# LSW 4.7 Bochumer Str.

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Leipzig am 02.02.2021 vergeben, Zuschlag an Josef Pfaffinger Bauunternehmen GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: LSW 4.7 Bochumer Str.
- Wo: Leipzig, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.02.2021 bis 31.12.2021
- Zuschlag an: Josef Pfaffinger Bauunternehmen GmbH
- Zuschlag am: 02.02.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Josef Pfaffinger Bauunternehmen GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/josef-pfaffinger-bauunternehmen-gmbh), Passau

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: d67ef1ca-0c50-4e4b-a526-f58ee73c71c1

## Verlauf

- 10.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen. 12 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen. 13 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen. 14 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen. 17 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen. 21 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen.
- 28.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT18 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen.
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT12--Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen.
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT11- Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen.
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT21 - Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen.
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT14--Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen.
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT13-- Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen
- 19.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT17--Der Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes kommen würde. Der Einsatz mehrerer Unternehmen würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen. Weiterhin werden die geänderten und zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht. Außerdem ist ein Wechsel des AN mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden, da ein Einsatz mehrerer Unternehmer unter den genannten Randbedingungen lediglich das Risiko erhöht, dass sich Bauleistungen verschieben und deren Folgekosten in keiner Relation zu den Kosten der zusätzlichen Leistungen stehen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Josef Pfaffinger Bauunternehmen GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.06.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=f5b467cf-5d04-425a-8ca9-1d832ef7ce22. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/lsw-47-bochumer-str-d67ef1ca
