# KrbW Durlach Hauptvergabe

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in KA-Durlach am 12.06.2023 vergeben, Zuschlag an Via Structure GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: KrbW Durlach Hauptvergabe
- Wo: KA-Durlach, Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 23.06.2023 bis 22.12.2025
- Zuschlag an: Via Structure GmbH
- Zuschlag am: 12.06.2023
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Via Structure GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/via-structure-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

• Neubau eines Kreuzungsbauwerks für ein Gleis und zwei zu überführende Gleise, bestehend aus einem Rahmenbauwerk von ca. 68 m Länge, an beiden Seiten anschließenden Wannenbauwerken von ca.77 m bzw. 80 m Länge und einer Stützwand • Rückbau der bestehenden EÜ bestehend aus 2 Stahlfachwerken mit je ca.122 t Masse und Widerlagern • Neubau eines Gleises auf einer Länge von ca.440 m mit Absenkung der Höhenlage des Gleises bis ca. 1 m und Änderung der seitlichen Lage bis ca. 2 m, Böschungsanpassungen, Anpassung der Kabelkanäle einschließlich Kabelquerungen, Anpassung von Bahngräben • Neubau einer Entwässerungsleitung vom Kreuzungsbauwerk zu einer Pumpstation • Neubau einer Pumpstation mit Häuschen • Neubau einer Entwässerungsdruckleitung von ca.760 m Länge • Neuverlegung von Kabeln 50 Hz zur Pumpstation • Ausbau von 2 Hilfsbrücken und Lückenschluss des Bahndammes am Ort der Hilfsbrücken

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 740f02f0-0167-436d-a0f3-1659fb1c2be5

## Verlauf

- 03.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leitung liegt im unmittelbaren Baubereich und muss für die den Werkserfolg zwingend zetigleich zu den übrigen Arbeiten zurückgebaut werden.
- 03.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Erstellung der Ausführungsplanung für die DSV-Säulen wurde festgestellt, dass für die statische Bemssung kurzfristig weitere Baugrunduntersuchungen erforderlich werden.
- 04.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erhöhung der Sicherheits sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen vor Ort ergänzend zur laufenden verkhrsrechtlichen Anordnung zusätzliche verkehrssichernde Maßnahmen durchzuführen.
- 04.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei m Aushub wurde ein altes Betonfundament angetroffen, welches für den weiteren Bau abgebrochen werden muss.
- 07.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Funktionsfähigkeit des Pumpwerks sind ergänzende Einbauteile erforderlich. Da es sich um Bauteile innerhalb der Gesamtanlage Pumpwerk handelt, wäre ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen Schwierigkeiten (Verzug etc.) und Zusatzkosten verbunden.
- 07.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus statischen Gründen wird eine Verstärkung der DSV-Sohle im Bereich des Pumprwerks erforderlich. Diese Arbeiten können nur gemeinsam mit den im Vertrag enthaltenen DSV-Arbeiten stattfinden. Unter anderem ohnehin vor Ort beindliche Gerätschaften und Personal können dies zusätzlichen Arbeiten mit übernehmen. Daher ist ein Auftragnehmerwechsel technisch und wirschaftlich nicht sinnvoll und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch das Einbringen der Verbauten am Pumpwerk kam es zu unerwarteten Lageänderungen an der benachbarten Strecke 4217. Diese müssen mit Handstopfarbeiten korrigiert werden
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Um einen Bauverzug bei den OLA-Arbeiten und in Folge auch der Hauptarbeiten zu verhindern, müssen die OLA-Maststandorte kurzfristig eingemessen werden. Der AN hat bereits Vermessungsleistungen im Auftag und kann diese mitübernehmen. Bei einem Wechsel des AN würde u.a. Zusatzkosten durch erneute Einarbeitung, zusätzliche Anfahrt, neue Sicherungspläne und insbesonder den Verzug der Hauptbauarbeiten entstehen.
- 06.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zusammenhang der Erstellung und Prüfung der Ausführungsplanung sind gemäß Forderung des Prüfsachverständigers weitere Erkenntnisse über das Bestandswiderlager erforderlich
- 06.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf der BE-Fläche liegen noch Haufwerke der Vorarbeiten, welche aufgrund fehlerhaften Analysen nicht rechtzeitig entsorgt werden konnten. Diese müssen versetzt werden, um eine ordnungsgemäße, rechtzeitige BE-Einrichtung des Haupt-Bau-AN sicherzustellen
- 06.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von Forderungen der Stadt muss die geplante Verkehrsführung angespasst werden
- 11.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 21 - Umstellung der Herstellung der geplanten Anker
- 22.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 29 - Unterstützungsleistungen beim Öffnen von Anomaliebereichen durch den Kampfmittelsondierer
- 22.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 26 - Herstellung zusätzlicher Arbeitsebenen
- 13.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 32 - Aufgrund von Prüfauflagen muss das Gleismonitoring an der Str. 4217 während des Baus der Entwässerungsanlage erweitert werden.
