# NBS F-MA und BAB67 BIM Bestandsmodellierung

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Hessen am 05.08.2024 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Regensdorf. Eingegangen: 4 Angebote je Los.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: NBS F-MA und BAB67 BIM Bestandsmodellierung
- Wo: Hessen, Frankfurt am Main
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 22.08.2024 bis 31.12.2025
- Lose: 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Regensdorf
- Zuschlag am: 05.08.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 4 je Los

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Regensdorf

## 3 Lose

- Los 1: PFA 1 · Einzelunternehmen aus Regensdorf
- Los 2: PFA 3.2 · Einzelunternehmen aus Regensdorf
- Los 3: PFA 4 · Einzelunternehmen aus Regensdorf

## Leistungsumfang

Die DB InfraGO AG plant zwischen Frankfurt und Mannheim eine Neubaustrecke sowie in Koordination mit der Autobahn GmbH den parallelen Ausbau der Bundesautobahn 67 zwischen Darmstadt und Einhausen. Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für die NBS-Planfeststellungsabschnitte 1 (Zeppelinheim bis Nordanbindung Darmstadt), 3.2 (Pfungstadt) und 4 (Gernsheim bis Einhausen) sowie BAB-Planfeststellungsabschnitte 3 (AK Darmstadt bis Pfungstadt) und 4 (Gernsheim bis Einhausen) soll die bestehende Vermessung ergänzt und abschnittsbezogen ein BIM-Bestandmodell erstellt werden.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71300000-1
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Ingenieurbüros](https://vergabeweiser.de/cpv/71300000-dienstleistungen-von-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 16915bbb-6d32-4b8e-9781-40830392eca8

