# Karlsruhe HBF Bahnsteigbrückensanierung + Erhöhung Niederbahnsteigbereiche Bstg. 7/8

Zuschlag erteilt

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe hat den Auftrag für Ausbau in Karlsruhe am 11.11.2024 vergeben, Zuschlag an Implenia Civil Engineering GmbH und Schleith GmbH Baugesellschaft. Eingegangen: 1–2 Angebote je Los.

- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
- Was: Ausbau allgemein: Karlsruhe HBF Bahnsteigbrückensanierung + Erhöhung Niederbahnsteigbereiche Bstg. 7/8
- Wo: Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 26.12.2024 bis 29.05.2026
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Implenia Civil Engineering GmbH und Schleith GmbH Baugesellschaft
- Zuschlag am: 11.11.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1–2 je Los

## Gewinner

- [Implenia Civil Engineering GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/implenia-civil-engineering-gmbh), Raunheim
- [Schleith GmbH Baugesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schleith-gmbh-baugesellschaft), Waldshut-Tiengen

## 2 Lose

- Los 1: Karlsruhe HBF Bahnsteigbrückensanierung + Erhöhung Niederbahnsteigbereiche Bstg. 7/8 Los 1 · [Implenia Civil Engineering GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/implenia-civil-engineering-gmbh), Raunheim
- Los 2: Karlsruhe HBF Bahnsteigbrückensanierung + Erhöhung Niederbahnsteigbereiche Bstg. 7/8 Los 2 · [Schleith GmbH Baugesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schleith-gmbh-baugesellschaft), Waldshut-Tiengen

## Leistungsumfang

Los1: Bahnsteigbrückensanierung: Die Bahnsteigbrücken Gleis 7/8 über der Personenunterführung Ost und Westkopf sind zu erneuern. Los 2: Die Karrenüberfahrten und Niederbahnsteigbereiche (< SO55) an Gleis 7/8 des Ost und Westkopf sind ersatzlos rückzubauen und durch konventionelle BSK-Elemente zu erhöhen. Die Erhöhung soll hierbei auf SO 76 erfolgen. Eine Anpassung der Bahnsteigbeleuchtung ist vorgesehen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 54 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45453100-8
- CPV-Bezeichnung: [Sanierungsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45453100-sanierungsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 810b4917-5afd-40ea-8472-cc6a32f071c2

