# Herstellung Gleisquerungen (Kabeltiefbau) - ABS Hannover-Berlin 1. BS / GE FF

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Stendal am 19.07.2024 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Rail GmbH & Co. KG. Eingegangen: 2 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Herstellung Gleisquerungen (Kabeltiefbau) - ABS Hannover-Berlin 1. BS / GE FF
- Wo: Stendal, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 13.09.2024 bis 30.06.2025
- Zuschlag an: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 19.07.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 2

## Gewinner

- [Peter Gross Rail GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-rail-gmbh-co-kg), St. Ingbert

## Leistungsumfang

Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die vorlaufenden Kabeltiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Maßnahme ABS Hannover-Berlin, Baustufe 1. Es handelt sich um die Herstellung von 24 Gleisquerungen in offener Bauweise (9) bzw. im unterirdischen Rohrvortrieb (15). Zum Leistungsinhalt gehören auch die Errichtung von temporären Gleisüberfahrten. Für die Durchführung von Arbeiten ist 10-tägige Totalsperrung vom 04.04.2025 bis 14.04.2025 vorgesehen. Vorbereitend dazu sind BE-Flächen nach Angaben des AG zu errichten.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 54 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234116-2
- CPV-Bezeichnung: [Gleisbauarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45234116-gleisbauarbeiten)
- Bekanntmachungs-ID: 70383f68-adb8-49ce-b378-fd1ced133754

