# Gunzenhausen, Anpassung BÜ km 24,7 Str. 5321 und km 40,4 Str. 5330 inkl. Kabeltiefbauleistungen

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Gleisbau in Gunzenhausen am 14.05.2024 vergeben, Zuschlag an Geiger + Schüle Bau GmbH & Co.KG. Eingegangen: 3 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Gleisbau: Gunzenhausen, Anpassung BÜ km 24,7 Str. 5321 und km 40,4 Str. 5330 inkl. Kabeltiefbauleistungen
- Wo: Gunzenhausen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.05.2024 bis 31.05.2025
- Zuschlag an: Geiger + Schüle Bau GmbH & Co.KG
- Zuschlag am: 14.05.2024
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3

## Gewinner

- [Geiger + Schüle Bau GmbH & Co.KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/geiger-schuele-bau-gmbh-cokg), Ulm

## Leistungsumfang

km 24,7 Strecke 5321: Rückbau des vorhandenen Bahnübergangs mit Neubau eines Ersatzweges (ca. 300 m), Oberbauarbeiten im Kreuzungsbereich km 40,4 Strecke 5330: Erneuerung Bahnübergang mit Schwellenwechsel, Herstellen eines Kabelkanals (ca. 2 km), Rückbau Gleis 31, Rückbau Weiche einschl. Lückenschluss, Anpassung Straße / Geh- / Radweg

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 33 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 9d5f8108-1a19-4f77-89b7-d0769e4d997d