- 13.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 31 - Aufgrund aktueller Erkenntnisse aus dem laufenden Messprogramm muss die Gleislage der Str. 4000 mit Handstopfarbeiten korrigiert werden.
- 13.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 34 - Die Kabelfreiheit LST konnte vom AG nicht rechtzeitig gewährleistet werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen sind zusätzliche Leistungen zur provisorischen Baufeldfreimachung (Rückbau Kabelsschränke und Kabelleehrohre) erforderlich.
- 13.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 35 - Beim Aushub wurde ein bisher unbekanntes Betonrohr (DN 600) angetroffen, welches für die weiteren Verbauarbeiten rückgebaut werden muss.
- 13.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 38 - Zur regelkonformen Herstellung der Bauzusände sind zusätzliche Verbauten im Bereich der Bestandswiderlagerecken erforderlich. Diese sind technisch, örtlich und zeitlich nicht von den übrigen Verbauarbeiten zu trennen. Daher würde ein Auftragnehmerwechsel erhebliche Zusatzkosten und Bauzeitenverzug verursachen.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Da die Kabelfreiheit vom AG nicht rechtzeitig gewährlesitet werden konnte, kam es zu Verzögerungen und Stillständen im Bauablauf (im Bereich rund um die alte Leitung).
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 42 - Aufgrund von Prüfauflagen muss das Gleismonitoring an der Str. 4000 inklusive der Bestandswiderlager erweitert werden.
- 14.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 36 - Es sind gemäß Freigabe der Ausführungsplanung weitergehende Laboruntersuchungen zur Bestimmung der Festigkeitsentwicklung durchzuführen.
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Herstellung der Arbeitsgerüste ist terminlich und örtlich sehr eng mit den übrigen Arbeiten im HLV verbunden. Die Leistung ist zur Sicherstellung des Werkserfolges erforderlich
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den ersten Rahmungen kam es zu unerwarteten Erschütterungen im Baugrund. Zur Beurteilung der Lage wird eine ergänzende probe Rahmung mit einer Einzelbohle unter Anwesenheit der zuständigen Sachverständiger ausgeführt.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die notwendige Umstellung des Bauablaufes bei der Herstellung der Verbauten muss die Zielgrube für die Durchpressung aus dem ursprünglich vorgesehenen Bauablauf herausgelöst werden. So kann die Durchpressung für die Entwässerungsleitung vor Herstellung der übrigen Verbauten rechtzeitig durchgeführt werden um die Arbeiten am Pumpwerk fertig zu stellen.
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den Injektions-Arbeiten wurden unerwartete Bohrhindernisse im Baugrund angetroffen (u.a. Holzreste). Dies führt zu bisher nicht absehbaren Schäden am Bohrgestänge.
- 22.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den ersten Räumungen im Bereich unter dem Bestandsbauwerk wurde festgestellt, dass aus unvorhersehbaren Umständen die Spundwände nicht in der geplanten Länge eingebracht werden können. Die Baugrube ist zur Sicherung des Werkserfolges aber zwingend erforderlich. Daher muss die Herstellart der Baugrube geändert werden.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT62) Aufgrund der geänderten Planung ist für die Rohrbettung der Sammelleitung ein Betonauflager vorgesehen.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT58) Aufgrund der Forderung der Stadt musste der Geh- und Radweg asphaltiert werden.
- 27.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der geänderten DSV-Sohlenstärke auf 3,6 m (ursprünglich 2m)müssen die Gurtungsarbeiten im Bereich A parallel zu den DSV-Arbeiten ausgeführt werden
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA067: Aufgrund der geänderten Planung ist für die Dauerhaftigkeit im Vollrahmenbauwerk zusätzliche Sollrissfugen vorgesehen, um die Dauerhaftigkeit des Bauwerks zu verbessern. // LÄA068: Das geplante statische System des Spundwandverbaus sowie die Einbindetiefe inkl. Drehpunkt mussten im Zuge der Ausführungsplanung aufgrund des nicht rammbaren Baugrundes geändert werden. Durch die deutlich kürzere Spundwände ist keine Einspannung in den Baugrund mehr gegeben, so dass die Aussteifung ohne vorherige Errichtung der Wandstummel, die dann die Funktion einer Aussteifung übernimmt, nicht zurück gebaut werden kann.
