# Komplexmaßnahme Umbau Bf. Bad Schandau Ost

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 27.09.2021 vergeben, Zuschlag an Hentschke Bau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Komplexmaßnahme Umbau Bf. Bad Schandau Ost
- Wo: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 04.01.2022 bis 20.12.2026
- Zuschlag an: Hentschke Bau GmbH
- Zuschlag am: 27.09.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hentschke Bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hentschke-bau-gmbh), Bautzen

## Leistungsumfang

21FEI50822 - Komplexer Umbau des Betriebsbahnhofes Bad Schandau Ost inkl. Umbau, Ertüchtigung und bahntechnischer Ausrüstung angrenzender Streckenabschnitte (Strecke Dresden - Pirna - Bahngrenze DB/CD)

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 72c8cb79-0d03-402d-be39-dc8ffdc14965

## Verlauf

- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO086-Änderung des Bauablaufes auf Grund der Forderungen von Eisenbahnbverkehrsunternehmen und der Baubetriebsplanung (Vorstandsentscheidung). AO084-Die Forderung nach der Schaltbarkeit ist Teil der Abstimmung mit dem Betrieb um die Maßnahme kundenfreundlicher abzuwickeln. AO082-Die Böschungsgeometrie wurde durch das Gesamt-DGM in einzelnen Bereichen der Böschungsoberfläche nicht wirklichkeitsgetreu abgebildet.
- 14.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 097-Änderung des Bauablaufes auf Grund der Forderungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Baubetriebsplanung (Vorstandsentscheidung). 096-Die Probleme der hangseitigen Entwässerung der im Anschnitt befindlichen Strecke wurden erst mit Herstellen des Fundamentes sichtbar. 092-Die Böschungsgeometrie wurde durch das Gesamt-DGM in einzelnen Bereichen die Böschungsoberfläche nicht wirklichkeitsgetreu abgebildet. 091-Änderung des Bauablaufes auf Grund der Forderungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Baubetriebsplanung (Vorstandsentscheidung). 090-Da sich die Schnittstelle zum Ausführungsplaner des Kabeltiefbaus - als einziger ARGE-fremder Partner mit der Erstellung der Ausführungsplanung des Gleistiefbaus überschnitt und schwergängig war, wurde der Konflikt aufgelöst und die Bestandsplanerstellung in eine Hand gelegt. 089-Das bestimmende Stichmaß konnte erst nach Errichten der Anlagenteile überprüft werden. 088-Änderung des Bauablaufes auf Grund der Forderungen von Eisenbahnbverkehrsunternehmen und der Baubetriebsplanung (Vorstandsentscheidung).
- 14.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 099-Die Leistung steht in unmittelbaren kausalem Zusammenhang der geschuldeten Leistung. 098-Die Leistung steht in unmittelbaren kausalem Zusammenhang der geschuldeten Leistung. 095-Eine wirtschaftliche Trennung der Gründungsarbeiten für das Einbringen der Spundwand ist nicht möglich. 094-Eine wirtschaftliche Trennung der Gründungsarbeiten für das Einbringen der Spundwand ist nicht möglich. 093-Die erforderliche Bohrtechnik ist durch die ARGE bereits im Zusammenhang mit Lockerungsbohrungen auf der Baustelle. 085-Der AN ist bereits werkvertraglich mit dem Erstellen der Anlage betraut. Das fehlende Element ist Teil der Leistung. 083-Der AN ist bereits werkvertraglich mit dem Erstellen der Anlage betraut. Das fehlende Element ist Teil der Leistung. 081-Der AN ist bereits werkvertraglich mit dem Erstellen der Anlage betraut. Das fehlende Element ist Teil der Leistung.
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 081 - Der AN ist bereits werkvertraglich mit dem Erstellen der Anlage betraut. Das fehlende Element ist Teil der Leistung.
- 30.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 083 - Der AN ist bereits werkvertraglich mit dem Erstellen der Anlage betraut. Das fehlende Element ist Teil der Leistung.
- 30.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 082 - Die Böschungsgeometrie wurde durch das Gesamt-DGM in einzelnen Bereichen der Böschungsoberfäche nicht wirklichkeitsgetreu abgebildet.
- 30.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 086 - Änderung des Bauablaufes auf Grund der Forderungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Baubetriebsplanung (Vorstandsentscheidung).
- 30.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 084 - Die Forderung nach der Schaltbarkeit ist Teil der Abstimmung mit dem Betrieb um die Malnahmen kundenfreundlicher abzuwickeln.