## Verlauf

- 03.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 07.03.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 19.05.2024: Ergebnis veröffentlicht
- 13.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 08 Für den Bau für den Ersatzweg war es erforderlich, die dort oberirdische Telekomleitung abzuhängen und zu sichern. Ohne Sicherung der Leitung, wäre diese durch hohe Baustellenfahrzeuge abgerissen worden bzw. hätte die Leitung die Zufahrt für die Baustellenfahrzeuge versperrt. Der AN ist bereits vor Ort, mit der Maßnahme vertraut und ist mit dem Bau des Ersatzweges beauftragt. Bei Neubeauftragung eines anderen AN würden Zusatzkosten für Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Baustelleneinrichtung usw. entstehen. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei der ursprünglichen Baufirma verursachen. Da der Rückbau des Bahnübergangs von der Inbetriebnahme des Ersatzweges abhing, hätte eine Verzögerung beim Ersatzwegebau zu Verzögerungen und hohen Kosten bei der Auflassung geführt. Da für die Auflassung Sperrpausen eingeplant waren, hätte eine Verzögerung dazu geführt, dass diese Sperrpausen nicht hätten genutzt werden können. Eine weitere Konsequenz aus Verzögerungen im Bauablauf ist, dass der IBN-Termin ggf. nicht hätte gehalten werden können und somit erhebliche Kosten durch die Verlängerung des Projekts entstanden wären. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung der IBN das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. NT 09 Da der Untergrund im Bereich BÜ 40,4 teilweise nicht tragfähig genug war, musste Bodenaustausch bzw. Nachverdichtung vorgenommen werden um u. a. die Standfestigkeit der Monolithe zu gewährleisten. Auch im Bereich der Querung bzw. des Gleises war z. T. Bodenaustausch / Nachverdichtung notwendig. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut, vor Ort und führt die anderen zusammenhängenden Leistungen aus. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Baustelleneinrichtung usw. Der Bodenaustausch muss vor der Durchführung weiterer beauftragter Leistungen erfolgen, die durch einen AN-Wechsel ggf. ebenfalls verschoben werden müssten. Die Arbeiten mussten im zeitlichen Zusammenhang mit der eingeplanten und genehmigten Sperrpause erfolgen. Eine Konsequenz aus einer Verschiebung ist, dass der IBN-Termin nicht hätte gehalten werden können und somit erhebliche Kosten durch die Verlängerung des Projekts entstanden wären. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung der IBN das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Zusatzkosten würden außerdem bei erneuter Baustelleneinrichtung, erneuter Grundlagenermittlung usw. entstehen. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. NT 11 Beim BÜ km 40,4 wurden neue Bodenplatten eingebaut. Die alten, unbeschädigten Bodenplatten können weiterverwendet werden und mussten zur Instandhaltung nach Ansbach gebracht werden. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut, vor Ort und führt die anderen zusammenhängenden Leistungen aus. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für die Bereitstellung der benötigten Geräte, Maschinen usw.; Zusatzkosten für erneute Bereitstellung werden somit vermieden. Ein neuer AN würde bei ggf. auftretenden Schäden an den Bodenplatten zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerflächen sehr begrenzt, ein Abtransport der Bodenplatten war somit wichtig damit der AN die BE-Fläche weiterhin nutzen konnte. Verzögerungen beim Transport hätten ggf. zu Platzproblemen geführt. NT 12 Beim BÜ km 40,4 wurde die kreuzende Straße im BÜ-Bereich erneuert. Aufgrund der sehr niedrig gemeldeten Temperaturen musste, um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis zu erhalten und um Bauverzögerungen durch Temperatureinflüsse zu verhindern, der vorhandene Asphalt komplett ausgebaut werden und die Schotterplanie auf -18 cm hergerichtet werden. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut, vor Ort und führt die anderen zusammenhängenden Leistungen aus. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Baustelleneinrichtung usw. Aufgrund der Kurzfristigkeit, mit der die sehr kalten Temperaturen angekündigt waren, war ein Wechsel des AN nicht ohne starke Verzögerungen im Bauablauf zu verursachen möglich. Eine Konsequenz aus der Verschiebung der Arbeiten wären massive Zusatzkosten gewesen, da der AN weitere, nach dem Straßenbau eingeplante, Bauleistungen hätte verschieben müssen. Andere AN (z. B. BÜSA) hätten eingeplante Leistungen ebenfalls verschieben müssen. Daraus folgend hätte der IBN-Termin nicht gehalten werden können und das Projekt wäre stark verlängert worden. Dies hätte zu weiteren Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. Bauüberwachung geführt. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung der IBN das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Da der BÜ eine zentrale Bedeutung für den Verkehr in Gunzenhausen hat, musste eine verlängerte Straßensperrung unbedingt verhindert werden. Zusatzkosten würden außerdem bei erneuter Baustelleneinrichtung, Grundlagenermittlung, … entstehen. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen.