- 11.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA069: Das geplante statische System des Spundwandverbaus sowie die Einbindetiefe inkl. Drehpunkt mussten im Zuge der Ausführungsplanung aufgrund des nicht rammbaren Baugrundes geändert werden. Durch die deutlich kürzere Spundwände ist keine Einspannung in den Baugrund mehr gegeben, so dass die Aussteifung ohne vorherige Errichtung der Wandstummel nicht zurück gebaut werden kann. Es sind folgende Erschwernisse bei der Herstellung des Wandstummels zu beachten, wie Zuwege, Transport von Materialien etc. // LÄA073: Die Vorhaltekosten BE und die Mehrkosten für den Baustellenbetrieb (inkl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen) erhöhen sich durch die Verschiebung des TSP von Oktober 2024 auf September 2025. Der Ausbau der Hilfsbrücken ist nun für Sommer 2026 geplant.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 61 - Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde in der Nachberechnung der Standsicherheit des Bestandbauwerks durch den Planer festgestellt, dass aus statisch-konstruktiven Aspekten es notwendig ist, eine Gurtung in diesem Fall eine Betongurtung einzuplanen. 65 - Im Rahmen der Bauphase wurde vom AN festgestellt, dass für die Herstellung des Pumpwerks zusätzliche Leistungen anfallen für das Aufstemmen des Unterwasserbetons (UW-Beton) sowie damit einhergehende Leistungen zur Herstellung der Vouten. 66 - Es sind zusätzliche Einbauteile gemäß der AP einzubauen, die in der EP und Ausschreibungsphase nicht kalkuliert wurden-Damit verbunden ist ein Mehraufwand bei der Ausführung der Betonarbeiten und zusätzlichen Aufwand durch eine weitere Arbeitsfuge im Pumpwerk, durch einen entstandenen Mehrpreis.
- 13.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 080 Die Vorhaltekosten BE und die Mehrkosten für den Baustellenbetrieb (inkl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen) erhöhen sich durch die Verschiebung des TSP von Oktober 2024 auf Juli 2025. LÄA 081 Die Vorhaltekosten BE und die Mehrkosten für den Hilfsbrücken an der Strecke 4200 (inkl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen) erhöhen sich durch die Verschiebung des TSP von April 2025 auf September 2026. LÄA 085 Gemäß Baubeschreibung ist unter Ziffer 0.6.13.2 für die Str. 4000 kein Belastungsstopfgang vorgesehen, da HGT-Material als Hinterfüllung eingebaut werden sollte. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass für die Str. 4211 zwar ein Qualitätsstopfgang in der Baubeschreibung unter Ziffer 0.6.13.1 beschrieben ist, jedoch keine HLV Position hierfür besteht.
- 04.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 93 Die in den Ausschreibungsplänen dargestellten und in der Ausschreibung vorgesehenen Fugenbänder wurden in den Ausführungsplänen durch Fugenbleche ersetzt. Zusätzlich wird durch die Ausführung zweier zusätzlicher Arbeitsfugen eine Mehrmenge ausgeführt.Ein Wechsel des AN bringt erhebliche Schwierigkeiten mit sich, da sich der neue AN in die Details neu einarbeiten müsste und massive Verlängerungen des Leistungsablaufs mit sich ziehen würde, da hier eine Abhängigkeit mit den anderen bereits gebundenen Vertragspartnern besteht. Bei einer Neuauschreibung käme es bei den Ankerzugversuchen zum sofortigen Stillstand der Bohrleistungen, welcher auch zum Stillstand der Leistungen der anderen Vertragspartner führen würde. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen und bereits vorliegende Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Zu berücksichtigen ist noch der enorme zeitliche Mehraufwand, der durch den baustellenfremden und projektfremden AN entstehen würde.Es käme es zu einem Stillstand der Erkundungsarbeiten beim Vorhaben vor Ort.
- 13.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 86 Die Kürzung der Spundwände am Kabelschacht stellt eine Leistung dar, die nicht im HLV enthalten ist. Da es sich um eine noch ausstehende Leistung aus der Vorabmaßnahme handelt, ist sie nicht im HLV des AN aufgeführt und konnte trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhergesehen werden. 88 Am 18.09.2020 sollten unsere Auftragnehmer Siemens und Hitachi im Rahmen des Kreuzungsprojekts DURLACH die LST-Signale aufstellen. Für diese Arbeiten war der Einsatz eines Zwei-Wege-Baggers zwingend erforderlich. Da zu diesem Zeitpunkt kein Zwei-Wege-Bagger seitens der Auftragnehmer zur Verfügung stand, musste das Gerät durch die ARGE bereitgestellt werden. Ohne den Einsatz des Zwei-Wege-Baggers wäre das Aufstellen der Signale nicht möglich gewesen, was zu einem Stillstand der gesamten Baustelle geführt hätte. Die Leistungen für das Erbringen eines Zwei Wege Baggers für das Aufstellen der Signale waren nicht im Hauptvertrag enthalten und ist somit dem Grunde nach gerechtfertigt. Ein Wechsel des AN bringt erhebliche Schwierigkeiten mit sich, da sich der neue AN in die Details neu einarbeiten müsste und massive Verlängerungen des Leistungsablaufs mit sich ziehen würde, da hier eine Abhängigkeit mit den anderen bereits gebundenen Vertragspartnern besteht. Bei einer Neuauschreibung käme es bei den Ankerzugversuchen zum sofortigen Stillstand der Bohrleistungen, welcher auch zum Stillstand der Leistungen der anderen Vertragspartner führen würde. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen und bereits vorliegende Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Zu berücksichtigen ist noch der enorme zeitliche Mehraufwand, der durch den baustellenfremden und projektfremden AN entstehen würde.Es käme es zu einem Stillstand der Erkundungsarbeiten beim Vorhaben vor Ort.
