# Hauptbauleistung Streckenertüchtigung Nordbahn Strecke 6088 Neustrelitz - Neubrandenburg

Zuschlag erteilt · Nur 1 Angebot

DB Netz AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Neustrelitz am 02.01.2024 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Stralsund. Eingegangen: 1 Angebot.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Hochbau und Rohbau: Hauptbauleistung Streckenertüchtigung Nordbahn Strecke 6088 Neustrelitz - Neubrandenburg
- Wo: Neustrelitz, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 19.01.2024 bis 30.12.2024
- Zuschlag an: Einzelunternehmen aus Stralsund
- Zuschlag am: 02.01.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 1

## Gewinner

- Einzelunternehmen aus Stralsund

## Leistungsumfang

Bei der Streckenertüchtigung Nordbahn 2024 Strecke 6088 Neustrelitz – Neubrandenburg handelt es sich um eine Bündelungsmaßnahme von Einzelbaumaßnahmen, die in einem Baukorridor baulich umgesetzt werden. Es werden insgesamt 8 Durchlassbauten, 5 Tiefenentwässerungen und 5 Oberbauabschnitte inkl. Randwegsicherungen baulich umgesetzt.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45223200-8
- CPV-Bezeichnung: [Bauliche Anlagen](https://vergabeweiser.de/cpv/45223200-bauliche-anlagen)
- Bekanntmachungs-ID: f748153d-0492-45c7-bc49-5cc5b682c052

## Verlauf

- 05.01.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 18.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 - 001 Arbeiten am RSTW Neubrandenburg für die Bauzustände dürfen ausschließlich von der Firma Siemens ausgeführt werden (Alttechnik Siemens), somit müssen Teile der Leistungen an Siemens beauftragt werden. Diese Leistungen beinhalten 10 Stück Schienen zur Adaption der Achszähler, sowie Relaisersatzstecker für die Einstellung der Fahrstraßen im RSTW. Die zusätzlichen PZB-Magnete im Bereich Blankensee, Burg Stargard und Neubrandenburg werden ebenfalls bestätigt, da diese nicht in der LST-Planung vorhanden waren. Der Kabelkanal im Bereich der BE-Fläche km 106,6 wurde zum Zeitpunkt der Ausschreibung erdverlegt angenommen. Das es sich um einen aufgeständerten Kabelkanal handelt, ist erst nach der Beauftragung während der Kabeleinweisung offenkundig festgestellt worden. A1 - 003 Die vorgefundene Packlage musste aufgrund des Zustandes und dass ein Teilabbruch nicht möglich war, zurück gebaut werden. Der Ablauf wurde auf Empfehlung des Baugrundgutachters umgesetzt. Die vorgefundene Leitung war im Bestandsplan nicht enthalten und somit unbekannt. Die Leitung wurde während der Sperrpause beim Abbruch vorgefunden und gesichert. Da die Leitung noch in Betrieb war, wurde diese instandgesetzt und an die Bestandsleitung angeschlossen. Eine Bodenabdeckung wurde baulich notwendig, welche im Vertrag nicht beschrieben war. A1 - 002 Ausgeschrieben ist das System gemäß Ril 836.3404, die statische Berechnung aus der Ausführungsplanung ergab eine Pfostenlänge von bis zu 4,20 m statt 2,80 m in einem Bereich des 1. Oberbauabschnittes km 109,790 bis km 112,976.
