# Komplex ESTW S8 Nord

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Schönfließ am 12.12.2022 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Komplex ESTW S8 Nord
- Wo: Schönfließ, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.12.2022 bis 30.06.2027
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 12.12.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Leistungsumfang

Komplex ESTW S8 Nord Infrastrukturmaßnahme aus Ausrüstungs- und Bauleistungen incl. Ausführungsplanung für folgende Gewerke: Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung, Tk- sowie LST-Anlagen. Gegenstand sind weiterhin optionale Planungs- und Bauleistungen der Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Straße.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234160-5
- CPV-Bezeichnung: [Fahrleitungsbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234160-fahrleitungsbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 805839a2-98c1-481e-8230-8075927a2204

## Verlauf

- 26.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit Leistungen zur Bauausführung des Kabeltiefbaues beauftragt. Die Ausführung der ursprünglich geplanten Leistung ist durch eine Planungsänderung der ESTW-Hauptquerung Q66 nicht mehr möglich. Die Zuwegung zum Einbauort ist baulogistisch nur über eine Überquerung eines Hauptgleises möglich. Die Herstellung einer zusätzlichen Zufahrt muss unter Einhaltung des Regelwerkes 815.8010 durch einen höhengleiche Kreuzung zwischen Straße und Schiene (sog. Baustellen-BÜ) ermöglicht werden. Die vertraglich vereinbarten Leistungen bilden diesen Sachverhalt bisher nicht ab. Eine zusätzliche Firma müsste in den Sachverhalt neu eingearbeitet werden und würde eine weitere Schnittstelle im Projekt bedeuten, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Zudem würde ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen im Bauablauf führen und so zu erheblichen Zusatzkosten.
- 26.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit Leistungen zur Bauausführung des Kabeltiefbaues beauftragt. Die Ausführung der ursprünglich geplanten Leistung ist für den AN mit Bedenken verbunden aufgrund des hohen Grundwasserstandes. Zudem musste die ESTW-Hauptquerung Q66 wegen nicht senkrechter Kreuzung eines Hauptgleises in zwei Teile aufgeteilt werden um mittig eine Schachtanbindung realisieren zu können. Die vertraglich vereinbarten Leistungen bilden die Zuwegung zum Einbauort des Schachtes nicht ab. Zudem muss der BauAN an der Stelle Kampfmittelsondierung und Baugrunderkundung durchführen. Diese Leistungen müssen zusätzlich beauftragt werden. Eine zusätzliche Firma müsste in den Sachverhalt neu eingearbeitet werden und würde eine weitere Schnittstelle im Projekt bedeuten, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Zudem würde ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen im Bauablauf führen und so zu erheblichen Zusatzkosten.
- 30.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit Leistungen zur Errichtung des neuen Modulgebäudes ESTW UZ Blankenburg beauftragt. Die Überprüfung des Bestands-Regenwasserkanals zum Anschluss der Entwässerung des Modulgebäudes ist nicht im Auftrag des AN enthalten. Diese Leistung muss zusätzlich beauftragt werden. Eine zusätzliche Firma müsste in den Sachverhalt neu eingearbeitet werden und würde eine weitere Schnittstelle im Projekt bedeuten, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Zudem würde ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen im Bauablauf führen und so zu erheblichen Zusatzkosten.
- 30.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit Leistungen zur Bauausführung des Kabeltiefbaues beauftragt. Die statische Berechnung von Winkelstützwänden als Teil des Kabeltiefbaues ist nicht im Auftrag des AN enthalten. Diese Leistung muss zusätzlich beauftragt werden. Eine zusätzliche Firma müsste in den Sachverhalt neu eingearbeitet werden und würde eine weitere Schnittstelle im Projekt bedeuten, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Zudem würde ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen im Bauablauf führen und so zu erheblichen Zusatzkosten.
- 30.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit Leistungen zur Errichtung des neuen Modulgebäudes ESTW UZ Blankenburg beauftragt. Die Erstellung der Ausführungsplanung für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung des Modulgebäudes ist nicht im Auftrag des AN enthalten. Diese Leistung muss zusätzlich beauftragt werden. Eine zusätzliche Firma müsste in den Sachverhalt neu eingearbeitet werden und würde eine weitere Schnittstelle im Projekt bedeuten, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Zudem würde ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen im Bauablauf führen und so zu erheblichen Zusatzkosten.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit Leistungen zur Einholung von Ausnahmegenehmigungen Lärm grundsätzlich beauftragt. Die Leistungen sind jedoch nur in einem LV 6 ausgewiesen wurden und dementsprechend dort nur bepreist worden. Die technische Bearbeitung ist in allen anderen LV um die Leistungen i.Z.m. Lärm auszuweiten, damit die vertraglich geschuldeten Leistungen auch erfüllt werden können. Der erweiterte Leistungsumfang muss zusätzlich beauftragt werden. Eine zusätzliche Firma müsste in den Sachverhalt neu eingearbeitet werden und würde eine weitere Schnittstelle im Projekt bedeuten, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Zudem würde ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen im Bauablauf führen und so zu erheblichen Zusatzkosten.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Kabeltrassen /-wege aller Gewerke für den späteren Endzustand der Lasttrennschalter-Aufstellfläche unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu führen, ist ein gesondertes Konzept zu entwickeln, da die Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der räumlichen und terminlichen Zwänge in der Realität nicht umsetzbar ist und deswegen maßgeblich geändert bzw. fortgeschrieben werden muss. Der AN ist mit der Ausführung der Aufstellfläche Lasttrennschalter sowie der Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Bettungsreinigung der GEoS muss der vorhandene Wanderschutz im Bereich km 10,130 - 10,380 ausgebaut, zwischen gelagert und wieder eingebaut werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · In dem Umbaubereich der GEoS Schönfließ - Blankenburg befinden sich überwiegend Betonschwellen. Vereinzelt sind in dem Bereich Holzschwellen vorhanden. Um eine sortenreine Trennung der Altschwellen für die Entsorgung zu gewährleisten, müssen die Holzschwellen einzeln ausgebaut werden. Spitzke SE ist mit der Oberbaumaßnahme beauftragt. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. Ril. 880.4010 sind zusätzlich zu den Beprobungen und Analysen des Altschotters dieser auf die Wiederverwendbarkeit im Gleis zu untersuchen. Sies betrifft die Bereiche einer Bettungsreinigung im Abschnitt GEoS Schönfließ Blankenburg (LV6). Im Ergebnis müssen aus den gewonnen Schotterproben die Parameter Schlagfestigkeit und Schlag-Abriebsfestigkeit untersucht und bewertet, sowie Sieblinien erstellt und bewertet werden. Ebenso sind im Feld die Schotterstärken festzustellen, um die Durchführung der Bettungsreinigung im Bereich von Ingenieurbauwerken zu bewerten und die Schottermengen beurteilen zu können. Die v.g. Leistungen sind im Vertrag nicht enthalten. Spitzke SE ist mit der Oberbaumaßnahme beauftragt. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Aufmessung der Zustandsfeststellung der auf den Strecken 6005 und 6009 befindlichen Entwässerungsschächte, wurde festgestellt, dass mehr Schächte, als die im Vertrag vereinbarten, gereinigt werden müssen. Spitzke SE ist mit der Oberbaumaßnahme beauftragt. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Arbeitsvorbereitung zur Oberbauerneuerung der Str. 6005 und 6009 wurden diverse Altmaterialien im Baufeld festgestellt (alte Schwellen, Kabeltröge, Altschienen, etc.). Diese müssen um die bauliche Ausführung gewährleisten zu können zur Baufreiheit entfernt werden. Dafür ist das Material mit einem Zweiwegebagger auf einen Arbeitszug zu verladen und abzutransportieren. Spitzke SE ist mit der Oberbaumaßnahme beauftragt. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 07.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Aufmessung der Zustandsfeststellung der auf den Strecken 6005 und 6009 befindlichen Entwässerungsschächte, wurde festgestellt, dass 13 Schächte vollständig erneuert werden müssen. Spitzke SE ist mit der Oberbaumaßnahme beauftragt. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit Leistungen zur Kampfmittelsondierung beauftragt. Aufgrund der metallischen Gleisanlagen ist das magn./elektromagn für Munitionsfunde in deren Nähe nicht zielführend. Die zur Erreichung des Projektziels erforderliche Oberfläschenondierung benötigt eine andere Methode mittels Georadar. Die Verfahrensänderung muss zusätzlich beauftragt werden. Eine zusätzliche Firma müsste in den Sachverhalt neu eingearbeitet werden und würde eine weitere Schnittstelle im Projekt bedeuten, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Folge hätte. Zudem würde ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zu Verzögerungen im Bauablauf führen und so zu erheblichen Zusatzkosten.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 2 + PP 3 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6009 Teil 1 + Teil 2) werden im HLV LV7 erhebliche Mengenmehrungen zur Realisierung des Kabeltiefbau erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 1 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6002) werden im HLV LV7 erhebliche zusätzliche Leistungen zum Umlegen von Bestandskabelführungsystemen und Kabeln erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Option LV 4 "Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Str." zu beauftragen, wurde aufgrund der Nicht-Beauftragung des Senates Berlin nicht gezogen. Der Senat behält sich eine Realisierung in der Zukunft weiter vor. Um die Möglichkeit der Realisierung der Interimsanbindung im Jahre 2026 offen und möglich zu halten, mussten die Leistungen der durchgehenden Hauptgleise aus dem LV04 teilweise in das LV01 "herübergeklappt" werden. Mit der AvL 006 vom 12.04.23 wurden u.a. zusätzliche Leistungen LST vom LV 04 in das LV01 für das Jahr 2024/2025 angeordnet. Das führt zu Mehrkosten.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 1 + PP 2 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6009) werden im HLV LV7 erhebliche geänderte und zusätzliche Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbau erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 1 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6002) werden im LV7 Titel 11.01 erhebliche geänderte und zusätzliche Querungen erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 1 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6002) werden im HLV LV7 erhebliche zusätzliche Leistungen bei Rückbau von KKK auf der Strecke 6002 notwendig.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 4 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6087) werden im HLV LV7 Titel 10 erhebliche Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Bei der Errichtung der Querungen Str. 6002 wurde nicht verdichtungsfähiger Boden vorgefunden, der ausgebaut werden muss. Anstelle der Verfüllung mit Aushubmaterial ist geeigneter Boden (hier: KG2-Material) zusätzlich anzufahren und einzubauen. Dadurch entstehen im LV7 Titel 11 erhebliche zusätzliche Leistungen.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 2 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6005) werden im HLV LV7 11.04. erhebliche geänderte und zusätzliche Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbau erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der aktualisierten Materialisierungsfreigabe des PP 1 (vom 20.04.2023; Kabeltiefbau auf der Strecke 6002) kommt es zu Mengenmehrung der Position zum KK Gr. I. i.F. Daraus resultieren im LV7 Titel 11.01 weitere Mehrkosten.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung der Oberbauarbeiten beauftragt. Im Zuge der Realisierung der Anpassungsarbeiten wurde festgestellt, dass das im Bestand befindliche Festpunktfeld den Anforderungen zur Durchführung der GEoS Str. 6005/6009/6087 und dem Einbau des Weichentrapez Str. 6002 nicht auskömmlich genug ist. Es sind zusätzliche 17 Verdichtungspunkte und abschnittsweise Transformationen ins einheitliche Koordinatensystem (DB REF 2016) erforderlich. Die zusätzlichen Vermessungsleistungen sind nicht Bestandteil der HLV-1, 3, 6 und 7 und muss deshalb zusätzlich beauftragt werden.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 2 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6005) werden im HLV LV7 Titel 11.04. erhebliche Mengenmehrungen erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Kampfmittelsondierung beauftragt. Im LV 6 ist die Kampfmittelsondierung nach dem Ausbau des Gleisrostes vorgesehen.Tatsächlich erfolgen diese bei vorhandenem Gleis. Bei Annomalien wird eine zus. Dokumentation und die Wiederherstelung der Gleislage inkl. Verdichten erforderlich. Dadurch entstehen im LV6 geänderte und zusätzliche Leistungen.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Laut freigegebenen, geänderten Planpaketen 01 und 04 sind Trennstege in Kabelkanälen Gr. IV i.F. vorgesehen.Diese Trennstege sind im Hauptvertrag nicht beschrieben. Dadurch entstehen im LV7 Titel 11 erhebliche zusätzliche Leistungen.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 4 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6087) werden im HLV LV7 Titel 10 erhebliche Mengenmehrungen erforderlich.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Die Option LV 4 "Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Str." beauftragen, wurde duch die Nicht-Beauftragung des Senates Berlin nicht gezogen. Der Senat behält sich eine Realisierung in der Zukunft weiter vor. Um die Möglichkeit der Realisierung der Interimsanbindung im Jahre 2026 offen und möglich zu halten, mussten die Leistungen der durchgehenden Hauptgleise aus dem LV04 teilweise in das LV07 "herübergeklappt" werden. Mit der AvL 006 vom 12.04.23 wurden u.a. zusätzliche Leistungen KTB vom LV 04 in das LV07 für das Jahr 2023 angeordnet. Das führt zu Mehrkosten.
- 20.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Koordinierung Arbeiten Dritter im Baufeld beauftragt. Im Verlauf des Projektes sind weitere Instandhaltungsmaßnahmen in die für für das Projekt allein angedachten Sperrpausen durch die Regionale Baubetriebsplanung in Zusammenarbeit mit dem BBK, eingeordnet worden. Daraus resultiert zusätzlicher Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand etc. über alle HLV hinweg.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist grundsätzlich mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Mit der Freigabe zur Materialisierung des PP 1 (Kabeltiefbau auf der Strecke 6002) werden im LV7 Titel 11.01 erhebliche Mehrmengen erforderlich.
