# Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Architektur in Leipzig am 20.11.2020 vergeben, Zuschlag an PBVI Planung Bauüberwachung - Vermessung für Infrastruktur GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Architektur: Maßnahmenkomplex Wiesenburg - Medewitz - Roßlau
- Wo: Leipzig, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 16.10.2020 bis 30.06.2025
- Zuschlag an: PBVI Planung Bauüberwachung - Vermessung für Infrastruktur GmbH
- Zuschlag am: 20.11.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [PBVI Planung Bauüberwachung - Vermessung für Infrastruktur GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/pbvi-planung-bauueberwachung-vermessung-fuer-infrastruktur-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Planungsleistungen Maßnahmenkomplex Wiesenburg – Medewitz- Roßlau in den Planungsabschnitten PA 1 ESTW Wiesenburg - Medewitz km 75,0 (6118) - km 7,59 (6414) und PA 2 Geschwindigkeitserhöhung Freie Strecke km 7,59 (6414) - km 24,9 (6414) in den Leistungsphasen 1-4, optional Lph. 5 und 6+7 mit nachfolgenden Leistungsbildern: - Objektplanung Verkehrsanlagen - Objektplanung Ing. Bauwerke - Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke - Planung Technische Streckenausrüstung - Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz einschl. Kartierungen und FFH Vorprüfung / Verträglichkeitsstudie)

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71240000-2
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen](https://vergabeweiser.de/cpv/71240000-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurbueros)
- Bekanntmachungs-ID: 091a389b-e8e3-46b3-9db6-126a2703a621

## Verlauf

- 20.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die hier dargestellte Änderung der Aufgabenstellung stellt eine Mengenmehrung zu bereits beauftragten Planungsleistungen dar, entsprechende Vorleistungen wurden bereits durch den beauftragten Planer erbracht und waren Bestandteil der bestehenden Beauftragung. Ein Wechsel des Planers würde ine unverhältnismäßige Doppelbeauftragung bedeuten.
- 20.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die hier dargestellte Änderung der Aufgabenstellung stellt eine Mengenmehrung zu bereits beauftragten Planungsleistungen dar, entsprechende Vorleistungen wurden bereits durch den beauftragten Planer erbracht und waren Bestandteil der bestehenden Beauftragung. Ein Wechsel des Planers würde eine unverhältnismäßige Doppelbeauftragung bedeuten.
- 20.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Die planfeststellende Behörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, hat mittels einer Verfahrensleitenden Verfügung vom 03.05.2023 ein gesamthaftes, durchgängiges Rettungswegekonzept für den Planfeststellungsabschnitt 1 im Land Brandenburg gefordert. Als Folge muss die bestehende EÜ km 2,688 für die überführten Rettungswege mit Füllstabgeländern ausgestattet werden an Stelle der vorhandenen Holmgeländer. Des Weiteren sind die Flügelwände der 2001 erneuerten EÜ km 2,688 nachträglich mit Absturzsicherungen (Holmgeländer) gemäß Forderung der ASR A2.1 „Schutz vor Absturz …“ zu versehen. Für die EÜ km 2,688 muss eine neue Geländer-Planung erstellt werden. Die Arbeitsschutz-Forderung der Absturzsicherung auf Flügelwänden ist auch im Projektabschnitt 2 umzusetzen auf den bestehenden Gewölbebrücken am km 11,487 und km 11,788 sowie über die Rossel am km 23,012 (bahnlinkes Portal). Die dafür zusätzlich erforderlichen Planungsleistungen waren nicht vorhersehbar.
- 20.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der 2. Prüfung der Kostenpläne durch die Anlagenbuchhaltung sind weitere Überarbeitungen notwendig. Es erfolgt eine nochmalige Aufteilung der zwei Kostenpläne OLA auf fünf. Weiterhin ist durch den AN eine Untersuchung für die bauzeitliche Mastsicherung an 131 betroffenen Maststandorten (OLA) im Bestand erforderlich. Der Wechsel des AN ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der gebundene AN über sämtliche Planunterlagen verfügt und die Planer im Projekt tief involviert sind. Ein zweites Planungsbüro müsste sich neu einarbeiten und es entstehen neue Schnittstellen.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zusätzliche Vermessung BE Fläche (NT 47)
- 02.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA48_Auf Grund enger Terminketten wurde eine die Gesamtheit der vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen betreffende Ausschreibungsunterlage beauftragt und erstellt, also alle vorgezogenen Maßnahmen der Komplexmaßnahme und Maßnahmen der separat zu genehmigenden Eisenbahnüberführungen EÜ Kaiserweg und EÜ Thießener Weg. Das Ganze geschah im Vorgriff auf die ausstehenden Genehmigungen bzw. Vorläufigen Anordnungen des EBA. Die Plangenehmigung zur EÜ Thießener Weg verzögert sich wegen Sachverhalten einer behördlichen Stellungnahme. Die erwartete vorläufige Anordnung zum PFA 1 schließt Umsiedlungsmaßnahmen der Zauneidechse aus und für den PFA 2 verzögerte sich die Bearbeitung des EBA, so dass hier zeitnah kei n Antrag auf vorläufige Anordnung gestellt werden konnte. Diese nicht vorhersehbaren Sachverhalte erforderten die Überarbeitung der AU und eine Reduzierung auf die genehmigten Inhalte für die 1. Ausschreibung und der Zusammenstellung der weiteren Ausschreibung mit den verbleibenden Inhalten.
