# Kassel Rangierbahnhof; Kabeltiefbau und Signaltiefbau

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Elektroinstallation in Kassel am 12.08.2024 vergeben, Zuschlag an Hartung Bau, Ingenieur- Tief- u. St - bau GmbH.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Elektroinstallation: Kassel Rangierbahnhof; Kabeltiefbau und Signaltiefbau
- Wo: Kassel, Hessen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.09.2024 bis 30.06.2026
- Zuschlag an: Hartung Bau, Ingenieur- Tief- u. St - bau GmbH
- Zuschlag am: 12.08.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [Hartung Bau, Ingenieur- Tief- u. St - bau GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/hartung-bau-ingenieur-tief-u-st-bau-gmbh), Fulda

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 38 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45314300-4
- CPV-Bezeichnung: [Kabelinfrastruktur](https://vergabeweiser.de/cpv/45314300-kabelinfrastruktur)
- Bekanntmachungs-ID: 8dc87bf7-8b95-40c0-836d-0c66667ab3f6

## Verlauf

- 09.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 14.08.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 30.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 21: Anstelle des Betonkabelkanals soll für eine Probestrecke ein Kunststoffkabelkanal verlegt werden. Da zur Beauftragung des AN's noch nicht vorhersehbar war, dass die Entwicklung des Kunststoffkabelkanals so weit fortgeschritten sein wird, war dies nicht Teil der Ausschreibung. Die geschuldete Leistung an Kabeltiefbauarbeiten bleibt unverändert, der betreffende Abschnitt wird lediglich mit einem Kunststoff- anstelle eines Betonkabelkanals ausgelegt. 24: Der Fahrweg zum Rangierbahnhof in Kassel beinhaltet einen kleinen engen Tunnel, der sich nach Beginn der Arbeiten immer mehr zu einer Gefahrstelle herauskristalisiert. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Spiegel angebracht werden. Da der bereits gebundene AN in diesem Bereich ebenfalls aktiv und täglich vor Ort ist, wird dieser beauftragt die Verkehrssicherheit schnellstmöglich herzustellen.
- 02.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 19- Ein Vergeben der Leistung an einen weiteren AN wäre mit einem erheblichen Koordinationsaufwand seiten AG verbunden. Der bereits gebundene AN kennt das Vorhaben und ist in die Planung im Detail eingebunden. So wird sichergestellt, dass die Abstimmungen laufen und die Planung fristgerecht für den anschließenden Bau vorliegt.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird.
- 08.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Nach einer Begehung mit den umweltbeteiligten Akteuren im Projekt sind neue Vorgaben entstanden. Es sind Umweltmaßnahmen (Aufstellen von Reptilienschutzzäunen) durchzuführen. Außerdem ist eine Fläche frei zu räumen (Abfahren & Entsorgen). Die Fläche liegt neben einer BE-Fläche und kann dann potenziell vom AN genutzt werden.
- 13.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 05- Im Nachgang zu den Kabeltiefbauarbeiten wird im Rangierbahnhof Gleisfeldbeleuchtung gebaut. Bei Start der Ausführung wurde festgestellt, dass Synergieeffekte möglich sind. Um diese für die Installation der Gleisfeldbeleuchtung zu schaffen, wurde der AN damit beauftragt im Abstand von 20m Hüllrohre einzusetzen und diese bis zum Einbau der Gleisfeldbeleuchtung verkehrssicher herzustellen. Des Weiteren sind für den Anschluss eines Beleuchtungsmastes am Kabelführungssystem zwei Lehrrohre DN 63 sowie ein Rohr DN 50 für die Erdung zu verlegen.
