# HWK - Wiederaufbau Str. 2631, km 54,3 - km 61,6 Kall-Nettersheim

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Kall am 11.08.2022 vergeben, Zuschlag an STRABAG Rail GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: HWK - Wiederaufbau Str. 2631, km 54,3 - km 61,6 Kall-Nettersheim
- Wo: Kall, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.08.2022 bis 31.12.2023
- Zuschlag an: STRABAG Rail GmbH
- Zuschlag am: 11.08.2022
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [STRABAG Rail GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/strabag-rail-gmbh), Lauda-Königshofen

## Leistungsumfang

Wiederaufbau nach Hochwasserkatastrophe der Strecke 2631 im Abschnitt Kall bis Nettersheim von km 53,945 - km 61,615. In diesem Bereich ist der Oberbau sowie verschiedene Konstruktive Bauwerke wiederherzustellen. Ferner sind in Teilbereichen die Entwässerung und Konstruktive Bauwerke neu zu bauen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 9171ddf9-bd7b-46c3-a6dc-8e11fb18c5cc

## Verlauf

- 06.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da das Ziel des Wiederaufbaus der Bahnstrecke für die Wiederinbetriebnahme mit regulärem Zugverkehr gegeben bleibt. Der AN ist mit der Überprüfung von Bodendenkmälern im Baufeld und im Falle einer Detektion mit der Verständigung der zuständigen Denkmalbehörde beauftragt. Um die Tiefbauleistungen vertragsgemäß erbringen zu können, muss der AN aber die Belange des Denkmalschutzes beachten und in diesem Falle ursprünglich nicht im Vertrag enthaltene Sicherungsmaßnahmen für das Bodendenkmal durchführen, um seine Hauptvertragsleistung erbringen zu können.
- 06.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, da das Ziel des Wiederaufbaus der Bahnstrecke für die Wiederinbetriebnahme mit regulärem Zugverkehr gegeben bleibt. Der Wiederaufbau muss immer richtlinienkonform erfolgen und durch die beschriebene Leistungsänderung ist dies immer noch der Fall. Die Leistungsänderung führt dazu, dass die erforderlichen Erdarbeiten, welche den Rückbau des Bestandsbahnsteiges erforderlich machen, durchgeführt werden können. Um zum Abschluss der Hauptleistung eine Abnahme der Strecke zu erhalten, muss ebenfalls der Bahnsteig am Haltepunkt Urft RIL-konform wieder aufgebaut werden. Diese zusätzlichen Arbeiten zahlen folglich auf die vertragsgemäße Erfüllung der Hauptleistung ein.
- 06.02.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein zweiter separater Bau-AN würde zusätzliche Projektingenieure auf Seiten des AG binden, da mit diesem eigene Abstimmungstermine und Verhandlungen geführt werden müssten. Des Weiteren würde ein weiterer Bau-AN mindestens eine neue große BE-Fläche in Baustellennähe bedingen, die es aufgrund der engen Tallage und den Vorgaben des Umweltschutzes (FFH-Gebiet) nicht gibt. Sollte eine größere BE-Fläche in einiger Entfernung zum Baufeld gefunden werden, würden lange Anfahrtswege zwischen BE-Fläche und Baufeld resultieren, die sich zeit- und kostentechnisch auf den Bauablauf auswirken würden. Abschließend würden beide Bauunternehmen parallel am gleichen Streckenabschnitten arbeiten, was Arbeitsbehinderungen auf der Gegenseite vorprogrammiert und somit zu zusätzlichen Kosten und Terminverzug führt.
- 28.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 25 - Aufgrund des baubedingten Projektfortschritts und der Tatsache, dass der Bau-AN bereits einen NU für die Sondierungsleistungen gebunden hatte, war es sinnvoll auch diesen mit den entsprechenden Suchschachtungen weiterhin zu binden und die Arbeiten durchführen zu lassen. Die Findung und die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers hätten einen enormen Zeitaufwand mit sich gebracht. Ein Wechsel des AN hätte zu zusätzlichen Absprachen und erneuter Einarbeitung des neuen AN ins Projekt geführt. Aufgrund des hohen zusätzlichen Zeitaufwandes wäre ein erhöhtes Risiko der Verschiebung des Baubeginns der Stützwand Sötenich und damit auch des IBN-Termins auf das Projekt zu gekommen.
