# Neubau 2 Weichen Str. 1271- Wilhelmsburg 6,8-6,9

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Hamburg Wilhelmsburg am 22.12.2025 vergeben, Zuschlag an Willke rail construction GmbH & Co. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Neubau 2 Weichen Str. 1271- Wilhelmsburg 6,8-6,9
- Wo: Hamburg Wilhelmsburg, Hamburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.04.2026 bis 01.09.2026
- Zuschlag an: Willke rail construction GmbH & Co.
- Zuschlag am: 22.12.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1

## Gewinner

- [Willke rail construction GmbH & Co.](https://vergabeweiser.de/unternehmen/willke-rail-construction-gmbh-co), Wittorf

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 46 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: d681b407-d38e-457e-8522-ec31149e59a8

## Verlauf

- 30.10.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 16.11.2025: Ausschreibung veröffentlicht · Aufgrund der Einführung der Formularmasken zum 01.01.26 auf der „neuen“ Nachtragsplattform stellen wir nachfolgende Unterlagen zum Austausch zur Verfügung. 0.1-Anschreiben an die Bewerber 0.4-Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen 2.1-Anlage 2.1 Besondere Vertragsbedingungen 2.2-Anlage 2.2 ZVB-DB 2.0-Bauvertrag
- 28.11.2025: Ausschreibung veröffentlicht · Aufgrund der Einführung der Formularmasken zum 01.01.26 auf der „neuen“ Nachtragsplattform stellen wir nachfolgende Unterlagen zum Austausch zur Verfügung. 0.1-Anschreiben an die Bewerber 0.4-Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen 2.1-Anlage 2.1 Besondere Vertragsbedingungen 2.2-Anlage 2.2 ZVB-DB 2.0-Bauvertrag Änderungen vom 27.11.2025 Anpassung der Anlage 3.00.02-Ausschreibungs-LV
- 23.12.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 16.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1-Eine Änderung des derzeit gebundenen BauAN (Willke rail construction GmbH & Co. KG) ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Willke bildet die verbindliche Grundlage für die abgestimmten Sperrpausen, die betrieblichen Maßnahmen sowie den koordinierten Einsatz von Personal, Geräten und Nachunternehmern. Diese Leistungen sind bereits vollständig disponiert und teilweise vertraglich gebunden. Eine nachträgliche Anpassung des BauANs würde einen erneuten Genehmigungs- und Abstimmungsprozess erforderlich machen und zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen. Diese würden insbesondere durch erneute Planungs- und Abstimmungsleistungen, die Umorganisation von Sperrpausen und Betriebsabläufen, zusätzliche Stillstands- und Rüstzeiten sowie Mehrkosten beim Personal und Geräteeinsatz entstehen. Die daraus resultierenden Aufwendungen stehen in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Nutzen einer Änderung des BauANs. Zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten und zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Bauablaufs wird daher am bestehenden BauAN festgehalten. Die innerhalb des gültigen BauANs umsetzbaren Leistungen werden weiterhin ausgeführt. Der Einbau der Weichenverbindung wird auf einen späteren Bauzustand verschoben, wodurch eine kostenoptimierte Fortführung der Maßnahme sowie die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts sichergestellt werden. Die Firma Willke stellt die verbindliche Grundlage für die abgestimmten Sperrpausen, betrieblichen Maßnahmen sowie die Koordination aller beteiligten Gewerke dar und ist in die übergeordnete Projekt- und Betriebsplanung eingebunden. Sämtliche Ressourcen einschließlich Personal, Geräte und Nachunternehmerleistungen sind auf Basis dieses Bau-ANs disponiert und teilweise vertraglich fixiert. Eine Änderung oder Neuausstellung des BauANs würde einen vollständigen erneuten Genehmigungs und Abstimmungsprozess mit allen beteiligten Fachbereichen und Stakeholdern erforderlich machen. Dies hätte zwangsläufig Anpassungen an Sperrpausen, Bauphasen, Sicherheitskonzepten und betrieblichen Abläufen zur Folge. Die daraus resultierenden Stillstands und Umrüstzeiten würden den Bauablauf erheblich beeinträchtigen und zu Verzögerungen führen. Darüber hinaus wären mit einem Wechsel des BauANs erhebliche Zusatzkosten verbunden, insbesondere durch erneute Planungs und Koordinationsleistungen, veränderte Logistik und Bauabläufe sowie Mehrkosten beim Einsatz von Personal und Geräten. Auch bereits vorbereitete oder vorgehaltene Leistungen könnten nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden. Die entstehenden Mehrkosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen eines geänderten BauANs. Aus diesen Gründen ist ein Wechsel des BauANs mit unverhältnismäßigem Aufwand und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher im laufenden Projektverlauf nicht umsetzbar.
