# Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Sportplatzbau in Berlin am 01.11.2021 vergeben, Zuschlag an SPITZKE SE.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Sportplatzbau: Komplex ESTW S 1 Nord, Bauhauptleistungen
- Wo: Berlin
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 08.10.2021 bis 30.05.2024
- Zuschlag an: SPITZKE SE
- Zuschlag am: 01.11.2021
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [SPITZKE SE](https://vergabeweiser.de/unternehmen/spitzke-se), Großbeeren

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45236000-0
- CPV-Bezeichnung: [Oberbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45236000-oberbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: a2e99531-9a09-4264-aa11-ddc39a47da59

## Verlauf

- 08.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach der Errichtung des Kabelkanals auf dem Durchlass km 20,950, Strecke 6088 wurde festgestellt, dass das Bestands-Geländer zu niedrig (<90cm) ist, es besteht somit Absturzgefahr. Das Geländer muss Verhinderung von Abstürzen erhöht werden. Der AN mit der Herstellung der Tiefbauleistung und Anpassungen von Kabelbrücken und Geländern im Projekt beauftragt
- 15.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Absprache wurde festgelegt, den Neuschienenschliff der nachfolgenden Weichen gebündelt durchzuführen: W170 (Lehnitz) W171 (Lehnitz) W182 (Oranienburg) W183 (Oranienburg) W184 (Oranienburg) W185 (Oranienburg) Der Neuschienenschliff ist für die erfolgreiche Abnahme und Inbetriebnahme der Weichen erforderlich. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 19.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Trassierungsentwurf, muss ein größerer Teil der Anschlussbereiche der umzubauenden Gleise und Weichen gestopft und gerichtet werden, damit eine stabile und sichere Gleislage erreicht wird. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 09.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Weichen W170 und W171 wurden in 06/2022 eingebaut. Für die LST-Ausrüstung der Weichen war die Lieferung der LST-Teile nicht vollständig. Daher konnte die Weiche nicht mit LST-Anlagen ausgerüstet werden. Die Weichen W170 & W171 mussten mittels Weichendauerverschlüssen nach Rz 1 stillgelegt werden. Hierzu war ebenfalls die Materialisierung durch den AN Bau zu realisieren. Der AN ist mit dem Neubau der Weichen W170 und W171 beauftragt.
- 09.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Planung und Errichtung Prelleiter Zaun im Bereich Rissbereich OLA Die v. g. Leistungsänderungen sind im Vertrag nicht enthalten und somit als zusätzliche Leistungen zu betrachten. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 09.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung der Geländefläche GUw Birkenwerder war der Rückbau des aufgeständerten GFK Kanals notwendig. Die darin in Betrieb befindlichen SBE Kabel wurden ausgebaut und geschützt provisorisch am Bauzaun befestigt. Nach Fertigstellung der Geländefläche GUw Birkenwerder werden die gelagerten GFK Kanäle wieder aufgebaut und die SBE Kabel wieder eingebaut. Der AN ist mit der Herstellung der Geländefläche in Bereich des GUw und mit der Anpassung des Kabeltiefbaus beauftragt.
- 09.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Bauphase 8.0 und 8.1 sind zusätzliche LST Leitungen entsprechend PT1 und PT2 in den Stellwerken Birkenwerder und Schönfließ für die Baugleissicherung und für die Bauleistungen innerhalb der Sperrpause. Der AN ist mit der Einrichtung und Umsetzung der LST-Bauleistungen für die Sperrpausen beauftragt.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung der Kabelkanaltrassen sind Umlenkungsbausätze notwendig. In allen Bereichen der neu zu bauenden Kabelkanaltrassen sind nur sehr wenige Umlenkungsbausätze aus den Planunterlagen zu entnehmen. Im HLV LV1 sind keine Umlenkungsbausätze enthalten. Der AN ist mit der Herstellung des Kabeltiefbaus beauftragt.
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Damit der SIA Strecke 6030 km 18,045 versetzt werden kann, musste das im Bestand befindliche Entwässerungsrohr temporär Außerbetrieb genommen werden. Damit die Entwässerung wieder funktionsfähig hergestellt wird, ordnen wir folgende Leistungen an: • Einbau eines zusätzlichen Übergabeschachtes • Anbindung/Verrohrung (Bestandsrohr zum Übergabeschacht zum Entwässerungsgraben) • Anpassung Einlauf Entwässerungsgraben • Reinigung eines Einlaufs innerhalb Entwässerungsgrabens (ca. km 18,200) • Bestandsleitungen sind zu spülen damit die Fließrichtung bestimmt werden kann • Spitzke übergibt kleine Systemskizze + Auflistung geplanter Baumaterialien
- 10.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Fertigstellung der Aufzugsmontage ist ersichtlich geworden, dass die angrenzende Wand links neben dem Aufzug stellenweise beschädigt ist. Diese Beschädigungen sind auszubessern und teilweise weiß zu übermalern. Der AN ist mit dem Ingenieurbau Schachtgerüst und der Anpassung des Bestandes beauftragt.