- 27.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 - 007 Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausführungsplanung für die Winkelstützelemente, wie ausgeschrieben, wurden durch den Auftragnehmer Bedenken geäußert, dass in jedem Bereich der Konstruktion auch der Oberbau entfernt und wieder hergestellt werden muss. Zusätzlich erzeugt die geschlossene Winkelstützkonstruktion im inneren einen abgetrennten Bereich zur Gleisentwässerung was zu einer unzureichenden Entwässerung und dem Aufweichen des Oberbaues führen kann. Des Weiteren entstehen große Steifigkeitsunterschiede im Bereich des Oberbaus, welche sich negativ auf die Gleislage auswirken. Aus diesen konstruktiven Gründen folgt der AG des Konstruktionswechsels hin zur Trägerbohlwand mit Stahlbetonausfachung. A1 - 006 Die vorgefundene Packlage musste aufgrund des Zustandes und da ein Teilabbruch nicht möglich war, zurückgebaut werden. Der Ablauf wurde auf Empfehlung der Fremdüberwachung Baugrund umgesetzt. Das Rohrauflager musste im Zuge der Ausführungsplanung angepasst werden. Bahnrechts befand sich im Bereich, an dem die Spundwand hergestellt werden soll, ein altes Betonfundament. Zur Herstellung der Spundwand musste das Betonfundament abgebrochen und entsorgt werden. Das Liefern von Oberboden als Vorbereitung für die Rasenansaat war laut Vertrag nicht vorgesehen. Die Vorbereitung der Flächen ist eine umweltfachliche Forderung. Ausgeschrieben war ein Schacht DN 2500 nach DIN EN 1917 und Steigeisen nach DIN 1212 aus Grauguss ohne Einstiegshilfen. Gemäß DIN EN 14396 „Ortsfeste Steigleitern für Schächte“ in Verbindung mit DIN EN 19572 „Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte“, sind Steigleitern und Haltevorrichtungen anzubringen. BG Bau Regel „DGUV Regel 103-007 Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume“ ist hierbei umzusetzen. Die Leitungen der beiden Beleuchtungsmaste des anliegenden Haltepunktes Cammin, die durch Baugrube verliefen, wurden in Abstimmung mit alle Beteiligten abgeklemmt und nach Abschluss der Arbeiten wieder angeschlossen. A1 - 005 Die vorgefundene Packlage musste aufgrund des Zustandes und dass ein Teilabbruch nicht möglich war, zurückgebaut werden. Der Ablauf wurde auf Empfehlung der Fremdüberwachung Baugrund umgesetzt. Im Zuge der Ausführungsplanung musste das Rohrauflager angepasst werden. Lieferung von Oberboden als Vorbereitung für die Rasensaat. Die Vorbereitung der Flächen ist eine zusätzliche umweltfachliche Forderung. Angepasster Endzustand Bestandsschacht bahnrechts. Der neu hergestellte Durchlass km 116,675 sollte an den bahnrechts vorhandenen Schacht münden. Im Rahmen der Abbrucharbeiten wurde jedoch festgestellt, dass der Schacht in einem sehr schlechten Gesamtzustand und nicht mehr funktionsfähig ist bzw. das anstehende Wasser nur durch die offenen Fugen in den Schacht gedrückt wird. In Abstimmung mit dem Wasserbodenverband wurde der angepasste Endzustand realisiert. Anpassung Wasserhaltung, es war ledig eine offene Wasserhaltung mit Pumpensystem ausgeschrieben. Im Zuge des Baufortschrittes wurde festgestellt, dass mehr Grundwasser ansteht als geplant und die Trockenlegung der Baugrube mit einer offenen Wasserhaltung nicht möglich war. A1 - 004 Laut Ausschreibung war im Baufeld nicht mit Wasser zu rechnen. Während einer Begehung des Baufeldes wurde festgestellt, dass der ganze Bereich des Durchlasses ein Sumpfgebiet ist und der Untergrund ohne Aufbau nicht tragfähig ist. Deswegen wurde der Aufbau der Baustelleneinrichtungsflächen in Abstimmung mit der Fremdüberwachung Baugrund angepasst, damit die Tragfähigkeit für den Baustellenverkehr gegebenen ist. Aufgrund der Feuchtigkeit in dem ganzen Baufeld sowohl bahnlinks wie auch bahnrechts, wurde der Kolkschutz mit Beton C25/30 ausgebildet, da eine Verdichtung von Sand-/Kiesgemisch nicht möglich war. Zur Herstellung des Verbaus und des Kolkschutzes war es zwingend notwendig, dass Grundwasser um ca. 1,00 m abzusenken. Eine Grundwasserabsenkung war ursprünglich nicht vorgesehen, die Notwendigkeit der Grundwasserabsenkung wurde von der Fremdüberwachung Baugrund bestätigt. Zur Durchführung des Rohrvortriebes war es notwendig, den 16 Tonnen schweren Bohrkopf in die Startgrube zu heben. Da der sumpfige Untergrund hierfür nicht ausgelegt war und die BE-Fläche die berechneten Pratzendrücke nicht in den Untergrund abtragen konnte, hat die statische Berechnung einen Krankstellplatz mit Spundbohlen ergeben.
