# GSH Troisdorf-Unkel, Los 400, Str. 2324, km 99,1, Ern. EÜ und Stützwände Drachenfelstr.

Zuschlag erteilt

DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Brücken- und Tunnelbau in Königswinter am 06.04.2025 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. Eingegangen: 3 Angebote.

- Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg
- Was: Brücken- und Tunnelbau: GSH Troisdorf-Unkel, Los 400, Str. 2324, km 99,1, Ern. EÜ und Stützwände Drachenfelstr.
- Wo: Königswinter, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.05.2025 bis 11.12.2026
- Zuschlag an: Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co
- Zuschlag am: 06.04.2025
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: 3

## Gewinner

- [Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co](https://vergabeweiser.de/unternehmen/peter-gross-infrastruktur-gmbh-co), St. Ingbert

## Leistungsumfang

Der bestehende Bahnübergang liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,126. Die geplante Eisenbahnüberführung soll unmittelbar neben dem Bestandsbauwerk in Bahnkilometer 99,119 erstellt werden. Als erster Teil der Gesamtmaßnahme wird mit dieser Ausschreibung der Bau der Eisenbahnüberführung, die bergseitige gleisparallele Stützkonstruktion, ein Teil der bergseitigen Stützwand und die gleisparallele Bohrpfahlwand für die Entlastungsstraße realisiert.

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: Offenes Verfahren (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Bindefrist: 33 Tage nach Angebotsfrist
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45221112-0
- CPV-Bezeichnung: [Bau von Eisenbahnbrücken](https://vergabeweiser.de/cpv/45221112-bau-von-eisenbahnbruecken)
- Bekanntmachungs-ID: 5e173261-0c83-4ad6-8162-744384184bfe

