# KWU - Neubau 3. Modul im Ubf Kornwestheim, Erdbauarbeiten

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Abbruch und Erdarbeiten in Kornwestheim am 09.02.2024 vergeben, Zuschlag an Grötz GmbH & Co. KG. Eingegangen: 7 Angebote.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Abbruch und Erdarbeiten: KWU - Neubau 3. Modul im Ubf Kornwestheim, Erdbauarbeiten
- Wo: Kornwestheim, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 04.03.2024 bis 28.11.2025
- Zuschlag an: Grötz GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 09.02.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 7

## Gewinner

- [Grötz GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/groetz-gmbh-co-kg), Gaggenau

## Leistungsumfang

Für den Neubau des dritten Moduls im Umschlagsbahnhof Kornwestheim werden im ersten Schritt Erdbauarbeiten (Erdaushub, Bodenverbesserungen ...). Zu den weiteren Leistungen gehören die Errichtung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtungen und Zuwegungen als auch die Errichtung der Entwässerung. Weitere Gewerke werden hierauf aufbauen, sprich der Erdbau besitzt für diese Maßnahme die größte Schnittstelle.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 53 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45112000-5
- CPV-Bezeichnung: [Aushub- und Erdbewegungsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45112000-aushub-und-erdbewegungsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: fa5e4403-b921-4cd4-adf1-2236f752b9bc