- 30.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 085 - Der AN ist bereits werkvertraglich mit dem Erstellen der Anlage betraut. Das fehlende Element ist Teil der Leistung
- 13.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 101 Probleme in der Baustellenorganisation und nicht abgesicherte Zulieferung Just in Time erforderten Abhilfe. AO 104 Verzögerungen der Entsorgung von Schotter über den AG stehen im Widerspruch zur Umschlaglogistik in der BE. AO 105 Der Wasserandrang aus der Böschung war nicht vorhersehbar. AO 106 Der Wasserandrang aus der Böschung war nicht vorhersehbar. AO 108 Der Wasserandrang aus der Böschung war nicht vorhersehbar. AO 109 Die Änderung ist Folge der geänderten AP Stützwand. AO 111 Der Wasserandrang aus der Böschung war nicht vorhersehbar. AO 112 Die Leistung als Zusammenhang zum Kabeltiefbau wurde erst mit der Realisierung erkannt.
- 13.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 102 Die Verantwortung des AN für sein Produkt ist nicht teilbar. AO 103 Die Verantwortung des AN für sein Produkt ist nicht teilbar. AO 107 Die Leistung steht in unmittelbaren kausalem Zusammenhang der geschuldeten Leistung.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO001: Einbau der ÜST wegen erhöhter Streckenauslastung (Ukrainekonflikt) und damit zur Optimierung / Kundenfreundliches Bauen zwingend.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 001 Es war nicht vorhersehbar, dass der Eigentümer das nunmehr nutzbare Grundstück veräußern würde.
- 02.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 116 Einbau der ÜST wegen erhöhter Streckenauslastung und damit zur Optimierung / Kundenfreundliches Bauen zwingend. 117 Durch zugrundeliegende Baugrundgutachten ging der Entwurfsplaner davon aus, dass ausreichende Wasserläufigkeit im Grundwasser durch das Absetzen der Spundwand im Elbekies zu erwarten sei. 118 Da erst mit Ausarbeiten der Ausführungsstatik ersichtlich. 119 Einbau der ÜST wegen erhöhter Streckenauslastung und damit zur Optimierung / Kundenfreundliches Bauen zwingend.
- 02.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 114 Nur der kabelverlegende Betrieb kennt die Kabellage und muss diese unmittelbar mit Verlegung der Erdkabel markieren.
- 23.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 120 - Die zusätzliche Vertragsanbahnung und Koordination der Leistung im engen Baufeld der Weiche ist mit erheblichen Mehrkosten und Schwierigkeiten verbunden.
- 23.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die für den Einbau der PSS erforderliche Tragfähigkeit konnte auf dem Erdplanum nicht nachgewiesen werden, daher mussten weitere tragfähigkeitsverbessernde Maßnahmen angeordnet werden. Der Baugrund stellt sich in seiner Konsistenz anders dar als im Baugrundgutachten ausgewiesen.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO122: Der Umgang mit der vorhandenen Entwässerung, der Anschluss der vorhandenen PSS und die Wechselwirkung mit dem einzubauenden Kabeltrog wurde vor Ort bewertet und war entsprechend anzupassen. // AO123: Beim Einbringen der Spundwand wurden die Wassergängigkeit unterirdischer Grundwasserwege beeinträchtigt. Der Umstand war durch die vor Errichten der Anlage erstellten Gutachten nicht ableitbar. // AO124: Durch Projektleitung und Unternehmer mussten Maßnahmen ergriffen werden, die das geschuldete Bauprodukt und die hiermit verbundene Gebrauchsfähigkeit dauerhaft sichern. Dies kann im Sinne der zu erwartenden Gewährleistung auf das finale Produkt nur der beauftragte Unternehmer leisten. // AO125: Durch Projektleitung und Unternehmer mussten Maßnahmen ergriffen werden, die das geschuldete Bauprodukt und die hiermit verbundene Gebrauchsfähigkeit dauerhaft sichern. Dies kann im Sinne der zu erwartenden Gewährleistung auf das finale Produkt nur der beauftragte Unternehmer leisten.