- 02.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 - 010 Aufgrund des schlechten Zustands der Bestandgeländer am Durchlassbau km 119,138, ist das Bestandsgeländer inklusive Fundamente und Erdung zurückzubauen und zu entsorgen. Der Rückbau ist vertraglich nicht festgehalten A1 - 011 Ausgeschrieben ist ein Holmgeländer mit Zwischenholm gemäß A-GEL 5, Fußleiste nach A-GEL 7 und Verankerung nach A-GEL 15. Die freigegebene Ausführungsplanung ergab ein Füllstabgeländer. Ausgeschrieben laut Vertrag sind Fugeneinlagen zwischen den Winkelelementen. Nach freigegebener Ausführungsplanung wird zwischen den Winkelelementen einen Fugenverschlussband aus Elastomer MKN 20 erforderlich. Die Herstellung eines Verschubdornes zwischen den Winkelstützelementen war im Vertrag nicht vorgesehen. Ist aber technisch zwingend notwendig. Ausgeschrieben ist eine Medien-Hilfsbrücke mit einer Länger von bis zu 20 m. Im Prüflauf der statischen Berechnungen ergab diese eine Länge von 24,90 m. Für den Auftragnehmer handelt es sich hierbei um eine geänderte Leistung. Im Abschnitt 07.13. des Hauptleistungsverzeichnisses sind landwirtschaftliche Arbeiten vorgesehen, das Liefern von Oberboden als Vorbereitung für die Rasenansaat ist hier jedoch nicht vorgesehen. Die Vorbereitung der Flächen ist eine umweltfachliche Forderung. Die Änderung des Rohrauflagers erfolgte im Rahmen der Prüfung der Ausführungsplanung. Gemäß Planung war kein Rohrauflager aus Beton (2a=180°) geplant lediglich eine Betonsohle war vorgesehen. A1 - 012 Aufgrund der geplanten Reduzierung der Schutzschichtdicken von 50 cm auf 40 cm ist gemäß Ril 836.4101A02 der Einbau eines Geoverbundstoffes als Bewehrungselement mit zusätzlicher Trenn- und Filterwirkung (AF 3.5) auch in den Oberbauabschnitten 3 und 5 zwingend notwendig“.
