# Hbf Augsburg Bahnsteigneubau Gl. 1 und Neubau PU Süd zum Gleis 1

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Augsburg am 16.12.2025 vergeben, Zuschlag an LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Hbf Augsburg Bahnsteigneubau Gl. 1 und Neubau PU Süd zum Gleis 1
- Wo: Augsburg, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 02.02.2026 bis 31.05.2028
- Zuschlag an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
- Zuschlag am: 16.12.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/leonhard-weiss-gmbh-co-kg), Göppingen

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 29 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: f9caeadf-61e5-4343-b8ea-eae23afa9677

## Verlauf

- 27.08.2025: Ausschreibung veröffentlicht
- 24.10.2025: Ausschreibung veröffentlicht · Die Angebotsfrist wurde verlängert. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
- 21.12.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 28.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 1: Aufgrund der Nutzung des Bahnhofsvorplatz als BE-Fläche ist die Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit des Bahnhofsgebäudes bauzeitlich an einer anderen Stelle als Ersatzneubau zu realisieren. Zusätzlich ist durch die bauzeitliche Schließung der Südhalle der Container "DB Info" zu versetzten. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit für alle Reisenden muss hier ebenfalls eine Rampe als Zugangsmöglichkeit // 2: Im Rahmen des Projekts werden die Bahnhofsmission und diverse Vermarktungseinheiten im Bereich des Bahnsteigs A rückgebaut. Hierfür wird als Übergangslösung eine Containeranlage auf dem Bahnhofsvorplatz realisiert. Zur Nutzung der Containeranlage ist u.a. ein Anschluss an die Stromversorgung erforderlich. Die Container müssen den Mietern rechtzeitig vor Baubeginn vollständig nutzbar übergeben werden. Die DB Infobox steht heute auf dem Bahnhosvorplatz im Bereich der Südhalle/Südzugang. Da der Zugang ab Mitte August bis 2031 gesperrt wird, ist ein Versetzen // 3: In der PU Süd ist ein neues Kabelführungssystems (Kabeltiefbau) zu erstellen. Die Verlegung der 10 KV-Kabel ist bereits Bestandteil der Vertragsleistung. Die notwenigen Kabeltiefbauleistungen sind integraler Bestandteil der Gesamtmaßnahme. Eine Beauftragung eines weiteren Unternehmens würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und ein erhöhtes Koordinationsrisiko verursachen.Die Durchführung zusammenhängender Leistungen durch ein Unternehmen reduziert Haftungs- und Gewährleistungsrisiken. // 4: Auf dem Bahnhofsvorplatz müssen zusätzliche Vermessungsleistungen inkl. Festpunktverdichtung durchgeführt werden. Da die Vermessungsfirma im Zuge der bereits beauftragten Vermessungsleistungen im Bahnsteigs- und Gleisbereich ohnehin vor Ort tätig ist, ist es wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll, den Bahnhofsvorplatz im gleichen Zuge mit zu vermessen. Durch die Bündelung der Leistungen können zusätzliche Anfahrts-, Rüst- und Koordinationsaufwände vermieden werden. Zudem ist sichergestellt, dass alle Vermessungsdaten aus einer Hand stammen und einheitliche Datengrundlagen sowie Schnittstellen gewährleistet sind. Dies reduziert potenzielle Abstimmungsfehler und erhöht die Planungsqualität. Für die Umsetzung der Vorleistungen auf dem Bahnhofsvorplatz ist eine Vermessung der Fläche erforderlich. Andernfalls drohen Nacharbeiten oder Behinderungen im späteren Bauablauf // 5: Für die Herstellung der Unterfangungs- und Abfangungsmaßnahmen sowie des Baugrubenaushubs sind Pressen zu planen, vorzuhalten und zu bedienen, um Kompensationshebungen zu ermöglichen. m Zuge der Herstellung der Unterfangungs- und Abfangungsmaßnahmen sowie während des Baugrubenaushubs ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Sicherstellung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der angrenzenden Bauwerke und des Baugrunds. Insbesondere infolge von Lastumlagerungen, Setzungen sowie möglichen Verformungen der Baugrubenumschließung können unvorhersehbare Bewegungen auftreten, die das Risiko von Schäden an Bestandsbauwerken erhöhen. Zur Minimierung dieser Risiken ist es erforderlich, Pressen