- 13.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 013 Im Zuge von Kabeltiefbauarbeiten wurden im Baufeld bereits beschädigte Kontrollschächte der Bestandsentwässerungsanlage zwischen den Gleisen 35 und 36 entdeckt.. Die (provisorische) Sanierung der Schächte wurde mit dem zuständigen ALV Oberbau abgesprochen. MKA 015 Gemäß der Ausführungsplanung sind Querungen in einer Tiefe von mehr als 2,00m herzustellen. Im Leistungsverzeichnis sind nur Positionen bis 2,00m aufgeführt. Dies führt bei dem AN zu einem Mehraufwand und ist zu vergüten.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 29) Teile des vorgefundenen Bodens haben andere Kennwerte als bei der Ausschreibung erwartet wurden. Das Haufwerk 12 hat erhöhte AMPA-Werte und wurde bei einer weiteren Probenahme in die Klasse LAGA > Z2, DK II eingestuft. Die Entsorgung von Boden ist Teil des LV's, allerdings ist die Entsorgung eines Bodens mit dieser Kategorie nicht im LV enthalten. 30) Aufgrund geändertem Sperrpausenkonzept müssen Arbeiten vom AN, die eigentlich wochentags stattfinden sollten, auf das Wochenende verschoben. Die geschuldete Leistung bleibt die gleiche, nur der Zeitraum wird verschoben. Dadurch können Mehrkosten in Form von Wochenendzuschlägen für die Mitarbeiter anfallen. 31) Bei Nutzung einer BE-Fläche wurde Asphalt aufgefunden, welcher vorher nicht ersichtlich war. Da die komplette BE-Fläche benötigt wird, muss der Asphalt entsorgt werden. Entsorgungsleistungen sind Teil des Vertrages, die Entsorgung von Asphalt aber ist nicht enthalten
- 31.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 27 - Teile des vorgefundenen Bodens haben andere Kennwerte als erwartet wurden. Das Haufwerk 2 hat erhöhte AMPA-Werte und wurde bei einer weiteren Probenahme in die Klasse LAGA Z2 DK 11 eingestuft. Die Entsorgung eines Bodens mit dieser Kategorie wurde nicht im LV beauftragt.
- 05.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA28: Am 07.05.2025 wurde in der Nähe der BE-Fläche 3 ein Sprengkörper entdeckt. Aufgrund dessen wurde ein sofortiger Sperrbereich eingerichtet und ein größerer für die Bombenentschärfung am nächsten Tag. Geplante Arbeiten konnten daher kurzfristig nicht ausgeführt werden. // MKA35: Während den Arbeiten für zwei Querungen wurden im Boden Betonfundamente und alte Gleisschienen im Fundament vorgefunden. Um die Querungen wie geplant ausführen zu können, musste das Fundament abgebrochen und die Schienen geschnitten und ausgebaut werden. Danach mussten, nach Rücksprache mit dem ALV Oberbau, die vorhandenen Schwellen getauscht werden.
- 05.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 037 Aufgrund der niedrigen Gleisgassenbeleuchtung, die im Anschluss der Kabeltiefbauarbeiten gebaut wird, wurde entschieden - entgegen der AP - die Kabelkanäle außermittig zu bauen. So muss bei Masten der Gleisfeldbeleuchtung der Kabelkanal nicht verschoben werden. Dies führt allerdings dazu, dass beim Kabeltiefbau eine Verfüllung mit Gleisschotter notwendig wird. MKA 039 Aufgrund dringend durchzuführender Oberbaumaßnahmen durch Dritte konnte der AN die Sperrpause nicht wie geplant nutzen. Der AN musste umdisponieren und die Arbeiten zu einem anderen Zeitraum (teilw. nachts) durchführen. Die zu erbringende Leistung bleibt gleich, es fallen Mehrkosten aufgrund der kurzfristigen Änderungen und nun teilweise ungünstigeren Zeiträume an.
- 14.12.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 Für die Gründung der Signalausleger werden Sperrpausen zur Verfügung gestellt. Diese Sperrpausen im Oktober 2026 sind gebündelt und sehr eng getaktet. Der bereits gebundene AN ist mit Kabeltiefbauarbeiten eingeplant, eine Verlängerung der Sperrpause oder Vergrößerung des Sperrbereichs ist seitens DB nicht möglich. Die kurze Zeit der Sperrpause muss bestmöglich genutzt werden, die Koordination von mehreren AN's ist nicht möglich. Die Arbeitnehmer würden sich im Baufeld gegenseitig aufhalten und beeinträchtigen, sodass die rechtzeitige Fertigstellung der Leistung bei mehreren AN nicht gewährleistet werden kann.
