# München HBF - Übergeordnete Baulogistik und BE Neubau Starnberger Flügelbahnhof

Zuschlag erteilt

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe hat den Auftrag für Bauleistungen in München am 28.04.2025 vergeben, Zuschlag an Ed. Züblin Aktiengesellschaft.

- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
- Was: Bauleistungen allgemein: München HBF - Übergeordnete Baulogistik und BE Neubau Starnberger Flügelbahnhof
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 05.05.2025 bis 15.05.2026
- Zuschlag an: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
- Zuschlag am: 28.04.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Ed. Züblin Aktiengesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/ed-zueblin-aktiengesellschaft), Stuttgart

## Leistungsumfang

Ab dem 1. Quartal 2026 plant die DB InfraGO AG den Abriss des nördlichen Randbaus sowie des Starnberger Flügelbahnhofs am Hauptbahnhof München, während der Reiseverkehr weiterhin aufrechterhalten bleibt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung der übergeordneten Baulogistik und Baustelleneinrichtung, die für die Durchführung der geplanten Maßnahmen erforderlich sind. Im Rahmen des Leistungspakets 01a sind verschiedene Bauphasen vorgesehen, darunter der Bereich Gleis 26 mit der Errichtung einer Schutzwand, eine weitere Schutzwand im angrenzenden Bereich, die Schadstoffsanierung sowie die Entkernung der betroffenen Gebäudeteile. Am Gleis 26 wird eine Überbauung und Abdeckung vorgenommen. Zum Schutz der Reisenden wird eine temporäre Schutzwand errichtet, um den anschließenden Rückbau des Gebäudes sicher durchführen zu können. Parallel dazu erfolgen die Schadstoffsanierung und die Entkernung. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine umfassende Baustelleneinrichtung und Baulogistik erforderlich. Dazu gehören die Einrichtung und der Betrieb der Baustelleninfrastruktur, die Verkehrslenkung und Logistiksteuerung, die Bereitstellung von Lager- und Arbeitsflächen sowie die Errichtung von Baustellencontainern und Sanitäranlagen. Zudem sind Sicherheitsmaßnahmen für den laufenden Bahnbetrieb sowie ein detailliertes Entsorgungskonzept für Abbruch- und Gefahrstoffe essenziell, um eine reibungslose und sichere Durchführung der Bauarbeiten zu gewährleisten. Diese Ausschreibung umfasst somit sämtliche logistischen, baustelleneinrichtungs- und infrastrukturellen Maßnahmen, die für eine sichere und effiziente Umsetzung der geplanten Bauphasen erforderlich sind.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 28 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45113000-2
- CPV-Bezeichnung: [Baustelleneinrichtung](https://vergabeweiser.de/cpv/45113000-baustelleneinrichtung)
- Bekanntmachungs-ID: 1f78eed6-5477-4225-9e20-2c676d9f3e27

## Verlauf

- 01.03.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 30.04.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A 1001:Der Anschluss muss durch den betriebverantwortlichen Unternehmer für den Trafo erfolgen, um die Trafo Auslastung steuern und sicherstellen zu können.
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 22:Die zusätzlichen Leistungen zur Herstellung der Bauwasseranschlüsse sind erforderlich, um die Versorgung der betroffenen Bereiche sicherzustellen und den ursprünglichen Vertragszweck zu erfüllen. Die Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und wurden durch den Auftraggeber nachträglich angeordnet. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sinnvoll, da die Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestehenden Baustellenlogistik und den bereits ausgeführten Installationen stehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.// MKA 14- NT 11:Die erforderliche zusätzliche Leistung besteht in der fachgerechten und sicheren Lagerung der ausgebauten, denkmalgeschützten Flügeltüren unter Berücksichtigung erhöhter Anforderungen an Schutz, Handhabung und Flächenverfügbarkeit.Diese Leistungen waren nicht ausgeschrieben und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bekannt. Züblin wurde hierzu vom AG um Beauftragung / Nachtragsangebot gebeten. Die betroffenen Bereiche liegen innerhalb des laufenden Baubereichs des AN. Eine Vergabe an einen Drittunternehmer würde zusätzliche Koordinations- und Schnittstellenrisiken, sowie Doppeltransporte & Sicherheitsrisiken verursachen.// 24:Die zusätzlichen Leistungen sind zur Sicherstellung der Baustromversorgung erforderlich. Die Kabelverlegung zur Trafostation auf der Mischwerksfläche war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und wurde vom Auftraggeber angeordnet. Die Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer ist wirtschaftlich geboten, da sich die betroffenen Leitungen und Anlagen in seinem Verantwortungsbereich befinden.Eine getrennte Beauftragung würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Schnittstellenrisiken und Mehrkosten führen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.//
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 Die Änderung wurde erforderlich, weil die nächtliche Bauausführung am Gleis 26 eine temporäre, täglich wiederkehrende Abtrennung zwischen Reiseverkehr und Baufeld voraussetzt. Ohne den nächtlichen Auf-/Abbau eines Bauzauns wäre eine ordnungsgemäße, sichere Abwicklung der Bauarbeiten nicht möglich gewesen. Die zusätzliche Leistung wurde durch den Auftraggeber am 23.09.2025 angeordnet; EMail-Beauftragung am 24.09.2025 bestätigt den Auftrag. Der Ausführungszeitraum wurde auf 06.10.–07.11.2025 festgelegt. Der Gesamtcharakter des Bauauftrags (Baulogistik/Verkehrssicherung) bleibt unverändert.