bereits im Vorfeld einzuplanen und auf der Baustelle vorzuhalten. Diese dienen der gezielten Durchführung von Kompensationshebungen, um eingetretene Setzungen oder Verformungen kurzfristig ausgleichen und kontrollieren zu können. Die Vorhaltung ermöglicht ein unmittelbares Eingreifen, ohne zeitliche Verzögerungen durch nachträgliche Beschaffung, und stellt somit einen wesentlichen Bestandteil eines vorausschauenden und sicheren Bauablaufs dar. Darüber hinaus erlaubt der Einsatz von Pressen eine feinjustierbare und kontrollierte Lastregulierung, wodurch bestehende Bauwerke aktiv geschützt und Grenzwerte aus den Überwachungskonzepten eingehalten werden können. Angesichts der sensiblen Bauzustände während der Unterfangungs- und Aushubphasen ist diese Maßnahme als sicherheitsrelevant und technisch erforderlich zu bewerten. Die Pressen stellen kein isoliertes Bauteil dar, sondern sind integraler Bestandteil des Gesamtsystems aus Unterfangung, Abfangung, Baugrubensicherung und Monitoring. Planung und Dimensionierung (Presskräfte, Ansatzpunkte, Lastpfade, maximale Hübe) müssen exakt auf die tatsächliche Bauausführung und die vorhandene Tragstruktur abgestimmt sein. Eine Trennung von Planung und Ausführung würde zusätzliche Schnittstellen schaffen und birgt erhebliche Risiken hinsichtlich Fehlinterpretationen, unzureichender Abstimmung und Haftungsunklarheiten. // 6: Fortschreibung und Aktualisierung des Baulogistikplans insb. zur Bauzaunstellung und zu den Fluchtwegen im Bereich des Bahnsteigs. Der Baulogistikplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument für den gesamten Baustellenbetrieb. Nur durch eine kontinuierliche Fortschreibung kann gewährleistet werden, dass alle logistischen Prozesse (Materialanlieferung, Geräteeinsatz, Verkehrsführung) effizient und kollisionsfrei ablaufen. Die Lage und Führung der Baustellenabsperrung (Bauzaun) muss an den Bauablauf - und fortschritt angepasst werden, um Gefahrenbereiche eindeutig abzugrenzen und öffentliche und private Bereiche wirksam zu schützen. Wenn der Baulogistikplan nicht fortgeschrieben wird, entstehen erhebliche Risiken für Sicherheit, Genehmigungsfähigkeit und Bauablauf. Der Bau-AN verfügt aufgrund seiner unmittelbaren Kenntnis des Bauablaufs und der jeweiligen Bauzustände über die notwendige Grundlage, um praktikable und kurzfristig umsetzbare Lösungen sicherzustellen.
- 12.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Anzeige Nummer 9: Reisendenüberführung
- 22.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 10 1. Übernahme der vorhandenen Verkehrssicherungselemente Die im Bereich des Bahnhofsvorplatzes vorhandenen Verkehrssicherungselemente soll aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen weiterverwendet werden. Hierfür ist deren Übernahme vom bisherigen Eigentümer erforderlich. Eine Beschaffung neuer Sicherungselemente würde einen Rückbau der bestehenden Anlagen, zusätzliche Logistikleistungen, erneute Montagearbeiten sowie mögliche Beeinträchtigungen der bestehenden Verkehrsführung verursachen. Durch die Übernahme der vorhandenen Einrichtungen kann die Verkehrssicherung ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden. 2. Verstärkung der Bauzaunanlagen und Montage von Reisendenlenkungsbannern Aufgrund geänderter Wegeführungen für Reisende ist die Anbringung zusätzlicher Reisendenlenkungsbanner an der Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich. Die Banner werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Für deren Montage müssen die bestehenden Bauzaunanlagen aufgrund der zusätzlichen Windlasten statisch und konstruktiv verstärkt werden. Die Bauzäune befinden sich innerhalb der vom AN betriebenen Baustelleneinrichtung und stehen in deren Verantwortungsbereich. Die Verstärkungsmaßnahmen sowie die Montage der Banner stehen somit in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorhandenen Anlagen. Eine Ausführung durch Dritte würde die Verantwortlichkeiten für Standsicherheit, Unterhaltung und Verkehrssicherheit auf mehrere Auftragnehmer aufteilen und damit erhebliche Abstimmungs- und Haftungsrisiken verursachen. 