- 15.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 99 Bei den zwei bereits aufgegebenen Rohrvortrieben wurde das Antreffen von Hindernissen im Baugrund als wahrscheinliche Ursache für das Scheitern der Vortriebe identifiziert. Da weiterhin die Herstellung einer funktionsfähigen Durchpressung erforderlich ist, werden derzeit zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung potenzieller Hindernisse im Vorfeld des dritten Vortriebs abgestimmt. Aufgrund von Hindernissen im Baugrund ist es nötig in der geplanten Trasse der 2.Ersatzdurchpressung eine Hindernisbeseitigung durch geeignete Verfahren durchzuführen. Diese Maßnahme ist nicht im HLV enthalten.
- 17.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 87 Im Haufwerk 27 wurde ein erhöhter TOC-Gehalt festgestellt, was zu zusätzlichen Entsorgungskosten führt. Ein Wechsel des AN bringt erhebliche Schwierigkeiten mit sich, da sich der neue AN in die Details neu einarbeiten müsste und massive Verlängerungen des Leistungsablaufs mit sich ziehen würde, da hier eine Abhängigkeit mit den anderen bereits gebundenen Vertragspartnern besteht. Bei einer Neuauschreibung käme es bei den Ankerzugversuchen zum sofortigen Stillstand der Bohrleistungen, welcher auch zum Stillstand der Leistungen der anderen Vertragspartner führen würde. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen und bereits vorliegende Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Zu berücksichtigen ist noch der enorme zeitliche Mehraufwand, der durch den baustellenfremden und projektfremden AN entstehen würde.Es käme es zu einem Stillstand der Erkundungsarbeiten beim Vorhaben vor Ort.
- 15.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 89 - Im HLV sind die Beseitigung von Mängeln am Bestandsgleis der Strecke 4211 (Handstopfarbeiten) sowie der Austausch defekter Kleineisen und Schwellendübel am Bestandsgleis der Strecke 4211 nicht enthalten. Infolge der oben genannten Leistungen ist eine Verlängerung der Bauzeit sowie eine entsprechende zeitliche Anpassung und Optimierung der Bauabläufe möglich
- 07.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 101 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 19.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 94 Im Projekt Kreuzungsbauwerk Durlach ist vorgesehen, einen zusätzlichen Qualitätsstopfgang auf der Strecke 4211 durchzuführen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und eine regelkonforme Bauausführung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang werden neben den eigentlichen Stopfarbeiten auch ergänzende Leistungen erforderlich, insbesondere Vermessungsleistungen (Vor- und Nachmessung) sowie Einschotterungsarbeiten.
- 22.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 90 - Der Auftragnehmer zeigt geänderte Leistungen an und beabsichtigt, diese geltend zu machen. Hierzu zählen die Herstellung der Entwässerungsdruckleitung im Bereich der Querungen des Kabelkanals sowie die Verbreiterung der Bestandsböschung. Aufgrund der o.g. Gründe könnte es zu einer Verlängerung der Bauzeit und/ oder Optimierung der Abläufe kommen 106 - Der AN möchte die Umschichtung eines Totholzhaufen im Bereich der BE Fläche Dornwaldstraße geltend machen. Aufgrund der o.g. Gründe könnte es zu einer Verlängerung der Bauzeit und/ oder Optimierung der Abläufe kommen. 108 - Der AN möchte die Mehrkosten für die zeitlich getrennt auszuführenden Belastungsstopfgänge auf der Strecke 4000 geltend machen. Diese umfassen insbesondere die zusätzlichen Material-, Stopf-, Bahn- und Transportleistungen sowie die wiederholt erforderlichen Rüst-, Logistik- und Einschotterleistungen. Darüber hinaus möchte der AN den damit verbundenen zusätzlichen Koordinierungs-, Dispositions- und Abstimmungsaufwand geltend machen. Bei Nichtausführung der angegebenen Leistung könnte es zur Verlängerung der Bauzeit und / oder Optimierung des Bauablaufs kommen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Via Structure GmbH erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fb5df76d-b05f-4539-9fff-aed4910bfec7. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/krbw-durlach-hauptvergabe-fb5df76d
