# Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Prüfung und Gutachten in Karlsruhe am 27.04.2020 vergeben, Zuschlag an GuD Consult GmbH.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Prüfung und Gutachten: Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
- Wo: Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 01.07.2020 bis 30.06.2022
- Zuschlag an: GuD Consult GmbH
- Zuschlag am: 27.04.2020
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [GuD Consult GmbH](https://vergabeweiser.de/unternehmen/gud-consult-gmbh), Berlin

## Leistungsumfang

Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärksten belasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5 - 8.9. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen soll anschließend ausgewertet und in einem Gutachten bzw. in einem 3D-Modell zusammengestellt werden. Zusätzlich soll die fach- und ökologische Bauüberwachung im Zuge der Erkundungsmaßnahmen erfolgen.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Dienstleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 71319000-7
- CPV-Bezeichnung: [Gutachterische Tätigkeit](https://vergabeweiser.de/cpv/71319000-gutachterische-taetigkeit)
- Bekanntmachungs-ID: dc53457e-1c27-4545-b074-a79f65150b5f

## Verlauf

- 19.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
- 19.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
- 19.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
- 19.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
- 19.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohr arbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1 Blatt 15/23, Punkt 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN steht: „Erstellen, Anpassen, Finalisieren sowie Einreichen der benötigten Unterlage für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung (inkl. ggf. Ausnahmeantrag) für die Bohr- und Erkundungsarbeiten, in Abstimmung mit dem AG. Die Behördengebühren für die Genehmigungen sind einzukalkulieren.“Die Erstellung und Übergabe des Wasserrechtsantrages für PFA 8.5 beim zuständigen LRA Emmendingen erfolgte durch GuD am 13.06.2023. Hiermit waren die vertraglichen Leistungen abgeschlossen. Die Änderungen basieren auf die neuen erweiterten Anforderungen des LRA Emmendingen, welche für die Genehmigung aufzunehmen und einzuarbeiten waren. Dabei handelte es sich insbesondere um Überarbeitungen, Erweiterungen und Anpassung von Lageplänen, welche vom LRA Emmendingen nachträglich gefodert wurden. Es war vorher nicht abzusehen oder bekannt, dass das LRA Emmendingen diese Anforderungen ste
- 30.05.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 07.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 18.08.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · NT09-89, 88, 87, 86, 85 Die zu beauftragenden zusätzlichen Leistungen sind für die rechtzeitige Ausführung der Bohr arbeiten essenziell. Hierfür bedarf es ausgeprägter Kenntnisse sowohl der zu erarbeitenden Grundlagen, also auch Kenntnisse über die betreffenden Flächen selbst. Der bisherig beauftragte AN ist mit der Erstellung der benötigten Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung für die Bohr- und Erkundung arbeiten beauftragt. Hierfür ist eine weitreichende Koordination der Einflüsse auf die Maßnahmen und deren Beurteilung durch den AN zu gewährleisten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Faktoren wären durch eine Neuvergabe an einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, da weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen bestehen.
- 29.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 15-85, 15-86, 15-87, 15-88, 15-89 Der Auftragnehmer schuldet unter anderem als werkvertraglichen Erfolg die erfolgreiche Erstellung und Durchsetzung der Bohrarbeiten und Gutachten der Erkundungsphase. Die nachträgliche Bewertung und Abgleich der Vorplanungshefte ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
- 01.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 16-85 Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 03.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 16-86, 16-87, 16-88, 16-89 Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 04.12.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 17-85 Der Auftragnehmer schuldet unter anderem als werkvertraglichen Erfolg die erfolgreiche Erstellung und Durchsetzung eines Abhilfebescheids bei der zuständigen Behörde. Die nachträglich von der Behörde gestellten Anforderungen dieses Antrages ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 15.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 14.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Werkvertrags unter anderem dazu verpflichtet, die vereinbarten Leistungen erfolgreich zu erbringen. Nachträglich von der zuständigen Behörde gestellte Anforderungen ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl der Umfang der Hauptleistung als auch der vertraglich festgelegte Geltungsbereich bleiben unverändert. Dadurch bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags bestehen, sodass die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund unvorhersehbarer Umstände gemäß Fallgruppe 3 erfüllt sind.
- 28.08.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · MKA21 Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 01.05.2020 Der Auftragnehmer schuldet unter anderem als werkvertraglichen Erfolg die erfolgreiche Erstellung und Durchsetzung eines Ergänzungsantrags bei der zuständigen Behörde. Die nachträglich von der Behörde gestellten Anforderungen dieses Antrages ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
- 04.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 (B8.9) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können.
- 04.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 (B8.5) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können. 23 (B8.6) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können.
- 04.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 (B8.7) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können. 23 (B8.8) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können.
- 07.11.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 22 Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
- 06.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 24 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist auch aus technischen Gründen nicht möglich. Die geotechnischen Gutachten für die PfA 8.5 bis 8.9 basieren auf den bisher durch den Auftragnehmer erstellten Auswertungen, Parametermodellen und fachlichen Bewertungen. Nur der bestehende Auftragnehmer verfügt über die vollständigen Kenntnisse der zugrunde liegenden Daten, der bisherigen Bewertungsschritte und der abgestimmten Anforderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine umfangreiche Einarbeitung in die komplexen bestehenden Datenbestände erfordern und wäre mit erheblichen Verzögerungen sowie dem Risiko inkonsistenter Bewertungen verbunden. Aus technischen Gründen ist die Fortführung der Arbeiten durch den aktuellen Auftragnehmer erforderlich.

## Häufige Fragen

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Den Zuschlag hat GuD Consult GmbH erhalten.

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- [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag): Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle
- [Ausschreibungen der Deutschen Bahn (DB)](https://vergabeweiser.de/thema/deutsche-bahn): Ausschreibungen und Zahlen
- [Vergabearten](https://vergabeweiser.de/wissen/vergabearten): Wissen: Ablauf und Begriffe

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.01.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=3e492a28-7ced-4014-89da-b698ca2bfb05. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gutachten-bim-und-geotechnische-begleitung-karlsruhe-basel-pfa-85-89-dc53457e