## Verlauf

- 08.12.2023: Ausschreibung veröffentlicht · Änderung: Entfall PQ Spezialtiefbau: Gründungen Untergrundverbesserung
- 14.02.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN hält zum Erfüllen seiner vertraglichen Leistung Gerätschaften zum Transport und zum Aufbau des Baubüros am Ort der Ausführung vor. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass zusätzliche Gerätschaften zum Baufeld transportiert und zur Montage vor Ort eingesetzt werden müssen. Diese Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten. Dies gilt auch für die Herstellung der Medienversorgung des zusätzlichen Containers, für den eigene Verträge zur Strom- und Wasserversorgung sowie zur Abwasserentsorgung oder Internetbereitstellung mit den kommunalen Versorgern geschlossen werden müssten. Gleiches gilt für die Reinigung des Containers. Bei einem Wechsel des AN würden neben den oben beschriebenen Zusatzkosten erhebliche Schwierigkeiten terminlicher Art entstehen, da die Bereitstellung eines funktionierenden Baubüros durch Dritte nicht in dem bis zum Baubeginn verbleibenden Zeitraum sichergestellt werden kann.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die oben beschriebenen Umstände konnte der AG trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Leistungsinhalt des mit zusätzlichen Leistungen zum Herstellen des Bauzaunes zu beauftragenden AN bleibt die gesamthafte Herstellung des Erdbaus des Neubaus drittes Modul im Ubf Kornwestheim. Daher ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht.
- 07.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Einbau der Frostschutzschicht war ursprünglich im Vergabepaket Straßen- und Gleisbau vorgesehen. Die Leistungsaufnahme dieser AN ist etwa sechs Monate nach dem Start des Erdbaus geplant. Die vom AN Erdbau herzustellenden Entwässerungsanlagen sind ohne den umgehend nachlaufenden Einbau der Frostschutzschicht nicht lagestabil auszuführen, da Schächte ohne seitliche Andeckung bleiben. Die Bodenverbesserung wird vom AN Erdbau hergestellt. Ohne Einbau der Frostschutzschicht über einen längeren Zeitraum würde sein Werk durch Witterungseinwirkungen sowie durch Baustellenlängstransporte in seiner Funktion beeinträchtigt ggf. unbrauchbar. Erhebliche Schwierigkeiten terminlicher Art entstehen, wenn im langen Zeitraum zwischen der Ausführung der Leistungen des AN Erdbau und Auftragsbeginn der AN Straßen- und Gleisbau das Baufeld für Längstransporte nicht durchgängig nutzbar ist, so dass der geplante Bauablauf in Verzug geriete.
- 18.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die oben genannten Umstände konnte der AG trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Leistungsinhalt des mit zusätzlichen Leistungen zum Herrichten der BE-Fläche und zusätzlicher Zufahrten zu beauftragenden AN bleibt die gesamthafte Herstellung des Erdbaus des Neubaus drittes Modul im Ubf Kornwestheim. Daher ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht
- 08.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Herstellung der Gründungsebene für den Einbau der Entwässerungsanlagen ist Teil der vertraglichen Leistung des AN. Die zusätzlichen Leistungen zum Verfüllen des aus dem Rückbau der Kanaltrasse entstehenden Hohlraums sind Voraussetzung, um den Vertrag zu erfüllen. Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Mit unbestimmter Leistungsaufnahme eines weiteren AN zum Verfüllen des Hohlraums käme nicht nur das Gewerk Erdbau in Verzug, es würde der gesamte Bauablauf des Neubaus 3. Modul negativ beeinträchtigt. Ein Wechsel des AN ist zeitlich gesehen nicht so rechtzeitig zu erwarten, dass es keine Auswirkungen auf den Bauablauf insgesamt hätte. Verschiebungen im Bauablauf ziehen erfahrungsgemäß Behinderungsanzeigen weiterer AN nach sich. Diese sind mit der Geltendmachung von Stillstands- und Beschleunigungskosten verbunden. Der Termin zur Gesamtinbetriebnahme gerät in Gefahr. Dies wird durch die Auftragsbearbeitung durch den ursprünglichen AN vermieden.
- 05.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 012: Die vom AN auszuführenden zusätzlichen Leistungen sind Voraussetzung zum Erbringen weiterer Leistungen, z.B. des Einbaus der Stahlbetonrohre, die der AN vertragsgemäß auszuführen hat. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Mit unbestimmter Leistungsaufnahme eines weiteren AN zur Herstellung der Rohrgräben > DN 250 käme nicht nur das Gewerk Erdbau in Verzug, es würde der gesamte Bauablauf des Neubaus 3. Modul negativ beeinträchtigt. Ein mit Verschiebungen einhergehender Eingriff in den Bauablauf, wie er bei einem Wechsel des AN zu erwarten ist, zieht erfahrungsgemäß Behinderungsanzeigen der ausführenden Unternehmen, hier des AN im Gewerk Erdbau, sowie der Folgegewerke, z.B. des Gleis- oder Straßenbaus, nach sich. Diese sind mit der Geltendmachung von Stillstands- oder Beschleunigungskosten verbunden. Zudem gerät der Termin zur Gesamtinbetriebnahme in Gefahr. Dies wird durch die Auftragsbearbeitung durch den ursprünglichen AN vermieden
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 012: Die vom AN auszuführenden zusätzlichen Leistungen sind Voraussetzung zum Erbringen weiterer Leistungen, z.B. des Einbaus der Stahlbetonrohre, die der AN vertragsgemäß auszuführen hat. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Mit unbestimmter Leistungsaufnahme eines weiteren AN zur Herstellung der Rohrgräben > DN 250 käme nicht nur das Gewerk Erdbau in Verzug, es würde der gesamte Bauablauf des Neubaus 3. Modul negativ beeinträchtigt. Ein mit Verschiebungen einhergehender Eingriff in den Bauablauf, wie er bei einem Wechsel des AN zu erwarten ist, zieht erfahrungsgemäß Behinderungsanzeigen der ausführenden Unternehmen, hier des AN im Gewerk Erdbau, sowie der Folgegewerke, z.B. des Gleis- oder Straßenbaus, nach sich. Diese sind mit der Geltendmachung von Stillstands- oder Beschleunigungskosten verbunden. Zudem gerät der Termin zur Gesamtinbetriebnahme in Gefahr. Dies wird durch die Auftragsbearbeitung durch den ursprünglichen AN vermieden.
