# KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Karlsruhe am 28.11.2019 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Ingenieur- und Planungsleistungen: KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
- Wo: Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 28.11.2019 bis 18.05.2033
- Zuschlag an: Gewinner nicht veröffentlicht
- Zuschlag am: 28.11.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71327000-6
- CPV-Bezeichnung: [Dienstleistungen in der Tragwerksplanung](https://vergabeweiser.de/cpv/71327000-dienstleistungen-in-der-tragwerksplanung)
- Bekanntmachungs-ID: 208035-2019

## Verlauf

- 03.05.2019: Ausschreibung veröffentlicht
- 06.12.2019: Ergebnis veröffentlicht
- 05.02.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 01 Nach Prüfung der übergebenen Leitungstrassen wurde festgestellt, dass nicht alle benötigten Informationen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen bei den einzelnen Leitungsträgern anfragen muss. Nach Übergabe der Informationen müssen diese gesichtet, bewertet und mit den vorliegenden Daten abgeglichen und zusammengeführt werden. Im weiteren Schritt müssen diese Informationen digitalisiert und für das BIM Bestandsmodell modelliert werden. Um die übergebenen Informationen vertragsgerecht bearbeiten und vervollständigen zu können, sind die beschriebenen
- 22.03.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 06 Nach Prüfung der übergebenen Leitungstrassen wurde festgestellt, dass nicht alle benötigten Informationen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen bei den einzelnen Leitungsträgern anfragen muss. Nach Übergabe der Informationen müssen diese gesichtet, bewertet und mit den vorliegenden Daten abgeglichen und zusammengeführt werden. Im weiteren Schritt müssen diese Informationen digitalisiert und für das BIM Bestandsmodell modelliert werden. Um die übergebenen Informationen vertragsgerecht bearbeiten und vervollständigen zu können, sind die beschriebenen zusätzliche Leistungen erforderlich.
- 25.06.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 15-86: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen liegen nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen vor. Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen ein Grundlagenfachmodell benötigt wird. Dieses Grundlagenfachmodell muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden Mit dieser Änderung wird für das IB Objekt 8.6.036 ein Grundlagenfachmodell erstellt.
- 25.06.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 16: Da es für die Betriebsstellen: Bad Krozingen, Köndringen, mit den zugehörigen Bahnhöfen Riegel-Malterdingen und Emmendingen sowie die Überleitstelle Köndringen, Denzlingen, Leutersberg sowie Heitersheim die im Zuge des Projektes „ETCS Rhine-Alpine“ neu errichteten ESTW derzeit keine Bestandsunterlagen als Basis für die Fortführung der Leistungsphase 2 der Leit- und Sicherungstechnik gibt, muss zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung im Gewerk LST eine Entscheidung bzgl. des Weiteren Vorgehens getroffen werden. Nach interner Prüfung und Abwägung der für das Projekt entstehenden Risiken und Verzögerungen in Anbetracht der möglichen Varianten, ist das Projekt zu dem Entschluss gekommen, dass die in der Lph. 1 erhaltenen Planunterlagen ETCS im Zustand (rot/gelb) durch die PG in einen quasi Bestandszustand (schwarz/weiß) umgestellt werden sollen.
- 30.06.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 07: Zur Erfüllung der Vertraglich festgelegten Leistung der „Erarbeiten eines Planungskonzepts mit modellbasierter Darstellung“ ist eine abgestimmte Objekt und Attributliste nötig. Auf Grund stetiger Weiterentwicklung des semantischen Objektmodells welches in der Objekt und Attributliste berücksichtigt werden muss sind über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus zusätzliche Abstimmungstermine und weitere Anpassungen der Objekt und Attributliste nötig.
- 07.07.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 08: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung und Nutzung der CDE Eplass sind zusätzliche Leistungen erforderlich. Auf Grund des stetigen Projektfortschritts und den dadurch gewonnenen neuen Erkenntnissen, sind im Bereich der Zuarbeit zu den Eplass-Workflows, den Prüfberichten für die Modelle sowie CDE-Testläufen (u.a. View Points) in Eplass über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus zusätzliche Abstimmungstermine und weitere Anpassungen nötig.