- 10.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des Auftragnehmers für den Einbau der gleisnahen geokunststoffverstärkten Schutzschicht ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Leistung unmittelbar in die laufenden Oberbauarbeiten integriert ist und in engem räumlichen, zeitlichen und funktionalen Zusammenhang mit diesen steht. Die Beauftragung eines Dritten würde zu zusätzlichen Kosten durch erneute Baustelleneinrichtung, erhöhten Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken sowie zusätzliche Sicherungs- und Sperrpausenkosten führen. Zudem bestünden erhebliche terminliche Risiken und Ineffizienzen im Bauablauf. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde somit zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führen und ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers für den Einbau der gleisnahen geokunststoffverstärkten Schutzschicht ist mit erheblichen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden. Die Leistung ist unmittelbar in die laufenden Oberbauarbeiten eingebunden und erfolgt innerhalb eines sensiblen, betrieblich stark eingeschränkten Gleisbereichs. Eine Trennung der Leistungen würde zu erheblichen baubetrieblichen und organisatorischen Herausforderungen führen. Insbesondere sind folgende Schwierigkeiten und Mehrkosten zu erwarten: • Störungen und Verzögerungen im Bauablauf, da ein zusätzlicher Auftragnehmer erst eingerichtet und in die bestehenden Abläufe integriert werden müsste • Erheblicher Koordinations- und Abstimmungsaufwand zwischen mehreren Auftragnehmern unter laufendem Bahnbetrieb • Schnittstellenprobleme bei der Herstellung der Tragfähigkeit und der exakten Gleislage mit Risiken für Qualität und Gewährleistung • Zusätzliche Baustelleneinrichtungs- und Vorhaltekosten durch parallele Strukturen • Mehrfacher Sicherungs- und Sperrpausenbedarf, was zu erhöhten betrieblichen Kosten führt • Einarbeitungsaufwand und erhöhte Fehleranfälligkeit, da ein neuer Auftragnehmer die komplexen örtlichen und technischen Randbedingungen erst erfassen muss Aufgrund dieser technischen, organisatorischen und baubetrieblichen Abhängigkeiten würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Zusatzkosten, terminlichen Risiken und Ausführungsschwierigkeiten führen und ist daher nicht sachgerecht. Ein Wechsel des Auftragnehmers (Willke) für die Ausführung der zusätzlichen Leistungen im Bereich der Querung der Tiefenentwässerung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll bzw. nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Oberbauarbeiten und sind integraler Bestandteil des laufenden Bauablaufs. Eine Trennung dieser Leistungen und Vergabe an einen Dritten würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen sowie erhöhtem Koordinationsaufwand führen. Insbesondere ergeben sich folgende wirtschaftliche Nachteile bei einem BAU-AN-Wechsel: • Doppelter Baustelleneinrichtungs- und Vorhalteaufwand (zusätzliche Mobilisierung eines weiteren Unternehmens) • Ineffiziente Bauabläufe durch Unterbrechungen und Abstimmungen zwischen mehreren Auftragnehmern • Erhöhte Koordinations- und Überwachungskosten seitens des Auftraggebers • Risiken hinsichtlich Terminen und Gewährleistung aufgrund unklarer Verantwortungsabgrenzung im Querungsbereich • Eingriff in die laufende Bauausführung, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Darüber hinaus verfügt der aktuell beauftragte Auftragnehmer bereits über: • die notwendige Baustelleneinrichtung vor Ort • Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten • abgestimmte Bauabläufe und Ressourcen Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher insgesamt zu höheren Gesamtkosten und erhöhtem Projektrisiko führen und ist somit wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers zur Ausführung der zusätzlichen Leistungen im Bereich der Querung der Tiefenentwässerung wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden und ist daher nicht sachgerecht. Die gegenständlichen Leistungen stehen in einem unmittelbaren bauablauftechnischen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Oberbauarbeiten und sind eng in den laufenden Bauprozess integriert. Eine Herauslösung und separate Vergabe würde zu erheblichen Störungen des Bauablaufs führen. Im Falle eines Auftragnehmerwechsels wären insbesondere folgende Schwierigkeiten und Mehrkosten zu erwarten: • Baubetriebliche Unterbrechungen und Verzögerungen, da ein zusätzlicher AN erst mobilisiert und in den Bauablauf integriert werden müsste • Erheblicher Koordinations- und Abstimmungsaufwand zwischen mehreren Auftragnehmern im sensiblen Querungsbereich • Schnittstellenproblematik, insbesondere hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Leistungspflichten und Gewährleistung • Doppelte Baustelleneinrichtungs- und Vorhaltekosten durch parallelen Einsatz mehrerer Unternehmen • Eingeschränkte Flexibilität im Bauablauf, da Leistungen nicht mehr aus einer Hand koordiniert werden können • Einarbeitungsaufwand für einen neuen Auftragnehmer, da örtliche Gegebenheiten, Bauzustände und Abläufe zunächst aufgenommen werden müssten • Erhöhtes Risiko von Ausführungsfehlern, insbesondere im Bereich der sensiblen Entwässerungsanlage Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der aktuell beauftragte Auftragnehmer bereits vollständig in den Bauablauf eingebunden ist, über die erforderliche Baustelleneinrichtung vor Ort verfügt und mit den örtlichen Randbedingungen vertraut ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, terminlichen Risiken sowie technischen Unsicherheiten führen und ist aus wirtschaftlichen und baubetrieblichen Gründen nicht vertretbar.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Willke rail construction GmbH & Co. erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=dd9e66e5-9c97-4642-9620-9b02231582d2. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-2-weichen-str-1271-wilhelmsburg-68-69-d681b407