- 11.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 021 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Zuge der Bauausführung ergänzende Baugrunduntersuchungen sowie Kampfmittelsondierungen notwendig wurden, die im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen waren. Ohne diese Untersuchungen ist eine sichere und regelkonforme Ausführung der Bauleistungen nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen sinnvoll nur durch den bereits beauftragten Auftragnehmer erbracht werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 12.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 13 Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die vom Auftraggeber geforderte Fotodokumentation im Rahmen der denkmalpflegerischen Maßnahmen durchführen zu können. Hierfür mussten zunächst Kellerbereiche beräumt sowie Materialien verlagert bzw. entsorgt werden. Zudem waren ergänzende Arbeiten wie die Entfernung von Taubenschutznetzen erforderlich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Baulogistik und den Anforderungen des Auftraggebers. Eine getrennte Vergabe wäre aufgrund der notwendigen Abstimmung mit den bestehenden logistischen Abläufen sowie der bereits vor Ort befindlichen Ressourcen mit zusätzlichem Aufwand und Schnittstellenrisiken verbunden gewesen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
- 01.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA039-Im Zuge der Kampfmitteluntersuchung wurde ein Verdachtspunkt festgestellt, dessen Untersuchung und Freilegung vor der weiteren Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich ist. Die zusätzlichen Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und wurden erst aufgrund der festgestellten Anomalie notwendig. Die Leistungen sind Voraussetzung für die vorgesehene Containeraufstellung auf der BE-Fläche. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse, der laufenden Baustellenlogistik und des erforderlichen Koordinationsaufwands wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten, Terminrisiken und zusätzlichen Kosten verbunden. 33-Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da die brandschutztechnischen Anforderungen für die Bauwasserleitung erst nach deren Herstellung konkretisiert wurden. Dadurch wurde eine nachträgliche Anpassung der Leitungsführung einschließlich zusätzlicher Befestigungs- und Brandschutzmaßnahmen notwendig. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsumfang. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der bereits eingesetzte Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut war und ein Unternehmerwechsel zusätzlichen Koordinationsaufwand, Einarbeitungszeiten sowie Verzögerungen im Bauablauf verursacht hätte.
- 01.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LFD 15 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, weil sich der tatsächliche Koordinations- und Abstimmungsaufwand auf der Baustelle gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfang wesentlich erhöht hat. Nach der Mehrkostenanzeige sind seit Baubeginn zusätzliche Aufgaben angefallen, die die Einbindung eines qualifizierten Entscheidungsträgers der Auftragnehmerin vor Ort erfordern und durch den ursprünglich kalkulierten Umfang eines Logistikkoordinators nicht abgedeckt sind. Die zusätzlichen Stunden für den Logistikleiter dienen daher der Sicherstellung eines fortlaufenden, entscheidungsfähigen Baustellenbetriebs. Die Leistungen waren bei Vergabe weder beschrieben noch kalkulierbar.