- 04.08.2021: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 09: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung waren mehrere zusätzliche Überarbeitungsschleifen im Zuge der BAP Erstellung während der Freigabephase notwendig. Die in den regelmäßig durchgeführten Abstimmungen getroffenen Festlegungen mussten kontinuierlich in den BAP aufgenommen werden. Des Weiteren waren Nacharbeiten durch Ergänzungswünsche des AG´s erforderlich. Um alle offenen Punkte in den finalen Übergabestand einzuarbeiten, waren nicht nur zusätzliche Abstimmungen mit dem AG erforderlich, sondern auch PG-intern.
- 26.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 10-86: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund zu ungenauer vorliegender Bestandsdaten, die zudem teilweise auch außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, konnten die Arbeiten nicht wie angedacht durchgeführt werden. Um die Leistungserbringung vollumfänglich sicherstellen zu können, müssen eine Vielzahl von Punkten neu vermessen werden. Die dadurch notwendigen Vermessungsleistungen müssen daher auf Basis der erforderlichen Kriterien (konforme Aufnahme der Daten in DB REF 2016, Vorgaben Ril 883) neu terminiert und koordiniert werden. Dies zieht eine zeitliche Verschiebung sowie Neuorganisation der Arbeiten nach sich.
- 26.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 10-87: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund zu ungenauer vorliegender Bestandsdaten, die zudem teilweise auch außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, konnten die Arbeiten nicht wie angedacht durchgeführt werden. Um die Leistungserbringung vollumfänglich sicherstellen zu können, müssen eine Vielzahl von Punkten neu vermessen werden. Die dadurch notwendigen Vermessungsleistungen müssen daher auf Basis der erforderlichen Kriterien (konforme Aufnahme der Daten in DB REF 2016, Vorgaben Ril 883) neu terminiert und koordiniert werden. Dies zieht eine zeitliche Verschiebung sowie Neuorganisation der Arbeiten nach sich.
- 26.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 10-86: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund zu ungenauer vorliegender Bestandsdaten, die zudem teilweise auch außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, konnten die Arbeiten nicht wie angedacht durchgeführt werden. Um die Leistungserbringung vollumfänglich sicherstellen zu können, müssen eine Vielzahl von Punkten neu vermessen werden. Die dadurch notwendigen Vermessungsleistungen müssen daher auf Basis der erforderlichen Kriterien (konforme Aufnahme der Daten in DB REF 2016, Vorgaben Ril 883) neu terminiert und koordiniert werden. Dies zieht eine zeitliche Verschiebung sowie Neuorganisation der Arbeiten nach sich.
- 26.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 10-89: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund zu ungenauer vorliegender Bestandsdaten, die zudem teilweise auch außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, konnten die Arbeiten nicht wie angedacht durchgeführt werden. Um die Leistungserbringung vollumfänglich sicherstellen zu können, müssen eine Vielzahl von Punkten neu vermessen werden. Die dadurch notwendigen Vermessungsleistungen müssen daher auf Basis der erforderlichen Kriterien (konforme Aufnahme der Daten in DB REF 2016, Vorgaben Ril 883) neu terminiert und koordiniert werden. Dies zieht eine zeitliche Verschiebung sowie Neuorganisation der Arbeiten nach sich.
- 26.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 10-85: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund zu ungenauer vorliegender Bestandsdaten, die zudem teilweise auch außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, konnten die Arbeiten nicht wie angedacht durchgeführt werden. Um die Leistungserbringung vollumfänglich sicherstellen zu können, müssen eine Vielzahl von Punkten neu vermessen werden. Die dadurch notwendigen Vermessungsleistungen müssen daher auf Basis der erforderlichen Kriterien (konforme Aufnahme der Daten in DB REF 2016, Vorgaben Ril 883) neu terminiert und koordiniert werden. Dies zieht eine zeitliche Verschiebung sowie Neuorganisation der Arbeiten nach sich.
