# mIRA VS Werk München Gl 55-58 GE/KTB

Zuschlag erteilt

DB Fernverkehr AG hat den Auftrag für Gleisbau in München am 03.06.2025 vergeben, Zuschlag an W. Markgraf GmbH & Co. KG - Bauunternehmung.

- Auftraggeber: [DB Fernverkehr AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-fernverkehr-ag-frankfurt-main)
- Was: Gleisbau: mIRA VS Werk München Gl 55-58 GE/KTB
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 10.06.2025 bis 01.10.2026
- Zuschlag an: W. Markgraf GmbH & Co. KG - Bauunternehmung
- Zuschlag am: 03.06.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [W. Markgraf GmbH & Co. KG - Bauunternehmung](https://vergabeweiser.de/unternehmen/w-markgraf-gmbh-co-kg-bauunternehmung), Bayreuth

## Leistungsumfang

Multifunktionale Innenreinigungsanlage, KTB und Gleisverschwenkung, ca. 2.600 m Gleisverschwenkung incl. Gleiserneuerung (konventionell) ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell ca. 12.620 m3 Aushub ca. 2.600 m Kabel umlegen ca. 2.000 m GFK Einstiegshilfen einbauen ca. 9.000 m2 Baugrubenverbau erstellen ca. 6.200 m3 Bodenaustausch ca. 6.100 m2 Gitterroste einbauen ca. 4.300 m3 PSS Einbau konventionell Entsorgung, Logistik, Gleisstopfen, Oberbauschweißen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: f813ab1e-f13d-4b0b-93c9-adf69ab9e433