- 10.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 141 - Auf Grundlage der Planerberatung vom 03.03.2022 sowie der durch die Projektleitung freigegebenen Ausführungsplanung (Stand 22.08.2022) sind im Abschnitt km 11,755 bis km 12,530 geänderte und zusätzliche Kabeltiefbauleistungen umzusetzen. Diese betreffen u. a. geänderte Querungstechnologien, neue Kabelschächte, Sicherungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Entwässerung, Arbeiten im Fels, sowie die Herstellung von Kabelkanalbrücken. AO 142 - Statt der ausgeschriebenen 18 Stück Einfassungsrahmen der Größe XIV mit geringen Abmessungen und überschaubarem Erdbauaufwand, sind gemäß Anweisung des AG vom 30.09.2022 nun 48 Stück Rahmen der Größe I (2,50 m × 1,80 m × 0,40 m) auszuführen – teilweise bis zu fünf Stück übereinander je Standort. AO 143 - Im Zuge der Planprüfungen (PP03) wurde durch BVB Obb / Tb gefordert, dass Aussagen zur Standsicherheit von OLA- und Signalgründungen im Einflussbereich der geplanten Entwässerungsanlagen entlang Gleis 201 getroffen werden. Hierfür waren zusätzliche planerische Leistungen zur Konfliktprüfung, Variantenbildung (z. B. TE-Umfahrung, Rigolenunterbrechungen, Grabenverfüllungen) und zur Bewertung der Einbausituation erforderlich. AO 144 - Im Rahmen der Ausführungsplanung für das ESTW-Modulgebäude wurde die Gründungsart überarbeitet. StaA 14 Bohrpfählen Ø 60 cm gemäß Ausschreibung, sind nun 15 Bohrpfähle Ø 90 cm inkl. größerer Bohrtechnik umzusetzen.
- 13.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 145 - Im Bereich km 20,1 bis km 20,4 (bahnlinks) ist anstelle der ursprünglich vorgesehenen Kabelverlegung entlang des bestehenden Randweges nun die Ertüchtigung der Böschung mittels Stützwand am Böschungsfuß und Dammauftrag erforderlich. Grundlage sind bauzustandsbedingte Bedenken der ARGE und die darauOin erfolgte Festlegung durch den AG. AO 146 - Im Zusammenhang mit dem Aufbau des neuen Kettenwerks im Gleis 201 im Block E (04.06.–17.10.2023) ist eine bauzeitliche Zwischenisolation am Mast 20-4a erforderlich, um Spannungsfreiheit im Baufeld herzustellen. AO 147 - Im Zuge des Abbruchs des alten Bahnwärterhauses wurden zusätzliche Leistungen zur Baufeldfreimachung, Geländeprofilierung, Entwässerungssicherung und Beräumung ausgeführt. Ergänzend musste aufgrund nicht abgeschlossener Vorleistungen der Dammrückbau mit gleisgebundenem Abtransport in den Block C verschoben werden. AO 148 - Im Zuge der Errichtung der Weichen im Bft DSO sind anstelle der ursprünglich vorgesehenen Backenschienenheizungen ergänzend Zungenheizungen sowie geänderte Ausführungen der Heizsysteme für Weichen mit Verschlussfachschwellen einzubauen. Zusätzlich sind aufgrund von Änderungen im Bauentwurf abweichende Kabeltypen für die elektrotechnischen Anlagen auszuführen, die von der Entwurfsplanung und dem Leistungsverzeichnis abweichen. AO 149 - Im Bereich der Kabelschächte km 20,353 und km 20,632 ist aufgrund von Kollisionen mit bestehenden Einbauten die ursprünglich geplante Rückverankerung des Randwegverbaus nicht umsetzbar. Stattdessen wird eine bauzeitliche Sicherung mittels Betonblocksteinen am Böschungsfuß ausgeführt.
- 19.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 126 Die Ausführungsplanung im Bereich der Gleise 204/205 muss aufgrund fehlender Versickerungsfähigkeit sowie geänderter örtlicher Randbedingungen überarbeitet werden. AO 127 Die Wiederherstellung der durch das Projekt genutzten privaten Fläche an der EÜ 20,145 erfolgt gemäß der Abstimmung vom 21.03.2024 mit der Anwohnerin ([Name entfernt]) sowie unter Beteiligung von ARGE und BÜW. AO 129 Die im Bauvertrag vorgesehene Bohrpfahlgründung (Pfostenabstand 5,0 m) konnte aufgrund fehlender Aufstandsfläche im Gleisbereich nicht umgesetzt werden – ein Rückbau des Gleises 1 wurde vom AG ausgeschlossen. AO 131 Die Ausführung