- 12.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · In den Sperrpausen der S-Bahn vom 12.07.-14.08.2023 sowie F-Bahn vom 08.09.-29.09.2023 sollen die Weichenantriebe ELS710 für die neuen ESTW´s montiert werden. Für diese Leistung sind an gesamt 13 Weichen die Zungenroller (ZRV) und / oder die Endverschlüsse (EVZ) im Stellbereich des Stw Birkenwerder zu ersetzen. Diese Leistung ist zwingend für die Abnahme der Weichen notwendig. Der AN ist mit den Leistungen für die Errichtung der ESTW´s beauftragt
- 12.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · im Verlauf der Planung ESTW-A BBIWS ist das Kabel S238570 für Anbindung des KS 238500 am Bahnübergang in Schönfließ an das ESTW-A BBIWS hinzugekommen. Bislang war keine Kabelweg in Richtung Stw Schönfließ vorgesehen. Aus diesem Grund hat am 14.03.2023 ein Ortsbegang der Strecke stattgefunden. Bei dem Begang wurden Maßnahmen zur Verlegung des Kabels festgelegt. Für die Verlegung sind Tiefbau und Kabelverlegearbeiten notwendig. Der AN ist mit Kabeltiefbau und Kabellegung beauftragt
- 16.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kommunikationsverbindung muss den Kriterien der Norm /EN 50159:2010/ und im Sinne einer spezifischen Security-Analyse die der /IEC 62443/ genügen. Demnach muss die Kommunikationsverbindung zwischen ESTW-UZ BWAI (S-Bahn) und dem abgesetzten Bedienplätzen in BBIWS mindestens die gleiche Sicherheit wie eine End-to-End-Verschlüsselung bieten. Diese kann durch die Realisierung verschlüsselte Übertragungswege über Verschlüsselungsmodule von Rohda und Schwarz erreicht werden. Es muss sowohl der Planungsanteil, als auch der Aufbau der Kommunikationsverbindung realisiert werden. Die Planung/ Realisierung der Kommunikationsverbindung zwischen ESTW-UZ BWAI (S-Bahn) und dem abgesetzten Bedienplätzen in BBIWS gehört zu Teilleistungen, die im Rahmen des ESTW S1 Nord vom AN zu erbringen sind. Technisch ist eine Trennung der Teilleistungen nicht möglich.
- 16.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Kommunikationsverbindung muss den Kriterien der Norm /EN 50159:2010/ und im Sinne einer spezifischen Security-Analyse die der /IEC 62443/ genügen. Demnach muss die BZ-UZ Verbindung (F-Bahn) SG-Anbindung künftig über KISA und nicht mehr über SG realisiert werden. Es muss sowohl der Planungsanteil, als auch der Aufbau der BZ-ZU Verbindung UZ BBIWF realisiert werden. Die Planung/ Realisierung der KISA Planung gehört zu Teilleistungen, die im Rahmen des ESTW S1 Nord vom AN zu erbringen sind. Technisch ist eine Trennung der Teilleistungen nicht möglich.
- 17.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung des AN für Übertragungstechnik (Planung Telekommunikation) wurde festgestellt, dass aus der zusätzlich benötigten KISA-Komponenten und Verschlüsselungsmodule von Rohda und Schwarz in einem ÜT-Schrank, so wie in der AU angedacht, Platzprobleme entstehen würden. Für die KISA-Komponenten und die Schaffung der Kryptolösung (Verschlüsselungsmodule von Rohda und Schwarz) werden mind. 2 Patchfelder (Dark Fiber Anbindung) in den ÜT-Schränken zusätzlich benötigt. Daher ist der Aufbau eines zusätzlichen ÜT-Schrankes im TK-Raum des ESTW BBIW erforderlich. Die Realisierung der Bauausführung Anteil Übertragungstechnik wird durch Fa. Spitzke realisiert. Bei Beauftragung eines zweiten ANs würde es durch die technische Umsetzung nicht möglich sein.