## Verlauf

- 10.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 12.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht · Das Dokument "24FEI72279_Anschreiben Teilnahmeantrag Arch.-Ing" wurde mit dem Dokument "24FEI72279_01_Anschreiben Teilnahmeantrag Arch.-Ing_NEU" ausgetaucht, da das erstere unvollständig war.
- 07.08.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 27.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 01-Im Zuge der Modellierung des Bestandszustands im Projektgebiet des PFA 1, 3.2 und 4 wurden unterschiedliche Modellstrukturen und Genauigkeiten an den Schnittstellen zu den anderen PFAs festgestellt. Diese sind auf Weiterentwicklungen der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) sowie das semantische Objektmodell (SOM) der verschieden beauftragten Abschnitte zurückzuführen. Aufgrund der direkten Schnittstellen der Bestandsmodelle ist eine abschnittsübergreifende Koordinierung seitens eines BIM-Modellierers zur Erzeugung aufeinander abgestimmter und harmonisierter Bestandsmodelle inkl. Prüfung und Dokumentation unverzichtbar. Die Auswirkungen der Fortschreibung der BIM-Grundlagen waren für den AG nicht vorhersehbar. Somit besteht die Notwendigkeit, eine effiziente und standardisierte Koordination der Vermessungs- und Bestandsmodellierungsarbeiten über alle Projektabschnitte für eine einheitliche Modellqualität und -struktur insbesondere an den räumlichen Abschnittsgrenzen der Teilmodelle sicherzustellen.
- 16.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT02: Aufgrund der Überschneidung des NBS PFA 3.1 mit dem BAB PFA 3 in enger paralleler Bündelung sowie einer zentralen Baustelleneinrichtungsfläche bei Pfungstadt wurde es erforderlich, zusätzliche Flächen einer Drohnenbefliegung als DGM modellieren zu lassen, um ein homogenes DGM als Planungsgrundlage zu erzeugen. Ebenfalls ist es zur gleichzeitigen Gewährleistung einer hohen Genauigkeit des Geländes im Bereich der geplanten Verkehrsanlage Schiene/ Ingenieurbauwerken bei gleichzeitiger Gewährleistung einer Verarbeitbarkeit der Datenmengen durch Planungsprogramme erforderlich, unterschiedliche angepasste DGM-Raster zu verwenden und in einem DGM als Planungsgrundlage zusammenzuführen. Dabei entstehet ein hoher händischer Modellierungsaufwand insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen unterschiedlichen Rasterlängen. Sowohl die zusätzlichen Modellierungsarbeiten infolge größerer Befliegungsflächen als auch die Notwendigkeit der abgestuften DGM-Raster waren durch den AG nicht vorhersehbar. // NT03: In den vorliegenden Punktwolken der Drohnenbefliegung sind sowohl Informationen zur Vegetation wie auch der Geländeoberfläche enthalten. Die Vegetationspunkte müssen jedoch als realitätsnahe Darstellung des Bestands (Freifläche, Sträucher, Wald) als Basis für die weitere Planung realitätsnah als Geometrien modelliert werden. Dies ist für die planerischen und baulichen Randbedingungen wie Sichtbeziehungen, Baugrenzen, Versiegelungsflächen erforderlich. Die Vegetation kann dabei nicht im Bestandsmodell DGM aufgehen, da sich dieses explizit auf die Oberfläche bezieht, wohingegen der Bewuchs insbesondere in Waldbereichen deutlich hierüber hinaus geht und auch planerisch anders zu betrachten ist, da der Bewuchs gerodet werden muss. Die Darstellung der Vegetation im Bestandsmodell als separates Fachmodell ist zwingend notwendig, um direkt in der Planungsgrundlage die Auswirkungen der Planung zu visualisieren und Massenermittlungen durchführen zu können. Die Notwendigkeit der Extraktion der Vegetation aus den Punktwolken sowie der expliziten Modellierung eines separaten Fachmodells zur Darstellung der Vegetation war zum Zeitpunkt der Leistungsvergabe noch nicht absehbar. // NT04: Durch neue planerische Erkenntnisse im Zuge der Entwurfsbearbeitung der Verkehrsanlagenplanung der Schiene sowie tangierter Straßen und Wege müssen die bislang geplanten Vermessungs- und Modellierungsbereiche in den Randbereichen mehrerer querender Straßen sowie der Nordanbindung Darmstadt leicht ausgeweitet werden. Dies ist insbesondere im Übergang vom Umbaubereich im Anschluss an den Bestand erforderlich, um eine ausreichende Rekonstruktion der Bestandsgradiente der Straßen/ Wege/ Bahngleise ableiten und die neuen Gradienten planerisch gemäß den aktuell gültigen Regelwerken für die Straßenplanung (u.a. Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) an den Bestand anbinden zu können. Dabei ist eine Überlänge insbesondere zur Gestaltung der Kuppen-/Wannenausrundungshalbmesser sowie Verschneidung der notwendigen Quergefälle der Straßen zur Entwässerung zwingend erforderlich. Die Notwendigkeit der zusätzlichen Vermessungs- und Modellierungsbereiche der querenden Straßen sowie der Bahnanlage im Bereich der Gleise der Nordanbindung hat sich erst im Rahmen des Fortschritts der technischen Planung sowie der Aktualisierung der Planungen auf die aktuell gültigen Regelwerke ergeben und war so zum Zeitpunkt der Vergabe nicht durch den AG absehbar.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT05: Durch den fortlaufenden Planungsfortschritt in der Entwurfsbearbeitung seitens der technischen Planung hat sich gezeigt, dass die ursprünglich im semantischen Objektmodell der DB InfraGO AG geforderten Mindest-Attribute in der Bestandserfassung nicht ausreichend für ein BIM-Bestandsmodell als Grundlage der Entwurfsplanung sind und zwingend durch weitere Attribute in Abhängigkeit der Fachgewerke ergänzt werden müssen. Dabei müssen für die Nutzbarkeit des Bestandsmodells weitere Attribute zur Datenherkunft der Geometrie sowie dem Modellierungsgrad hinterlegt werden. Ebenfalls sind bei den Fachgewerken Leit- und Sicherungstechnik sowie Oberleitungsanlage zahlreiche weitere Attribute über die Beschaffenheit und Ausbildung semantisch zu hinterlegen, um die bauzeitlichen Konzepte zur Betriebsführung wie auch ggfs. erforderliche Provisorien identifizieren und planen zu können. Die Notwendigkeit der zusätzlichen Attribute als Planungsgrundlage für die Entwurfserstellung verschiedener Fachgewerke – insbesondere im Bereich der Umbau-/ Anbindungsbereiche an bestehende Infrastrukturen – war zum Zeitpunkt der Leistungsvergabe durch den AG noch nicht absehbar. // NT07: Die Autobahn GmbH fordert für die Um-/ Neubauten an Anlagen in ihrer Straßenbaulast bereits als Grundlage für die Entwurfsplanung eine sehr hohe absolute Vermessungsgenauigkeit gemäß R Verm, der Vermessungsvorschrift für Straßenanlagen. Das seitens der DB bereits erstellte, grundlegende Festpunktfeld in DB Ref 2016 reicht nicht aus, um die Anforderungen zu erfüllen und muss in den Bereichen mit Betroffenheiten der Autobahn GmbH (sieben Bauwerke überführender Straßen über die BAB5, Anschlussstelle Langen, Parkplätze Bornbruch Ost und Täubcheshöhle) verdichtet werden. In einem ersten Schritt hierzu ist ein Konzept zu erstellen, wobei das Festpunktnetz sowohl den DB als auch den Straßenanforderungen entsprechen soll, um später auch für die Bahn nutzbar zu sein. Die Notwendigkeit einer Verdichtung des Festpunktfeldes und folglich auch der Konzepterstellung hierzu war so zum Zeitpunkt der Vergabe nicht durch den AG absehbar. // NT08: Durch die Einführung des EBA Merkblatts „Wasserrechtliche Belange in Planrechtsverfahren“ im Juni 2023 werden neue Anforderungen an die Planungstiefe bei überbauten bzw. umzuverlegenden Gewässern gestellt, die eine detaillierte Gewässerbauplanung erforderlich machen. Hierzu sollte als Planungsgrundlage ein digitales Geländemodell auf Basis einer Drohnenbefliegung verwendet werden. Nun hat sich im Zuge der Gewässerbauplanung durch ein anderes Ingenieurbüro herausgestellt, dass aufgrund der vorhandenen Vegetation in den Bachläufen die Befliegungsdaten eine nicht hinreichend genaue Planungsgrundlage des bestehenden Bachbetts darstellen. Darüber hinaus erfordert die Gewässerbauplanung eine Vermessung der Bachsohle unter Wasser, was mit den Ergebnissen der Drohnenbefliegung nicht erreicht werden kann. Folglich sind ergänzend zu den bestehenden Querungsbauwerken der BAB 67 im PFA 3.2 über die Gewässer auch die Bereiche der späteren Überbauung dieser Gewässer durch die NBS bzw. Folgemaßnahmen hiervon sowie Anschlussbereiche terrestrisch zu vermessen, Querschnitte auszuwerten und in das bestehenden digitale Geländemodell