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, konnte vor der Ausschreibung nur eine örtliche Sichtprüfung des Durchlasses km 61,596 gemacht werden. Lt. Baubbeschreibung (S. 132) sind die Leistungen wie folgt definiert: "Der Durchlass soll beräumt und gespült werden. Die Bauarbeiten für die Instandsetzung des Durchlasses und die Erneuerung des Geländers sind durchzuführen". Eine genauere Bauwerksanalyse nach Projektbeginn zeigte aber auf, dass eine Instandsetzung nicht möglich ist und dass stattdessen ein Ersatzneubau in Form eines Stahlbetonrohrs durchzuführen ist. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde soll dort nun ein DN 1300 Rohr eingebaut werden. Diese geänderte Leistung konnte durch den AG nicht vorhergesehen werden. (MKA84)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, konnte vor der Ausschreibung nur eine örtliche Sichtprüfung des Oberbaus gemacht werden. Mit Ende der Ausschreibung war eine Baugrunduntersuchung gleichzeitig noch zugange, die mittlerweile deutlich größere Schäden am Baugrund attestiert. Somit muss für einen richtlinienkonformen Wiederaufbau der vollständige Wiederaufbauabschnitt laut aktueller Richtlinie als Regelquerschnitt inklusive umfangreicher Bodenverbesserung aufgebaut werden. Zu Beginn des Projektes waren nur die oberirdisch sichtbaren Teile des naheliegenden archäologischen Baudenkmals "Römerkanal" bekannt. Der Austausch mit der Denkmalbehörde in Bezug auf die durch das Bodengutachten erfordliche umfangreiche Bodenverbesserung brachte nach Projektbeginn die Erkenntnis, dass potentiell Teile des "Römerkanals" unterirdisch parallel zur wiederaufzubauende (MKA85)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, konnte vor der Ausschreibung nur eine örtliche Sichtprüfung des Durchlasses km 56,473 gemacht werden. Laut Baubbeschreibung soll eine Instandsetzung durchgeführt werden. Im Zuge der Bauausführung hat sich herausgestellt, dass eine Instandsetzung nicht durchführbar ist. Es ist ein Ersatzneubau als DN 1200 Stahlbetonrohr erforderlich. Die geänderten nicht vorhersehbaren Leistungen bei Planung und Bau resultieren aufgrund der nicht mehr durchführbaren Instandsetzung. Dieser Umstand macht einen kompletten Ersatzneubau technisch notwendig. (MKA92)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · IAufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, konnte vor der Ausschreibung nur eine örtliche Sichtprüfung der entsprechenden Strecke durchgeführt werden. Erst nach der Auftragsvergabe und beim Abtrag der alten Bettung wurde ein altes Bauwerk (km 55,750) vorgefunden. Lt. Anordnung durch den AG ist das Bauwerk bis mindestens auf Niveau 1,50 m unter SOK zurückzubauen und die Baugrube anschließend mit geeigneten Bodenmaterial zu verfüllen. Aus dieser Anordnung ergeben sich nicht vorhersehbare zusätzlich erforderliche Bauleistungen für den BAU-AN, die vor Auftragsvergabe nicht absehbar und daher auch nicht Bestandteil des Hauptvertrages gewesen sind. Der richtlinienkonforme Wiederaufbau der Strecke 2631 macht einen entsprechenden Rückbau des Bauwerkes technisch notwendig (MKA26)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, konnte vor der Ausschreibung nur eine örtliche Sichtprüfung der entsprechenden Strecke durchgeführt werden. Erst nach Projektbeginn und im Zuge der Herstellung einer neuen Stützwand am Haltepunkt Urft (Steinfeld) wurde eine kreuzende Wasserleitung bei km 57,664 freigelegt, die mit der ursprünglichen Planung der Bohrpfähle der Stützwand kollidiert. In Rücksprache mit dem Leitungseigentümer dem Wasserverband Oleftal und dem Planer der Stützwand wurde eine Anpassung an der Stützwand umgesetzt, die aber auch eine Verlängerung des Schutzrohrs der