# Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Bediengebiet Eiterfeld

Zuschlag erteilt

Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle hat den Auftrag für Personenbeförderung in Eiterfeld am 16.04.2024 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Nüsttal.

- Auftraggeber: [Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/kreisausschuss-des-landkreises-fulda-zentrale-vergabestelle)
- Was: Personenbeförderung: Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Bediengebiet Eiterfeld
- Wo: Eiterfeld, Landkreis Fulda, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.08.2024 bis 31.07.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Nüsttal
- Zuschlag am: 16.04.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Nüsttal

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
- CPV-Code: 60130000-8
- CPV-Bezeichnung: [Personensonderbeförderung (Straße)](https://vergabeweiser.de/cpv/60130000-personensonderbefoerderung-strasse)
- Bekanntmachungs-ID: ade2400c-1ec5-427e-8b91-539be2989cd7

## Verlauf

- 14.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Landkreis Fulda, Fachdienst Schulen, ist - neben der Regel- und Sonderschulbeförderung - auch für die Beförderung von sog. Vorlaufkurskindern verantwortlich (vgl. § 58 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz - HSchG). Hierbei handelt es sich in der Regel um Kinder im Alter von 5 Jahren, die für den Schulbesuch über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse noch nicht verfügen. Dieser Personenkreis soll vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht einen schulischen Sprachkurs zur Vorbereitung auf den Schulanfang besuchen (sog. Vorlaufkurs). An welchen Tagen und in welchem zeitlichen Umfang die Vorlaufkurse an den einzelnen Schulstandorten stattfinden, steht in der Regel erst kurz vor Beginn der Sommerferien fest (Hinweis: Vorlaufkurskinder haben deutlich geringere Unterrichtszeiten wie Grundschulkinder). Eine frühere abschließende Planung ist den Schulen nicht möglich, da diese wiederum u. a. auf die Stunden- und Personalzuweisung durch das Staatliche Schulamt angewiesen sind. In Bezug auf die Grundschule im Eitratal Eiterfeld stehen dem Fachdienst Schulen nunmehr verlässliche Daten (Personenanzahl, Unterrichttage und Unterrichtszeiten) zur Verfügung, um eine Beförderung von den besuchten Kindertagesstätten bzw. den nächstgelegenen Bushaltestellen zur Schule und zurück planen zu können. Anzumerken ist hierbei, dass die Schülerinnen und Schüler der Grundschule im Eitratal Eiterfeld im Rahmen des Linienverkehrs/öffentlicher Personennahverkehrs zum/vom v.g. Schulstandort befördert werden. Die für den Vorlaufkurs maßgeblichen Ortslagen Arzell, Großentaft, Ufhausen und Treischfeld werden über die Buslinie 80 bedient. Nach Rücksprache mit [Name entfernt] am 01.08.2022 soll für die anspruchsberechtigten Vorlaufkurskinder der Grundschule im Eitratal Eiterfeld eine separate Beförderung in Gestalt des freigestellten Schülerverkehrs stattfinden. Die Unterrichtszeiten des Vorlaufkurses sind dienstags bis freitags jeweils in der Zeit von 09:05 Uhr bis 10:30 Uhr. Das Beförderungsunternehmen [Name entfernt] kann die benötigten Fahrten (4 Hinfahrten pro Woche zzgl. 4 Rückfahrten pro Woche) im Rahmen von sog. Nachfahrten bzw. Vorfahrten zum Schülerverkehr der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld gewährleisten. Die Beförderungsleistung für die Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld wurde für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 (mit zweimaliger Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28) in einem EU-Verfahren neu ausgeschrieben. Der Auftrag für das Los 4 - Bereich Eiterfeld inkl. Ortsteile, wurde mit Auftragsschreiben vom 12.04.2024 an das Unternehmen [Name entfernt] erteilt. Nach § 132 Abs.2 Nr.3 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn Leistungen, deren Wert 50 Prozent der Hauptauftragssumme nicht überschreitet, geändert werden, der Auftraggeber die Änderungen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt. Für die zusätzlichen wöchentlichen Hin- und Rückfahrten am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag (8 Fahrten pro Woche) liegt dem Fachdienst Schulen seitens des Beförderungsunternehmen [Name entfernt] ein schriftliches Angebot vom 02.07.2026 vor. Auch ändert sich nicht der Gesamtcharakter des Auftrags, da es sich bei den v. g. Fahrten um Schülerbeförderungsleistungen handelt, welche Pflichtaufgabe des Landkreises Fulda als zuständiger Schulträger ist. Die Beauftragung der Beförderungsleistung "Vorlaufkurskinder" kann daher ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Nüsttal erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ade2400c-1ec5-427e-8b91-539be2989cd7. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/landkreis-fulda-schuelerbefoerderung-zuvon-der-vinzenz-von-paul-schule-ade2400c
