# München – Regensburg, km 68,060, Erneuerung Verkehrsstation Gündlkofen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Gündlkofen (Bruckberg) am 04.12.2023 vergeben, Zuschlag an Wadle Bauunternehmung GmbH. Eingegangen: 6 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: München – Regensburg, km 68,060, Erneuerung Verkehrsstation Gündlkofen
- Wo: Gündlkofen (Bruckberg), Landkreis Landshut, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.01.2024 bis 31.01.2025
- Zuschlag an: Wadle Bauunternehmung GmbH
- Zuschlag am: 04.12.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 6
- Originaltitel: Strecke 5500, München – Regensburg, km 68,060, Erneuerung Verkehrsstation Gündlkofen

## Gewinner

- [Wadle Bauunternehmung GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/wadle-bauunternehmung-gmbh), Essenbach/Altheim

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: 3.128.440 €
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: d11e014e-84a3-4f81-8cdc-7f4dbd60724f

## Verlauf

- 14.12.2023: Ergebnis veröffentlicht
- 11.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MA07: Die Planung hatte vorgesehen, dass die LST-Kabel vor den Hauptbauleistung (Neubau der zwei Außenbahnsteige) aus dem Baufeld/Bahnsteigbereich herausgelegt werden sollten. Nach Ausführung dieser Leistung (Verlegung der Kabel) hätten die LST-Kabel in den Kabelkästen bzw. im ESTW umgeswitcht werden sollen, also die alten Kabel abgeklemmt und die neuen direkt angeklemmt werden sollen. Um nach Anklemmung der neune Kabel wieder in Betrieb gehen zu können, sind entsprechende Abnahmeleistungen notwendig. Die Abnahmeprüfung wurde rechtzeitig angemeldet/abgerufen/ausgeschrieben. dennoch konnten für die Abnahmeleistung keine entsprechenden Abnahmeprüfer und Helfer gefunden und beauftragt werden. Aus diesem nicht vorhersehbaren Grund wurde dann entschieden, die Kabel nicht aus dem Baufeld heraus zu verlegen, sondern im Baufeld/Bahnsteigbereich liegen zu lassen und die Kabelführung entsprechend zu ändern und die Bauausführung entsprechend an die andere Kabelführung anzupassen. Sowohl die Planung der Kabeltiefbaus als auch die Umsetzung des Kabeltiefbaus waren bereits im Hauptvertrag enthalten, es hat sich lediglich das System/die Art der Kabelführung geändert. MA08: Nach Ausschreibung und Vergabe der Hauptbauleistung wurde das Regelwerk geändert und somit mussten andere Beleuchtungsmaste als ausgeschrieben geliefert und montiert werden. Dies war nicht vorhersehbar. Die Lieferung und Montage der Beleuchtungsmaste war Teil des Vertrags, es wurde lediglich die Art des Beleuchtungsmastes geändert. MA09: Der EP-Planer hat den Höhenunterschied bei der Zuwegung nicht richtig berücksichtigt und somit keinen barrierefreie Zuwegung zur Rampe am Bahnsteig 1 geplant. Dies ist trotz mehrfacher Qualitätsprüfung der Entwurfsplanung durch mehrere Fachspezialisten (Erfüllung der Sorgfaltspflicht) nicht gesehen worden. Die Bauleistung für die Zuwegungen als auch die 50Hz für die Zuwegungen waren Teil des Auftrags.
- 28.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 02 Die Entwässerung wird sowohl quer als auch längs durch den Bahnsteig geführt, daher wäre der Wechsel des an AN aus technischer Sicht nicht möglich gewesen. Aufgrund der engen Gegebenheiten vor Ort wäre es zu Behinderungsanzeigen bei einem Wechsel des An gekommen und die Gewährleistung der Bauteile, welche nicht klar voneinander trennbar sind hätte zu erheblichen Mehrkosten geführt, weil die Gewährleistung gegenüber zwei Firmen nicht durchsetzbar wäre und somit bei Schäden nicht der AN aufkommen hätte müssen. MKA 04 Da bereits die Oberbaufirma vor Ort war und diese Leistung mit machen kann, wäre es aus wirtschaftlichen Sicht nicht sinnvoll gewesen die Leistung einer anderen Firma zu beauftragen, da diese mehr gekostet hätte, da diese extra für eine sehr kleine Leistung anreisen hätte müssen. Wie beschrieben wäre ein Wechsel des AN mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen. Sollten die Leistungen dennoch von einem anderem AN ausgeführt werden, ist die Gewährleistung der Leistung nicht mehr möglich.
