# Knoten Stadion 2. BS_bauvorbereitende Maßnahmen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Frankfurt/M am 11.07.2022 vergeben, Zuschlag an Hering Bahnbau GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: Knoten Stadion 2. BS_bauvorbereitende Maßnahmen
- Wo: Frankfurt/M, Frankfurt am Main, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.05.2022 bis 31.07.2023
- Zuschlag an: Hering Bahnbau GmbH
- Zuschlag am: 11.07.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hering Bahnbau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hering-bahnbau-gmbh), Burbach

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 07df3819-f262-4380-9772-01342e7b8921

## Verlauf

- 13.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A212: Einbau zusätzlicher Verbau für Herstellung Kopfbalken
- 13.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A222: Neue Abstandshalter bestellen, liefern und einbauen
- 13.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A225: Mahd der Böschung auf Grund der Gewährleistung
- 13.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A220: Stopfbereitschaft für Bauarbeiten KW 32-34
- 13.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A221: Füllbeton für die Anpassung an die Güterzugrampe liefern und einbauen
- 13.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A223: Signalausleger für Signal ZR 3, km 4223
- 13.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A224: Mahd der Böschung auf Grund der Gewährleistung
- 21.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄA227: Stromversorgung für das Monitoring der Hilfsbrücken
- 21.11.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄA226: Spundbohlenbestellung für die Güterzugrampe im Bereich Süd-Süd
- 01.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A228: Geänderte Herstellung der Baustraße 01
- 19.12.2023: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ_A230: Gestellung Security an der Golfstraße
- 04.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A231: Herstellung Stromanschluss BE 6-7
- 21.01.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A232: Versickerbecken Bogenschießanlage
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A233: Lärmmonitoring
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A239: zusätzliche Leistungen Messeinrichtung Gleismonitoring Hilfsbrücken
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A240: Einrichtung und Überwachung des Kabellagers
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A236: Herstellung Kabelschutztrog und Kabelumverlegearbeiten
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A243: Herstellung der Zufahrt zur BE3/4
- 06.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A235: Zusätzliche Rammpfahlgründungen
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_MKA244: Kampfmittelsondierung für zusätzliche Rammpfahlgründung
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_MKA246: Bodenentsorgung Aushub BE 3/4
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_MKA245: Randwegkonstruktion an Signalausleger anschließen
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A241: Betonschalthaus W2+W3
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 21FEI56322_92313145_LÄ_A234: Zusätzliche Rammpfahlgründung
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Rammarbeiten der Fangedammkonstruktion zwischen den Strecken 3624 und 3510-1 weiter ausführen zu können, müssen verschiedene oberbautechnische Arbeiten ausgeführt werden. Folgende zusätzliche Leistungen sind auszuführen: -Einschottern der Spundwand zur Gleisseite 3520-1 und neben dem Streckengleis 3624 -Vormessen der Gleisanlage mittels GEDO und Krabbe, Durchführung maschineller Stopf- und Richtarbeiten -Ein- und Nachschottern des Streckengleises 3624 mit ZWB, Gleisschotter des AG lagern am Gleisdreieck -zusätzliches Einschottern neben der Unweiche 603 Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der vertiefenden Planungen wurde festgestellt, dass mit dem für den ursprünglich vorgesehenen Endzustand (mehrere aufwendige Brückenkonstruktionen) erforderlichen Provisorium mit einigen Anpassungen gleich ein regelkonformer (geänderter) Endzustand hergestellt werden kann. Diese Lösung stellt sowohl die technisch einfacher zu realisierende als auch die wirtschaftlichere Lösung dar. Für die Herstellung der Fangedammkonstruktion müssen Spundbohlen zugeführt werden. Daraus ergeben sich zusätzliche Leistungen: •Umfuhr von Spundbohlen von der Zwischenlagerfläche Adolf-Miersch-Straße in die Golfstraße •Einhub von Spundbohlen in die GZR von der Adolf-Miersch-Straße bzw. von der Golfstraße •Geräteeinsatz für den Einhub der Spundbohlen •LogistikNerfahren der Spundbohlen innerhalb der GZR •Zuführung der Spundbohlen in die GZR mit Zweiwegebagger über Str. 3624 und 3520-1 •Herstellung und Rückbau von Lagertaschen für die Zwischenlagerung der Spundbohlen westlich der Strecke 3624 •Provisorische Erdung der zwischengelagerten Spundbohlen herstellen
