# Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, Optionen Lph 3+4.

Zuschlag erteilt

Auer+Weber+Assoziierte GmbH hat den Auftrag für Architektur in München am 06.06.2024 vergeben, Zuschlag an GTS Deutschland GmbH.

- Auftraggeber: Auer+Weber+Assoziierte GmbH
- Was: Architektur: Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, Optionen Lph 3+4.
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: GTS Deutschland GmbH
- Zuschlag am: 06.06.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [GTS Deutschland GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/gts-deutschland-gmbh), Ditzingen

## Leistungsumfang

81:Erweiterung der bestehenden Beauftragung um eine Variantenuntersuchung für eine Einhaltung des aktuellen GEG24 91: Die bisherige Entwurfsplanung wurde ohne eine thermische Bauteilaktivierung für die Schlitzwände durchgeführt. In den letzten Jahren ist das Thema „Nachhaltigkeit“ vom Staat stärker in den Fokus gerückt und entsprechend gesetzlich (u.a. GEG und EnEffG) verankert worden. Diese Maßnahme dient diesbezüglich dem Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele, so dass eine Anpassung der Entwurfsplanung notwendig wird. Darüber hat auch der AG seine Konzernklimaziele definiert und dieser NT unterstützt diese Zielerreichung

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 71221000-3
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden](https://vergabeweiser.de/cpv/71221000-dienstleistungen-von-architekturbueros-bei-gebaeuden)
- Bekanntmachungs-ID: 0fc9de7c-3ad0-4d19-851d-bcc4df0b04d4

