstellungstermin im Frühjahr 2024 die Material-und Baustoffpreise sowie die Lohnkosten überdurchschnittlich gesteigert. Da der Verzug nicht durch den AN verschuldet wurde, steht ihm eine entsprechende Vergütung der anfallenden Zusatzkosten zu. Aufgrund des engen Bauzeitenplans und da der Auftragnehmer bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist und damit eine enge Verknüpfung zu den zusätzlichen Leistungen besteht, ist die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend §132 GWB Abs. 2 Nr. 2 GWB nicht möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.05.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d58244b4-634b-4d23-aa25-887d393308ab. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-forschungsgebaeude-ceec-ii-jena-und-neubau-anwendungszentrum-45ad733b