- 17.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Erstellung der Ausführungsplanung für Übertragungstechnik (Planung Telekommunikation) beauftragt. Im Rahmen der Erstellung der Planung kam die Frage auf, wie die USV gestützte Versorgung der ÜT-Knoten gewährleistet wird, die gemäß Ril859.2201 gefordert wird. Nach Rückfrage bei dem ALV TK zum Thema „Stromversorgung von ÜT-Anlagen in TK Räumen“ wurde mir der Sachstand benannt, dass zukünftig bei neu zu errichteten ÜT-Anlagen in TK-Räumen generell ein Gleichrichter 230V ~ 48V mit Batteriestützung errichtet werden soll. Die Planung/ Realisierung edr Planung Übertragungstechnik wird durch Fa. Spitzke realisiert. Bei Beauftragung eines zweiten ANs würde es durch die technische Umsetzung nicht möglich sein.
- 25.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. LV 01 Lose 30.22 – 30.26 sind nur die Gleisabschlüsse (GA) Gleis 30 (230) und Gleis 32 (232) zu erneuern. Im Zuge eines Ortsbegang wurde festgestellt, dass die in den Gleisen 30, 32 und 34 vorhandenen Holzschwellen stark marode bzw. verrottet sind. Diese Schwellen sind durch Betonschwellen zu erneuern, die Schienen unter den Prellböcken sollen getauscht und verlängert werden. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 25.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund der Koordinierung eines parallelen Bauvorhabens GE Lehnitz-Birkenwerder, ist der Einbau einer bauzeitlichen Weiche, für alle logistischen Abwicklungen des Projektes ESTW S1 Nord zwingend erforderlich. Für den Einbau der von der DB InfraGo AG zur Verfügung gestellten Altweiche EW 49-190-1:9 Hh re, sind alle bauvorbereitenden Maßnahmen (einschließlich der Planung), alle Transport und Zwischenlagerungskosten sowie der Einbau und Rückbau erforderlich. Der Einbau der Weiche erfolgt im Bahnhof Oranienburg im Gleis 28 mit Anschwenkung an das Gleis 30 im Zeitraum vom 16.02.2024 – 14.04.2024. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 25.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aus logistischen sowie platzkapazitiven Gründen ist die Anordnung eines Geotextils anstatt einer PSS im gesamten Umbaubereich der Weichen (182, 183, 184, 185) der Abstellanlage Oranienburg erforderlich. Nach Rücksprache mit dem ALV und dem Ersteller des Geotechnischen Berichtes ist die Planung und Ausführung eines Geotextil im genannten Umbaubereich auskömmlich. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 26.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ALV ist nicht mit der vorhanden Planung einverstanden und fordert eine feldseitige Umfahrung der OLA-Masten mit Verrohrung der Bahngräben. Hierfür sind zusätzliche Vermessungsarbeiten am Bestand und das Anfertigen von zusätzlichen Querprofilen erforderlich (siehe MKA 155 - wurde per 30.11.2022 angewiesen). Die Mehrkosten bei der Umsetzung der (inzwischen vorliegenden) Planung werden mit dieser MKA angemeldet: - Bodenmaterial KG2 liefern und einbauen, - Bestands-KK ausbauen, richten und wieder einbauen, - Kabel bauzeitlich umlegen, Flexrohr DN 110 oberirdisch als Kabelschutz liefern und einbauen, PEKG DN 200 und DN 300 liefern und einbauen.
- 26.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · m Bereich Strecke 6030 km 19,847 - 20,509 ist gemäß freigegebener Ausführungsplanung der vorhandene Kabelkanal zurück zubauen. Die vorgefundenen Kabel(bündel) sind umzulegen und provisorische Kabelbehältnisse (KKK Gr. II und Flexrohr DN 160) zu liefern und einzubauen. Diese Leistung war in der Entwurfsplanung nicht ersichtlich. Der AN ist mit Kabeltiefbau und Kabellegung beauftragt
- 28.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen von Baustellenbegehungen für das ESTW BORB und ESTW BBIWS hat die Bauüberwachung festgestellt, dass an einer Stellen die Montage einer Balisengruppe 05143-S km 19,700 auf Grund von schadhaften Schwellen nicht möglich ist. Somi ist ein Austausch der Schwellen notwendig. Der AN ist mit Oberbaumaßnahmen und Tiefbauleistungen beauftragt.
- 28.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit der Errichtung des Signalauslegers am km 18,045 haben sich Sichtbehinderung für das Sig-nal L im Bestand ergeben. Um die Sicht auf das Signal wieder herzustellen, muss das Signal und die Fahrsperre versetzt werden. Der AN ist mit der Anpassung der LST-Bestandsanlage und Kabeltiefbau beauftragt.