## Verlauf

- 11.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 22.08.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 12.11.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 12.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 03 - Ein vorab erstelltes Schadstoffgutachten hatte die Unterkonstruktion der Decke nicht erfasst, sodass der AG diese Umstände trotz Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die zusätzlichen Maßnahmen dienten ausschließlich der sicheren Durchführung der ursprünglich beauftragten Leistungen und änderten weder Art noch Zweck des Auftrags. MKA - Nr. 13 - An den Stahlträgern im Bereich PU West hatte sich unterhalb der vorhandenen Betonschicht eine außergewöhnlich starke, zuvor nicht erkennbare Rostbildung mit mehrlagigem Blattrost gebildet. Aufgrund der Betonüberdeckung war dieser Zustand weder aus den Bestandsunterlagen ersichtlich noch bei üblichen Voruntersuchungen feststellbar und somit für den Auftraggeber nicht vorhersehbar. Zur fachgerechten Ausführung der vorgesehenen Arbeiten war es erforderlich, den Rost vor dem Strahlen mittels eines zusätzlichen Verfahrens zu entfernen, da ein alleiniges Strahlen nicht ausreichend war. MKA - Nr. 14 - Die starke Verformung des äußeren Stahl Endquerträgers in der PU West war unter der Betonschicht verdeckt und daher weder sichtbar noch aus den Bestandsunterlagen erkennbar. Dieser Zustand war für den Auftraggeber trotz üblicher Sorgfalt nicht vorhersehbar. Durch die unerwartete Deformation wurden statische Ersatzmaßnahmen sowie zusätzliche Arbeiten an der Deckenschalung erforderlich, um die vorgesehenen Leistungen fachgerecht ausführen zu können. MKA - Nr. 15 - Beim Freilegen der Übergangsbereiche wurden Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Bestand und der Planung festgestellt, die zuvor aufgrund der verdeckten Bauweise nicht erkennbar waren. Trotz üblicher Sorgfalt, vorliegender Bestandsunterlagen und abgestimmter Planung konnten diese geometrischen Abweichungen vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden. Da die Abdichtung aufgrund dieser unerwarteten Bestandsverhältnisse nicht wie geplant angeschlossen werden konnte, waren Anpassungen am Bestand, geänderte Abdichtungsanschlüsse sowie eine ergänzende Vermessung notwendig, um die vorgesehenen Abdichtungsarbeiten fachgerecht ausführen zu können. MKA - Nr. 16 - Die Rissbildungen und Schäden an den Sandsteinlagern bei PU West und PU Ost wurden erst nach Freilegung sichtbar und waren aufgrund der verdeckten Lage weder aus den Bestandsunterlagen noch durch übliche Voruntersuchungen erkennbar. Diese Umstände waren für den Auftraggeber trotz umsichtiger Planung nicht vorhersehbar. Die festgestellten Schäden machten eine Sanierung der Lager sowie das Sichern der Stahlträger zwingend erforderlich. MKA - Nr. 18 - Die erheblichen Verformungen der Stahlträger waren vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar, da sie vollständig von Beton umgeben verdeckt waren. Weder die Bestandsunterlagen noch übliche Voruntersuchungen ließen auf den tatsächlichen Zustand schließen, sodass diese Umstände trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht vorhersehbar waren. Erst nach dem Freilegen der Träger wurde das Ausmaß der Deformation sichtbar, wodurch die geplanten Schalungsarbeiten nicht wie vorgesehen umgesetzt werden konnten. Die notwendigen Anpassungen vor Ort waren daher zwingend erforderlich, um die Arbeiten fachgerecht fortzuführen. MKA - Nr. 19 - Die geänderten und zusätzlichen Leistungen dienen ausschließlich dazu, die bereits vertraglich vorgesehenen Bauteile entsprechend den aktualisierten Planvorgaben fachgerecht herzustellen. Art, Zweck und Ziel des Auftrags ändern sich dadurch nicht. Es werden weiterhin die gleichen Konstruktionen und Bauarbeiten ausgeführt; die Maßnahmen stellen lediglich notwendige technische Anpassungen dar, ohne dass Umfang oder Charakter des ursprünglichen Auftrags erweitert oder verändert werden.
- 12.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 01 - Da die Kosten für die Ausführung der beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. MKA - Nr. 02 - Durch einen weiteren AN würden zusätzliche Kosten für eingesetzte Maschinen und Personal entstehen. Wird die Leistung durch den bereits beauftragten AN ausgeführt, so können vorhandene Kapazitäten mitgenutzt werden. MKA - Nr. 04 - Die gesonderte Ausschreibung der beschriebenen Zusatzleistungen ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs und der damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausführung durch einen bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer stellt daher die zweckmäßigste Lösung dar. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu Störungen und Verzögerungen im Bauablauf führen; der damit verbundene Koordinationsaufwand ist unverhältnismäßig und nicht zielführend MKA - Nr. 06 - Die gesonderte Ausschreibung der beschriebenen Zusatzleistungen ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs und der damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausführung durch einen bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer stellt daher die zweckmäßigste Lösung dar. