# LBP-/CEF-Maßnahmen Gößnitz - Crimmitschau

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Garten- und Landschaftsbau in Gößnitz am 11.01.2023 vergeben, Zuschlag an Bickhardt-Bau Thüringen GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Garten- und Landschaftsbau: LBP-/CEF-Maßnahmen Gößnitz - Crimmitschau
- Wo: Gößnitz, Landkreis Altenburger Land, Thüringen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 20.02.2023 bis 31.12.2030
- Zuschlag an: Bickhardt-Bau Thüringen GmbH
- Zuschlag am: 11.01.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Bickhardt-Bau Thüringen GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/bickhardt-bau-thueringen-gmbh), Schwabhausen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45112730-1
- CPV-Bezeichnung: [Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün](https://vergabeweiser.de/cpv/45112730-landschaftsgaertnerische-bauleistungen)
- Bekanntmachungs-ID: ff8f50b5-e987-4062-b4e7-5acb3327a34f

## Verlauf

- 25.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA13 - Im Rahmen der Ausführungsarbeiten wurde vom AG festgelegt, dass der AN bei km 55,35-61,25 einen zusätzlichen Vegetationsschutz herstellen soll. Die zusätzlichen Leistungen umfassen u.a: - die vermessungstechnische Aufarbeitung der Pdf-Lagepläne einschließlich zugehöriger Absteckung der Fluchten der Zaunanlagen, - die Herstellung, Vorhaltung, ggf. Umbau und Rückbau von Verbissschutzzaun sowie Stammschutz mittels Verbretterung an Einzelbäumen. Die gegenständlichen Leistungen sind nicht Bestandteil des LV. Daraus ergibt sich, dass es sich bei der Herstellung des Vegetationsschutzes um eine Zusatzleistung handelt.
- 30.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA22 - Nach gemeinsamer Feststellung der Probenehmer des AN (IB Pampel) und der BÜW handelt es sich tatsächlich überwiegend um nicht trennbaren gemischten Bauschutt. Die beprobten Haufwerke enthielten Ziegel, Porenbetonsteine sowie Mörtel und Beton. Die Transporte und Entsorgung des Bauschutts sind grundsätzlich als Zusatzleistungen zu betrachten, da sie nicht im HLV ausgeschrieben wurden.
- 03.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA12 - IIm Rahmen der Ausführungsarbeiten wurden durch den AN nicht bekannte Hindernisse im Bereich des Stallgebäudes Lossen festgestellt, aus denen sich zusätzliche Leistungen ergeben, wie: - die Freilegung von unbekannten Hindernissen im Boden wie Fundamenten, Gewölbe, Bauwerke etc., - der Abbruch dieser vorgenannten Hindernisse sowie die zugehörige Beprobung und Entsorgung der Haufwerke, - die Verfüllung der freigelegten bzw. abgebrochenen Bereiche mittels Bodens sowie die Andeckung mit humushaltigem Boden (50 cm). Diese stellen zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B dar.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 07 - In der Baubeschreibung und im Leistungsverzeichnis (LV) wird die Güllegrube nicht erwähnt. Es kann daher angenommen werden, dass deren Vorhandensein unbekannt war und der Rückbau somit eine zusätzliche Leistung darstellt. Dies gilt auch für das Leerpumpen und die Verfüllung der entstandenen Baugrube. MKA 05 - Zur Erlangung der Baufreiheit nach § 44 (1) BNatSchG ist es erforderlich, den geplanten Eingriffsbereich von geschützten Arten zu befreien. Da dieses Ziel bisher nicht erreicht wurde, ist eine Freigabe des Baufeldes durch die zuständige Behörde nicht zu erwarten. Der AG hat daher beschlossen, die Abfangmaßnahmen fortzusetzen, da dies erforderlich ist. MKA 02 - Die vom AG festgelegte Herstellung von zusätzlichen Rampen und Überfahrten zur Herstellung der Eidechsenhabitate ist erforderlich, da im LV bzw. in der Baubeschreibung nicht näher erläutert wird, wie die Habitatflächen erreicht werden sollen. Unter Pos. „06. 