## Verlauf

- 21.12.2024: Ausschreibung veröffentlicht
- 08.04.2025: Ergebnis veröffentlicht
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Die ursprungliche Planungsgrundlage war fehlerhaft. Mit der neuen Vermessung der wurde eine neue verbindliche Planungsgrundlage erstellt. Aufgrund eines Lagefehlers der Gleisachse, mussten weite Teile der Ausführungsplanung sowie der gesamte statische Nachweis grundlegend neu erstellt werden. Grund dafür ist, dass die Stützwand in Querrichtung um 23,8 cm näher an das Gleis rückt. Es handelt sich um eine durch den Auftraggeber veranlasste Zusatzleistung.
- 27.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei der Ortsbegehung wurden gleisschaltmittel in der geplanten Baugrube festgestellt, die nach Anweisung der Projektleitung (DB InfraGO) durch die beauftragte Baufirma zurückzubauen sind. Das Vorhandensein und der notwendige Rückbau der Gleisschaltmittel waren in der Ausschreibung bzw. im Vertrag nicht bekannt. Es handelt sich um eine durch den Auftraggeber veranlasste Zusatzleistung.
- 28.01.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · Im Rahmen der Planungsbesprechungen wurde die Baufirma durch den Auftraggeber angewiesen, die Entwurfsplanung hinsichtliche der Randkappen, Fugenausführung und des Verbaus zu erarbeiten bzw. eine ergänzende Entwurfsplanung zu erstellen. Die Erarbeitung bzw. die Erstellung einer ergänzenden Entwurfsplanung ist durch den Auftraggeber veranlasste Zusatzleistung.
- 10.06.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 001 Die ursprüngliche Entwurfsplanung wurde auf Basis der Soll-Gleislage 2018 korrekt erstellt. Nach der Beauftragung hat der Auftraggeber der Baufirma ein neues gleichgeometrischen Projekt übergeben, daher handelt es sich hier um eine geänderte Planungsgrundlage. Der vermessungstechnische Abgleich der unterschiedlichen Trassierungsdaten ist durch den Auftraggeber veranlasste Zusatzleistung. 03 Durch eine TV Inspektion konnte der Verlauf der TE (Tiefenentwässerung) an der Bohrpfahlwand der Ersatzstraße nicht komplett ermittelt werden. Zur weiteren Bestimmung des Verlaufs der TE sind zwei Suchschürfe durchzuführen. Die Lage der Suchschürfe wurde gemeinsam abgestimmt und festgelegt. Die ungefähre Lage ist im eigefügten Plan eingetragen. 0005 Im Rahmen der Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern ist aufgefallen, dass sich einige Leitungen von Leitungsbetreibern in der später zu erstellenden Baugrube der EÜ beﬁnden. Es handelt sich hierbei um Leitungen der Westnetz gmbH, Telekom und Rhein Sieg Netz GmbH. Es wurde für diese Leitungen im Vorfeld eine alternative Trasse im Bereich des bauzeitlichen BÜ erstellt. Alle Leitungen im Baufeld der EÜ wurden außer Betrieb genommen und müssen bei der Herstellung der Baugrube für die EÜ rückgebaut werden. Hierzu ﬁ nden im Vorfeld Abstimmung mit den Leitungsbetreibern statt. 006 EsDa an anderer Stelle im Bereich der Bohrpfahlwand festgestellt wurde, dass einige Kabel erdverlegt vorhanden sind, die nicht im Leitungslageplan eingetragen sind, wird benötigt es im Vorfeld eine Suchschachtung nach erdverlegten Kabeln im Bereich der Baugrube. 008 Im Zuge der Aushubarbeiten der Baugrube für die Herstellung der EÜ sind größere Mengen an Bauschutt aufgefunden worden. Es handelt sich bei dem Bauschutt um Bestandsbeton und Mauerwerksreste. Um die Erde von dem Bauschutt zu trennen ist eine Siebung erforderlich. 009 Im Zuge der Prüfung ist von dem Prüfsachverständigen Geotechnik [Name entfernt] (Vertreten durch [Name entfernt]) bemängelt worden, dass die Baugrunderkundung in dem Bereich der Bohrpfahlwand unzureichend ist. Die Pfähle der Pfahlwand reichen teilweise bis unter die Erkundungstiefe aus dem Baugrundgutachten. Daraufhin wurden ergänzende Baugrunderkundungen durch Peter Gross durchgeführt. Die Erkundungen zeigen einen geänderten Verlauf des Kieshorizontes. Dieser fällt von Nord nach Süd ab. Damit ergeben sich für die Berechnung ungünstigere Werte und die Statik muss neu erstellt werden auf Grundlage der neu geschaﬀ enen Planungsgrundlagen. Die Anpassung der Planunterlagen muss im Anschluss ebenfalls erfolgen. 