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu Störungen und Verzögerungen im Bauablauf führen; der damit verbundene Koordinationsaufwand ist unverhältnismäßig und nicht zielführend. MKA - Nr. 07 - Die gesonderte Ausschreibung der beschriebenen Zusatzleistungen ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs und der damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausführung durch einen bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer stellt daher die zweckmäßigste Lösung dar. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu Störungen und Verzögerungen im Bauablauf führen; der damit verbundene Koordinationsaufwand ist unverhältnismäßig und nicht zielführend. MKA - Nr. 09 - Die gesonderte Ausschreibung der beschriebenen Zusatzleistungen ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs und der damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausführung durch einen bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer stellt daher die zweckmäßigste Lösung dar. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu Störungen und Verzögerungen im Bauablauf führen; der damit verbundene Koordinationsaufwand ist unverhältnismäßig und nicht zielführend. MKA - Nr. 10 - Die gesonderte Ausschreibung der beschriebenen Zusatzleistungen ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs und der damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausführung durch einen bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer stellt daher die zweckmäßigste Lösung dar. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu Störungen und Verzögerungen im Bauablauf führen; der damit verbundene Koordinationsaufwand ist unverhältnismäßig und nicht zielführend. MKA - Nr. 12 - Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 17 - Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 20 - Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend.
- 15.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01, 02 Der beauftragte AN erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Einbindung eines zusätzlichen oder neuen Auftragnehmers im bestehenden Baufeld würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen, da zusätzliche Schnittstellen, Abstimmungen und Koordinationsprozesse notwendig wären. Dies wäre weder wirtschaftlich noch zielführend. Insbesondere im Bahnbereich müssen vorgegebene Sperrpausen und enge Zeitfenster zwingend eingehalten werden. Ein weiterer oder neuer Auftragnehmer könnte diese engen zeitlichen Rahmenbedingungen aufgrund notwendiger Rüst , Abstimmungs und Einarbeitungszeiten nicht ohne Risiko von Verzögerungen erfüllen. Eine parallele Tätigkeit mehrerer AN im selben Baufeld würde zudem zu logistischen Konflikten, Sicherheitsrisiken und deutlichen Mehrkosten führen. MKA 03, 04 Der beauftragte AN erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Einbindung eines zusätzlichen oder neuen Auftragnehmers im bestehenden Baufeld würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen, da zusätzliche Schnittstellen, Abstimmungen und Koordinationsprozesse notwendig wären. Dies wäre weder wirtschaftlich noch zielführend. MKA 06 Der beauftragte Auftragnehmer erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie ausreichende Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Da die Kosten für die Ausführung der unter a) beschriebenen Maßnahme in keinem Verhältnis zu einer gesonderten Ausschreibung stehen, sind die zusätzlichen Leistungen wirtschaftlich durch den bereits auf der Baustelle tätigenAuftragnehmer auszuführen. MKA 08 Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend.
- 19.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1 Der beauftragte AN erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Einbindung eines zusätzlichen oder neuen Auftragnehmers im bestehenden Baufeld würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen, da zusätzliche Schnittstellen, Abstimmungen und Koordinationsprozesse notwendig wären. Dies wäre weder wirtschaftlich noch zielführend. Insbesondere im Bahnbereich müssen vorgegebene Sperrpausen und enge Zeitfenster zwingend eingehalten werden. Ein weiterer oder neuer Auftragnehmer könnte diese engen zeitlichen Rahmenbedingungen aufgrund notwendiger Rüst , Abstimmungs und Einarbeitungszeiten nicht ohne Risiko von Verzögerungen erfüllen. Eine parallele Tätigkeit mehrerer AN im selben Baufeld würde zudem zu logistischen Konflikten, Sicherheitsrisiken und deutlichen Mehrkosten führen. 2 Der beauftragte AN erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Einbindung eines zusätzlichen oder neuen Auftragnehmers im bestehenden Baufeld würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen, da zusätzliche Schnittstellen, Abstimmungen und Koordinationsprozesse notwendig wären. Dies wäre weder wirtschaftlich noch zielführend. Insbesondere im Bahnbereich müssen vorgegebene Sperrpausen und enge Zeitfenster zwingend eingehalten werden. Ein weiterer oder neuer Auftragnehmer könnte diese engen zeitlichen Rahmenbedingungen aufgrund notwendiger Rüst , Abstimmungs und Einarbeitungszeiten nicht ohne Risiko von Verzögerungen erfüllen. Eine parallele Tätigkeit mehrerer AN im selben Baufeld würde zudem zu logistischen Konflikten, Sicherheitsrisiken und deutlichen Mehrkosten führen 3 Der beauftragte AN erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Einbindung eines zusätzlichen oder neuen Auftragnehmers im bestehenden Baufeld würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen, da zusätzliche Schnittstellen, Abstimmungen und Koordinationsprozesse notwendig wären. Dies wäre weder wirtschaftlich noch zielführend. 