# Hauptbaumaßnehmen Neukieritzsch (a) – Regis Breitingen (a).

Zuschlag erteilt

DB Netz AG, Großprojekte Südost, I.NG-SO-S hat den Auftrag für Tiefbau in Neukieritzsch am 07.12.2016 vergeben, Zuschlag an Sersa GmbH und Arge Neukieritzsch, c/o Sersa GmbH.

- Auftraggeber: DB Netz AG, Großprojekte Südost, I.NG-SO-S
- Was: Tiefbau: Hauptbaumaßnehmen Neukieritzsch (a) – Regis Breitingen (a).
- Wo: Neukieritzsch, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.05.2017 bis 12.07.2019
- Zuschlag an: Sersa GmbH und Arge Neukieritzsch, c/o Sersa GmbH
- Zuschlag am: 07.12.2016
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht
- Originaltitel: 16FEI21004 – Hauptbaumaßnehmen Neukieritzsch (a) – Regis Breitingen (a).

## Gewinner

- [Sersa GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/sersa-gmbh), Dresden
- [Arge Neukieritzsch, c/o Sersa GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/arge-neukieritzsch-co-sersa-gmbh), Dresden

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (national)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
- CPV-Code: 45230000-8
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten](https://vergabeweiser.de/cpv/45230000-bauarbeiten-fuer-rohrleitungen-fernmelde-und-stromleitungen)
- Bekanntmachungs-ID: 240853-2017

## Verlauf

- 24.06.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Die im Bauzustand 1 im Bf Neukieititzsch einzubauenden Weichen W101 und W102 sind nach dem Einbau bis zu ihrer Inbetriebnahme in Stilllegungsart i zu verschließen. Der Verschluss ist zwingend erforderlich, um vom Weicheneinbau am 11.09.2017 bis zur Inbetriebnahme der Weichenverbindung am 8.10.2017 einen sicheren Zugbetrieb zu gewährleisten. Diese zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erfolderlich.
- 24.06.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Ausführungsplanung der Telekommunitkationsunterlagen werden als Grundlage Bestandsunterlagen benötigt. Diese Bestandsunterlagen konnten durch IZ-Plan nicht bereit gestellt werden. Aufgrund dieser Tatsache muss der Planer die notwendigen Bestandsunterlagen selbst erstellen.
- 04.07.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Baufeld werden Leitungen Dritter gekreuzt. Einige Leitungsträger haben entsprechend der örtlichen Einweisungen Forderungen hervorgebracht. Die Umsetzung dieser Forderungen, die die Sicherung der Leitungen gewährleisten, müssen durch den AN der Hauptbaumaßnahmen sichergestellt werden. Dabei handelt es sich um die Herstellung und den Rückbau von Leitungskreuzungen im kompletten Baufeld. Des Weiteren hat die Straßenverkehrsbehörde Auflagen für die Herstellung der Anschlüsse der Baustraßen an das öffentliche Netz gestellt. Es müssen Teile der Baustraßen mit Asphalt ausgeführt werden. Weiter ist der dauerhafte Schutz des Radweges an der K 7931 sicherzustellen. Außerdem müssen Verkehrsspiegel, Geländer und ein Anfahrschutz bauzeitlich rückgebaut werden.
- 25.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Baustraßenführung und Anordnung von BE-Flächen im Bereich km ca. 24,0 bis 25,0 bahnrechts wird seit dem 12.4.2017 besprochen und diskutiert. Am 17.7.2017 wurde die Herstellung der Baustraßen und BE-Flächen für den vorgenannten Bereich, gemäß der aktuell gültigen Pläne (Stand 28.06.2017), angeordnet. Die Art der Baustraßenführung sowie die Anordnung und Zurverfügungstellung von BE-Flächen in diesen Bereichen weichen vollumfänglich von den Entwurfsplänen der Baustraßenführung sowie zugehörigen Inanspruchnahme ab. Auf Grund dieser Änderungsanordnungen ergeben sich u. a. Mehraufwendungen wie die abschnittsweise Herstellung der Baustraßenbereiche auf Grund der Überfahrtsituationen (Grundlage für die Herstellung ist jeweils die Schaffung einer Überfahrt (Stahlbeton) sowie des Gründungspolsters (km ca. 25,0)), auf Grund der reduzierten Inanspruchnahmeflächen sind die Arbeiten zur Herstellung der Baustraßen und BE-Flächen ausschließlich mit Bagger und Lkw möglich und auch nur vor Kopf.