Wasserleitung bedingt. Diese zusätzlichen Arbeiten an der Bestandsleitung waren zu Beginn des Projektes nicht vorhersehbar. (MKA97)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht bekannt, dass das Streckengleis in Richtung Nettersheim für den Rangierbetrieb im Bahnhof Kall in Betrieb erhalten bleiben muss. Die Gleissperre (km 54,000) ist aus betrieblichen Gründen notwendig, um den reibungslosen betrieblichen Ablauf gewährleisten zu können. Folglich sind die zusätzlichen Planungs- und Arbeitsleistungen durch den Bau-AN zu erbringen, um den vertraglich festgelegten Wiederaufbau der Bahnstrecke zwischen Kall und Nettersheim richtlinienkonform zu erbringen. Die geänderten nicht vorhersehbaren Leistungen resultieren auf Grund des nicht vorhersehbaren Aufrechterhaltung des Rangierbetriebes im Bahnhof Kall. Dieser Umstand macht die Gleissperre betrieblich notwendig. (MKA23)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der ursprüngliche AN ist mit der vollumfänglichen Planung und Bauausführung der neuen Stützwand inkl. Geländer beauftragt. Ein Herauslösen der Planung und Bauausführung der geänderten Geländerform vom Rest der Stützwand würde zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand zwischen den Planungsbüros führen und den Abschluss der ganzheitlichen Planung des Bauwerks in die Länge ziehen. Dies würde bei der anschließenden Bauausführung zu einer Verschiebung der IBN führen, die der Haupt-AN ebenfalls kostenmäßig geltend machen kann. Eine Bündelung der gesamthaften Planung und Bauausführung der neuen Stützwand bei einem AN führt zu einer Projektbeschleunigung und somit zu einer Minimierung von Folgekosten, die aus zusätzlichen Abstimmungen und einer verlängerten Bauzeit resultieren würden (MKA78)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, konnte vor der Ausschreibung nur eine örtliche Sichtprüfung der entsprechenden Strecke durchgeführt werden. Erst nach Projektbeginn wurde festgestellt, dass bei ca. km 57,400 bahnrechts vor dem BÜ Urfttalstraße eine alte vorhandene Stützmauer (inklusive Spundwand) den Bau der Betonkabeltrasse behindert. Des Weiteren wurden quer zum Gleis 2 alte Durchlässe auf gleicher Höhe vorgefunden. Um die Wiederaufbauarbeiten wie geplant durchführen zu können, ist ein Rückbau der drei Bauwerke durch den AN erforderlich. (MKA73)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Eine Findung und Beauftragung eines zusätzlichen AN hätte enormen Zeitaufwand und weitere Abstimmungen zufolge, die sich folglich negativ auf die Inbetriebnahmeschiene ausgewirkt hätten. Aufgrund des baubedingten Projektfortschritts und der Tatsache, dass der Bau-AN bereits mit den Oberbauleistungen gebunden ist, war es sinnvoll auch diesen mit den entsprechenden o. g. zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Im Zuge der Oberbauarbeiten im nördlichen Abschnitt der Strecke werden ebenfalls Zweiwegebagger benötigt, welche im Vorhinein bei der gesonderten Logistik im Südbereich genutzt werden können. Hier spart sich der AG zusätzliche Vorhaltekosten bei den Baumaschinen. Ein Wechsel des AN hätte zu zusätzlichen Absprachen und erneuter Einarbeitung des neuen AN ins Projekt geführt. Aufgrund des hohen zusätzlichen Zeitaufwandes wäre mit einem erhöhten Risiko der Verschiebung des IBN-Termins zu rechnen gewesen, was ebenfalls zu weiter steigenden Kosten im Projekt führen würde. (MKA96)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, lag zum Zeitpunkt der Ausschreibung und bei Auftragsvergabe kein umfassendes Baugrundgutachten für den Bereich der Stützwand Sötenich vor. Aufgrund des fehlenden Baugrundgutachtens war nicht vorhersehbar, dass die Bohrpfähle der Stützwand in Fels gegegründet werden müssen. Der Fels steht bis ca. 1,00 m unter Erdplanum an. Der angegebene Mehraufwand bei der Gründung der Bohrpfähle betrifft auch die Herstellung des Verbaus für die Arbeitsebenen zum Schutze der Urft. (MKA20)