- 28.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · In den ehemaligen Inbetriebnahmesperrpausen der S-Bahn vom 12.07.-14.08.2023 sowie F-Bahn vom 08.09.-29.09.2023 sollen die Weichenantriebe ELS710 für die neuen ESTW´s mon-tiert werden. In den neuen Inbetriebnahmesperrpausen der S-Bahn 17.02.2024 – 30.04.2024 und F-Bahn 30.01.2024 – 16.02.2024 werden weitere Weichenantriebe eingebaut und es erfolgt die abschließende Abnahme der Weichen vom ESTW-Abnehmer. Für diese Leistung ist die Beistellung von Weichenschlossern notwendig, damit notwendige Kor-rekturen an den Weichen zur Realisierung der Abnahmen ermöglicht werden. Der AN ist mit der Anpassung der LST-Bestandsanlag beauftragt.
- 28.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für Standorte der Isolierstöße im Baubereich gibt es keine ausreichende Dokumentation. Damit die Isolierstöße aus dem Baubereich des ESTW S1 Nord in der S- und F-Bahn geplant erfolgreich ausgebaut werden können, sind die Isolierstöße im Vorfeld durch einen Vermesser einzumessen, bildlich zu Dokumentieren und tabellarisch aufzulisten. Die Längen der Passschienen sind im Vorfeld je Isolierstoß festzulegen. Die jeweiligen Enden der Passschienen sind ebenso per GPS einzumessen. Der AN ist den Ausbau der Isolierstöße und allg. Vermessungsleistung beauftragt.
- 28.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · An der Brücke EÜ-Oder-Havel-Kanal muss eine Randwegkonstruktion auf der Nord- und Südseite der Brücke errichtet werden, damit der neue Kabeltiefbau hergestellt werden kann. Diese Leistung wurde in der Entwurfsplanung nicht erkannt. Der AN mit der Errichtung anderer Randwegkonstruktionen beauftragt.
- 30.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund einer nachfolgenden Oberbauerneuerung im Bereich Birkenwerder (a) – Lehnitz (a) ist im Bereich der Strecke 6030 km 20,170 – km 20,509 der Betonkabeltrog Gr.lll Typ 2 mit 0,10 m über GOK einzubauen, damit durch die neuen einzubauenden Betonschwellen Bs 66 mit einer Länge von 2,27m keine Verschiebung des in unserem Projekt neu zu errichtenden Betonkabeltrog notwendig wird. Der AN mit der Errichtung des Betonkabeltroges beauftragt
- 30.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Bauarbeiten wurden mehre Kabel im Erdreich gefunden. Damit die Arbeiten an der Kabelhilfsbrücke fortgeführt werden können, ist es notwendig mehrere Kabel in diesen Bereich zu Fenstern, auf Spannungsfreiheit Festzustellen und zu schneiden. Der AN mit der Errichtung der Kabelhilfsbrücke und der Baufeldfreimachung beauftragt.
- 31.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen von Baustellenbegehungen wurden beschädigte Schwellen auf der Strecke 6088 im km 19,000 auf dem Gl. 2 im Bf. Birkenwerder gefunden. Diese 3 beschädigten Schwellen sind zu wechseln und die Winkellage ist korrekt herzustellen.
- 31.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das übergeben PP OB 20 soll umbeplant werden. Die technische Lösung mit besohlten Schwellen anstelle der Unterschottermatten soll überarbeitet werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Koordinierung zwischen Bau-AN und RV-Partnern zur Errichtung Schachtgerüst und Fördertechnik wurden einige Bauleistungen (Schlitzung Beton, Glättung Fensterbank und Bereitstellung Baustrom und BE-Flächen) identifiziert, die in der Entwurfsplanung nicht vorherzusehen waren. Diese müssen nun in der Bauausführung umgesetzt werden. Der AN ist mit den Zusammenhangsmaßnahmen Aufzug Lehnitz beauftragt.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Herstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Bau Kabelkanäle, Kabelschächte und Querungen) ist ein Umverlegen von Bestandskabeln bei km 0,193 - 0,000 auf der Strecke 6091 u. bei km 19,246 - 19,353 auf der Strecke 6088 erforderlich (max. 25 Kabel DU 20 -60 mm). Der AN mit der Errichtung des Betonkabeltroges beauftragt
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Entwurf sollen die Winkelstufen der Treppe am Aufzug Lehnitz mit einer Stärke von 3-4 cm ausgeführt werden. Nach Herstellerangaben wird jedoch eine Stärke von 8cm benötigt, da allein der Kontraststreifen ca. 5cm tief in die Fläche eingearbeitet wird. Ursprünglich sollte nur der bestehende Belag zurückgebaut werden. Da jedoch die neuen Winkelstufen statt 4cm nunmehr 8cm stark werden, muss auch der Betonunterbau abgebrochen und passend zum Neubau neu wieder hergestellt werden. Dies war in der Entwurfsplanung nicht vorhergesehen und wurde erst in der Ausführungsplanung identifiziert. Der AN mit der Anpassung der Treppe und des Blindenleitsystems beauftragt.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf der Strecke 6030 bei km 18,067 – 18,261 ist ein Kabelkanal KK Gr. IIIa i.F. zu erstellen. Dier Sperrpause 26.08. - 14.09.2022 für die Materialisierung der Leistung musste eingekürzt werden. So dass die Logistik für die Materialisierung des Bereiches der Strecke 6030 bei km 18,067 – 18,261 nicht schienengebunden, sondern straßengebunden erfolgen musste. Dadurch sind zusätzliche Kosten entstanden. Der AN mit der Errichtung des Betonkabeltroges beauftragt
