# Lärmprogramm MRT_VE10: SSW Eltville, Winkel-Mittelheim

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Eltville am Rhein am 03.09.2024 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co und Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH. Eingegangen: 3 Angebote je Los.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Lärmprogramm MRT_VE10: SSW Eltville, Winkel-Mittelheim
- Wo: Eltville am Rhein, Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 23.09.2024 bis 31.12.2026
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co und Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH
- Zuschlag am: 03.09.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3 je Los

## Gewinner

- [Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-infrastruktur-gmbh-co), St. Ingbert
- [Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-laermschutz-gmbh), Peine

## 2 Lose

- Los 1: Lärmprogramm MRT_VE10: Los 1: Eltville · [Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-infrastruktur-gmbh-co), St. Ingbert
- Los 2: Lärmprogramm MRT_VE10: Los 2: Winkel und Mittelheim · [Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/eiffage-infra-laermschutz-gmbh), Peine

## Leistungsumfang

Bau von Schallschutzwänden innerstädtisch in Eltville und Mittelheim-Winkel Los 1: Eltville Realisierung von 8 SSW: 1071m, 310m, 108m, 159m, 41m, 177m, 55m, 13m ca. 1299m Rammrohrgründungen ca. 124t SSW-Pfosten ca. 1557m2 Sockelelemente ca. 3411m2 Alu-Elemente Los 2: Winkel und Mittelheim Realisierung von 10 SSW: 96m, 72m, 181m, 51m, 69m, 155m, 78m, 321m, 229, 40m ca. 1262m Rammrohrgründungen ca. 168 t SSW-Pfosten ca. 1297m2 Sockelelemente ca. 2699m2 Alu-Elemente

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 49 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: ec3d4605-2ac5-4731-b96b-ebb5543172b8