3. Verschluss der PU Süd und der Südhalle sowie ergänzende Reisendenlenkung Mit der Schließung der Personenunterführung Süd (PU Süd) und der Südhalle zum 03.08.2026 sind zusätzliche Sicherungs- und Reisendenlenkungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu gehören insbesondere der Verschluss der Zugänge zur PU Süd auf den Bahnsteigen, die Herstellung der erforderlichen Holzkonstruktionen und das Anbringung von Informations- und Reisendenlenkungsplakaten. Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um den Zugang zu gesperrten Bereichen zu verhindern und eine sichere sowie eindeutige Reisendenführung sicherzustellen. Die Leistungen stehen unmittelbar im Zusammenhang mit der laufenden Baudurchführung und müssen in die vorhandenen Verkehrssicherungsmaßnahmen integriert werden. Die beschriebenen Leistungen greifen unmittelbar in die bestehende Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Reisendenlenkung ein. Sie können daher technisch und wirtschaftlich zweckmäßig nur durch den AN als vor Ort tätigen Hauptauftragnehmer ausgeführt werden. 11 Die Leistungen 1. Umsetzen der Schließfachanlage einschließlich Fundamentherstellung, 2. Herstellung einer bauzeitlichen Kabelbrücke über die PU Süd, 3. Fortschreibung und Erweiterung des Terminplans, 4. Demontage des Fahrgastinformationsanzeigers mit Übergabe an den ALV und anschließender Entsorgung sowie 5. zerstörungsfreie Demontage der historischen Uhr in der Südhalle stehen in unmittelbarem technischem und organisatorischem Zusammenhang mit den bereits vertraglich übertragenen Leistungen an den AN. Die Leistungen greifen direkt in bestehende Bauzustände, bauliche Anlagen, Rückbaukonzepte, die Baustellenlogistik sowie die Gesamtkoordination der Maßnahme ein. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten sowie zu unverhältnismäßigen Zusatzkosten führen. Die Maßnahmen sind nicht isoliert ausführbar, sondern setzen detaillierte Kenntnisse der vorhandenen Bauzustände, der Bestandskonstruktionen sowie der projektbezogenen Abläufe voraus. Insbesondere die Herstellung der bauzeitlichen Kabelbrücke erfordert die Berücksichtigung aktiver Kabelanlagen und deren Schutz während der laufenden Bauarbeiten. Gleiches gilt für die Demontage des Fahrgastinformationsanzeigers und der historischen Uhr, bei denen eine zerstörungsfreie Demontage und die Sicherung erhaltenswerter bzw. weiterzuverwendender Komponenten gewährleistet werden müssen. Auch die Umsetzung der Schließfachanlage einschließlich Fundamentherstellung stellt eine technisch zusammenhängende Leistung dar, bei der die baulichen Voraussetzungen, die Wiederaufstellung sowie die Funktionsfähigkeit der Anlage aufeinander abgestimmt werden müssen. Die Fortschreibung des Terminplans ist unmittelbar mit dem bestehenden Bauablauf verknüpft. Die neu aufzunehmenden Leistungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen beeinflussen die vorhandenen Terminlogiken und können fachlich nur durch den Verantwortlichen des Gesamtterminplans sinnvoll in die bestehende Ablaufplanung integriert werden. Eine Vergabe an einen Dritten würde zu zusätzlichen technischen Schnittstellen zwischen mehreren Auftragnehmern führen. Dadurch entstünden erhebliche Risiken hinsichtlich der Verantwortungsabgrenzung für Bestandsanlagen, temporäre Bauzustände sowie bereits ausgeführte Leistungen. Insbesondere wären folgende Schwierigkeiten zu erwarten: • erneute Einarbeitung eines weiteren Auftragnehmers in die örtlichen Gegebenheiten und Bestandsverhältnisse, • zusätzlicher Abstimmungsbedarf zu Bauzuständen, Sperrungen und Arbeitsabläufen, • erhöhte Risiken bei der Arbeit an betriebsrelevanten Kabelanlagen, • erschwerte Zuordnung von Verantwortlichkeiten bei Schäden an wiederverwendbaren oder historischen Anlagenteilen, • Risiken hinsichtlich einer einheitlichen Termin- und Bauablaufsteuerung, • erhöhte Gefahr von Störungen des Bauablaufs aufgrund zusätzlicher Schnittstellen. Gerade bei den Rückbauleistungen an dem Fahrgastinformationsanzeiger und der historischen Uhr kann nachträglich nicht eindeutig abgegrenzt werden, ob mögliche Beschädigungen auf den ursprünglichen Rückbau, Transport, Lagerung oder den Eingriff eines weiteren Auftragnehmers zurückzuführen sind.