- 02.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA049_gem. Stellungnahme der Naturschutzbehörden LK Wittenberg und Stadt Roßlau ist zusätzliche Kartierung Eremit und Hirschkäfer erforderlich. Diese sehr speziellen Kartierungen können nur wenige Fachleuten gewährleisten. Diese Fachleute werden von dem l eistenden Planungsbüro einbezogen und koordiniert, die Ergebnisse werden in die zu erstellenden Unterlagen einbezogen und bilden Grundlage für fachliche Ableitungen, Optimierungen und Maßnahme. Eine gesonderte Beauftragung würde ein sehr hohen Steuerungsaufwand und spezielle Sachkenntnisse (Artengruppe Käfer) in beide Richtungen erfordern, die durch den Ag nicht gewährleistet werden können. Erfordernis von Baumaßnahmen im Bereich der EÜ Rossel ist erst im Laufe der Planung deutlich geworden. Deshalb wurde eine zusätzliche FFH-Verträglichkeitsprüfung für FFH-Gebiet „Rossel, Buchholz und Streetzer Busch“ DE 4039-301 notwendig. Für den AN bedeutet das eine zusätzliche Unterlage zu der bereits beauftragten Unterlage zum FFH-Gebiet „Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming“ DE 3940-301. Auf Grund der Vorkenntnisse im Projekt, im Planungsraum und im Fach FFH-VP bringt die Beauftragung des bereits leistenden Planungsbüro fachliche und wirtschaftliche Vorteile.
- 02.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA050_Die hier dargestellte Änderung der Aufgabenstellung stellt eine Erweiterung zu den beits beauftrageten Planungesleistungen. Der Planer wurde aufgefordert die PT 1 Planungen fachtechnisch geprüft dem AG zu übergeben.
- 05.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ33 Für die Entwurfshefte in den Projektabschnitten (PA) 1 und 2 wurde ein Bauzeitraum von 02/2026 bis 04/2027 angesetzt, der von der Baubetriebsplanung vorgegeben wurde. Für diesen Bauzeitraum hat der AN Rahmenterminpläne für den Grobbauablauf aufgestellt, die zum Bestandteil der Entwurfshefte und zur Grundlage für die Erstellung der Bauzeiten- und Finanzierungspläne wurden. Im Mai / Juli 2022 (PA 1/2) wurden die Entwurfshefte zur fachtechnischen Prüfung eingereicht. Im Januar 2023 wurde vom Besteller eine ca. halbjährige Verschiebung des Baubeginns angekündigt, im Juli 2023 wurde schließlich der neue Bauzeitraum von 06/2026 bis 02/2028 festgelegt. Nach der inzwischen erfolgten Gleichstellung der beiden Entwurfshefte sollen nun durch den AN die Rahmenterminpläne auf die neuen Bautermine geändert werden unter Berücksichtigung der inzwischen hinzugekommenen Bauleistungen (weitere Umbauabschnitte OLA und Oberbau) und Einhaltung der Rahmenbedingungen (u.a. SPNV- Pendelverkehr, TABEG-Anschluss-Bedienfahrten, Artenschutz-Vorgaben). Diese zusätzlich erforderlichen Planungsleistungen waren nicht vorhersehbar.
- 01.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT56: Gegenstand des Nachtrags Nr. 56 sind ergänzende Planungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) der Leistungsphasen 3 und 4 sowie 6 und 7 nach HOAI für eine zusätzliche Lärmschutzwand in Jeber-Bergfrieden bahnrechts hinter dem Bahnsteig bis zum Bahnübergang BÜ 14,7 / Rotdornstraße. Aufgrund des bereits erreichten Stands der Vorplanung werden die Bauwerkspläne der Lärmschutzwand dringend benötigt, um einen Verzug der nachfolgenden Leistungsphasen zu vermeiden. Da der AN bereits mit dem Hauptvertrag zur Planung von drei LSW-Abschnitten vertraglich gebunden wurde, ergeben sich zudem Synergie-Effekte durch die Anwendung der gleichen Hauptparameter zur Honorarermittlung (Honorarzone, Bewertung, Minderung).