der Stützwand 1 mit aufgesetzter Lärmschutzwand 2 im Bereich km 19,035 bis km 19,516 erfordert infolge geänderter Randbedingungen eine Überarbeitung der Ausführungsplanung. AO 133 Durchlasses km 19,590 festgestellt. Eine bautechnische Anpassung war erforderlich, da die vorliegenden Unterlagen keine verwertbaren Angaben enthielten. AO 134 Zur Sicherstellung der Baufreiheit für ESTW, LSW und Stützwände ist eine zusätzliche Baustrafle im Bereich der zurückgebauten Altgleise 9/11 zur Umfahrung des Gasthofs Ziegelscheune sowie eine provisorische Kabelbehelfstrasse zur Umverlegung der Hauptkabeltrasse neben Gleis 17 herzustellen. AO 136 Nachträgliche betriebliche und funktionale Anforderungen führten zur Erweiterung der bereits angeordneten Entwässerungsmaßnahmen an den Spundwänden 1, 3 und 4. Neben der umgehenden Ausführung der obersten Lochreihe sollen zusätzlich je eine weitere Reihe Löcher 30 cm tiefer in der Gegenflanke ausgeführt werden. AO 137 Im Bereich der Stützwand 1 (km 19,430 bis ca. km 19,450) ist aufgrund eines festgestellten Wasseraufstaus die Herstellung und der Betrieb einer bauzeitlichen Wasserhaltung erforderlich. AO 138 Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Baugrubensicherung an der EÜ km 20,145 ergab die statische Prüfung durch den Ausführungsplaner, dass der im Leistungsverzeichnis vorgesehene unverankerte Spundwandverbau nicht standsicher ausführbar ist. Eine Rückverankerung wurde erforderlich, nachdem die vorhandenen Bodengutachten keine ausreichenden Angaben zur Bemessung enthielten. AO 139 Die statische Prüfung ergab, dass der laut LV vorgesehene unverankerte Spundwandverbau an der EÜ km 19,258 nicht standsicher umsetzbar ist. Eine Rückverankerung ist erforderlich. Zusätzlich sollen Abdichtungsarbeiten im Bereich der Gleise 201/202 vorgezogen werden, was eine planerische Erweiterung erfordert. AO 140 Die Ausführung der Lärmschutzwand 4 (km 19,519 bis km 19,970) erfordert aufgrund geänderter Randbedingungen eine Überarbeitung der Entwurfs- und Ausführungsplanung. Dabei waren u. a. Umplanungen bei Gründungen, Anpassungen an OLA-Masten, die Integration eines zusätzlichen Durchlasses sowie eine geänderte Abschnittsbildung notwendig.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 156 - Neben Gleis 201 ist ein Rettungsweg abweichend vom LV mit 10 cm trittsicherem Material sowie Geotextil GRK3 gemäß Ril 800.0410 auszuführen. Zusätzlich wurde das Flucht- und Rettungswegekonzept im Zusammenhang mit der ESTWInbetriebnahme angepasst. AO 157 - Im Zusammenhang mit dem Hirschmühlenviadukt km 16,306 wurden Planungsleistungen für einen Hilfsbrückenzug beauftragt, um Risiken der halbseitigen Bauweise auf dem Bestandsbauwerk zu umgehen. AO 159 - Im Bereich des Schandauer Kopfs DSO wurde anstelle des geplanten Endzustands ein bauzeitlicher Zwischenzustand im Gleistief- und Oberbau einschließlich angepasster Entwässerung umgesetzt. Zusätzlich war infolge örtlicher Zwänge bei km 19,0 eine geänderte Ausbildung des DL-Auslaufes erforderlich, einschließlich Absturzschacht, Gelenkstück, Böschungspflaster etc. AO 160 - Im Block D sind zusätzliche Massentransporte erforderlich, u. a. für die Umverlegung des Elberadwegs, die Verfüllung der Stützwand 1 sowie den Kabeltiefbau im Bereich DSO. Diese Leistungen waren ursprünglich in den Blöcken B und C vorgesehen, mussten jedoch aufgrund geänderter Vertragsabläufe und Rahmenbedingungen in den Block D verschoben werden. AO 161 - Im Vorfeld der Inbetriebnahme des Abschnitts DSO–DSN wurde bei einer Begehung am 23.04.2024 ein Protokoll mit weiteren auszuführenden Arbeiten erstellt. Dabei wurden u. a. folgende nicht vertraglich vereinbarte Leistungen durch die Bauüberwachung angeordnet: Wiederherstellung von Schotterflanken, Einbau eines Laubfangs am HP Schmilka, Entfernen von Bäumen bei km 15,85 und km 19,5 sowie