- 26.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 10-88: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund zu ungenauer vorliegender Bestandsdaten, die zudem teilweise auch außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, konnten die Arbeiten nicht wie angedacht durchgeführt werden. Um die Leistungserbringung vollumfänglich sicherstellen zu können, müssen eine Vielzahl von Punkten neu vermessen werden. Die dadurch notwendigen Vermessungsleistungen müssen daher auf Basis der erforderlichen Kriterien (konforme Aufnahme der Daten in DB REF 2016, Vorgaben Ril 883) neu terminiert und koordiniert werden. Dies zieht eine zeitliche Verschiebung sowie Neuorganisation der Arbeiten nach sich.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 17-85: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund ungenauer Bestandsdaten, die zudem außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, müssen zusätätzliche Vermessungen durchgeführt werden. Da die Vermessungen im Gleisbereich durchgeführt werden, müssen die dafür erforderlichen Sperrpausen organisiert werden. Des Weiteren muss das für die Arbeiten benötigte und vorgeschriebene Sicherungspersonal in Form von SiPos und Skras geplant und bestellt werden.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 17-86: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund ungenauer Bestandsdaten, die zudem außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, müssen zusätzliche Vermessungen durchgeführt werden. Da die Vermessungen im Gleisbereich durchgeführt werden, müssen die dafür erforderlichen Sperrpausen organisiert werden. Des Weiteren muss das für die Arbeiten benötigte und vorgeschriebene Sicherungspersonal in Form von SiPos und Skras geplant und bestellt werden.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 17-88: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund ungenauer Bestandsdaten, die zudem außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, müssen zusätzliche Vermessungen durchgeführt werden. Da die Vermessungen im Gleisbereich durchgeführt werden, müssen die dafür erforderlichen Sperrpausen organisiert werden. Des Weiteren muss das für die Arbeiten benötigte und vorgeschriebene Sicherungspersonal in Form von SiPos und Skras geplant und bestellt werden.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 17-89: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund ungenauer Bestandsdaten, die zudem außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, müssen zusätzliche Vermessungen durchgeführt werden. Da die Vermessungen im Gleisbereich durchgeführt werden, müssen die dafür erforderlichen Sperrpausen organisiert werden. Des Weiteren muss das für die Arbeiten benötigte und vorgeschriebene Sicherungspersonal in Form von SiPos und Skras geplant und bestellt werden.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 17-87: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund ungenauer Bestandsdaten, die zudem außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, müssen zusätzliche Vermessungen durchgeführt werden. Da die Vermessungen im Gleisbereich durchgeführt werden, müssen die dafür erforderlichen Sperrpausen organisiert werden. Des Weiteren muss das für die Arbeiten benötigte und vorgeschriebene Sicherungspersonal in Form von SiPos und Skras geplant und bestellt werden.
- 28.01.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 18: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung im Fachgewerk Umwelt werden zur Vervollständigung der Unterlagen zur Faunistischen Planungsraumanalyse zusätzliche Leistungen notwendig. Die Einbindung bzw. Mitwirkung von Trägern öffentlicher Belange und des Eisenbahnbundesamtes führten zu einer zusätzlichen Überarbeizungsschleife der Unterlagen, da durch diese Dritte weitere Anforderungen gestellt wurden. Die zusätzlichen Forderungen mussten in Karten, Texte/ Beschreibungen sowie in den Leistungsverzeichnissen ergänzt und eingearbeitet werden.