- 04.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA44: Gemäß PFA 1 war im Zuge der Abbrucharbeiten am Starnberger Flügelbahnhof die Errichtung einer Schallschutzwand erforderlich. Da diese Leistung nicht Bestandteil des ursprünglichen Bauvertrages war, musste die Beschaffung der Schallschutzwand einschließlich der erweiterten Kaufoption als zusätzliche Leistung beauftragt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Schallschutzwand musste in den laufenden Baustellenbetrieb integriert und mit der bestehenden Baustellenlogistik sowie den Terminabläufen abgestimmt werden. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Koordinierungsaufwand, Terminrisiken und Mehrkosten verursacht. MKA41: Die zusätzlichen Leistungen waren aufgrund winterlicher Witterungsverhältnisse und vereister Baustellenflächen erforderlich, um einen sicheren Baustellenbetrieb sowie die Verkehrs- und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Der Winterdienst war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Leistungen mussten kurzfristig in den laufenden Baustellenbetrieb integriert werden. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Koordinierungsaufwand, Terminrisiken und Mehrkosten verursacht. MKA40: Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die Sicherheit der Reisenden während der Fernkältemaßnahme sicherzustellen. Durch die geänderte Baustellenlogistik und die geöffneten Baustellentore war der Einsatz eines Reisendenlenkers erforderlich; diese Leistung war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Der Einsatz des Reisendenlenkers war unmittelbar in die laufende Baustellenlogistik und die täglichen Bauabläufe eingebunden. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Abstimmungsaufwand, Terminrisiken und Mehrkosten verursacht. MKA38: Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da sich infolge geänderter verkehrsrechtlicher Anforderungen Überschneidungen der bestehenden Verkehrsführungen ergaben. Die Anpassung der Verkehrszeichenpläne war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und wurde nachträglich erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Leistungen erforderten detaillierte Kenntnisse der bestehenden Baustellenlogistik, der verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der laufenden Bauabläufe. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Abstimmungsaufwand, Terminrisiken und Mehrkosten verursacht. MKA37: Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, da infolge der Verlegung der Anlieferungszone die Baustelleneinrichtungsfläche angepasst werden musste. Der tägliche Auf- und Abbau der Bauzäune war erforderlich, um den Zugang zum Bahnhof sowie die Arbeitsabläufe der Hauptgewerke sicherzustellen. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Leistungen mussten täglich im laufenden Baustellenbetrieb erbracht werden und waren unmittelbar in die bestehende Baustellenlogistik eingebunden. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Abstimmungsaufwand, Terminrisiken sowie Mehrkosten verursacht.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · ðŸŸª VII.2.2) GRÃœNDE FÃœR DIE Ã„NDERUNG MKA45: Zur Sicherstellung des dauerhaften und ordnungsgemÃ¤ÃŸen Zugangs zur BMZ-Zentrale war der Einbau von zwei SpezialtÃ¼ren erforderlich. Diese Leistung war im ursprÃ¼nglichen Leistungsumfang nicht enthalten und wurde im Zusammenhang mit der Umsetzung der MKA 34 zusÃ¤tzlich erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen GrÃ¼nden nicht mÃ¶glich. Der Einbau musste in den laufenden Baustellenbetrieb integriert und mit den bestehenden BauablÃ¤ufen sowie den beteiligten Gewerken abgestimmt werden. Ein Unternehmerwechsel hÃ¤tte zusÃ¤tzlichen Koordinierungsaufwand, Terminrisiken und Mehrkosten verursacht. MKA46: Zur Sicherstellung des Betriebs der Hebeanlage war der Anschluss an das bestehende Baustromnetz erforderlich. Diese Leistung war im ursprÃ¼nglichen Leistungsumfang nicht enthalten und wurde nachtrÃ¤glich durch den Auftraggeber veranlasst. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen GrÃ¼nden nicht mÃ¶glich. Der Anschluss musste in den laufenden Baustellenbetrieb integriert und mit den bestehenden Baustromanlagen sowie den beteiligten Gewerken abgestimmt werden. Ein Unternehmerwechsel hÃ¤tte zusÃ¤tzlichen Koordinierungsaufwand, Terminrisiken und Mehrkosten verursacht.