- 25.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung der BE-Flächen und Baustraßen bei km ca. 25,0 und 25,65 wurde festgestellt, dass Leitungen diverser Versorgungsträger im genannten Flächenbereich unterirdisch verlegt sind. Bei km ca. 25,0 bahnrechts handelt es sich um eine bis dahin nicht bekannte Leitung der LMBV und bei km ca. 25,65 bahnrechts um eine Leitung des ZV Bornaer Landes. Im Zuge der jeweiligen Einweisungen der Versorgungsträger wurde durch diese eine flächige Verlegung von Stahl- oder Stahlbetonplatten zur Lastverteilung im Schutzstreifenbereich gefordert. Diese Art der Lastverteilung wurde diskutiert und hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und zeitlicher Zwänge gemeinsam nach Sicherungsalternativen gesucht. Am 4.7.2017 wurde mit dem Ingenieurbüro Pampel ein Vor-Ort-Termin abgestimmt, woraus ein Vorschlag zur Ausführungsanpassung der Lastverteilung entstand. Mit Schreiben vom 10.7.2017 wurde, die durch das Ingenieurbüro angeführte Art der Lastverteilung, zur Ausführung angeordnet. Auf Grund dieser Änderungsanordnung ergeben sich u.a. Mehraufwendungen wie die Herstellung des Bodenabtrags und teilweise Verbringung zu übrigen BE-Flächen im kompletten Baufeld sowie anschließender Wiederantransport des Materials zum Einbauort (nach Rückbau FSS), die Verlegung des beschriebenen Geogitters und Herstellung des Polsters aus gebrochenem Material (Dicke ca. 80 cm) sowie der anschließende Rückbau und die Entsorgung der Einbaustoffe.
- 25.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Es handelt sich hier um eine Schnittstellenleistung zwischen den beiden Auftragnehmern ARGE Sersa und Siemens. Die aBk-Ü Deutzen benötigt für die Stromversorgung zwingend u.a. Erdungs- und Schutzmaßnahmen. Diese sind Teil des PT 1. Im Modulvertrag RSTW mit der Firma Siemens ist keine entsprechende Position enthalten. Auch der Vertrag mit der ARGE Neukieritzsch enthält diese Leistung nicht. Die Ausführung der Erdungs- und Schutzmaßnahmen sind jedoch für eine erfolgreiche Abnahme der aBk-Ü unabdingbar. Da ein funktionaller Zusammenhang zwischen der Herrstellung der Stromversorgung und den Erdungs- und Schutzmaßnahmen besteht, ist die Leistung von einem und denselben Auftragnehmer auszuführen.
- 25.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Prüfbericht durch den Bauvorlageberechtigten vom 19.6.2017 wurde für das zu planende Holmgeländer, basierend auf der Ausschreibung, keine Freigabe erteilt. Mit Schriftverkehr des AG vom 10.7.2017 wurde konkret die Umsetzung des Füllstabgeländers angewiesen in Form der Umplanung von Holm- auf Füllstabgeländer sowie beidseitiger Herstellung eines Füllstabgeländers im Betrachtungsbereich des Durchlasses am km 22.931 einschließlich Montage.
- 25.08.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins des AN und AG am 15.6.2017 wurde die Überfahrtsproblematik der MIBRAG- und LMBV-Leitungen bei km 24.700 bahnrechts besprochen. Hauptaugenmerk war hierbei die in der BE-Fläche vorhandene Freileitung der MIBRAG sowie die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zur Freileitung sowie anschließender Nutzung. Durch den AG wurde die Planung und Durchführung der Erdverlegung einer 6kV-Freileitung sowie anschließende Wiederherstellung des Ist-Zustandes angeordnet.
- 29.09.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Mit Einrichtung der Eingleisigkeit zwischen Neukieritzsch und Regis-Breitingen macht es sich zur Zugschlusserkennung erforderlich eine Beobachtungsanlage zu errichten. Damit der Zugschluss auf dem Monitor des Fahrdienstleiters in Regis-Breitingen als Standbild dargestellt werden kann, sind Informationen über den genauen Standort des Zuges erforderlich. Diese sind aus der LST- Anlage abzugreifen. Dieser Abgriff ist eine zusätzliche Leistung die zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich ist.
