# Neubau ESTW-A Hörlkofen, Thann-Matzbach, Schwindegg und Heldenstein.

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Fahrzeuge in Bayern am 10.07.2024 vergeben, Zuschlag an Siemens Mobility GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Fahrzeuge: Neubau ESTW-A Hörlkofen, Thann-Matzbach, Schwindegg und Heldenstein.
- Wo: Bayern, München
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 26.06.2024 bis 31.03.2027
- Zuschlag an: Siemens Mobility GmbH
- Zuschlag am: 10.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Siemens Mobility GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/siemens-mobility-gmbh), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 34632000-6
- CPV-Bezeichnung: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
- Bekanntmachungs-ID: 38fc7903-676b-4e89-bdbd-f6a525c756dd

## Verlauf

- 16.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 15.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 1 Zur Verbesserung des Baugrundes bei den Modulstandorten soll es zur Anwendung von geotextilummantelten Rüttelstopfsäulen kommen. Ein Wechsel des AN würde zu erhöhten Kosten, gegenseitigen Behinderungen im Bau und zu Verzögerungen im Projekt führen. AO 2 Im Ausrüstungsbereich zwischen Markt-Schwaben und Ampfing ist das Anzeichnen der Mikrostandorte erforderlich. Ein Wechsel des AN würde zu erhöhten Kosten, erhöhtem Aufwand für Sicherungsleistung während der Bauarbeiten im Gleis sowie zu Verzögerungen im Bauablauf führen. AO 3 Vom AN sind für die weiteren Bauarbeiten Pläne für BE-Flächen für ein geändertes Bauverfahren zu erstellen. Ein Wechsel des AN würde zu erhöhten Kosten, erhöhtem Abstimmungsaufwand mit Dritten führen. AO 4 Zur Sicherung von Schienenfahrzeugen in den Bahnsteigbereichen ist eine sog. Induktive Sicherung anfahrender Züge erforderlich. Die Planung hierfür Stand zum Beauftragungszeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dies Teil der Lieferleistung des AN ist - proprietäres System. AO 5 Der Rückbau und die Entsorgung des Bestandsbatterie ist erforderlich um Platz für den Umbau der Sicherungstechnik auf SIMIS-D zu schaffen (hierfür wird eine komplett neue Stromversorgung errichtet). Ein Wechsel des AN würde zu zusätzlichen Koordinationsaufwand führen und zu Verzögerungen im straffen Bauablauf17
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · ÄB01: Zur Verbesserung des Baugrundes bei den Modulstandorten soll es zur Anwendung von geotextilummantelten Rüttelstopfsäulen kommen. Ein Wechsel des AN würde zu erhöhten Kosten, gegenseitigen Behinderungen im Bau und zu Verzögerungen im Projekt führen. // ÄB02: Im Ausrüstungsbereich zwischen Markt-Schwaben und Ampfing ist das Anzeichnen der Mikrostandorte erforderlich. Ein Wechsel des AN würde zu erhöhten Kosten, erhöhtem Aufwand für Sicherungsleistung während der Bauarbeiten im Gleis sowie zu Verzögerungen im Bauablauf führen. // ÄB03: Vom AN sind für die weiteren Bauarbeiten Pläne für BE-Flächen für ein geändertes Bauverfahren zu erstellen. Ein Wechsel des AN würde zu erhöhten Kosten, erhöhtem Abstimmungsaufwand mit Dritten führen. // ÄB04: Zur Sicherung von Schienenfahrzeugen in den Bahnsteigbereichen ist eine sog. Induktive Sicherung anfahrender Züge erforderlich. Die Planung hierfür Stand zum Beauftragungszeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dies Teil der Lieferleistung des AN ist - proprietäres System. // ÄB05: Der Rückbau und die Entsorgung des Bestandsbatterie ist erforderlich um Platz für den Umbau der Sicherungstechnik auf SIMIS-D zu schaffen (hierfür wird eine komplett neue Stromversorgung errichtet). Ein Wechsel des AN würde zu zusätzlichen Koordinationsaufwand führen und zu Verzögerungen im straffen Bauablauf17