- 11.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-009 Nach Übergabe der freigegebenen Ausführungsplanung durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer Bedenken zur Ausführung der Verrohrungen im Bereich der Oberleitungsmasten (offene Bauweise mit Rückverankerung) angezeigt. Aufgrund der betrieblichen Randbedingungen und dem geplanten Einsatz der Großmaschinen in den Oberbauabschnitten, ist eine Mastsicherung mit Rückverankerung nicht ohne erhebliche Behinderungen für die Oberbauarbeiten möglich, deswegen wurde die Ausführungsplanung durch den Auftragnehmer umgeplant in ein Pilotvortriebsverfahren. Dieses Pilotvortriebsverfahren wurde für die Einbringung der Tiefenentwässerungen im Bereich von 28 Oberleitungsmasten angewendet. A1-013 Zwischen dem Auftraggeber und dem privaten Anbieter ELS- Eisenbahn Logistik und Service GmbH kam Aufgrund, fehlender Klärungen zu technischen Details und einer fehlenden baulichen Zufahrt vor Baustart kein Nutzungsvertrag zu Stande. Wegen baulicher, zeitlicher und logistischer Klärungen wurde der Auftragnehmer am 22.01.2024 durch den Auftraggeber beauftragt, mit ELS- Eisenbahn Logistik und Service GmbH in Abstimmung zu gehen und einen Nutzungsvertrag abzuschließen. A1-014 In Abstimmung mit der Fremdüberwachung Baugrund musste im 3. Oberbauabschnitt km 117,380 bis km 117,520 die Schichtdicke der Planumsschutzschicht KG1 auf 40 cm angepasst werden, mit dem Einbau eines Geoverbundstoff. Da der Abschnitt für die Planumsverbesserung mittels Großmaschine zu kurz ist, wurde sich mit dem Auftragnehmer auf einen konventionellen Umbau verständigt. A1-015 In den Anschlussbereichen der vorhandenen Bestandsgleise an die Abschnitte der Gleiserneuerung / Planumsverbesserung, sind etwa 300 Sätze Kleineisen beschädigt und / oder bereits ganz ohne Funktion, so dass dieses Kleineisen zwingend ausgetauscht werden muss um eine stabile Gleislage zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat das Kleineisen beschafft inklusive Einbau.
- 14.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-016 Nach Fertigstellung der Tiefenentwässerung und Querung von bahnrechts nach bahnlinks km 118,459 mussten der neue Auslauf der Tiefenentwässerung und der örtlich vorhandene Entwässerungsgraben aneinander angepasst werden. Die Verrohrung im Auslaufbereich der Tiefenentwässerung muss als Zulauf für den neu zu profilierenden Graben bahnlinks, um ca. 5,00 m hinter den vorhandenen Oberleitungsmast verlängert werden. An einigen Stellen der Tiefenentwässerung stand das Grundwasser höher als die Baugrubensohle. Zur Freihaltung der Baugrube müssten Bauwasserpumpen / Tauchpumpen verwendet werden. In einigen Bereichen der neu herzustellenden Tiefenentwässerung wurden Teile einer alten Bestandsentwässerung bestehend aus Schächten, Rohren und Betonschalen vorgefunden. Damit die neue Tiefenentwässerung hergestellt werden konnte war es zwingend erforderlich, die alte nicht mehr in Betrieb befindliche Leitung und die Schächte rückstandslos zu entfernen. A1-017 Die Änderung der Dimensionierung des Rohrquerschnittes erfolgte im Rahmen der Prüfung und Freigabe der Ausführungsplanung und der Einarbeitung von hydrologischen Anpassungen / Neuberechnungen, welche sich aus der wasserrechtlichen Erlaubnis ergaben (Dimensionsänderung von DN 150 auf DN 200). Diese Dimensionierungsänderung erfolgte auch im Auslaufbereich. Im gesamten Bereich der Tiefenentwässerung von km 123,140 bis km 123,600, wurde ein LST-Kabel S1100 vorgefunden, dass in der Lage bis zum Start der Aushubarbeiten unbekannt war. Die Sicherung und das Freilegen erfolgte zu großen Teilen in Handschachtung. Bauzeitlich wurde das Kabel nach dem Freilegen seitlich abgelegt. Im Rahmen der Herstellung der Tiefenentwässerung ist aufgefallen, dass das LST-Kabel S1100 bahnlinks sich innerhalb der neu zu errichtenden Tiefenentwässerung befindet. Da die Mehrzweckrohre der vorhandenen Querung am km 124,054 alle belegt waren, wurde bei km 124,25 eine neue Querung hergestellt um das Kabel von bahnlinks nach bahnrechts zum Signal zu verschwenken. An einigen Stellen der Tiefenentwässerung stand das Grundwasser höher wie die Baugrubensohle. Zur Freihaltung der Baugrube war es notwendig, Bauwasserpumpen / Tauchpumpen zu verwenden. Die notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen waren vertraglich nicht vorgesehen.