## Verlauf

- 20.12.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 05.06.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 06.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 03 Aufgrund der zeitlichen Einschränkungen des Projekts und der damit verbundenen festen Sperrpausen zur Druchführung der Bauarbeiten, konnten die Leistungen ausschließlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. 05 Aufgrund der zeitlichen Einschränkungen des Projekts und die damit verbunden feste Sperrpausen zur Druchführung der Bauarbeiten, konnten die Leistungen nur von dem an den Tag der Begehung anwesender Firma ausgeführt. 07 Da die Verlegung der Trinkwasserversorgung zusammen mit der Verlegung anderen Wasserleitung verknupft ist, konnte die Planung der Leitungen nur von einem Firma übernommen werden. Da die Planung der restlichen Leitungen Bestandteil der geschuldeten Leistungen waren, ist ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich. 08 Da die Ausführungsplanung der Abwasseranschluss Bestandteil der von Auftragnhemer geschuldete Leistungen war und dieser mit der Planung anderer Wasserleitungen unmittelbar verknupft war, war ein Auftragnehmerwechsel unmöglich.
- 10.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 - Die Varianteuntersuchung bezieht sich auf den Bauablauf des Auftragnehmers. Zur Erstellung des Bauablaufs sind die Einschränkungen des Auftragnehmers zur berücksichtigt und nur dem Auftragnehmer bekannt (z.B. Personal und Baugeräteeinschätzen). Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt d) würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Baumaßnahmen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 13 - Da die Planung der Feuerwehrzufahrt und insbesonderen die Angaben zur Gefälle, Neigungen und Profiländerungen mit der Erstellung der Ausführungsplanung der Entwässerungsanlage unmittelbar verknuft sind und diese Planung bereits Bestandteil der vertragliche Leistungen durch den Auftragnehmer waren, war ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 14 - Aufgrund der beengten baulichen Umstände zwischen Gleise, die im Betrieb sind, und den notwendige Platzbedarf zum Einbau der Schränke ist die Durchufung der Arbeiten durch Dritten nicht möglich. Zudem war der Auftragnehmer bereits für die Montage von Fundamenten für andere Bauteilen (z.B. Medienschränke) beauftragt. Die bereits eingeschränke BE-Fläche zur Zwischenlagerung der Schränke optimiert sich beim Einbau der Fundamente durch ein Einzel Auftragnehmer. 15 - Die Erstellung des Genehmigungsantrag bei MSE ist unmittelbar mit der Erstellung der Ausführungsplanung der Entwässerungsanlage verknupft. Ein Auftragnhemerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Schnittstellen zwischen den Planungsumfang der Firmen nicht zu trennen ist. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 19 - Aufgrund der beengten baulichen Umstände zwischen Gleise, die im Betrieb sind, und den notwendige Platzbedarf zum Einbau der neue Einleistelle ist die Durchufung der Arbeiten durch Dritten nicht möglich.Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Bauarbeiten resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der restlichen Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 23 - Aufgrund der beengten baulichen Umstände zwischen der Gleise, die teilweise im Betrieb sind, ist die Durchufung der Arbeiten durch Dritten nicht möglich. Die bereits eingeschränke BE-Fläche zur Zwischenlagerung des Materials optimiert sich beim Einbau des Abwasseranschlusses durch ein Einzel Auftragnehmer. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der entsprechenden Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 25 - Da die Planung der Feuerwehrzufahrt und insbesonderen die Angaben zur Gefälle, Neigungen und Profiländerungen mit der Erstellung der Ausführungsplanung der Entwässerungsanlage unmittelbar verknuft sind und diese Planung bereits Bestandteil der vertragliche Leistungen durch den Auftragnehmer waren, war ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 26 - Da die Planung des Betonschalthaus unmittelbar mit der Planung der Kabeltiefbau verknüft ist, die bereits unter der Leistungsumfang des Auftragsnehmers anfällt, ist die Durchführung der Leistungen durch Dritte nicht möglich. Ein Auftragnehmerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich. Ergänzend dazu würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen zur Erstellung bzw. Fertigstellung der Ausführungsplanung resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich.
- 11.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Die zusätzliche Maßnahmen (u.a. die Verlegung einer neue Wasserleitung) zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung werden dem Auftragnehmer angeordnet, da sie unter Ihre fachliche Kompetenz anfallen. Der Auftragnehmer war bereits für die Durführung ähnlicher Arbeiten (z.B. Verlegung Frisch-und Abwasserleitungen) beauftragt. Der Gesamtcharakter des Auftrag bleibt somit unverändert.
- 31.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Ein Unternehmerwechsel ist aufgrund technische Gründen nicht möglich. Die Rechnungstellung der Leistungen durch Dritte ist hauptsächlich nicht möglich. Nun wäre die Kontierung der Leistungen ohne Aufteilungder Rechnungen mit erhebliche Zusatzkosten möglich, wenn die organisatorische und buchhalterische Maßnahmen für das gesamte Konzern geändert würden. Diese Maßnahmen sind nur mit erhebliche Zusatzkosten verbunden.. 21 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Baumaßnahmen war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 22 - Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 24 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung derBauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 27 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 28 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 29 - Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführungsplanung sowie die Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfugbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich.
- 31.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Es handelt sich lediglich un einen Verzug bzw. teilweise Stilllegung der Arbeiten, die nicht zeitlich ausgeführt werden können. Der Gesamtcharakter des Auftrag bleibt weiterhin unverändert.
- 09.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 31_Im Bereich zwischen Gleis 54 und der Außenkante Bordstein bei km 1,3+15,210 ist der GFK-Belag in der Entwurfsplanung ausgespart. Im Bereich des betrieblichen Überweges bei km 1.3+15,210 soll die Spalte zwischen Außenkannte Bordstein und Schiene mit Außenstrailplatten geschlossen werden. Eine Umplanung ist dementsprechend erforderlich.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 034_Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 033_Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 035_Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich.
- 30.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 36 Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 37 Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 40 Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 41 Da die Aüshrungsplanung des AN teilweise fertiggestellt war, ist die Bearbeitung der Pläne durch Dritte aus wirtschalftliche Gründen nicht ratsam. Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführugnsplanung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich.
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 42: Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführungsplanung sowie die Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfugbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Fertigstellung der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich. 44: Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführungsplanung sowie die Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfugbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Fertigstellung der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betribliche Gründen nicht möglich.
- 30.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 09, 44 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Vorbereitung der Ausführungsunterlagen ist auf Grund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. 46 Kleinleistungen, unter anderen im Bereich der Ver-und Entsorgungsleitungen, Kabeltiefbau und Rückbau von Einbauten im Medientunnel. 47, 48 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Freigabe der Ausführungsplanung sowie die Bauausführung war aufgrund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfügbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und die Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 49 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Freigabe der Ausführungsplanung sowie die Bauausführung war aufgrund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfügbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und die Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 51 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Freigabe der Ausführungsplanung sowie die Bauausfürhung war aufgrund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfügbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und die Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich. 52 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Bauausführung auf Grund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt d) würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen im Bauablauf resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Inbetriebnahme kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. 53, 55, 56 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Bauausführung auf Grund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen im Bauablauf resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Inbetriebnahme kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. 57 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Bauausführung auf Grund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt c) würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen im Bauablauf resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Inbetriebnahme kritisch sind. Die Bauarbeiten sind mit festen Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. 58 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Bauausführung auf Grund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt c) würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen im Bauablauf resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Inbetriebnahme kritisch sind. Die Bauarbeiten sind mit festen Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
- 04.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 50 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Freigabe der Ausführungsplanung sowie die Bauausfürhung war aufgund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Der Einsatz von Dritte Firmen in diesem Bereich ist aufgrund der beengten verfugbaren Platzes zwischen die Gleise unmöglich. Ergänzend würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und die Bauarbeiten kritisch ist. Die Bauarbeiten sind mit feste Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betriebliche Gründen nicht möglich.
- 06.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 59 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Bauausführung auf Grund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt c) würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen im Bauablauf resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Inbetriebnahme kritisch sind. Die Bauarbeiten sind mit festen Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. 60 Ein Unternehmerwechsel im laufenden Prozess der Bauausführung auf Grund der engen und vorgegebenen Terminschienen nicht möglich. Ergänzend zu den Ausführungen unter Punkt c) würden aus einem Unternehmerwechsel zusätzliche Verzögerungen im Bauablauf resultieren, die mit Blick auf den erforderlichen Abschluss des Projekts und Beginn der Inbetriebnahme kritisch sind. Die Bauarbeiten sind mit festen Gleissperrungen eingebunden. Eine Verlängerung der Sperrpausen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat W. Markgraf GmbH & Co. KG - Bauunternehmung erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [DB Fernverkehr AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-fernverkehr-ag-frankfurt-main): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=9022ac8e-b70f-47d3-b1ba-18774548e221. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/mira-vs-werk-muenchen-gl-55-58-gektb-2fc054f8