- 11.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 45, 44, 34, 45 Teile des vorgefundenen Bodens haben andere Kennwerte als bei der Ausschreibung erwartet wurden. Das Haufwerk 16 hat erhöhte AMPA-Werte und wurde bei einer weiteren Probenahme in die Klasse LAGA > Z2, DK II eingestuft. Die Entsorgung von Boden ist Teil des LV's, allerdings ist die Entsorgung eines Bodens mit dieser Kategorie nicht im LV enthalten. 44 Große Teile des vorgefundenen Bodens haben andere Kennwerte als bei der Ausschreibung erwartet wurden. Das Haufwerk 14 wurde in die Deponieklasse III eingestuft, die nicht Teil des Vertrages ist. Allgemein ist aber die Entsorgung des Aushubmaterials Teil des Vertrages und wird zum Erfolg der Maßnahme benötigt. 34 Aufgrund der Boden- und Platzverhältnisse sowie aus den Erfahrungen der Kabeltiefbauarbeiten im Bereich Hauptbahnhof, die kurz vorher starteten, wurde die Herstellungsart der Querungen angepasst. Die Querungen werden ohne Stahlrohr, stattdessen mit Kabelschutzrohr (PE-HD) und Betonummantelung hergestellt. Außerdem ist aus Kapazitätsgründen in jeder Querung jeweils ein zusätzliches Rohr zu verlegen.
- 27.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 50neu Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände 51 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz I Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände
- 03.04.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 52 Der Rück- und 1:1 Wiederaufbau einer bestehenden Rampe im Rangierbahnhof war bei der Planung nicht berücksichtigt. Da es nach Prüfung keine einfachere, alternative Möglichkeit gibt die Querung hezustellen, wird dieser zusätzliche Aufwand benötigt.
- 17.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 055_Um die vertragliche Leistung (Bau von Kabelkanälen, Signalen und Querungen) zu erfüllen, ist es notwendig die Hemmschuh- Ablagesteine, die teilweise zwischen den Gleisen liegen, auf die Seite zu legen. Diese zusätzliche Leistung wird unmittelbar vor den Bauarbeiten ausgeführt und ist aufgrund der Enge des Baufelds und der Menge an Arbeit (zusätzliche Leistung benötigt weniger als 1 Minute und keine spezielle Ausbildung) vom bereits gebundenen AN zu erbringen.
- 15.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 58 Um auch außerhalb der vertraglichen Sperrpausen das Arbeiten für den AN zu ermöglichen und die Arbeiten voran zu treiben, wurden in Abstimmungen mit DB Cargo und dem Betrieb wöchentliche Arbeitsbereiche abgestimmt. Dies geschah auch aus dem Grund, da einige Sperrpausen kurzfristig abgesagt wurden. Sind Verzögerungen durch den Bahnbetrieb bei Arbeiten, die nicht während den Sperrpausen erfoglten, angefallen, werden diese nicht zulasten des AN betrachtet.
- 08.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 057-Auf der BE-Fläche 4 war ein Reptilienhabitat. Dieses sollte im April 2026 nach Rücksprache mit der BÜW Umwelt auf die BE-Fläche 8 umgesetzt werden. Das Umsetzen war eine Arbeit von wenigen Stunden und wurde von Fa Hartung mit den bereits vor Ort befindlichen Personen und Geräten vorgenommen, um anschließend BE-Fläche 4 wieder vollständig nutzen zu können.
- 15.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 49 - Bei der Herstellung einer Querung mussten Holzschwellen ausgebaut werden. Normalerweise ist der Wedereinbau dieser Schwellen geplant, dies konnte aber nicht ausgeführt werden, da der Zustand der Schwellen zu schlecht war. Die Schwellen mussten vom AN ausgetauscht werden, neue Schwellen wurden von der Instandhaltung bereitgestellt. 61 - Zu Vertragsschluss wurde ein Sperrpausenkonzept beigelegt. Einige Sperrpausen wurden kurzfristig gestrichen, sodass die Arbeiten nicht wie geplant ausgeführt werden konnten. Aufgrund der Kurzfristigkeit, Vorlaufzeit und Komplexität bei der Sperrpausenanmeldung dauert eine neue Sperrpausenbereitstellung entsprechend lange, sodass die Vertragslaufzeit nicht eingehalten werden kann.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Hartung Bau, Ingenieur- Tief- u. St - bau GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e510ff17-4dd3-4a18-ad98-cc769435e1d8. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/kassel-rangierbahnhof-kabeltiefbau-und-signaltiefbau-e510ff17
