# Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Geltendorf am 02.07.2024 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Modernisierung Karwendelnetz Strecke 5370 Geltendorf – Weilheim /Oberbauerneuerung
- Wo: Geltendorf, Landkreis Landsberg am Lech, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 05.07.2024 bis 31.01.2026
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 02.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 42 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: afbafd32-c9a6-468a-8991-ce7638281f5f

## Verlauf

- 21.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 10.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 19.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 03.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 08.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ01 Um die Modernisierung der Strecke 5370 durchführen zu können, ist ein Logistikgleis zum Be- und Entladen der Transporteinheiten im Bf. Geltendorf zwingend notwendig. Das dafür mit dem Betrieb ausgewählte Gleis 6 ist ein Abstellgleis der S-Bahn München. Die Abstellung der S-Bahnwagen musste daraufhin neu geordnet werden und auf ein anderes Gleis verlegt werden. Um den Triebfahrzeugführern im neuen Abstellgleis einen sicheren Einstieg in die Triebwagen zu ermöglichen, wurden dort Einstiegshilfen errichtet. Die Zusage und Festlegung des Logistikgleises erfolgt 4 Wochen vor Baubeginn. In diesem kurzen Zeitraum war es nur dem bereits beauftragten Bau-AN möglich die Arbeiten vorzubereiten und durchzuführen, da dieser bereits die erforderlichen Unterlagen (Sicherungsplan und Betra-Antrag) eingereicht hatte und über eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Vormontage im Bf. Geltendorf verfügt.
- 09.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ002_ Die zusätzlichen Stopf arbeiten sind zwingend erforderlich, um die Betriebssicherheit des Streckenabschnitts bis zur Gleiserneuerung in 2025 aufrechtzuerhalten. Das maschinelle Stopfen dient der Herstellung der Soll-Gleislage. Der Anlagenverantwortliche (ALV) kann ohne Herstellung der Soll Lage den Oberbau nicht für den Betrieb freigeben. LÄ003_ Die Beräumung und Entsorgung der Altmaterialien ist für die Nutzung der BE-Fläche zwingend erforderlich. Ein alternative Fläche steht aufgrund der Anbindung zum Gleis nicht zur Verfügung. Die Entsorgung muss fachgerecht durch ein qualifiziertes Unternehmen erfolgen, das mit den bahnspezifischen Anforderungen und Vorschriften vertraut ist. Die vorhandene Infrastruktur und die bereits etablierte Baustellenlogistik sprechen für die Beauftragung des vorhandenen Auftragnehmers.
- 10.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 6 - Die Änderung der Lieferlogistik ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendig, da die ursprünglich geplante zusammenhängende Lieferung der Schienenbänder 1-9 nicht realisierbar ist. Trotz fristgerechter Schienenbestellung konnten nicht alle benötigten Schienen zum bestellten Datum geliefert werden. Dadurch war der Bau-AN gezwungen seine Logistik umzuplanen, teilweise Altschienen erneut zu verbauen und später auszuwechseln und auf andere Abladeorte auszuweichen. Ohne diese Anpassung könnte der geplante Bauablauf nicht eingehalten werden. 7 - Die zusätzliche Verlegung von Geotextil ist nach Aussage des Fachbeauftragten Oberbau unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, zwingend erforderlich. Die Mehrmengen wurden erst nach detaillierter Untersuchung der Bodenverhältnisse während der Ausführungsplanung erkennbar. Eine Ausführung ohne diese zusätzliche Stabilisierung würde die geforderten Qualitätsstandards nicht erfüllen. 09 - Die Erneuerung der Festen Fahrbahn wurde erst während der laufenden Baumaßnahme als notwendig erkannt, da bei den aktuellen Bauarbeiten Schäden und Verschleißerscheinungen festgestellt wurden, die über das normale Maß hinausgehen. Eine Nichterneuerung würde zu erhöhtem Instandhaltungsaufwand und möglichen Betriebseinschränkungen führen. Die Integration dieser Arbeiten in die laufende Baumaßnahme ist sowohl wirtschaftlich als auch technisch sinnvoll, da Synergieeffekte bei Baustelleneinrichtung, Sperrpausen und Maschineneinsatz genutzt werden können. 11 - Die geotechnische Beratung hat bei der Untersuchung der Bodenverhältnisse festgestellt, dass der vorhandene Untergrund nicht die erforderliche Tragfähigkeit aufweist. Um die notwendige Stabilität für den Gleisunterbau zu gewährleisten, ist eine zusätzliche Bodenverbesserung durch den Einbau von Gleisschotter erforderlich. Falls diese Maßnahme nicht ausreicht, muss eine weitere Stabilisierung durch den Einbau von Schroppen 100/200 erfolgen. Diese technisch notwendige Maßnahme ist für die Gewährleistung der Standsicherheit und Langlebigkeit der Gleisanlage unerlässlich. 13 - Die Erhöhung der Anzahl der zu tauschenden Brückenbalken resultiert aus der hohen Beanspruchung der Strecke während der Bauphase. Die Brückenbalken und deren Tragfähigkeit wurde im Zuge der laufenden Generalsanierung Karwendelnetz Geltendorf – Weilheim stark beeinträchtigt. Der Fachbeauftragte empfiehlt eine sofortige Sanierung um die Standsicherheit zu gewährleisten.