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Oberbauerneuerung der Strecke Frohnau-Hohen Neuendorf sowie der Kehrgleise 21 und 22 haben die beigestellten Res-Wagen für den Transport sowie der Entsorgung der Bettungsrückstände nicht ausgereicht. Folglich ist ein straßengebundener Transport sowie Entsorgung des Altmaterials notwendig. Der AN ist mit Oberbaumaßnahmen und Tiefbauleistungen beauftragt.
- 02.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Absprache mit dem ALV und dem Ersteller des Geotechnischen Bericht der DB E&C ist entgegen der AvL Nr. 053 die Planung und Ausführung eines Geotextil im gesamten Umbaubereich der Weichen (182,183,184,185) der Abstellanlage Oranienburg zu realisieren.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach der IBN der neu zu errichtenden ESTW´s sind die Bestandskabel der alten Stellwerke nicht mehr notwendig. Die Kabel müssen zurückgebaut und abtransportiert werden. Der AN ist in den IBN Sperrpause mit Personal und Technik im Gleis. Der Ablauf in den Sperrpausen ist sehr eng aufgestellt. Eine weitere Firma in dem Baubereich würde zu Verzögerungen führen, wodurch die IBN gefährdet wäre. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs und ggf. zu einer verzögerten IBN führen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach der Inbetriebnahme des ESTW müssen die Isolierstöße ausgebaut und durch Passschienen ersetzt werden. Um die Passschienen bestellen zu können, müssen je Gleis Schienenbänder erstellt werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Abnahme der Randwegkonsole an der André Pican Straße wurde zusätzlich die Planung und Herstellung einer Entwässerungskonstruktion für die Fassung und Ableitung des Regenwassers aus der Längsrinne mit Fallrohren an den beiden Widerlagern Nordwest und Südwest gefordert. Der AN mit der Errichtung der Randwegskonsole an der Andre Pican Str beauftragt
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen von Baustellenbegehungen wurden beschädigte Schwellen auf der Strecke 6088 im km 19,000 auf dem Gl. 2 im Bf. Birkenwerder gefunden. Diese 3 beschädigten Schwellen sind zu wechseln und die Winkellage ist korrekt herzustellen. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Messfahrten im Bereich des ESTW-UZ BBIWF ist ein Messzug inkl. TF und die Erstellung eines Fahrplans notwendig. Der AN ist in den IBN Sperrpause mit Personal und Technik im Gleis. Der Ablauf in den Sperrpausen ist sehr eng aufgestellt. Eine weitere Firma in dem Baubereich würde zu Verzögerungen führen, wodurch die IBN gefährdet wäre. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs und ggf. zu einer verzögerten IBN führen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die IBN der ESTW´s ist dee Materialisierung und Montage von H-Tafeln für die ESTW-A BBIWS und ESTW-A BORB entsprechend Vorgaben in den jeweiligen PT1 sowie Materialisierung und Montage von Pfosten für H-Tafeln (Ne5), Lf-Signale, Vorsignalbake Ne3, alleinstehenden Geschwindigkeits– und Geschwindigkeitsvoranzeiger (Zs3,Zs3v), Rangierhalttafel (Ra10) entsprechend Vorgaben in den jeweiligen PT1 notwendig. Der AN ist mit der Errichtung der Vorleistungen für den Ausrüster beauftragt. Die Leistung soll in wenigen noch zur Verfügung stehenden Sperrpausen erbracht werden. Die Sperrpausen sind durch die derzeit noch zu erbringenden Leistungen sehr mit Bauleistungen gefüllt. Eine weitere Baufirma würde hier ggf. Verzug in die Bauabläufe bringen und die IBN gefährden. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs und ggf. zu einer verzögerten IBN führen.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da neben der S-Bahn 6030 die Fernbahnstrecke 6088 mit Oberleitung verläuft und die Oberleitung auch im Bereich Birkenwerder vorhanden ist. Wurde beschlossen, dass auf der Strecke 6030 die Erdung der LST-Anlage auf der Westseite der S-Bahn mittels Tiefenerder zu erfolgen hat. Der AN mit der Errichtung von Erdungsanlagen beauftragt.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Beim Einbringen der Signalgründungen (Rammrohrgründungen) konnten die benötigte Tiefe wegen Baugrundhindernissen nicht erreicht werden. Um die Signalgründungen dennoch herstellen zu können, werden Monoblockfundamente eingebracht. Dies betrifft folgenden Signale: - S-Bahn: 4141; 4142; 4156; V4156 - F-Bahn: ZT3 Der AN mit der Errichtung der Signalgründungen für die neue ESTW´s beauftragt.