- 16.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 25-11: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen die Grundlagenfachmodelle VS (Stationen) benötigt werden. Dieses Grundlagenfachmodelle VS (Stationen) muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 21-85: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen das Grundlagenfachmodell für VA Strecke für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Das Grundlagenfachmodell GFM für alle PfA muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle VA Strecke vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 21-86: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen das Grundlagenfachmodell für VA Strecke für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Das Grundlagenfachmodell GFM für alle PfA muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle VA Strecke vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 21-89: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen das Grundlagenfachmodell für VA Strecke für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Das Grundlagenfachmodell GFM für alle PfA muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle VA Strecke vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 21-88: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen das Grundlagenfachmodell für VA Strecke für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Das Grundlagenfachmodell GFM für alle PfA muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle VA Strecke vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 24-85: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen die Grundlagenfachmodelle für die Technische Streckenausrüstung (TA) für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle TA müssen nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle TA vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 21-87: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen das Grundlagenfachmodell für VA Strecke für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Das Grundlagenfachmodell GFM für alle PfA muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle VA Strecke vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 24-87: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen die Grundlagenfachmodelle für die Technische Streckenausrüstung (TA) für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle TA müssen nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle TA vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 24-88: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen die Grundlagenfachmodelle für die Technische Streckenausrüstung (TA) für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle TA müssen nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle TA vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 24-86: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen die Grundlagenfachmodelle für die Technische Streckenausrüstung (TA) für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle TA müssen nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle TA vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.02.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 24-89: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen die Grundlagenfachmodelle für die Technische Streckenausrüstung (TA) für die Planfeststellungsabschnitte 8.5 - 8.9 benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle TA müssen nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle TA vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 22-87: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für alle Ingenieurbauwerke benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen. Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 22-88: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für alle Ingenieurbauwerke benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen. Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 22-89: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für alle Ingenieurbauwerke benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen. Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 22-86: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für alle Ingenieurbauwerke benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen. Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 22.03.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 22-85: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für alle Ingenieurbauwerke benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen. Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 15.04.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 22: Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen Grundlagenfachmodelle für alle Ingenieurbauwerke benötigt werden. Diese Grundlagenfachmodelle müssen den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter des AG entsprechen. Um dies sicherzustellen, wurde vorab in verschiedenen Terminen anhand eines Präzendesfalls ein gemeinsames Verständnis geschaffen und das übergreifende, strategische Vorgehen dazu detailliert besprochen. Auf Basis dieser Ergebnisse sind die nun zusätzlich anfallenden Leistungen erforderlich, um die geschuldeten Leistungen gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen in Form von der Erstellung von planungsunterstützenden Grundlagenfachmodellen sind jedoch nötig zur Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 13.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 20-85 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen zum Gewerk Elektrische Energieanlagen (EEA) von den in der Planung betroffenen Haltepunkten und Bahnhöfen vorliegen. Dies betrifft die Bestandsunterlagen des Gewerks EEA für die Anteile DB Energie sowie DB Station und Service. Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen der betroffenen Stationen jeweilig durch Recherche sowie Begehungen vor Ort ermitteln und aufnehmen muss. Diese Informationen müssen dann im Nachgang mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen erarbeitet und zusammengeführt werden. Um die Leistungen vertragsgerecht auszuführen und so den werkvertraglich geschuldeten Erfolg sicherzustellen, sind die in den Anlagen beschriebenen zusätzliche Leistungen erforderlich.
- 13.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 20-86 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen zum Gewerk Elektrische Energieanlagen (EEA) von den in der Planung betroffenen Haltepunkten und Bahnhöfen vorliegen. Dies betrifft die Bestandsunterlagen des Gewerks EEA für die Anteile DB Energie sowie DB Station und Service. Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen der betroffenen Stationen jeweilig durch Recherche sowie Begehungen vor Ort ermitteln und aufnehmen muss. Diese Informationen müssen dann im Nachgang mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen erarbeitet und zusammengeführt werden. Um die Leistungen vertragsgerecht auszuführen und so den werkvertraglich geschuldeten Erfolg sicherzustellen, sind die in den Anlagen beschriebenen zusätzliche Leistungen erforderlich.
- 13.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 20-89 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen zum Gewerk Elektrische Energieanlagen (EEA) von den in der Planung betroffenen Haltepunkten und Bahnhöfen vorliegen. Dies betrifft die Bestandsunterlagen des Gewerks EEA für die Anteile DB Energie sowie DB Station und Service. Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen der betroffenen Stationen jeweilig durch Recherche sowie Begehungen vor Ort ermitteln und aufnehmen muss. Diese Informationen müssen dann im Nachgang mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen erarbeitet und zusammengeführt werden. Um die Leistungen vertragsgerecht auszuführen und so den werkvertraglich geschuldeten Erfolg sicherzustellen, sind die in den Anlagen beschriebenen zusätzliche Leistungen erforderlich.