- 24.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Bauzustandes 0 (Baufeldfreimachung) ist es notwendig das Bestands-OSE-Kabel in ein Behelfskabelgefäß umzuverlegen. Das Kabel bleibt bis zum Bauzustand 1 (Totalsperrung ab 31.08.17) in Betrieb. Während der Umverlegung wird die genaue Kabellänge erst ermittelbar sein – ggf. ist es notwendig das Bestandskabel mit einer Muffenverbindung zu verlängern. Die Umverlegung des Bestandskabels ist nicht Bestandteil des Vertrages.
- 24.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Umverlegung des Bestands-OSE-Kabels in ein Behelfskabelgefäß weg vom Gleis ist es notwendig die Anschlüsse des Kabels an die Schalterfernantriebe der Oberleitung bauzeitlich zu verlängern und anzuschließen. Der bauzeitliche Zustand bleibt bis zur Inbetriebnahme der neu zu erstellenden Anlage im Bauzustand 1 in Betrieb.
- 24.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Umbaues Streckenabschnitt Neukieritzsch – Regis-Breitingen erfolgt im Zeitraum 03/2018 – 12/2018 der Ersatzneubau der EÜ Forststraße. In Vorbereitung ist es notwendig, die unmittelbar im Bereich des Bestandsbauwerkes vorhandenen Oberleitungsmasten im Vorfeld als Baufreiheitsmaßnahme umzusetzen. Aus diesem Grund wurde der AN mit der Planung und Ausführung zum Versetzen der OLA-Masten im Bereich der EÜ Forststraße beauftragt. Folgende Leistungen sind durch den AN zu erbringen: Planung ohne Planprüfung, Herstellung und Lieferung von 2 Stk. neuer Fundamente, Anpassung der Oberleitungsanlage sowie Rückbau der frei werdenden Maste und Fundamente.
- 24.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Herstellung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen sind im Bereich km 24,0 bis 25,0 bahnrechts sind Rohrleitungen Dritter zu queren. Auf Grund der Vorgaben der Leitungseigentümer ergaben sich Mehrleistungen zu Herstellung und Rückbau von Stahlbetonüberfahrten im benannten km-Bereich. Dies beinhaltet im Wesentlichen die Erstellung einer Tragwerks-/ Objektplanung einschließlich statischer Berechnungen, Durchführung von zusätzlichen Bodenabtrages im Bereich der Fundamente und Verbringung zu übrigen BE-Flächen im Baufeld, abschnittsweise Herstellung der Leitungsüberführungen in Stahlbetonbauweise einschließlich erforderlicher Kranstellflächen sowie notwendiger Anrampungen und der anschließende Rückbau sowie Entsorgung der gewonnenen Materialien mit Antransport des im Vorfeld ausgehobenen Materials und dem Wiedereinbau.
- 24.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich der Bahnhof Neukieritzsch befindet sich im Bereich stillgellegter Gleisanlagen, wobei die darüber vorhandene Oberleitungsanlage ausser Bettrieb ist, aber die vorhandenen Querfelder sich auch über die in Betrieb befindlichen Streckengleise erstrecken. Die Sicherung der Oberleitungsanlage der Betriebsgleise wurde in der betrieblichen Anordnung F 440936 geregelt. Diese beinhaltet ein Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der in betriebbefindlichen Oberleitungsanlage der Streckengleise. Die Sicherungsmaßnahmen beinhalten im Wesentlichen die folgenden Mehrleistungen: Erstellung eines Sicherungskonzeptes und Abstimmung mit dem zuständigen ALV, Herstellung und Vorhaltung und Rückbau eines Profiltores je unterfahrenem Quertragwerk, Absicherung einschließlich Vorhaltung und Rückbau des Gefahrenbereiches entlang der Quertragwerke sowie Absicherung einschließlich Vorhaltung und Rückbau sämtlicher im Baufeld vorhandener Maste durch eine Einzäunung mittels Kunststoffzaunfelder.
- 24.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Nach bereits erfolgter Anordnung der Herstellung einer Überfahrt im Bereich km 27,25 bahnrechts an den AN ist diese Überfahrt als Sicherungsleistung im Zuge der bergbaubehördlichen Mitteilung vom 14.6.2017 und einer damit verbundenen Vor-Ort-Begehung des AG zu verstehen. Daraus ergeben sich mehraufwendungen wie zusätzlicher An-/ Abtransport von Baugeräten für die Herstellung der Überfahrt, Lieferung und Verlegung eines Geogitters im vorhandenen Baustraßenbereiches, Herstellung/ Vorhaltung und Rückbau der Überfahrt einschließlich erforderlicher Anrampungen sowie die Überprüfung der Höhenlage des Sicherungsbereiches im kompletten Bauzeitraum.
