# Neubau Deich Hohenweiden BA 2, Los 1 - Bauwerke

Zuschlag erteilt

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt hat den Auftrag für Tiefbau im Saalekreis am 03.02.2025 vergeben, Zuschlag an Bietergemeinschaft GP Verkehrswegebau GmbH und GP Spezialtiefbau GmbH.

- Auftraggeber: [Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landesbetrieb-fuer-hochwasserschutz-und-wasserwirtschaft-sachsen-anhalt-halle-saale)
- Was: Tiefbau: Neubau Deich Hohenweiden BA 2, Los 1 - Bauwerke
- Wo: Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 03.02.2025 bis 13.07.2026
- Zuschlag an: Bietergemeinschaft GP Verkehrswegebau GmbH und GP Spezialtiefbau GmbH
- Zuschlag am: 03.02.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Bietergemeinschaft GP Verkehrswegebau GmbH und GP Spezialtiefbau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bietergemeinschaft-gp-verkehrswegebau-gmbh-und-gp-spezialtiefbau-gmbh), Halle (Saale)

## Leistungsumfang

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) plant im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung den Neubau des Deiches Hohenweiden mit den Deichabschnitten DA Benkendorf, DA Rockendorf und DA Hohenweiden. Das Baulos 1 umfasst die folgenden Bauleistungen: • NB Absperrbauwerk Benkendorf • NB Absperrbauwerk Hohenweiden • NB Spundwand Hohenweiden • NB Winkelstützwand Hohenweiden • Böschungssicherung im Bereich alter Saalearm und Mühlgraben • Bauzeitliche Zuwegungen • Herstellung Stellfläche Teichstraße • vorbereitende Arbeiten zur Baufeldfreimachung einschließlich Fällarbeiten

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- CPV-Code: 45240000-1
- CPV-Bezeichnung: [Wasserbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45240000-wasserbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 13c5194b-9e0e-4a28-9c8f-769dcd80fc91