- 13.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 20-88 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen zum Gewerk Elektrische Energieanlagen (EEA) von den in der Planung betroffenen Haltepunkten und Bahnhöfen vorliegen. Dies betrifft die Bestandsunterlagen des Gewerks EEA für die Anteile DB Energie sowie DB Station und Service. Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen der betroffenen Stationen jeweilig durch Recherche sowie Begehungen vor Ort ermitteln und aufnehmen muss. Diese Informationen müssen dann im Nachgang mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen erarbeitet und zusammengeführt werden. Um die Leistungen vertragsgerecht auszuführen und so den werkvertraglich geschuldeten Erfolg sicherzustellen, sind die in den Anlagen beschriebenen zusätzliche Leistungen erforderlich.
- 17.05.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 20-87 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen zum Gewerk Elektrische Energieanlagen (EEA) von den in der Planung betroffenen Haltepunkten und Bahnhöfen vorliegen. Dies betrifft die Bestandsunterlagen des Gewerks EEA für die Anteile DB Energie sowie DB Station und Service. Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen der betroffenen Stationen jeweilig durch Recherche sowie Begehungen vor Ort ermitteln und aufnehmen muss. Diese Informationen müssen dann im Nachgang mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen erarbeitet und zusammengeführt werden. Um die Leistungen vertragsgerecht auszuführen und so den werkvertraglich geschuldeten Erfolg sicherzustellen, sind die in den Anlagen beschriebenen zusätzliche Leistungen erforderlich.
- 08.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 29-88 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle (4D und 5D) über alle weiteren Leistungsphasen die Grundlagenfachmodelle VS (Stationen) benötigt werden. Im Zuge der voranschreitenden Planung und den laufenden Abstimmungen zur TSI-konformen Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen wurde erkannt, das ein größerer und z.T. bisher nicht berücksichtigter Planungsbereich erforderlich wird und das neben den im Nachtrag 25 aufgeführten Stationen auch weitere Stationen betroffen sind. Für diese muss ebenfalls ein Grundlgenfachmodell erstellt werden. Dieses Grundlagenfachmodelle VS (Stationen) muss nach vorgegebenen Rahmenbedingungen und Parameter nach Abstimmung mit dem AG erstellt werden. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags in der Lph 2 erbringen zu können müssen planungsunterstützende Grundlagenfachmodelle vom AN erstellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN
- 17.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 26-86 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation der noch fehlenden Bestandsunterlagen, wurden nochmals mehrere Abfrageschleifen in den Parallelprojekten notwendig da auch hier mit voranschreitender Planung eine detailliertere Grundlage für das Projekt geschaffen wurde. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags erbringen zu können, müssen wiederholt Planlisten der fehlenden Unterlagen erstellt, abgestimmt und mit den Parallelprojekten ausgetauscht werden. Des Weiteren mussten die neu erhaltenen Bestandsunterlagen gesichtet, bewertet und für den laufenden Planungsprozess zusammengeführt und aufbereitet werden. Aufgrund der hohen Komplexität übertreffen diese Abfrageschleifen und Einarbeitungen das übliche Maß der vom AN zu erwarteten Überarbeitung. Die Einarbeitungen sind somit nicht bereits durch den Hauptvertrag abgedeckt, sondern stellen eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht in diesem Umfang vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 17.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 26-87 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation der noch fehlenden Bestandsunterlagen, wurden nochmals mehrere Abfrageschleifen in den Parallelprojekten notwendig da auch hier mit voranschreitender Planung eine detailliertere Grundlage für das Projekt geschaffen wurde. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags erbringen zu können, müssen wiederholt Planlisten der fehlenden Unterlagen erstellt, abgestimmt und mit den Parallelprojekten ausgetauscht werden. Des Weiteren mussten die neu erhaltenen Bestandsunterlagen gesichtet, bewertet und für den laufenden Planungsprozess zusammengeführt und aufbereitet werden. Aufgrund der hohen Komplexität übertreffen diese Abfrageschleifen und Einarbeitungen das übliche Maß der vom AN zu erwarteten Überarbeitung. Die Einarbeitungen sind somit nicht bereits durch den Hauptvertrag abgedeckt, sondern stellen eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht in diesem Umfang vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 17.