- 21.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei den Abbrucharbeiten wurde auf dem Grundstück ein überwachsener Keller/Schacht neben dem bereits abgerissenen Wohngebäude entdeckt, der ebenfalls rückgebaut werden muss. Der AN ist mit Leistungen zum Abbruch von Gebäuden und Fundamenten auf dem Grundstück des ehemaligen Wohnhauses Hohen Neuendorf beauftragt.
- 22.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Gleisbauarbeiten wurden im Fließbandverfahren im Rahmen einer vorgegebenen Sperrpause ausgeführt. Von Seiten der DB Netz AG konnte zur Sicherstellung der Wochenend-Entladung von Altschotter in zwei örtliche getrennten Entsorgungsanlagen kein weiterer Wagenraum zur Verfügung gestellt werden. Ein Abbruch der Gleisarbeiten hätte bei Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt zur Folge, dass auch Mängel nicht beseitigt werden können und damit eine Betriebsgefahr besteht.
- 22.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des tatsächlich vorgefundenen Zustands der Tiefenentwässerungsanlagen war es nicht möglich die vorhandene TE durchgängig zu spülen und zu befahren. Ursächlich dafür sind ein starker Verschmutzungsgrad (50-100%) und durchgehend starke Schäden (eingedrückte Rohre, offene Rohre, Eindringen von Boden). Darüber hinaus ist der Abfluss in Richtung Vorflut (Richtung F-Bahn) am km 4,230 (Mitte in Richtung bahnlinke TE) zerstört. In diesem Bereich steht Wasser und Schlamm. Weiterhin sind diverse Schächte mit Schotter, Müll und Bewuchs verschmutzt, sodass zusätzlich ein Schachtsauger eingesetzt werden musste. Aufgrund des tatsächlich vorgefundenen Zustandes, der ohne eine Inspektion hätte nicht zweifelsfrei vorhergesehen werden können, kommt es zu Mehraufwendungen und Mehrkosten. Der AN ist mit Leistungen zum Spülen und TV-Inspektion der Tiefenentwässerungsanlagen beauftragt.
- 22.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund des tatsächlich vorgefundenen Zustands der Tiefenentwässerungsanlagen war es nicht möglich die vorhandene TE durchgängig zu spülen und zu befahren. Ursächlich dafür sind ein starker Verschmutzungsgrad (50-100%) und durchgehend starke Schäden (eingedrückte Rohre, offene Rohre, Eindringen von Boden). Darüber hinaus ist der Abfluss in Richtung Vorflut (Richtung F-Bahn) am km 4,230 (Mitte in Richtung bahnlinke TE) zerstört. In diesem Bereich steht Wasser und Schlamm. Weiterhin sind diverse Schächte mit Schotter, Müll und Bewuchs verschmutzt, sodass zusätzlich ein Schachtsauger eingesetzt werden musste. Aufgrund des tätsächlich vorgefundenen Zustandes, der ohne eine Inspektion hätte nicht zweifelsfrei vorhergesehen werden können, kommt es zu Mehraufwendungen und Mehrkosten. Der AN ist mit Leistungen zum Spülen und TV-Inspektion der Tiefenentwässerungsanlagen beauftragt.
- 22.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Gleisbauarbeiten wurden im Fließbandverfahren im Rahmen einer vorgegebenen Sperrpause ausgeführt. Zur vollständigen Erbringung der beauftragten Leistung mußte ein Last-Last-Lauf Verfahren vereinbart, um für die Versorgung der Baustelle mit Neuschwellen und der Entsorgung von Altschwellen denselben Wagenraum zu nutzen und damit den Bauablauf einzuhalten und eine unnötige Bauzeitenverlängerung zu verhindern.
- 24.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 028 Die Gleisbauarbeiten wurden im Fließbandverfahren im Rahmen einer vorgegebenen Sperrpause ausgeführt. Zur vollständigen Erbringung der beauftragten Leistung müssen zeitgleich Fahrsperrenschwellen im konventionellen Verfahren ausgetauscht werden, da hier eine Vermessung und Kennzeichnung des korrekten Einbauortes notwendig ist. Technologisch nicht anders möglich im Rahmen des Fließbandverfahrens. MKA 079 Der Einbau einer Gleisfestlegung in Bahnsteigleisen wird lt. Regelwerk nicht gefordert, liegt aber unter besonderen fahrdynamischen Bedingungen im Ermessen des Anlagenverantwortlichen. Die Arbeiten sind zwingend mit den anstehenden Oberbauarbeiten durchzuführen, um die Wieder-Inbetriebnahme nach Umbau nicht zu gefährden. Eine Neuausschreibung dieser Einzelleistung und damit ein Auftragnehmerwechsel ist hier unsinnig, da der bereits vertraglich gebundene AN in seiner Arbeit behindert wird. MKA 117 Einbau von Schotterhalteplatten ist aufgrund der örtlichen Lage notwendig zu Herstellung einer stabilen Gleislage. Das Vorhandensein einer alten Schotterhalterung war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht bekannt. Arbeiten müssen gemeinsam mit bereits beauftragten Oberbauarbeiten ausgeführt werden. Zeitgleiche Ausführung der Leistungen durch zwei Auftragnehmer führt zu überdurchschnittlichen Behinderungen. MKA 118 Mit Erneuerung der Schwellen im Umbaubereich der GEoS wurden Bogen-/Trassenhauptpunkte ersatzlos ausgebaut. Diese sind nach Ril 824.8110A02 und Ril 883.3250 neu und dauerhaft zu kennzeichnen. MKA 119 Die Lieferung der Schwellen einschl. Kleineisen ist Beistellungspflicht des AG. Bei der Kontrolle der gelieferten Schwellen wurde eine Falschlieferung festgestellt. Eine Ersatzlieferung durch den AG konnte nicht termingerecht zugesagt werden. Eine Nachrüstung zu einem späteren Zeitpunkt ist aus technischen Gründen nicht möglich. Zur Sicherstellung der der Einhaltung der Sperrpause bzw. einer Ab- und Inbetriebnahme einer regelgerechten Gleis- einschl. Stromschienenanlage, erfolgt die Lieferung der vollisolierten Spannungsklemme durch den AN.
- 24.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · OBB - Vorhaltekosten durch Minderbedarf Fc-Schotter (MKA120)
- 02.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-291 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der OSE/FWT für S-Bahnstromanlagen beauftragt. Mit AvL Nr. 014 (Anlage 01) wurde angeordnet, die geänderten Anforderungen zur getrennten Außenaufstellung der OSE/FWT für die S-Bahnstrom-Anlagen zu planen und zu realisieren. Inhalte sind hierbei u.a. den LTS 81 alt (km 6,7) im GUW Ark vom B10 auf die OSE umzulegen, den Arbeitsplatz im GUW Ark umzusetzen und die Einspeisung des OSE-Schranks zu errichten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-292 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der LTS-Aufstellfläche beauftragt. Im Zusammenhang mit der Errichtung der geänderten LTS-Aufstellfläche (separate Anzeigen) und der weiteren Leistungen des LV1, Titel 03 wurde die Errichtung einer provisorischen Holztreppe erforderlich, um die Zugänglichkeit zum Rettungsweg durch die LSW an der Strecke 6002 aufrecht zu halten. Die Leistungen wurden mit beigefügtem Feldaufmaß (Anlage 01) dokumentiert und von der zuständigen BÜ bestätigt. Daraus resultieren Mehrkosten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-293 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der OSE/FWT für die S-Bahnstromanlagen beauftragt. Mit AvL Nr. 014 (Anlage 1) wurde angeordnet, die geänderten Anforderungen zur getrennten Außenaufstellung der OSE/FWT für die S-Bahnstrom-Anlagen zu planen und zu realisieren. Die entstehenden Mehrkosten, für die Unterbringung der OSE in zwei dafür zu lieferenden Betonschalthäusern nebst Aufstellung sind zusätzlich. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-294 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Lieferung und Einbau von Sockeln für Kabelschränke erforderlich . Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Abrechnungsaufmaßen (Anlagen 1 und 2) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Punkt 8). Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-296 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der SiA beauftragt. Gemäß dem geplanten Bauablauf sollen die Montagearbeiten am Signalausleger km 13,317 im ersten Quartal 2025 abgeschlossen werden. Nach Anordnung des Auftraggebers (s. E-Mail vom 19.09.2024, Anlage 1) werden die Arbeiten am Standort km 13,317 jedoch erst im vierten Quartal 2026 ausgeführt. Hierdurch entstehen Mehrkosten für zusätzliche An- und Abfahrten sowie die zusätzliche BE/BR zur Herstellung des genannten Signalauslegers. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-297 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der SiA beauftragt. Das Gründungsrohr am Signalstandort, SiA km 10,002 (Sig4466 Str. 6002) soll ausgebohrt und ausbetoniert werden. Für diese Arbeiten müssen das Personal und die Gerätschaften gesondert zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch entstehen Mehraufwendungen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-298 Grundstzlich ist der AN mit den Arbeiten für die Realisierung der LTS-Aufstellfläche beauftragt. Im Zusammenhang mit der erforderlichen zur Herstellung der LTS Aufstellfläche mit Großgeräten am Rostsperlingweg, wurde zusätzliche eine Beweissicherung des Rostsperlingwegs vor Einfahrt der Ramme angeordnet. Folgende Leistungen wurden mit AvL031 (Anlage 01) gefordert: - Erstellung einer Beweissicherung mit Bildern und Protokoll des Rostsperlingwegs von der Einfahrt der Bahnhofsstraße Blankenburg bis zu den derzeit abgeladenen Spundwandkästen im Rostsperlingwegs - die Dokumentation ist dem AG digital und in Papier zu übergeben. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-299 Grundsätzlich ist der AN mit den Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbau beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle . Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau Kabelkanal Gr. I i.F. und Gr. II i.F. sowie Suchgraben über 1,25m und Baugelände abräumen, Umleitungsbausatz Gr. II und Schachtanschlussbausatz in Betonkabelkanäle erforderlich sowie weitere Mini- bzw. Kabelkleinschacht und Kabelschachteile erforderlich . Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Aufmaßen (Anlagen 1 - 11) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-300 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT007 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau vom Einbau von Flexrohr NW110, Kabelschacht Gr. V und Kabelkanal Gr. I i.F., sowie öffnen/schließen Bestandsschächte erforderlich. Zusätzlich wurde Suchschachturngen über 1,25m erforderlich und weiteres Baugelände abräumen notwendig Die Abrechnung erfolgt über beauftragten Nachtrag NT007 - Die Leistung wurde in Feldaufmaßen (Anlagen 01 - 11) dokumentiert, von der BÜW geprüft und bestätigt. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (Anlage 12 zu Punkt 8), die wir hiermit ankündigen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-301 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen des Kabeltiefbaus beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT026 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau vom nicht verdichtungsfähigen Boden, geeigneten Boden und Sicherung von Tiefenentwässerung sichern erforderlich. Zusätzlich wurden Kabelschächte geöffnet und Kernbohrungen zum Anschluss hergestellt. Die Abrechnung erfolgt über beauftragten Nachtrag NT026 - Die Leistung wurde in Feldaufmaßen (Anlage 01) dokumentiert, von der BÜW geprüft und bestätigt. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-304 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Lieferung und Einbau von Kabellegung bis 25 mm sowie Kabelbezeichnungsband und -enden mit Gummikappen verkappen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Abrechnungsaufmaßen (Anlagen 1 bis 3) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Punkt 8), die wir hiermit ankündigen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-305 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Einbau von Kabellegung bis 25 mm erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Abrechnungsaufmaßen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. A1-306 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Lieferung und Einbau von Kabellegung bis 25 mm sowie Kabelbezeichnungsband und -enden mit Gummikappen verkappen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Abrechnungsaufmaßen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ320: Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Errichtung einer Signalanlage beauftragt. Es kommt sowohl in der Materialisierung als auch im Einbauverfahren zu Leistungsänderungen, da eine Signalgründung im Bahnsteigkörper nicht möglich ist. Für die Sonderkonstruktion sind Stahlbauleistungen, Arbeiten an der Außenwand, Putzarbeiten, Stemmarbeiten, Kernbohrarbeiten und Betonarbeiten notwendig. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. // LÄ322: Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Errichtung einer Aufstellfläche für die Lasttrennschalter beauftragt. Die Planung und Ausführung der Aufstellfäche Lasttrennschalter (LV01) wurde umfangreich geändert. Es kommt u.a zu Mengenmehrungen in den HLV-Positionen 03.02.0230/0240 und 0280 der Treppenanlage. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 09.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 309 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß o.g. Leistungsbeschreibung sollen im Bereich des S-Bahn ESTW (LV01) vorhandene Isolierstöße aus- und neue Passschienen eingebaut werden. Für die richtlinienkonforme Ausführung der Maßnahmen sind weitere, im Vertrag nicht formulierte Leistungen notwendig. Diese sind: - vorhandene Fahrschiene für nachfolgenden Passchienenwechsel ausbauen - Schienen trennen, auf Länge bis 5,80 m, für Containerverladung, - Spannungsausgleich, Wiederherstellung des vorhandenen Spannungszustandes mit Einsatz Bauleiter Spannungsausgleich des AN, - Aluminothermische Verbindungsschweißungen SkV Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 15.