Beräumung von Fremdschotter aus der Weiche 201. Die Maßnahmen wurden teilweise durch Fremdeinwirkung oder äußere Umstände notwendig. AO 162 - Gemäß Festlegung in der 60. Baubesprechung vom 14.08.2024 wurde die ARGE beauftragt, den Vegetationsfreischnitt an vier temporären Gerüststandorten im Bereich von LST-Kabelschränken auszuführen. AO 163 - Im Bereich der Stützwand 1 wurde ein unvorhergesehenes Aufstauen von Wasser festgestellt. Zur Verifizierung der Planungsgrundlagen und zur Entlastung der Wandkonstruktion wurden gemäß Festlegung in der Planungsberatung vom 27.08.2024 zusätzliche Erkundungen zur Tiefenlage der wasserstauenden Bodenschicht sowie temporäre Wasserableitungen in Richtung Elbe erforderlich.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 130 Die geänderte Planung betrifft einen durchgängigen, funktionsgebundenen Bauabschnitt im Kabeltiefbau. Aufgrund der technischen Verzahnung der Einzelmaßnahmen (u. a. Querungen, Schächte, Verbau, Rohrvortrieb) und der Übergabe eines geschlossenen Planungspakets ist eine separate Vergabe nicht umsetzbar. AO 132 Die Baustraße und die Kabelbehelfstrasse stellen temporäre, eng in die laufenden Bauprozesse eingebundene Maßnahmen dar, die auf die Baustellenlogistik und die vorhandenen Bauzustände abgestimmt sind. Nur der ursprüngliche Auftragnehmer verfügt über die notwendige Kenntnis der Bauabläufe und Koordination mit anderen Gewerken, um diese Maßnahmen technisch einwandfrei und ohne Verzögerungen umzusetzen. AO 135 Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: „Die beauftragte Baufirma ist bereits mit der Erstellung des ESTW und der zugehörigen Tiefbauarbeiten betraut.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 150 - Die erheblichen Mehrmengen bei der Entsorgung und dem Transport von Boden und Beton sind erforderlich, da sie unmittelbar mit dem tatsächlichen Bauablauf im Kabeltiefbau verbunden sind. Die Entsorgung der freigelegten Massen stellt eine notwendige Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Ausführung der geschuldeten Bauleistung dar. AO 151 - Im Bereich der Gründungsebene der Kabelschächte bei km 19,524 wurde Grund- bzw. Schichtenwasser festgestellt, wodurch eine Wasserhaltung sowie ein Bodenaustausch aus Gleisschotter und Beton notwendig wurden. Parallel sind im Planumsbereich der Gleise 203–207 kohlehaltige Auffüllungen aufgetreten, die gemäß geotechnischer Stellungnahme bis in eine Tiefe von ca. 1,50 m auszubauen und durch geeignetes Material zu ersetzen sind. AO 152 - Für den Abbruch des Bahnwärterhauses ist die Entsorgung von Z2/W2- Material durchzuführen, da diese Abfallklassifizierung im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen war. Darüber hinaus müssen die Weichenheizungsstationen W11, W12 sowie die NEA-BSH abweichend vom Bausoll geteilt gefertigt, straßengebunden transportiert und vor Ort montiert werden, da die ursprünglich geplante gleisgebundene Zuführung aufgrund geänderter baulicher Abhängigkeiten und fehlender Bauzustandsvoraussetzungen nicht umsetzbar ist. AO 153 - Zur Realisierung der weiteren Bauleistungen im Bereich DSO ist nach Rückbau der Baustraße eine Umfahrung im Abschnitt „Ziegelscheune“ herzustellen. Die Maßnahme umfasst u. a. Erd- und Straßenbauarbeiten, VAO-Erwirken, Markierung, Oberbodenlagerung sowie die Erweiterung eines Biberschutzzauns. AO 154 - Im Rahmen der Auswertung des LST-Abnahmeprotokolls vom 27.11.2023 sind zusätzliche Arbeiten außerhalb des ursprünglich vereinbarten Bausolls erforderlich. AO 155 - Für den Mast 13-28 ist ein besonders sorgsamer Rückbau erforderlich, da der Mast später als N13-15a wiederverwendet werden soll. Zusätzlich müssen im Bereich der Signalausleger umfangreiche Bewehrungsarbeiten mit erhöhtem Bewehrungsgehalt sowie zusätzliche Bohrungen an Flanschen zur Aufnahme von Verankerungen durchgeführt werden.