- 24.10.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung des Regelprofil nach Regelwerk der DB AG ist die Ausbildung von Randwegen beidseitig notwendig. Die Ausführung als Randweg mit Kabeltrog und die Ausbildung Tiefenentwässerung mit Randwegauffüllung wurde keine Leistungenpositionen ausgeschrieben. Die Herstellung dieser Leistung ist zur Erfüllung eines regelwerkskonformen Querschnitt notwendig und wurde entsprechend durch den AG angeordnet.
- 11.11.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · An den Maststandorten 22-13, 22-15 und 22-15a sind an den Bestandsmasten noch Altanlagen der ehemaligen Kuppelstelle vorhanden, die im Zuge der zu realisierenden Baumaßnahmen zurückgebaut werden müssen. Diese Arbeiten beinhalten im Wesentlichen den Rückbau von mind. 2 Speisekabeln je Mast, Kabel am Mast sowie im Erdbereich der zurück zu bauenden OLA-Mastgründungen (ohne Rückbau der erdverlegten Kabel bis zum ehemaligen Kuppelstellengebäude) sowie den Rückbau von jeweils 2 Kabelendverschlüssen und dazugehörigen Traversen je Mast. Da die Speisekabel sehr alt sind, ist eine Belastung der Kabel mit Schadstoffen nicht auszuschließen.
- 11.11.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Auf Grundlage der Ausschreibungsunterlage enthält die Beauftragung an den AN eine Fertigbetonstation nach Elh 00.02.05 NFT 240 mit einer Länge von 2,98 m und einer Breite von 2,38 m. Nach Anordnung des zuständigen Projektingenieurs wurde jedoch ein Betonschalthaus „lang“ gefordert und in der freigegebenen AP auch umgesetzt – dieses beinhaltet nun eine geänderte Länge von 3,58 m und eine Breite von 2,38 m.
- 23.12.2017: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß EBA- Schreiben vom 11.10.2017 ist abweichend von der geprüften und baufreigegebenen Ausführungsplanung die Signaliserung am Einfahrsignal „G“ für die Fahrstraße g/2 anzupassen und die gegenwärtige Langsamfahrstelle zurückzubauen. Diese Änderung greift unmittelbar in die Realsierung der beauftragten LST Leistungen ein und ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages zwingend erforderlich.
- 14.02.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Bezug nehmend auf die LV- Position 06.22.0010 war ursprünglich geplant das vorhandene Steuerkabel in seiner Lage zu belassen und es für die Dauer der Arbeiten für die Tiefenentwässerung zu sichern. Es lässt sich anhand vorliegender Dokumentationsunterlagen erkennen, dass das Steuerkabel in der zukünftigen Baugrube für die TE gelegen hätte. Ein Sichern des Kabels wäre nicht machbar gewesen. Gemäß den Aussagen des Betreibers ist ein Schutzstreifen um das Kabel von mind. 0,30 m einzuhalten. Das Umverlegen war eine daraus resultierende Forderung des Kabelbetreibers und nicht Teil des Vertrags-LV. In einem Vor-Ort-Termin wurden die Variante 1 „provisorische Umverlegung“ und Variante 2 „dauerhafte Umverlegung in eine neue Lage“ diskutiert. Dabei hatte die Variante 2 die geringste Störung auf den Bauablauf.
- 14.02.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Gern. der LV-Position Bettung aufnehmen (u. a. LV Pos. 11.05.0030) sind durch den AN Ausbaustärken von 45 bis 60 cm aufzunehmen, zu verladen, zum Zwischenlager zu transportieren und abzuladen. Der AN zeigte an, dass im Baufeld Schotterstärken größer 60 und 80 cm aufgefunden wurden. Die ausgebauten Schotterhöhen wurden durch den AG nachträglich vermessen. Dabei wurde an 51 Stellen das Erdplanum mit den Schotterhöhen des Gegengleises verglichen. Daraus ergab sich eine durchschnittliche Schotterhöhe von 0,66 m. Die Schotterhöhen betragen punktuell bis zu 0,84 m. Der AN bezieht sich auf eine Änderung des Bauentwurfs gern.§ 2 Abs. 5 der VOB Teil B, die Änderung ist aus Sicht der Bauüberwachung nachvollziehbar. Die o.a. Änderungen der Aushubstärke beziehen sich nicht auf die ausgeschriebene Mengeneinheit laut LV (m) sondern auf den LV-Text und stellen damit eine Änderung des Bauentwurfs gern. § 2 Abs. 5 bzw. 6 der VOB Teil B dar.