## Verlauf

- 06.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 89: Bei einem Auftragnehmerwechsel würde eine umfangreiche Einarbeitungsphase erforderlich, welche zu Terminverzug führen würde. Ein neuer AN müsste eine vollumfängliche Berechnung des Wärmeschutznachweises durchführen, welcher zum Ergebnis hat, ob das aktuell gültige GEG eingehalten wird. Der bestehende AN hat dies bereits getan und muss nur wenige Zahlenaustauschen um verschiedene Varianten zu untersuchen. Darüber hinaus wäre auch mit Doppelarbeit und einer höheren Fehlerquote aufgrund von fehlendem Vorwissen auszugehen 91: Die thermische Bauteilaktivierung muss in die vorhandene / aktuell laufende Schlitzwandplanung integriert werden. Ein nachträglicher Einbau der dafür notwendigen Schläuche in die betonierte Schlitzwand ist technisch später nicht mehr realisierbar. Aufgrund dessen, dass der Planungs- und Bauablauf schon weit vorangeschritten ist, muss diese Planung sofort beginnen, da es ansonsten zu einem Bauzeitenverzug auf dem kritischen Weg des NEG kommen würde
- 13.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT15: Durch die Anpassung der Aufgabenstellung wurden zusätzliche Planungsleistungen notwendig. Die Planungsgrundlage war dem AN bekannt, durch den Zeitdruck durch z.B. Sperrpausen war ein Wechsel des ANs nicht möglich. Ein gerissene Sperrpause hätte Projektverzug und erhebliche Kosten verursacht
- 23.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT13: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder im NT1 bis 12 enthalten ist. Die lokale Lenplanverwaltung (LLPV) ist zu erweitern, damit sie mit zwei iBS kommunizieren kann. Das ESTW Kreiensen wird mit einer weiteren Baustufe erweitert. Dadurch sind weitere Bedienplätze erforderlich. Diese werden mit einem zweiten iBS realisiert. NT24:Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Erweiterung des iBS durch den Hersteller S&B ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da S&B bisher der einzige Lieferant für ein iBS. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 18.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT14: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder im NT1-13 enthalten ist. Für die Realisierung der LPV durch die Firma GTS in Hannover und Frankfurt als zenrale Systeme ist es erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzliche Leistung haben sich durch die Weiterentwicklung im Projekt und daraus weitere erfoderliche Zwischenschritte ergeben damit das Projektziel erreicht werden kann. Ein kurzfristiger Wechsel zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da GTS als einziger Anbieter die LPV als Produkt entwickelt hat. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 28.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT15) Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder im NT1-14 enthalten ist. Für die Realisierung der LPV durch die Firma GTS in Hannover und Frankfurt als zenrale Systeme ist es erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzliche Leistung haben sich durch die Weiterentwicklung im Projekt und daraus weitere erfoderliche Zwischenschritte ergeben damit das Projektziel erreicht werden kann. Ein kurzfristiger Wechsel zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da GTS als einziger Anbieter die LPV als Produkt entwickelt hat. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern. NT16)Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Da S&B der einzige Lieferant von iBS/ ZV/ Broker/ TN ist, muss die Datenausleitung an das DMS durch diesen realisiert werden. Ansonsten müsste ein weiterer Hersteller ein integriertes Bediensystem liefern, was die Kosten erheblich steigern würde. Auch hinsichtlich der IT Sicherheit muss dies S&B realisieren, da nur dieser die Systeme betreiben kann. Für die Realisierung der zusätzlichen Funktionen im iBS, Transfernetz und ZVD durch den Hersteller S&B ist es erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Wechsel zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da S&B bisher der einzige Lieferant für ein iBS, ZVD und dien Transfernetz ist. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 01.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT16)Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Da S&B der einzige Lieferant von iBS/ ZV/ Broker/ TN ist, muss die Datenausleitung an das DMS durch diesen realisiert werden. Ansonsten müsste ein weiterer Hersteller ein integriertes Bediensystem liefern, was die Kosten erheblich steigern würde. Auch hinsichtlich der IT Sicherheit muss dies S&B realisieren, da nur dieser die Systeme betreiben kann. Für die Realisierung der zusätzlichen Funktionen im iBS, Transfernetz und ZVD durch den Hersteller S&B ist es erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Wechsel zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da S&B bisher der einzige Lieferant für ein iBS, ZVD und dien Transfernetz ist. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 13.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT15) Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder im NT1-14 enthalten ist. Für die Realisierung der LPV durch die Firma GTS in Hannover und Frankfurt als zenrale Systeme ist es erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzliche Leistung haben sich durch die Weiterentwicklung im Projekt und daraus weitere erfoderliche Zwischenschritte ergeben damit das Projektziel erreicht werden kann. Ein kurzfristiger Wechsel zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da GTS als einziger Anbieter die LPV als Produkt entwickelt hat. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT15) Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder im NT1-14 enthalten ist. Für die Realisierung der LPV durch die Firma GTS in Hannover und Frankfurt als zenrale Systeme ist es erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzliche Leistung haben sich durch die Weiterentwicklung im Projekt und daraus weitere erfoderliche Zwischenschritte ergeben damit das Projektziel erreicht werden kann. Ein kurzfristiger Wechsel zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da GTS als einziger Anbieter die LPV als Produkt entwickelt hat. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT28: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung des iBS durch den Hersteller S&B ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an den von S&B gelieferten Komponenten handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde eine Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern. NT29: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung des iBS durch den Hersteller S&B ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. S& B ist Betreiber der Integrierten Testumgebung. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an den von S&B gelieferten Komponenten in der ITU, hier der Transfernetzrouter, Broker, NMS, ZVD und Bedienrechner, handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde eine Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 20.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT16: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder in vorangegangen NTen enthalten sind. Für die Realisierung der LPV durch die Firma GTS in Göttingen und Frankfurt als zenrale Systeme ist s erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzliche Leistung haben sich durch die Weiterentwicklung im Projekt und daraus weitere erfoderliche Zwischenschritte, ergeben damit das Projektziel erreicht werden kann. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da GTS als einziger anbieter die LPV als Produkt entwickelt hat. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern. NT17: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder in vorangegangen NTen enthalten sind. Für die Realisierung der LPV durch die Firma GTS in Göttingen und Frankfurt als zenrale Systeme ist s erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzliche Leistung haben sich durch die Weiterentwicklung im Projekt und daraus weitere erfoderliche Zwischenschritte, ergeben damit das Projektziel erreicht werden kann. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da GTS als einziger anbieter die LPV als Produkt entwickelt hat. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT25:Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung des iBS durch den Hersteller S&B ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an den von S&B gelieferten Komponenten handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde eine Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern. NT30:Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung des iBS durch den Hersteller S&B ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. S& B ist Betreiber der Integrierten Testumgebung. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an den von S&B gelieferten Komponenten in der ITU, hier der Transfernetzrouter, Broker, NMS, ZVD und Bedienrechner, handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde eine Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 19.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT25:Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung des iBS durch den Hersteller S&B ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an den von S&B gelieferten Komponenten handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde eine Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern. NT30:Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung des iBS durch den Hersteller S&B ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. S& B ist Betreiber der Integrierten Testumgebung. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an den von S&B gelieferten Komponenten in der ITU, hier der Transfernetzrouter, Broker, NMS, ZVD und Bedienrechner, handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde eine Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT18: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag oder in vorangegangen NTen enthalten sind. Für die Realisierung der LPV durch die Firma GTS in Göttingen und Frankfurt als zenrale Systeme ist s erforderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Zusätzliche Leistung haben sich durch die Weiterentwicklung im Projekt und daraus weitere erfoderliche Zwischenschritte, ergeben damit das Projektziel erreicht werden kann. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da GTS als einziger anbieter die LPV als Produkt entwickelt hat. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller würde einen Entwicklung von Beginn an bedeuten und die Projektziele behindern
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT3: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung der Hochrüstung des Stellwerks in Göttingen durch den Hersteller Siemens ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an einem Siemens Stellwerk handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller ist nicht möglich.
- 16.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT4: Es handelt sich um geänderte Leistungen, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist. Für die Realisierung der Hochrüstung des Stellwerks in Göttingen durch den Hersteller Siemens ist es erfoderlich, die zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Switsch zu einem anderen Hersteller ist nicht möglich, da es sich um Anpassungen an einem Siemens Stellwerk handelt. Die Beauftragung bei einem anderen Hersteller ist nicht möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat GTS Deutschland GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a2041b63-d86c-4dae-b289-794dc2278f84. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-empfangsgebaeude-muenchen-hauptbahnhof-generalplanung-lph-12-0fc9de7c