- 03.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Priorisierung der Bahnprojekte kommt es im MNK WMR zu einer Verschiebung der Bauleistungen um mindestens 4 Jahre, dadurch verschieben sich auch die für 2026 vorgesehenen vorgezogenen Oberbau und Brückenleistungen in die Hauptbaumaßnahme. Bedingt dadurch muss der gesamte Bauablauf neu aufgestellt werden. Besondere Schwierigkeit dabei ist die Lage der Baustelle in den FFH-Gebieten mit besonders schützenswerten Tierarten (Seeadler, Bieber, Wildkatze etc.). Die hier angebotene Leistung kann nur von einem Fachmann mit besonderen Kenntnissen der Örtlichkeit und den anstehenden technischen Besonderheiten erfolgen. Auch spezielle Anforderungen/ Kenntnisse in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit werden erwartet.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 52 Planung der Beleuchtungsmasten in den beiden Bahnübergangsbereichen BÜ km 0,1 Wiesenburg und BÜ km 5,6 Medewitz als Erweiterung der vorhandenen Straßenbeleuchtung, inklusive lichttechnischer Berechnung und Aufnahme des Ist-Zustandes. MKA 57 Seitens der UNB wurde eine „vereinfachte“ Umweltplanung mit Kartierung und Bilanzierung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen für besonderen Artenschutz gemäß einer von der UNB vorgegebenen Liste gefordert. Da der AN bereits mit dem Hauptvertrag zur Planung von Umweltmaßnahmen vertraglich gebunden wurde, ergeben sich Synergie-Effekte durch die Anwendung der gleichen Hauptparameter zur Honorarermittlung (Honorarzone, Bewertung, Minderung). Zudem hat der AN bereits die Ausführungsplanung für das Bauwerk erstellt und ist bestens mit den Umgebungsvariablen vertraut. Ein anderer AN müsste sich erst zeit- und damit kostenintensiv mit der Planung und den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen.
- 24.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 54 Die hydraulischen Bemessungen wurden gemäß Bahnregelwerk (Ril 836) erstellt und waren Bestandteil der ersten Antragsfassung nach §18 AEG. Durch das EBA wurde eine Überarbeitung der gesamten hydraulischen Bemessungsgrundlagen nach Straßenbauregelwerk (DWA-A138/DWA-A102/M153) gefordert. Der AN hat bereits die im Hauptvertrag vereinbarten hydraulischen Berechnungen durchgeführt. Es handelt sich um eine Neuberechnung aufgrund einer EBA-Nachforderung. Die Parameter sind grundsätzlich die gleichen und der AN ist mit den geometrischen Gegebenheiten bestens vertraut. Die Vorbereitung der Weichenskizzen für den Bf Medewitz (Mark) ist inhaltlich identisch zur beauftragten Planungsleistung des Trassierers, der die Leistung aber wegen eines Kapazitätsengpasses nicht erbringen kann. Der AN verfügt über Lizenz und Zugriff auf die entsprechende Software zur Vorbereitung der Weichenskizzen (vermessungstechnischer Teil) sowie die entsprechende Projektkenntnis, um diese Planungsleistung zu übernehmen. MKA 55 Im Ergebnis der Submission für die Ausführung des Durchlasses km 77,029 (Str. 6118) ist kein Angebot eingegangen. Als Ursache hierfür war zu erfahren, dass die Vorlaufzeit für einen möglichen AN zu kurz war, um eine geprüfte Ausführungsplanung zu erstellen. Daher soll nun eine Ausführungsplanung mit vereinfachten Schachtbauwerken auf Fertigteillösung erstellt werden, um die Vergabe zu vereinfachen und den Zeitraum zwischen Vergabe und Baubeginn zu reduzieren. Das Scheitern des Vergabeverfahrens war nicht vorhersehbar. Der Leistungsinhalt der beauftragten Entwurfs- und Genehmigungsplanung ändert sich im Grundsatz nicht. Es handelt sich um eine angepasste GP und eine zusätzliche AP.