011 Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurde erkannt, dass die Entwässerung der Stadt Königswinter von dieser Maßnahme betroffen ist und entsprechend angepasst werden muss. Es ist eine Anpassung der Planung im Hinblick auf die Entwässerungsplanung der Stadt Königswinter angeordnet. 012 Während der Sperrung des BÜs wird die Leitung der Verkehrsströme sowie im Zuge dessen die Einrichtung einer Wegeleitung notwendig. Dies ist im HLV nicht vorgesehen. 014 Zur Herstellung einer funktionstüchtigen Entwässerung ist die Planung und Herstellung einer Tiefenentwässerung und eines Sickerbrunnens neben der Bohrpfahlwand Ersatzstraße notwendig. Die Herstellung des Zustandes erfolgt als 1:1 Ersatz unter Beachtung der Bestandssituation. Der Anschluss der unterbrochenen TE am bestehenden Trogbauwerk (EÜ an der Helte) an die TE im Bereich Richtung Köln ist wiederherzustellen. 022 Im Zuge des Projektverlaufes hat sich die Stadt Königswinter entschieden, den Bau der Ersatzstraße zeitlich vorzuziehen. Die Herstellung der einseitigen Fahrbahn (ohne Deckschicht) und des Gehweges inklusive Bordsteines ist bereits im Vorfeld erfolgt. Für die Herstellung der Bohrpfahlwand an der Ersatzstraße ist es notwendig nachfolgend in diesem Bereich eine BE-Fläche einzurichten. Die einseitig hergestellte Straße sowie der Gehweg in diesem Bereich müssen zur Herstellung der Bohrebene überschüttet werden. Im Zuge der Nutzung der Bohrpfahlebene oder der Baustraße kann es zu einer Zerstörung der Straße und des Gehweges inkl. Bordstein kommen. Der durch die Stadt Königswinter bereits hergestellte Bereich ist zu schützen, damit es nicht zu einer Beschädigung kommt. 023 Durch eine Bestandsleitung, die anders als in den Bestandslageplänen verläuft, muss die Lage der Baugrube angepasst werden. Die Lage der Baugrube verschiebt sich damit in Richtung Palastweiher, weg vom BÜ. Der Bauzustand wird seitens des geotechnischen Sachverständigen [Name entfernt] (in Vertretung [Name entfernt]) in der Besprechung am 06.02.2026 als kritisch gesehen. Die Abtragshöhen müssen gering sein. Ein Nachweis der Böschungsstabilität wird gefordert. 0024 Seitens des geotechnischen Prüfers wird der Bauzustand als kritisch gesehen. Die Abtragshöhen müssen gering sein, damit die Betonblocksteine eingesetzt werden können. Im Beriech der Baugrube wird eine Ballastierung und Stützung der Böschung notwendig, damit die Baugrube hergestellt werden kann. Durch den in der Situation vor Ort anders dargestellten Verlauf der Bestandsleitungen, kann die Böschung nicht einfach verlängert werden. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist der Bereich bis 7,00 m vor der Baugrube lastfrei zu halten. Ansonsten kann die Standsicherheit nicht gewährleistet werden. 025 Die Erstellung des Entwässerungskonzeptes soll anders als vorher abgestimmt nun als separates Planpaket (1 Plan) erstellt und eingereicht werden. Da die Entwässerungsführung intensiv mit dem BVB und den Prüfsachverständigen diskutiert wurde, soll ein separater Plan erstellt werden. Hierzu soll eine gesondertes Planpakete der Entwässerung erstellt und in EPLASS eingestellt werden.
- 20.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 0010 Im Zuge der Prüfung durch den BVB ist bemängelt worden, dass die Vorsatzschalen nach Ril 836.4302 statisch mit den Pfahlwänden zu verbinden ist. Auszug Ril836.4302, die Vorsatzschalen sind „statisch mit den Pfahlwänden zu verbinden“. Diese Verbindung (horizontale Bewehrungsstäbe zwischen Vorsatzschale und Bohrpfählen) fehlt, - und sind also noch in den Bewehrungsplänen nachzutragen. Der PSV hat dies in einem Gespräch bestätigt. Nach seiner Aussage ist die Anbindung der Vorsatzschale über den Kopfbalken so nicht ausreichend und die Vorsatzschale muss zusätzlich die horizontalen Bewehrungsstäbe erhalten.