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 26-85 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation der noch fehlenden Bestandsunterlagen, wurden nochmals mehrere Abfrageschleifen in den Parallelprojekten notwendig da auch hier mit voranschreitender Planung eine detailliertere Grundlage für das Projekt geschaffen wurde. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags erbringen zu können, müssen wiederholt Planlisten der fehlenden Unterlagen erstellt, abgestimmt und mit den Parallelprojekten ausgetauscht werden. Des Weiteren mussten die neu erhaltenen Bestandsunterlagen gesichtet, bewertet und für den laufenden Planungsprozess zusammengeführt und aufbereitet werden. Aufgrund der hohen Komplexität übertreffen diese Abfrageschleifen und Einarbeitungen das übliche Maß der vom AN zu erwarteten Überarbeitung. Die Einarbeitungen sind somit nicht bereits durch den Hauptvertrag abgedeckt, sondern stellen eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht in diesem Umfang vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 17.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 26-87 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation der noch fehlenden Bestandsunterlagen, wurden nochmals mehrere Abfrageschleifen in den Parallelprojekten notwendig da auch hier mit voranschreitender Planung eine detailliertere Grundlage für das Projekt geschaffen wurde. Um die geschuldete Leistung gemäß des bestehenden Arch./Ing. Vertrags erbringen zu können, müssen wiederholt Planlisten der fehlenden Unterlagen erstellt, abgestimmt und mit den Parallelprojekten ausgetauscht werden. Des Weiteren mussten die neu erhaltenen Bestandsunterlagen gesichtet, bewertet und für den laufenden Planungsprozess zusammengeführt und aufbereitet werden. Aufgrund der hohen Komplexität übertreffen diese Abfrageschleifen und Einarbeitungen das übliche Maß der vom AN zu erwarteten Überarbeitung. Die Einarbeitungen sind somit nicht bereits durch den Hauptvertrag abgedeckt, sondern stellen eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht in diesem Umfang vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
- 24.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 32-87 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der neuen EBWU weitere Leistungen erforderlich. Die in den Ergebnissen der EBWU enthaltenen Änderungen an die Anforderungen der Planung waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt. Diese Änderungen müssen gesichtet und bewertet werden. Zusätzlich müssen die einzelnen Maßnahmen an den erforderlichen Stellen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und dann entsprechend dem Planungsprozess aufbereitet und eingearbeitet werden.
- 24.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 32-88 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der neuen EBWU weitere Leistungen erforderlich. Die in den Ergebnissen der EBWU enthaltenen Änderungen an die Anforderungen der Planung waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt. Diese Änderungen müssen gesichtet und bewertet werden. Zusätzlich müssen die einzelnen Maßnahmen an den erforderlichen Stellen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und dann entsprechend dem Planungsprozess aufbereitet und eingearbeitet werden.
- 24.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 32-11 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der neuen EBWU weitere Leistungen erforderlich. Die in den Ergebnissen der EBWU enthaltenen Änderungen an die Anforderungen der Planung waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt. Diese Änderungen müssen gesichtet und bewertet werden. Zusätzlich müssen die einzelnen Maßnahmen an den erforderlichen Stellen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und dann entsprechend dem Planungsprozess aufbereitet und eingearbeitet werden.
- 24.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 11 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit der Modellrepräsentanz weitere Leistungen erforderlich. Wie in den vertraglichen Unterlagen beschrieben, erfolgen im Bereich km 207,3 – km 208,9 (Freiburger Hbf.) keine planerischen Eingriffe und somit auch keine Modellerstellung. Um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten und Dritten gegenüber eine Modellrepräsentanz des Freiburger Hbf. in den 3DModellen vorstellen bzw. zeigen zu können, sind zusätzliche Leistungen erforderlich um den Lückenschluss zu den planerisch betroffenen Anschlussbereichen zu schließen. Aufgrund der hohen Komplexität des Planungsprojektes ist eine umfassendere Darstellung gegenüber Dritten zur Akzeptanz des Vorhabens erforderlich welche die Anforderungen an die Visualisierung das zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom AG abgeschätzte Maß überschreiten. Die Modellierung ist somit nicht bereits durch den Hauptvertrag abgedeckt, sondern stellt eine zusätzliche Leistung dar. Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.