- 11.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht bekannt, dass das Streckengleis in Richtung Nettersheim für den Rangierbetrieb im Bahnhof Kall in Betrieb erhalten bleiben muss. Die Gleissperre (km 54,000) ist aus betrieblichen Gründen notwendig, um den reibungslosen betrieblichen Ablauf gewährleisten zu können. Folglich sind die zusätzlichen Planungs- und Arbeitsleistungen durch den Bau-AN zu erbringen, um den vertraglich festgelegten Wiederaufbau der Bahnstrecke zwischen Kall und Nettersheim richtlinienkonform zu erbringen. Die geänderten nicht vorhersehbaren Leistungen resultieren auf Grund der nicht vorhersehbaren Aufrechterhaltung des Rangierbetriebes im Bahnhof Kall. Dieser Umstand macht die Gleissperre betrieblich notwendig. (MKA7)
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 40 - Der richtlinienkonforme Wiederaufbau der Strecke 2631 ist Gegenstand des Auftrages. Eine Findung und Beauftragung eines zusätzlichen AN hätten enormen Zeitaufwand und weitere Abstimmungen zufolge. Aufgrund des baubedingten Projektfortschritts und der Tatsache, dass der Bau-AN bereits mit ähnlichen Leistungen (Tiefbauarbeiten) gebunden ist, ist es sinnvoll auch diesen mit den entsprechenden o. g. zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Wechsel des AN hätte zu zusätzlichen Absprachen und erneuter Einarbeitung des neuen AN ins Projekt geführt. Aufgrund des hohen zusätzlichen Zeitaufwandes wäre ein erhöhtes Risiko der Verschiebung des IBN Termins auf das Projekt zu gekommen. Die engen topographischen Gegebenheiten überlagert mit den limitierten Baustellen- und Logistikflächen erschweren beim Einsatz zweier AN den Bauablauf erhebelich. 86 - Der richtlinienkonforme Wiederaufbau der Strecke 2631 ist Gegenstand des Auftrages. Eine Findung und Beauftragung eines zusätzlichen AN hätten enormen Zeitaufwand und weitere Abstimmungen zufolge. Aufgrund des baubedingten Projektfortschritts und der Tatsache, dass der Bau-AN bereits mit ähnlichen Leistungen (Rodungsarbeiten der BE-Flächen) gebunden ist, war es sinnvoll auch diesen mit den entsprechenden o. g. zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Wechsel des AN hätte zu zusätzlichen Absprachen und erneute Einarbeitung des neuen AN ins Projekt geführt. Aufgrund des hohen zusätzlichen Zeitaufwandes wäre ein erhöhtes Risiko der Verschiebung des IBN Termins auf das Projekt zu gekommen. Die engen topographischen Gegebenheiten überlagert mit den limitierten Baustellen- und Logistikflächen erschweren beim Einsatz zweier AN den Bauablauf erheblich.
- 04.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 53 - Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung zur Gewährleistung eines möglichst schnellen Wiederaufbaus der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim konnte vor Beginn der Planung nur eine oberflächliche Untersuchung der Strecke erfolgen. Im Planungsprozess und in einem detaillierteren Baugrundgutachten stellte sich nach der Auftragsvergabe heraus, dass zur richtlinienkonformen Herstellung der Böschung im Bereich des Haltepuntkes Urft eine neue Stützwand erforderlich ist. Im Laufe der Planung der neuen Stützwand kamen neue Erkenntnisse auf, die eine erneute Anpassung der statischen Grundlagen der Stützwand erforderlich machen. Diese erweiterten Randbedingungen waren durch den AG zu Beginn des Projektes nicht vorhersehbar, sind aber zur Finalisierung der neuen Stützwand zwingend durch den Bau-AN zu beachten und sowohl planerisch als auch baulich zu berücksichtigen.