- 25.08.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 6 Es entstünden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen bzw. die zusätzlichen Sperrpausen ab Februar 2026 wären kaum nutzbar, da eine BÜW durch einen Dritten aufgrund organisatorischer Vorläufe (Berichtigung Betra, Einweisung Örtlichkeit, Bevollmächtigung etc. ) nicht abgesichert werden kann. Für einen Wechsel des Auftragnehmers BÜW wäre ein gesonderter Beschaffungsvorgang erforderlich, welcher aufgrund des eng abgesteckten Projektablaufes zu einer unzumutbaren Verzögerung / Unterbrechung des Vorhabens führen würde. Effizienzvorteile als honorarmindernde Faktoren durch eine gesamthafte Bearbeitung wären bei einer getrennten Vergabe nicht gegeben.
- 16.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 0001 Die im Vorfeld der Maßnahme ermittelten Baugrundaufschlüsse liegen örtlich von der Stützwand zu weit entfernt nach Aussage vom geotechnischen Gutachter. Es werden 3 Aufschlüsse jeweils zu 12 m Tiefe ab SO erforderlich. 0002 Die Stadt Königswinter hat Bodenmassen vor die Spundwand aufgeschüttet. Der genaue Ursprungsort und die Belastung des Bodens konnten bisher nicht geklärt werden. Zur Unterstützung der Aufklärung und Zuordnung sind 5 zusätzliche Bodenuntersuchungen inklusive Analytik durchzuführen. 0007 Im Zuge der Prüfung der Ausführungsunterlagen durch den BVB am 10.10.2025 ist aufgefallen, dass kein Rettungskonzept für die Strecke und damit für den Bereich der Stützwand an der Ersatzstraße vorliegt. Es kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass der Rettungsweg auf dem Randweg an Seite der Stützwand verläuft. Somit muss statt des Holmgeländers ein Füllstabgeländer vorgesehen werden. Zudem wurde im Ausführungsplan ein Rettungsweg gezeichnet. 20 Das vertragliche Bausoll umfasste eine Entwässerungsdarstellung auf Basis der Entwurfsplanung innerhalb der Ausführungsübersichten. Eine eigenständige Entwässerungsplanung einschließlich Entwässerungsberechnung ist nicht geschuldet. Diese Leistung ist im LV nicht vorhanden und gilt als eine Zusatzleistung. Diese Leistung ist im LV nicht vorhanden und gilt als eine Zusatzleistung. 23 Auf Anforderung der Anlagenverantwortlichen musste die bisherige Planung angepasst werden. Dadurch ergibt sich ein benötigter Kopfbalken, der in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen war. Da die Ausführungsplanung in diesem Bereich bereits abgeschlossen war, war eine doppelte Planung notwendig, was zu einem entsprechenden Mehraufwand in der technischen Bearbeitung führte. 26 Die Anforderungen an den Planspiegel wurden nachträglich gemäß den Vorgaben des BVB erweitert. Diese Änderungen machen eine Überarbeitung sämtlicher Pläne erforderlich, die zum Zeitpunkt der Anforderung bereits erstellt waren. 34 Die Dicke der Vorsatzschale von 10 cm wurde auf Grund der Herstellungstoleranzen der Bohrpfähle und der statisch erforderlichen Bewehrung der Vorsatzschale als kritisch eingeschätzt. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die Dicke der monolithischen Betonergänzung zunächst auf 20 cm erhöht. Nach Abstimmung mit dem bautechnischen Prüfer mussten weitere 5 cm in der Dicke der Vorsatzschale erforderlich um insgesamt 25 cm zu gewährleisten. Um einen Versprung im Verlauf zu vermeiden, konnte eine Achsverschiebung aufgrund eines vorhandenen Spunddielenverbaus nicht realisiert werden. Aus diesem Grund müssen die Bohrpfähle am Scheitelpunkt tangential um 5 cm abgetragen werden, um die Vorsatzschalendicke von 25 cm und gleichzeitig einen bündigen Verlauf gewährleisten zu können . Mit der Mehrkostenanzeige werden Zusatzkosten für die Planungsmehraufwendungen sowie der Mehraufwand in der Ausführung der Bohrpfähle geltend gemacht. 