- 29.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 06: Aufgrund von festgestellten Grundwasserlasten müssen an den o.a. Standorten die Kabelkeller (Bodenplatte und Wände) in Ausführung Weiße Wanne ausgeführt werden. // AO 10: Durch das neu novellierte GEG, muss in das Bediengebäude in Dorfen eine Wärmepumpe integriert werden. Zur nahtlosen Integration der Wärmepumpe in das Bediengebäude bzw. dessen Steuerungstechnik, ist die Umsetzung durch den bestehenden AN erforderlich. // AO 11: Wegen der Umsetzung im InvBschlG ist es notwendig die Vorgaben der UNB in allen vier Stellwerken umzusetzen. Daher muss in allen Standorten ein Abgaskamin errichtet werden, der die Abgase in die freie Windströmung ableitet inkl. integrierter Defelktorhaube die vor Regeneinfall schützt.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 9 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages mit folgender Begründung: Für die TV-Anlage beim BÜ Birkenallee wird ein Langmatz KVz 82 mit Montageplatte benötigt. MKA13 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages mit folgender Begründung: Die Hardwareplattform Z1 in Dorfen wurde 2004 in Betrieb genommen. Es gibt zunehmend Baugruppen, die Bestandteil von Zesar Z1 sind, die Aufgrund nicht mehr verfügbarer Bauteile nicht mehr hergestellt werden können und somit als Ersatzteile fehlen. Im Zuge der Projektrealisierung wurde festgestellt, das Bauteile für die Hochrüstung benötigt werden, die von dieser Bauteil-Obsolvenz betroffen sind. Aus diesem Grund wird eine Hochrüstung von Zesar Z1 auf Z3 benötigt. MKA14 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages mit folgender Begründung: Im Rahmen einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Geschwindigkeitsklassen modifiziert und neue Klassen eingeführt wurden. Dies erfordert eine umfassende Anpassung aller Fahrstraßen der fünf ZL-Signale im Bestand Ampfing, was ein erheblichen Mehraufwand darstellt.
- 09.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA12 - Der AN hat den zukünftigen Strombedarf berechnet und festgestellt, dass das geplante Netzersatzaggregat mit 75 kVA nicht ausreicht. Um die neuen Komponenten im Bauzustand 2 zu versorgen, wird ein Bedarf von 88 kVA benötigt. Zu den Hauptgründen zählen das neue Bediengebäude Dorfen Fdl, TK-Komponenten, Kühl-/Haustechnik sowie zusätzliche Gleise und Signale. Die aktuelle Stromversorgung von 60 kVA ist für Bauzustand 1 ausreichend, aber nicht für Bauzustand 2 und den "fiktiven Endzustands ABS38". Ein Austausch des bestehenden Netzersatzaggregats ist daher spätestens nach Bauzustand 1 für die reibungslose Inbetriebnahme des Bauzustands 2 unabdingbar. MKA15 - überschreitet und dadurch das darauffolgende Signal 63P1 vedecken würde. Aus diesem Grund wird ein Sondermast mit der Höhe 4,3m benötigt.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT16 Nach Bekanntgabe der Maße der beiden Bedienplätze, durch den AN, wurde festgestellt, dass aus Platzgründen nicht wie geplant sieben Monitore sondern beide Bedienplätze mit einer 3x2 Anordnung ausgestattet werden müssen. NT17 Für die Stellung der Modulgebäude in Schwindegg und Heldenstein sowie das Bediengebäude in Dorfen werden Absteckpläne benötigt um die genau Lage und Höhe auf dem Grunstück festzulegen und somit Fehlplatzierungen zu vermeiden NT18 Es wird ein zusätzlicher mobiler Overhead in Thann-Matzbach für die Durchführung der Abnahmeprüfung der Software benötigt.