- 12.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 8 - Die ursprüngliche Entwurfsplanung des Auftraggebers weist technische Lücken auf, die eine kontinuierliche Anpassung der Ausführungsplanung erforderlich machen. Die vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsplanung muss aufgrund der fortlaufenden Änderungen der Entwurfsplanung mehrfach überarbeitet und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Diese Mehrfachbearbeitung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen. Der zusätzliche Planungsaufwand ist für eine technisch einwandfreie und qualitätsgerechte Bauausführung unerlässlich.
- 29.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 12: Auf der Strecke 5370 befinden sich bei km 34,698 und km 34,998 zwei Durchlässe. Deren Tragfähigkeit wurde im Zuge der laufenden Generalsanierung Karwendelnetz Geltendorf – Weilheim Oberbausanierung stark beeinträchtigt, wodurch eine sofortige Sanierung erforderlich ist. Eine Inbetriebnahme der sanierten Strecke ist wegen der Durchlassproblematik nicht möglich. Folglich ist für den erfolgreichen Abschluss der Streckensanierung auch nun zusätzlich die Sanierung der Durchlässe zwingend umzusetzen. In Zusammenhang mit allen eingreifenden Komponenten ergibt sich nur die Möglichkeit, die Sanierung der Durchlässe in dem verbleibenden Zeitfenster durch den bereits gebundenen Bau AN Fa. Spitzke SE als Nachtrag kurzfristig abarbeiten zu lassen. Nur so lässt sich eine erfolgreicher Sanierungsabschluss und fristgerechte Inbetriebnahme umsetzen. 13: Die Erhöhung der Anzahl der zu tauschenden Brückenbalken resultiert aus der hohen Beanspruchung der Strecke während der Bauphase. Die Brückenbalken und deren Tragfähigkeit wurde im Zuge der laufenden Generalsanierung Karwendelnetz Geltendorf – Weilheim stark beeinträchtigt. Der Fachbeauftragte empfiehlt eine sofortige Sanierung um die Standsicherheit zu gewährleisten. 14: Die Änderung der Ablademethode wurde erforderlich, da die vom AG bestellte Ladevorrichtung kurzfristig vom Lieferanten, aufgrund eines Schadens an der Ladevorrichtung, abgesagt wurde. Um den geplanten Bauablauf nicht zu gefährden und Verzögerungen zu vermeiden, musste eine alternative Ablademethode mittels ZWB implementiert werden. Diese technische Anpassung war zwingend notwendig, da die Schienen gemäß Bauablaufplan zu festgelegten Terminen zwischen dem 26.09.2024 und 28.09.2024 entladen werden müssen. Die zusätzlichen Arbeiten umfassen erhöhten Personaleinsatz, zusätzliche Gerätebereitstellung sowie längere Ausführungszeiten für den Entladevorgang. 15: Die nicht in den Bestandsunterlagen verzeichnete Gleisquerung wurde erst während der laufenden Bauarbeiten entdeckt. Ein fachgerechter Rückbau war zwingend erforderlich, um die geplanten Bauarbeiten fortführen zu können und die Qualität des Bauwerks sicherzustellen. Die vorhandene Querung hätte andernfalls die Stabilität des neuen Oberbaus beeinträchtigt. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens für diese unvorhergesehene Leistung wäre unwirtschaftlich gewesen, da der vorhandene AN bereits vor Ort war, über die notwendigen Geräte verfügte und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut war. 16: Die Liefertermine der Schwellen mussten frühzeitig fixiert werden, um die Materialverfügbarkeit sicherzustellen. Eine spätere Anpassung der Lieferung an die finalen Arbeitsbereiche der Umbaumaschine war nicht möglich, da sonst das Risiko bestand, dass die gesamte Schwellenlieferung ausfällt. Dies hätte zu erheblichen Verzögerungen und deutlich höheren Kosten im Gesamtprojekt geführt. Die gewählte Lösung der Zwischenlagerung und späteren Verteilung stellt daher die wirtschaftlichste Option dar. 18: Die zusätzlichen Arbeiten sind erforderlich, da die vorhandenen Bodenverhältnisse nicht den Anforderungen an die Tragfähigkeit des Planums entsprechen. Eine Bodenverbesserung mittels Kalk-Zement-Stabilisierung stellt dabei die wirtschaftlichste Lösung dar, da ein kompletter Bodenaustausch mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. Die Maßnahme ist technisch notwendig, um die erforderliche Tragfähigkeit für den späteren Oberbau zu gewährleisten und langfristige Setzungen zu vermeiden. Alternative Methoden wie der Einbau von Geokunststoffen würden die Problematik der mangelnden Tragfähigkeit nicht ausreichend beheben. 19: Die zusätzliche Bereitstellung der Bahnwagen durch den Auftragnehmer ist notwendig, da aus Kapazitätsgründen am Markt keine Anbieter für Bahnwagen gefunden wurden. Da die ursprünglich vom Auftraggeber zu stellenden Transportkapazitäten nicht verfügbar sind, muss zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs und zur Einhaltung der vorgegebenen Sperrpausen diese Leistung durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer erbracht werden. 20: Die Notwendigkeit für die zusätzlichen Arbeiten ergibt sich aus der technischen und zeitlichen Verknüpfung mit der Weichenerneuerung W15. Da der Bahnübergang im unmittelbaren Einflussbereich der Weiche liegt, muss er während der Umbauarbeiten zwingend gesperrt und teilweise zurückgebaut werden, um die sichere Durchführung der Weichenerneuerung zu gewährleisten. Eine getrennte Vergabe dieser Leistungen würde zu erheblichen Koordinationsproblemen, Zeitverzögerungen und unnötigen Mehrkosten führen. Zudem müssen die Arbeiten am Bahnübergang exakt auf den Bauablauf der Weichenerneuerung abgestimmt werden.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ12 Die Notwendigkeit für diese zusätzliche Logistikleistung ergibt sich aus der aktuellen Situation der überlasteten Zwischenlagerkapazitäten und Verfügbarkeit von LKW Transporten. Ein direkter Abtransport des Materials zum Entsorger ist sowohl wirtschaftlich als auch logistisch die sinnvollste Lösung. Dies reduziert die LKW-Transporte erheblich und entlastet die Zwischenlagerplätze. Die nächtliche Durchführung ermöglicht einen kontinuierlichen Materialfluss ohne Beeinträchtigung des Tagesbetriebs. Die vorhandene Schieneninfrastruktur und die Nähe zum Entsorgungsbetrieb machen diese Transportvariante besonders effizient.
- 21.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT26 Los 1 - Durchführung einer zusätzlichen Messfahrt im nicht umgebauten Streckenbereich km 41,7 bis km 47,0 zur Überprüfung der Freigabewerte
- 21.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT04 Los 2 - Beschreibung: Errichtung einer temporären Behelfsbrücke bei Bahn-km 49,2 zur Umgehung einer gewichtsbeschränkten Brücke (6to), um die Baustellenlogistik für 4.200m Gleisumbau mit Schwerlastverkehr bis 40to zu ermöglichen. NT27 Los 2 - Zusätzlicher Rückbau und die erneute Herstellung der Absturzsicherung an der Eisenbahnüberführung Ammer bei km 49,841 aufgrund einer zwischenzeitlichen Brückeninspektion.