- 13.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 01 Im Laufe der Planungsarbeiten unmittelbar vor Baubeginn wurde festgestellt, dass die neue BÜSA eine Leistungserhöhung in der 50 Hz-Planung verursacht. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut und benötigt keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung und Grundlagenermittlung. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. der BÜW, verursachen. NT 04 Während der Planungserstellung wurde bekannt, dass eine Leistungserhöhung notwendig war, hieraus resultierte die Notwendigkeit einer geänderten Kabelanlage. Das ursprünglich geplante Versorgungskabel der ZAS konnte nicht mehr zur Anwendung kommen, da der vorgeschriebene Spannungsfall nicht eingehalten worden wäre. Die bestehende Kabelanlage erfüllte nicht die notwendigen Bedingungen. Ein Kabel zwischen Schaltschränken benötigte einen größeren Leiterquerschnitt, deshalb mussten an den Anschlusspunkten zu den Bestandsanlagen zusätzliche Kabelübergangskästen zur Querschnittsreduktion eingebaut werden. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut und vor Ort und hat außerdem bereits die Planung 50 Hz erstellt. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Baustelleneinrichtung usw.. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. der BÜW, verursachen. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. NT 05 Der BÜ 24,7 Strecke 5321 befand sich an einer zweigleisigen Strecke mit Oberleitung. Da in der Sperrpause nur ein Gleis gesperrt werden konnte und die Zugpausen nicht für eine Abschaltung der Oberleitung ausreichten, musste eine Minibagger beschafft werden um die Arbeiten termingerecht durchführen zu können. Dieser Minibagger war aufgrund der maximalen Greifhöhe geeignet um regelkonform unter der eingeschalteten Oberleitung zu arbeiten. Der AN ist bereits vor Ort und mit der Maßnahme vertraut. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Da für das eine Gleis die Sperrpause genutzt werden konnte, mussten die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden. Eine teilweise Ausführung (BÜ nur im gesperrten Gleis zurückbauen) hätte zu massiven doppelten Kosten geführt (erneut Mitarbeiter für Baustelle einplanen, Geräte zur Baustelle bringen, Baustelleneinrichtungsfläche einrichten, …). Weitere Arbeiten (Leitplanke anbringen, Straßenanpassung, …) waren ebenfalls auf die termingerechte Umsetzung der Auflassung angewiesen und hätten sonst erneut, mit Verzögerungen im Bauablauf, beauftragt werden müssen. Eine Konsequenz aus Verzögerungen im Bauablauf ist, dass der IBN-Termin ggf. nicht hätte gehalten werden können und somit erhebliche Kosten durch die Verlängerung des Projekts entstanden wären. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung der IBN das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. NT 06 Für die neue BÜSA 40,4 Strecke 5330 musste ein neues LST-Kabel bis zum Stellwerk gelegt werden. Da dieses gestückelt geliefert wurde, mussten Muffen in Muffenschränken gesetzt werden um den BÜ bis zur IBN fertig stellen zu können. Der AN ist bereits vor Ort, mit der Maßnahme vertraut und führt allgemein die Kabelverlegearbeiten durch. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Da das LST-Kabel für die IBN des BÜ notwendig war, hätte eine Neubeauftragung zu großen Verzögerungen und doppelten Kosten geführt (Mitarbeiter für Baustelle einplanen, Geräte zur Baustelle bringen und vorhalten, Baustelleneinrichtungsfläche einrichten, …). Eine Konsequenz aus Verzögerungen im Bauablauf ist, dass der IBNTermin ggf. nicht hätte gehalten werden können und somit erhebliche Kosten durch die Verlängerung des Projekts entstanden wären. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung der IBN das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. NT 07 Im Zuge der Bauausführung wurde festgelegt, dass statt Rammrohrgründungen Beton-Monolithe verwendet werden sollten. Dies geschah u. a. aufgrund nicht-dokumentierter, erdverlegter Kabel die bei einer Rammrohrgründung einem hohen Risiko der Beschädigung ausgesetzt worden wären. Es wurden zehn Beton-Monolithe gesetzt. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut und vor Ort. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Baustelleneinrichtung usw.. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. der BÜW, verursachen. Verzögerungen im Bauablauf können ggf. zu einer Absage der Abnahme und IBN führen, eine Neubeauftragung von BÜW, Abnahmeprüfern, IBV, … würde zu weiteren Verschiebungen führen (Kapazitätsprobleme) und dementsprechend weitere hohe Kosten verursachen. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt.
