# Nachtragsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Standortverlagerung

Zuschlag erteilt

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)… hat den Auftrag für Dienstleistungen in Streitau/Gefrees am 17.12.2019 vergeben, Zuschlag an Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

- Auftraggeber: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bayreuth
- Was: Nachtragsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Standortverlagerung
- Wo: Streitau/Gefrees, Landkreis Bayreuth, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 120 Monate
- Zuschlag an: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Zuschlag am: 17.12.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bayerisches-rotes-kreuz-koerperschaft-des-oeffentlichen-rechts), München

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
- CPV-Code: 75252000-7
- CPV-Bezeichnung: [Rettungsdienste](https://vergabeweiser.de/cpv/75252000-rettungsdienste)
- Bekanntmachungs-ID: 345351-2020

## Verlauf

- 22.07.2020: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ZRF Bayreuth/ Kulmbach hatte ein Verfahren zur Vergabe eines Konzessionsvertrages über die Stationierung und den Betrieb eines Rettungswagens (RTW) am Stellplatz Streitau/ Gefrees durchgeführt. Dieses Vergabeverfahren wurde mit Veröffentlichung vom 16.8.2019 im Supplement des EU-Amtsblatts (Az. 2019/S 157-389479) bekanntgemacht. In den Vergabeunterlagen war in Teil B (Leistungsbeschreibung) unter Ziffer 3 lit. a) in Bezug auf den anzubietenden Standort Folgendes gefordert: „Der Standort ist entweder innerhalb des Ortsteils Streitau der Stadt Gefrees zu wählen oder unmittelbar an der Kreisstraße Bayreuth 7 Richtung Gefrees in einer maximalen Fahrstreckenentfernung zum Ortsteil Streitau (gemessen vom Anwesen Streitauer Hauptstraße 1) von 1 km. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i. S. d. § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) liegen.“ Am 17.12.2019 wurde auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 5.12.2019 der Zuschlag auf das Angebot der Bayerischen Roten Kreuz K. d. Ö. R. (im Folgenden: BRK) erteilt. Das BRK hatte einen Standort angeboten, der die oben genannten Anforderungen zum Standort erfüllt. Mit diesen Anforderungen zum Standort hatte der Konzessionsgeber die Maßgaben des INM (Institut für Notfallmedizin an der LMU München) aus dem sog. TRUST III Gutachten unverändert umgesetzt. Im Nachgang zu der Erstellung des TRUST III Gutachtens stellte sich aber heraus, dass für mehrere Orte im Verbandsgebiet des ZRF Bayreuth/ Kulmbach die Hilfsfrist auch bei Umsetzung der Bedarfsfeststellung aus dem TRUST III Gutachten nicht gewahrt werden kann. Dies gilt insbesondere für die Marktgemeinde Marktleugast. Diese Marktgemeinde gehört zwar nicht zum Versorgungsbereich der Rettungswache Bad Berneck, welcher der Stellplatz Streitau/Gefrees zugeordnet ist, wird aber von der zuständigen Rettungswache Stadtsteinach regelhaft nicht in der vorgegebenen Hilfsfrist erreicht. Vor diesem Hintergrund wurde ein Workshop abgehalten, bei dem man die Gründe und mögliche Lösungen für das Nichterreichen der Hilfsfristen u. a. in Marktleugast gemeinsam mit dem INM erörterte. Im Nachgang zu diesem Workshop fanden auch einige Befahrungen der unterversorgten Region statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Hilfsfrist für Einsätze in Marktleugast vom bisherigen Interimsstandort des BRK am Sportplatz des TSV Streitau bei normalen Verkehrsverhältnissen tatsächlich eingehalten werden kann. Von den Standorten, die die Bieter in dem o.g. Vergabeverfahren angeboten hatten, wäre es hingegen regelmäßig nicht möglich, die Hilfsfrist bei Einsätzen in Marktleugast einzuhalten. Deshalb empfiehlt nun das INM im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem BRK den Standort auf den Sportplatz des TSV Streitau festzulegen und nicht auf das vom BRK angebotene Grundstück. Der Standort am Sportplatz liegt rund 600 m Fahrstrecke außerhalb von Streitau in nordöstlicher Richtung/Richtung Stammbach. Mit dieser Empfehlung weicht das INM von seiner ursprünglichen Empfehlung aus dem TRUST III Gutachten ab. Folglich liegt auch der Sportplatz des TSV Streitau nicht innerhalb des Bereichs, der in den Vergabeunterlagen bzw. der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3 lit. a) vorgegeben war. Vielmehr liegt dieser Standort 1,5 km Fahrstrecke und nicht – wie gefordert – maximal 1 km Fahrtstrecke von dem Anwesen Hauptstraße 1 entfernt. Die Verlagerung des Standortes an den Sportplatz des TSV Streitau erscheint aber als die praktisch beste Möglichkeit, um einerseits die Versorgungssicherheit im Bereich der zugehörigen Rettungswache Bad Berneck zu bewahren und andererseits die Versorgungslücke im Bereich der benachbarten Rettungswache Stadtsteinach zu schließen. Vor diesem Hintergrund war der Vertrag zu ändern und der Standort an den Sportplatz des TSV Streitau zu verlegen. Dies ist die erste Vertragsänderung; frühere Vertragsänderungen bestehen also nicht.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten.

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Bayreuth](https://vergabeweiser.de/region/bayern/landkreis-bayreuth): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.07.2020, ohne KI. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/345351-2020. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/nachtragsvereinbarung-zu-einem-oeffentlich-rechtlichen-vertrag-ueber-3453512020