- 30.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MK 01 Die Planung hatte vorgesehen, dass die LST-Kabel vor den Hauptbauleistung (Neubau der zwei Außenbahnsteige) aus dem Baufeld/Bahnsteigbereich herausgelegt werden sollten. Nach Ausführung dieser Leistung (Verlegung der Kabel) hätten die LST-Kabel in den Kabelkästen bzw. im ESTW umgeswitcht werden sollen, also die alten Kabel abgeklemmt und die neuen direkt angeklemmt werden sollen. Um nach Anklemmung der neune Kabel wieder in Betrieb gehen zu können, sind entsprechende Abnahmeleistungen notwendig. Die Abnahmeprüfung wurde rechtzeitig angemeldet/abgerufen/ausgeschrieben. dennoch konnten für die Abnahmeleistung keine entsprechenden Abnahmeprüfer und Helfer gefunden und beauftragt werden. Aus diesem nicht vorhersehbaren Grund wurde dann entschieden, die Kabel nicht aus dem Baufeld herauszuverlegen, sondern im Baufeld/Bahnsteigbereich liegen zu lassen und die Kabelführung entsprechend zu ändern und die Bauausführung entsprechend an die andere Kabelführung anzupassen. Sowohl die Planung der Kabeltiefbaus als auch die Umsetzung des Kabeltiefbaus waren bereits im Hauptvertrag enthalten, es hat sich lediglich das System/die Art der Kabelführung geändert.
- 11.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 03 Da bereits die Baufirma vor Ort war und diese Leistung mit machen kann, wäre es aus wirtschaftlichen Sicht nicht sinnvoll gewesen die Leistung einer anderen Firma zu beauftragen, da diese mehr gekostet hätte, da diese extra für diese Leistung anreisen hätte müssen und die Kurzfristigkeit der Arbeiten sich sehr teuer bezahlen hätte lassen. Wie beschrieben wäre ein Wechsel des AN mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen. Sollten die Leistungen dennoch von einem anderem AN ausgeführt werden, ist die Gewährleistung der Leistung nicht mehr möglich bzw. nur noch sehr schwer durchsetzbar wodurch der DB Mehrkosten entstehen.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA05) Der EP-Planer hat anstelle eines Füllstabgeländers, welches ab einer Absturzhöhe von über 1m zu planen ist, ein Holmgeländer auf der Winekstützwand entlang des ESTW-Gebäudes geplant. Dies ist trotz mehrfacher Qualitätsprüfung der Entwurfsplanung durch mehrer Fachspezialisten (Erfüllung der Sorgfaltspflicht) nicht gesehen worden. Die Herstellung und Montage der Geländer ist Teil des ursprünglichen Vertrags. Da sich die vergebende Leistung lediglich geändert hat, anstelle eines Holmgeländers muss ein Füllstabgeländer an der Winkelstützwand zur Absturzsicherung angebracht werden. Smit belibt der Gesamtcharakter des Auftragsunverändert. MKA10) Der EP-Planer hat zur Einfassung der OLA-Maste U-Profil-Rahmen vorgesehen, nach Abstimmung mit dem ALV und dem BVB musste die Ausführung angepasst werden und die OLA-Maste mit Winkelstützwänden eingefasst und mit Gitterrosten abgedeckt werden. Einige Gegebenheiten haben sich vor Ort anders dargestellt als in der Planung berücksichtigt und mussten daher vor Ort anderes als geplant ausgeführt. Dies ist trotz mehrfacher Qualitätsprüfung der Entwurfsplanung durch mehrer Fachspezialisten (Erfüllung der Sorgfaltspflicht) nicht gesehen worden. Die Leistungen sind Teil des ursprünglichen Vertrags. Da sich die vergebende Leistung lediglich geändert hat bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Wadle Bauunternehmung GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d1b8ebfe-0e2f-4939-b68a-6d073d7898a8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/muenchen-regensburg-km-68060-erneuerung-verkehrsstation-guendlkofen-d11e014e