## Verlauf

- 03.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · - Eine Kamerabefahrung und Spülung der Leitung ist nicht Bestandteil des Hauptvertages. Mit dieser ist einerseits der einwandfreie Einbau und die Anbindung an den Bestand zu dokumentieren, sowie ggf. zusätzlich nicht oberflächlich erkennbare Schadstellen zu identifizieren und die Leitungen von bereits vorhandenen als auch bauinduzierten Verunreinigungen zu befreien. Die Kamerabefahrung dient somit der Sicherstellung und Dokumentation der einwandfreien Funktionalität der Entwässerungsleitungen und somit ebenfalls eine Beweissicherung gegenüber den Eigentümern. - Zur Herstellung der Baufreiheit mussten zusätzlich die vorhand. Zaunanlagen im Garten zurückgebaut werden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Nachtragsangebotes. Folgende Festlegungen zu Wiederherstellungsleistungen sind zwi. AG, Eigentümern und AN getroffen worden. Auf dem Grundstück Farn. Zoogbaum ist der vorhandene Baum nicht zu fällen, sondern umzusetzen. Unter der Torzufahrt ist ein zusätzliches Rundbord einzubauen.Auf dem Grundstück Farn. Stoye ist die Gehwegbefestigung als Betonrechteckpflaster herzustellen, statt das aufgenommene Material wiedereinzubauen. Die Fundamente der vorhandenen Zaunanlagen sind zurückzubauen. Die vorhandenen Zäune sind durch Doppelstabmattenzäune zu ersetzen. Statt des Maschendrahtzaunes auf der Grundstücksgrenze Farn. Stoye / Zoogbaum ist ein Doppelstabmattenzaun herzustellen. - Entsprechend NT10 sind die wasserseitigen Rammebenen abweichend von der Ausführungsplanung erhöht und in der Lage Richtung Spundwand verschoben hergestellt worden. Somit ist nun eine Absturzsicherung auf der wasserseitigen Spundwand erforderlich. Die Absturzsicherung auf den Landseiten bleibt weiterhin erforderlich. Am Bauwerk 2 bestehen planerisch beengtere Platzverhältnisse als am Bauwerk 5. Dementsprechend musste die bauzeitl. Rampe in die Baugrube zurückgebaut werden, bevor die Fundamentenplatte hergestellt werden konnte. Für die manuelle Arbeit des Stahlbetonbaus fehlt der Baugrube somit ein Zugang. Entsprechend Vorgabe der Unfallverhütungsvorschriften wird dieser über einen Treppenturm hergestellt. Die beschriebenen Ausführungen stellen eine qualitative Änderung der Ausführungsplanung, somit der erforderl. Schutzart dar. Für Schutzeinrichtungen besteht somit ein zusätzlicher Vergütungsanspruch. - Zur Erbringung der Leistungen für den Beton- und Erdbau sind die Arbeitsrampen als Zuwegung zu den Baugruben BW2 und BW5 zwingend erforderlich. - Im Rahmen der Bauausführung wurde seitens AG entschieden, dass eine Erdung bzw. ein Blitzschutz an den Bauwerken erforderlich ist. - Gemäß Emailverkehr in Anlage A-3 hat der NU „Zaunsystem und Industrietore" am 18.09.25 den Beginn des Zaunbaus für den 23.09.25 angekündigt. Am 19.09.25 teilte der AN dem NU mit, dass eine Änderung der Gesamthöhe der Zaunanlage erfolgen werde. Am 24.09.25 erfolgte dazu die Abstimmung zwi. AG, AN und Eigentümer und die Festlegung der Zaunhöhe auf 1,8m (siehe auch Protokoll der 17. Bauberatung vom 24.09.25) - Nach Anzeige der Fertigstellung der Gründungssohle (UK Sauberkeitsschicht) durch den AN erfolgt am 19.09.25 die geotechn. Begutachtung der Gründungssohle durch den Fremdüberwacher G.U.T.. Dieser empfiehlt einen flächigen Bodenaustausch in einer Mächtigkeit von 60cm und einen anschließenden Nachweis der Tragfähigkeit von Ev2 = 80 MPa. Die Anweisung an den AN, dies umzusetzen, erfolgte schriftlich am 23.09.25. Der AN hat am 29.09.25 die Fertigstellung des Bodenaustauschs schriftlich angezeigt und die Ergebnisse der Eigenüberwachung übermittelt. Demzufolge ist in 1 von 8 Feldern die geforderte Tragfähigkeit von Ev2 = 80 MPa nicht erreicht worden. G.U.T. kam am 30.09.25 im Rahmen der Fremdüberwachung zu demselben Ergebnis und empfiehlt im betroffenen Bereich einen Bodenaustausch in 1,2m Tiefe unter Gründungssohle vorzunehmen, eine Lage Grobschlag einzudrücken, Geovlies aufzulegen und mit Brechkorn 0/45 lagenweise aufzufüllen. Die Anweisung des AG die diese Empfehlung umzusetzen erfolgte am 30.09.25 schriftlich. - Die Begutachtung der Gründungssohle BW2 durch die FÜ Geotechnik war gem. Schriftverkehr v. 24.09.25 für den 02.10.25 vorgesehen. Gem. Schriftverkehr v. 01.10.25 kann aufgrund des zusätzl. am BW5 erforderl. Bodenaustauschs die Gründungssohle des BW2 erst später durch den AN fertiggestellt werden. Am 08.10.25 wurde G.U.T. seitens AG für die Begutachtung der Gründungssohle BW2 für den 14.10.25 bestellt. Am 14.10.25 meldete G.U.T., dass eine Begutachtung des Baugrundes aufgrund anstehenden Wassers nicht möglich sei und zunächst durch den AN die Funktionalität der Wasserhaltung herzustellen sei. Am 22.10.25 erfolgte die Anweisung des AG, am 27.10.25 im Beisein von G.U.T. Schürfe in der Baugrube vorzunehmen, um über die weiteren Maßnahmen zum Erreichen einer tragfähigen Gründungssohle zu entscheiden. Am 27.10.25 erfolgte durch G.U.T. eine Begleitung der Probeschürfe der Gründungssohle am BW2 mit anschließender Empfehlung, den Auelehm vollständig auszutauschen. Die Anweisung des AG die Empfehlung umzusetzen erfolgte am 28.10.25. - Im Protokoll 18. Bauberatung vom 18.10.25 ist vermerkt, dass die Abstimmung zwi. den Eigentümern entlang der Achse 400 und AG sowie BOL am 08.10.25 stattgefunden hat. Am 21.10.25 wurde seitens Planer das LV zur Wiederherstellung der Grundstücke Achse 400 an den AG übergeben und durch diesen an den AN mit Bitte um Abgabe eines Angebotes weitergeleitet. - Die geotechn. Fremdüberwachung G.U.T. hat am 14.10.25 das Haufwerk des Schlammes aus der Gewässersohle am BW2 beprobt. Der Deklarationsanalyse zufolge sei das Material der Deponieklasse II zugeordnet. Der AN hat am 13.11.25 die Stellungnahme seines Verwerters Fa. Bares zu dieser Einstufung übermittelt. Der Revision zufolge sei die Probe der DK III zuzuordnen. Die Probenbewertung des Verwerters wurde durch AG am 17.11.25 anerkannt (siehe Protokoll der 21. Bauberatung vom 18.11.25). Demnach erfolgt die Entsorgung des Schlammes BW2 nach DKIII.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bietergemeinschaft GP Verkehrswegebau GmbH und GP Spezialtiefbau GmbH erhalten.

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- [Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landesbetrieb-fuer-hochwasserschutz-und-wasserwirtschaft-sachsen-anhalt-halle-saale): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=13c5194b-9e0e-4a28-9c8f-769dcd80fc91. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-deich-hohenweiden-ba-2-los-1-bauwerke-13c5194b