- 24.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 32-85 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der neuen EBWU weitere Leistungen erforderlich. Die in den Ergebnissen der EBWU enthaltenen Änderungen an die Anforderungen der Planung waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt. Diese Änderungen müssen gesichtet und bewertet werden. Zusätzlich müssen die einzelnen Maßnahmen an den erforderlichen Stellen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und dann entsprechend dem Planungsprozess aufbereitet und eingearbeitet werden.
- 24.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 32-89 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der neuen EBWU weitere Leistungen erforderlich. Die in den Ergebnissen der EBWU enthaltenen Änderungen an die Anforderungen der Planung waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt. Diese Änderungen müssen gesichtet und bewertet werden. Zusätzlich müssen die einzelnen Maßnahmen an den erforderlichen Stellen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und dann entsprechend dem Planungsprozess aufbereitet und eingearbeitet werden.
- 24.06.2022: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA 32-86 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen der neuen EBWU weitere Leistungen erforderlich. Die in den Ergebnissen der EBWU enthaltenen Änderungen an die Anforderungen der Planung waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt. Diese Änderungen müssen gesichtet und bewertet werden. Zusätzlich müssen die einzelnen Maßnahmen an den erforderlichen Stellen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und dann entsprechend dem Planungsprozess aufbereitet und eingearbeitet werden.

## Häufige Fragen

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## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

- [A-NBS F-MA PFA 3.2+4 und Ausbau BAB 67 PFA 2-4 Baugrundgutachter](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/a-nbs-f-ma-pfa-324-und-ausbau-bab-67-pfa-2-4-baugrundgutachter-32c38cdf) · Zuschlag 22.04.2024 an BIEGE NBS F-MA_32u4 c/o AQUASOIL Ingenieure & Geologen GmbH · 2–3 Angebote je Los
- [Bauüberwachungsleistungen DSTW Mainz](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bauueberwachungsleistungen-dstw-mainz-33965011) · Zuschlag 23.10.2023 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [BIM-Planung Elektrifizierung Abzw. Glindenberg - Oebisfelde (a) inkl. Zusammenhangsmaßnahmen Speiseleitungen BIM-Magdeburg-Rothensee Lph 1 und 2; optional: Lph 3 und 4, 6](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/bim-planung-elektrifizierung-abzw-glindenberg-oebisfelde-a-inkl-fdbd7bdf) · Zuschlag 08.09.2023 an ISB Ingenieurgesellschaft für - Sicherungstechnik und Bau mbH
- [Pfa 8.3 und 8.4 Kar-Ba, Bauüberwachungsleistung für Landschaftsbauarbeiten der vorgezogenen Umweltmaßnahmen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/pfa-83-und-84-kar-ba-bauueberwachungsleistung-fuer-3a68c1da) · Zuschlag 28.02.2023 an DB Engineering & Consulting GmbH
- [Planungsleistungen: ABS Hagen-Siegen-Hanau - PA 4](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/planungsleistungen-abs-hagen-siegen-hanau-pa-4-b3fed2d1) · Zuschlag 13.06.2022 an BIEGE HaSiHa PA4 c/o DB Engineering & Consulting GmbH
- [BÜW LST Erneuerung Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/buew-lst-erneuerung-bahnuebergaenge-markelfingen-allensbach-5171422018) · Zuschlag 18.05.2020 an DB Engineering & Consulting GmbH und 3 weitere · 1–3 Angebote je Los

## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen in Karlsruhe](https://vergabeweiser.de/region/baden-wuerttemberg/karlsruhe): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Verhandlungsverfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/verhandlungsverfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.06.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 31.10.2026.

Fehler melden: https://vergabeweiser.de/fehler-melden?seite=https%3A%2F%2Fvergabeweiser.de%2Fausschreibung%2Fka-ba-pfa-85-bis-89-planungen-2080352019

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/341902-2022. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/ka-ba-pfa-85-bis-89-planungen-2080352019