## Verlauf

- 19.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 07.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 14.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 21.07.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 11.12.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 1) Im Baubereich befinden sich ein erschütterungsempfindlicher Abwasserkanal im Baubereich. Dieser soll auch nachträgliche Anordnung der Stadt Oestrich-Winkel baubgeleitend beweisgesichert werden, um mögliche Beschädigungen direkt zu erkennen. Es handelt sich um eine zusätzliche Auflage der Stadt, die nach Vertragsschluss ausgesprochen worden. 2) In der Schallschutzwand in Oestrich Winkel fordert sich die Ortsgemeinde Oestrich-Winkel nachträglich den Bedruck der Aluminiumelemente der Schallschutzwand mit dem Ortswappen der Gemeinde. Dieser Auflage kommt der Auftraggeber nach. 4) Im Baubereich befindet sich im Bereich der Schallschutzwand bei Bahnkilometer 58.91 eine Stützwand am Durchlass Elsterbach. Diese muss für den Bau der Schallschutzwand aufwendig saniert werden. Im Zuge der Planung wurde entschieden, dass auf eine Sanierung verzichtet werden kann und verlängerte Rammrohre als Gründung genutzt werden können. Dies macht die Sanierung der Stützwand. 5) In der Schallschutzwand 315b fordert sich die anlagenverantwortliche Stelle nachträglich eine zusätzliche Servicetüre. Diese ist nicht Teil der Ausschreibung und eine zusätzliche Leistung für den AN. 7) Im Baubereich befinden sich mehrstämmige Bäume deren Stammdurchmesser im Summe größer 30cm ist. Zu Vertragsschluss war nicht bekannt, dass die Bäume sich im Baubereich befinden, bzw. in diesen hineinragen. 8) In nächster Nähe zum Baubereich befindet sich im Bereich der Schallschutzwand bei Bahnkilometer 58,660 eine Gabionenwand eines Anwohners. Das Vorhandensein der Gabionenwand war nicht bekannt, da es sich auf Privatgelände befindet. Der Zustand der Gebionenwand ist schlecht, weshalb aus Unfallverhütungsgründen die Gabione Beweiszusichern und bauzeitlich abzusichern ist. 9) Im Bereich der Schallschutzwand quert eine Gasleistung die Gleise und die Achse der Schallschutzwand. Die Schallschutzwand wurde über die Leitung hinweg geplant. Der Bauunternhemer meldet Bedenken gegen die Planung an, welche der AG teilt. Zu sicheren Überbrückung der Gasleistung wird ein Tosrionsbalken benötigt. 10) Im Bereich der Schallschutzwand 337b war eine Rettungstüre geplant. Diese muss in die Bestandswand 316 versetzt werden. Ursache hierfür ist, dass die Fläche, die als Sammelplatz genutzt werden sollte im Eigentum der Stadt Oestrich Winkel ist und nicht für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wird.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 21: Im Zuge der Ausführungsplanung hat sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Notwendigkeit ergeben, die ausgeschriebene Böschungstreppe an der Schallschutzwand 339 umzuplanen. Ursache hierfür ist die fehlende Einverständniserklärung des betroffenen Anwohners für die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Bereich der ursprünglich geplanten Treppenanlage. Um die Ausführbarkeit der Maßnahme sicherzustellen, wurde die Böschungstreppe teilweise umgeplant. Die neue Planung sieht vor, dass sich die Treppenanlage vollständig auf Grundstücksflächen der DB befindet. Dadurch wird eine Inanspruchnahme privater Flächen vermieden, ohne die funktionalen Anforderungen der Maßnahme zu beeinträchtigen. // 23: Im Zuge der Projektabwicklung hat sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Notwendigkeit ergeben, die im Baubereich befindliche städtische Straßenbeleuchtung vor der Umsetzung der Schallschutzwand örtlich zu versetzen. In der Ausschreibung war ursprünglich vorgesehen, die vorhandene Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Umfahrung zu berücksichtigen. Diese Annahme konnte jedoch im Zuge der Ausführungsplanung sowie einer gemeinsamen Begehung mit dem Eigentümer der Straßenbeleuchtung nicht bestätigt werden. Dabei wurde festgestellt, dass eine Umfahrung der Beleuchtungsanlage technisch und örtlich nicht umsetzbar ist. Zur Herstellung der geplanten Schallschutzwand ist daher eine Versetzung der betroffenen Straßenbeleuchtung zwingend erforderlich. Ohne diese Maßnahme kann die Schallschutzwand in dem betreffenden Bereich nicht hergestellt werden. // 29: Im Zuge der Projektabwicklung haben sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Bereich Neustraße/Rieslingsstraße zusätzliche Abgrabungen mittels Minibagger als erforderlich erwiesen. Die zusätzlichen Untersuchungen sind notwendig, um die Geometrie der vorhandenen Stützwand festzustellen. Diese Leistung war nicht ausgeschrieben, da sie von der DB InfraGo im Vorfeld nicht vorhersehbar war. Zur Gründung der geplanten Schallschutzwand ist diese zusätzliche Untersuchung im Gründungsbereich zwingend erforderlich. Ohne Durchführung dieser Maßnahme kann die Schallschutzwand in dem betreffenden Bereich nicht hergestellt werden // 30: Im Rahmen der Projektabwicklung hat sich in Abstimmung mit dem ALV OLA ergeben, dass die geplante Umfahrung des Mastes 57-6 in der vorgesehenen Form nicht zulässig ist. Die ausgeschriebene Umfahrung kann auf Grundlage der Entwurfsplanung daher nicht 1:1 umgesetzt werden. Infolgedessen ist eine Neuplanung der Mastumfahrung erforderlich. Zur Herstellung der geplanten Schallschutzwand ist diese Umplanung zwingend notwendig. Ohne die entsprechende Anpassung der Mastumfahrung kann die Schallschutzwand in dem betreffenden Bereich nicht realisiert werden. // 31: Im Zuge der Projektabwicklung hat sich aufgrund der Lärmausbreitung im Umfeld der BE-Fläche ergeben, dass weitere Anwohner über die vorgesehenen Maßnahmen zu informieren sind. Die direkt von der Maßnahme betroffenen Anwohner wurden bereits im Rahmen der Ausschreibung zur Information vorgesehen. Während der Ausführung haben darüber hinaus weitere Anwohner den Anspruch erhoben, ebenfalls informiert zu werden. Zur Herstellung der geplanten Schallschutzwand ist eine zusätzliche Information dieser Anwohner zwingend erforderlich, um Beeinträchtigungen