einzuarbeiten. Die Notwendigkeit der zusätzlichen Vermessungs- und Modellierungsbereiche der Gewässer im PFA 3.2 hat sich erst infolge der Bearbeitung der Gewässerbauplanung als Folge der Einführung des EBA Merkblatts ergeben und war so zum Zeitpunkt der Vergabe nicht durch den AG absehbar. // NT09: Durch neue Vermessungsdaten seitens des Gewässerbauplaners im PFA1 infolge des neu eingeführten EBA Merkblatts zu „Wasserrechtlichen Belange in Planrechtsverfahren“ im Juni 2023 resultieren notwendigen Anpassungen des DGMs im Bestandsmodell für eine homogene Planungsgrundlage aller Gewerke. Ebenfalls kam es infolge der Generalsanierung der Riedbahn Änderungen am Kabeltiefbau im Bereich Zeppelinheim, die im Bestandsmodell zu Anpassungen führen. Im Bereich der zukünftigen Nordanbindung Darmstadt wurde das Festpunktfeld der PS4 Punkte seitens der Ingenieurvermessung Mitte in DB Ref 2016 neu auf gemessen, weshalb die bereits erfolgten terrestrischen Vermessungen und die BIM-Modellierung anzupassen ist. Darüber hinaus sind im Zuge der Entwurfsplanung der L3262 bei Zeppelinheim und dem Wirtschaftsweg Lange Schneise bei Langwaden Optimierungen an der Gradiente erforderlich, die einen vergrößerten Vermessungs- und Modellierungsbereich erfordern. Die Variantenuntersuchung zur L3345 ergab in der Gesamtabwägung eine Vorzugsvariante, die auch eine Erweiterung des Vermessungs- und Modellierungsbereichs erforderlich macht. Zur Integration der Umweltinformationen ist eine Transformation der vorhandenen 2-dimensionalen Daten in 3-dimensionale Volumenelemente erforderlich, damit alle Umweltdaten in einem homogenen Bestandsmodell für alle Planer verfügbar sind. Die Notwendigkeit der o.g. wiederholten sowie ergänzenden Vermessungs- und Modellierungsmaßnahmen aufgrund veränderter Grundlagen und Randbedingungen war so zum Zeitpunkt der Vergabe nicht durch den AG absehbar.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 Die Autobahn GmbH fordert für die Um-/ Neubauten an Anlagen in ihrer Straßenbaulast bereits als Grundlage für die Entwurfsplanung eine sehr hohe absolute Vermessungsgenauigkeit gemäß R Verm, der aktuell gültigen Vermessungsvorschrift für Straßenanlagen, um eine Zustimmung zur darauf basierenden Entwurfsplanung erteilen zu können. Das seitens der DB bislang erstellte, grundlegende Festpunktfeld mit PS0-Punkten alle 4km entlang der Trasse in DB Ref 2016 gemäß Ril 883 reicht dabei nicht aus, um die absoluten Genauigkeitsanforderungen der Bestandsvermessung als Grundlage einer Entwurfsplanung für straßenplanerische Belange zu erfüllen. Der AG war davon ausgegangen, dass die hohen relativen Genauigkeiten aus der Erfassung der Laserscans von den einzelnen Bauwerken ausreichend sind, jedoch fordert die Autobahn GmbH mit Verweis auf die R Verm die Einhaltung der absoluten Genauigkeiten, welche aufgrund der großen Abstände der bestehenden Festpunkte physikalisch nicht nachweisbar sind. Folglich muss in den Bereichen mit Betroffenheiten der Autobahn GmbH (sieben Bauwerke überführender Straßen über die BAB5, Anschlussstelle Langen, Parkplätze Bornbruch Ost und Täubcheshöhle) das Festpunktfeld durch zusätzliche Festpunkte verdichtet werden. Hierzu wurde bereits ein Festpunktfeldkonzept erarbeitet, das sowohl die Richtlinien der DB als auch die Anforderungen aus dem Regelwerk der Straße berücksichtigt, um den Anforderungen beider Baulastträger gerecht zu werden. Das Konzept wurde abgestimmt und umfasst diverse zusätzliche Lage- und Höhepunkte, die größtenteils im Bereich der BAB 5 vermarkt und in Lage und Höhe eingemessen werden müssen. Die Notwendigkeit eines Festpunktfeldes gemäß R Verm für die Betroffenheiten der Autobahn GmbH bereits als Grundlage der Entwurfsplanung mit der Konsequenz einer Verdichtung des Festpunktfeldes durch zusätzliche Festpunkte inkl. deren Einmessung war so zum Zeitpunkt der Vergabe nicht durch den AG absehbar.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Regensdorf erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ca9eba62-2b09-409d-a32c-46374428fcc6. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/nbs-f-ma-und-bab67-bim-bestandsmodellierung-16915bbb