008_CEF-Ausweichhabitate für Reptilien“ ist die Herstellung einer Zufahrt nicht ausgeschrieben. Somit stellt diese Leistung eine zusätzliche Leistung gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B dar. MKA 06 - In der Baubeschreibung wird angenommen, dass die Silofundamente und die Betonfläche aus Beton bestehen. Auch im Leistungsverzeichnis (LV) ist der Rückbau von Betonfundamenten ausgeschrieben, sowohl hinsichtlich des Rückbaus selbst als auch der Entsorgung. Bewehrter Stahl wird nicht erwähnt. Da aus Sicht der Bauüberwachung (BÜW) der Rückbau von bewehrtem Beton im Vergleich zu unbewehrtem Beton tatsächlich einen höheren Arbeitsaufwand erfordert, ist die Anzeige von Mehrkosten grundsätzlich berechtigt. Die vorgenannte Leistung stellt eine zusätzliche Leistung gemäß § 2 Abs. 5/6 VOB/B dar. MKA 04 - Aufgrund der Komplexität der geplanten Abbruchmaßnahmen wurde vom AG entschieden, dass die vom AN vorgelegten Abbruchkonzepte durch einen externen Prüfingenieur zu prüfen sind. Dies ist nicht Bestandteil des Auftrages, wonach die Konzepte dem AG zur Prüfung vorzulegen sind und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. MKA 17 - Mehrmengenüberschreitung von über 10% in mehreren LV Pos. im BA 3. Die angegebene Mehrmenge begründet vermutlich im Zuwachs in der Zeit zwischen Planung und Ausführung. In der Realität war das Grundstück komplett zugewuchert. Die Mehrmenge wurde vor Ort von der BÜW überprüft und können bestätigt werden. MKA 09 - Mehrmengenüberschreitung von über 10% im BA 3 Stand 06.11.2023 in Bezug auf das Abfangen der Reptilien . Die fetgelegte Abfangmengen sind größer als im LV angegeben. Die Mehrmenge wurde vor Ort von der BÜW überprüft und können bestätigt werden. MKA 08 - Im Rahmen der Ausführung der Oberbau- und Tiefbauleistungen kam es zu Überschreitungen der ausgeschriebenen Mengen im Leistungsverzeichnis (über 110%), die bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten entstanden sind. Die hier aufgeführten Leistungen stellen Mehrmengen gem. §2(3) VOB/B dar und wurden durch geprüfte Aufmaßblätter der jeweiligen HLV-Positionen durch die BÜW bestätigt.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 27- Beauftragt ist der sowie die Entsorgung diverser, beim Rückbau von Gebäuden anfallender Baustoffe. Kunststoffe und organische Abfälle sind nicht enthalten. Im Zuge des Rückbaus des Stallgebäudes fiel auch Stroh, welches als Dämmmaterial eingebaut war, in größeren Mengen an. Dieses wurde separiert und in großen Kunststoffsäcken gelagert.
- 26.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vorliegende MKA umfasst Leistungen, die bereits mit MKA 015 vom 16.02.2024 angezeigt wurden (u.a. An- und Abtransport sowie Vorhaltung von Autokran und Schutzmatten). Diese wurden zunächst unter Vorbehalt nicht anerkannt, da der AN nachweisen sollte, dass sie im ursprünglichen Angebot nicht berücksichtigt werden konnten. Die entsprechenden Nachweise wurden inzwischen durch den AN vorgelegt. Da die Leistungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme erforderlich sind und in den Ausschreibungsunterlagen keine Hinweise auf den fortbestehenden Betrieb der Bahnanlage enthalten waren, können die angezeigten Mehrkosten dem Grunde nach als zusätzliche Leistungen gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B anerkannt werden.