- 25.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 12 Im Zuge der Baumaßnahme ist die bestehende Stahlbetonpylone am südwestlichen Eck des Heliocenters zurückzubauen. Der Rückbau umfasst die vollständige Entfernung der oberirdischen Konstruktion sowie der zugehörigen Gründung bis zur festgelegten Rückbaugrenze von 0,50 m unter Oberkante Bahnsteigbelag. Die Leistung beinhaltet insbesondere: • Einrichtung und Sicherung des Arbeitsbereichs, • Abbruch der Stahlbetonpylone, • Rückbau der Fundament- und Gründungsteile bis zur festgelegten Rückbaugrenze, • Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abbruchmaterialien, • Verfüllung und Verdichtung der Rückbaugrube, • Herstellung eines ordnungsgemäßen Bauzustands für die nachfolgenden Arbeiten. Der Rückbau der Stahlbetonpylone steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen des Auftragnehmers und greift direkt in das bestehende Baufeld ein. Die Lage der Pylone innerhalb des Baustellenbereichs sowie die festgelegte Rückbaugrenze erfordern eine enge Abstimmung mit den bereits ausgeführten und den nachfolgenden Erd-, Tiefbau und Oberflächenarbeiten. Der gebundene Auftragnehmer verfügt bereits über die notwendigen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Bestandskonstruktionen sowie der im Baufeld vorhandenen Einbauten und Leitungsbestände. Darüber hinaus sind die erforderlichen Sicherungseinrichtungen und Baustellenflächen bereits vorhanden und in die laufende Bauausführung integriert. Die Leistung stellt keine isolierte Abbruchmaßnahme dar, sondern ist technisch unmittelbar mit den anschließenden Leistungen verknüpft. Die Einhaltung der festgelegten Rückbaugrenze sowie die Herstellung eines für die Folgegewerke geeigneten Bauzustandes erfordern eine durchgängige technische Verantwortung. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zu zusätzlichen technischen Schnittstellen führen. Insbesondere wären erneute Bestandsaufnahmen, Abstimmungen zu den vorhandenen Bauzuständen sowie zusätzliche Ermittlungen zum Umfang der Gründung erforderlich. Die technische Schnittstelle zwischen Rückbau und den nachfolgenden Bauleistungen wäre erheblich komplexer und würde das Risiko von Ausführungsabweichungen erhöhen. 14 Im Zuge der Ausführung der Personenunterführung Süd werden zusätzliche Leistungen an der Bauwerksabdichtung erforderlich. Am Block 01 im Übergangsbereich zum Bestandsbauwerk ist eine Übergangskonstruktion (ÜKO) der Firma Stog einzubauen. Diese dient der Vorbereitung eines späteren Bauabschnitts und ermöglicht den fachgerechten Anschluss der künftig herzustellenden Abdichtungskonstruktion an die bereits errichteten Bauwerksteile. Da die Übergangskonstruktion bis zur Realisierung des nachfolgenden Bauabschnitts im Bauwerk verbleibt, sind zusätzlich geeignete Schutzmaßnahmen herzustellen und während der Bauzeit zu unterhalten, um Beschädigungen durch Baustellenverkehr oder Folgegewerke auszuschließen. Darüber hinaus hat sich im Zuge der Ausführungsplanung gezeigt, dass aufgrund der tatsächlichen Bauwerksgeometrie eine Erweiterung des Elastomerbandes erforderlich ist. Nur dadurch kann der notwendige Hochzug der horizontalen Abdichtung hergestellt und dauerhaft mittels Klemmprofil an die bestehende Abdichtung angeschlossen werden. Die vorgesehenen Leistungen stehen in unmittelbarem technischem Zusammenhang mit den durch den Auftragnehmer auszuführenden Rohbau- und Abdichtungsarbeiten der Personenunterführung Süd. Die Maßnahmen betreffen das bestehende Abdichtungskonzept des Ingenieurbauwerks und müssen unmittelbar an die im aktuellen Bauabschnitt hergestellten Bauteile angeschlossen werden. Die Übergangskonstruktion der Firma Stog ist Bestandteil des zukünftigen Abdichtungssystems und muss lage-, höhen- und anschlusstechnisch exakt an die bereits hergestellten Bauwerksteile angepasst werden. Gleiches gilt für die Erweiterung des Elastomerbandes, welche auf die tatsächlich ausgeführte Bauwerksgeometrie sowie die vorhandenen Anschlussdetails der Abdichtung abzustimmen ist. Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Schnittstellen innerhalb eines besonders sensiblen Bauteils der Bauwerksabdichtung schaffen. Hierfür wären zunächst umfangreiche Bestandsaufnahmen, Abstimmungen und Prüfungen erforderlich, um die vorhandenen Anschlussdetails zu erfassen und in die Ausführung zu übernehmen. Gleichzeitig würden zusätzliche Schnittstellen innerhalb des Abdichtungssystems entstehen, die das Risiko von Ausführungsmängeln sowie späteren Undichtigkeiten erhöhen. Darüber hinaus würde die Aufteilung der Leistungen auf mehrere Auftragnehmer zu einer Trennung der Verantwortlichkeiten innerhalb eines zusammenhängenden Abdichtungssystems führen. Dies würde insbesondere die Zuordnung von Mängelursachen und Gewährleistungsverpflichtungen im Falle später auftretender Schäden erheblich erschweren. Aus terminlicher Sicht würde die Beauftragung eines Dritten zusätzliche Abstimmungs-, Einarbeitungs- und Freigabeprozesse erfordern. Dies könnte zu Verzögerungen bei der Herstellung der Abdichtung und zu Auswirkungen auf die nachfolgenden Bauabläufe führen.
- 29.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 15 Aufgrund der Sperrung des Bahnsteigs A wird die Flucht- und Rettungswegführung innerhalb des Bahnhofsgebäudes angepasst. Im Rahmen des angepassten Fluchtwegkonzeptes wird künftig ein Fluchtweg durch den Bereich des Lagerraums EG 0.40 geführt. Zur Sicherstellung eines sicheren und regelkonformen Fluchtweges ist der Lagerbereich dauerhaft vom Fluchtweg zu trennen. Hierfür ist eine stabile bauliche Trennkonstruktion einschließlich einer verschließbaren Tür herzustellen. Die Konstruktion muss an die vorhandenen baulichen Gegebenheiten angepasst werden und den Anforderungen des Bahnhofsbetriebs, der Verkehrssicherung sowie der bauzeitlichen Nutzung entsprechen. Die Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten sowie den bauzeitlichen Verkehrs- und Fluchtwegführungen innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Die erforderliche Abtrennung muss in die bestehende Baustelleneinrichtung, die aktuellen Bauzustände und die bereits umgesetzten Sicherungsmaßnahmen integriert werden. Der bereits beauftragte Bauauftragnehmer verfügt über die erforderlichen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Bausubstanz, der aktuell eingerichteten Verkehrswege sowie der projektspezifischen Sicherheitsanforderungen. Die Leistung greift unmittelbar in die bestehende Baustellenorganisation und die bauzeitliche Nutzung des Bahnhofsgebäudes ein. Zudem bestünde das Risiko von Terminverzögerungen, da die Anpassung der Fluchtwegführung unmittelbar von der Fertigstellung der Abtrennung abhängig ist. Eine verzögerte Umsetzung könnte Auswirkungen auf die geplante Verkehrsführung sowie auf die weiteren Bauabläufe haben. 