- 08.03.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Baugrubensohlabnahme vom 5.12.2017 für die herzustellenden Fundamente des Bahnsteiges 2 am Haltepunkt Deutzen wurde gemeinsam mit der Bauüberwachung festgestellt, dass eine ungenügende Tragfähigkeit im Bereich der Baugrubensohle vorhanden ist. Im Zuge dessen wurde mit der Bauüberwachung die Herstellung von Bodenaustausch mittels Beton C 12/15 in einer Stärke von mindestens 20 cm besprochen. Nach Rücksprache mit unserem Eigenübenwacher (GCE Pampel) wurde die Mindestdicke auf 30 cm angehoben. Auf Grund dieser Änderungsanordnung ergeben sich u.a. Mehrauf-wendungen wie: ein zusätzlicher Koordinierungsaufwand für die Anpassung des Bauablaufes im Hinblick auf die Herstellung des Bahnsteigbaues, die Durchführung zusätzlicher Erdarbeiten, die Verbringung des Aushubmaterials zum Zwischenlager auf die BE-Fläche Regis-Breitingen (Lagerflächen am HP Deutzen sind erschöpft), die Entsorgung des Aushubmaterials und die Herstellung eines Gründungspolsters (Dicke mindestens 30 cm) für die Fundamente.
- 08.03.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Entsprechend Prüfbericht 0971/2017, bautechnisch / statischer Teil, vom 5.1.2018 wurde festgestellt, dass für die Mäste 23-13, 23-14, 23-19, 23-20, 24-19, 24-20, 24-25, 24-26, 25-23, 25-24, 25-29, 25-30, 26-27, 26-28, 27-5 und 27-6 die erforderlichen Standsicherheiten durch das Einbringen der TE nicht mehr gegeben sind. Um die erforderliche Standsicherheit wieder zu gewährleisten, wird ein Neubau dieser Mäste mit Übernahme der Kettenwerke erforderlich. In der noch vorzulegenden Ausführungsplanung EZ sind in Bauphase 2 bahnlinks 8 Ortbeton-gründungen für Winkelmaste zu planen. Für die Bauphase 3 bahnrechts sind 8 Rammgründungen der Winkelmaste zu planen. Für die Baudurchführung sind die erforderlichen Rammarbeiten in der eingeordneten Sperrpause LNK-LRB 03-2018 (4./5.5.2018) bzw. LNK-LRB 04-2018 (5./6.5.2018) tagsüber im Gleis 1 einzuordnen. Des Weiteren steht nach der Umschaltung in den nachfolgenden Bz mit der Herstellung der Baufreiheit OLA (Rückbau Bahnerden) für den Gleisbau die Möglichkeit, die erforderlichen 8 Gründungen tagsüber auszuführen.
- 17.03.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge einer Bestandsaufnahme vor Ort wurde festgestellt, dass nicht alle Kabelwege voll umfänglich vorhanden sind jedoch zur Erreichung des vertraglich vereinbarten HdF- Termins im Mai 2018 zwingend erforderlich sind.
- 29.03.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · In Vorbereitung der Ausführung Bahnsteigausstattung Verkehrsstation Hp Deutzen wurde festgestellt, dass Teile der geplanten Bahnsteigasusstattung entgegen der Ausschreibung neu beschafft bzw. zusätzliche Beschilderungen bzw. Ausstattungselemente notwendig werden. Diese Leistungen sind für die IBN der Verkehrsstation zwingend erforderlich.
- 13.04.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung des Bahnsteigbelages sind Pflasterarbeiten im Bereich HP Deutzen auszuführen. Leistungen zum Schneiden und Einfassen von Pflastersteinen sind gesonderte Leistungen und für die Umsetzung der Pflasterarbeiten notwendig. Im Rahmen der Ausschreibung wurde die gesonderte Leistung nicht ausgeschrieben. Diese Leistungen sind Herstellung eines regelkonformen Zustandes und für Inbetriebnahme der Bahnsteige zwingend erforderlich.