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Gleisstabilität im Bereich der Hilfsbrücken, welche durch die Verkehre über die Hilfsbrücken und durch Bauarbeiten beeinträchtigt wurde, weiterhin gewährleisten zu können, muss über den Jahreswechsel 2023/2024 eine Stopfbereitschaft sowie eine Vermessung der Hilfsbrücken seitens des AN bereitgestellt werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Beim Herstellen der BE Fläche 3/4 im Bereich des Glesidreiecks wurden Kampfmittel festgestellt. Hier muss eine Volumenräumung durch ein nach (§7 SprengG) qualifiziertes Unternehmen durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da der AN bereits die Ausführungsplanung ink. Statik sowie den Einbau des Verbaues der Hilfsbrücke in der Golfstraße erbracht hat und daher mit der Sachlage und den Umständen vor Ort vertraut ist, wurde dieser auch ebenfalls mit dem Hilfsbrückeneinbau beauftragt. Dadurch wurden zusätzliche Leistungen für die Hilfsbrücke in der Golfstraße erforderlich, welche ursprünglich nicht in den Bauvorbereitendenmaßnahmen enthalten waren: -Hilfsbrücke auf dem Brückenbauhof abholen -Zulage Hilfsbrücke abholen. Terminsicherung. Die Hilfsbrücken mussten bereits am 16.05.2023 aufgrund des Feiertags am 18.05.2023 in Konz geladen werden. Einbau am 20/21 05. -Geräteeinsatz Autokran für Hebearbeiten Erdstoffe, Gleisrostl, Gleisschotter, Verfüllmaterial etc. einschl. herstellen der Kranstandfläche -Freimachung der Kranstellfläche -Schutzmaßnahmen für Golfstraße mit Baggermatten -Ausbau vorhandener alter Überbau und Zerkleinerung -Zulage für Ausbau alter Überbau durch erhöhten Bahndamm (Höhere Lage Überbau) -Liefern und einbauen Rohrsteifen -Liefern und einbauen Kabelbrücke -Kabel aufnehmen und auf Kabelbrücke verlegen -Erdarbeiten für Freilegung der vorhandenen bereits eingebauten Auflagerträger. Boden ausheben und auf die vorh. Böschung transportiert bzw. mit dem Baggerlöffel abgelegt/geworfen -Herstellen und zurückbauen Schutzwand als Schutzmaßnahme der an der Herstellen Böschungsunterkante verlaufenden Gehweges, damit der Aushub nicht auf den Gehweg fällt bzw. rollt -Verfüllung der Baugruben der Auflagerträger nach Hilfsbrückeneinbau mit Liefermaterial welches in Big Bags abgefüllt wurde und mit dem Kran auf den Bahndamm eingehoben wurde -Vermessungsarbeiten -Beleuchtung der Baustelle -Allg. Baustelleneinrichtung (auch für Abbrucharbeiten) Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung der Güterzugrampe müssen Geräte und Spundbohlen in das Baufeld befördert werden, dafür ist eine Baufeldfreimachung erforderlich: •Freilegen und Abbrechen von vorhandenen Mastfundamenten •Freilegen und Beseitigen von vorhandenen Rammrohren •Betonkabelkanal und Kabelquerungen zurückbauen •Abbruch altes Schalthaus •Suchschachtungen zur Lagebestimmung von Kabeln •Suchschürfe für Baugrunduntersuchungen Nach Prüfung der Leistung wird festgestellt, dass diese dem Willen des AG entspricht und somit nachträglich anerkannt wird. Darüber hinaus ist festzustellen, dass, wenn der AN diese Leistung nicht ohne Auftrag erstellt hätte, die Leistung beim AN in Auftrag gegeben worden wären. Denn durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich dadurch nicht.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei einer Begehung mit dem ALV wurde festgestellt, dass der Bereich vom Ende der Lärmschutzwand bis zum Bestandskabelkanal so nicht abgenommen werden kann. In diesem Bereich muss ein HEB Träger und Schotterplatten angebracht werden und mit KG2- Material aufgefüllt werden, damit sich das Randwegmaterial nicht im laufe der Zeit nachtritt und somit kein durchgehender Randweg mehr vorhanden ist. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Entwässerung/ Wasserleitungsquerung (Durchpressung 2) Strecke 3683 + 3520 + 3624 km 32,4+70 südlich der Golfstraße ist ein Geomonitoring aufgrund der neuen Richtlinie 883.8100 (gültig ab 15.05.2023) erforderlich. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Wald hinter dem Versickerungsbecken wurde eine große Menge Kabelisolierungen gefunden, da diese sich in einem Naturschutzgebiert befinden und nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, müssen die Kabelisolierungen auf einer BE-Fläche zwischengelagert und dann entsorgt werden. Diese Isolierungen stammen vermutlich aus Kabeldiebstahl von zurück gebauten Kabeln.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da bei Tiefbaumaßnahmen an der Flughafenstraße eine Wurzelkappung einiger Bäume stattgefunden hat, muss eine Kroneneinkürzung laut Stellungnahme Sachverständiger [Name entfernt] stattfinden. Somit soll die Kronenfläche reduziert werden, um die Windlast zu verringern. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 16.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Da ein Notstromer für die Versorgung der Messeinrichtung vom Typ Leica TS16 im Bereich der Golfstraße (Gasquerung km 32,549 Strecke 3520) für das Gleismonitoring ungeeignet ist, muss eine elektrische Versorgung hergestellt werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Um Platz für die neuen Anlagen zu schaffen müssen TK-Kabel aus dem SW0 auch noch über den erforderlichen noch zu erbringenden Leistungszeitraum zurückgebaut werden. Da der AN ansonsten nicht in der Lage ist seine Leistungen auszuführen. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit des Bodens (Bauschutt) auf der BE-Fläche 3/4 musste das Erdplanum um 5 cm nach unten versetzt werden (zusätzlicher Bodenaushub von 5 cm). Das neue Erdplanum wurde zusätzlich zum Vlies mit einem Geogitter abgedeckt. Die Gesamtstärke des Oberbaus wurde von bisher 60 cm auf neu 65 cm erhöht (Erhöhung der Schottertragschicht um 5 cm). Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 17.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der vertiefenden Planungen wurde festgestellt, dass mit dem für den ursprünglich vorgesehenen Endzustand (mehrere aufwendige Brückenkonstruktionen) erforderlichen Provisorium mit einigen Anpassungen gleich ein regelkonformer (geänderter) Endzustand hergestellt werden kann. Diese Lösung stellt sowohl die technisch einfacher zu realisierende als auch die wirtschaftlichere Lösung dar. Für die Herstellung der Fangedammkonstruktion müssen Rammträger im Bereich der Oberleitungsmasten geliefert und eingebaut werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 03.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Durchpressung der Wasserleitungsquerung Strecke 3624 km 6,3+18 ist ein Gleismonitoring erforderlich, welches vertraglich nach Ril 824 (Oberbauarbeiten durchführen) vereinbart ist. Die Ril 883.8100A01 (Geo-Monitoring) hat sich am 15.05.2023 geändert und ist nun deutlich besser für das Gleis-Monitoring von Fahrbahnen im Schotteroberbau geeignet. Daher wurde der AN damit beauftragt, das Gleismonitoring nach Ril 883.8100A01 durchzuführen. Damit ist es möglich, Fehler frühzeitiger zu erkennen. Außerdem ist es möglich, Pfeilhöhenfehler zu ermitteln und zu beurteilen. Der AN muss seine Geräte mit neuen Grenzwerten programmieren und den Messaufbau verändern. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 03.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es muss eine fernwirktechnische Verbindung an die technische Stelle (über das System DIANA) und die betriebliche Stelle in der BZ Frankfurt angebunden werden. Diese Anbindung ist erforderlich, um die betriebliche Überwachung garantieren zu können. werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 03.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Damit der AN seine Leistungen auftragsgemäß ausführen kann und um die Kapazität der vorhanden Kabelführungssysteme nicht zu überschreiten, ist der Rückbau diverser nicht mehr in Betrieb befindlicher LST- und TK-Kabel der Bestandskabelanlage erforderlich. Im Wesentlichen wurden folgende Leistungen erbracht: • Vegetationsrückschnitt• Durchführung von Suchschachtungen • Auf- und Zudeckeln der vorhandenen Kabelführungssysteme • Tausch von defekten Kabeltrogdeckeln • Identifizierung der Kabel • Kabel bauzeitlich umlegen, sichern und zurückverlegen • Räumung von nicht mehr benötigten Betonschalthäusern Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 04.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Herstellung der Fangedammkonstruktion ist es bei Rammarbeiten im nördlichen und südlichen Bereich der Golfstraße zu Beeinflussung der Gleislage (Strecke 3520 km 32,20 bis 34,60) gekommen. Daher muss ein zusätzlicher DUA-Stopfgang, sowie eine Absenkung des Gleises und zusätzliche Schweißarbeiten ausgeführt werden.Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt.