- 19.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1-018 In einigen Abschnitten des Baufeldes sind hohe zusätzliche Massen an Aushub aufgetreten, das hat verschiedene Gründe: Die Beprobungen (und deren Ergebnisse) des Aushubmaterials machen es in weiten Teilen nicht möglich das Material wieder zu verwenden und einzubauen. Die Qualität, z.B. hoher Lehm- oder Schluffanteil, machen es in weiten Teilen nicht möglich das Material wieder einzubauen und einen sicheren/ stabilen Oberbau zu gewährleisten. Die Vorgaben aus der Ersatzbaustoffverordnung sind einzuhalten und umzusetzen. Einschnitte wurden in der Mengenermittlung nicht korrekt erfasst.
- 28.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 - 020 Zur Sicherstellung der Entwässerung musste bahnrechts das Geländeprofil örtlich angepasst werden. Der Rückbau der zum Teil anliegenden Altweiche aus Holzschwellen inklusive Trennschnitte war zwingend notwendig für die Baufreiheit am Anfang des 5. Oberbauabschnittes. Zur Sicherstellung der Entwässerung mussten alte Kabel, die sich nicht mehr in Betrieb befanden und davor nicht bekannt waren, zurückgebaut werden inklusive Entsorgung. Ein alter Beleuchtungsmast war ebenfalls betroffen.
- 31.07.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 - 019 Laut Vertrag waren Teilsickerrohre DN 150 für den Bau der Tiefenentwässerung vorgesehen. Da die Ausführungsplanung durch den Auftraggeber beigestellt wurde und diese Teilsickerrohre DN 200 und teilweise DN 250 vorgibt, liegt hier eine Vertragsabweichung vor. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse lagen abschließend erst zur Erstellung der Ausführungsplanung vor, als Bemessungsgrundlage der maßgebenden Rohrquerschnitte. In den Auslaufbereichen und in den Böschungsstücken der Tiefenentwässerung kam es ebenfalls im Zuge der Ausführungsplanung zu Änderungen der Rohrquerschnitte. Nach Fertigstellung der Tiefenentwässerung mussten der neue Auslauf der Tiefenentwässerung und der örtlich vorhandene Entwässerungsgraben aneinander angepasst werden. Der vorhandene Graben lag teilweise 0,50 – 0,60 m über dem Auslauf der Tiefenentwässerung, wodurch eine ordnungsgemäße Entwässerung nicht möglich war. Der vorhandene Graben wurde auf einer Länge von 20 m – 50 m neu profiliert. Im gesamten Abschnitt der Tiefenentwässerung bahnlinks und bahnrechts stand das Grundwasser höher als die Baugrubensohle. In einigen Abschnitten bahnlinks stand das Wasser, welches was unten nach oben drückte bereits nach den ersten 0,50 m in den Leitungsgräben. Zur Freihaltung der Baugrube wurden Bauwasserpumpen / Tauchpumpen und durch den Auftragnehmer hergestellte Pumpensümpfe verwendet. Zeitweise waren mehrere Pumpensümpfe, Pumpen und Schläuche notwendig, um das Wasser von bahnlinks nach bahnrechts und umgekehrt aus den Leitungsgräben zu entfernen. A1 - 022 1. TE bahnrechts km 114,183 bis km 114,390 geänderter Rohrquerschnitt In diesem TE- Bereich mussten die Teilsickerrohe von DN 250 auf DN 300 in der Dimensionierung angepasst/erhöht werden. Insgesamt sind 207 m Tiefenentwässerung von der Änderung betroffen. Die wasserrechtliche Erlaubnis vom Eisenbahnbundesamt Sachbereich 06 lag erst nach Zuschlagserteilung vor und die Dimensionierungsanpassung wurde in der Ausführungsplanung AG berücksichtigt, welche dem Auftragnehmer beigestellt wurde. 