# Karlsruhe Hbf Bahnsteigbrückensanierung + Bahnsteigerhöhung Gleis 9/10

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe hat den Auftrag für Ausbau in Karlsruhe am 25.07.2024 vergeben, Zuschlag an Schleith GmbH Baugesellschaft. Eingegangen: 1 Angebote je Los.

- Auftraggeber: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
- Was: Ausbau allgemein: Karlsruhe Hbf Bahnsteigbrückensanierung + Bahnsteigerhöhung Gleis 9/10
- Wo: Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 23.09.2024 bis 01.06.2026
- Lose: 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
- Zuschlag an: Schleith GmbH Baugesellschaft
- Zuschlag am: 25.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1 je Los

## Gewinner

- [Schleith GmbH Baugesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schleith-gmbh-baugesellschaft), Waldshut-Tiengen

## 2 Lose

- Los 1: Los 1 · [Schleith GmbH Baugesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schleith-gmbh-baugesellschaft), Waldshut-Tiengen
- Los 2: Los 2 · [Schleith GmbH Baugesellschaft](https://vergabeweiser.de/unternehmen/schleith-gmbh-baugesellschaft), Waldshut-Tiengen

## Leistungsumfang

Los1: Bahnsteigbrückensanierung: Die Bahnsteigbrücken über der Personenunterführung Ost und Westkopf sind zu erneuern. Los 2: Die Karrenüberfahrten und Niederbahnsteigbereiche (< SO55) an Gleis 9/10 des Ost und Westkopf sind ersatzlos rückzubauen und durch konventionelle BSK-Elemente zu erhöhen. Die Erhöhung soll hierbei auf SO 76 erfolgen. Eine Anpassung der Bahnsteigbeleuchtung ist vorgesehen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 45 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45453100-8
- CPV-Bezeichnung: [Sanierungsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45453100-sanierungsarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: dba23aa4-b118-4424-8e3a-7eae52efd6c4