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 303 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß AvL Nr. 30 (Anlage 1) hat der AG uns angewiesen, auf den Strecken 6087 und 6091 einen Schottertausch mitsamt Herstellung der regelwerkskonformen Gleislage durchzuführen. Gemäß Begang am 06.02.2025 vor Ort sind folgende Leistungen auszuführen: - Schottertausch an 19 Stellen, ca. 80 m - händisches Stopfen von 6 Querungen - Maschinelle Stopfarbeiten von ca. 2.250 m auf der Str. 6087, einschl. zusammenhängender Arbeiten Daraus resultieren weitere Mehraufwendungen wie u.a. die zusammenhängenden Logistk-, Schweiß- und Vermessungsarbeiten sowie Leistungen zur Probenahme und Deklarationsanalytik des Altschotters und Demontage / Montage von Gleisschaltmitteln. Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 308 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beuaftragt. Gemäß o.g. Leistungsbeschreibung sollen im Bereich des S-Bahn ESTW (LV01) vorhandene Isolierstöße aus- und neue Passschienen eingebaut werden. Während der Ausführungsvorbereitung wurde festgestellt, dass es bei der Ausführung zu Mengenänderungen und zugehörigen Mehr- und Minderkosten kommt. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 310 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbau beauftragt. Für den Transport und die Entsorgung von unterschiedlichen Stoffen sind im LV7 keine Abrechnungspositionen vorhanden. In Anlagen sind aufbauend auf Nachweisen (Kaufwerksnummer und von uns beauftragte Entsorgungsfachbetriebe unter Benennung der Erzeugereinstufung) bislang nicht im LV7 abrechenbare Leistungen aufgeführt. Daraus entstehen Mehrkosten. Da das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, ist diese Aufzählung noch nicht abgeschlossen.Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 17.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 338 (MKA337) - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß o.g. Leistungsbeschreibung sollen im Bereich des Fernbahn ESTW (LV03) vorhandene Isolierstöße aus- und neue Passschienen eingebaut werden. Für die richtlinienkonforme Ausführung der Maßnahmen sind weitere, im Vertrag nicht formulierte Leistungen notwendig. Diese sind: - vorhandene Fahrschiene für nachfolgenden Passchienenwechsel ausbauen - Schienen trennen, auf Länge bis 5,80 m, für Containerverladung, - Spannungsausgleich, Wiederherstellung des vorhandenen Spannungszustandes mit Einsatz Bauleiter Spannungsausgleich des AN, - Aluminothermische Verbindungsschweißungen SkV Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 342 (MKA341) - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. In Zusammenhang mit dem Einbau einer Balise und dem Ausbau von Iso-Stößen für das ESTW ist der Aus- und Wiedereinbau von Teilen des Bestandsdienstweges der Kehranlage BBLB notwendig einschl. der zusammenhängenden Oberbauarbeiten (Ausbau Isostoß, Einbau Passschiene, Schweißarbeiten etc.) Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 323 (MKA323) - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Nach den Planungsgrundsätzen für das ESTW ist mittels - zusätzlichen Gleisstopfarbeiten die Solltrassierung für eine geforderte Streckengeschwindigkeit von 100 km/h herzustellen - einschl. Herstellen Bahnkörper Weichentrapez BBLB - erforderliche Vermessungsleistungen - Leistungen zur Wiederherstellung Lückenloses Gleis. Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 03.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 362 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß o.g. Protokoll der 9. IBN-Besprechung (Anl. 1. Pkt. 3.3) sowie gemäß Einbauskizze der Baugleissperre 8 auf der Strecke 6005 12W145 (Anl. 2) wird im genannten Bereich eine Baugleissperre eingebaut. Gemäß der Einbauskizze wird es erforderlich, zusätzlich zur BG 8 eine Fang- und Führungsschiene einzubauen. Dazu ist es erforderlich, Material beizustellen (doppelte Rippenplatten, Schienenbefestigungsmittel + Schiene), diese zur Baustelle und in das Baufeld zu transportieren, einzubauen und zu montieren, vorzuhalten und nach der Bauzeit wieder auszubauen und abzutransportieren. Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. MKA 367 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Schlussvermessung beauftragt. Die vertragliche Leistung kann jedoch nur teilweise erbracht werden, da sich die Randbedingungen, Erneuerung Regelwerk, Berücksichtigung von korrespondierenden Vorhaben bzw. Schnittstellen anderer Vorhaben, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren. Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Zunächst wird anteilig die Neuerfassung von Festpunkten in DBRef2016 erforderlich. In diesem Zusammenhang werden auch Leistungen zur Baufeldfreimachung erforderlich. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 19.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 294A - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Lieferung und Einbau von Sockeln für Kabelschränke erforderlich . Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Abrechnungsaufmaßen (Anlagen 1 und 2) dokumentiert. Daraus entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 324 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Einbau von Signalkabel (0,07-9,2 kg/m) in Gebäude oder Rohr einziehen nötig. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Abrechnungsaufmaßen (Anlage 1) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Punkt 8), die wir hiermit ankündigen. Diese zusätzlichen Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dem AN entstehen dadurch Mehrkosten, für deren Abrechnung er keine Vertragsgrundlage besitzt.
- 26.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 321 - Auf Grund von Änderungen in der Planung müssen 3 Kabeltypen abweihend der bisherigen Kabelbestellung geändert werden. Der Auftragnehmer soll angewiesen werden, Kabel eigenständig zu bestellen, da der Auftraggeber diese nicht rechtzeitig über die Rahmenvertragspartner beschaffen kann. Dies dient der Sicherstellung der termingerechten Inbetriebnahme (IBN) des Projekts. Die Kabel müssen den erforderlichen Spezifikationen entsprechen und fristgerecht geliefert werden. Der AN ist mit Kabelbestellungen beauftragt
- 29.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 330 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Rückbauplanung PP- LST415 (Rb ZN-Anlage BBLB) wurde nachträglich übermittelt. Die damit verbundenen Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags (vgl. VLOI Titel 31.07.). Sie führen zu zusätzlichen Arbeiten, die nicht über bestehende Vertragspositionen abgedeckt sind-Die Rückbauplanung wurde erst nach Vertragsschluss übermittelt. Die daraus resultierenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden..
- 02.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-349 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Einbau von Schrumpfmuffe SVSM1 für Kabel 10-19 mm sowie Schrumpfmuffe SVSM3 für Kabel 30-44 mm nötig. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Mengenermittlungen (Anlagen 01 - 02) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Punkt 8), die nicht über bestehende Vertragspositionen abgedeckt sind. Die Rückbauplanung wurde erst nach Vertragsschluss übermittelt. Die daraus resultierenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. A1-382 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß o.g. Leistungsbeschreibung sollen im Bereich des S-Bahn ESTW (LV01) vorhandene Isolierstöße aus- und neue Passschienen eingebaut werden. Für die richtlinienkonforme Ausführung der Maßnahmen sind weitere, im Vertrag nicht formulierte Leistungen notwendig. Diese sind: - vorhandene Fahrschiene für nachfolgenden Passchienenwechsel ausbauen - Schienen trennen, auf Länge bis 5,80 m, für Containerverladung, - Spannungsausgleich, Wiederherstellung des vorhandenen Spannungszustandes mit Einsatz Bauleiter Spannungsausgleich des AN, - Aluminothermische Verbindungsschweißungen SkV Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 357 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Muffenstandort einmessen u. in die Planunterlagen eintragen nötig. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Mengenermittlungen (Anlagen 01) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Punkt 8), die nicht über bestehende Vertragspositionen abgedeckt sind-Die Rückbauplanung wurde erst nach Vertragsschluss übermittelt. Die daraus resultierenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.. 371 - In der AP S8N-AP-VA-EZ-QP-RW-122-0 (Randwegquerprofil 122) sind nicht nur das Betonschalthaus (BSH) AKW, sondern auch diverse Kabeltiefbauarbeiten (siehe FA 546 - Anlage Anll ) dargestellt. Das Betonschalthaus war im Vertrag nicht enthalten und musste im Zusammenhang mit der AVL Nr. 014 zusätzlich errichtet werden. Der für die Anbindung des BSH erforderliche Kabeltiefbau führt daher zu zusätzlichen Leistungen K T B. In der Leistungsbeschreibung L Vl sind diese Arbeiten nicht enthalten. Die Leistungen sind zusätzliche Leistungen. 372 - Im Zuge der Herstellung des BÜ 1 1 für den Inbetriebnahmezustand 2025 sind in einigen Streckenbereichen neue Querungen herzustellen. Hier wurde durch die Projektleitung festgelegt, dass diese Querungen auf Grund nicht vorhandener Sperrpausen für die IBN des Bauzwischenzustandes provisorisch im Schwellenfach herzustellen sind (Erläuterungsbericht zu PP- KTB für IBN-S-Bahn_BÜ11,4 - Anlage Anll). Diese Leistungen sind zusätzliche Leistungen. Weitere Kabeltiefbauleistungen zum Inbetriebnahmezustand 2025 des BÜ km 11 ,47 sowie die Herstellung der endgültigen Querungen ist ebenfalls nicht im Bauvertrag enthalten. Diese sind nicht Gegenstand dieser Anzeige und werden separat angezeigt. 377 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung der Leistungen erfolgte auf Anordnung von Leistungen Nr. 036 vom 08.07.2025, da die erforderlichen Anpassungen des BÜ 1 1,4 die zusätzlichen LST-Leistungen a) Lieferung, Verlegung und Einziehen der LST-Kabel gemäß AP PTI b) Freischnitt, Öffnen, Reinigen und Schließen von Kabelführungssystemen c) Einmessen von Anrückmeldern d) Erdung der LST-Außenanlage e) Messen und Mufen der verlegten Kabel f) Transport der Kabeltrommel vom Lager zum Einbauort einschl. Kabelmanagement g) Erstellung Dokumentations- und Revisionsunterlagen enthielt und diese im Vertrag nicht mit Positionen enthalten sind. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. 378 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Gemäß beigestellten LST Ausführungsplanung BBLB, BSNF (S-Bahn) sollen diverse Kabel (z.B.: 80x1x1 ,8; 40x1x2,25; 40x4x0,9) mit einer Signal-Verbindungs-Schrumpfmuffe (SVSM) Größe 4 gemufft werden. Diese SVSM 4 sind im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. Die daraus resultierenden Mehrkosten waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. 379 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Gemäß beigestellten LST Ausführungsplanung BBLB, BSNF (S-Bahn) sollen diverse Kabel (z.B.: 80x1x1 ,8; 40x1x2,25; 40x4x0,9) mit einer Signal-Verbindungs-Schrumpfmuffe (SVSM) Größe 4 gemufft werden. Diese SVSM 4 sind im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. Die daraus resultierenden Mehrkosten waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 370 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Einbau von Schrumpfmuffe SVSM3 für Kabel 30-44 mm nötig. Die Abrechnung erfolgt über die benannte HCV-Position. Die Leistungen wurden in den beigefügten Mengenermittlungen (Anlagen 01 - 02) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Punkt 8), die nicht über bestehende Vertragspositionen abgedeckt sind-Die daraus resultierenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. 380 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Gemäß beigestellten LST Ausführungsplanungen BBLB, BSNF sollen diverse Induktionsschutzkabel verlegt werden. Um eine regelkonforme LST- Kabelanlage zu realisieren, muss zusätzlich zu jeder Innenmuffe beim Induktionsschutzkabel auch eine Signal-Schrumpf- Schutzmuffe (VASS) verbaut werden. Diese VASS-Muffen sind im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. Die daraus resultierenden Mehrkosten waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher im LV nicht berücksichtigt werden. 381 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Gemäß beigestellter LST Ausführungsplanung BBIWX (F-Bahn), sollen diverse Induktionsschutzkabel verlegt werden. Um eine regelkonforme LST- Kabelanlage zu realisieren, muss zusätzlich zu jeder Innenmuffe beim Induktionsschutzkabel auch eine Signal-Schrumpf- Schutzmuffe (VASS) verbaut werden. Diese VASS-Muffen sind im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. Die daraus resultierenden Mehrkosten waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher im LV nicht berücksichtigt werden. 396 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Mit AvL 054 vom 04.09.2025 (Anlage 01 ) wurde die zusätzliche Erstellung der technischen Plätze für den BÜ km 1 1 Schönfließ und für die Innenanlage StW Schnfließ S-Bahn angeordnet. Die daraus resultierenden Mehrkosten, waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. 411 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Gemäß HLV Titel 30 in Lvl und LV3 sind Signale etc. wiederverwendungsfähig zurückzubauen, vor Ort zur Zwischendeponierung zu lagern und dem AG zur Rückführung der Anlagenteile nach Wuppertal zu übergeben. Durch Übergabe des Gutachtens zur Wederverwendung / Verwertung der LST-Anlagenteile vom Weichenwerk Wuppertal durch den AG wurde nun von uns zusätzlich gefordert, insbesondere die ausgebauten Signale kleinteilig zu zerlegen, in Einzelteilen zur Verfügung zu stellen sowie teilweise durch das Projekt der direkten Entsorgung zuzuführen. Da das Gutachten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht zur Verfügung und erst während des Projektverlaufs übermittelt wurde, stellen die darin enthaltenen und von der Leistungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses abweichenden Anforderungen an den Umgang mit den LST-Anlagenteilen Mehrleistungen dar, die vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst sind. Die daraus resultierenden Mehrkosten, waren zum Zeitpunkt zur Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. 413 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Im Zuge der Herstellung der Anlagen und vorbereitenden Maßnahmen für die IBN, wurde festgestellt, dass das Wegschleifen von Walzzeichen an den Schienenstegen für einzelne neue Standorte der Achszähler notwendig ist. Da diese Arbeiten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, stellen die daraus entstandenen Arbeiten von der Leistungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses abweichenden Anforderungen an den Umgang mit Mehrleistungen dar, die vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst sind. Die daraus resultierenden Mehrkosten, waren zum Zeitpunkt zur Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
