# Neubau ESTW-A Rüdesheim; Kabeltiefbau

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Elektroinstallation in Rüdesheim am 04.11.2024 vergeben, Zuschlag an HOCHTIEF Infrastructure GmbH. Eingegangen: 6 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Elektroinstallation: Neubau ESTW-A Rüdesheim; Kabeltiefbau
- Wo: Rüdesheim, Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.01.2025 bis 31.12.2027
- Zuschlag an: HOCHTIEF Infrastructure GmbH
- Zuschlag am: 04.11.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 6

## Gewinner

- [HOCHTIEF Infrastructure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hochtief-infrastructure-gmbh), Essen

## Leistungsumfang

Im Rahmen des Bauvorhabens Neubau ESTW Rüdesheim werden auf der Strecke 3507 Kabeltiefbauarbeiten für folgende Gewerke erforderlich: - Nutzung der vorhandenen Kabeltrassen und Erweiterung der Trassen mittels Gleisquerungen sowie Kabelkanälen, - Einbau von Fundamenten für Signale und Kabelverteilerschränke, - Ggf. Einbau von Einfassungsrahmen für Signalstandplätze bzw. Arbeitspodesten - Einbau von Sockeln für Kabelverteiler, - Einbau von Betonpfosten für Tafeln, - Rückbau von Signalfundamenten und baulichen Anlagen an den Signalen wie z.B. Einfassungsrahmen, - Nutzung vorhandener und geplanter Kabelwege für die Verlegung von Stichkabeln zwischen den vorhandenen LWL-Muffen und dem ESTW-Gebäude. Im Stellbereich Rüdesheim sind neue Kabelkanäle und Gleisquerungen gemäß Kabeltrassenplan zu errichten und an den Bestand anzuschließen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 40 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45314300-4
- CPV-Bezeichnung: [Kabelinfrastruktur](https://vergabeweiser.de/cpv/45314300-kabelinfrastruktur)
- Bekanntmachungs-ID: e966ea06-261e-4505-8e54-500a1cd3bff7

