# KMN Wiederitzsch, Baustufe 1 - Bauhauptleistung, Neubau Bau- und Ausrüstungstechnik

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Breitenfeld am 20.08.2025 vergeben, Zuschlag an Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: KMN Wiederitzsch, Baustufe 1 - Bauhauptleistung, Neubau Bau- und Ausrüstungstechnik
- Wo: Breitenfeld, Leipzig, Sachsen
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 16.09.2025 bis 10.12.2027
- Lose: 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH
- Zuschlag am: 20.08.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/glass-ingenieurbau-leipzig-gmbh), Markkleeberg

## 3 Lose

- Los 1: Los 1 - KIB Neubau Lärmschutzanlagen · [Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/glass-ingenieurbau-leipzig-gmbh), Markkleeberg
- Los 2: Los 2 - KIB - Neubau Eisenbahnüberführungen / Stützwände · nicht veröffentlicht
- Los 3: Los 3 - Verkehrsanlagen inkl. EEA, TK, KTB, LST (Bahnmark) · nicht veröffentlicht

## Leistungsumfang

Die Komplexmaßnahme Umbau Bf. Wiederitzsch (Baustufe 1) beinhaltet folgende Leistungen: Los 1 - KIB Neubau Lärmschutzanlagen Neubau Lärmschutzwand 01 (bahnlinks) ca. 2 km Neubau Lärmschutzwand 02 (bahnmitte) ca. 1 km Neubau Lärmschutzwand 03 + 04 (bahnrechts) ca. 2,5 km Los 2 - KIB - Neubau Eisenbahnüberführungen / Stützwände Ersatzneubau EÜ Viaduktweg in WiB-Bauweise Ertüchtigung EÜ Wiederitzscher Viadukt (Neubau Fahrbahnwanne) Erneuerung EÜ Delitzscher Landstraße mit Stahltrogüberbauten Ersatzneubau Bogen 20 (Neubau Stützwände) Los 3 - Verkehrsanlagen inkl. EEA, TK, KTB, LST (Bahnmark) Neubau Bahnkörper ca. 4 km Neubau Gleis ca. 15 km Neubau von 32 Weichen Neubau einer Weichenheizanlage Neubau Gleisfeldbeleuchtung mit ca. 150 Masten Rück- und Neubau eines Kabelführungssystems inkl. Kabelverlegearbeiten Neubau von Rettungs-, Rangierer-, Verkehrs- und Randwegen Herstellung von Signalgründungen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 63bf1b56-6e8a-4c37-8c09-08241f1ed5d2