des Bauablaufs zu vermeiden. // 32: Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung war es erforderlich, vor Beginn sowie während der Sperrpause die Gründungs- und Bodenverhältnisse mittels Kernbohrungen zu untersuchen. Im Zuge der Suchschachtungen wurden unterhalb der Neustraße unvorhersehbare Hindernisse festgestellt. Die gleisseitige Bestandsstützwand ist entgegen der Annahme nicht freistehend, sondern über Querriegel mit der anwohnerseitigen Stützwand verbunden. Aus diesem Grund ist ein Durchbohren der Stützwand ohne zusätzliche Kernbohrungen nicht möglich. Dadurch wird die statische Stabilität des Trogbauwerks potenziell beeinträchtigt und muss kritisch überprüft werden. Die Planung der Schallschutzwand im Bereich der Neustraße sieht den Rückbau der bahnseitigen Bestandsstützwand sowie die Errichtung der Schallschutzwand an deren Stelle vor. // 39: Im Rahmen der Projektabwicklung wurden außerplanmäßige Kernbohrungen im Bereich der bestehenden Stützwand entlang der Neustraße in Oestrich-Winkel durchgeführt. Nach der Durchführung und dem Abschluss der Kernbohrungen sowie den daraus gewonnenen Erkenntnissen über weitere vorhandene unterirdische Bauwerke wurde die Gründung der Schallschutzwand erneut bewertet und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen. Infolgedessen ist eine Umplanung der Ausführungsplanung in diesem Bereich erforderlich. Alle vorbereitenden Maßnahmen, wie der Rückbau des vorhandenen Gehwegpflasters sowie der Schutzeinrichtungen (Geländer), wurden im Vorfeld ausgeführt, um den Bau der Schallschutzwand innerhalb der genehmigten Sperrpause zu ermöglichen. Die genehmigten und freigegebenen Sperrpausen konnten jedoch nicht für die vollständige Umsetzung der Schallschutzwand genutzt werden. Nach Ablauf der Sperrpause mussten daher die Kernbohrlöcher gesichert sowie das Gehwegpflaster und die Schutzeinrichtungen. // 40: Im Zuge der Projektabwicklung war es erforderlich, Anlagen Dritter, insbesondere eine vorhandene Grundstückshecke sowie einen bestehenden Grundstücks- bzw. Jägerzaun, temporär zurückzubauen, um die notwendigen Zugänge zu dem angrenzenden Fremdgrundstück zur Herstellung der Schallschutzwand zu ermöglichen. Die genannte Hecke sowie der Zaun stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers. Nach Fertigstellung der Schallschutzwand ist der ursprüngliche Zustand (Ist-Zustand) wiederherzustellen. Diese Leistungen waren zwingend erforderlich, um die Schallschutzwand fachgerecht errichten zu können. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bauleistungen waren diese Maßnahmen nicht vorhersehbar und konnten daher kalkulatorisch nicht berücksichtigt werden.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 05: Im Rahmen der Ausschreibung der Leistungen wurde für die Betonsockelelemente eine Mindestbetonfestigkeit von C30/37 festgelegt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung galt diese Anforderung gemäß der damals gültigen RiL 804.5501. Parallel zum Ausschreibungszeitraum wurde die RiL aktualisiert und angepasst. In der aktualisierten Fassung ist für Sockelelemente eine Mindestbetonfestigkeit von C35/45 vorgesehen. Da die Änderung der RiL zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und somit nicht vorhersehbar war, musste die Mindestbetonfestigkeit im Zuge der Ausführungsplanung durch die ausführende Firma angepasst werden. Diese nachträgliche Anpassung stellt eine nicht vorhersehbare Änderung der technischen Anforderungen dar und begründet somit eine Leistungsabweichung. // 06: Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung war es erforderlich, vor Beginn der Sperrpause die Gründungsverhältnisse durch Aufschlussbohrungen zu klären. Da die Schallschutzwand im Bereich des Bahnsteigs in Verbindung mit einer angrenzenden Stützwand gegründet werden soll, ist es zwingend erforderlich, mittels Kernbohrungen festzustellen, ob die bestehende Stützwand bahnseitig oder erdseitig über einen Sporn verfügt. Diese Leistung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar und dient der Sicherstellung sowie der vollständigen Ausnutzung der geplanten Sperrpause. // 09: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen sind vor Ausführung der Gründungsarbeiten Suchschachtungen zur Feststellung bestehender Leitungen und Bauwerke durchzuführen. Im Zuge dieser Suchschachtungen wurde die tatsächliche Lage der Querung des Sulzbachs ermittelt. Dabei zeigte sich, dass die Lage der Sulzbachquerung von den in den Bestandsplänen dargestellten Angaben abweicht. Die festgestellte Lage befindet sich im Bereich der geplanten Umsetzung der Schallschutzwand und überschneidet sich mit der vorgesehenen Gründung. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse ist die ausgeschriebene Tiefgründung in diesem Bereich technisch nicht mehr umsetzbar, da eine Kollision mit der Querung des Sulzbachs nicht ausgeschlossen werden kann und die Standsicherheit sowie der Schutz des bestehenden Bauwerks zu gewährleisten sind. Aus diesem Grund ist eine Umplanung der Gründung erforderlich. Für die Achsen 4 und 5 wird anstelle der ausgeschriebenen Tiefgründung eine Gründung mittels Einzelfundamenten vorgesehen, u. // 16: Im Rahmen der durchgeführten Suchschachtungen wurde in der Achse des geplanten Bohrpfahls eine Schwergewichtsmauer entdeckt. Diese Mauer sichert den Bahndamm und ist an der Oberkante mit Erde überschüttet, sodass weder die DB noch die ausführende Firma nähere Informationen darüber haben. Die Mauer erstreckt sich bis ca. 7 Meter unter der Schienenoberkante. Ein Durchbruch der Mauer erscheint nicht zielführend. Um den Torsionsbalken verlegen zu können, ist zunächst eine Umplanung der Gründung an dieser Stelle erforderlich.
- 27.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 20:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co und Eiffage Infra-Lärmschutz GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.03.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=a5a46bf0-2376-4583-b589-1361cda5c801. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/laermprogramm-mrt-ve10-ssw-eltville-winkel-mittelheim-ec3d4605
