# Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“

Vorinformation

Landkreis Nienburg hat mit einer Vorinformation einen geplanten Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser angekündigt.

Der Auftraggeber kann diesen Auftrag über Verkehrsleistungen ausschreiben oder, soweit zulässig, direkt vergeben. Eine eigene Bekanntmachung mit Frist und Unterlagen muss also nicht folgen, und Fristen können schon mit dieser Vorinformation beginnen. Maßgeblich ist die Vorinformation.

- Auftraggeber: [Landkreis Nienburg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-nienburg)
- Was: Personenbeförderung: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in dem Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“
- Wo: Landkreis Nienburg/Weser, Landkreis Nienburg (Weser), Niedersachsen
- Veröffentlicht: 28.06.2026
- Laufzeit: 120 Monate

## Leistungsumfang

Der Landkreis Nienburg/Weser beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 NNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG i.V.m. Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) (Am Bahnhof 1, 27318 Hoya, E-Mail: info@vgh-hoya.de, Tel.: [Nummer entfernt], Fax: [Nummer entfernt] direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 NNVG. Der beabsichtigte ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündel 3 „Nienburg – Marklohe – Liebenau – Steyerberg – Stolzenau – Uchte – Rahden“ im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser mit abgehenden Linienabschnitten in benachbarte Gebietskörperschaften. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42-44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 1,2 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber wird für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: comp-tend (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- CPV-Code: 60112000-6
- CPV-Bezeichnung: [Öffentlicher Verkehr (Straße)](https://vergabeweiser.de/cpv/60112000-oeffentlicher-verkehr-strasse)
- Bekanntmachungs-ID: 0b2b40e0-ba21-4fa5-bfc7-a7ad398729d4

## Verlauf

- 28.06.2026: Vorinformation veröffentlicht

## Zuschläge dieses Auftraggebers

- [Elektroinstallationen](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/elektroinstallationen-1e543b33) · Zuschlag 28.08.2026 an BAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG · 4 Angebote
- [Gerüstbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/geruestbauarbeiten-11edb8ab) · Zuschlag 25.08.2026 an BSB Spezialgerüstbau GmbH · 10 Angebote
- [Trockenbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/trockenbauarbeiten-40dd7d46) · Zuschlag 14.08.2026 an Einzelunternehmen aus Harpstedt · 20 Angebote
- [Lüftungstechnik](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/lueftungstechnik-797b302e) · Zuschlag 04.08.2026 an VAC-projects GmbH · 7 Angebote
- [Heizungs- und Kältetechnik](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/heizungs-und-kaeltetechnik-dc8f501a) · Zuschlag 24.07.2026 an Heitmann Haustechnik GmbH · 1 Angebot
- [Rahmenvereinbarung Fahrradleasing auf Basis des TV-Fahrradleasing für den Landkreis Nienburg/Weser](https://vergabeweiser.de/ausschreibung/rahmenvereinbarung-fahrradleasing-auf-basis-des-tv-fahrradleasing-fuer-778c0aeb) · Zuschlag 08.06.2026 an Ride Mobility GmbH · 3 Angebote

## Von hier aus weiter

- [Ausschreibungen Personenbeförderung in Niedersachsen](https://vergabeweiser.de/ausschreibungen/personenbefoerderung/niedersachsen): Offene Ausschreibungen und Marktlage dieser Branche
- [Öffentliche Ausschreibungen im Landkreis Nienburg (Weser)](https://vergabeweiser.de/region/niedersachsen/landkreis-nienburg-weser): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [Landkreis Nienburg](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/landkreis-nienburg): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=0b2b40e0-ba21-4fa5-bfc7-a7ad398729d4. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/inhouse-vergabe-eines-oeffentlichen-dienstleistungsauftrags-ueber-0b2b40e0