- 13.04.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Herstellung der Tiefenentwässerung im Bereich Bahnsteig Deutzen Gleis 2 wurde festgestellt, dass aufgrund vorhandener Bestandsquerrungen die Tiefenentwässerung auf einer Länge von ca. 20 m nicht in der geplanten Tiefe hergestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt die Herstellung einer Mulde. Aufgrund der neuen Lage der Entwässerung sind zusätzlich L-Steine zur Böschungssicherung notwendig. Diese Leistungen sind für die Inbetriebnahme der Tiefbauarbeiten im Endzustand zwingend erforderlich.
- 13.04.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Herstellung Gleisentwässerung im Bahnsteigbereich wurde festgestellt, dass die Anbindung der Gleisentwässerung an die im Bahnsteig zuverlegende Sammelleitung nicht ausgeschrieben wurde. Für die Gewährleistung einer funktionierenden Gleisentwässerung ist die zusätzliche Verlegung von Rohren DN 150 notwendig. Diese Leistungen sind für die Inbetriebnahme der Tiefbauarbeiten im Endzustand zwingend erforderlich.
- 13.04.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Tiefenentwässerung wurden im Bereich km 27,510 km 27,550 verschiedene Hindernisse im Baugrund vorgefunden. Im Bereich km 27,510 wurden 2 unbekannte Stahlrohrleitungen ca. DN 600 und bei km 27,550 mehrere unbekannte Betonfundamente vorgefunden. Für die Herstellung der Tiefenentwässerung wurde es zwingend notwendig, diese Hindernisse zu entfernen.
- 17.05.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Prüfung und Freigabe der Ausführungsplanung Vorflutleitung km 22,500 mit Pumpenschacht wurde die Dimension des Pumpenschachtes von DN 2000 auf DN 2500 geändert und der zusätzliche Einbau eines Druckentspannungsschachtes gefordert. Für die Inbetriebnahme der Vorflutleitung sind die Forderungen aus der Freibgabe der Ausführungsplanung umzusetzen und zwingend erforderlich.
- 02.06.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der LV-Position Bettung aufnehmen (u. a. LV Pos. 11.05.0030) sind Ausbaustärken von 45 bis 60 cm aufzunehmen, zu verladen, zum Zwischenlager zu transportieren und abzuladen. Der AN zeigte an, dass im Baufeld Schotterstärken größer 60 bis 95 cm aufgefunden wurden. Diese Erhöhung ist nicht mit der Leistungsverzeichnisposition Position abgegolten und stellt daher einen Mehraufwand dar. Der Mehraushub ist für die Herstellung der vertraglichen Leistung zwingend erforderlich.
- 09.06.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der LV-Position Bettung aufnehmen (u. a. LV Pos. 11.05.0030) sind Ausbaustärken von 45 bis 60 cm aufzunehmen, zu verladen, zum Zwischenlager zu transportieren und abzuladen. Der AN zeigte an, dass im Bereich km 25,2 – 28,36 bahnrechts Schotterstärken größer 60 bis 95 cm aufgefunden wurden. Diese Erhöhung ist nicht mit der Leistungsverzeichnisposition Position abgegolten und stellt daher einen Mehraufwand dar. Der Mehraushub ist für die Herstellung der vertraglichen Leistung zwingend erforderlich.
- 09.06.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Tiefbauarbeiten wurde festgestellt, dass der vorgefundenen Baugrund nicht dem Baugrundgutachten entspricht. Zur Sicherstellung der Tragfähigkeit des Erdplanum wurde abweichend zur Ausschreibung in Teilbereichen zusätzliche Leistungen zur Planumsertüchtigung des Erdplanum bahnrechts (ca. km 22,6 – 25,2) notwendig. In Teilbereiche erfolgen zusätzlich Bodenverbesserung mittels Fräsen und Bodenaustausch.
- 13.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß der LV-Position 07.05.0010 ff. sind Absetz- und Sickerbecken als reine Erdbecken geplant auszuführen. Aus fachlichen Gründen ist das Absetzbecken in Betonpflasterbauweise im Betonbett auszuführen. Gleiches gilt für die Überlaufschwelle, hier tlw. in Wasserbausteinen. Die Änderung der Ausführung bedingt auch einen höheren Umfang an Planungsleistungen.
- 19.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung von Verbauten müssen im Baugrubenbereich Kabel verlegt werden. Diese Leistung wird zwar durch Dritte ausgeführt – der AN wurde jedoch um entsprechenden Schutz der Kabel gebeten. Mittels herzustellendem Kabelkanal sollen sowohl die im Bestand befindlichen als auch die neu zu verlegenden Kabel in diesem Bereich ausreichend geschützt werden.