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 167: Für die Lärmschutzwand 4 im Abschnitt km 19,519 bis km 19,970 sind umfangreiche Anpassungen der Entwurfs- und Ausführungsplanung notwendig. Dazu zählen eine geänderte Abschnittsbildung (von 6 auf 10 Segmente), eine neue Gründungssituation auf Bauwerken anstelle von Tiefgründung, die Umplanung von Rammgründungen infolge eines hinzugekommenen Durchlasses sowie die Verlegung und Anpassung der Fluchttür. Darüber hinaus wird die LSW zu einem späteren Zeitpunkt unter geänderten baulogistischen Bedingungen ausgeführt. Zusätzlich wurden fehlerhafte Mengenermittlungen bei Pfosten festgestellt, die zu erheblichen Mengenmehrungen führen. / 171: Im Zuge der Bauausführung ist das LWL-Kabel F 5126 im Bereich Bad Schandau Ost temporär zurückzuziehen und geschützt im Baufeld zu lagern, bis das neue Kabeltiefbausystem fertiggestellt ist. Anschließend ist das Kabel neu zu verlegen, fachgerecht anzuschließen und zu prüfen. / 172: Die Ausführung der Lärmschutzwand 4 erfolgt gegenüber dem ursprünglichen Vertragsablaufplan zu geänderten Zeitpunkten. Bedingt durch Planungsänderungen an benachbarten Bauwerken und einer Priorisierung zugunsten ESTW-relevanter Bauwerke wurde die LSW 4 zurückgestellt und erst nach Umverlegung der Hauptkabeltrasse in DSO freigegeben. Die spätere Ausführung im 3. und 4. Quartal 2023 bringt zusätzliche Aufwände in Baulogistik, Materialkosten und Pfostenmengen mit sich. / 173: Im Bereich km 20,0 – 20,3 sind umfangreiche Leistungen zur schrittweisen Umverlegung und Sicherung von Kabelgewerken erforderlich, um die Endzustandslage herzustellen. Dies umfasst provisorische und endgültige Trassen, Rückbauten, Schutzmaßnahmen und Umschaltungen für diverse Kabeltypen (LWL, EEA, LST, TK, WHz, Cu).
- 30.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 164: Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: „Die Tiefbauarbeiten erfolgen im unmittelbaren Zusammenhang mit den vom AN bereits ausgeführten Bauleistungen im Bereich der EÜ. Eine wirtschaftliche Trennung der Arbeiten würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, doppelte Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Mehraufwand bei der Logistik verursachen.“ / 165: „Die betroffenen Ausweichstellen und Schadstellen am Elbradweg wurden im Zuge der Hauptmaßnahme durch die ARGE errichtet und genutzt. Eine Trennung der Einmess- und Wiederherstellungsarbeiten würde zu doppelter Ortsbegehung, Mehraufwand bei der Absicherung sowie zusätzlicher Koordination mit Anwohnern und Behörden führen.“ / 166: „Die ursprünglich mit dem Schieneneinbau beauftragte Firma verfügt über das Know-how, die Logistik und die notwendige Maschinentechnik für die Neuschienenbearbeitung. Eine Trennung der Leistungen würde zu einer wirtschaftlich nicht sinnvollen Doppelvorhaltung von Personal, Maschinen und Sperrpausen führen.“ / 170: Die Leistungen zum Anschluss an die EWHA bauen unmittelbar auf der bereits vom aktuellen Auftragnehmer durchgeführten Erstinbetriebnahme auf. Eine wirtschaftliche Trennung dieser zusammenhängenden Arbeiten würde zu zusätzlichem Koordinierungsaufwand und doppelten Schnittstellenprüfungen führen.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 192 - Aufgrund beengter Verhältnisse musste zur Sicherung der elektrischen Sicherheit von Anlagen gegen die Bedrohung eines Überschlags aus dem OLA-Netz der Ausleger des Mastes N20-21 umgebaut werden. AO 193 - Starkregenereignisse belegten, dass das ursprünglich ruderal Fallen der Böschungsflächen einer zusätzlichen Unterstützung gegen Erosion bedürfen. Diese sind Gegenstand der Anordnung. AO 194 - Für die Arbeitssicherheit zum Kettenwerksaufbau in Gleis 203 ist der OLA-Maststandort N20-8 mit Bahnsteigauslegern auszuführen.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 174: Aufgrund der zum 16.01.2023 in Kraft getretenen Änderungen der Ril 132.0180 sowie der parallelen Umstellung auf den DBinternen „SiPla workflow“ in Version 5.1 ist ein erhöhter Planungsaufwand erforderlich. Dieser betrifft sowohl die Erstellung der Sicherungspläne als auch die damit verbundenen Mengenmehrungen beim Erstellen zusätzlicher Seiten 1 (LV-Vordersätze). 177: Im Zuge der Baugrundabnahme an der EÜ km 19,258 wurde festgestellt, dass der anstehende Baugrund infolge hoher Wasserstände und feinkörniger, toniger Sande in der Gründungsebene nicht tragfähig ist. Die vorgesehene Flachgründung kann daher nicht umgesetzt werden. Stattdessen ist eine Tiefgründung mit Mikropfählen zu planen und auszuführen. Die Ausführungsplanung wird entsprechend angepasst. 180: Für die zu errichtenden elektrotechnischen Anlagen müssen infolge von Änderungen im Bauentwurf geänderte Kabeltypen verwendet werden. Die ursprüngliche Kabelplanung aus der Entwurfsplanung und dem HLV kann in Teilen nicht umgesetzt werden; eine Anpassung der Kabelanlagen ist erforderlich.
