# Mauerarbeiten, Fassadensanierung

Zuschlag erteilt

Land Berlin - Sondervermögen für - Daseinsvorsorge- und nicht… hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Berlin am 24.10.2023 vergeben, Zuschlag an KNS Klinker- & Natursteinsanierung GmbH. Eingegangen: 19 Angebote.

- Auftraggeber: [Land Berlin - Sondervermögen für - Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/land-berlin-sondervermoegen-fuer-daseinsvorsorge-und-nicht-betriebsnotwendige-bestandsgrundstuecke)
- Was: Hochbau und Rohbau: Mauerarbeiten, Fassadensanierung
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 10.06.2024 bis 25.04.2025
- Zuschlag an: KNS Klinker- & Natursteinsanierung GmbH
- Zuschlag am: 24.10.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 19

## Gewinner

- [KNS Klinker- & Natursteinsanierung GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/kns-klinker-natursteinsanierung-gmbh), Zossen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Berlin
- CPV-Code: 45262521-9
- CPV-Bezeichnung: [Verblendmauerwerk](https://vergabeweiser.de/cpv/45262521-verblendmauerwerk)
- Bekanntmachungs-ID: c980f442-e2d5-4da9-8ce9-82efe8a598b0

## Verlauf

- 19.01.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 25.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Laufe der Sanierungsarbeiten der Fassade haben sich sowohl aus planerischer als auch aus denkmalpflegerischer Sicht unvorhersehbare Begebenheiten ergeben. Diese zusätzlichen Leistungen wurden aufgrund unvorhersehbarer Umstände notwendig.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauausführung kam es aufgrund erheblicher Verzögerungen und mangelhafter Personaleinsatzplanung der beauftragten Schadstoffsanierungsfirma zu einer Verschiebung des Bauzeitenplans, die letztlich zur Kündigung des Unternehmens führte. Dadurch wurden die stark staubintensiven Abbrucharbeiten der Bauhauptfirma deutlich später als geplant ausgeführt. Die zwischenzeitlich bereits durch den AN erbrachten Fassadenreinigungsarbeiten konnten somit nicht – wie vorgesehen – im unmittelbaren Anschluss an die staubverursachenden Tätigkeiten erfolgen. Da eine abschließende Reinigung zu diesem Zeitpunkt bauablaufbedingt nicht möglich war, ist nun eine zusätzliche Reinigung der Fassadenflächen erforderlich, um den vertraglich geschuldeten Soll-Zustand herzustellen.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bemusterung der Holzfenster des Musikhauses als Teil der Tischlerarbeiten wurden durch die Untere Denkmalbehörde erhöhte Anforderungen an die Fensteranschlussfuge gestellt. Die ursprünglich geplante Anschlussfuge mittels Kompribandes wurde als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da sie den Gesamtcharakter des Denkmals erheblich stören würde. Stattdessen wurde seitens der Denkmalbehörde die Ausführung der Fuge als Hartverfugung entsprechend der bestehenden Klinkerfuge gefordert. Die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen wurden von der Firma KNS im 5. Nachtragsangebot dargelegt.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Beauftragung der Fassadensanierung umfasste eine Schadenskartierung mit entsprechendem Aufmaß des Schadensbildes, welche vor Beginn der Arbeiten durch die Firma KNS erstellt wurde. Die Fassadensanierung sollte in folgenden Schritten erfolgen: Schneiden der Fugen, Reinigung der Fassade, Austausch bzw. Ausbesserung beschädigter Steine u abschließende Neuverfugung. Nach der Reinigung der straßenseitigen Fassaden des Musikhauses und des Atelierhauses stellte sich heraus, dass das tatsächliche Schadensbild erheblich umfangreicher war als zunächst durch die Kartierung erfasst. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: •Ein geringes Mörtelbett der Vorsatzschale, •Unsachgemäße u. provisorische Ausbesserungsarbeiten während der Nutzungsperiode, •Rostschäden an den Stahleinbauten. Diese Schäden wurden erst nach dem Schneiden der Fugen und der anschließenden Reinigung der Fassade sichtbar, da die alten Fugen zuvor lockere Steine in Position hielten und durch die Reinigung bestehende Ausbesserungen ausgespült wurden. Um eine zielgerichtete Sanierung der Fassadenschäden zu gewährleisten und unkontrollierte Kostensteigerungen zu vermeiden, wurde gemeinsam mit der Bauherrenschaft und der Unteren Denkmalbehörde ein abgestimmtes Vorgehen entwickelt. Dabei wurden die Schäden hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Notwendigkeit und ihres denkmalpflegerischen Wertes kategorisiert. Auf dieser Grundlage wurde ein neues, detailliertes Aufmaß der Schäden erstellt.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Reinigungsarbeiten an der Fassade stellte sich heraus, dass vermeintlich als Sandstein ausgeführte Stürze und Gesimse tatsächlich lediglich gestrichene Putzflächen sind, die optisch an Naturstein angeglichen wurden. Diese Erkenntnis wurde erst im Verlauf der Reinigungsarbeiten gewonnen und war in den Planungsunterlagen sowie bei der Ortsbesichtigung nicht erkennbar. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde wurde festgelegt, dass diese Bauteile in einer der Bauzeit entsprechenden Profilierung denkmalgerecht wiederhergestellt werden müssen, um den historischen Bestand zu wahren.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Demontage der außenliegenden Fenstergitter an der Straßenfassade des Musikhauses wurde bei einem Fenster im 1. Obergeschoss festgestellt, dass zwei Sandsteinstützen fehlen. Der darüberliegende Sandsteinkämpfer, der ursprünglich von diesen Stützen getragen wurde, hält derzeit lediglich durch die Verkeilung seiner Einzelteile und ist statisch nicht mehr tragfähig. Diese unvorhergesehene Bausituation erfordert eine Nachtragsleistung zur Wiederherstellung der ursprünglichen Tragstruktur und zur Sicherstellung der Standsicherheit.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · In der straßenseitig an das Gerichtsgebäude grenzenden Gebäudeecke des Musikhauses wurde im 3. Obergeschoss ein nicht mehr tragfähiger Teil der Fassade festgestellt. Auf Basis der statischen Untersuchung hat der Statiker Maßnahmen empfohlen, um die Sicherheit und Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen das Abfangen der Decke mittels Bausteifen und U-Profilen, den Abbruch der gesamten Innenwand sowie von Teilen der Außenwand in diesem Bereich, und das anschließende Wiederaufmauern der betroffenen Bereiche. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen war zum Zeitpunkt der Vergabe des Hauptauftrages nicht erkennbar und konnte somit nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sein. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistungen vom Hauptauftrag würde erhebliche technische und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen, da die Arbeiten in engem Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen des Hauptauftrages stehen und nur durch eine koordinierte Ausführung durch den bisherigen Auftragnehmer sichergestellt werden können.
- 17.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Schadenskartierung und der detaillierten Inaugenscheinnahme der Klinkerfassade durch die Firma KNS wurden an der Fassade neben dem ausgeschriebenen Neuen Reichsformat auch Ziegel im Alten Reichsformat vorgefunden. Zur fachgerechten Sanierung der Fassade ist das Alte Reichsformat zwingend erforderlich. Die Formate unterscheiden sich geringfügig und es konnte im Vorfeld nicht von zwei unterschiedlichen Formaten an einem Bauwerk ausgegangen werden. In diesem Fall ist die Verwendung des Alten Reichsformats notwendig, um die Fassade fachgerecht zu sanieren und das ursprüngliche Erscheinungsbild zu erhalten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat KNS Klinker- & Natursteinsanierung GmbH erhalten.

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- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.09.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 05.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7dd46624-28d6-43a7-92c4-ee077e321b18. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/mauerarbeiten-fassadensanierung-c980f442