- 19.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Zur Erreichung der vorgeschriebenen Baufreiheit mussten auf dem an der EÜ Forststraße angrenzenden Grundstück der Bahnhofsstraße 1 Gartenlauben abgerissen werden. Dafür wurde ein zusätzlicher abschließbarer Materialcontainer notwendig, um die Abbruchreste sowie altes Inventar entsprechend zu entsorgen.
- 19.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch unvorhersehbare höhere Niederschlagsserien wurden aus den vorhandenen Entwässerungsanlagen größere Mengen Wasser ausgespült und somit vermehrt Ausspülungen an der Böschungskante im Bereich der Achse A20 vorgefunden. Daraufhin wurden seitens der Bauüberwachung Sicherungsmaßnahmen angeordnet, die in Form von zusätzlichen Folienabdeckungen sowie Verlängerungen der Entwässerungsanlagen mittels Flexrohr durchgeführt werden sollen.
- 20.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Herstellung von Verbauten müssen im Baugrubenbereich Kabel verlegt werden. Diese Leistung wird zwar durch Dritte ausgeführt – der AN wurde jedoch um entsprechenden Schutz der Kabel gebeten. Mittels herzustellendem Kabelkanal sollen sowohl die im Bestand befindlichen als auch die neu zu verlegenden Kabel in diesem Bereich ausreichend geschützt werden.
- 21.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Die mit im Bereich der EÜ Forststraße noch zu erbringenden Gleisoberbauarbeiten waren bisher noch nicht Bestandteil der bereits vergebenen Hauptbauleistungen und wurden zusätzlich beim AN als Angebot abgefordert.
- 21.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Die im Hauptvertrag festgelegten Oberflächensondierungen zur Kampfmitteluntersuchung sind für den Bereich der EÜ Forststraße nachträglich als nicht ausreichend erachtet worden. Da das Gebiet im Bereich der Bahnstrecke an der EÜ Forststraße als generell kampfmittelverdächtig beschrieben wird und im Zuge der fortschreitenden Arbeiten auch diverse Großgeräte zum Einsatz kommen, wurde eine baubegleitende Aushubkontrolle hinsichtlich möglicher Kampfmittelvorkommen beim AN abgefordert.
- 21.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß Ausschreibung war der Kabelschacht bare HP Deutzen bei km 25,180 abzusenken. Bei der Zustandsfeststellung wurde festgestellt, dass eine Absenkung des Bestandskabelschachtes auf Grund eingeführter, in Betrieb befindlicher Bestandskabel, nicht möglich ist. In Rücksprache mit dem Anlagenverantwortlichen wurde festgelegt, zur Herstellung des Regelprofils den Bestandsschacht und das anschließende Gelände mittels Schotterhalterung zu sichern.
- 21.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Tiefenentwässerung wurden im Bereich km 25,240 bahnrechts verschiedene Hindernisse im Baugrund vorgefunden. In diesem Bereich wurde eine unbekannte Leitung DN 1500 aus Stahl sowie mehrere unbekannte Betonfundamente vorgefunden. Für die Herstellung des Grabens der Tiefenentwässerung wurde es zwingend notwendig, diese Hindernisse zu entfernen.
- 21.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Das im Hauptvertrag festgelegte Beweissicherungssicherungsverfahren für Gebäudehüllen im grenznahen Bereich des Baufeldes sollte nun noch auf das Gebäudeinnere des angrenzenden ehemaligen Klinikgebäudes im Bereich der EÜ Forststraße ausgedehnt werden. Die zusätzliche Dokumentation des Gebäudeinnern wurde durch den AG vom AN entsprechend abgefordert.
- 21.07.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge der Optimierung des bisherig geplanten Verbaus durch den AN wurde festgestellt, dass die auf der bahnlinken Seite vorgesehene Stützwand in Ihrer bisherigen Ausführung nicht mehr hergestellt werden kann. Eine Umplanung der benannten Stützwand wurde somit nach Wegfall des bahnlinken Verbaus notwendig und beim AN daraufhin eine entsprechende Umplanung abgefordert. Der Einbau der neuen Spundwände für die erforderliche Stützwand erfolgt in der vorgesehenen Totalsperrung.
- 02.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Tiefenentwässerung wurden im Bereich km 25,240 bahnrechts Rasengitterplatten im Baugrund vorgefunden. Für die Herstellung des Grabens der Tiefenentwässerung wurde es zwingend notwendig, diese Platten zu entfernen.