- 19.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 373 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Begleitung von Abnahmehandlungen LST und Weichenschlosser LST nötig. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Mengenermittlungen (Anlagen 01 - 02) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Punkt 8), die nicht über bestehende Vertragspositionen abgedeckt sind. Die daraus resultierenden Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.. 376 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Im Rahmen der Oberbaumaßnahme zum Einbau der Weichen in 1 1/2023 wurde festgelegt, dass ein Belastungsstopfgang der Weichen in 2024 stattzufinden hat. Ebenso wurde festgelegt, dass die Sicherungsmaßnahme RZ 1 nach max. 12 Monaten zu erneuern ist. Dies erfolgte gleichzeitig. Die daraus resultierenden Leistungen zur Herstellung der Baufreiheit, sowie Entfernen und neu Anbringen der Sicherungsmaßnahme RZ 1 an den Weichen WI 1 1 bis WI 14 zusätzliche Leistungen im Rahmen der Bauausführung waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. Die entstehenden Mehrkosten sind vertraglich nicht abgedeckt.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 391 - Im Zuge der Herstellung der Kabeltrogtrassen gemäß den baufreigegebenen Ausfürungsplanungen KTb sind zusätzliche Kabelwege vom Trog zum zu erdenden Bauteilen zu schaffen, um Kabelwege für die erforderlichen Erdugskabel zu schaffen. Exemplarisch verweisen wir auf die Anlage 01 . Dort wurde das Erdungskabel zum angrenzenden Mast mittels Flexrohr DN50 unterhalb vorhandener Trassen geführt, um das Erdungskabel zu führen. Diese Leistungen sind im HLV nicht beschrieben und daher zusätzliche Leistungen. Die insgesamt erforderlichen zusätzlichen Kabelwege werden im Nachtrag dokumentiert. 392 - In der AP S8N-AP-VA-EZ-LP-26-5 (Anlage 01 ) ist nicht nur das Betonschalthaus (BSH) AKW als Aufstellort dargestellt, es sind auch diverse Kabeltiefbauarbeiten enthalten. In der Leistungsbeschreibung LV7 Titel 10.05. sind diese Arbeiten nicht vollständig enthalten, z.B. fehlen Leistungen am km 5, 104 (vgl. FA 537 - Anlage 02). Nicht im LV7 Titel 10.5 enthaltene Kabeltiefbauleistungen für die Anbindung des BSH sind daher zusätzliche Leistungen. 393 - Im Zusammenhang mit der Ausführung der K TB Arbeiten in der Strecke 6002 gemäß der freigegebenen AP wurden infolge wiederholter Fortschreibung der AP (hier Index 07Ä) Leistungsänderungen erforderlich, die zum Zeitpnkt der Erstellung des Nachtrages NT026 nicht berücksichtigt werden konnten. Dort sind daher nicht alle erforderlichen Abrechnungspositionen erbrachter Werkleistungen enthalten. Diese Einzelleistungen wurden in Feldaufmaß 397 (Anlage 01 ) dokumentiert und von der BÜ geprüft. Daraus resultieren Mehr- und Minderkosten zum beauftragten NT 026, die wir in Anlage 02 ermittelt haben und hiermit anzeigen. 395 - Im Zuge vorbereitender Maßnahmen zur Errichtung der Querung Q025 mussten von Dritten gefällte Bäume im Bereich des Zielschachtes km 1 ,214 beräumt, zerkleinert und abtransportiert werden. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten in der Pos. 11.04.0010 Baugelände abräumen. 397 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT026 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau vom Nicht verdichtungsfähigen Boden, Geeigneten Boden sowie Schachtanschlussbausätze eingesetzt. Zusätzliche Kabeltrogdeckel für GS-Anlagen und Sicherung Tiefenentwässerung erforderlich. 400 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT051 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau vom Vließ/Geotextil, FlexRohr NWIOO für Anbindung, Kunststoff sowie Betontröge öffnen, ausbauen aus Schotter und Umlenkungsschnitte KKK herstellen erforderlich. Zusätzliche Trogabschluss Enddeckel und Kabelkanal seitlich lagern erforderlich.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 360 - Mit dem PP24 wurden weitere Signalgründungen gefordert. Die Signale Sig 4455, Sig 4458 und Sig 4625 sind zusätzliche Leistungen. Daraus resultieren Mehrkosten (vgl. Anlage 2) 361 - Bei den Signal-Gründungen Str. 6009 Signal 77- V4610 und Str. 6002 Signal 78 VW4445 sind umfangreiche Mehrleistungen angefallen (vgl. Anlage 1 und 2). Ursache sind bei Suchschachtungen vorgefundene bislang unbekannte Kabelverbindungen und Tiefenentwässerungen. Bis zur endgültigen Gründung sind Sicherungsarbeiten, wiederholtes Ab- und Anrücken, Reparatur- und Umverlegearbeiten und Abstimmungstermine durchzuführen. Daraus resultieren Mehrkosten (vgl. Anlage 3). 363 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zu Lieferung und einbauen von Betonkabelkanal Gr. 11 i.F. öffnen und ausbauen, Kunststoffkabelkanal Gr. 11 öffnen und ausbauen, Ausschnitte in Bestandsanlagen, flex. Rohr verlegen sowie Bodenaushub von Hand bis 1 m Tiefe erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über beauftragten Nachtrag NT053. Die Leistung wurde in Aufmaßen (Anlagen 01 - 10) dokumentiert, von der BUW geprüft und bestätigt. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (Anlage 11). 365 - Die Auswertung der freigegebenen KTB-Ausführungsplanung PP 07 hat ergeben, dass auf den Strecken 6002, 6005, 6009, 6087 und 6090 befestigte Aufstellflächen für Kabelverteilerschränke herzustellen sind. Erste wurden vor Ort ausgeführt (Anlage 01 Fotodokumentation) und zum Teil bereits mittels Feldaufmaß dokumentiert (Anlagen 02 - 05). Daraus resultieren Mehrkosten für mindestens 29 Kabelberteilerschränke (Anlage 06). 374 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle . Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau Mehrlängenbausätze sowie Baugelände abräumen, Schotter aus- und wieder einbauen und Schotter zurückführen an ZL erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Aufmaßen (Anlagen 1 - 13) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Anlage 14 zu Punkt 8). 375 - Mit Anordnung von Leistungen Nr. 036 vom 08.07.2025 ordnet der AG die Anpassung des BÜ bei km 1 1 für die zwischenzeitliche Inbetriebnahme in 2025 als Vollschranke an. Hierfür sind folgende zusätzliche KTB-Leistungen erforderlich: Standplatzbefestigung, Kabelkanal Gr. I i.F., Spannbetonpfosten für BÖ-Tafeln, Beton-Gliederfußfundamente, Rückbau Fundamente der Straßenlichtsignale und der Schrankenfundamente,Gründung der neuen Lichtzeichen und Schrankenantriebe, Erstellung der Standplätze, Sigma-Pfosten und Kabelmerksteine. Mit Anordnung von Leistungen Nr. 050 vom 07.08.2025 ordnet der AG an: Rückbau der Straßenlichtsignale und Schrankenbäume, Abräumen Baugelände, Abdeckung der BÖ-Anlage. Mit Anordnung von Leistungen Nr. 052 vom 01.08.2025 ordnet der AG an: Zusätzliche Baugrunduntersuchungen 385 - Im Rahmen von zusätzlichen Begehungen im Februar und April 2025 mit der BÜ und mit Firma Siemens wurden zusätzliche benötigte Einschnitte für Anbindungen sowie Umbauarbeiten für Anlagenteile zur Anbindung der LST Anlagen festgestellt (Zusammenstellung in Anlage 01 ), die bisher in der beigestellten KTB-Ausführungsplanung nicht enthalten waren. 389 - Im Zuge der Herstellung von Anbindungen für Weichenantriebe für WI 1 1 , WI 14, WI 43 und WI 44 auf der Strecke 6002 mussten Betonkabelkanaltrassen teils zurückgebaut und umgelenkt, Kabel gesichert und Trassen neu errichtet werden (vgl. Anlagen 01 bis 04). Die Anpassungen wurden in Erweiterung der Ausführungsplanung K TB vor Ort erforderlich. Diese Leistungen sind zusätzliche Leistungen, daraus resultieren Mehrkosten.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 317 - Die Stromschiene befindet sich im Bereich des neuen KK Gr. IV Typ 2 am Gl. 6002-2 auf der LSW-zugewandten Seite. Eine ordentliche Schotterprofilierung ist in diesem Bereich maschinell nicht möglich. Um eine dauerhaft standsichere Schotterkante zu gewährleisten, ist auf dem gesamten Abschnitt eine Schotterhaltung erforderlich, die den Schotterfußpunkt erhöht, sichert und eine händische Bettungsprofilierung dauerhaft reduziert. Zudem wird im Endzustand so vermieden, dass Schotter auf die Kanaldeckel des neuen KK Gr. IV Typ 2, und damit auf dem Rettungsweg, liegt. Dadurch entstehen Mehrkosten. 331 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle . Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau Umlenkungsbausätze, Kabelkanal und FlexRohr einbauen sowie Suchgraben bis und über 1 ,25m und Baugelände abräumen erforderlich. Für Anschlussarbeiten wurde das öffnen und schließen von Kabelschächten und ansetzten von Schachtanschlussbausätze erforderlich sowie liefern und einbauen von Kabelaufbauschacht . Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Aufmaßen (Anlagen 1 - 15) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Anlage 16 zu Punkt 8). 332 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT026 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau vom Nicht verdichtungsfähigen Boden, Geeigneten Boden sowie Schachtanschlussbausätze eingesetzt. Zusätzliche Kabelkanal öffnen und diesen ausbauen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über beauftragten Nachtrag NT026 - Die Leistung wurde in Feldaufmaßen (Anlagen 01 bis 08) dokumentiert, von der BUW geprüft und bestätigt. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (Anlage 09). 333 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle . Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT019 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen provisorischen Kunststoffkabelkanal Gr.ll erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über beauftragten Nachtrag NT019 - Die Leistung wurde in dem beigefügten Aufmaß (Anlage 01) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten. 335 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen Plaunterlagen. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden mehr Leistungen für Oberboden mit Vegetationsdecke Abtragen und Zwischenlagern, für Boden lösen lagern MLV-ERD 01070010, für Planum herstellen MLV-ERD 01070030, für FSS Bk0,3 EV2 IOOMPa 0/45 D 38cm, für STS EV2 120MPa 0/32 D 15cm und für Pflasterdecke Betonpflaster IJB 200/100mm D 80mm Kante abgeschrägt Brech erforderlich, dazu wurden weitere Leistungen für Leitungsgraben für DN 150 herstellen für Entwässerungsleitung DN 150, für Kies- Sand-Gemisch einbauen verdichten Einbettung Rohr DN 150, für Leitungsgrabenverfüllung mit gelieferten Erdstoff, Rohr DN 150, für Schachtanschluss herstellen (Zul) und für Dichtheit durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in beigefügten Aufmaßen (Anlage 1) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten (Anlage 2). 358 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen und Lieferung zum Einbau von Kabelschächten, Such- und Handschachtungen, sowie Kabelaufbauschacht öffnen,reinigen und schließen und Baugelände abräumen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Aufmaßen (Anlagen 1 - 6) dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten (vgl. Anlage 07 zu Punkt 8. 359 - Bestandteil des Planpakets PP14 war die Herstellung der Gründung des Signals Sig 4614 bei km 6,8+01. Aus geometrischen Gründen ist eine Herstellung nach der freigegebenen Planung PP14 nicht möglich. Da nur noch wenige Sperrpausen zur Verfügung standen, hatte der AN Fa. Spitzke nach Freigabe der Planpakete eine sofortige Materialisierung veranlasst. Das Rammrohr für das Signal Sig 4614 ist nach Freigabe des Planpakets PP23 nicht mehr einsetzbar und wird zur Abholung durch den AG eingelagert. Die nunmehr gemäß freigegebenem PP23 (Anlage 1) herzustellende Gründung für das Signal Sig 4614 weicht immer noch von der im HLV geforderten Ausführungsart ab (sowohl im Rammrohrdurchmesser als auch in der Rohrwandstärke). Daraus resultieren Mehrkosten.
- 04.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 311 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Herstellung der LTS-Aufstellfläche beauftragt. Bei der Herstellung vom Spundwandkasten für die Aufstellfläche LTS (L VOI ) konnten die Spunddielen aufgrund von zu hohen Wderständen im Erdreich nicht eingebracht werden. Zuerst wurde versucht, mit einem Bohrlochabstand von 1 m zu rammen, auch hier blieb die Einbringung erfolglos. Daraufhin wurde der Bohrabstand auf 0,60 m verkleinert, wobei das Einbringen weiterhin schwierig bleibt. Mit Email vom 05.03.2025 (Anlage 1) wurden zusätzliche Auflockerungsbohrungen vom Bodengutachter des AG empfohlen. Die daraus resultierenden Mehrmengen versuchen Mehrkosten in LV 01 Pos. 03.02.0140. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 415 - Der Transport und die Entsorgung vom NEA-Container musste im Zuge des Rückbaus vom Stellwerk Blankenburg gesondert angeordnet werden, weil dieses im LV nicht mit ausgeschreiben worden ist.