4 Der beauftragte AN erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Einbindung eines zusätzlichen oder neuen Auftragnehmers im bestehenden Baufeld würde zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf führen, da zusätzliche Schnittstellen, Abstimmungen und Koordinationsprozesse notwendig wären. Dies wäre weder wirtschaftlich noch zielführend. 5 Der beauftragte Auftragnehmer erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie ausreichende Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Da die Kosten für die Ausführung der unter a) beschriebenen Maßnahme in keinem Verhältnis zu einer gesonderten Ausschreibung stehen, sind die zusätzlichen Leistungen wirtschaftlich durch den bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer auszuführen. 6 Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. 7 Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Da die Kosten für die Ausführung der unter a) beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. 8 Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Da die Kosten für die Ausführung der unter a) beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. 9 Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. 10 Da die Kosten für die Ausführung der unter beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. 11 Der beauftragte Auftragnehmer erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie ausreichende Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend.
- 24.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 01 - Die Änderungen sind notwendig, da das ursprünglich für den Stoffumschlag vorgesehene Gleis 638 im genannten Zeitraum nicht zur Verfügung steht und der Umschlag daher auf die Gleise 215/216 verlegt werden muss. Um den Bauablauf unter den geänderten betrieblichen Rahmenbedingungen weiterhin sicherzustellen, müssen zusätzliche Umschlageinrichtungen (Radlader mit Bedienung) bereitgestellt und die alternative Lagerfläche kurzfristig nutzbar gemacht werden. Die Lagerfläche ist im vorgefundenen Zustand nicht unmittelbar einsetzbar und muss daher zunächst abgemäht, eingezäunt sowie von drei unvorhersehbar vorhandenen Haufwerken befreit werden, die zu beproben und fachgerecht zu entsorgen sind. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den Stoffumschlag ordnungsgemäß und fristgerecht durchführen zu können und den geplanten Bauablauf aufrechtzuerhalten. 02 - Die Arbeiten sind notwendig, da der unerwartet bis an den Bestandsbahnsteig heranreichende Techniktunnel einen Einbau der BSK in der vorgesehenen Weise nicht zulässt. Um die BSK fachgerecht und dauerhaft dicht anschließen zu können, muss zuvor die vorhandene Bitumenabdichtung entfernt, die Oberfläche sandgestrahlt (inkl. Einhausung) und die Abdichtung entsprechend den geltenden Vorgaben saniert werden. Erst nach Herstellung einer ordnungsgemäßen Abdichtungsfläche ist das Setzen der BSK über HLV möglich. 03 - Die Änderung war erforderlich, weil sich im Ostbereich des Bahnsteigs erst während der Arbeiten zeigte, dass dort Bestandsbauwerke den Einbau der BSK behindern und die Bauhöhe einschränken. Diese verdeckten Strukturen waren weder aus den Unterlagen ersichtlich noch im Rahmen üblicher Voruntersuchungen erkennbar und somit trotz aller Umsicht nicht vorhersehbar.
- 18.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 21 - Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 23 - Der beauftragte Auftragnehmer erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie ausreichende Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend.
- 03.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 15 - Der beauftragte Auftragnehmer erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie ausreichende Personal und Gerätekapazitäten vor Ort. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 16 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die zusätzlichen Mengen unmittelbar aus den bereits beauftragten Entsorgungs- und Transportleistungen hervorgehen. Der beauftragte Auftragnehmer ist bereits in die Bauabläufe eingebunden, kennt die örtlichen Randbedingungen und kann die Leistungen ohne zusätzliche Schnittstellen, erneute Einarbeitung oder neue Koordination fortführen. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzlichen Abstimmungs-, Prüf- und Koordinationsaufwand verursachen und voraussichtlich zu Mehrkosten sowie Verzögerungen führen. MKA - Nr. 17 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die zusätzlichen Leistungen unmittelbar mit den bereits beauftragten Bauleistungen verbunden sind und im laufenden Bauablauf ausgeführt werden müssen. Der bestehende Auftragnehmer ist bereits vor Ort eingesetzt, kennt die örtlichen Randbedingungen, die Bestandsanlagen, die freigegebene Ausführungsplanung sowie die abgestimmten Bauabläufe. Eine Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzlichen Koordinations-, Abstimmungs- und Prüfaufwand verursachen und zu Schnittstellen bei Vermessung, Kabelschutzrohrverlegung, Schachtsetzung, Ortbetonherstellung, Kernbohrungen und Bodenverbesserung führen. Dadurch wären Mehrkosten und Verzögerungen im Bauablauf zu erwarten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Implenia Civil Engineering GmbH und Schleith GmbH Baugesellschaft erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.07.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=2e23bd16-3ca3-4748-a8bc-16606941360a. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/karlsruhe-hbf-bahnsteigbrueckensanierung-erhoehung-810b4917
