# Hochrheinbahn-PfA 4-Waldshut-Strecke 4000 km 322,810 bis km 326,515

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Waldshut-Tiengen am 02.06.2025 vergeben, Zuschlag an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Hochrheinbahn-PfA 4-Waldshut-Strecke 4000 km 322,810 bis km 326,515
- Wo: Waldshut-Tiengen, Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit: 04.06.2025 bis 31.03.2028
- Zuschlag an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 02.06.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen

## Leistungsumfang

Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 271,300 - 344,875 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauleistung Verkehrsstationen Waldshut im PfA 4, Anpassungen an SÜ´en und der EÜ Waldshut sowie Oberbauarbeiten.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 042d3c9b-7ac8-43e5-a564-a337993c597f

## Verlauf

- 13.04.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 18.06.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 08.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · PFA4_MKA002 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. // PFA4_MKA003 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. // PFA4_MKA007 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. // PFA4_MKA008 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 10.02.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · PFA4_MKA00 - Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 29.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 009 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 31.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 011 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA 31 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA 032 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA 059 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 30.07.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 057 Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 01.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA049-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA048-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 01.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA068-Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: MKA061-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: MKA060-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA054-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA053-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten. MKA052-Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 22.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · PFA4_MKA073: Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die kleinen Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.
- 24.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · PFA4_MKA055: Der AN ist bereits vollständig in die Baustellenlogistik, das Sicherheitskonzept und die Bauabläufe integriert, sowie in die EP und AP eingearbeitet. Ein Wechsel würde zu erheblichen Störungen der Bauorganisation führen, da ein neuer AN nicht ohne Verzögerungen eingewiesen und eingearbeitet werden kann. Ein neuer Auftragnehmer müsste für die Zusatzleistungen separat mobilisiert werden. Dies würde disproportional hohe Rüst-, Koordinations- und Nebenkosten verursachen, die beim bestehenden AN nicht zusätzlich anfallen. Ein zweiter Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen erzeugen, die aufwendig geprüft, dokumentiert und abgenommen werden müssten. Daraus entstünden erhebliche interne und externe Kosten.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 02.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=7b3e68eb-179e-409a-a74c-911d4e5983bc. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hochrheinbahn-pfa-4-waldshut-strecke-4000-km-322810-bis-km-326515-042d3c9b