- 02.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA031/033: Die oben genannten Entwicklungen konnte der AG trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Leistungsinhalt des mit zusätzlichen Arbeiten zum Herstellen des Stellwerksgebäudes zu beauftragenden AN bleibt die gesamthafte Herstellung des Erdbaus des Neubaus drittes Modul im Ubf Kornwestheim. Die zusätzlichen Leistungen sind elementar, um die zeitgerechte Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme sicherzustellen. Am Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nichts. // MKA031/033: Die oben genannten Entwicklungen konnte der AG trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Leistungsinhalt des mit zusätzlichen Arbeiten zum Herstellen des Stellwerksgebäudes zu beauftragenden AN bleibt die gesamthafte Herstellung des Erdbaus des Neubaus drittes Modul im Ubf Kornwestheim. Die zusätzlichen Leistungen sind elementar, um die zeitgerechte Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme sicherzustellen. Am Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nichts. // MKA035: Die oben genannten Entwicklungen konnte der AG trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Leistungsinhalt des mit zusätzlichen Leistungen zur Tieferlegung der Bestandskabel zu beauftragenden AN bleibt die gesamthafte Herstellung des Erdbaus des Neubaus drittes Modul im Ubf Kornwestheim. Die zusätzlichen Leistungen sind elementar, um die Nutzung der Baustellenzufahrt zu ermöglichen und damit den Baubetrieb insgesamt sicherzustellen. Am Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nichts.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 042 Die auszuführenden Erdarbeiten zum Herrichten einer qualifizierten Bodenverbesserung sowie des Planums und der Planumsschutzschicht bilden die Grundlage für die weiteren Oberbaumaßnahmen. Dabei wird die Tragfähigkeit des Untergrund für die späteren Belastungen sichergestellt. Nach Betrachtung des Terminplans ist ein Wechsel des AN technisch nicht möglich, wenn die Arbeiten rechtzeitig zum Beginn der Oberbaumaßnahmen ausgeführt sein sollen. Bei einem Wechsel des AN würden erhebliche Verzögerungen im Bauablauf entstehen. Eine Verzögerung im Gewerk Oberbau hätte massive Auswirkungen auf den gesamten Bauablauf, da hier langfristig angemeldete Sperrpausen nicht genutzt werden können, sowie auf die Inbetriebnahme. Damit verbunden sind erhebliche Kosten, die bei Verzögerungen der Gleisbauarbeiten im Gewerk Oberbau entstehen, aber auch in den dem Gewerk Oberbau folgenden Gewerken wie Oberleitungsanlagen und Leit- und Sicherungstechnik.
- 30.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 39 Die Mehrmengen bei der Entsorgung von Bodenmaterial der Zuordnungsklasse Z0 (HLV-Pos. 06.01.0030) waren ursprünglich nicht Bestandteil des vertraglich vorgesehenen Leistungsumfangs, da sie über die ausgeschriebenen Mengen hinausgehen. Sie ergeben sich aus der im Bauverlauf festgestellten tatsächlichen Mengenentwicklung und sind zur vollständigen Vertragserfüllung erforderlich.
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vorstehend beschriebenen Umstände konnte der Auftraggeber trotz der erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehen. Der Leistungsinhalt des Auftrags bleibt weiterhin auf die Durchführung der Erd- und Kabeltiefbauarbeiten im Zuge des Neubaus des dritten Moduls im Ubf Kornwestheim gerichtet. Am Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nichts.
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Herstellung der Leerrohrverbindung zwischen dem Schacht KS73 und dem Signal 640X bildet die Grundlage für die vorgesehene Kabelanbindung. Hierdurch wird sichergestellt, dass die erforderliche Verbindung zum Signal hergestellt und die Funktion der Anlage gewährleistet werden kann. Nach Betrachtung des Leistungsumfangs ist ein Wechsel des AN nicht sinnvoll, da die Arbeiten unmittelbar in den bereits vom AN hergestellten bzw. bearbeiteten Bereichen auszuführen sind und in direktem Zusammenhang mit den laufenden Erdbauarbeiten stehen. Nur so kann eine koordinierte und fachgerechte Ausführung der Gesamtmaßnahme sichergestellt werden. Durch einen Wechsel des AN würden erhebliche Schwierigkeiten im Bauablauf entstehen. Die Herstellung der Leerrohrverbindung zwischen dem Schacht KS73 und dem Signal 640X steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten und noch laufenden Erdbauarbeiten des AN. Ein Wechsel des ausführenden Unternehmens würde zusätzlichen Koordinierungsaufwand, Schnittstellenprobleme sowie Verzögerungen im Bauablauf verursachen. Zudem könnten hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Ausführung der Leistungen durch den bereits vor Ort tätigen AN ist daher wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 28.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 070: Die oben genannten Entwicklungen konnte der AG trotz Sorgfalt nicht vorhersehen. Leistungsinhalt des mit zusätzlichen Leistungen zum Aufweiten der Toranlage zu beauftragenden AN bleibt die gesamthafte Herstellung des Erdbaus des Neubaus drittes Modul im Ubf Kornwestheim. Die zusätzlichen Leistungen ändern am Gesamtcharakter des Auftrages nichts.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Grötz GmbH & Co. KG erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=f10d2739-3269-4909-814e-136c9a56ecaa. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/kwu-neubau-3-modul-im-ubf-kornwestheim-erdbauarbeiten-fa5e4403