- 07.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 356 - Für die Planung der 30 kV Kabellage im Endzustand sollten weitere Details (z. B. KTB und Kabellage im Kabelschacht) dargestellt werden. Siehe hierzu Protokoll vom 12.12.2024 in MKA Anlage 1). Den dadurch entstandenen Mehraufwand bei der Planung ist nicht Teil des Vertrages. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 387 - Für die Inbetriebnahme des ESTW S8 ist ein Umbau der Signaltechnik notwendig. Damit verbunden ist auch der Ausbau der Isostöße im Gleis durch Passschienenwechsel. Für die Baufreiheit der Schweißer sind daher die Verseilungen der Weichen, Schienenverbinder oder Gleisverbinder zu lösen und nach dem Schienenwechsel wieder anzubauen. Weiter sind noch Rückbauleistungen von Z-Verbinder, Schienenverbinder oder Gleisverbinder in der PP BS 30 vorgesehen, die im LV nicht enthalten sind. Außerdem fehlen im LV01 Titel 50 für die Arbeiten der Rückleiter-Anpassung auch Leistungen wie Kabelschuhe 500² liefern und verpressen (Bsp. 50.03.0120), das Herstellen von Löchern in der Fahrschienen für Schienenverbinder (Bsp. 50.03.0050) oder das Ausheben von Gleisschotter für das Verlegen des Gleisanschlusses. Bei allen hier erwähnten Leistungen im Zusammenhang mit der Rückleitungsanlagen handelt es sich um zusätzliche Leistungen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.. 388 - Im Rahmen der technischen Abnahme wurde festgestellt, dass am Mast 0-11c der NEA ein Schaltpodest mit Geländer hergestellt werden muss (siehe Anlage 1: „APB_O_22_24_1404_25_0059 ESTW S8N OLA zur NEA OLA S 2 km 0,5 SPITZKE 04.08.25“). Außerdem muss das Endplanum um das Fundament in Form gebracht werden (siehe Anlage 2 - Foto Bestand). Diese Leistungen sind nicht im Vertrag enthalten und umfassen u. a. Bestandsaufnahmen, Ermittlung der Materialisierungsgrundlagen, Materialisierung, Lieferung und Herstellung des Schaltpodests mit Geländer, Herstellung des Endplanums und alle notwendigen Vorbereitungen, Ausführungen und sonstigen erforderlichen Arbeiten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 402 - Im Rahmen der Erstellung der AP PP-EA10 wurde die vorhandene Entwurfsplanung nebst Ausschreibungsplanung und -unterlagen (Anlage 01 - Versorgungsschema gem. AU) fortgeschrieben und die Planung prüffähig aufgestellt (Anlage 02 vom 16.12.2024). Notwendige Anpassungen auf Grund Abweichungen im Bestand. Die Auswirkungen von Anforderungen des Betreibers sowie die Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben aus dem Regelwerk, die vom Entwurf abweichen, haben zu den Änderungen gegenüber der Ausschreibung geführt. Die wiederholt geänderte KTB-Planung, der mehrfach geänderte Standort des BSH TK BBLB, sowie die zusätzliche Versorgung der OSE weichen so umfangreich von den ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Leistungen ab, dass die Anlage so nicht errichtet werden kann. Die vorliegende EA-Planung muss erneut überarbeitet werden (Anlage 03), die dabei entstehenden Aufwendungen führen zu Mehrkosten der EA-Planung. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 403 - Die Kabel der EWHA BBLB Süd von den Trafoschränken zu den Anschlusskästen haben entgegen der EP einen Querschnitt von bis zu 16 mm² je Ader (Anlage 01). Gemäß HLV (Anlage 02) sind in den Anschlusskästen Klemmen für bis zu 4 mm² Kabelquerschnitt (LV01 Pos. 40.02.0080) geschuldet. Durch den geänderten Materialbedarf der Klemmen, sowie der damit verbundenen Anpassungsarbeiten entstehen Mehrkoste. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt
- 11.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 366 Durch die geänderte IBN-Reihenfolge geht die EWHA BSFL F-Bahn, entgegen der AU, in Betrieb, bevor das ESTW-A BSFL in Betrieb genommen ist. Die Kommunikation mit der Technische Stelle muss provisorisch über die ZE im Stw Sfl hergestellt werden. Die ZE benötigt zur Kommunikation mit der EWHA BSFL F-Bahn ein neues Modem. Die Lieferung und Montage des Modems ist eine zusätzliche Leistung. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 368 Die Materialisierung und Bestückung der HX1 Schränke erfolgte nach der Planungshilfe OSE S-BEV, Version 1.0, Stand 12.09.2022. Der Abnahmeprüfer hat als Auflage gefordert, dass statt der Verbauten Typen (3+1 Schaltung), der Überspannungsableiter mit Schaltung 3+0 zu verbauen ist. Dies ist abweichend von den geprüften Unterlagen uns stehlt eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 369 Für die Fernwirkanbindung der OSE wurde mit DB KT vereinbart, dass die Durchschaltung der TK-Kabel bis 28.07.2025 erfolgt, da an diesem Tag der Bit-Test der OSB im BSH AKW und am 29.07.2025 der Bit-Test im BSH BKB durchgeführt werden sollte. Am 28.07.2025 musste es feststellen werden, dass der Kontakt von DB KT im Urlaub war und die Vertretung die Durchschaltung der TK-Kabel zu den Stationen nicht realisieren konnte. Am Mittwoch, den 30.07.205, konnten die TK-Kabel mit dem ursprünglichen Ansprechpartner durchgeschalten werden. Der Bit-Test konnte im Anschluss nicht mehr mit der Netzleitstelle durchgeführt werden. Für die Wiederholung des Bit-Test müssen neue Termine gefunden werden. Die mehrfache Teilnahme an bzw. die Anwesenheit während der Durchführung von Bittests sind nicht im Vertrag enthalten und führen zu Mehrkosten. Ebenso führen die wiederholte Einordnung von Bittests sowie die damit verbundene Anwesenheit (siehe Anlage 01) darüber hinaus zu weiteren Mehrkosten. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 409 Durch das zusätzliche Umsetzen des NEA Aggregat vom ESTW Karow zum ESTW BBLB (vgl. Anlage 01 - Baubesprechung 63, Pkt 4.11) entstehen im NT024 Mengenmehrungen. Darunter fallen der Ab- und Aufbau des Aggregats, Abklemmen und Anschließen des Aggregats, sowie der Transport und die Koordinierungsleistung. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 414 In Zusammenhang mit den Änderungen des PP-EA10 (siehe auch A9-402, Anlage 01) ergeben sich Änderungen in der Bauausführung, die zu Mehrkosten führen, die wir hiermit anzeigen. Darunter sind vergrößerte Kabelquerschnitte, Umbauten der Verteilungen, u. ä. im Vergleich zur EP (siehe auch Anlage 02). Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 429 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Nachtrages 089 beauftragt. Im Zuge vor Ausführung wurde der Leistungsumfang der Pos. 90.89.0140 anhand der zur Verfügung stehenden Informationen abgeschätzt. Tatsächlich wurden zur Einhaltung des Regelwerkes umfangreichere Leistungen "Baugelände abräumen" erforderlich. Die Leistungen wurden in dem Zuge der Herstellung mit Abrechnungsaufmaßen dokumentiert und beigefügt. Da diese Arbeiten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, stellen die daraus entstandenen Arbeiten von der Leistungsbeschreibung abwecheichende zusätzliche Mehrleistungen dar Daraus resultieren Mehrkosten.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 325 - Mit Nachtrag 024 wurde das NEA Aggregat für das ESTW F-Bahn am Karower Kreuz bis KW43/2024 bestellt. Es wird voraussichtlich in den Spp 2025 KW01, KW06, KW13-KW15, KW20-KW21, KW25 wieder gebraucht werden damit man die geplanten Bauarbeiten durchführen kann. Diese notwendige Maßnahme (NEA Aggregat) ist ein Voraussetzung zur Zustimmung der ALV LST für jedwede Betra in dem Projekt. Hiermit entstehen Mehrkosten für die weitere Nutzung / Vermietung des NEA Aggregats bis zur KW 25/2025. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.. 326 - Die in der EP beplanten Anlagenteile zur Spannungsversorgung des ESTW-UZ BBLB wurden u. a. durch Änderung der NEA, höheren Leistungsbedarf, geänderten Modulgrundriss im Vergleich zur AU angepasst. Zudem wurde eine zusätzliche Unterverteilung für TK-Anlagen im ESTW Blankenburg gefordert (vgl. Anlage 01 - AvL 16). Infolgedessen kommt es zu Leistungsänderungen ggü. dem HLV und zu zusätzlichen Leistungen des Gewerkes EA. Grundlage dafür bilden die baufreigegebenen PP EA90 und PP EA 91 (Anlagen 01a und 01b). Davon sind vor allem größere Kabelquerschnitte betroffen (vgl. Anlage 02 - Änderungen EP-AP PP EA90 sowie Anlage 03a und 03b - Kabellisten) und damit einhergehend größere Komponeten in den Verteilungen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen in der Planung (vgl. A9-147 und A9-287) und auch in der Bauausführung sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 394 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Inbetriebnahme ESTW-A Schönfließ F-Bahn beauftragt. Ursprünglich war die IBN der F-Bahn in 04/2025 und die IBN der S-Bahn in 09/2025 eingeordne. Mit E-Mail vom 19.09.2024 des AG wurde die IBN der F-Bahn in den Dezember 2026 verschoben. Im Ergebnis wird nach der erfolgreich realisierten IBN der S- Bahn imSeptember 2025 ein verlängerter und zusätzlicher Einsatz des Overhead Personals erforderlich, um die verschobenen und damit verbundenn zusätzlichen Leistungen zur IBN 12/2026 und nachlaufend bis voraussichtlich 06/2027 organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten und zu realisieren. Durch die damit verbundenen Leistungen entstehen Mehrkosten, die zusätzlich zu vergüten sind. 398 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Inbetriebnahme ESTW-A Schönfließ F-Bahn beauftragt. Ursprünglich war die IBN der F-Bahn in 04/2025 und die IBN der S-Bahn in 09/2025 eingeordne. Mit E-Mail vom 19.09.2024 des AG wurde die IBN der F-Bahn in den Dezember 2026 verschoben. Im Ergebnis wird nach der erfolgreich realisierten IBN der S- Bahn imSeptember 2025 ein verlängerter und zusätzlicher Einsatz des Overhead Personals erforderlich, um die verschobenen und damit verbundenn zusätzlichen Leistungen zur IBN 12/2026 und nachlaufend bis voraussichtlich 06/2027 organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten und zu realisieren. Diese Leistungen unterliegen Preissteigerungen, die zum Zeitpunkt der Angebotsbewertung nicht erkennbar waren. Die damit verbundenen entstehenden Mehrkosten sind zusätzlich zu vergüten. 409 - Durch das zusätzliche Umsetzen des NEA Aggregat vom ESTW Karow zum ESTW BBLB (vgl. Anlage 01 - Baubesprechung 63, Pkt 4.11) entstehen im NT024 Mengenmehrungen. Darunter fallen der Ab- und Aufbau des Aggregats, Abklemmen und Anschließen des Aggregats, sowie der Transport und die Koordinierungsleistung. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.. 417 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden zusätzliche Leistungen zur Lieferung und Aufstellung von Hilfsgeräteschränken für Störungs- und Havariefall erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannte HCV-Position 31.03.0010. Die Leistungen wurden in dem Im Zuge der Herstellung mit Abrechnungsaufmaßen dokumentiert. Da diese Arbeiten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, stellen die daraus entstandenen Arbeiten von der Leistungsbeschreibung abwecheichende zusätzliche Mehrmengen dar. Die daraus resultierenden Mehrkosten, waren zum Zeitpunkt zur Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 418 - In Berlin Mönchmühle-Mühlenbeck (BMM) ist der PRL über der EÜ Kastanienallee an der Brücke im Rohr befestigt. Zur Umlegung des PRL in den Endzustand ist dieser zu schneiden, umzuverlegen und in den finalen Kabelweg einzuziehen. Dafür mussten unter anderem auch Muffengruben ausgehoben werden, Kabelwege aufgemessen werden, Kabeltröge und Kabelschächte geöffnet werden sowie die Fläche nach dem Kabelarbeiten bereinigt werden. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 419 - Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Leistungen des AP BS 50 Blankenburg sind zusätzliche Leistungen entstanden. In der SST BKB wurde die Bestandsanlage auf die OSE umgeschwenkt. Dafür mussten die Bestandsanlagen durch neue Steuerkabel mit der OSE verbunden werden. Die alten nicht mehr benötigten Steuerkabel wurden zurückgebaut. Beim Bestandskabel Q73 K4 wurde bei der IBN in 09/25 ein Mantelfehler festgestellt. Diese Kabel wurden getauscht. Außerdem wurden der LTS 76 und 77 umgebaut, damit diese kompatibel mit der OSE sind. Für die Anbindung der umgebauten LTS 76 und 77 waren entsprechende TK-Arbeiten am LWL-Kabel notwendig, damit die Kommunikation über die OSE in der SST BKB möglich ist. Für Kabelarbeiten, wie Verlegung oder Rückbau, mussten Kabeltröge und Kabelschächte als auch Doppelbodenplatten, geöffnet und geschlossen werden. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 420 - Durch Herstellung des KTB an der LTS AF in 2023 wurden alle Bestandskabel im BKK an der LSW umverlegt. Die Rückleiter der Oberleitung (EZ-RL8, EZ-RL9), sowie das TK Kabel St2 F550550 wurden dabei auf einer Länge von ca. 200 m im Schutzrohr an der LSW befestigt. Die Rückverlegung der Kabel in den Endzustand ist nicht in dem HV LV beinhaltet. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 421 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Kabellegung von 25 bis 40mm sowie zusätzlichen Mengen Kabelbezeichnungsbandl erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannte HCV-Position 31.03.0010. Die Leistungen wurden in dem Im Zuge der Herstellung mit Abrechnungsaufmaßen dokumentiert. Da diese Arbeiten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, stellen die daraus entstandenen Arbeiten von der Leistungsbeschreibung abwecheichende zusätzliche Mehrmengen dar. Die daraus resultierenden Mehrkosten, waren zum Zeitpunkt zur Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. 422 - Mengenmehrungen beim Erdbau, Entsorgung Beton usw. 424 - Die in der EP beplanten Anlagenteile zur EWHA F-Bahn in Schönfließ wurden u. a. durch Abschaltbedingungen im Vergleich zur AU angepasst (siehe Anlage 1). Damit kommt es u. a. zu Änderungen der Kabelquerschnitte und Kabelmenge. Für einige der Kabelquerschnitte fehlt eine Aberechnungsgrundlage im HLV. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart geworden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 13.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 426 - Die Ausführung (Leistung Steuerkabel fST zur OSE) erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP BS 51. Der Kabelweg für die Steuerkabel der fST zur OSE in GUw Karow war nicht durchgehend. Hierzu mussten vor dem GUw Karow Handschachtungen durchgeführt werden und zusätzliche Kabelwege vom Kabelschacht ins GUw Karow hergestellt werden. Dazu wurden unter anderem noch der Traufstreifen entfernt, zwischengelagert und wieder eingebaut werden, Dichtungen geliefert und verbaut, Kabelschächte abgepumpt, Kabelschächte geöffnet und geschlossen und verschiedene Kabeltröge geöffnet und geschlossen. Weiter wurde noch Kabelrückbau von alten Kabel durchgeführt und Gfk-Kanal verlegt, um die Steuerkabel ordnungsgemäß zu verlegen. Alle diese Leistungen sind im Zusammenhang mit den ursächlichen Arbeiten zur Anbindung der OSE im GUW Karow im LV nicht enthalten. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 427 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik und des Kabeltiefbaus beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur zur Aufmessung von LST-Anlagenteilen, Bestandskabelschacht öffnen, reinigen, schließen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über nicht benannte NT12-Positionen. Die Leistungen wurden in dem Im Zuge der Herstellung mit Abrechnungsaufmaßen dokumentiert. Da diese Arbeiten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, stellen die daraus entstandenen Arbeiten von der Leistungsbeschreibung abwecheichende zusätzliche Mehrmengen dar. Die daraus resultierenden Mehrkosten, waren zum Zeitpunkt zur Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden. 428 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Aufstellung von Hilfsgeräteschränken für Störungs- und Havariefall erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über HCV-Position 02.03.0110, 02.06.0030 und 02.06.0040. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung zusammengefast. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten. Da diese im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, sind diese zusätzlich zu vergüten. 430 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Nachtrages 056 beauftragt. Im Zuge der Einreichung des Nachtrages 056 wurde der Leistungsumfang anhand der zur Verfügung stehenden Informationen abgeschätzt. Tatsächlich wurden umfangreichere Einzelleistungen erforderlich.. Die Leistungen wurden in dem Zuge der Herstellung mit Abrechnungsaufmaßen dokumentiert und beigefügt. Da diese Arbeiten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, stellen die daraus entstandenen Arbeiten von der Leistungsbeschreibung abwecheichende zusätzliche Mehrleistungen dar. Daraus resultieren Mehrkosten. 431 - Es wurde von dem AG aufgefordert das Kabel der Beleuchtung "Zufahrt" in Blankenburg teilweise zu erneuern und zu muffen. Die Kabelanlage verläuft nach Angaben der DB InfraGO durch das Baufeld des zu errichtenden Betonschalthauses TK in Blankenburg. Und somit muss für Baufreiheitszwecke neu angebunden werden. Alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Arbeiten verursachen zusätzliche Kosten, für die es im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen keine Grundlage für eine Abrechnung gibt. 432 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbaus beauftragt. Im Zuge von Signalgründungsarbeiten mussten vorhandene Bestandskabeltrassen ausgebaut und umgebaut werden. Diese Leistungen sind zusätzliche Leistungen, woraus Mehrkosten resultieren. Die Leistungen wurden in dem Zuge der Herstellung mit Abrechnungsaufmaßen dokumentiert und beigefügt. Da diese Arbeiten im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und erst während des Projektverlaufs bekannt wurden, stellen die daraus entstandenen Arbeiten von der Leistungsbeschreibung abwecheichende zusätzliche Mehrleistungen dar.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 423 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Auswertung der beigestellten freigegebenen Ausführungsplanung P T 2 Bph7 HOW hat ergeben, dass auf den Strecken 6087, 6089, 6090 zusätzliche Leistungen zum Umbau der Innenanlage HOW erforderlich werden. Die zugehörigen Leistungen wurden im Zuge der Herstellung mit Abrechnungsaufmaßen dokumentiert. In den übergeordneten Bauleistungen zugeordneten LV03 (ESTW-A Schönfließ F-Bahn) sind derartige Arbeiten an der Innenanlage im StW HOW für einen Bauzustand oder eine Bauphase nicht enthalten. Eine Beschreibung der Leistungen ist in der Baubeschreibung oder in den der Ausschreibung beiliegenden Plänen ebenso nicht zu entnehmen. Aus den erbrachten Leistungen resultieren Mehrkosten für den Umbau der Innenanlage HOW und die zeitliche Vermietung von Bf . 11 Relaisersatzsteckern S51192-A2410-A1 3. Dies war zum Zeitpunkt zur Ausschreibung nicht bekannt und konnten daher nicht berücksichtigt werden.
- 04.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 289 Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT026 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau vom Einbau Umlenkungsbausätze, Flexrohr NW110 und Schachtanschlussbausatz SAB A2 sowie Absenkungsbäusatze erforderlich. Zusätzlich wurde nicht verdichtungsfähiger Boden aufgenommen und abgefahren, neues KG2 Material angeliefert. Die Abrechnung erfolgt über beauftragten Nachtrag NT026 - Die Leistung wurde in Feldaufmaßen (Anlage 01) dokumentiert, von der BÜW geprüft und bestätigt. 425 Die Ausführung der neuen Anbindung der LTS 76 und 77 an die OSE erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP BS 50. Im LV 02 ist im Titel 11 das Liefern und Verlegen von LWL-Kabel für die Fernwirkanbindung der LTS an die OSE. Bei der Verlegeposition ist das Deckeln gesondert zu vergüten. Für die Anbindung der LTS 76 und 77 an die OSE in der SST BKB wurde LWL Kabel im Bestandskanal verlegt. Dafür musste Kabeltrog geöffnet und geschlossen werden. Eine entsprechende Leistungsposition zur Abrechnung der Trogdeckelarbeiten ist jedoch im LV02 nicht enthalten. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. MKA 437 In diesem Zusammenhang wurden auf den Strecken 6005 und 6009 zusätzlich die Lieferung und Montage von Gleisvermarkungspfosten einschl. der dazugehörigen Planungsleistung aufgrund der aktuellen Ril 883 (Querprofile, statische Berechnung) notwendig. Grundlage ist die Richtlinienänderung seitens der DB AG.
- 23.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 442:Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Für die Leistungen des Umbaus der Stromschienenanlage in Blankenburg und Schönfließ gem. LV 01 im Titel 50.01 bis 50.15 enstehen Mehrmengen. Diese Mehrmengen führen zu Mehrkosten.// 434:Der Kabelzug der beiden fST 84 und 158 zum OSE GUw Karow erfolgte in zwei Teillängen. Der Kabelzug der 1. Teillänge durch die große Querung musste Kabelzug von Hand erfolgen, wodurch ein erhöhter Aufwand entstanden ist. Zudem waren die Kabel durch die tiefen Kabelschächte unter der F-Bahn beim Karower Kreuz durchzuführen. Für den Kabelzug beim AKW vom BSH zu den Schaltelementen (LTS 72 und fST 157) gehen die Kabel über die EÜ Panke und Str. Auf der EÜ befindet sich ein Blechkabelkanal, der verschraubt ist. Hier ist für die Vorund Nacharbeit zum Kabelzug ein erhöhter Aufwand entstanden. Als Nachweis fügen wir die Anlage 01 und 02 bei. Zudem fehlen im LV 6 bei einigen Titeln unter 30. die Positionen zur Kabelverlegung. Bspw. Titel 30.01, 30.02 und folgende. Hingegen im Titel 30.06 sind die Positionen Steuerkabel im Kabelkanal und Steuerkabel im Schutzrohr verlegen aufgeführt. Diese Erschwernisse führen zu erhöhten Aufwendungen und Mehrkosten, für die keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen liegt// 443:Beim LTS 76 in Blankenburg ist ein Kommunikationsfehler aufgetreten. Dieser ist auf einen Nagetierschaden zurückzuführen. Da im Vertrag keine nagetierfesten LWL-Kabel zu verbauen sind und diese Schaden behoben in dem Projekt werden müssen, führen diese Reparaturarbeiten zum Mehraufwand. Die vom AG mit E-Mail (Anlage 01) geforderte Reparatur des beschädigten LWL-Kabels verursacht damit Mehrvergütungsansprüche. Diese Reparaturarbeiten liegt keine Berechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen vor.//
- 06.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 438 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Montage von Signalen Ne5 sowie Zuordnungstafeln erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen 31.01.0060 & 31.01.0070 & 32.01.0050 & 32.01.0060. Die Leistungen wurden in Mengenermittlungen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 439 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Anfertigen von Messprotokollen für montierte Kabel je Aderpaar sowie zum Prüfen von Kabeladern auf Isolationswert je Kabelader erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die HLV-Positionen 31.02.0010 & 31.02.0030 & 32.02.0010 & 32.02.0030. Die Leistungen wurden in Mengenermittlungen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 440 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Eintragung neuer und geänderter Kabellängen nach Aufmaß sowie zum Einziehen von Signalkabeln (0,07-9,2 kg/m) in Gebäude oder Rohre erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen 31.02.0040 & 31.02.0100 & 32.02.0100. Die Leistungen wurden einer Mengenermittlung dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 444 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen stimmen nicht mit derPT1-Planung überein, es kommt zu Mengenmehrungen.. Es wurden weitere Leistungen Rückbau und Demontage von Signalen, Tafeln sowie Gleisdrosseln erforderlich.Zur Sicherung neuer Anlagenteile wurde die Handschachtung zum Ausbau notwendig. für Störungs- und Havariefall erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über HLV-Positionen Titel 31 & 32.. Die Leistungen wurden in den beigefügten Aufmaßen (Anlagen 02 - 46 dokumnetiert) und von der BÜW geprüft und bestätigt. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 445 In der beigestellten AP KTB (Plan S8N-AP-VA-EZ-LP-09-6_signiert - Anlage 1) ist das BSH TK BBLB (Titel 60.11. im LV01) dargestellt, sondern auch diverse Kabeltiefbauarbeiten zur Ausführung vorgegeben, um das BSH an die Kabeltrassen anzuschließen. Das Betonschalthaus in der jetzigen Ausführung ist im Vertrag (LV1) nicht enthalten. Ebenso ist in den Plänen der AU und im LV7 kein Kabeltiefbau gegenüber dem Plan der Ausführungsplanung für den Baubereich des BSH enthalten. Daraus resultieren Mehrkosten, die wir hiermit ankündigen. 447 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Für den vertragsgemäßen Rückbau der Stellwerke Akw und Bkb gem. LV01 Titel 31.07 und 31.08 wurde uns ein Rückbau-PT1 übergeben. Das Wertstoffgutachten 2024-006-01-2 (Anlage 01) und 2024-006-02-2 (Anlage 02) vom Signalwerk Wuppertal (Übergeben am 31.05.2024) zeigt den Gesamtumfang der notwendigen Rückbauarbeiten LST in den Innenanlagen der Stw Bkb und Stw Akw auf. Gegenüber dem LV01 Titel 31.07 und 31.08 ergeben sich aus dem tatsächlichen Rückbau zusätzliche und geänderte Leistungen, die zu Mehrkosten führen, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 448 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Mit AvL 051 vom 28.08.2025 (Anlage 01) wurde die zusätzliche Materialisierung, sowie Anpassung- und Rückbauarbeiten gem. PT1- und PT2-Planung für die Bauzustände T1 (Anlage 02) und T2 (Anlage 03) der Inbetriebnahme S-Bahn/ Anpassung BÜ 11,4 (Anlage 04) angeordnet. Im LV01 (S-Bahn) sind für diese Leistungen im Titel 32 keine Leistungen enthalten. Im LV03 (F-Bahn) sind diese zusätzlichen Bauzustände im Titel 32 nicht berücksichtigt. Aus den zusätzlichen Leistungen resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 449 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Demontage und Entsorgung von Relaisgestelle/Kabelabschlussgestell, Relaisgruppen 1 kV, Gleichrichter 36 V / 25A nötig. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HLV-Positionen. Die Leistungen wurden in beigefügten Mengenermittlungen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden.