- 12.09.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 39 Erst nach Projektbeginn wurde durch den Anlagenverantwortlichen angemerkt, dass an den Bahnübergängen Urfttalstraße (km 57,479) und Dalbenden (km 57,258) jeweils eine "Kuppen-Wannen-Problematik" besteht. Aufgrund des kurzfristigen Projektbeginns war der Sachverhalt durch den AG nicht vorhersehbar. Die notwendige Gradientanpassung (-15 cm) ist eine zusätzliche unvorhersehbare Leistung. Diese zusätzlich erforderliche Planungsleistungsleistung ist für den BAU-AN vor Auftragsvergabe nicht absehbar und daher auch nicht Bestandteil des Hauptvertrages gewesen. Der richtlinienkonforme Wiederaufbau der Strecke 2631 und die Forderung des Anlagenverantwortlichen zur Behebung der Kuppen-Wannen-Problematik für die IBN der Bahnübergänge, macht die Gradientenanpassung technisch notwendig.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 80 - Erst während der Ausführung der Bohrpfahlarbeiten an der Stützwand Sötenich wurde festgestellt, dass der Baugrund erheblich von den vor der Ausführung zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen abweicht. Durch die nachgewiesene höhere einaxiale Druckfestigkeit von über 90MN/m² musste für die Herstellung von Bohrpfählen im Felsen unter anderem ein Spezialgerät eingesetzt werden. Für die richtlinienkonforme Errichtung der Stützwand Urft und den weiteren reibungslosen betrieblichen Ablauf, sind die durch den Bau-AN angezeigten Maßnahmen notwendig gewesen. Die geänderten nicht vorhersehbaren Leistungen resultieren aufgrund der nicht vorhersehbaren vorgefundenen Bodenverhätlnissen im Bereich der zu errichtenen Stütwand Sötenich.
- 06.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 102 - Die Beauftragung eines neuen ANs würde zu einer zusätzlichen Überführungsfahrt von und nach Euskirchen führen inklusive zusätzlicher Rangierfahrten aufgrund des Lokwechsels. Des Weiteren wäre dies mit einem zeitlichen Verzug verbunden, der noch weitere zusätzliche Ausfallschichten der vom Bau-AN vorgehaltenen Schienenentladeeinheit verursachen würde. Die Beauftragung dieser zusätzlichen Leistung beim derzeitigen Bau-AN führt zu einem Minimum an Ausfallschichten bei der Schienenentladeeinheit und ausschließlich zu einem direkten Mehraufwand für die Dreiecksfahrt mit Start und Ziel im Bahnhof Euskirchen. Es sind keine weiteren Überführungs- und Rangierfahrten erforderlich.
- 17.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT_104 Aufgrund der kurzfristigen Bauausschreibung, um einen zeitnahen Wiederaufbau der Strecke 2631 zwischen Kall- und Nettersheim nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu ermöglichen, konnte vor der Ausschreibung nur eine örtliche Sichtprüfung des BÜ Trierer Straße (km 54,390) durchgeführt werden. Ursprünglich war für diesen ein 1:1-Wiederaufbau geplant. Nach Durchführung einer Sonderverkehrsschau am 10.05.24 wurden jedoch umfangreichere Schäden festgestellt. Zusätzlich zur Behebung dieser Schäden soll ebenfalls die Durchgangsbreite der Umlaufsperren auf 1,50 m erweitert werden. Ebenso sind Bodenindikatoren und entsprechende Beschilderung zu berücksichtigen. Aufgrund der Änderungen kann der BÜ nicht 1:1 wiederhergestellt werden, sondern ist anzeigepflichtig und muss richtlinienkonform geplant werden. Somit wurde durch den AG die richtlinienkonforme Planung und der entsprechende Wiederaufbau angeordnet. Hieraus ergeben sich Mehraufwendungen bei Planungsleistungen, sowie bei der Bauausführung.
