# Lieferung von Arbeitsplatzcomputern und Zubehör, hier: Standard Arbeitsplatzcomputer - Auftragsänderung

Zuschlag erteilt

Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag für IT-Hardware in Bonn am 23.11.2021 vergeben, Zuschlag an CANCOM Public GmbH.

- Auftraggeber: [Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bundesrepublik-deutschland-vertreten-durch-das-bundesministerium-des-innern-und-fuer)
- Was: IT-Hardware: Lieferung von Arbeitsplatzcomputern und Zubehör, hier: Standard Arbeitsplatzcomputer - Auftragsänderung
- Wo: Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: CANCOM Public GmbH
- Zuschlag am: 23.11.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [CANCOM Public GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/cancom-public-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin CANCOM Public GmbH (Anschrift:Granatenstraße 19, 13409 Berlin) hatte im offenen Verfahren nach produktneutraler Ausschreibung den Zuschlag für obigen Auftrag für die Lieferung von Standard Arbeitsplatzcomputer von Fujitsu erhalten (Rahmenvereinbarung 21383). Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hatte, sich hinsichtlich Client-Geräten vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, soll die Rahmenvereinbarung mit einem Gerät eines alternativen Herstellers fortgesetzt werden. Zugleich wurden aufgrund der gestiegenen Selbstkosten die Preise des Gerätes angepasst, eine Änderung des Auftragswerts ist damit jedoch nicht verbunden. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hat, sich vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, wird das angebotene Gerät nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies war für die Auftraggeberin keinesfalls vorhersehbar gewesen. Die Bundesverwaltung ist dringend auf das Gerät angewiesen, da die Arbeitsplätze ohne Arbeitsplatzcomputer nicht funktionsfähig sind. Die Auftragnehmerin hat aufgrund der Steigerung der Selbstkosten hinsichtlich des Preises einen Anspruch auf Anpassung des Preises des Gerätes gem. § 313 Abs. 1 BGB. Die Auftragnehmerin hatte bei Angebotsabgabe damit gerechnet, die Rahmenvereinbarung mit dem ursprünglich angebotenen Gerät zu erfüllen. Mit Rückzug des Herstellers ist die Grundlage hierfür weggefallen, die gestiegenen Selbstkosten müssen daher Berücksichtigung finden. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich hierdurch nicht. Der Auftrag umfasst wie bislang die Lieferung von Standard Arbeitsplatzcomputer nebst Zubehör. Das angebotene Gerät wurde auf die Erfüllung der vorgegebenen Leistungsmerkmale geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass das angebotene Gerät sämtliche Leistungskriterien erfüllt, die vorgegeben waren. Die Auftragnehmerin hätte daher auch mit diesem Gerät im seinerzeitigen Vergabeverfahren ein Angebot abgeben können, da die Ausschreibung produktneutral erfolgt war. Gem. § 132 Abs. 2 GWB darf der Auftragswert um nicht mehr als 50% erhöht werden. Diese Vorgabe ist ebenfalls erfüllt, denn die Änderung betrifft lediglich den einzelnen Gerätepreis, eine Änderung des Gesamtauftragswerts ist hiermit nicht verbunden.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Lieferung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 30213300-8
- CPV-Bezeichnung: Tischcomputer
- Bekanntmachungs-ID: bbbf7103-b730-4909-80cd-feabdee79e11

## Verlauf

- 21.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, siehe oben (Ziffer 2.1 Verfahren, hier Ausführungen unter "Beschreibung").

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat CANCOM Public GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

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- [Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bundesrepublik-deutschland-vertreten-durch-das-bundesministerium-des-innern-und-fuer): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen des Bundes](https://vergabeweiser.de/thema/bund): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=bbbf7103-b730-4909-80cd-feabdee79e11. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/lieferung-von-arbeitsplatzcomputern-und-zubehoer-hier-standard-bbbf7103