- 01.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA23: Die Anpassungen der Bauausführung sind technisch und wirtschaftlich erforderlich, da die vorgefundenen Bodenverhältnisse eine Überarbeitung des ursprünglichen Bauablaufs notwendig machen. Die zusätzlichen Bodenaustauscharbeiten und die daraus resultierende Verschiebung der Gleisumbauarbeiten sind unvermeidbar, um die geforderte Qualität des Gleisunterbaus sicherzustellen. Eine alternative Ausführung würde die Gesamtbauzeit verlängern, zusätzliche Sperrpausen erfordern und zu erheblichen Mehrkosten führen. Die gewählte Lösung stellt unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Aspekte die optimale Vorgehensweise dar. // MKA31: Die Notwendigkeit für den Transport der Kabeltrommel aus Pasing ergibt sich aus der technischen Erforderlichkeit für die Beseitigung eines Kabelschadens. Bei der Kabelanfrage hat sich herausgestellt, dass die benötigte Kabeltrommel nur am Standort Pasing verfügbar ist und kurzfristig zur Baustelle transportiert werden muss, um die termingerechte Inbetriebnahme der Strecke zu gewährleisten. Der Transport solcher Kabeltrommeln erfordert aufgrund der Abmessungen und des Gewichts spezielle logistische Vorkehrungen und Transportfahrzeuge, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang des Bauvertrags enthalten waren. Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistung durch den bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen sinnvoll, da dieser über die notwendigen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügt und mit seiner bereits vorhandenen Baustellenlogistik die zusätzliche Leistung ohne erhebliche Mehrkosten für Baustelleneinrichtung erbringen kann.
- 02.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 Die zunächst geplante Bodenverbesserung durch Schroppen und Kalk-Zement-Stabilisierung hat nicht die erforderlichen Tragfähigkeitswerte erzielt. Ein Bodenaustausch ist daher aus technischen Gründen zwingend erforderlich, um die notwendige Stabilität des Bahnkörpers zu gewährleisten. Die ursprünglich vorgesehene Methode erwies sich trotz fachgerechter Ausführung als nicht ausreichend wirksam. Eine Alternative zum Bodenaustausch existiert nicht, da die Tragfähigkeit für einen sicheren Bahnbetrieb unerlässlich ist. Die Maßnahme stellt somit die einzig technisch sinnvolle Lösung dar. 28 Die zusätzlichen Arbeiten sind technisch notwendig, da die unzureichende Schotter-Überdeckung im betroffenen Streckenabschnitt die Stabilität und Sicherheit des Gleisbetts gefährdet. Der Einbau von Flachschwellen stellt eine geeignete technische Lösung dar, um die erforderliche Gleislagestabilität auch bei geringer Schotter-Überdeckung zu gewährleisten. Die vorhandenen Standardschwellen können diese Anforderung nicht erfüllen. Da der Auftragnehmer bereits vor Ort ist und über die notwendige Expertise sowie das Equipment verfügt, ist die Beauftragung dieser Leistungsänderung sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 28 Die zusätzlichen Arbeiten sind technisch notwendig, da die unzureichende Schotter-Überdeckung im betroffenen Streckenabschnitt die Stabilität und Sicherheit des Gleisbetts gefährdet. Der Einbau von Flachschwellen stellt eine geeignete technische Lösung dar, um die erforderliche Gleislagestabilität auch bei geringer Schotter-Überdeckung zu gewährleisten. Die vorhandenen Standardschwellen können diese Anforderung nicht erfüllen. Da der Auftragnehmer bereits vor Ort ist und über die notwendige Expertise sowie das Equipment verfügt, ist die Beauftragung dieser Leistungsänderung sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. AvL 30 Der Austausch der fehlerhaft gelieferten und eingebauten ZGV war aus technischen Gründen zwingend erforderlich. Bei der Abnahme der Weiche 