- 08.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 451 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vereinbarten Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Schaffung der Baufreiheit für Gleisstopfarbeiten nötig. Die Abrechnung erfolgt über die NT-Position 90.40.0200. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung ausgewertet. Denen liegen Leistungsnachweise zugrunde. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. MKA 452 Auf der Grundlage des Begehungsprotokolls vom 21.01.2026 (Anlage 02a und 02b) wurde die AvL059 vom 12.02.2026 (Anlage 01) an uns ausgereicht. Demnach sind die in der beigestellten Ausführungsplanung für den Kabeltiefbau Planpaket 07, 14. enthaltenen Änderungen zum Bauvertrag zu realisieren. Diese beinhalten den Neubau einer Kabeltrogtrasse zuzüglich zweier Gleisquerungen im Bereich der Strecke 6009 Bkm 12,200 - 12,500 (Anlagen 03 und 04). Nach Fertigstellung dieser neuen Kabeltrogtrasse und der Umverlegung der Kabel ist die freigewordene, aufgeständerte GfK-Trogtrasse auf der bahnlinken Seite zurückzubauen. Diese Leistungen sind im Vertrag (LV7) nicht enthalten. Daraus resultieren Mehrkosten (Anlage 05), die wir hiermit ankündigen.
- 22.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 436 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Demontage und Entsorgung von Gleichrichter 136 V / 25 A, Gleichrichter 36 V / 25A sowie Gleichrichter 60 V / 7A nötig. Die Abrechnung erfolgt über die HLV-Position 31.08. Die Leistungen wurden in einer beigefügten Mengenermittlung dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden.
- 05.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 364 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen und Lieferung zum Einbau von Kabelschutzrohr und Mini Kabelschächte, Such- und Handschachtungen, sowie Kabelaufbauschacht öffnen,reinigen und schließen und Baugelände abräumen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen wurden in den beigefügten Aufmaßen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten 401 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen im NT007 sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen wie Lieferung und Einbau vom Kabelkanal Gr. I i.F. liefern und einbauen, Ausschnitte einbringen sowie öffnen/schließen Bestandsschächte erforderlich. Darüberhinaus wurden Suchschachtung und Baugelände abräumen erforderlich. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten. 405 - In der AU lagen zur Preisbildung die Lagepläne der Kabeltiefbauanlagen vor, die Kabelwege in Mitnutzung des Bestandes ausgewiesen haben. In den Unterlagen des Planpaketes sind Kabelwege ausgewiesen, die nicht der "Mitnutzung" gemäß AU entsprechen und fernab der in den Plänen der AU ausgewiesenen, zu nutzenden Kabelwege und hernach fernab des ursprünglich ausgewiesenen Baufeldes verlaufen. Die neuen Kabelwege konnten bei der Preisbildung nicht berücksichtigt werden, es werden zusätzliche Kabeltiefbauleistungen notwendig. 406 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau Umleitungsbausätze Gr. 11 sowie Baugelände abräumen, Suchgräben und öffnen von Kabelschächten erforderlich. 408 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenen und vereinbarten Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau von Umleitungsbausätzen für Kabelkanäle in Gr. I i.F., 11 i.F und Gr. Illa i.F. erforderlich. Zusätzliches einbringen von KG- Material sowie Kabelschächte öffnen und Kabelkänale ausbauen notwendig . 410 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vor Ausführung angenommenenund vereinbarten Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbauvon Schachtanschlussbausätzen, FlexRohr NWIOO und Ausschnitte in Trogtrasse für Anbindung notwendig. Zusätzliche Trogabschluss Enddeckel.
- 07.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 453 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Gemäß den freigegebenen PTI -Planungen, Bauzustand 5 (Auszüge in Anlage 1), sowie der Betra S 10 2292 23 (Anlage 2) waren diverse zusätzliche LST-Leistungen für den Stopfgang auf der Strecke 6002 erforderlich. De- und Wedermontage von ISO-Schienenverseilung, 42-Hz-Kreisen und Magnetschienenkontakten. Weiterhin erfolgte die Außerbetriebnahme und Wederinbetriebnahme von Signalanlagen von km 5,042 bis km 1 1 , 126. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden.. 454 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Gemäß den freigegebenen PTI -Planungen, Bauzustand 5 (Auszüge in Anlage 1), sowie der Betra S 10 2292 23 (Anlage 2) waren diverse zusätzliche LST-Leistungen für den Stopfgang auf den Strecken 6005 und 6009 erforderlich: Außerbetriebnahme und Wederinbetriebnahme von Signalanlagen von km 1 ,501 bis km 6,684 (Strecke 6009) sowie von km 10,077 bis 1 1 ,405 (Strecke 6005) . Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 455 - Gemäß freigegebener PT2-Planung Bauzustand 6 (Auszüge in Anlage 1) wurden folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: LST-Montageleistungen inkl. An- und Abfahren zur Baustelle, sowie Vermietung von Relaisersatzstecker und Mitwirkungen bei Prüf- und Abnahmehandlungen. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 457 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Einbau von Schrumpfmuffe SVSM2 für Kabel 20-29 mm nötig. Die Abrechnung erfolgt über die HCV-Position 31.02.0160. Die Leistungen wurden in Mengenermittlungen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 458 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Einbau von Schrumpfmuffe SVSMI für Kabel 10-19 mm und SVSM3 für Kabel 30-44 mm nötig. Die Abrechnung erfolgt über die HCV-Positionen 32.02.0160 & 32.02.0180. Die Leistungen wurden in Mengenermittlungen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 459 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Demontage und Entsorgung von Gleichrichter 60 V / 75 Ah nötig. Die Abrechnung erfolgt über die HCV- Position 31.07.0040. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 460 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP (BS54 OSE BMM und BS PP 020). Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen, die sind im HLV 06, Titel 30.08 sind bei einigen Positionen die Mengen nicht auskömmlich. Daraus resultieren Mehrmengen (vgl. Anlage 01) und Mehrkosten.
- 14.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 450 Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vereinbarten Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Schaffung der Baufreiheit für Gleisstopfarbeiten erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die NT-Position 90.11.0150. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung ausgewertet. Denen liegen beigefügte Leistungsnachweise zugrunde. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden.
- 09.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 407 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP der Querungen und Kabelkanäle. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen Lieferung und Einbau Mehrlängenbausätze sowie Baugelände abräumen, Ausschnitte und Einbau von Kabelminischächte erforderlich. Infolgedessen kommt es zu Mehrmengen. 435 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Lieferung und Einbau von Grenzzeichen (So 12) sowie Sockeln für Kabelverteilerschränke erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die HLV-Positionen 30.02.0060 & 32.02.0130. Die Leistungen wurden in Mengenermittlungen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 441 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbau beauftragt-Nach erfolgter Gründung der Signale 4459 & Zs2V km 8,533 wurde im Zuge der Begehung der Arbeitssicherheit DB ein möglicher Unfallschwerpunkt festgestellt. Bei einer gemeinsamen Begehung am 27.02.2025 wurde durch die Bauüberwachung festgelegt, das durch den AN eine temporäre Absturzsicherung am Signalstandort aufgebaut und vorgehalten wird. Diese war regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf neu aufzustellen. temporär musste sie in einer Sperrpause ab- und wieder aufgebaut werden. Mit Fertigstellung eines neuen Dienstweges durch die DB AG, wurden wir durch die Bauüberwachung angewiesen, diese Absturzsicherung zum 31.01.2026 zurück zubauen. Durch die zusätzlichen Leistungen, die in Aufmaßen zur Anzeige ermittelt wurden, entstehen Mehrkosten, die zum Zeitpunkt der Vergabe und des Vertragabschlusses noch nicht bekannt waren und erst im Projektverlauf durch Mitwirkung der Bauüberwachung in ihrer Funktion als SiGeKo entstanden sind. 446 - In der beigestellten AP KTB (Plan S8N-AP-VA-EZ-LP-09-6_signiert - Anlage l) ist das BSH TK BBLB (Titel 60.11. im L VOI ) dargestellt, sondern auch diverse Kabeltiefbauarbeiten zur Ausführung vorgegeben, um das BSH an die Kabeltrassen anzuschließen. Das Betonschalthaus in der jetzigen Ausführung ist im Vertrag (L Vl ) nicht enthalten. Ebenso ist in den Plänen der AU und im L V 7 kein Kabeltiefbau gegenüber dem Plan der Ausführungsplanung für den Baubereich des BSH enthalten. Daraus resultieren Mehrkosten, die wir hiermit ankündigen. 456 - Beim HP BMM (Berlin Mühlenbeck-Mönchmühle) sollen ein neuer LTS 74 und zwei neue SBE errichtet werden. Der LTS 75 im Bestand wird auf die neue OSE Ansteuerung umgebaut. Dafür wurden die AP BS 54 für die Bahnstromanlage, die AP EA 50 für die Spannungsversorgung der Außenanlagen und die AP EA 12.6 für die Spannungsversorgung der OSE erstellt. Im HLV 01 im Titel 40.08 sind abweichende Kabel. Im HLV 06 Titel 30.08 fehlen weitere Leistungen. Für die funktionstüchtigen Errichtung der Gesamtanlage sind diverse Leistungen aus den AP im HLV nicht vorgesehen. Hier sind z.B. geänderte Kabeltypen, Kabelkanäle öffnen/schließen, Kabelschächte öffnen/schließen, elektrischer Umbau im BSH, Anderung der Stromschienenanlage und weiter zu nennen. Durch diesen verschiedenen Leistungen entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. 463 - Nach der Umbenennung Speisabschnitte zwischen Gl-Jw Schoenfliess und Gl-Jw Karow (S8N) war es auch erforderlich das SW in den Schutzgeräten im Gl-Jw Ark anzupassen. Diese Leistungen sind im HLV nicht vorgesehen. Durch diese zusätzliche Leistung entsteht dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt.
- 18.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 461 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbau beauftragt. Im Rahmen von zusätzlichen Begehungen im Februar und April 2025 mit Firma Siemens wurden zusätzliche benötigte Einschnitte für Anbindungen sowie Umbauarbeiten für Anlagenteile zur Anbindung der LST Anlagen festgestellt, die bisher in der beigestellten K TB- Ausführungsplanung nicht enthalten waren. Die zusätzlichen Leistungen führen zu Mehrkosten. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung dokumentiert. Diese Leistungen ware, im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt und wurden erst während des Projektverlaufs bekannt. 462 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Kabeltiefbau beauftragt. Im Rahmen von zusätzlichen Begehungen im Februar und April 2025 mit Firma Siemens wurden zusätzliche benötigte Einschnitte für Anbindungen sowie Umbauarbeiten für Anlagenteile zur Anbindung der LST Anlagen festgestellt, die bisher in der beigestellten K TB- Ausführungsplanung nicht enthalten waren. Die zusätzlichen Leistungen führen zu Mehrkosten. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung dokumentiert. Diese Leistungen ware, im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt und wurden erst während des Projektverlaufs bekannt. 464 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Einmessen von Muffenstandorten erforderlich. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 468 - Grundsätzlich ist der AN mit den Leistungen für die Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf den baufreigegebenen PTI -/PT2- Unterlagen. Für die Durchführung der Inbetriebnahmesperrpausen für die EST Ws BBLBX und BSNF, die mit der Betra S 10 2224 25f und Betra S 10 2233 25f durchgeführt wurde, waren die vom AG am I I .08.2025 übergebenen Einbauskizzen ESTW IBN SPP S-Bahn Bph. 9 BBOS, BZEP, BBLB, BBWvS umzusetzen. Bestandteil dieser Einbauskizzen war die Lieferung, der Einbau und der Ausbau der Baugleissperren Bg 1, Bg 2, Bg 3, Bg 4, Bg 5, Bg 6 und Bg 8 sowie dazugehörige Sh 2 Tafeln und Weichenhandschlösser. Der Einbau von Baugleissperren in der Bauphase 9 war ursprünglich im L VOI nicht vorgesehen. Die zusätzlichen Leistungen wurden in Aufmaßen dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 469 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Kabellegung von 40 - 50 mm sowie Zulage für Kabellegung von Hand für Kabel 40 - 50 mm nötig. Die Abrechnung erfolgt über die NT65-Position 90.65.0070 und 90.65.0090. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden. 470 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Markierung von Kabeln mit Kabelbezeichnungsband KEZ 150 sowie Kabelenden mit Gummikappen verkappen nötig. Die Abrechnung erfolgt über die HCV-Position 32.07.0070 und 32.02.0080. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden.