35 Der zusätzliche Vergütungsanspruch resultiert aus der im Entwurf nicht vorgesehenen Drainage beider Bohrpfahlwände (Entlastungsstraße sowie gleisparallel) für die zusätzliche Einplanung sowie Umsetzung der Leistung. Diese Vorgabe resultiert aus den Forderungen des BVB. 37 Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die zusätzliche Leistung umfasst die Herstellung und den späteren Rückbau eines Verbaus zur Sicherstellung der Befahrbarkeit beider Gleise während der Gesamtsperrpause. Der Verbau ist für die Herstellung des Kopfbalkens an der gleisparallelen Bohrpfahlwand, der Bohrpfahlwand entlang der Entlastungsstraße sowie für die Durchführung der Mastsicherung erforderlich. Zunächst wird ein provisorischer Verbau aus HEB-Rammträgern mit Stahlausfachung hergestellt. Vor Beginn der Verbauarbeiten erfolgt eine Kampfmittelsondierung auf beiden Gleisen mittels Zwei-Wege-Bagger. Anschließend wird die endgültige Ausfachung aus Stahlbetonträgern einschließlich der erforderlichen Geländerkonstruktion im Bereich der Mastsicherung ausgeführt. Für die fachgerechte, standsichere und den technischen Anforderungen entsprechende Umsetzung der vorgenannten Leistungen ist eine gesonderte technische Bearbeitung erforderlich. 38 Die Leistung ist erforderlich, weil die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Kabeltröge der Größe GR. II nicht zur geplanten Ausführung im Bereich der Eisenbahnüberführung passen. Dort ist bereits ein größerer Kabelkanal der Größe GR. III a vorgesehen. Um einen durchgängigen und ausreichend dimensionierten Kabelweg herzustellen, müssen auch die anschließenden Kabeltröge in GR. III a ausgeführt werden. Zusätzlich müssen wegen der vergrößerten Baugrubenböschung zwei vorhandene Kabelschächte zurückgebaut werden. Da ein zerstörungsfreier Ausbau nach aktueller Einschätzung nicht möglich ist, sind zwei neue Kabelschächte entsprechend dem Bestand erforderlich. Die Abweichung betrifft daher: • Änderung der Kabeltröge von GR. II auf GR. III a einschließlich Zubehör • Neubau von zwei Kabelschächten entsprechend den vorhandenen Bestandstypen Die Änderungen sind technisch notwendig, um die Kabelwege ordnungsgemäß, durchgängig und entsprechend der örtlichen Bestandssituation herzustellen. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden gesondert angezeigt. 40 Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die Zusatzleistung umfasst den Abriss der vorhandenen Bestandsmauer mit aufgesetztem Zaun im Bereich der geplanten gleisparallelen Bohrpfahlwand sowie der Böschung in Richtung des Gegengleises.
- 17.09.2026: Vertragsänderung veröffentlicht · 43 Für die Sperrpause muss der Bahnübergang mitsamt der gesamten Leit- und Sicherungstechnik zurückgebaut werden. Nach dem Einschub der EÜ muss der BÜ vollständig wiederhergestellt werden, damit er während des weiteren Verlaufs der Sperrpause von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann. Für die Ausführung der Maßnahme sind folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: • Rückbau der technischen Anlagen des Bahnübergangs (BÜ), einschließlich Schrankenanlage, Kabelanlagen, Andreaskreuzen, Straßenbeleuchtung, Zaunanlagen sowie weiterer zugehöriger Einrichtungen, einschließlich Zwischenlagerung • Rückbau der vorhandenen Oberflächen- und Unterbauschichten, bestehend aus Asphalt, STRAIL-Platten, Schotter sowie Bodenmaterial. Die ausgebauten Materialien werden entsprechend ihrer Eignung teilweise zwischengelagert und teilweise fachgerecht entsorgt (z. B. Asphaltaufbruch). • Vollständige Wiederherstellung des Bahnübergangs einschließlich Erdbau, Oberbau sowie der technischen Ausrüstung. • Änderung der Verkehrsführung für den Fußgängerverkehr

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 04.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=ca93a790-5f23-46fe-b4ff-63b412bc6fb3. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/gsh-troisdorf-unkel-los-400-str-2324-km-991-ern-eue-und-stuetzwaende-5e173261