15 im Bahnhof Dießen wurde festgestellt, dass die ursprünglich gelieferte und eingebaute Zungenvorrichtung nicht den technischen Spezifikationen entsprach. Die fehlerhafte ZGV hätte im Betrieb zu Funktionseinschränkungen und potenziellen Sicherheitsrisiken führen können. Der umgehende Austausch war notwendig, um die Betriebssicherheit der Weichenanlage zu gewährleisten und den planmäßigen Bahnbetrieb auf der Strecke 5370 Geltendorf-Weilheim aufnehmen zu können. Da die Kosten für den Austausch nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten waren, ist gemäß §2 Abs..6 VOB/B eine zusätzliche Vergütung gerechtfertigt. Die technische Notwendigkeit des Austauschs ist durch die Abnahmeprotokolle dokumentiert und die Mehrkosten von ca. 20.000 € sind durch den zusätzlichen Material-, Personal- und Geräteeinsatz begründet.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 16-Los1: Die zusätzlichen Arbeiten sind erforderlich, da nach dem Abtransport der Hauptmassen durch den Entsorger weiterhin Aushubreste auf den Zwischenlagerflächen verblieben sind. Diese Reste müssen für einen vollständigen Abtransport zusammengezogen und auf die LKWs des Entsorgers verladen werden. Diese zusätzlichen Arbeiten werden durch den beauftragten Auftragnehmer wirtschaftlicher durchgeführt als durch einen Dritten, da dieser bereits mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und entsprechende Geräte vor Ort hat. 17-Los2: Die zusätzlichen Arbeiten sind erforderlich, da nach dem Abtransport der Hauptmassen durch den Entsorger weiterhin Aushubreste auf den Zwischenlagerflächen verblieben sind. Diese Reste müssen für einen vollständigen Abtransport zusammengezogen und auf die LKWs des Entsorgers verladen werden. Diese zusätzlichen Arbeiten werden durch den beauftragten Auftragnehmer wirtschaftlicher durchgeführt als durch einen Dritten, da dieser bereits mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und entsprechende Geräte vor Ort hat. 32-Los1:Nach Auswertung der ersten Messfahrt auf der umgebauten Strecke 5370 wurden signifikante Verschlechterungen der Gleislage in spezifischen Bereichen festgestellt. Die technische Funktionalität und Betriebssicherheit der Strecke kann ohne Nachrüstung einer Tragschicht nicht dauerhaft gewährleistet werden. Die beschleunigten Setzungsprozesse würden ohne Intervention zu erhöhtem Instandhaltungsaufwand und möglicherweise zu Betriebseinschränkungen führen. Nach fachlicher Beurteilung durch den ALV und zuständige Fachbeauftragte wurde festgelegt, dass in den Bereichen km 36,000 - km 37,010 und km 37,230 - km 38,700 unverzüglich eine PSS-Tragschicht nachgerüstet werden muss, um die langfristige Stabilität der Gleislage zu sichern und weitere Verschlechterungen zu verhindern. 33-Los1: Die zusätzlichen Arbeiten sind erforderlich, da die gegenständlichen Signaleinrichtungen zwingend für die Betriebssicherheit und normgerechte Inbetriebnahme der Bahnanlage benötigt werden. Diese spezialisierten Schilder und Signale dienen der Orientierung der Triebfahrzeugführer und sind unverzichtbare sicherheitsrelevante Komponenten im Bahnbetrieb. Die Elemente waren im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht enthalten, müssen jedoch installiert werden, um den Anforderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie den technischen Regelwerken der DB InfraGO AG zu entsprechen