16 Im Zuge der Bauausführung der Trockenlöschwasserleitung wurden nach Abschluss der Ausführungsplanung örtliche Gegebenheiten festgestellt, die eine Anpassung der geplanten Ausführung erforderlich machen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen umfassen: • Anpassung der Leitungsführung der Trockenlöschwasserleitung aufgrund von Kollisionen mit Zuganzeigern, Unterzügen sowie vorhandenen Bestandsleitungen, • Verlegung der Entlüftungsventile zur Tunnelseite, um eine Beeinträchtigung der Reisendenströme im Posttunnel auszuschließen, • Durchführung einer erneuten Druckwasserprüfung nach Umsetzung der geänderten Leitungsführung und der Ventilanpassungen, • Erweiterung der Beschilderung an den Einspeise- und Entnahmestellen um konkrete Lagebezeichnungen, • Herstellung einer Taubenvergrämung zwischen der Trockenlöschwasserleitung und der Decke des Posttunnels. Die beschriebenen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der durch den Auftragnehmer geplanten und auszuführenden Trockenlöschwasserleitung. Die erforderlichen Anpassungen betreffen unmittelbar die Leitungsführung, die Befestigungssysteme, die Anlagentechnik sowie die spätere Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems. Die Änderungen wurden unmittelbar vor Beginn der Montage auf Basis der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten erforderlich. Die Anpassung der Trassenführung stellt daher keine eigenständige Leistung dar, sondern eine Fortentwicklung der bereits abgeschlossenen Ausführungsplanung sowie der darauf aufbauenden Montagevorbereitung. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde erhebliche technische und organisatorische Schwierigkeiten verursachen. Zusätzlich würden technische Schnittstellen innerhalb eines sicherheitsrelevanten Anlagensystems entstehen. Die Verantwortung für Planung, Ausführungsanpassung, Montage und Funktionsprüfung der Trockenlöschwasserleitung wäre auf mehrere Auftragnehmer aufgeteilt. Hierdurch würden insbesondere Risiken entstehen hinsichtlich der Kompatibilität der geänderten Leitungsführung mit der Gesamtanlage, der ordnungsgemäßen Ausführung der Druckprüfung, der Zuordnung von Mängelursachen im Falle späterer Undichtigkeiten oder Funktionsstörungen und der Gewährleistung für die Gesamtanlage.
- 01.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 17 Während der Bauzeit ist zwischen dem Baufeld am nördlichen Hausbahnsteig und dem Zugang zum Heliocenter eine lichtdurchlässige Staubschutzwand zu errichten. Die Maßnahme dient dem Schutz der Nutzer des Heliocenters sowie der Reisenden vor Staub-, Schmutz-, Sicht- und sonstigen baubedingten Beeinträchtigungen. Die Staubschutzwand wird als stabile Holzrahmenkonstruktion mit einer wechselweisen Verkleidung aus Acrylglasplatten und Holzmehrschichtplatten ausgeführt. Hierdurch wird sowohl eine wirksame Abschirmung des Baustellenbereichs als auch die notwendige Lichtdurchlässigkeit und soziale Kontrolle im Bereich des Zugangs zum Heliocenter gewährleistet. Die Leistung umfasst insbesondere: • Herstellung einer standsicheren Holzrahmenkonstruktion, • Montage von Acrylglas- und Holzmehrschichtplatten, • Anschlüsse an die bestehende Baustelleneinrichtung, • erforderliche Aussteifungs- und Sicherungsmaßnahmen, • Unterhaltung und Anpassung der Konstruktion während der Bauzeit, • Rückbau nach Abschluss der Baumaßnahme. Die Staubschutzwand steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestehenden Baustelleneinrichtung und den durch die Fa. Leonhard Weiss ausgeführten Bauleistungen. Die Konstruktion wird unmittelbar entlang des aktiven Baufeldes errichtet und muss funktional sowie konstruktiv in die vorhandene Baustellenorganisation integriert werden. Die Herstellung der Staubschutzwand erfordert die Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, der bestehenden Absperrungen, der Verkehrsführungen für Reisende sowie der laufenden Bauabläufe. Darüber hinaus muss die Konstruktion an wechselnde Bauzustände angepasst und während der gesamten Bauzeit unterhalten werden. Der bereits beauftragte Bauauftragnehmer verfügt über die erforderlichen Kenntnisse der bestehenden Baustelleneinrichtung, der örtlichen Randbedingungen sowie der vorgesehenen Bauabläufe. Dadurch kann die Staubschutzwand unmittelbar in die vorhandenen Sicherungs- und Absperrungsmaßnahmen eingebunden werden. Die Staubschutzwand ist funktionaler Bestandteil der Baustelleneinrichtung und dient der sicheren Abgrenzung des Baufeldes gegenüber dem angrenzenden Heliocenter. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den durch die Fa. Leonhard Weiss hergestellten Absperrungen, Verkehrsführungen und Baustelleneinrichtungen und muss während der Bauzeit an die jeweiligen Bauzustände angepasst werden. Eine Vergabe an einen Dritten würde zusätzliche technische Schnittstellen, erhöhten Koordinierungsaufwand, Terminrisiken sowie vermeidbare Mehrkosten verursachen. Aus technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht kann die Leistung daher zweckmäßigerweise nur durch den bereits beauftragten Bauauftragnehmer Leonhard Weiss erbracht werden. 18 Zum Schutz der Reisenden und der im Bahnhofsbereich tätigen Mitarbeiter ist während der Bauzeit eine zusätzliche Abschirmung zwischen dem Baufeld und dem weiterhin in Betrieb befindlichen Mittelbereich des Bahnsteigs herzustellen. Hierfür sind an den vorhandenen Bauzaunanlagen Lärmschutzmatten zu montieren. Die Lärmschutzmatten dienen der Reduzierung der baubedingten Lärmbelastung sowie der optischen Abschirmung des Baubereichs gegenüber dem Reisendenverkehr. Darüber hinaus tragen sie zur Verbesserung der Arbeits- und Verkehrssicherheit während der Bauausführung bei. Die Leistung umfasst insbesondere: • Lieferung und Montage von Lärmschutzmatten an den bestehenden Bauzaunanlagen, • Herstellung der erforderlichen Befestigungen, • erforderliche Verstärkungen und Aussteifungen der Bauzäune, • Sicherstellung der Standsicherheit unter Berücksichtigung zusätzlicher Windlasten, • Unterhaltung und Anpassung der Anlagen während der Bauzeit, • Rückbau nach Abschluss der Bauarbeiten. Die Lärmschutzmatten werden nicht als eigenständige Konstruktion errichtet, sondern unmittelbar an den bereits vorhandenen Bauzaunanlagen befestigt. Sie werden damit Bestandteil der bestehenden Baustellenabsperrung und Verkehrssicherung, welche durch den beauftragten AN hergestellt wird und von diesmr während der gesamten Bauzeit betrieben und unterhalten wird. Durch die Montage der Lärmschutzmatten verändern sich die statischen Eigenschaften der Bauzaunanlagen wesentlich. Insbesondere entstehen zusätzliche Windangriffsflächen, die Anpassungen an der Aussteifung, Ballastierung und Verankerung der vorhandenen Zaunsysteme erforderlich machen können. Die Beurteilung und Umsetzung dieser Maßnahmen setzt detaillierte Kenntnisse der tatsächlich errichteten Bauzaunanlagen voraus. Eine Vergabe an einen Dritten würde zu einer Aufteilung der technischen Verantwortung für dieselbe Bauzaunanlage führen. Hierdurch entstünden zusätzliche Schnittstellen hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Unterhaltung der gesamten Anlage. Im Schadensfall wäre die Ursachen- und Verantwortungszuordnung zwischen Bauzaunanlage und nachträglich angebrachten Lärmschutzmatten erheblich erschwert.