- 01.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 100 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnte durch die parallelen Arbeiten im Regionalbereich (RB) Mitte deren dortige Baugleissperre im Bf Nettersheim mitgenutzt werden. Auf Grund der zeitlichen Verschiebung des Projektes bei gleichzeitiger Fertigstellung der Arbeiten im südlichen Bereich durch den RB Mitte, ist die Baugleissperre im Bf Nettersheim durch den Regionalbereich Mitte zurückgebaut worden. Durch den Rückbau von deren Baugleissperre besteht nun kein betrieblicher Schutz aus südlicher Richtung mehr. Der eigenständige Einbau einer Gleissperre vor dem Einfahrsignal Bf Nettersheim ist aus betrieblichen Gründen notwendig, um einen entsprechenden Schutz aus südlicher Richtung zu gewährleisten. Aus der Anordnung des Einbaus der Gleissperre resultiert auch der zusätzliche Aufwand zur Vorhaltung und zum Ausbau der Gleissperre.
- 05.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Wechsel des ANs für die zusätzliche Leistung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Da der Bau-AN ohnehin schon mit der richtlinienkonformen Bauausführung der Bahnübergänge beauftragt ist und Teilleistungen bereits erbracht worden sind, sind die technisch erforderlichen Materialien und Geräte bereits auf der Baustelle vorhanden. Um weitere Schäden und das Risiko von Schadensersatzansprüchen zu minimieren, ist eine kurzfristige Behebung der "Kuppen-Wannen-Problematik" am Bau-Provisorium erforderlich.
- 16.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT113-Es war nicht vorhersehbar, dass die Regenmenge im Bereich der Baustelle kurz vor der Aufstellung der BSH den Boden so schwächen würde, sodass kein LWK reinfahren kann, um das BSH aufzustellen.
- 30.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 101: Der Bau-AN ist sowohl mit der gesamthaften Erdungsplanung aller Bauwerke als auch mit der Erdungsausrüstung für zwei Bauwerke explizit beauftragt. Dieser Umstand ermöglicht Synergien bei den bisher noch ausstehenden Ausrüstungsleistungen bei den übrigen Bauwerken, was zu einer Kostenoptimierung führt. Ein neuer AN wiederum würde separate Abstimmungen für den AG und neu anfallende Baustelleneinrichtungskosten bzw. Anfahrtskosten mit sich bringen, welche durch eine Beauftragung des derzeitigen ANS nicht anfallen. Ebenso minimiert die Erdungsausrüstung aller Bauwerke durch einen AN die hierfür benötige Arbeitszeit, was folglich auch die anfallenden Leistungsstunden und deren Vergütung auf ein Minimum reduziert.
- 30.01.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 17: Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe lag dem AG noch kein detailliertes Baugrundgutachten vor. Mit dem Kenntnisstand zur Ausschreibung hat der AG die Wederherstellung des Entwässerungssystems als Auftragsbestandteil mit aufgenommen. Hierbei sollte in den Bereichen der Bettungsreinigung der alte Bahngraben wieder funktionstüchtig hergestellt und in den Bereichen der Wederherstellung des Regelquerschnittes ein neuer Entwässerungsgraben errichtet werden. Durch das erst nach Baubeginn übergebene Baugrundgutachten haben sich deutlich umfangreichere Tiefbauarbeiten ergeben, die sich auch auf das Entwässerungssytem auswirken. Um zusätzlichen Grunderwerb zu vermeiden, ist über etliche Abschnitte die Herstellung einer Tiefenentwässerung erforderlich. Die Herstellung einer Tiefenentwässerung war nicht Bestandteil des ursprünglichen Bau-Solls und konnte aufgrund des erst nach Projektbeginn übergebenen Baugrundgutachtens nicht durch den AG vorhergesehen werden.
- 23.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ116 Die Beauftragung eines neuen ANs wäre mit einem zeitlichen Verzug verbunden. Die Arbeiten am BÜ Urfttalstraße (km 57,479) würden länger dauern und es würde sich das Risiko erhöhen, dass sich der zeitlich Verzug auf das Gesamtprojekt, sowie den IBN-Termin auswirkt. Des Weiteren wird durch die zeitnahe Erbringung der Leistung das Risiko für weitere Schäden an der Straßenbrücke minimiert. Eventuelle Regressforderungen des Straßenbaulastträgers können somit abgewandt werden. Auf Grund diverser ähnlicher Arbeiten an den anderen Bahnübergängen die sich aus den Hauptvertragsleistungen ergeben, hat der derzeitige Bau-AN die für die Arbeiten erforderlichen Ressourcen schon vorliegen. Daraus ergeben sich Synergieeffekte und eine Kostenoptmierung für den AG.