- 15.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 34 Im Leistungsverzeichnis ist in den Positionen der maschinellen PLV der anzutreffende "Boden gemäß geotechnischen Gutachten 'Homogenbereich ERD GK 2'" beschrieben. In den geotechnischen Berichten ist der im LV ausgeschriebene Homogenbereich ERD GK 2 unterteilt in die Homogenbereiche ERD GK2 A "Gleisschotter", ERD GK2 C "aufgefüllte Böden" sowie ERD GK2 D "anstehende Böden". In Anlage 7 zu den geotechnischen Berichten sind die Homogenbereiche auf Grundlage von Laborversuchen und Erfahrungswerten weiter definiert. Hier wird dargestellt, dass im Homogenbereich ERD2 D Material in der Bandbreite zwischen Kies (Korngröße bis 63mm) und Torf (Korngröße kleiner 0,002mm) erkundet wurde und damit zu rechnen sei. Diese Information wird vom AN als entbehrenswert bewertet. Die verallgemeinerte Beschreibung des Homogenbereiches ERD GK 2 hatte zur Folge, dass der Boden vom AN nicht hinreichend einzuschätzen war. Die aus den Schürfen und KRB entstandenen Bohrprofile und bodenmechanischen Laborversuche stellen lediglich punktuelle Anhaltspunkte dar. Aufgrund der vorliegenden Daten wurde bei der Planung und Kalkulation der RPM von besseren als den vorliegenden Bodenverhältnissen ausgegangen. Auch wurde vom AN davon ausgegangen, dass es sich bei den Homogenbereichen um begrenzte Bereiche handelt, die für das Baugewerk (in diesem Fall Planumsverbesserung im Fließbandverfahren) vergleichbare Eigenschaften aufweist. Für das Baugewerk nicht vergleichbare Bodengruppen/Homogenbereiche hätten im LV gesondert betrachtet werden müssen. Durch die vorliegende Definierung der Homogenbereiche konnte der AN die Bodenverhältnisse im Hinblick auf die Bauausführung nicht hinreichend beurteilen. Im UA2 und UA3 wurde bei den Fließbandarbeiten der RPM deutlich schlechterer/lehmigerer Boden des Homogenbereichs ERD GK 2 D vorgefunden als auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen zu erwarten war. Dies führte zu einer Leistungsminderung im Bearbeitungsfortschritt der Maschine. Dieses Erschwernis stellt eine Änderung zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen dar und muss gesondert vergütet werden.
- 19.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 35 Im Leistungsverzeichnis ist die Bearbeitungsbreite der PLV im Fbv mit einer "Ausbaubreite über 5 bis 5,5 m" und einer "Einbaubreite über 4,5 bis 5 m" angegeben. In der am 02.10. und 04.10. freigegebenen Ausführungsplanung ist die Planumsbreite (Aus- und Einbau) von 6,6m, in Einzelfällen sogar 7,1m angegeben. Die erhöhte Bearbeitungsbreite der RPM resultierte in einem langsameren Arbeitsvortrieb. Die größere Bearbeitungsbreite war zum Ausschreibungszeitpunkt nicht bekannt und muss gesondert vergütet werden.
- 30.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · VA 036 Die zusätzlichen Arbeiten sind technisch notwendig, da die Erneuerung der bereits maroden Durchlässe Einfluss auf die Inbetriebnahme der Strecke nach dem Umbau hat. Da der Auftragnehmer bereits vor Ort ist und über die notwendige Expertise sowie das Equipment verfügt, ist die Beauftragung dieser Leistungsänderung sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
- 07.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 36 Die zusätzlichen Arbeiten sind technisch notwendig, da die Erneuerung der bereits maroden Durchlässe Einfluss auf die Inbetriebnahme der Strecke nach dem Umbau hat. Da der Auftragnehmer bereits vor Ort ist und über die notwendige Expertise sowie das Equipment verfügt, ist die Beauftragung dieser Leistungsänderung sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 37 - Die zusätzlichen Arbeiten sind technisch notwendig, da die Erneuerung der Tiefenentwässerung Einfluss auf die Tragfähigkit und langfristige Stabilität des Oberbaus nach dem Umbau hat. Da der Auftragnehmer bereits vor Ort ist und über die notwendige Expertise sowie das Equipment verfügt, ist die Beauftragung dieser Leistungsänderung sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=8c9b6509-0eaf-494d-8a1a-14a411e31642. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/modernisierung-karwendelnetz-strecke-5370-geltendorf-weilheim-afbafd32