- 06.10.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 19 Mit Übergabe des aktualisierten Kampfmittelräumberichtes am 17.08.2026 wurde festgestellt, dass bei den im Rahmen der Vorabmaßnahme „Umverlegung 10-kV-Kabel“ vorgesehenen Bodeneingriffen unterhalb der Bodenplatten der Personenunterführung Süd mit kampfmittelverdächtigem Boden zu rechnen ist. Zur Einhaltung der Vorgaben des Kampfmittelräumberichtes sowie zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit ist daher eine aushubbegleitende Kampfmittelüberwachung für die auszuführenden Erd- und Tiefbauarbeiten erforderlich. Da der Rahmenvertragspartner der DB die Leistung kurzfristig nicht bereitstellen konnte, wurde durch die Fa. Leonhard Weiss eine qualifizierte Kampfmittelfachfirma zur Durchführung der erforderlichen Überwachungsleistungen eingebunden. Die Leistung umfasst insbesondere: • Bereitstellung einer qualifizierten Kampfmittelfachfirma, • aushubbegleitende Kampfmittelüberwachung während der Erdarbeiten, • Freigabe der Aushubbereiche gemäß den Vorgaben des Kampfmittelräumberichtes, • kontinuierliche Abstimmung zwischen Kampfmittelüberwachung und Tiefbaukolonne, • Dokumentation der durchgeführten Überwachungsmaßnahmen, • Einleitung und Abstimmung erforderlicher Maßnahmen bei Verdachtsfällen oder Funden. Die Kampfmittelüberwachung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den durch die Fa. Leonhard Weiss auszuführenden Tiefbauarbeiten der Vorabmaßnahme „Umverlegung 10-kV-Kabel“. Die Überwachung kann nicht losgelöst von den Erdarbeiten erfolgen, sondern muss kontinuierlich und zeitgleich mit dem Aushub durchgeführt werden. Dabei erfolgen die Freigaben der einzelnen Arbeitsbereiche unmittelbar im Bauablauf und sind direkt von den tatsächlichen Aushubfortschritten abhängig. Die Kampfmittelüberwachung muss daher fortlaufend mit den ausführenden Tiefbaukolonnen abgestimmt werden und ist integraler Bestandteil der Erdarbeiten. Die Kabeltiefbauarbeiten waren unmittelbar ab dem 17.08.2026 vorgesehen und bilden eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der Baufreiheit im Bereich der Erneuerung der Personenunterführung Süd. Eine verzögerte Bereitstellung der Kampfmittelüberwachung hätte zwangsläufig zu einer Verschiebung der Tiefbauarbeiten geführt. Dadurch wäre die fristgerechte Durchführung der Kabelumverlegung gefährdet worden. Da die Kabelumverlegung auf dem kritischen Terminpfad der Gesamtmaßnahme liegt, hätte sich eine Verzögerung unmittelbar auf den Beginn der Hauptmaßnahme zur Erneuerung der Personenunterführung Süd ausgewirkt. Hieraus hätten sich erhebliche Folgen für das Gesamtprojekt ergeben, insbesondere die Verschiebung des Baubeginns der Erneuerung der PU Süd, die Verzögerungen nachfolgender Abbruch-, Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Behinderungen bereits gebundener Auftragnehmer, die Verlängerungen von Baustelleneinrichtungen und Vorhaltekosten, Behinderungs- und Stillstandskosten sowie Risiken für die Einhaltung vertraglicher und betrieblicher Meilensteine. Durch die kurzfristige Beauftragung einer qualifizierten Kampfmittelfachfirma durch die Fa. Leonhard Weiss konnten diese Termin- und Kostenrisiken vermieden und der planmäßige Beginn der Kabeltiefbauarbeiten sichergestellt werden. 20 Im Zuge der Fortschreibung des Bauentwurfs wurde die ursprünglich vorgesehene Ausführung der Bahnsteigpflasterflächen angepasst. Während die Ausschreibung die Herstellung der Pflasterflächen in ungebundener Bauweise vorsah, ist die Ausführung nun in gebundener Bauweise herzustellen. Die Änderung betrifft die konstruktive Ausbildung der Pflasterfläche einschließlich Bettung, Verfugung sowie der erforderlichen Anschluss- und Verbundkonstruktionen. Art, Lage, Geometrie und Funktion der herzustellenden Bahnsteigflächen bleiben unverändert Bestandteil des bereits beauftragten Leistungsumfangs. Die geänderte Pflasterbauweise stellt keine eigenständige neue Leistung dar, sondern eine Änderung der Ausführungsart einer bereits vertraglich beauftragten Leistung infolge der Anpassung des Bauentwurfs. Die Arbeiten sind technisch untrennbar mit den übrigen durch den Auftragnehmer herzustellenden Bahnsteigkonstruktionen verbunden. Eine Vergabe an einen Dritten würde zusätzliche technische Schnittstellen, erhöhte Gewährleistungsrisiken, erhebliche Koordinierungsaufwände sowie vermeidbare Zusatzkosten und Terminrisiken verursachen.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG erhalten.

## Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=942cbbad-bad1-44d5-8de4-60b0790fbed5. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hbf-augsburg-bahnsteigneubau-gl-1-und-neubau-pu-sued-zum-gleis-1-494ca012