- 25.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄA115 - Der Bau-AN war bereits mit den Oberauleistungen im Hochwasserwiederaufbau der Strecke 2631 betraut. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, diesen mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Ein Großteil der Leistungen der Oberbauarbeiten sind bereits erbracht worden. Die technisch erforderlichen Materialien und Geräte für die zusätzlichen Arbeiten sind bereits auf der Baustelle vorhanden. Für einen zusätzlichen Bau-AN hätte eine weitere BE-Fläche gefunden und angemietet werden müssen. Aufgrund der landschaftlichen Einschränkung um das Baufeld (enge Tallage) sind diese im direkten Umfeld nicht mehr vorhanden. Verfügbare BE-Flächen wären nicht mehr mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand für einen weiteren Bau-AN nutzbar gewesen.
- 09.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der richtlinienkonforme Wiederaufbau der Strecke 2631 ist Gegenstand des Auftrages. Der Schwellentausch im Bereich von km 54,030 bis km 54,300 ist unter anderem Voraussetzung dafür, dass eine mangelfreie Abnahme der Strecke 2631 erfolgen kann. Der Bau-AN war bereits mit den Oberbauarbeiten in den anderen Bereichen der Strecke 2631 gebunden. Im Sinne des Projektfortschrittes, war es sinnvoll diesen auch mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Leistungen für Oberbauarbeiten sind für die restlichen Instandsetzungsabschnitte des Projektes bereits erbracht worden. Die technischen erforderlichen Materialien und Geräte für die zusätzlichen Arbeiten sind bereits auf der Baustelle. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 13.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Bau-AN war bereits mit den Oberbauarbeiten über den kompletten Wiederaufbauabschnitt der Strecke 2631 gebunden. Im Sinne des Projektfortschrittes, war es sinnvoll diesen auch mit der Planung und dem Bau der Stützwand Gillesbach zu beauftragen. Leistungen der Oberbauarbeiten und Leistungen zur Errichtung von anderen Stützwänden sind bereits erbracht worden. Die technisch erforderlichen Materialien und Geräte für die zusätzlichen Arbeiten sind deshalb bereits auf der Baustelle, wodurch sich wirtschaftliche Synergieeffekte ergeben. Eine Einarbeitung eines weiteren ANs würden zusätzliche Absprachen und einen erhöhten Koordinationsaufwand mit sich bringen. Hieraus entstünden erhebliche Mehrkosten.
- 15.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Bau-AN war bereits mit Oberbauarbeiten im Bereich der Strecke 2631 zwischen Kall und Nettersheim gebunden. Im Sinne des Projektfortschrittes war es sinnvoll diesen auch mit den zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Allgemeine Leistungen für den Oberbau sind bereits erbracht worden. Die technisch erforderlichen Materialien und Geräte für die zusätzlichen Arbeiten bspw. für die Gründung der Pfosten und die Montage der Tafeln sind hierdurch bereits auf der Baustelle vorhanden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 04.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 126 - Der Bau-AN war bereits mit den Oberbauarbeiten in den anderen Bereichen der Strecke 2631 gebunden. Im Sinne des Projektfortschrittes, war es sinnvoll diesen auch mit den o. g. zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Leistungen der Oberbauarbeiten sind bereits erbracht worden. Die technisch erforderlichen Materialien und Geräte für die zusätzlichen Arbeiten sind bereits auf der Baustelle. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte. Des Weiteren würde die Schadensbeseitigung durch eine Dritte Partei dazu führen, dass der Bau-AN von der Gewährleistungspflicht seiner vertraglich geschuldeten Oberbauarbeiten entbunden wäre.