2. TE bahnrechts km 116,554 bis km 116,830 geänderter Rohrquerschnitt In diesem TE- Bereich mussten die Teilsickerrohe von DN 150 auf DN 200 in der Dimensionierung angepasst/erhöht werden. Insgesamt sind 74 m Tiefenentwässerung von der Änderung betroffen. Die wasserrechtliche Erlaubnis vom Eisenbahnbundesamt Sachbereich 06 lag erst nach Zuschlagserteilung vor und die Dimensionierungsanpassung wurde in der Ausführungsplanung AG berücksichtigt, welche dem Auftragnehmer beigestellt wurde. A1 - 023 1. Neuschienen am Durchlassbau km 131,951 Ursprünglich war vorgesehen die ausgebauten Schienen wieder einzubauen. Vor der Durchlasserneuerung hat keine Bewertung zur Wiederverwendung der Schiene mit dem ALV und Fachbeauftragten Oberbau stattgefunden. In Abstimmung zwischen dem Netzbezirk / ALV und der Projektleitung wurde sich auf den Einbau von Neuschienen 54 E4 verständigt. 2. Mehraufwendung – geändertes Rohrauflager gesamte Rohrlänge Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung musste das Rohrauflager angepasst werden. 3. Einlaufbauwerk DL km 131,951 Gemäß Planung war es vorgesehen, das Bestandseinlaufbauwerk zu belassen und lediglich eine neue Böschungsbefestigung herzustellen. Mit dem Start der Baumaßnahme wurde durch den Auftragnehmer eine Bedenkenanzeige (BDA A5-01) eingereicht, im Zuge der Prüfung wurde das Bestandseinlaufbauwerk erneut begutachtet bezüglich einer weiteren Nutzbarkeit. In Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen, Fachbeauftragten, Projektleiter und dem Auftragnehmer wurde die Weiternutzung des bestehenden Einlaufbauwerkes ausgeschlossen. Durch den Auftraggeber wurde ein neues Schachtbauwerk als Einlaufbauwerk geplant, welches durch den Auftragnehmer baulich umgesetzt wurde.
- 01.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · A1 - 026 Damit die BE-Fläche 8 Neubrandenburg für die Be- und Verladung genutzt werden konnte, wurde eine Abschaltung der Schaltgruppe 2 Oberleitung im Bahnhofsbereich Neubrandenburg notwendig. Daraus folgten die Montage und Demontage zusätzlicher Isolatoren, inklusive Montage, Demontage und Vorhalten EL 6 Signal. Die beschriebenen Oberleitungsarbeiten waren notwendig, um die BE-Fläche 8 sicher für das Ausbunkern der Oberbaustoffe nutzen zu können. Die BE-Fläche 8 war noch nicht im Bauvertrag berücksichtigt, diese kam zusätzlich hinzu, da sich die Massen der Ausbaustoffe im 5. Oberbauabschnitt deutlich erhöht haben und die ursprünglich vorgesehene BE- Fläche zum Ausbunkern nördlich von Burg Stargard deutlich zu klein war.
- 27.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA A1 - 028 Die Bügelfahrt wurde durch den Abnahmeverantwortlichen Oberleitung gefordert und wurde dementsprechend vor Inbetriebnahme durchgeführt. Ohne die Kontrollfahrt/Bügelfahrt wäre die Inbetriebnahme nicht möglich gewesen. A1 - 029 Auf der bahnlinken Seite war es notwendig zusätzliche Kabelkanäle einzubauen, um die LST- Anschlüsse an das Gleis herzustellen, ohne dass Stolperstellen entstehen. Auf der bahnlinken Seite ist der durchgehende Rettungsweg angeordnet, welcher nach der Brand- und Katastrophenrichtlinie aufgebaut ist. Eine Andeckung von Oberboden war nicht Vertragsbestandteil für diesen Oberbauabschnitt, aber zwingend notwendig. Ursache waren Planungsquerschnitte in denen die Geländesituation nicht immer mit der Örtlichkeit übereingestimmt hat.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Stralsund erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=e6320002-7945-4337-b1af-c8c59029c6f4. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/hauptbauleistung-streckenertuechtigung-nordbahn-strecke-6088-f748153d