- 14.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 02 Während der Herstellung des Ersatzweges wurde festgestellt, dass der Untergrund nicht die geforderte Tragfähigkeit aufweist. Um die erforderliche Tragfähigkeit herzustellen, mussten Probefelder hergestellt werden, um zu prüfen, wie die erforderliche Tragfähigkeit hergestellt werden kann. Der Umstand, dass die Tragfähigkeit nicht ausreicht, war nicht vorhersehbar, da die Ausschreibung aufgrund des Baugrundgutachtens erfolgte. Ein Baugrundgutachten ist nur als Ausschreibungsunterstützung zu sehen, da die tatsächliche Bodenbeschaffenheit unter Umständen variieren kann. Die tatsächliche Tragfähigkeit des Untergrunds konnte erst mit Beginn der Bauarbeiten festgestellt werden. NT 03 Während der Herstellung des Ersatzweges wurde festgestellt, dass der Untergrund nicht die geforderte Tragfähigkeit aufweist. Um die erforderliche Tragfähigkeit herzustellen, musste der Aufbau des Ersatzweges angepasst werden. Der Umstand, dass die Tragfähigkeit nicht ausreicht, war nicht vorhersehbar, da die Ausschreibung aufgrund des Baugrundgutachtens erfolgte. Die tatsächliche Tragfähigkeit des Untergrunds konnte erst mit Beginn der Bauarbeiten festgestellt werden.
- 29.04.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 10 Im Laufe der Planungsarbeiten unmittelbar vor Baubeginn wurde festgestellt, dass die neue BÜSA eine Leistungserhöhung in der 50 Hz-Planung verursacht. Der AN ist bereits mit der Maßnahme vertraut und benötigt keinen zusätzlichen Aufwand für Einarbeitung und Grundlagenermittlung. Ein Wechsel des AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen und dadurch weitere Kosten bei begleitenden Leistungen, wie z. B. der BÜW, verursachen.
- 01.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Für die Instandhaltung der DB ist ein Parkplatz unmittelbar beim BÜ notwendig, um im Störungsfall schnell und sicher handeln zu können. Dieser Parkplatz war in der ursprünglichen Planung nicht enthalten und wurde nachträglich geplant und gebaut.
- 02.09.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · NT 15 Für die neue BÜSA 40,4 Strecke 5330 musste ein neues LST-Kabel bis zum Stellwerk gelegt werden. Da dieses vorerst provisorisch verlegt wurde um die IBN nicht zu gefährden, muss nun noch der Endzustand hergestellt werden. Dazu gehört der Austausch eines Teilstücks des Kabels sowie das Austauschen der Muffenschränke gegen Kabelschränke. Der AN ist bereits vor Ort, mit der Maßnahme vertraut und führt allgemein die Kabelverlegearbeiten durch. Eine Neubeauftragung hätte zu großen Verzögerungen und doppelten Kosten geführt (Einarbeitung, Grundlagenermittlung, Mitarbeiter für Baustelle einplanen, Geräte zur Baustelle bringen und vorhalten, Baustelleneinrichtungsfläche einrichten, …). Eine Konsequenz aus Verzögerungen im Bauablauf ist, dass der Fertigstellungstermin ggf. nicht hätte gehalten werden können und somit erhebliche Kosten entstanden wären (Sperrung BÜ, Verspätungen bei Zugfahrten, Bauüberwachung, …). Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von z. B. Abnahmeprüfern birgt eine Verschiebung das Risiko, dass kein Abnahmeprüfer mehr gefunden werden kann. Da sich der BÜ im Stadtgebiet befindet, sind die Baustelleneinrichtungsflächen außerdem sehr begrenzt, ein zusätzlicher AN hätte zu massiven bzw. ggf. nicht lösbaren Platzproblemen geführt. Ein neuer AN würde außerdem zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen.
- 20.05.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 23 Beim BÜ km 40,4 mussten LST-Kabel von einem DB-Standort zur Baustelle gebracht werden. Aufgrund des kurzfristigen Bedarfs konnte keine Lieferung der Kabel an die Baustelle erfolgen, somit war eine Abholung durch den AN notwendig. Der AN ist bereits vor Ort und führt die anderen zusammenhängenden Leistungen aus. Dementsprechend benötigt er keinen zusätzlichen Aufwand für die Bereitstellung der benötigten Geräte, Fahrzeuge, usw.; Zusatzkosten und zeitliche Verzögerungen durch erneute Bereitstellung werden somit vermieden. Die Kabel wurden unmittelbar benötigt, ein Verzug, der voraussichtlich durch Neubeauftragung entstanden wäre, hätte massive Verlängerungen der Sperrungen und somit Auswirkungen auf den Zugverkehr mit sich gebracht. Ein neuer AN würde bei ggf. auftretenden Schäden an den Kabeln zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Gewährleistungspflichten führen. Um den Zeitplan nicht zu gefährden, war die unmittelbare Abholung der LST-Kabeltrommeln notwendig. Aufgrund der zeitlichen Einschränkung durch Zugpausen gab es keine Puffer, Verzögerungen hätten zu Verspätungen und Fahren auf Befehl in einem längeren Zeitraum führen können.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Geiger + Schüle Bau GmbH & Co.KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 03.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=0f5ef1b4-c319-48b6-81af-3566ffbbf4fc. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gunzenhausen-anpassung-bue-km-247-str-5321-und-km-404-str-5330-inkl-9d5f8108