## Verlauf

- 28.04.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 02.06.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.07.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 13.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 001) Für die ESTW-Stellwerksbereiche Schönhausen und Bindfelde sind neue Signalgründungen zu planen und in der baubetrieblich angemeldeten Sperrung auszuführen. Aus technischen Gründen ist die Beauftragung eines dritten Bauunternehmens nicht möglich. Der AN muss die Leistungen selbst ausführen, da technologische Abläufe innerhalb der Sperrpause nicht gestört werden dürfen, um die Leistungserbringung nicht zu gefährden.Zudem würde die Einbindung eines Dritten erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten verursachen. Dieser müsste sich in die planerischen und bautechnologischen Abläufe einarbeiten, was zu Verzögerungen und höheren Kosten führen würde. Zusätzlich entstünden neue Schnittstellen, die die Baulogistik beeinträchtigen und weitere logistische Aufwendungen nach sich ziehen würden.
- 01.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist mit der Ausführungsplanung der Baubehelfe für die Herstellung der Gleisquerungen beauftragt. Die Baubehelfe und Art und Weise des Bauablaufes liegen in der Verantwortung und der Wahl des Auftragnehmers. Somit hat diese anhand seines Bauablaufes die jeweiligen Baubehelfe zu wählen. Grundlage der durchzuführenden Ausführungsplanung (Lph 5) sind Standsicherheitsnachweise u.a. in Form von statischen Berechnungen der Lph 4 (Tragwerksplanung). Da der AN anhand seines Bauablaufes die Grundlagen für die statischen Berechnungen vorgibt und dahingehend eine technische Abhängigkeit besteht, liegt eine unmittelbare technische Verzahnung mit der Leistung des ANS vor. Der Nachweis muss durch den AN erfolgen der die Baubehelfe wählt. Dementsprechend ändert diese zusätzliche Leistung nicht den Gesamtcharakter der vorliegenden Ausschreibung.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 003- Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Logistik der Lieferung des Materials nur durch den Auftragnehmer erfolgen kann. Dieser konziptioniert den Bauablauf im Rahmen der eng geplanten Sperrzeit zur Herstellung der Gleisquerungen, wodurch er auch vorgeben und eintakten muss, wann das entsprechende Material geliefert werden muss. Somit liegt die technische unauflösliche Verzahnung in der gesamthaften Vernatwortung des gegenständlichen AN in Form von Bestellung, Lieferung, Mengenkalkulation, fristgerechter und pünktlicher Transport und Einbau des Materials. Selbige Verzahnung liegt ebenfalls beim Abtransport und Entsorgung des Bodenaushubs vor.
- 16.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA003) Eine Vergabe an einen weiteren AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da diese Leistung unmittelbar in den Bauablauf des gegenständlichen AN zu integrieren ist. Sollte der AN diese Leistung nicht durchführen, führt die Leistung unmittelbar zu einer Behinderung der Ausführung auf der Baustelle. Der Aus- und Einbau muss durch den AN erfolgen, da dieser unter Anderem für die dafür notwendigen Erdarbeiten verantwortlich ist. Sollten die Entwässerungsanlagen während der Realisierung auftauchen, könnte der AN des gegenständlichen Hauptvertrages seine Leistungen (Herstellung der Gleisquerung) nicht fortführen. Somit liegt eine unmittelbare, nicht auflösliche technische Verzahnung mit der Leistung des Hauptvertrages vor. Somit ändert sich auch nicht der Gesamtcharakter der Haupvetragsleistung, da diese Leistung erst zum Werkerfolg führen kann MKA004) Eine Vergabe an einen weiteren AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da diese Leistung unmittelbar in den Bauablauf des gegenständlichen AN zu integrieren ist. Sollte der AN diese Leistung nicht durchführen, führt die Leistung unmittelbar zu einer Behinderung der Ausführung auf der Baustelle. Der Sicherung der vorgefundenen Kabel muss durch den AN erfolgen, da dieser unter Anderem für die dafür notwendigen Erdarbeiten und Suchschachtungen verantwortlich ist. Sollten die entsprechenden Kabel während der Realisierung auftauchen könnte der AN des gegenständlichen Hauptvertrages mit seinen Leistungen der Herstellung der Gleisquerung nicht fortführen. Somit liegt eine unmittelbare, nicht auflösliche technische Verzahnung mit der Leistung des Hauptvertrages vor. Somit ändert sich auch nicht der Gesamtcharakter der Haupvetragsleistung, da diese Leistung erst zum Werkerfolg führen kann
- 18.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 7: Eine Vergabe an einen weiteren AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da Transportleistungen von Material und Maschinen unmittelbar in den Bauablauf des gegenständlichen AN zu integrieren sind. Es liegt eine unmittelbare, nicht auflösliche technische Verzahnung mit der Leistung des Hauptvertrages vor. Somit ändert sich auch nicht der Gesamtcharakter der Hauptvertragsleistung, da diese Leistung erst zum Werkerfolg führen kann. / 10: Eine Vergabe an einen weiteren AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die benannten zusätzlichen Leistungen unmittelbar in den Bauablauf des gegenständlichen AN zu integrieren sind. Es liegt eine unmittelbare, nicht auflösliche technische Verzahnung mit der Leistung des Hauptvertrages vor. Somit ändert sich auch nicht der Gesamtcharakter der Hauptvertragsleistung, da diese Leistung erst zum Werkerfolg führen kann.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der zusätzliche Ab- und Einbau des Equipments ist durch die durchzuführenden Stopfarbeiten erforderlich. Durch die zusätzliche Demontage- bzw. Montageleistung der Messtechnik wird der Gesamtcharakter der eigentlichen Leistungen nicht geändert, da sie unmittelbar mit der Hauptvertragsleistung zusammenhängt.
- 21.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA018: Im Zuge der Prüfung der Ausführungsplanung erfolgte kurz vor der Sperrpause keine Freigabe. Dadurch entstehen Transport- und Lagerkosten für nicht eingebautes Material. // MKA019: Aufgrund eines Hindernisses im Baugrund musste die Pilotbohrung der Querung in geschlossener Bauweise qualifiziert abgebrochen werden. In Rücksprache mit dem Prüfsachverständigen wurde entschieden, dass das Pilotgestänge im Baugrund verbleibt. // MKA020: Aufgrund eines Hindernisses im Baugrund musste die Pilotbohrung der Querung in geschlossener Bauweise qualifiziert abgebrochen werden. Die Errichtung der Querung führte somit nicht zum Erfolg und muss an anderer Stelle eingebaut werden. // MKA022: Da sich der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang (jetzt weniger Gleisquerungen) geändert hat, fallen im Zuge der Stopfleistungen Mehrkosten an.