## Verlauf

- 02.02.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 12.10.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 09.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 3, 2, 1 3 Die Leistung ist nicht im derzeitigen LV enthalten, wird allerdings unmittelbar notwendig, um eine zügige Planungssicherheit zu haben, welche Einschränkungen/Umleitungen während dem Ein und Ausbau der Brückenbauten erforderlich werden. 2 Der aktuelle Entwurf gem. EP hätte die von der Stadt/LVB geforderte Durchffahrshöhe nicht gewährleistet, um eine genehmigungsfähige Bauart zu haben wird der Vorschlag der Baufirma an einer geänderte Bauform anvisiert 1 Der aktuelle Entwurf gem. EP hätte voraussichtlich ein UIG/ZiE Verfahren mit sich gezogen, um eine genehmigungsfähige Bauart zu haben wird der Vorschlag der Baufirma an einer geänderte Bauform anvisiert
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MkA005 Aufgrund der Zukunftsfähigkeit vom Bogen 1, sowie eine deutliche Verschlechterung des Zustands wären der Planung und Ausführungsphase erfolgt eine Erneuerung des Bogen 1.
- 03.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 004 Die Leistung ist nicht im derzeitigen LV enthalten, wird allerdings unmittelbar notwendig, um eine aktualisierte Nachrechnung zu haben, welche zum einen die erforderlichen Bauzustände (Abbruch Bogen 1 und Bogen 20) und die aufgetretenen Setzungen in Folge der HDI-Arbeiten berücksichtigt. 009 Die Leistung ist nicht im derzeitigen LV enthalten, wird allerdings unmittelbar notwendig, nach Rücksprache mit dem Prüfingenieur ist eine teilweise Instandsetzung des Mauwerks vor Herstellung der Fahrbahnplatte aus statischer Sicht sinnvoll.
- 28.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · AO 01 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten führen. Strenger Termin- und Logistikdruck macht eine Vergabe an einen Dritten unmöglich. Die Arbeiten müssen zwingend in der verfügbaren Sperrpause, durch äußere Umstand streng getaktet, durchgeführt werden. 08 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 09 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 10 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 11 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.
- 30.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 003 Im Bereich km 115,4 sind zur Erstellung der Ausführungsplanung der Lärmschutzwände zusätzliche Erkundungsschachtungen zur genauen Feststellung der Lage und Höhe einer querenden Gasleitung erforderlich. Da die Bestandsunterlagen unzureichend sind, wird die Leitung an zwei Punkten (bahnlinks Gl.1 Bf. LWI sowie bahnrechts im Bereich Südtangente) freigelegt und vermessen. Die Arbeiten umfassen die punktuelle Tiefbauöffnung inkl. Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich und dienen der verbindlichen Klärung der Leitungsführung als Planungsgrundlage. Sie erfolgen im Rahmen einer Sperrpause und stellen eine Ergänzung der vorhandenen Bauleistungen dar.
- 14.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen.Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.
- 19.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 005 Im Zuge der Ausführungsplanung der Lärmschutzwände wurden im Bereich des Flugrenzgrabens tatsächliche örtliche und technische Randbedingungen festgestellt, die auf Grundlage der Entwurfsplanung und der zum Vergabezeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse nicht erkennbar waren. Hierbei zeigte sich, dass die ursprünglich vorgesehene Ausführung technisch nicht umsetzbar ist. Zur Erreichung des Vertragszwecks sind daher Anpassungen des Standorts sowie der technischen und geometrischen Ausführung erforderlich. Die Notwendigkeit der Änderungen beruht auf Umständen, die ein die erforderliche Sorgfalt wahrender Auftraggeber zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter der Leistung bleibt unverändert. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund zusätzlicher Abstimmungs-, Einarbeitungs- und Koordinierungsleistungen zu erheblichen Mehrkosten und terminlichen Verzögerungen führen.
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 08 Da die bestehenden Überbauten der Kabelhilfsbrücke entgegen der ursprünglichen Planung nicht weiter genutzt werden können, ist die Errichtung einer neuen Kabelhilfsbrücke erforderlich. Dies ist aufgrund der geänderten Lage der Kabelhilfsbrücke sowie der damit verbundenen Anpassung der Stützweite notwendig. MKA 10 Für den Abbruch der alten Brücken sowie für die Neuerrichtung der Brücken sind verkehrssichernde Maßnahmen erforderlich, die im Rahmen einer Verkehrskonzeption erarbeitet wurden. Hierzu zählen beispielsweise die Vollsperrung der Delitzscher Landstraße sowie die Umleitung über den Viaduktweg während des Aushebens und Einhebens der Brückenüberbauten. MKA 11 Die Enfernung von alten Verankerungselementen war nicht in der Ausschreibung enthalten, ist aber notwendig um eine vollständige Sanierung des Mauerwerkes durchzuführen. MKA 12 Ersatzneubau von Bogen 2 und Pfeiler 1 zur bereits angezeigten und hier nochmal aufgeführten Leistung Abbruch Bogen 1 und WL 0.
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 14 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 16 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 19 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 16 Die Leistung ist nicht im derzeitigen LV enthalten, wird allerdings unmittelbar notwendig, um die Zuwegung zur neuen BEFläche Messe Alle zu ermöglichen, bzw. die BE-Fläche für die Nutzung herzurichten. MKA 17 Die Leistung ist nicht im derzeitigen LV enthalten, wird allerdings unmittelbar notwendig, um die Zuwegung zur neuen BEFläche Messe Alle zu ermöglichen, bzw. die BE-Fläche für die Nutzung herzurichten.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 18 Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15 - Die Leistung ist nicht im derzeitigen LV enthalten, wird allerdings unmittelbar notwendig, um die Zuwegung zur neuen BEFläche Messe Alle zu ermöglichen, bzw. die BE-Fläche für die Nutzung herzurichten,
- 09.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Sperrpausen sowie der sicherheitsrelevanten Arbeiten an der LST-Anlage ist eine enge Verzahnung der Leistungen zwingend erforderlich. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zu Verzögerungen sowie erhöhten Koordinations- und Ausführungsrisiken führen und ist daher nicht vertretbar. 20 - Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 21 - Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 23 - Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 24 - Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen. 25 - Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung bei Planungsmängel führen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=69626667-92d2-4ef4-a0e4-e106c1c4bf5f. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/kmn-wiederitzsch-baustufe-1-bauhauptleistung-neubau-bau-und-95a23120