- 18.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 169: Die Gründungsarbeiten für die Mastleuchten und die Montage der Schutzkästen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestehenden Baustelleneinrichtung sowie den Ausführungsleistungen im Bereich der Gleisfeldbeleuchtung, die bereits durch den aktuellen Auftragnehmer erbracht werden. Eine technische Trennung der Leistungen ist nicht möglich, ohne Schnittstellenprobleme und Qualitätseinbußen zu riskieren. 187: Die ARGE bzw. deren Planer war bereits mit der Ausführungsplanung betraut. Die Änderungsplanung baut auf bestehenden Abstimmungen, Schnittstellenkenntnis und technischen Grundlagen auf. Eine wirtschaftliche Trennung der Planungsleistung würde zu doppeltem Einarbeitungsaufwand und zusätzlicher Abstimmung mit den Baugewerken führen.
- 31.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 168 Die Arbeiten erfolgen in direktem Anschluss an bereits beauftragte Leistungen der ARGE im Bereich Tiefbau und Kabelverlegung. Eine wirtschaftliche Trennung würde zusätzlichen Koordinationsaufwand, doppelte Einrichtung und unnötige Baustellenlogistik verursachen.
- 17.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 205 - Die Planungshoheit der Ausführungsplanungen liegen beim Auftragnehmer. Die zusätzliche Leistung kann auf Grund noch nicht allgemein zur Verfügung stehenden Bestandsplänen nur die ARGE und deren Nachunternehmer erfolgen. 208 - Die Verlegung einzelner Signalkabel wegen Änderung des PT-1 im Prüfprozess kann nicht solitär, wirtschaftlich an einen Dritten vergeben werden. 211 - Das Schließelement wird als Teil des geschuldeten Werkes verstanden.
- 17.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 204 - Der Anstieg des Grundwassers hinter der Stützwand ist Sachverständigenseitig nicht prognostiziert gewesen; daher war das Erfordernis der höheren Vorschüttung nicht vorhersehbar. 209 - Die Wirkung der fehlenden Vorflut des DL km 19,801 auf den Elberadweg war dem Projekt nicht bekannt. 210 - Um die Fahrbahnwanne abzubrechen und neu bauen zu können muss die in 2023 errichtete OLA im Baubereich zwischenzeitlich zurück gebaut werden, der Umstand wurde durch die vom Vorstand beschlossene geänderte Reihenfolge der Maßnahmen indiziert.
- 20.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 202 - Weil die Gewährleistung des Gesamtproduktes nicht aufgeteilt werden kann. 197 - Die Bahnerdung der durch den Auftragnehmer zu errichtenden Bauteile ist vertraglich geschuldet, auch wenn dies im Einzelfall nicht durch Leistungspositionen mit einer Vergütung untersetzt ist. 196 - Die Mastaufführungsrohre sind Teil der vertraglich geschuldetenLeistung, die Änderung der Ausführungart rechtfertigt nicht den Auftragnehmerwechsel. 195 - Eine kleine Einzelmaflnahme aus dem Gesamtpaket herauszuhalten und separat zu vergeben, verzögert das Umsetzen der Maßnahme und kann zur Behinderung der eigentlichen Bauleistung führen.
- 25.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 212 Die Leistungen stehen in engem Zusammenhang mit den bereits durch die ARGE im Projekt ausgeführten Elektroarbeiten. Eine wirtschaftliche Trennung der Ausführung des HAKs und Vergabe an einen Dritten würde zu Mehraufwand bei Koordination, Baustelleneinweisung und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten führen.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 213 Die AO betrifft die Optimierung des Bauproduktes um dessen Qualität auch unter den Eisenbahnbetrieb auf dem Nachbargleis zu sichern. AO 215 Das die vorgesehene Anbindung des Baufeldes über den Hirschgrund Opfer einer Hochwasserkatastrophe werden würde und für die gesamte Bauzeit nicht zur Verfügung steht, damit ist der überbelastete Elberadweg die einzig verbliebene Anbindung und muss instandgehalten werden.
- 29.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 214 Der AN hat die Umverlegung aller anderen Kabel im Gefäßsystem im Auftrag. AO 216 Das Gerüst statisch konstruktiv belastende Bauteile kann der Gerüstbauer verantworten - hier ist eine vertragliche Trennung unzulässig.