- 12.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es muss die westliche Rohrsteife im Bereich der späteren Stirnwand angeboben werden, damit die zukünftige EÜ samt Anschlussbewehrung für die Stirnwand hergestellt werden kann. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 12.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der vertiefenden Planungen wurde festgestellt, dass mit dem für den ursprünglich vorgesehenen Endzustand (mehrere aufwendige Brückenkonstruktionen) erforderlichen Provisorium mit einigen Anpassungen gleich ein regelkonformer (geänderter) Endzustand hergestellt werden kann (Fangedamm). Diese Lösung stellt sowohl die technisch einfacher zu realisierende als auch die wirtschaftlichere Lösung dar. Für die Herstellung der Fangedammkonstruktion müssen die eingebrachten Spundbohlen gekürzt werden und anschließend ein s.g. Kopfbalken auf der Oberkante der Spundwandachsen betoniert werden. Dieser Kopfbalken gewährleistet die Gesamtstabilität des Bauwerks und ermöglicht die Integration weiterer Elemente (z.B. Kabelkanal). Diese Maßnahmen sind Voraussetzung für den erfolgreichen Endausbau der Güterzugrampe und tragen maßgeblich zur Gewährleistung der Funktionalität und Sicherheit des Bauwerks bei. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es müssen Kontrollmessungen mittels des Systems Krabbe in der Weichenverbindung W202-W113 im Bahnhof FNI in einem 4-wöchigen Turnus durchgeführt werden. Diese Messungen dienen dazu, potenzielle Abweichungen oder Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die regelmäßigen Kontrollmessungen wird sichergestellt, dass die Weichenverbindung den betrieblichen Anforderungen entspricht und keine Sicherheitsrisiken entstehen. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der zusätzlich hergestellte und gelieferte Signalausleger (SIA) bei km 4,233 muss während der letzten Sperrpause installiert werden. Dies erfordert einen eigenen Arbeitszug und einen Schienenkran. Aufgrund der Beschränkungen des vorhandenen Kettenwerkes der OLA kann der SIA nur von Gleis 4 aus installiert werden. Im Zuge dieser Arbeiten wird der Signalanzeiger 56ZR3 neben Gleis 3 um 1,20 m verschoben, indem der Konsolträger um 180° gedreht wird. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Vor dem Aufbau der GZR mit Neumaterial müssen Betonbruch, grobe Ansammlungen und Schotternester entfernt und durch geeignetes Material ersetzt werden, um eine gleichmäßige und stabile Basis zu schaffen, die eine ausreichende Tragfähigkeit und Verdichtung gewährleistet; zusätzlich sind fünf statische Lastplattenprüfungen zur Überprüfung der Tragfähigkeit und des Verdichtungsgrades des Bestands-Planums erforderlich, und am südlichen Ende der Rampe/Querschott muss der Magerbeton freigelegt, der Randstreifen ausgekoffert und anschließend mit Magerbeton aufgefüllt werden, um einen homogenen Abschnitt herzustellen, was für die langfristige Stabilität der Baukonstruktion entscheidend ist. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund einer Änderung der Pfahlkopfpläne war es am Signalausleger km 4,302 nicht möglich, das bereits gefertigte Geländer zu verbauen. Daher wurde eine separate Werkstattplanung sowie Materialisierung und Montage mit spezieller Baustelleneinrichtung erforderlich, um ein neues Geländer mit Tragkonstruktion und zwei Podesten herzustellen.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei einer Begehung am 10. Juli 2024 von Projektleitung(AN) und Bauüberwachung wurde festgestellt, dass für den Ausbau der GZR und um die Stabilität und Funktionalität der Böschung sowie die sichere Verlegung und Positionierung der Kabel zu gewährleisten zusätzliche Arbeiten notwendig sind. Diese umfassen einen Grünschnitt entlang der Böschung mit einer Breite von etwa 2,0 Metern, wobei die maximale Schnitthöhe der Höhe der Krone der Böschung entspricht. Zudem ist es erforderlich, die Böschung durch Erdnägel zu stabilisieren und den provisorischen Kabelkanal in einigen Bereichen auszutauschen. Zusätzlich müssen Altstoffe bis zu einer Tiefe von etwa 1,0 Meter unterhalb des Spundwandkopfes entfernt werden. Die Kabel sind aus den Kabelschutzrohren zu entnehmen und in einem 30 cm tiefen Sandbett zu verlegen. Die eingesandte Kabeltrasse sollte sich etwa 1,0 Meter unterhalb des Spundwandkopfes befinden, um eine kollisionsfreie Integration mit der späteren Ankerlage, die eine Dicke von etwa 0,80 Metern aufweist, sicherzustellen. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Das Setzen des Betonschalhauses W2 muss während einer zusätzliche beantragten Sperrpause am 31.05.2024 von 7:00 bis 9:45 Uhr erfolgen, aufgrund beschränkter Betriebsfenster und Sicherheitsanforderungen, die eine Installation während der Betriebszeit verhindert haben. Das bringt logistische Herausforderungen mit sich. Aufgrund der nicht gesperrten Strecke 3624 und des laufenden Schienenverkehrs auf den Gleisen 6ff muss ein Mobilkran über die Strecke 3683 für den Einhub des BSH W2 von der Hahnstraße aus eingesetzt werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN zeigt mit seiner Anzeige (AVA_A271/HBB) vom 14.06.2024 zusätzliche Leistungen an, die er eigenmächtig, ohne explizite Anordnung des AG, erbracht hat, um den Baufortschritt zu gewährleisten. Aufgrund der Änderung der Baupläne für die Spundwand am Gleis 3520 - 1, km 32,5 - 33,0, entstanden zusätzliche Kosten für den Handaushub der Spundwandsicken. Die Arbeiten waren erforderlich, um Platz für den endgültigen Zustand zu schaffen, nachdem die temporäre Rammebene entfernt wurde. Zudem wurde vor der Spundwand wasserdurchlässiges Material gemäß Plan eingefüllt, und in späteren Sperrpausen wurde der fehlende Beton-Kabelkanal Gr.III hergestellt, wofür der Erdaushub zwischen den Spundwandtälern von Hand freigelegt werden musste. Nach Prüfung der Leistung wird festgestellt, dass diese dem Willen des AG entspricht und somit nachträglich anerkannt wird. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Durchpressung 1 der Wasserleitungsquerung Strecke 3624 km 6,3+18 ist ein Gleismonitoring erforderlich, welches vertraglich nach Ril 824 (Oberbauarbeiten durchführen) vereinbart ist. Die Ril 883.8100A01 (Geo-Monitoring) hat sich am 15.05.2023 geändert und ist nun deutlich besser für das Gleis-Monitoring von Fahrbahnen im Schotteroberbau geeignet. Daher wurde der AN damit beauftragt, das Gleismonitoring nach Ril 883.8100A01 durchzuführen. Für die Messstation, welche an einem Mast befestig werden soll, wird eine Spannungsversorgung benötigt. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 08.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN zeigt mit seinem Nachtrag (Angebot 13311426) vom 14.06.2024 zusätzliche Leistungen an, die er eigenmächtig, ohne explizite Anordnung des AG, erbracht hat, um den Baufortschritt zu gewährleisten. Für die Kapazitätserhaltung im Bahnhof Stadion müssen noch zusätzliche Anpassungen an den Schaltgruppen gemäß der Ausgabe 1 vom 25.03.2024 sowie bei der Erstellung der Stammdaten- und Änderungsbelege für den Bereich ESTW-A Stadion vorgenommen werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folge arbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 29.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Anpassung der Planungen auf der Nordseite des Mains kann die Weichenheizanlage WHZ 1 entgegen der ursprünglichen Planung nicht auf der Nordseite errichtet werden. Der erforderliche Trafo wurde aufgrund langer Fertigungszeiten bereits bestellt und geliefert. Da durch die v.g. Planungsänderungen das Gebäude der WHZ 1 noch nicht errichtet wurde, kann der Trafo derzeit noch nicht am endgültigen Einbauort aufgestellt werden. Er wird deshalb auf der BE10 zunächst eingelagert. Dafür wird eine Einhausung zur Sicherheit während der Lagerungszeit hergestellt. Weiterhin ist die Herstellung einer Ölwanne erforderlich, um ggf. austretendes Öl sicher auffangen zu können. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 11.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Umsetzung der kapazitätserhaltenden Maßnahmen im Stadion war eine ergänzende Kabelplanung vom 31.01.2024 erforderlich. Diese Planung umfasst den Neuaufbau, Rückbau und Austausch zusätzlicher Kabelschrankverbindungen. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 26.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der vertiefenden Planungen wurde festgestellt, dass mit dem für den ursprünglich vorgesehenen Endzustand (mehrere aufwendige Brückenkonstruktionen) erforderlichen Provisorium mit einigen Anpassungen gleich ein regelkonformer (geänderter) Endzustand hergestellt werden kann (Fangedamm). Diese Lösung stellt sowohl die technisch einfacher zu realisierende als auch die wirtschaftlichere Lösung dar. Für die Umsetzung dieser Lösung müssen Kabelquerungen und Schutzabdeckungen zurück gebaut werden, außerdem muss noch eine Kabelquerung umgebaut und ein Schutztrog hergestellt werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 26.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Um die Herstellung des Entwässerungskanals gemäß den Anforderungen des Hauptvertrags zu ermöglichen, ist eine Baufreiheit im Bereich zwischen Schacht 78a und 74 südlich der Golfstraße erforderlich. In diesem Bereich verlaufen zwei Kabel, eines von der Telekom (außer Betrieb) und eines von Unitymedia (in Betrieb), beide in einem Betontrog im Erdreich verlegt. Für die Arbeiten, insbesondere für die Herstellung des Entwässerungskanals zwischen den Durchpressungen 1 und 2, der entlang des Böschungsfußes der Strecke 3624 im Bereich des Ponyhofs verläuft, müssen diese Kabel entfernt bzw. zeitweilig umverlegt werden, um die notwendige Baufreiheit zu schaffen. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß freigegebener Ausführungsplanung vom 26.05.2023 müssen mehrere Kabel, welche nicht im HLV aufgeführt sind verlegt werden.
- 16.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund von Arbeiten an der Oberleitungsanlage und Leit- und Sicherungstechnik konnten die Arbeiten an der Weichenheiz- und Niederspannungsanlage W 3 FNI nicht wie geplant durchgeführt werden, da die vorgesehenen Sperrpausen nicht ausreichten. Dies führte zu Verzögerungen und verlängerte die Arbeitszeit. Außerdem wurden gemäß der geprüften Ausführungsplanung zusätzliche Arbeiten und Änderungen an folgenden Bauteilen erforderlich: Verbindungskabel, Leuchten, Erdungs- und Kurzschlussvorrichtungen, Erdungsanschlüsse, Erdungsstäbe sowie Verbindungsmuffen, die nicht in der ursprünglichen Kalkulation des NU Witt enthalten waren.