- 07.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 31: Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die behördlichen Auflagen der Landeshauptstadt München hinsichtlich der Verwendung von Trapezblech-Zäunen umzusetzen. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und wurden erst nachträglich erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestehenden Baustellen- und Logistikplanung. Die Beauftragung eines Dritten würde zusätzlichen Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand sowie Mehrkosten und Verzögerungen verursachen. MKA36: Die zusätzlichen Leistungen waren erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Rolltors wiederherzustellen und einen sicheren Baustellenbetrieb auf der ATH-Fläche sicherzustellen. Die Reparatur war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Reparatur musste kurzfristig im laufenden Baustellenbetrieb durchgeführt werden. Ein Unternehmerwechsel hätte zusätzlichen Koordinierungsaufwand, Terminverzögerungen sowie Mehrkosten verursacht.
- 14.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA35: Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da der Pflasteraufbau des Bahnsteigs erst kurz vor der Inbetriebnahme hergestellt wird und die ursprünglich vorgesehene Verdübelung deshalb nicht rechtzeitig ausgeführt werden kann. Zur Sicherstellung der termingerechten Montage der Schutzwandfassade ist die Herstellung von Streifenfundamenten als Unterkonstruktion erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Die Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten im Baufeld und der Montage der Schutzwand und müssen in die bestehende Baustellenlogistik sowie die Montageabläufe integriert werden. Ein Unternehmerwechsel würde zusätzlichen Koordinierungsaufwand, technische Schnittstellen, Mehrkosten und Terminrisiken verursachen.
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 - Am Treppenhaus Randbau Nord / Gleis 26 bestand ein plötzlich identifiziertes Sicherheitsrisiko, nachdem festgestellt wurde, dass die Zugangstüre regelmäßig offensteht und Reisende ungehindert in den Baustellenbereich gelangen (Dokumentation per E-Mail Arcadis vom 10.09.2025). Insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende Oktoberfest wurde ein dringender Handlungsbedarf festgestellt, um unbefugten Zutritt und Sicherheitsvorfälle zu verhindern. Das Entmietungsdatum der angrenzenden Flächen war nicht bekannt bzw. verzögert, sodass eine bauliche Sicherung nicht umgesetzt werden konnte. Der Einbau eines Schlusszylinders wurde von der Bahnhofsleitung untersagt, da Mitarbeiter der Mietparteien noch freien Zugang zu der Fläche benötigten. Die Bahnhofsleitung ordnete daher kurzfristig eine 24/7-Bewachung an. 04 - Aufgrund der außergewöhnlichen Besucherströme und der erhöhten Sicherheitslage im Zeitraum des Oktoberfests 2025 ordnete das Bahnhofsmanagement der DB Personenbahnhöfe (E-Mail [Name entfernt], 12.09.2025; vgl. MKA 011) eine baustellenbezogene Bewachung an. Die Bewachung umfasste den Einsatz eines Sicherheitsdienstes (Securitas) mit durchgehender Besetzung während der Veranstaltungstage, inkl. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Der Leistungszeitraum betrug ca. 20.09.–06.10.2025. Die Leistung wurde im ursprünglichen Baulogistikvertrag nicht ausgeschrieben und war bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar, da sich die Maßnahme aus einem kurzfristigen behördlichen Sicherheitsbedarf ergab. 05 - Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, da die im Hauptleistungsverzeichnis vorgesehene bauseitige Baustromversorgung über den Trafo 630 kVA und den Hydranten Nord zum geplanten Termin nicht hergestellt werden konnte. Ursache hierfür waren Verzögerungen bei der Netzanbindung und der Flächenfreigabe durch einen anderen Auftragnehmer, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hatte. Diese Umstände waren bei Ausschreibung und Vertragsabschluss nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags bleibt unverändert, da die Maßnahme ausschließlich der temporären Überbrückung bis zur Inbetriebnahme des regulären Netzanschlusses dient. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt nicht in Betracht. Die temporäre Baustromversorgung musste unmittelbar in den laufenden Baustellenbetrieb integriert werden und diente ausschließlich der Aufrechterhaltung der bestehenden Baulogistik bis zur Herstellung des endgültigen Netzanschlusses. 07 - Die zunächst vorgesehene Aufstellfläche für die Containeranlage entfiel kurzfristig; als Ausweichfläche wurde das Bestandsgebäude (ehem. Museum) benannt. Dort standen ausreichende Sanitärkapazitäten nicht zur Verfügung bzw. war die Abwasser-Einleitung ungeklärt, sodass die geplanten WC-Boxen nicht anschließbar waren. Zur Sicherstellung des Baustellenbetriebs ordnete der Auftraggeber die provisorische Unterbringung (TU-Container) sowie die Reservierung/Bereitstellung einer WC-/Duschanlage an. Diese Situation war bei Ausschreibung/Vertragsschluss nicht vorhersehbar und entstand außerhalb des Einflussbereichs der Vergabestelle; sie ist durch MKA 002 / MKA 003 sowie die Anordnungen (AO) dokumentiert. 08 - Bei der Einrichtung der Zugangsanlage stellte sich heraus, dass der geplante Zugangscontainer mit Drehkreuz nicht aufgestellt werden konnte, da er in den öffentlichen Fußgänger- und Straßenbereich auskragen würde. Diese Einschränkung wurde erst im Rahmen der Ortserörterung am 18./19. 06. 2025 sowie der anschließenden E-Mail-Abstimmung vom 19. 06. 2025 erkannt und war bei Ausschreibung und Vertragsschluss nicht vorhersehbar. Zur Sicherstellung der Zugangskontrolle und der Arbeitssicherheit wurde gemeinsam mit dem Auftraggeber die Ersatzlösung eines kleineren Pförtnercontainers vereinbart. Die Änderung betrifft ausschließlich die baulogistische Zugangskontrolle, verändert den Gesamtcharakter des Bauauftrags nicht.