## Verlauf

- 06.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 12.09.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 21.11.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 09.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 003 Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Zudem würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 23.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT003: Der AN ist für die Herstellung der Gleisquerungen für 42 m gebunden. Ein weiterer AN kann nicht beauftragt werden, da sonst nicht mehr hinreichend erkennbar ist, welchem AN gegenüber Mängelansprüche geltend gemacht werden. Durch eine Neuausschreibung der Leistungen müssten Betren abgesagt werden, was zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs führen würde. Zudem wäre aufgrund von bereits beantragten Sperrpausen die Inbetriebnahme gefährdet. // NT005: Der AN wurde mit der Ausführungsplanung und dem Bau des ESTW-A gebunden. Sollte mitten in der Erstellung der AP der AN gewechselt werden ist eine Zuordnung bei eventuell entstehenden Mängeln nicht mehr möglich. Eine Neuausschreibung der Maßnahme auf Basis einer fertigen Planung würde die Umsetzung weiter verzögern und die SSP werden nicht genutzt. Die Umsetzung erfolgt während Sperrpausen die mehrere Jahre im Voraus an gemeldet werden. Durch eine Neuausschreibung würden die Betren nicht genutzt werden können, was zu einer erheblichen Verzögerung führen würde.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN wurde mit der Ausführungsplanung und dem Bau des ESTW-A gebunden. Sollte mitten in der Erstellung der AP der AN gewechselt werden ist eine Zordnung bei eventuell entstehenden Mängeln nicht mehr möglich. Eine Neuausschreibung der Maßnahme auf Basis einer fertigen Planung würde die Umsetzung weiter verzögern und die SSP werden nicht genutzt. Die Umsetzung erfolgt während Sperrpausen die mehrere Jahre im Voraus an gemeldet werden. Durch eine Neuausschreibunq würden die Betren nicht qenutzt werden können, was zu einer erheblichen Verzöqerunq führen würde
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 013: Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.// MKA 028:Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.//
- 12.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 010:Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Arbeiten stehen und in den laufenden Bauablauf integriert sind. Der derzeitige Auftragnehmer ist bereits vor Ort eingerichtet, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die Leistungen ohne zusätzliche Schnittstellen und Verzögerungen ausführen. Ein Wechsel würde hingegen zu erheblichem Mehraufwand durch erneute Baustelleneinrichtung, Koordination und Einarbeitung führen. Zudem entstehen erhöhte Schnittstellen- und Haftungsrisiken sowie mögliche Bauzeitverlängerungen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen.// MKA 009:Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Arbeiten stehen und in den laufenden Bauablauf integriert sind. Der derzeitige Auftragnehmer ist bereits vor Ort eingerichtet, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die Leistungen ohne zusätzliche Schnittstellen und Verzögerungen ausführen. Ein Wechsel würde hingegen zu erheblichem Mehraufwand durch erneute Baustelleneinrichtung, Koordination und Einarbeitung führen. Zudem entstehen erhöhte Schnittstellen- und Haftungsrisiken sowie mögliche Bauzeitverlängerungen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen.// MKA 006:Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen.//
- 15.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 029:Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.//
- 20.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 030 - Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 28.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 038 - Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 03.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 033 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Arbeiten stehen und in den laufenden Bauablauf integriert sind. Der derzeitige Auftragnehmer ist bereits vor Ort eingerichtet, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die Leistungen ohne zusätzliche Schnittstellen und Verzögerungen ausführen. Ein Wechsel würde hingegen zu erheblichem Mehraufwand durch erneute Baustelleneinrichtung, Koordination und Einarbeitung führen. Zudem könnten erhöhte Schnittstellen- und Haftungsrisiken sowie mögliche Bauzeitverlängerungen entstehen. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichen Zusatzkosten führen, da ein neuer AN zunächst eingerichtet, eingewiesen und in die laufende Maßnahme integriert werden müsste. Der aktuell tätige Auftragnehmer ist bereits vor Ort, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und kann die zusätzliche Leistung ohne Unterbrechung und mit deutlich geringerem Aufwand ausführen.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 016_Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Ein AN-Wechsel würde dazu führen, dass die AP-KTB verspätet fertiggestellt wird und die Baumaßnahmen zu den angemeldeten Sperrpausen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können. Somit werden alle vertraglich vereinbarten Baufreiheiten gegenüber dem LST-Ausrüster Hitachi gerissen werden. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN- Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN- Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 018_Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 021_Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 01.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 020 - Die Leistungen umfassen die Ausführung von Suchschürfen, die im Bahnhofsbereich in Abständen von jeweils 5 Metern sowie auf der freien Strecke in Abständen von jeweils 25 Metern hergestellt werden müssen. Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Bahnbetrieb und erfordern eine detaillierte Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, der sicherheitsrelevanten Anforderungen sowie der bereits abgestimmten Bauabläufe. Der derzeitige Auftragnehmer ist bereits in die bestehenden Bauabläufe, Sperrpausenregelungen, Sicherungsmaßnahmen und technischen Abstimmungen eingebunden. Ein neuer Auftragnehmer müsste zunächst umfangreich eingearbeitet und in die bestehenden Prozesse integriert werden. Dies würde zu zusätzlichen Schnittstellenrisiken, erhöhten Abstimmungsaufwänden sowie zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf führen. Darüber hinaus würde ein Auftragnehmerwechsel zusätzliche Mobilisierungs-, Koordinierungs- und Baustelleneinrichtungskosten verursachen. Bereits abgestimmte Logistik-, Sicherungs- und Ausführungskonzepte müssten angepasst oder neu erstellt werden. Dies hätte erhebliche Mehrkosten sowie Verzögerungen im Projektablauf zur Folge. MKA 025 - Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 026 - Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 032 - Im Bereich der Stützwand war aufgrund der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ein breiterer Kabelkanal erforderlich. Zusätzlich wurde bei der Demontage ein weiterer, zuvor nicht erkennbarer Kabelkanal festgestellt. Ebenso wurde erkannt, dass sich unter dem Bestand ein zusätzlicher Kabelkanal befindet, der weder aus den Bestandsunterlagen noch aus der Planung und damit auch nicht aus der Ausschreibungsgrundlage ersichtlich war. Die hierfür erforderlichen Anpassungs- und Zusatzleistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen und basieren auf den erst während der Ausführung gewonnenen Erkenntnissen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen, zusätzlichem Koordinationsaufwand sowie Risiken hinsichtlich Schnittstellen, Terminablauf und Gewährleistung führen. Zudem wären eine erneute Einarbeitung, zusätzliche Abstimmungs- und Koordinationsleistungen sowie eine Neuaufnahme der örtlichen Gegebenheiten erforderlich. Dies hätte erhebliche Zusatzkosten und Terminverzögerungen zur Folge. Darüber hinaus würden erhöhte Risiken hinsichtlich der Verantwortung für bereits ausgeführte Leistungen sowie in Bezug auf Gewährleistungs- und Haftungsfragen entstehen.
- 02.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 022 - Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 017 Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 23.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 031: Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 024:Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 015: Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 06.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 036 Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 039 Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.
- 10.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 040: Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 034: Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 037: Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen. MKA 014: Der AN ist laut Vertrag mit dem Neubau ESTW-A Rüdesheim Kabeltiefbau beauftragt. Da die o. g. Mehraufwendungen zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Ein AN-Wechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten durch Neuvergabe und Übernahme der bereits erfolgten Leistungen, sowie der möglichen Verschiebung des IBN-Termins, verbunden. Außerdem würden durch eine Neuvergabe, die Einarbeitung und eine mögliche Verschiebung des IBN-Termins erhebliche Zusatzkosten entstehen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat HOCHTIEF Infrastructure GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=8f034fa0-4f3d-45a2-bb28-45debb5f4262. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-estw-a-ruedesheim-kabeltiefbau-e966ea06