## Verlauf

- 16.05.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 30.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 24.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 - Gemäß der übergebenen Ausführungsplanung sowie den geltenden DB Vorschriften (IseB BSK 7600) ist eine Hinterfüllung der BSK Elemente mit Beton erforderlich, um deren Standsicherheit und regelkonforme Ausführung sicherzustellen. Diese Betonhinterfüllungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen und stellen zusätzliche Leistungen dar, die zur fachgerechten Umsetzung der Planvorgaben notwendig werden. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA 02 - An den Bahnsteigenden West und Ost müssen Diensttreppen einschließlich der erforderlichen Fundamente hergestellt werden. Darüber hinaus sind anstelle der ursprünglich vorgesehenen Füllstabgeländer kurze Abschnitte mit Holmgeländern einzubauen. Bei den beiden Diensttreppen ist zusätzlich jeweils eine Tür auszuführen. Diese Leistungen weichen von den vertraglich vereinbarten Ausführungsinhalten ab und stellen zusätzliche, nicht im ursprünglichen Vertragsumfang enthaltene Arbeiten dar. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA 03 - Einbau von Gleisfestlegungen in den Gleisen 190 und 446. Diese Leistungen weichen von den vertraglich vereinbarten Ausführungsinhalten ab und stellen zusätzliche, nicht im ursprünglichen Vertragsumfang enthaltene Arbeiten dar. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA 04 - Die Arbeiten waren notwendig, da das Aufbringen des Korrosionsschutztapes nur im vollständig freigelegten Zustand der Lampenmasten fachgerecht ausgeführt werden kann. Ohne diese Maßnahmen wäre eine ordnungsgemäße Korrosionsschutzsanierung technisch nicht möglich gewesen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein Wechsel des ausführenden Auftragnehmers nicht sinnvoll, da der bestehende AN bereits vollständig in den Bauablauf integriert ist und über eingerichtete Geräte , Logistik und Personalstrukturen vor Ort verfügt. Ein neuer AN müsste diese Voraussetzungen erst schaffen, was zu zusätzlichen Rüstzeiten, erheblichem Koordinationsaufwand und deutlichen Mehrkosten führen würde. Die Durchführung der Arbeiten durch den bereits tätigen AN stellt daher die wirtschaftlichste und ablauftechnisch sinnvollste Lösung dar. MKA 05 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits vollständig im Bauablauf integriert ist und über eingerichtete Logistik , Geräte und Personalstrukturen vor Ort verfügt. Ein neuer AN müsste diese Strukturen zunächst aufbauen, was zusätzliche Rüstzeiten, Einarbeitungs und Koordinationsaufwand sowie deutlich höhere Kosten verursachen würde. Zudem stehen die Arbeiten im direkten Zusammenhang mit bereits ausgeführten Leistungen des bestehenden AN.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 01 - Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 02 - Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 03 - Der zusätzliche Rückbau von Sanitär , Heizungs , Lüftungs und Elektroeinheiten war für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens notwendig, da die vorhandenen Installationen die vorgesehenen Arbeiten im betroffenen Bereich behinderten. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen und wurden im Startgespräch als ergänzende Rückbauarbeiten festgelegt. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 04 - Für die Sanierungsarbeiten an der Decke der PU West ist es notwendig, die Stromversorgung des Aufzuges umzubauen, da die bestehende Installation die Durchführung der Arbeiten beeinträchtigt. Diese Umbauarbeiten sind im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung dar. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 05 - Montage eines Schotterblechs, das die Fuge zwischen den Bahnsteigbrücken und den Gleisbrücken schließt. Das Schotterblech wird hierfür zusätzlich beschichtet und geerdet werden müssen, um die technischen Anforderungen und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Diese Leistungen sind im bestehenden Vertrag nicht enthalten und werden als zusätzliche Arbeiten auszuführen sein. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 06 - Der Betonabbruch der PU Ost wurde als gemischter Bauschutt > Z2 / > RC 3 / DK 1 eingestuft werden. Für die Entsorgung von Betonabbruch mit dieser Belastung sind im Leistungsverzeichnis keine Positionen vorgesehen. Die Entsorgung wird daher als zusätzliche Leistung erforderlich sein, da sie über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Umfang hinausgeht. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. MKA - Nr. 07 - Im Zuge der Korrosionsschutzerneuerung der Stahlüberbauten in PU West und PU Ost werden zusätzliche Leistungen erforderlich, die im bestehenden Vertrag nicht vorgesehen sind. Dies umfasst insbesondere das Trockeneisstrahlen der Stahlbauteile, das für die Vorbereitung der Oberflächen notwendig wird, bevor die neue Korrosionsschutzbeschichtung fachgerecht aufgebracht werden kann. Da diese Arbeiten nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind, werden sie als ergänzende Leistungen auszuführen sein. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 06 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits vollständig im Bauablauf integriert ist und über eingerichtete Logistik , Geräte und Personalstrukturen vor Ort verfügt. Ein neuer AN müsste diese Strukturen zunächst aufbauen, was zusätzliche Rüstzeiten, Einarbeitungs und Koordinationsaufwand sowie deutlich höhere Kosten verursachen würde. Zudem stehen die Arbeiten im direkten Zusammenhang mit bereits ausgeführten Leistungen des bestehenden AN. MKA - Nr. 07 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits vollständig im Bauablauf integriert ist und über eingerichtete Logistik , Geräte und Personalstrukturen vor Ort verfügt. Ein neuer AN müsste diese Strukturen zunächst aufbauen, was zusätzliche Rüstzeiten, Einarbeitungs und Koordinationsaufwand sowie deutlich höhere Kosten verursachen würde. Zudem stehen die Arbeiten im direkten Zusammenhang mit bereits ausgeführten Leistungen des bestehenden AN. MKA - Nr. 08 - Die gesonderte Ausschreibung der beschriebenen Zusatzleistungen ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs und der damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausführung durch einen bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer stellt daher die zweckmäßigste Lösung dar. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu Störungen und Verzögerungen im Bauablauf führen; der damit verbundene Koordinationsaufwand ist unverhältnismäßig und nicht zielführend. MKA - Nr. 09 - Die gesonderte Ausschreibung der beschriebenen Zusatzleistungen ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs und der damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich. Die Ausführung durch einen bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer stellt daher die zweckmäßigste Lösung dar. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers würde zu Störungen und Verzögerungen im Bauablauf führen; der damit verbundene Koordinationsaufwand ist unverhältnismäßig und nicht zielführend. MKA - Nr. 10 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits vollständig in die Schotterlogistik und die laufenden Bauabläufe eingebunden ist. Ein neuer AN müsste erst eingerichtet und koordiniert werden, was zusätzliche Rüstzeiten, erheblichen Mehraufwand und unverhältnismäßig hohe Zusatzkosten verursachen würde. Die Fortführung der Leistungen durch den aktuellen AN ist daher wirtschaftlich zwingend. MKA - Nr. 12 - Der beauftragte Auftragnehmer erbringt die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen und verfügt bereits über eine vollständig eingerichtete Baustellenlogistik, abgestimmte Abläufe sowie ausreichende Personal- und Gerätekapazitäten vor Ort. Da die Kosten für die Ausführung der beschriebenen Maßnahme in keinem Verhältnis zu einer gesonderten Ausschreibung stehen, sind die zusätzlichen Leistungen wirtschaftlich durch den bereits auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer auszuführen. MKA - Nr. 13 - Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und nicht zielführend. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. MKA - Nr. 14 - Da die Kosten für die Ausführung der beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. MKA - Nr. 15 - Da die Kosten für die Ausführung der beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. MKA - Nr. 16 - Da die Kosten für die Ausführung der beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 11 - Die Änderung wurde erforderlich, weil sich erst während der Arbeiten zeigte, dass der Untergrund unter dem geplanten BSK Fundament die nach IseB BSK 7600 geforderten EVD Werte nicht erreicht. Diese mangelnde Tragfähigkeit war im Vorfeld nicht erkennbar, da die Abweichungen im Baugrund trotz üblicher Untersuchungen und vorliegender Unterlagen nicht vorhersehbar waren. MKA - Nr. 19 - Die Änderung wurde notwendig, weil das ursprünglich vorgesehene Umschlagsgleis 638 im betreffenden Zeitraum unerwartet nicht zur Verfügung steht. Diese Gleisnichtverfügbarkeit war im Vorfeld nicht erkennbar und wurde trotz sorgfältiger Planung und Abstimmung nicht vorhersehbar. Um den Stoffumschlag dennoch durchführen und den Bauablauf aufrechterhalten zu können, muss der Umschlag auf die Gleise 215/216 verlegt werden. Hierfür sind zusätzliche Umschlagkapazitäten in Form eines Radladers mit Bedienung an beiden Gleisstandorten sowie die temporäre Abgrenzung der Lagerfläche erforderlich. MKA - Nr. 20 - Die Arbeiten sind notwendig, da der unerwartet bis an den Bestandsbahnsteig heranreichende Techniktunnel einen Einbau der BSK in der vorgesehenen Weise nicht zulässt. Um die BSK fachgerecht und dauerhaft dicht anschließen zu können, muss zuvor die vorhandene Bitumenabdichtung entfernt, die Oberfläche sandgestrahlt (inkl. Einhausung) und die Abdichtung entsprechend den geltenden Vorgaben saniert werden. Erst nach Herstellung einer ordnungsgemäßen Abdichtungsfläche ist das Setzen der BSK über HLV möglich. MKA - Nr. 23 - Im Ostbereich des Bahnsteigs wurde erst während der Arbeiten erkennbar, dass dort mehrere Bestandsbauwerke den Einbaubereich der BSK kreuzen und die verfügbare Bauhöhe deutlich einschränken. Diese verdeckten Bauteile waren weder aus den Unterlagen ersichtlich noch bei der üblichen Bestandsaufnahme erkennbar und konnten daher trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht vorhergesehen werden.
- 25.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 17 - Da die Kosten für die Ausführung der beschriebenen Maßnahme in keinem Verhätlnis steht, die Leistungen gesondert auszuschreiben, sind diese zusätzlichen Leistungen durch einen bereits vor Ort tätigen AN Bau auszuführen. Der AN erbringt die Leistungen im Kontext der Hauptvertragsleistungen. MKA - Nr. 18 - Im Bereich der Karrenüberfahrt West sind vier abgängige Betonschwellen auszutauschen. Die neuen Schwellen wurden vom AG bereitgestellt und müssen am Lagerplatz aufgenommen, zur Einbaustelle transportiert und dort gegen die vorhandenen Schwellen ausgetauscht werden. Anschließend ist neuer Schotter zu liefern und einzubauen, die Schwellen sind mit der Hand Kraftstopfer fachgerecht anzustopfen und eine Ersatzmessung zur Kontrolle der Lage ist durchzuführen. MKA - Nr. 22 - Da es sich lediglich um eine ergänzende Leistung zur Erneuerung einzelner Beschilderungselemente handelt, wäre ein Wechsel des Auftragnehmers wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Arbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Leistungen des bestehenden AN und lassen sich nur mit unverhältnismäßigem Zusatzaufwand an einen neuen AN übergeben. MKA - Nr. 24 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da der bestehende AN bereits vollständig in die laufenden Bau und Logistikabläufe eingebunden ist. Für die Asphaltierungsarbeiten am Gleis 216 wären erneute Einrichtung, Abstimmung und Übergabeprozesse erforderlich, die unverhältnismäßig hohe Zusatzkosten verursachen würden. Zudem handelt es sich um eine Ergänzungsleistung im direkten Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten des bestehenden AN.
- 01.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA - Nr. 21 - Bei den zusätzlichen Pflasterschnitten handelt es sich ausschließlich um eine reine Mehrmenge, die aufgrund der deutlich höheren tatsächlichen Mengen über einen Nachtrag abzuwickeln ist. Da diese Arbeiten unmittelbar im laufenden Bauablauf des bestehenden Auftragnehmers stehen und lediglich ergänzende Mengen darstellen, ist ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Schleith GmbH Baugesellschaft erhalten.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=fc791e20-cd1d-4fbd-9deb-ae86750d5b3a. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/karlsruhe-hbf-bahnsteigbrueckensanierung-bahnsteigerhoehung-gleis-910-dba23aa4