- 28.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Die erforderlichen Leistungen zur Ausführung der zusätzlichen OLA-Arbeiten konnten nur beim AN gebunden werden. Durch die direkte Beauftragung wird der Gesamtcharakter der eigentlichen Leistungen nicht geändert.
- 04.07.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 24: Für den ESTW-Stellbereich Bindfelde sind Signalgründungen an den Strecken 6427 und 6428 in baubetrieblichen Sperrpausen auszuführen. Aus technischen Gründen ist die Beauftragung eines dritten Bauunternehmens nicht möglich. Der AN muss die Leistungen selbst ausführen, da technologische Abläufe innerhalb der Sperrpause nicht gestört werden dürfen, um die Leistungserbringung nicht zu gefährden. Zudem würde die Einbindung eines Dritten erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten verursachen. Dieser müsste sich in die planerischen und bautechnologischen Abläufe einarbeiten, was zu Verzögerungen und höheren Kosten führen würde. Zusätzlich entstünden neue Schnittstellen, die die Baulogistik beeinträchtigen und weitere logistische Aufwendungen nach sich ziehen würden.
- 01.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 25 - Aufgrund einer mangelhaften Ausführungsplanung sowie zusätzlichen Auflagen durch den Anlagenverantwortlichen konnten die Signalgründungen nicht im vorgesehenen Zeitraum hergestellt werden. Da bis zur ursprünglich vereinbarten Bauzeit keine Sperrpausen zur Verfügung standen, verlängert sich die Bauzeit.
- 14.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die ESTW-Stellwerksbereiche Schönhausen und Bindfelde sind neue Signalgründungen zu planen und in der baubetrieblich angemeldeten Sperrung auszuführen. Aus technischen Gründen ist die Beauftragung eines dritten Bauunternehmens nicht möglich. Der AN muss die Leistungen selbst ausführen, da technologische Abläufe innerhalb der Sperrpause nicht gestört werden dürfen, um die Leistungserbringung nicht zu gefährden. Zudem würde die Einbindung eines Dritten erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten verursachen. Dieser müsste sich in die planerischen und bautechnologischen Abläufe einarbeiten, was zu Verzögerungen und höheren Kosten führen würde. Zusätzlich entstünden neue Schnittstellen, die die Baulogistik beeinträchtigen und weitere logistische Aufwendungen nach sich ziehen würden.
- 01.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 030 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in engen Zusammenhang mit bereits angeordneten Leistungen und liegen in der gesamthaften Ausführungs- und Abnahmeverantwortung des beauftragten Unternehmens. Bei einer neuen Ausschreibung /Vergabe ist die Einhaltung der geplanten Sperrpausen/Bauabläufe/Termine nicht möglich. Die Dringlichkeit durch die zeitlichen Zwänge erfordert eine umgehende Beauftragung der Leistungen an den AN um die terminlichen und kostenmäßigen Projektziele nicht zu gefährden. MKA 031 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in engen Zusammenhang mit bereits angeordneten Leistungen und liegen in der gesamthaften Ausführungs- und Abnahmeverantwortung des beauftragten Unternehmens. Bei einer neuen Ausschreibung /Vergabe ist die Einhaltung der geplanten Sperrpausen/Bauabläufe/Termine nicht möglich. Die Dringlichkeit durch die zeitlichen Zwänge erfordert eine umgehende Beauftragung der Leistungen an den AN um die terminlichen und kostenmäßigen Projektziele nicht zu gefährden.
- 07.10.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 028 Die für die Materialisierung erforderlichen Zeitvorläufe erfordern eine sofortige Beauftragung des AN, der zudem damit beauftragt ist, die Gründungen zu errichten - sprich die Rammrohre einzubauen. Die Dringlichkeit durch die zeitlichen Zwänge erfordert eine umgehende Beauftragung der Leistungen an den AN um die terminlichen und kostenmäßigen Projektziele nicht zu gefährden. MKA 029 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in engen Zusammenhang mit bereits angeordneten Leistungen und liegen in der gesamthaften Ausführungs- und Abnahmeverantwortung des beauftragten Unternehmens. Bei einer neuen Ausschreibung /Vergabe ist die Einhaltung der geplanten Sperrpausen/Bauabläufe/Termine nicht möglich. Die Dringlichkeit durch die zeitlichen Zwänge erfordert eine umgehende Beauftragung der Leistungen an den AN um die terminlichen und kostenmäßigen Projektziele nicht zu gefährden. MKA 033 Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in engen Zusammenhang mit bereits angeordneten Leistungen und liegen in der gesamthaften Ausführungs- und Abnahmeverantwortung des beauftragten Unternehmens. Bei einer neuen Ausschreibung /Vergabe ist die Einhaltung der geplanten Sperrpausen/Bauabläufe/Termine nicht möglich. Die Dringlichkeit durch die zeitlichen Zwänge erfordert eine umgehende Beauftragung der Leistungen an den AN um die terminlichen und kostenmäßigen Projektziele nicht zu gefährden.
- 25.03.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 27: Die kurzfristige Errichtung von Ersatzhabitate für die Zauneidechsen ist aus umweltfachlicher Sicht zwingend vor Ende August umzusetzen. Aufgrund der Kurzfristigkeit und der fehlenden Kapazität auf dem Markt zur Umsetzung dieser Leistung, ist die Leistung durch den AN auszuführen. Die Dringlichkeit durch die zeitlichen Zwänge erfordert eine umgehende Beauftragung der Leistungen an den AN um die terminlichen und kostenmäßigen Projektziele nicht zu gefährden.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Rail GmbH & Co. KG erhalten.

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- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Offenes Verfahren](https://vergabeweiser.de/wissen/offenes-verfahren): Wissen: Ablauf und Begriffe

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e6c344c0-6abe-4bb4-bcee-05b3bdecabd6. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/herstellung-gleisquerungen-kabeltiefbau-abs-hannover-berlin-1-bs-ge-ff-70383f68