- 08.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Es muss ein Freischnitt als Vergrämungsmahd im Randbereich der BE 10 durchgeführt werden, damit die Vegetation kontrolliert zurückgeschnitten wird, der Lebensraum für Tiere erhalten bleibt und gleichzeitig eine Überwucherung der Randbereiche verhindert wird, ohne dabei die im Gebiet lebenden Tiere zu gefährden.
- 15.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ290 Es muss ein Provisorium erstellt werden, da der geplante Entwässerungskanal im Bereich der Golfstraße zwischen Schacht 80h und 81b derzeit auf Grund von Kapazitätsengpessen nicht hergestellt werden kann. Im Rahmen eines Abstimmungstermins wurde durch den Auftraggeber festgelegt, dass die Haltung zwischen Schacht 80b und Schacht 81b als Leistung der ARGE entfallen soll. Der Auslauf am Schacht 80 wurde abgemauert, und das sich anstauende Wasser wird über eine Pumpe in einer oberirdischen Leitung gepumpt. Diese Leitung führt das Wasser über eine Rohrbrücke, entlang der Straße am Poloplatz, in einen Sammelschacht an der BE-Fläche 05. Von dort wird die bereits vorhandene provisorische Entwässerung genutzt, um das anfallende Wasser in den städtischen Isenburgsammter zu pumpen und dort abzuführen. Dieses Provisorium wird durch die ARGE noch bis zum 20.01.2025 betrieben, danach ist die Entwässerung durch den AG sicherzustellen. Die Umsetzung eines Provisoriums zur Entwässerung stellt eine technische Anpassung dar, um aktuelle Herausforderungen während der Bauphase zu bewältigen. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Lösung, die die ursprünglichen Projektziele und den Umfang des Auftrags nicht beeinträchtigt. Die grundlegenden Anforderungen und Zielsetzungen des Auftrags bleiben weiterhin unverändert.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ_A292: Es muss eine Anpassung in der Ausführungsplanung vorgenommen werden, da die ursprünglich vorgesehenen Kleintierdurchlässe an der LSW 1 entfällt. Diese Entscheidung basiert auf geänderten Anforderungen, die nach einer Überprüfung der Notwendigkeit von Kleintierdurchlässe in diesem Bereich getroffen wurde. Als Folge dieser Anpassung müssen die bereits erstellten Ausführungspläne, einschließlich der Schal- und Bewehrungspläne, entsprechend angepasst werden. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt. // LÄ_A293: Es müssen die Sockelelemente LSW 1 statisch überprüft werden, um zu gewährleisten, dass eine spätere Anschüttung durch die Herstellung des Regel-Oberbaus sowie eines eventuell neuen Kabelkanals unterstützt wird. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt. // LÄ_A294: Es muss eine statische Überprüfung der Strecke 3683 vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die bestehende Statik und Planung eine Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf Ve=110 km/h ohne Änderungen zulässt. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 06.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN zeigt mit seiner Anzeige (AVA_A310/HBB) vom 17.12.2024 zusätzliche Leistungen an, die er eigenmächtig, ohne explizite Anordnung des AG, erbracht hat, um den Baufortschritt zu gewährleisten. Es muss eine statische Überprüfung der Rammrohre der LSW 1 vorgenommen werden, da aufgrund der Bodenverhältnisse vor Ort die Rammrohre nicht auf Endtiefe gebracht werden konnten und die Statik einzelner Rammrohre in Abstimmung mit dem Bodengutachter neuberechnet werden musste. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich dadurch nicht.