- 12.06.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 129 Der Bau-AN war bereits mit Oberbauleistungen auf der Strecke 2631 gebunden. Im Sinne des Projektfortschrittes, war es sinnvoll diesen auch mit den zusätzlichen Oberbauleistungen zu beauftragen. Vergleichbare Leistungen sind bereits erbracht worden. Die technisch erforderlichen Materialien und Geräte für die zusätzlichen Arbeiten sind bereits auf der Baustelle. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 21.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 132 - Der Bau-AN ist bereits mit diversen Tiefbau-Leistungen bzw. explizit mit der Geländererrichtung an verschiedenen anderen Gewerken an der Strecke beauftragt. Aus wirtschaftlichen Gründen war es sinnvoll, ihn mit den zusätzlichen Geländerbauarbeiten zu beauftragen. Vergleichbare Leistungen sind schon im Rahmen des Projektes erbracht worden, weshalb die technisch erforderlichen Materialien und Geräte für die zusätzlichen Arbeiten sich bereits auf der Baustelle befinden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte. 133 - Im Rahmen der bisherigen Bautätigkeiten hält der Bau-AN zur Zugangssicherung der Baubereiche Absperrgitter und Bauzäune vor bzw. hat einen kurzfristigen Zugriff auf weiteres Material. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, ihn mit den zusätzlichen Sicherungsleistungen zu beauftragen. We zuvor beschrieben sind vergleichbare Leistungen schon im Rahmen des Projektes erbracht worden, weshalb die technisch erforderlichen Materialien und Geräte sich bereits auf der Baustelle befinden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 14.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 136 Der Bau-AN ist bereits mit Vegetationsrückschnittsarbeiten an der Strecke beauftragt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, ihn mit dem Rückschnitt am Gleis auf dem Abschnitt km 54,030 bis km 54,300 zu beauftragen. Ähnliche Leistungen sind schon im Rahmen des Projektes erbracht worden, weshalb die technisch erforderlichen Materialien und Geräte sich bereits auf der Baustelle befinden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 20.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 135 Der Bau-AN ist bereits mit Tiefbauleistungen an verschiedenen Gewerken u.a. dem Ersatzneubau diverser anderer Durchlässe an der Strecke beauftragt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, ihn mit der Reprofilierung des Durchlass-Einlaufes zu beauftragen. Ähnliche Leistungen sind schon im Rahmen des Projektes erbracht worden, weshalb die technisch erforderlichen Materialien und Geräte sich bereits auf der Baustelle befinden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 26.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Bau-AN ist bereits mit Oberbau- und Tiefbauleistungen an verschiedenen Gewerken an der Strecke beauftragt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, ihn mit der Aufstellung der Ne7-Signale im Streckenbereich zu beauftragen. Ähnliche Leistungen sind schon im Rahmen des Projektes erbracht worden, weshalb die technisch erforderlichen Materialien und Geräte sich bereits auf der Baustelle befinden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 08.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 138_Der Bau-AN ist bereits mit Bohr- und Ramm-Bauleistungen für andere KIB-Bauwerke beauftragt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, ihn mit der Planung und der Montage der Schotterhalteplatten auf dem Abschnitt km 54,200 bis km 55,800 zu beauftragen. Ähnliche Leistungen sind schon im Rahmen des Projektes erbracht worden, weshalb die technisch erforderlichen Materialien und Geräte sich bereits auf der Baustelle befinden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.
- 10.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 137 Der Bau-AN ist bereits mit der Herstellung von Entwässerungsanlagen bzw. von Zugangssicherungen an diversen anderen Teilen der Strecke beauftragt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, ihn mit der Planung und der Herstellung der Tiefenentwässerung und Zugangssicherung im Bereich des Haltepunktes zu beauftragen. Ähnliche Leistungen sind schon im Rahmen des Projektes erbracht worden, weshalb die technisch erforderlichen Materialien und Geräte sich bereits auf der Baustelle befinden. Hieraus ergeben sich kostentechnische Synergieeffekte.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat STRABAG Rail GmbH erhalten.

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## Von hier aus weiter

- [Öffentliche Ausschreibungen im Kreis Euskirchen](https://vergabeweiser.de/region/nordrhein-westfalen/kreis-euskirchen): Offene Ausschreibungen aller Branchen
- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.03.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=458e15f8-fdc1-4469-9edc-a9c17b52bd41. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hwk-wiederaufbau-str-2631-km-543-km-616-kall-nettersheim-9171ddf9