- 04.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach Absprache mit dem ALV und dem Ersteller des Geotechnischen Bericht der DB E&C ist entgegen der AvL Nr. 053 die Planung und Ausführung eines Geotextil im gesamten Umbaubereich der Weichen (182,183,184,185) der Abstellanlage Oranienburg zu realisieren.
- 22.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Beginn der Betonwerksteinverlegung hat sich aufgrund der Abhängigkeit des AN Aufzug auf den 28.08.2023 (nach Fertigstellung der Aufzugsmontage) verschoben, so dass die Betonwerksteinverlegung für die IBN nicht abgeschlossen werden können. Daher ist eine provisorische Sperrung von Teilflächen der Zuwegung erforderlich. Die Herstellung der provisorischen Zuwegung beinhaltet folgende zusätzliche Leistungen: - mehrmaliges Aufstellen und Versetzen von Trennwänden - Ebenerdiger und versatzfreier Einbau von Holzwerkstoffplatten als Gehwegbelag (Rutschhemmung mind. R11) - Blindenleitstreifen mit Betonsteinen (R11) provisorisch ergänzen - Rückbau der provisorischen Einbauten für den endgültigen Einbau der Betonwerksteine Der AN ist mit dem Ingenieurbau Schachtgerüst und der Anpassung der Zuwegung inkl. Treppe beauftragt
- 26.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 153_MKA 314 Durch das parallel laufende Projekt der Oberbauerneuerung sind zusätzliche Logistikgleise erforderlich, welceh angemeldet werden müssen. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 26.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 155_MKA 334 Um den ELP innerhalb der LST-Ausrüstung für die Weichen 170 und 171 in Lehnitz an der richtigen Gleisseite montieren zu können, müssen insgesamt 8 Rippenplatten an 4 Schwellen mittels eines Seitenwechsels getauscht werden. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 26.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 151_MKA 293 Infolge von Abstimmungen, mussten die Dienstwege und Einstiegsflächen der Abstellanlage Oranienburg, mussten anstatt Randwege mit Randwegmaterial als Gfk-Dienstwege verbaut werden. Die Ausstiegsflächen mussten größer und in breiter geliefert und eingebaut werden. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 26.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 154_MKA 327 Durch die Koordinierung und Zuführung der Oberbaumaterialien sind zusätzliche Logistikleistungen in Form von Rangieren erforderlich. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 152_MKA 311 Durch eine Anpassung der Bremsprellbockberechnung auf das aktuelle Regelwerk, ist einbe Anpassung der Prellbocktypen für die Abstellanlage Oranienburg erforderlich. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 27.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 156_MKA 335 Beim Ausbau des Altschotters im Bereich der Weiche 184 und dem Gl. 88 in Oranienburg wurde ein Fundament ca. 30 cm unter der neuen SO gefunden. Das Fundament liegt demnach zu hoch und muss abgebrochen werden. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 11.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 125 Durch den Ausbau der Fahrsperren müssen die dadurch entstandenen Löcher in den Shcwellen fachgerecht verschlossen werden. Das ist notwendig, um ein eventuelles Brechen der Schwellen durch eindringendes Wasser zu verhindern. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 17.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · AvL 126 Die Weiche 31 muss, um das aktuelle Wippen der Weiche zu beseitigen, zusätzlich gestopft werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 02.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 159 - m Bhf. Oranienburg erfolgt ein Lückenschluss der W81 zwischen den Bereichen des Gl. 32 und der W185 hergestellt werden. An beiden Bauenden wird an den Bestand angeschlossen. Aufgrund der neuen Lage des Oberbaus und der Stromschienenanlage ändert sich die Lage von ca. 15 Bockschwellen, welche entsprechen angepasst werrden muss. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen. 160 - Aus einem Fehler in der vorhandenen Gleishöhe wurde in der AP festgelegt, dass der Prellbock des Gleises 230 abgenkt wird. Dafür muss das Gleis im Anschluss an den umzubauenden Bereich ebenfalls abgesenkt werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen. 161 - Um die Fahrten über die Bauweiche zwischen Gl. 28 und Gl. 30 im Bhf. Oranienburg durchführen zu können, sind Schlüsselabhängige Sicherungen zu den jeweils davor liegenden Weichen zu öffnen und nach der Rangierfahrt zu verschließen. Das erfordert einen zusätzlichen Rangierbegleiter. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen. 162 - m Zuge des Austausches der ISO-Stöße durch Passschienen wurde festgestellt, dass im Bereich Bhf. Birkenwerder S-Bahn das Kleineisen defekt ist. Dieses muss ersetzt werden um eine kraftschlüssige Verbindung herzustellen. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen. 163 - Im Zuge des Austausches der ISO-Stöße durch Passschienen wurde festgestellt, dass im Bereich der Kehranlage im Bhf. Birkenwerder S-Bahn teilw. Dienstwege vohanden sind, die beim Passschieneneinbau stören. Diese Dienstwege müssen Ausgebuat, vorgehalten und Wiedereingebaut werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen. 164 - Nach dem Ausbau der Bauweiche in Oranienburg muss in den Gleisen 30 und 32 ein Spannungsausgleich gemacht werden. Im Zuge dessen muss ebenfalls das defekte Kleineisen in dem Bereich erneuert werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 17.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Abnahmeprüfer LST wurde festgestellt, dass im Bereich der W31 in Birkenwerder die Zungenspannungen unzulässig sind. Ein Unterplatteln in diesem Bereich muss der Nachbesserung dienen. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 17.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für den Belastungsstopfgang in Oranienburg müssen die Dienstwegaustritte aus- und wieder eingebaut werden. Die Dienstwegaustritte wurden bereits vor dem Belastungsstopfgang benötigt und konnten daher nicht später eingebaut werden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 17.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gem. LV soll in der Abstellanlage Oranienburg die W185 als Typ EW eingebaut werden. Gem. AP und Weichenverlegeplan weist die W185 einen ABW Typ auf. Dieser Weichentyp ist größer. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA431: Nach der IBN ESTW-UZ BBIWF haben sich unerklärliche Störungen an den Achszähler ergeben. Nach intensiver Störungssuche wurde entschieden die 4 am meisten von Störungen betroffenen AZ mit einem Reduktionsfaktorkabel auszurüsten. Damit von außen einwirkende Störungen abgeschirmt werden. // MKA435: Damit die IBN abgesichert werden konnte, musste ein provisorischer Kabelkanal errichtet werden, in dem die LST Kabel für die IBN verlegt werden mussten. Da die Errichtung des Endzustandes erst nach nach Rückbau der alten Kabel erfolgen konnte, mussten die neuen Kabel nach IBN in den neuen Kabelkanal in die Endlage verlegt werden.
- 17.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA370: Durch das parallel laufende Projekt der Oberbauerneuerung sind zusätzliche Logistikgleise erforderlich, welche angemietet werden müssen. Die Firma ist mit den Leistungen vertraglich gebunden. Eine weitere Firma für diese Leistung zu binden, würde erhöhte Personalkosten und einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeuten. Zudem würde es zu Verzögerungen im Projekt führen, die an anderer Stelle bis zur Inbetriebnahme nicht kompensierbar sind. Die Beauftragung von weiteren Unternehmen würde zu einem Verzug innerhalb des Leistungsablaufs, zu erheblichen Zusatzkosten und weiteren Beeinträchtigungen an von diesem Teilprojekt zusammenhängenden Leistungen führen.
- 08.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund von Behinderung im Baufeld konnten LST Leistungen nicht zu dem geplanten Zeitraum erfolgen. Der AN hat damit Ausfallschichten für das Personal bekommen. Der AN hat die Leistungen zu einen anderen Zeitpunkt ausgeführt.
- 10.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 429 - Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass aus technischen Gründen zusätzliche Anpassungen am Blindenleitsystem Bahnsteig Hohen Neuendorf erforderlich werden. Aufgrund der Art und Ausprägung der Leistungen konnten diese nur vom AN ausgeführt werden. MKA 443 - Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass aufgrund von Regelwerksänderungen zusätzliche Rückbauten von Bestandsanlagen erforderlich werden MKA 444 - Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass aus technischen Gründen die Herstellung eines GFK-Geländers am Mastfundament km 20,070 (ehemaliger Mast 20-2a Bahnhof Birkenwerder) erfolgen muss. Aufgrund der Art und Ausprägung der Leistungen konnten diese nur vom AN ausgeführt werden.