- 18.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ_A298: Es muss aus Sicherheitsgründen der Rangweg/Gehweg an der Hilfsbrücke kontrolliert und gegebenenfalls ausgebessert werden. Außerdem müssen Spundbohlenschrott von GZR in den Container des AG verladen werden, da die Vergabe des Schrottes am 28.06.2024 erfolgt. Das Signal Vr737, km 6,495 an der Strecke 3624, muss nach Abschluss der Bauarbeiten an der Güterzugrampe wieder auf seine ursprüngliche Position zurückgesetzt werden. Es sind noch weitere zusätzliche Leistungen nötig, die in den Plänen 94, 95, 106 und 168enthalten sind, darunter fällt: - GZR-Spundbohlenschlösser über der Entwässerungsquerung verschweißen. - Aussteifung vom Längsverbau entlang Strecke 3624 durchführen. - Spundbohlenwand der GZR-Stirnseite mit Längsspundbohlen verschweißen. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt. // LÄ_A299: Es müssen die fehlenden Trassendaten der Strecke 3624 für den Abschnitt über Mast 3-04 bis zum Flughafen bereitgestellt werden. Im Vertrag sind nur die GVP-Daten bis Mast 3-04 enthalten, jedoch werden die Daten bis zum Flughafen benötigt, um den Trassengesamtplan erstellen zu können, welcher für Stopfarbeiten benötigt wird. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 12.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ_A300: 50 % der Befestigungsmittel des Gitterrostes auf der Mainbrücke müssen erneuert werden, da nur noch die Hälfte des Bestandes gut erhalten sind. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt. // LÄ_A301: Es muss sichergestellt werden, dass zum Rückbau des Masttransformators W2 am Mast 34-1eine geeignete Wanne an der Zwischenlagerstelle vorhanden ist, da der Trafo möglicherweise PCB-belastet ist und den Umweltschutzvorgaben entsprechend gelagert werden muss. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA302: Es muss das Mittelspannungskabel ausgehoben, ein neuer Graben ausgehoben, das Kabel umverlegt und anschließend eingesandet werden, da nach dem Verlegen des Mittelspannungskabels am 08./09.02.2025 festgestellt wurde, dass es am Mast 34-1 auf der Fernbahngleis zugewandten Seite liegt. Richtig wäre jedoch die Positionierung auf der zum Betonschalthaus zugewandten Seite (Oberleitungsschalter). Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. // LÄA303: Im Rahmen der vertiefenden Planungen wurde festgestellt, dass mit dem für den ursprünglich vorgesehenen Endzustand (mehrere aufwendige Brückenkonstruktionen) erforderlichen Provisorium mit einigen Anpassungen gleich ein regelkonformer (geänderter) Endzustand hergestellt werden kann (Fangedamm). Diese Lösung stellt sowohl die technisch einfacher zu realisierende als auch die wirtschaftlichere Lösung dar. Daher müssen die Ausführungsplanung der Bauphase 2 für die Güterzugrampe an den angepassten Endzustand sowie die Ausführungsplanung der zusätzlichen Verankerung der Spundwand im Bereich Golfstraße noch erstellt werden.. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
- 24.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf der BE 1 und BE 10 müssen Zäune (Stabgitter-, Maschendraht- und Bauzaun) sowie zwei Halteverbotsschilder nach StVO VZ 283 aufgestellt werden, um die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, den Verkehrsfluss zu gewährleisten und eine reibungslose Bauausführung sicherzustellen. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ_A305: Für das Ableiten von anfallendem Wasser an der Golfstraße ist ein Verteilerbauwerk notwendig. Dieser Verteiler soll das ankommende Wasser gleichmäßig in den angrenzenden Stauraumkanal und in ein Kunststoffkanal leiten. Dafür entfällt eine Hebeanlage gemäß Hauptvertag. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. // LÄ_A306: Für die Errichtung des Geh- und Radweges zwischen der Golfstraße und der Adolf-Miersch Straße ist eine Straßenbeleuchtung durch die Rhein-Main GmbH notwendig. Die Stromversorgung der einzelnen Lampen soll entgegen der ursprünglichen Planung durch eine erdverlegte Stromzufuhr erfolgen. Somit sind im Zuge der Herstellung des bahnparallelen Geh- und Radwegs die Mastfundamente an den Lampenstandorten zu errichten, inkl. Verlegung einer erdverlegten Leerohrtrasse zur Stromzufuhr. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Es muss an den Belägen der Hilfsbrücken der Eisenbahnüberführung Golfstraße eine Reihe von Reparaturen durchgeführt und ein provisorisches Geländer hergestellt werden, da einige Belagsstellen Schäden aufweisen und teilweise Bohlen locker sind. Diese Mängel stellen ein Sicherheitsrisiko dar, weshalb eine Instandsetzung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 309 Nach neuem Verfüllplan (für die Bauphase 2 - Endzustand) ist die endgültige Höhe des Planums in der GZR vorgegeben. Diese sieht eine Erhöhung der bisherigen Menge vor. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