- 04.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 20 - Mehrmengenüberschreitung von über 10% in mehreren LV Pos. im BA 2. Die rückzubauende Fläche sind größer als im LV angegeben . Die Mehrmenge wurde vor Ort von der BUW überprüft und können bestätigt werden.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA020: Mehrmengenüberschreitung von über 10% in mehreren LV Pos. im BA 2. Die rückzubauende Fläche sind größer als im LV angegeben . Die Mehrmenge wurde vor Ort von der BÜW überprüft und können bestätigt werden. // MKA024: m Rahmen der Entsiegelungsarbeiten sind im Zusammenhang mit den LBP-Maßnahmen BA2/4 Mehrmengen in der folgenden Position angefallen: „09.05.0060 – Baugrube bis 50 cm unter Geländehöhe verfüllen und verdichten“. Das bestätigte Aufmaß ist beigefügt. Dieses weist erhebliche Mehrmengen gegenüber der Ausschreibung aus.
- 12.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 26 Im Zuge der Rückbauarbeiten wurde außerhalb der versiegelten Flächen ein im Leistungsumfang nicht enthaltenes Schachtbauwerk festgestellt. Dieses war gemäß Bauprotokoll LBP, Punkt 2.3, zurückzubauen. Beauftragt war der Rückbau des Stallgebäudes einschließlich Verfüllung bis 50 cm unter GOK sowie der Abbruch der Betonflächen und das Aufbringen von Oberboden. Der Rückbau des Schachtbauwerks bis 1,5 m unter GOK sowie die anschließende Verfüllung mit Kies (Z0) stellen daher zusätzliche Leistungen dar, die dem Grunde nach anzuerkennen sind. Die Andeckung mit Oberboden ist ebenfalls anzuerkennen, wird jedoch als Mehrmenge zur Pos. 13.05.0020 („Humushaltigen Boden Außenanlagen anfüllen“) bewertet.
- 30.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 31 Im Zuge der Abbruch- und Entsiegelungsarbeiten wurde in Zürchau eine bislang unbekannte Güllegrube vorgefunden. Ein Hinweis darauf war weder in der Baubeschreibung noch im Leistungsverzeichnis enthalten. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme – insbesondere zur Erreichung des Ziels der Entsiegelung und Rückführung in die agrarwirtschaftliche Nutzung – war der Abbruch der Güllegrube erforderlich. Darüber hinaus wurde aufgrund einer auffälligen Bodenverfärbung durch den Auftraggeber die Beprobung und Analyse des Bodens angeordnet. Zu den angezeigten Leistungen zählen die Probenahme, der Abbruch der Güllegrube, die Entsorgung des belasteten Materials, das Einbringen und lagenweise Verdichten von Füllboden. Die angezeigten Arbeiten waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs und werden daher als zusätzliche Leistungen gem. § 2 (6) VOB/B dem Grunde nach anerkannt.
- 24.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Ilm Zuge der Arbeiten in Zürchau wurde eine weitere, noch gefüllte Güllegrube aufgefunden. Nach einer gemeinsamen Ortsbegehung am 01.10.2025 mit [Name entfernt] wurde der Rückbau der Grube festgelegt. Vor dem Abbruch ist die Grube auszupumpen und der Inhalt ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Mehrkostenanzeige umfasst derzeit ausschließlich den Rückbau der Grube; die Entsorgung des Abbruchgutes wird nach Vorliegen der Analysenergebnisse gesondert betrachtet. Im Zusammenhang mit dem Rückbau sind folgende Arbeiten erforderlich: • Auspumpen der Grube und Entsorgung des Inhalts • Abbruch der Güllegrube • Liefern von Füllboden • Lagenweise Verfüllung und Verdichtung der Baugrube • Beprobung der Abbruchmassen Da diese Leistungen im ursprünglichen Auftragsumfang nicht enthalten waren, handelt es sich hierbei um zusätzliche Leistungen gemäß S 2 (6) VOB/B, die dem Grunde nach anzuerkennen sind.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Bickhardt-Bau Thüringen GmbH erhalten.

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- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a31b4096-7e05-4486-8716-a6feb1ae3299. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/lbp-cef-massnahmen-goessnitz-crimmitschau-ff8f50b5