- 18.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Falls der Fall eintritt, dass einer oder mehrere BÜs in Hörlkofen nicht in Betrieb gehen können, werden dafür BÜ-Ersatzstecker benötigt. Für diese Umsetzung wird eine Änderungsmittelung der Planung benötigt.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 21 - Da durch den Prüfsachverständiger LP-Beton gefordert wurde, muss dieser für die Keller (Außenwände und Bodenplatte) an allen Modulstandorten verwendet werden.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Für sämtliche Modulgebäude von Siemens Mobility GmbH werden technische Plätze benötigt. 22 - Aus Sicht des Abnahmeprüfers, soll an sämtlichen 500 Hz Gleismagneten im Bahnhofsbereich eine Beschriftung mit Entfernung und zugehörigem Signal angebracht werden. 23 - Es werden zusätzlich zu den Erstbedarfsmaterialien Sicherungen und Gruppenentnahmewerkzeug inkl. einer Gruppenkurbel an allen fünf Modulstandorten benötigt.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 25 - Während die SIMIS-D-Technik diese Funktion bereits standardmäßig integriert hat, ist für das ESTW-A Weidenbach mit SIMIS-C-Technik eine Nachprojektierung erforderlich. Die Anpassung der Achzählergrundstellung kann nur von der Firma Siemens Mobility GmbH ausgeführt werden, da sämtliche Techniken von diesem Hersteller stammen. Proprietäres System. Umbau der kompletten LST Infrastruktur wäre erforderlich im kompletten Ausrüstungsbereich. 26 - Das Regelwerk der DB InfraGO sieht vor, dass der KISA-Schrank im LST aufzustellen ist, wodurch sich zusätzliche Leistungen ergeben. Da es sich bei der Anlage um Technik der Siemens Mobility handelt und auch die Planung durch Siemens erstellt wird, können diese zusätzlichen Leistungen nur durch diesen Hersteller erfolgen. Proprietäres System. 28 - Um die Sperrpause der IBN besser nutzen zu können, sollen die Signalschirm von den Bestandssignalen für Dorfen vormontiert werden. Dadurch entfällt die zeitaufwändige Montage im Bahnhof Dorfen. Die Vormontierung der Signalschirme kann nur von der Firma Siemens Mobility GmbH ausgeführt werden, da sämtliche Techniken von diesem Hersteller stammen. Proprietäres System.
- 14.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 30 Da das ESTW-Z und das Bediengebäude zwei getrennte Gebäude sind, wird ein zusätzlicher Drucker benötigt, damit in beiden Gebäuden einer vorhanden ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da lediglich ein zusätzlicher Drucker geliefert wird.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 29 Da die Bedienplätze im neuen FDL-Bediengebäude in Dorfen mit dem Strom aus der LST-Stromversorgung im ESTW-Z Dorfen versorgt wird, wird ein SV-Kabel zwischen den beiden Gebäuden benötigt. Da Siemens Mobilty für die Stromversorgung zuständig ist (sowohl Planung als auch Ausführung), macht es wirtschaftlich keinen Sinn für diese Arbeit einen zusätzlichen AN zu beauftragen.
- 16.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 33 - Da Siemens Mobilty für die Software zuständig ist, kann die Integrierung der Merkhinweise auch nur durch Siemens umgesetzt werden. Umbau der kompletten LST Infrastruktur wäre erforderlich im kompletten Ausrüstungsbereich. Proprietäres System.
- 16.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 - Da der BÜ Weidenbach nicht zum Zeitpunkt der IBN in Betrieb gehen kann, wird ein BÜ Ersatzstecker benötigt. Für diese Umsetzung wird eine Änderungsmittelung der Planung benötigt. Sobald der Bahnübergang in Betrieb geht, wird der BÜ-Ersatzstecker wieder entfernt. Somit ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. 34 - Da eine projektbedingt die Überarbeitung des Bediengebäudes notwendig war, kann einer der Raumzellen für das Bediengebäude nicht mehr verwendet werden. Da dadurch laufende Kosten (z.B. Lagerkosten) entstehen, muss diese Raumzelle verschrottet werden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Siemens Mobility GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=5f394698-d6d8-4ba8-8a4b-771cb112866b. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-estw-a-hoerlkofen-thann-matzbach-schwindegg-und-heldenstein-0cc82a52