- 21.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 427 - Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass die zusätzliche Entsorgung von Boden und Vermessungsleistungen für Herstellung Zaunanlage Borgsdorf erforderlich werden.
- 21.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 114 - Verzögerungen beim Bau der Rampe zum Bahnsteig 1 (Richtung Schliengen) erfordern die zusätzliche Errichtung und Vorhaltung eines temporären Treppenturms an der Westseite der PU zum Gleis Richtung Basel, inklusive Erdungsmaßnahmen. Dieser muss nach Rampenfertig-stellung zurückgebaut werden. Zudem verlängert sich die Vorhaltung des Treppenturms Ost (LV-Pos. 09.02.0110) von der PU zum Gleis Richtung Karlsruhe, ebenfalls mit Anpassungen bei Erdung und Rückbau. Diese Arbeiten können aus Gewährleistungsgründen nicht an Dritte vergeben werden.
- 22.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 446 - Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass aus technischen Gründen die Erneuerung Maschendrahtzauns Borgsdorf erfolgen muss. Aufgrund der Art und Ausprägung der Leistungen waren diese im Vorfeld nicht zu erkennen und konnten nur vom AN ausgeführt werden.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass aus technischen Gründen die Ausbesserung eines aufgeständerten Metalltrogs erfolgen muss. Aufgrund der Art und Ausprägung der Leistungen waren diese im Vorfeld nicht zu erkennen und konnten nur vom AN ausgeführt werden.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Änderung wurde erforderlich, da unvorhersehbare Umstände während der Projektdurchführung aufgetreten sind. Die erweiterten Anforderungen an die Visualisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und den Umfang der darzustellenden Streckenabschnitte, konnten im ursprünglichen Vertrag nicht berücksichtigt werden. Diese Umstände führten zu einer notwendigen Anpassung, um eine professionelle und überzeugende Darstellung des Projekts im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen. Die erforderliche Mehrleistung geht über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus und führt zu zusätzlichen Aufwänden, die entsprechend vergütet werden müssen. Die Umsetzung dieser Änderung wird als gerechtfertigt angesehen, da sie zur erfolgreichen Durchführung des Projekts beiträgt und eine Wiederholung des Vergabeverfahrens unverhältnismäßig wäre.
- 10.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass aus technischen Gründen die Erneuerung Maschendrahtzauns Borgsdorf erfolgen muss. Aufgrund der Art und Ausprägung der Leistungen waren diese im Vorfeld nicht zu erkennen und konnten nur vom AN ausgeführt werden.
- 15.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Spannbetonpfosten zur Befestigung von Signalen nicht die erforderliche Länge aufweisen, daher mussten diese ausgetauscht werden.
- 22.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 202 (453) - Im Rahmen des Bauvorhabens mussten kurzfristig für Bauphase SIN 16.1 zusätzliche LST Planungs- und Planprüfleistungen zu erbringen. Der AN ist mit der Erstellung von diversen Planungen und Planprüfungen beauftragt.
- 07.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 201 (452) - Im Rahmen des Bauvorhabens mussten kurzfristig für Bauphase SIN 15 zusätzliche LST Planungs- und Planprüfleistungen zu erbringen. Der AN ist mit der Erstellung von diversen Planungen und Planprüfungen beauftragt. 203 (454) - Im Rahmen des Bauvorhabens mussten kurzfristig für eine Bauphase zusätzliche LST Planungs- und Planprüfleistungen zu erbringen. Der AN ist mit der Erstellung von diversen Planungen und Planprüfungen beauftragt. 204 (455) - Die Stromversorgung der 42Hz Gleisstromkreise im Bhf. Hohen Neuendorf West erfolgt durch ein 1000V Speisekabel aus dem Bhf. Birkenwerder. Mit der Auflassung des Altstellwerkes Bhf. Birkenwerder entfällt auch die dortige Stromversorgung-Die zwei im Bhf. Birkenwerder befindlichen Frequenzwandler müssen aus diesem Grund nach Hohen Neuendorf West umgesetzt und angeschlossen werden. Dafür musste eine Planung erstellt und baulich umgesetzt werden

## Häufige Fragen

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=298d70a6-6737-420a-8a16-bdd677e713a6. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/komplex-estw-s-1-nord-bauhauptleistungen-a2e99531