- 30.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ59 Durch den umfassenden Umbau des Bahnhof Medewitz mit u.a. Entfall der Südanbindung ist die TABEG GmbH direkt vom laufenden Planrechtsverfahren nach §18 AEG im PFA 1 auf der Strecke 6414 betroffen. Die durch die Anschlussbahn ursprünglich geforderte Nutzlänge von ≥ 250 m zum Umsetzen von Rangierfahrten über das Gleis 11 der Anschlussbahn wurde im laufenden Planrechtsverfahren eingehalten. Durch den Anschließer wurden jedoch Einwendungen gegen die Planung erhoben. Im Rahmen der laufenden Abstimmungen zwischen der Vorhabenträgerin und der TABEG wurde neben sicherungstechnischen Anpassungen die maximale Verlängerung des Ausziehgleises 11 auf eine NL von ca. 300 m gefordert, um die Zustimmungsfähigkeit zum laufenden Verfahren zu erreichen. Die Prüfung der Verlängerung des Ausziehgleises 11 der TABEG GmbH im Bahnhof Medewitz steht damit in direktem Zusammenhang zur Benehmensherstellung mit dem vorgenannten Anschließer im Rahmen des laufenden Planrechtsverfahren.
- 06.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 60 - Die Machbarkeitsstudie muss auf der Grundlage der bereits erstellten Planungen erfolgen. Da die Planunterlagen derzeit auf den bisherigen Planer gesperrt sind und eine zwischenzeitliche Ubergabe an einen anderen Planer ausscheidet, kann die Studie nur durch den Planer erbracht werden der die EP und GP bereits erstellt hat.
- 13.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Bedingt durch die Finanzierungsprobleme im Bundeshaushalt und der damit verbundenen Priorisierung der Bauprojekte der DB InfraGO muss der gesamte Bauablauf neu gerechnet werden. Da derzeit sich nein neuer Bautermin noch nicht bestimmen lässt muss der neue Ablauf als 0-Ablauf aufgestellt werden, die vorgezogenen Oberbaumaßnahmen müssen dabei in die Hauptbaumaßnahme integriert werden.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 63 - Während einer Suchschachtung im Rahmen des teilweisen Rückbaus des Bestandsdurchlasses zur Herstellung eines Schachtbauwerkes ist der AN Bau auf Grund- oder Stauwasser gestoßen. Daher wurde die Planung einer Wasserhaltung angeordnet, die notwendig ist, um den vorgesehenen Fertigteilbetonschacht einzubauen, der bereits angeliefert wurde. Gegen die geplante Wasserhaltung hat der Bau-AN Bedenken angemeldet. Die Wasserhaltung wurde als Gefährdung für die Gleislage eingeschätzt und würde aufgrund der regenreichen Jahreszeit eine durchgehende Gleislagemessung erfordern. Daher wurde nach Abstimmung mit ALV, Fachbeauftragten und Bau-AN die Herstellung einer Wasserhaltung verworfen und die Planung einer neuen Ausführungsvariante mit einem gemauerten Ubergabeschacht auf dem Bestandsfundament angeordnet.
- 28.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 62 Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren im PFA1 wurde seitens der Gemeinde Wiesenburg/Mark eine Verkürzung der Wegebeziehungen zwischen dem Bahnhofsvorplatz / EG Bf Wiesenburg und dem durch die Gemeinde geplanten P&R Parkplatz gefordert. Im Rahmen einer Variantenuntersuchungen wurde die ergänzende Herstellung einer zusätzlichen Bahnsteigzuwegung ca. 60 m vor dem BÜ 0,1/B107 sowie die ergänzende Herstellung eines straßenbegleitenden Gehweges zwischen BÜ und EG entlang der Bahnhofstraße als beste Lösung favorisiert. Diese Lösung wurde auch seitens der Stadt Wiesenburg akzeptiert. In Vorbereitung zur ergänzenden Straßenplanung ist der betreffende Bereich bereits vermessungstechnisch aufzunehmen und auszuwerten.
- 28.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 66 - Die UWB Wttenberg nach nach Ablauf der Einspruchsfrist in der Planfeststellung neue Hochwasserkarten in des Verfahren eingebracht
- 13.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 64 - Durch nicht vorhersehbare Einsprüche im Planrechtsverfahren wurde eine 1. Planänderung notwendig. Diese resultiert aus den Einigungen mit den Einwändern 67 - Die Einarbeitung kann nur durch den bisherigen Planer erfolgen. Nur er hat an den Einspruchsverhandlungen und Einigungen mit den Einwändern teilgenommen und war an der Einigung maßgeblich beteiligt.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat PBVI Planung Bauüberwachung - Vermessung für Infrastruktur GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [740 m Netz Bf Sangerhausen einschl. EKRG BÜ km 54,9 und 58,4; Planungsleistungen LPH 5 bis 7; 4 Lose](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/740-m-netz-bf-sangerhausen-einschl-ekrg-bue-km-549-und-584-63169565) · Zuschlag 11.04.2023 an SIGNON Deutschland GmbH
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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Leipzig](https://vergabeweiser.de/region/sachsen/leipzig): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=979166d2-dafa-492f-add3-04fc26434666. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/massnahmenkomplex-wiesenburg-medewitz-rosslau-979166d2