- 10.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 218 - Die Leistung steht im Zusammenhang mit der Übernahme der Gewährleistung durch den AN und kann daher nicht an einen beliebigen Dritten gegeben werden. 219 - Die Einfassungsrahmen sind ein Bauteil des Vertragsgegenstandes und nicht getrennt baubar. 220 - Das Baugerüst ist Sache des Auftragnehmers - das beauftragte Netz ist Teil des geschulteten Gerüstes.
- 23.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · A0 221 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände AO 223 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 224 Aufgrund der unbekannten Baugrundsituation musste die Realisierung der Gesamtanlage technologisch umgestellt werden.
- 25.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 225 - Es handelt sich um Mehrmengen zur Herstellung des geschuldeten Bauprodukts. AO 226 - Aufgrund der aktuellen betrieblichen Situation musste die Weiche 217 für die Fertigstellung der Entwässerungsanlagen ausund wieder eingebaut werden. AO 227 - Aufgrund einer veränderten Ausführungsplanung ggü. dem Entwurf sind hier Mehrmengen zur Errichtung des geschuldeten Bauprodukts erforderlich geworden. AO 228 - Die gelieferten Schienen konnten nicht durch das übliche "Walzhautschleifen" zur Abnahmereife gebracht werden. Es wurden mehrere Schleifmaßnahmen erforderlich. AO 230 - Bei der Herstellung der mastgründung zwang die baugrundsituation Anpassungen des Maststandorts vorzunehmen. Der Versatz ist über konstruktive Maßnahmen (Adapter) abzufangen. AO 233 - Die vom Entwurf konzipierte bautechnische Lösung von Gründung und Keller einschließlich Kabeleinführung in das ESTW entsprach nicht mehr den a.R.d.T und musste angepasst werden.
- 25.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 217 - Die Einfassungsrahmen sind ein Bauteil des Vertragsgegenstandes und nicht getrennt baubar. AO 229 - Die Beistellung der Leistung an sich ist mit erheblichen Zusatzkosten für die Organisation, Vertragsanbahnung und die einhergehende zusätzliche Logistik verbunden. AO 232 - Der Einbau der Tiefenerder ist vertragsgegenständlich. Somit stellen die weiteren Erder im Sinne des Vertrages nur eine zu leistende Mehrmenge dar.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 234 Tatsächlich im Kabelgefäß anzuordnende Kabel waren von der Dimension zu umfangreich, um durch das geplante und realisierte Kabelgefäßsystem aufgenommen zu werden. Daher muss ein entlastender Beipass errichtet werden, um den Bedürfnissen des Kabelschutzes zu entsprechen. AO 235 Beim Rückbau des vorhandenen Geländers zeigte sich, dass auf Grund seines Zustandes der Wiedereinbau nicht zielführend ist, da es auf Grund von Vorschädigung nach Demontage nicht mehr seinem Schutzziel gemäß eingesetzt werden konnte. AO 237 Durch Anpassen der Bauzusände und die zwischenzeitliche IBN der ÜST DSMU musste eine zusätzliche Baustellenzufahrt für nicht gleisgebundene Fahrzeuge und die Andienung der ansonsten nicht erreichbaren Gleisabschnitte hergestellt werden. AO 238 Durch Anpassen der Bauablaufes auf Grund von Eingriffen des Auftraggebers konnte der AN Bau seinen NUN EEA das Baufeld nicht wie vorgesehen am "Stück" zur Verfügung stellen. Die Baustelle musste daher aus Sicht des NUN mehrfach eingerichtet werden. AO 241 In Ergänzung der AO 168 ist das hier anfallende Material gemäß seiner tatsächlichen Belastung der Entsorgung zuzuführen. Die Belastung mit Neophyten führt zu Mehrkosten ohne die vertraglichen Grundlagen zu berühren. AO 242 Im Zuge der Abnahme wurde die Korrektur der Lage des Trenner in der OLA Gleis 207 gefordert. Das Erfordernis der Lageänderung war aus dem Planwerk.
- 20.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 239 Sowohl Leistungen der GFB-Gründungen als auch die Ausführung der Zusammenhangsleistungen im Gleistiefbau sind Gegenstand der bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarung. AO 240 Die Fledermauskästen sind in die Wand einzubauen; daher kann diese kein anderer AN sinnvoll ausführen.
- 23.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 236 Für einzelne Querungen im Gesamtsystem können keine sinnvollen vertraglichen Abgrenzungen getroffen werden.

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Den Zuschlag hat Hentschke Bau GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge](https://vergabeweiser.de/region/sachsen/landkreis-saechsische-schweiz-osterzgebirge): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=89a46fb8-27c0-4c3d-84ac-03345c6fa1b4. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/komplexmassnahme-umbau-bf-bad-schandau-ost-72c8cb79