- 23.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Böschungsprofilierungsarbeiten wurde in den Böschungsbereichen ca. 24,95 km und ca. 27,60 bahnrechts unbekannte Fundamente vorgefunden. Zur Herstellung einer regelkonformen Böschung ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Fundamente zurückzubauen.
- 23.08.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung der Tiefbauarbeiten wurde festgestellt, dass der vorgefundenen Baugrund nicht dem Baugrundgutachten entspricht. Zur Sicherstellung der Tragfähigkeit des Erdplanum wurde abweichend zur Ausschreibung in Teilbereichen zusätzliche Leistungen zur Planumsertüchtigung des Erdplanum bahnrechts (ca. 25,24 – 28,35 km) notwendig. In Teilbereiche erfolgen zusätzlich Bodenverbesserung mittels Fräsen und Bodenaustausch.
- 29.09.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Ausführung des Versickerungsbecken wurde beim Aushub der Baugrube ca. km 27,4 bahnlinks unbekannte Fundamente und Anlagenteile vorgefunden. Zur Herstellung eines regelkonformen Versickerungsbecken ist es zwingend erforderlich, die entsprechenden Fundamente / Anlagenteile zurückzubauen und zu entsorgen..
- 07.12.2018: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß geprüfter und baufreigegebener Ausführungsplanung ist die Zugnummernmeldeanlage des Bf Neukieritzsch für die IBN der Zweigleisigkeit Neukieritzsch – Regis-Breitingen anzupassen. Diese Änderung greift unmittelbar in die Realsierung der Beauftragten LST Leistungen des Bauzstand 4.0 ein und ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages zwingend erforderlich.
- 22.02.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Für den Streckenabschnitt sind zur Herstellung Endzustand im Bereich Weichenanfang W102 Bf Neukieritzsch, 26,9 km und im Bereich EÜ Forststraße Ersatzschienen von jeweils 10 m Länge (beidseitig) einzubauen. Die Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages zwingend erforderlich.
- 09.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Eine vertragliche Grundlage für die Rasenansaat für hergestellte Flächen und Bahnböschungen existiert im HLV unter Pos. 01.17.0030. Diese bietet keinen hinreichenden Böschungsschutz, sodass eine Ausführung mit Erosionsschutzmatten und einer Nassansaat realisiert werden soll.
- 09.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Die vertragliche Grundlage beinhaltet keine hinreichende Sicherung der Randbereiche neben den flügelwänden. Es ist somit die Sicherung der Böschungspflasterflächen mit Betontiefbordstein auszuführen.
- 09.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Bereich der Achse 20 endet die Bestandsentwässerung zwischen den Gleisen 1 und 2 sowie eine im Randbereich verlegte Leitung DN 200. Das anstauende Wasser muss gebündelt und abgeführt werden, um eine Böschungserosion zu vermeiden. Hierfür wird ein Betonfertigteilschacht DN 1000 installiert. Der Schacht wird kurzfristig benötigt und soll im Zuge der laufenden Erdarbeiten im Böschungsbereich eingebaut und provisorisch angeschlossen werden (MKA 29).
- 09.04.2019: Vertragsänderung veröffentlicht · Gemäß freigegebener Ausführungsplanung für den Verschub ist der Einbau von Aussteifungsträgern mit der vorgegebenen Höhenlage UK HEB 400 von 153,54 m ü HN erforderlich. Zur Realisierung ist es notwendig den Straßenkörper im Bereich der Verschubstrecke von der Herstell- bis zur Endlage komplett abzutragen. Auf Grund der fehlenden Überdeckung durch die zu geringe Tiefenlage der Medienleitungen (GFK-Abwasserkanal, 20-KV-Trasse, Telekomtrasse, ggf. Gasleitung) ist es notwendig den gesamten Straßenbereich durch eine bewehrte Schutzbetonplatte für die Medienleitungen zu sichern. (MKA012) Nach Beendigung des Brückeneinschubs muss diese vor Ausführung des Straßenausbaus zurückgebaut werden (MKA026).

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Sersa GmbH und Arge Neukieritzsch, c/o Sersa GmbH erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.04.2019, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf TED – Tenders Electronic Daily (© Europäische Union), https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/166409-2019. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hauptbaumassnehmen-neukieritzsch-a-regis-breitingen-a-2408532017