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Ein AN-Wechsel würde zusätzliche Ausschreibungs- und Umstellungskosten verursachen (Vorbereitung, Vergabe, Einarbeitung), die in keinem angemessenen Verhältnis zur hier beauftragten Zusatzleistung stehen. Zudem müsste der neue AN die bestehende Baulogistik (Zutrittskontrolle/Software, Bauzaun/Tore) neu aufbauen bzw. übernehmen, was Doppelvorhaltungen, Demontage/Remontage und Stillstandszeiten auslösen und somit erhebliche Mehrkosten und Bauverzug auslösen würde. Die Zusatzleistung (Fahrradstellplätze inkl. Umsetzen, Zwischenlagerung/Rückgabe, Entsorgung) ist eng in die laufenden Logistikprozesse des Bestands-AN integriert; ein Wechsel würde die Flächen- und Zugangssteuerung unterbrechen und zu kostenrelevanten Schnittstellenrisiken führen. Die Zusatzleistung ist betriebs- und sicherheitsrelevant in laufende Baulogistikabläufe eingebunden (Zugangskontrolle, Flächen-/Verkehrssteuerung). Ein AN-Wechsel birgt Schnittstellen- und Sicherheitsrisiken, verursacht Stillstandszeiten, Zusatzkoordination und damit unverhältnismäßige Schwierigkeiten/Zusatzkosten. 06 - Die Änderung wurde erforderlich, weil sich während der Bauausführung zeigte, dass der Tramüberweg Arnulfstraße als temporäre Baustellenzufahrt genutzt werden muss, um Transporte in das südliche Baufeld abwickeln zu können. Um die Sicherheit im Mischverkehr zwischen Straßenbahn- und Baustellenverkehr zu gewährleisten, war der Einsatz eines Sicherungspostens zwingend notwendig. Ohne diese Maßnahme wäre die ordnungsgemäße Umsetzung der vertraglichen Verkehrssicherungspflichten gemäß StVO / RSA 21 nicht möglich gewesen. Die Anforderung erfolgte mit E-Mail der DB InfraGO AG ([Name entfernt], 23.–30. 07. 2025). 09 - Zur Aufrechterhaltung eines hygienisch einwandfreien Zustands in den temporär genutzten Sanitär- und Büroflächen war eine regelmäßige Reinigung erforderlich. Die Bereiche wurden ab 18.08.2025 täglich gereinigt; am 22.09.2025 schlug der Auftraggeber unter Verweis auf die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, § 4 Abs. 2, Anhang 1.5 „Sauberkeit“) eine Anpassung auf 3×/Woche vor (Bündelung zur effizienten Einsatzdauer). Die Leistung war im Haupt-LV nicht enthalten und wurde als zusätzliche Leistung angefordert/bestätigt. Der Gesamtcharakter des Auftrags (Baulogistik / Vorhaltung & Reinigung) bleibt unverändert.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Ed. Züblin Aktiengesellschaft erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=df2904e1-f5b7-4c9b-bd79-243248391561. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/muenchen-hbf-uebergeordnete-baulogistik-und-be-neubau-starnberger-516df13f