- 11.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · An der provisorischen Böschungstreppe sind eine Reihe von Reparaturen und Instandsetzung durchzuführen da einige Schäden auftreten. Diese Mängel stellen ein Sicherheitsrisiko dar, weshalb eine Instandsetzung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ist eine alternative Zugänglichkeit der Treppenanlage mittels Tor zu errichten. Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grund der langen Sperrung des bahnparallelen Weges hat sich der angrenzende Bewuchs ausgedehnt. Dieser und weitere Ansammlungen, wie Mutterboden, Moss, Laub etc. auf dem Asphaltbelag des bahnparallelen Weges, muss zur Herstellung der maximalen Wegbreite entfernt werden. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 27.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN zeigt mit seiner Anzeige (AVA_A326/HBB) vom 10.07.2025 zusätzliche/geänderte Leistungen an, die er eigenmächtig, ohne explizite Anordnung des AG, erbracht hat, um den Baufortschritt zu gewährleisten. Im Zuge der Herstellung des Gewerkes 50Hz gab es diverse Abweichungen in der Ausführungsplanung gegenüber der Ausschreibung. Dadurch ergaben sich diverse, notwendige zusätzliche/geänderte Leistungen.. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 11.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Projektabwicklung wurden verschiedene zusätzliche Leistungen erforderlich, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgingen. Diese ergaben sich im Wesentlichen aus wiederholten Anpassungen der Planung an geänderte Vorgaben aus dem Planfeststellungsverfahren, von Behörden, der Projektleitung sowie weiteren Dritten. Die hierdurch notwendigen Überarbeitungen und Abstimmungen führten zu erheblich erhöhten Planungs- und Prüfaufwänden, die im zur Ausschreibung vorliegenden Rahmenterminplan nicht berücksichtigt waren. Darüber hinaus stiegen die Anforderungen an die Arbeitsvorbereitung und Ausführung im Vergleich zur Entwurfsplanung deutlich an. Es mussten umfangreichere Leistungen erbracht werden, als ursprünglich ausgeschrieben, und zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden, um die geänderten technischen und organisatorischen Erfordernisse zu erfüllen. Der Bauablauf musste mehrfach an die neuen Randbedingungen angepasst werden. Bereiche, für die betriebliche Sperrungen vorgesehen waren, wurden bevorzugt behandelt, wodurch sich die Arbeiten außerhalb des Gleisbereichs wiederholt verschoben. Diese Verschiebungen führten zu logistischen Umplanungen, die wiederum neue, zusätzliche Arbeiten erforderlich machten. Infolge dieser Umstände verlängerte sich die Bauzeit erheblich. Die Hauptleistungen konnten erst im August 2025 abgeschlossen werden. Die Verlängerung der Bauzeit sowie die damit verbundenen zusätzlichen Planungs-, Koordinations- und Ausführungsleistungen stellen Mehraufwendungen dar, die gesondert zu vergüten sind. Der AN hat bereits Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
- 12.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 323 Für die Anbindung und Umbau der Weichenheizanbindungen an DBMAS sowie die Anbindung der Abwasserpumpanlage an das DBMAS ist eine Planung, Planprüfung und die BVB-Leistung notwendig.
- 26.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ_A324 - Im Zuge der Fertigstellung der Dammverbreiterung und der Erstellung der Kabeltrassen wurde festgestellt, dass die Austrittsflächen neben den Kabelschächten aber auch notwendige Absturzsicherung nicht gegeben sind. Daher ist die Herstellung eines Randwegverbaus, System Sidla & Schönberger, in diesen Bereich notwendigen. LÄ_A325 - Um einen benötigten Wderstandswert von unter 10 Ohm zu erreichen, bedarf es für die Zähleranschlusssäule an der Hebeanlage zusätzliche Staberder (Tiefenerder), zuzüglich der erforderlichen Kabel. LÄ_A326 - Resultierend aus einer Umplanung der Zähleranschlusssäule für die Hebeanlage entstand ein zusätzlicher Koordinierungsaufwand mit dem Netzbetreiber. LÄ_A327 - Für die Entwicklungspflege der Ansaatflächen im Bereich der Versickerungsanlage ist eine weitere Mahd erforderlich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hering Bahnbau GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/komplexumbau-eisenbahnknoten-goessnitz-7e661efc) · Zuschlag 22.10.2021 an BIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
- [Bautechnische Leistungen Korridor Riedbahn Los1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim Los2: Bauabschnitt 2 Biblis – Gernsheim Los3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bautechnische-leistungen-korridor-riedbahn-los1-bauabschnitt-1-ab046215) · Zuschlag 11.10.2021 an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- [Zweigleisiger Ausbau Horb - Neckarhausen (Gäubahn)](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/zweigleisiger-ausbau-horb-neckarhausen-gaeubahn-263e9509) · Zuschlag 28.07.2021 an BIEGE Gäubahn c/o Eiffage Infra-Süd GmbH
- [Neubau VA + KIB](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/neubau-va-kib-4c885e84) · Zuschlag 07.12.2020 an Einzelunternehmen aus Bochum
- [KAU - Verlängerung Umschlagbahnhof Karlsruhe II](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/kau-verlaengerung-umschlagbahnhof-karlsruhe-ii-75d00cbf) · Zuschlag 18.09.2020 an Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K
- [(VDE9) Abzw Zeithain Bogendreieck (a) - Abzw Leckwitz (a) km 70,800 bis km 79,050 (VDE9) ABS Leipzg-Dresden](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vde9-abzw-zeithain-bogendreieck-a-abzw-leckwitz-a-km-70800-bis-km-512c7573) · Zuschlag 05.05.2020 an Hentschke Bau GmbH

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Frankfurt am Main](https://vergabeweiser.de/region/hessen/frankfurt-am-main): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=f3d1ea03-aa9d-4020-8aba-27d6b1daaa49. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/knoten-stadion-2-bs-bauvorbereitende-massnahmen-07df3819
