# Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu"

Zuschlag erteilt

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration… hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in München am 08.12.2019 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.

- Auftraggeber: [Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bayerisches-staatsministerium-des-innern-fuer-sport-und-integration-stmi)
- Was: IT-Dienstleistungen: Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu"
- Wo: München, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Zuschlag an: Gewinner nicht veröffentlicht
- Zuschlag am: 08.12.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware »Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu« – Kurzbezeichnung: »IMVS.neu« –, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: - Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware »IMVS.neu« auf Dauer; - Migration der Altdaten - Anwenderschulungen - Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk); - Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers; - weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der Software »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers. Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
- CPV-Code: 72000000-5
- CPV-Bezeichnung: [IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung](https://vergabeweiser.de/cpv/72000000-it-dienste-beratung-software-entwicklung-internet)
- Bekanntmachungs-ID: 4b7b0d7c-d5fc-42b9-8faa-21c45b7021a4

## Verlauf

- 13.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des AN kann vorliegend insbesondere aus wirtschaftlichen und projektorganisatorischen Gründen nicht erfolgen. Zudem brächte er erhebliche technische Schwierigkeiten mit sich und wäre mit beträchtlichen, unverhältnismäßig großen Zusatzaufwänden, auch für den AG, verbunden. Insbesondere deswegen, weil ein neuer AN sich zunächst in den Programmcode und in das Projekt iMVS(neu) einarbeiten müsste, um auf die durch die Leistungsbeschreibung geschuldete Implementierung der funktionalen Anforderungen durch den aktuellen AN aufzusetzen. Nach Nr. 17 des EVB-IT-Erstellungsvertrags i. V. m. Ziff. 17.1 der Erstellungs-AGB muss der AN den Quellcode der zu entwickelnden Software überdies erst nach der Abnahme der Entwicklungsleistung an den AG übergeben, so dass ein etwaiger Dritter erst im Anschluss daran mit der (erneuten) Änderung der Software beginnen könnte. Nachdem der AN in gemeinschaftlicher Abstimmung mit dem AG die Implementierung einzelner Anforderungen (z.B. AZR-Vollintegration und Integration PIK-Funktionalität; Anbindung an GDA u.a.) auf die Zeit nach Inbetriebnahme zurückgestellt hatte, wäre eine Übergabe an einen Dritten somit erst mit einer deutlichen Verzögerung möglich. Eine baldige Finalisierung des – mithin bereits verspäteten - Gesamtprojektes würde dadurch faktisch unmöglich, was für den AG zu erheblichen Schwierigkeiten führen könnte – insbesondere, aber nicht ausschließlich auch mit Blick auf drohende Akzeptanzverluste seitens der Anwenderinnen und Anwender im laufenden Betrieb. Zudem ist mit Blick auf die erfolgte Inbetriebnahme im Januar 2024 festzustellen, dass ohne Umsetzung der mit dem Angebot zu beauftragenden, ergänzenden Funktionen eine Bearbeitung der anfallenden Geschäftsvorfälle bestenfalls nur mit höherem Aufwand im Einzelfall verbunden ist; dies verbunden mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen (Einschränkung Arbeitsfähigkeit, längere Bearbeitungszeiten; öffentliche Wirkung). Es liegt demnach zwar keine objektive technische Unmöglichkeit für den AG vor, da der Zusatzauftrag nicht als Einheit mit dem Hauptauftrag zwingend einheitlich vorgenommen werden muss. Von einer technischen Unmöglichkeit ist insoweit erst dann auszugehen, wenn sowohl die bisherigen als auch die zusätzlichen Leistungen in einem einheitlichen technologischen Vorgang erbracht werden sollen, oder in einem Teilersatz einer bisherigen Leistung erfolgen sollen. Allerdings scheidet ein Auftragsnehmerwechsel mit Blick auf die o. g. erheblichen wirtschaftlichen und zeitlichen Auswirkungen sowie die technischen Implikationen bei einer etwaigen Einarbeitung eines anderen AN aus Gründen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b) GWB aus. Danach müssen erhebliche Schwierigkeiten oder beträchtliche Zusatzkosten auf den AG zukommen, wenn er einen Wechsel des AN anstreben würde. Erforderlich ist dazu, dass die Erbringung der Zusatzleistungen durch den neuen AN entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen. Aus dem Umstand, dass ein Auftragnehmerwechsel zunächst eine Übernahme des Quellcodes durch den neuen AN voraussetzen würde (s. o.), ergeben sich erhebliche technische Anpassungsnotwendigkeiten für die zu entwickelnde Software als Gesamtsystem gemäß dem abgeschlossenen EVB-IT-Erstellungsvertrag. Dies wäre mit Überwachungserfordernissen und zusätzlichen Mehrkosten verbunden, die der AG zunächst aufbringen müsste, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der neue AN mit der Ausführung der Zusatzangebote überhaupt erst beginnen könnte. Auch die an die Projektlaufzeit anschließende Wartungsphase (4 Jahre), die mit der ursprünglichen Vergabe an den bestehenden AN vergeben wurde und welche mit Inbetriebnahme der Anwendung zwischenzeitlich begonnen hat, wäre durch eine Vergabe an einen anderen, „zweiten“ AN betroffen, denn für die durch einen neuen AN entwickelten Bestandteile der Anwendung würde und müsste der bisherige AN die Wartung nicht übernehmen, so dass hier eine Parallelstruktur aufgebaut werden müsste. Mithin ist ein Auftragnehmerwechsel zwar nicht unmöglich, aber mit einem derart erheblichem technischem und wirtschaftlichem Aufwand sowie gravierenden, das Gesamtprojekt verzögernden und nicht akzeptablen zeitlichen Auswirkungen verbunden, die vor dem Hintergrund des technisch weitaus geringeren Aufwandes für den derzeitigen AN als unverhältnismäßig und unwirtschaftlich anzusehen sind. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a) und b) GWB liegen aus diesem Grund vor. Nachdem das Angebot auch die normierte Wertgrenze von 50 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme nicht übersteigt, ist eine ergänzende Beauftragung der im anliegenden Angebot zusammengefassten, notwendigen Funktionalitäten nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in München](https://vergabeweiser.de/region/bayern/muenchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/bayerisches-staatsministerium-des-innern-fuer-sport-und-integration-stmi): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=4b7b0d7c-d5fc-42b9-8faa-21c45b7021a4. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/konzeption-entwicklung-und-lieferung-sowie-pflege-und-support-der-4b7b0d7c