- 19.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 466 - Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die vertraglich ausgeschriebenen Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zur Umbezeichnung erforderlich. Daraus resultieren Mehrmengen und Mehrkosten, die in dieser MKA angekündigent sind. Die Abrechnung erfolgt über die benannten HCV-Positionen. Die Leistungen werden in der beigefügten Mengenermittlung (MKA Anlage 1) dokumentiert. 472 - Die in der EP beplanten Anlagenteile zur Spannungsversorgung des ESTW-UZ BBLB wurden u. a. durch einen geänderten Modulgrundriss und geänderten KTB im Vergleich zur AU angepasst. Infolgedessen kommt es zu Mengenmehrung ggü. dem HLV bzgl. Kabellängen der Erdung. Grundlage dafür bilden die baufreigegebenen PP EA90. Es kommt zu Mehrkosten neben der Planung auch in der Bauausführung, die nicht vorgesehen sind and sollten gesondert vergütent werden.. 484 - Der Bahnübergang km 1 1 ,47 "Summter Weg" sollte gemäß der Baubeschreibung im Nachgang zum Projekt "Komplex ESTW S8 NORD" durch ein gesondertes Projekt für den Endzustand ausgebaut werden. Mit Verschiebung der Inbetriebnahme (IBN) ESTW F-Bahn nach 12/2026 war es erforderlich, die Herstellung des Bahnübergangs km 1 1 ,47 "Summter Weg" gemeinsam mit der für die IBN neu geplanten Sperrpausen zusammengeführt werden. Der Bahnübergang befindet sich direkt im Baufeld des ESTW und zerschneidet den Projektbereich. Für die Erneuerung des Bahnübergangs entstehen im Gewerk S-Bahnstrom verschiede Zusatzleistungen. Die baulichen Rahmenbedingungen auf Grund der das Baufeld zerschneidende Bahnübergangsbaustelle führt zu Erschwernissen bei den gleisgebundenen Leistungen. Zudem erhöht sich der Aufwand für die Durchführung der Logistik innerhalb der Baustelle auf Grund der Zuwegungen zu den BE-Flächen, die nur Straßenseitig angedient werden müssen. Es müssen zusätzliche Umladearbeiten durchgeführt und Transportfahrzeuge eingesetzt werden, die so vorher nicht geplant waren. Diese Leistungen für die Herstellung des Bahnübergangs km 1 1 ,47 "Summter Weg" wurden in der ursprünglichen Form des Projekts nicht vorgesehen und sind gesondert zu vergüten. 487 - Der Bahnübergang km 1 1 ,47 "Summter Weg" sollte gemäß der Baubeschreibung im Nachgang zum Projekt "Komplex ESTW S8 NORD" durch ein gesondertes Projekt für den Endzustand ausgebaut werden. Mit Verschiebung der Inbetriebnahme (IBN) ESTW F-Bahn nach 12/2026 war es erforderlich, die Herstellung des Bahnübergangs km 1 1 ,47 "Summter Weg" gemeinsam mit der für die IBN neu geplanten Sperrpausen zusammengeführt werden. Der Bahnübergang befindet sich direkt im Baufeld des ESTW und zerschneidet den Projektbereich. Für die Erneuerung des Bahnübergangs entstehen im Gewerk Oberleitung verschiede Zusatzleistungen. Die baulichen Rahmenbedingungen auf Grund der das Baufeld zerschneidende Bahnübergangsbaustelle führt zu Erschwernissen bei den gleisgebundenen Leistungen. Zudem erhöht sich der Aufwand für die Durchführung der Logistik innerhalb der Baustelle auf Grund der Zuwegungen zu den BE-Flächen, die nur Straßenseitig angedient werden müssen. Es müssen zusätzliche Umladearbeiten durchgeführt und Transportfahrzeuge eingesetzt werden, die so vorher nicht geplant waren. Diese Leistungen für die Herstellung des Bahnübergangs km 1 1 ,47 "Summter Weg" wurden in der ursprünglichen Form des Projekts nicht vorgesehen und sind gesondert zu vergüten. 488 - Der Bahnübergang km 1 1 ,47 "Summter Weg" sollte gemäß der Baubeschreibung im Nachgang zum Projekt "Komplex ESTW S8 NORD" durch ein gesondertes Projekt für den Endzustand ausgebaut werden. Mit Verschiebung der Inbetriebnahme (IBN) ESTW F-Bahn nach 12/2026 war es erforderlich, die Herstellung des Bahnübergangs km 1 1 ,47 "Summter Weg" gemeinsam mit der für die IBN neu geplanten Sperrpausen zusammengeführt werden. Der Bahnübergang befindet sich direkt im Baufeld des ESTW und zerschneidet den Projektbereich. Für die Erneuerung des Bahnübergangs entstehen im Gewerk EEA/50Hz verschiede Zusatzleistungen. Die baulichen Rahmenbedingungen auf Grund der das Baufeld zerschneidende Bahnübergangsbaustelle führt zu Erschwernissen bei den gleisgebundenen Leistungen. Zudem erhöht sich der Aufwand für die Durchführung der Logistik innerhalb der Baustelle auf Grund der Zuwegungen zu den BE-Flächen, die nur Straßenseitig angedient werden müssen. Es müssen zusätzliche Umladearbeiten durchgeführt und Transportfahrzeuge eingesetzt werden, die so vorher nicht geplant waren. Diese Leistungen für die Herstellung des Bahnübergangs km 1 1 ,47 "Summter Weg" wurden in der ursprünglichen Form des Projekts nicht vorgesehen und sind gesondert zu vergüten. 489 - Gemäß Email des AG vom 21.05.2026 ist die Spannungsversorgung der OSE in BMM so umzubauen, dass die Verbindung (Einspeisung) direkt von einem DB Energie Schrank erfolgt. Dafür wurden mit dem AG zwei Möglichkeiten durchgesprochen, entschieden wurde die Variante 1. Die alte Spannungsversorgung des LTS 75 wird verlängert und ins BSH TK umgelegt, wo dann ein separater UK für die Spannungsversorgung der OSE installiert wird. Diese Leistungen sind im HLV nicht vorgesehen und gesondert zu vergütent..
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 459 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung der Leit- und Sicherungstechnik beauftragt. Die Ausführung erfolgt auf Basis der baufreigegebenen AP. Die im NT 91 aufgeführten Abrechnungsmengen sind nicht auskömmlich. Es wurden weitere Leistungen zum Öffnen und Schließen von Betonkabelkanal Gr. IV sowie Kunststoffkabelkanal Gr. 11, zur Kabellegung bis 25mm, zur Kabellegung von Hand bis 25mm, zur Anfertigng von Messprotokollen für montierte Kabel je Aderpaar sowie zum Signalkabel (0,07-9,2 kg/m) in Gebäude oder Rohr einziehennötig. Die Abrechnung erfolgt über die NT-Positionen. Die Leistungen wurden in einer Mengenermittlung dokumentiert. Daraus resultieren Mehrkosten, da diese Leistungen im Rahmen der Ausschreibung zur Preisbildung nicht bekannt waren und während des Projektverlaufs erst bekannt wurden.
- 17.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 481 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß Leistungsbeschreibung ist die Schlußvermessung Bestandteil des Vertrages. In Abstimmung mit der Ingenieurvermessung der DB AG wurde festgelegt, dass auch angrenzende Bereiche, die jedoch nach Regelwerk der DB AG mit zu erfassen sind. In diesem Zusammenhang sind die Festpunktfelder zusätzlich aufzumessen. Grundlage ist die Richtlinienänderung seitens der DB AG. Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch entstehen dem AN Mehraufwände, für die er keine Abrechnungsgrundlage innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen besitzt. MKA 482 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß Leistungsbeschreibung ist die Schlußvermessung Bestandteil des Vertrages. In Abstimmung mit der Ingenieurvermessung der DB AG wurde festgelegt, dass auch angrenzende Bereiche, die jedoch nach Regelwerk der DB AG mit zu erfassen sind. In diesem Zusammenhang sind die Festpunktfelder zusätzlich aufzumessen. Grundlage ist die Richtlinienänderung seitens der DB AG. Die beschriebenen Leistungen sind zus. Leistungen, die Mehrkosten nach sich ziehen. Diese zusätzlichen/geänderten Leistungen sind vertraglich nicht vereinbart worden. Dadurch MKA 483 - Mit Verschiebung der Inbetriebnahme ESTW Fernbahn nach 12/2026 war es erforderlich, die Herstellung des Bahnübergangs km 11,47 gemeinsam mit der für die IBN neu geplanten Sperrpausen zusammengeführt werden. Der BÜ befindet sich direkt im Baufeld des ESTW und zerschneidet den Projektbereich. Um die Projektrisiken und die IBN des ESTW Fernbahn abzusichern und die Schnittstellen innerhalbe der IBN-Sperrpause zu harmonisieren, ´mußte auch die Herstellung des Endzustandes des BÜ beauftragt werden werden. Hierbei handelt es sich um folgende Leistungen: Straßenbau, Erdbau einschl. Tiefbau und Entwässerung, Gleisbau, ZHM Bahnstrom, LST, EEA und OLA MKA 485 - Der Bahnübergang km 1 1 ,47 "Summter Weg" sollte gemäß der Baubeschreibung im Nachgang zum Projekt "Komplex ESTW S8 NORD" durch ein gesondertes Projekt für den Endzustand ausgebaut werden. Mit Verschiebung der Inbetriebnahme (IBN) ESTW F-Bahn nach 12/2026 war es erforderlich, die Herstellung des Bahnübergangs km 1 1 ,47 "Summter Weg" gemeinsam mit der für die IBN neu geplanten Sperrpausen zusammengeführt werden. Der Bahnübergang befindet sich direkt im Baufeld des ESTW und zerschneidet den Projektbereich. Um die Projektrisiken und die IBN des ESTW F-Bahn abzusichern und die Schnittstellen innerhalb der IBN-Sperrpause zu harmonisieren, hat der Auftraggeber uns beauftragt, auch die Herstellung des Endzustandes für den Bahnübergang km 1 1 ,47 "Summter Weg" zu verantworten. Für die Erneuerung des Bahnübergangs entstehen im Gewerk Kabeltiefbau folgende Zusatzleistungen: Aus der beigestellte Ausführungsplanung L TB PP7 - 15. ÄM und 16. ÄM: - zusätzliche Gleisquerungen und Kabeltrassen für die Kabelverbindungen zwischen dem Bahnübergang und den Anrückmeldern jeweils fern ab vom Bahnübergang in den Strecken 6087/6009/6009/6092/ff - Rückbauleistungen im Zusammenhang mit den Leistungen der in dieser Planung dargestellten Rückbauten - zusammenhängender, nicht dargestellter kleiner Kabeltiefbau Aus der beigestellen Ausführungsplanung "Bahnübergang km 1 1 ,47 - Summter Weg" von Ing.-Büro HTG: - Neubau von Kabeltrassen - Neubau von Gleisquerungen - Neubau von Straßenquerungen (für GGSG-Kabel) - Gründungen für die Lichtzeichen, Schranken, Beleuchtung, etc. - zusammenhängender, nicht dargestellter kleiner Kabeltiefbau Aus der PTI -Planung enthaltenen Rückbauleistungen alter Anlagen der Funkanrückmelder. - alle mit den vorgenannten Leistungen verbundenen Zusammenhangsleistungen - zusätzliche Baustelleneinrichtung - zusätzliche gleisgebundene Logistik - zusätzlich übergeordnete Leistungen zur Durchführung, Abnahme und Dokumentation der Zusatzleistungen für das Gewerk Kabeltiefbau MKA 491 - Nachtrag 45 wurde angeboten, verhandelt und bestellt. Die Leistungen gem. Pos. 90.45.4050 "Lagepläne handrevidiert erstellen" wurde analog zum LV1 Pos. 02.09.0050 mit der Menge "ST" angeboten und beauftragt. Die beauftragten Mengen sind nicht auskömmlich. In der Pos. 90.45.4050 kommt es dann zu einer Mehrmenge, es wurden zusammen 13 Lagepläne wie folgt handrevidiert. Das bedeutet eine Mehrmenge von 9 Pläne. Diese Leistungen stellen eine Mermenge zu den NT 45, Pos. 90.45.4050 dar und sind gesondert zu vergütent. MKA 496 - Grundsätzlich ist der AN mit Leistungen zur Realisierung des Oberbau beauftragt. Gemäß Leistungsbeschreibung sollte die Schlußvermessung Bestandteil des Vertrages sein. Diese leistungen wurden nur unzureichend oder gar nicht in den einzelnen L V's der Gesamtmassnahme beschrieben. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme wurde vom AG eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die mit den entsprechenden Anordnungen von Leistungen an den AN Ubergeben worden sind. Auf der Grundlage des aktuellen Richtlinienwerkes der DB AG sind sämtliche Messungen im Koordinatensystem DBREF2016 auszuführen. Es ist ein neues Festpunktfeld, die Gleislagemessungen und sämliche übrige im Rahmen der Baumaßnahme neu errichteten Anlagen, wie bspw. der Kabeltiefbau unter Berücksichtigung der Topografie zu messen. Die Messungen sind nach Anordnung von Leistungen auf den Strecken 6002, 6005, 6009 und 6010 auszuführen einschl. der mit zu erfassenden Nebenstrecken. Für die Komplettierung des Festpunktfeldes müssen an der Strecke 6009 im Bereich km 10,797 bis km 12,931 sollen Standorte mit Gleisvermarkungs-Pfosten errichtet werden, für die Strecke 6010 im Bereich km 0,049 bis km 2,976 sollen gedrallte Kreuzanker eingebaut werden. Dies ist eine Teilleistung der beauftragten Schlußvermessung. Der Übersichtlichkeit hat der AN in Abstimmung mit dem AG sowohl die Mehrkostenanzeigen in die einzelnen Abschnitte unterteilt

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat SPITZKE SE erhalten.

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- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Oberhavel](https://vergabeweiser.de/region/brandenburg/landkreis-oberhavel): Offene Ausschreibungen aller Branchen
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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=d7580b1d-c87f-4ed7-bb04-c4643fdd2ef8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/komplex-estw-s8-nord-35749383
